Bundespräsidentwahl muss wiederholt werden


Der Verfassungsgerichtshof hat heute entschieden

Scheinbar  waren  die Ungereimtheiten bei der Stichwahl für das Amt des Bundespräsidenten,
selbst  der  rot  eingefärbten  Justiz  zu viel.   Denn heute gegen  Mittag entschied der Verfass-
ungsgerichtshof, dass die Bundespräsidenten-Stichwahl in ganz Österreich wiederholt werden
muss.
Daher wird der unabhängigste aller unabhängigen Kandidaten,  der ehemalige Grünen- Chef
Alexander Van der Bellen,  am 8. Juli  nicht  als  Präsident angelobt.   Dieser „gewann“  (nach-
dem er im Rückstand war)  ja bekanntlich nach  Auszählung der Wahlkarten,  hauchdünn vor
dem FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer.

Bis  zur  Neuwahl  und Angelobung des neuen Bundespräsidenten,  wird das Nationalrats-
präsidium  ab  dem  8.Juli 2016,  die  Funktionen  des  Staatsoberhaupts interimistisch als
Kollegium ausüben.
Auf eines sind wir allerdings schon sehr gespannt.   Welche  „Adelsprädikate“  die Linken,
den Höchstrichtern zuteil kommen lassen werden.
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2016-07-01