Das Internet ist kein rechtsfreier Raum


Der Wunsch war Befehl

Ein User,  der mittlerweile – im negativen Sinn – bestens  bekannten  linksextremen  Face-
book-Seite „AK DEUTSCH ….“,  beleidigte im Jänner dieses Jahres den  FPÖ-Nachwuchs-
politiker Markus Ripfl.   Wir haben damals den Beitrag „Linksextremisten stellen wiederholt
ihre Niveaulosigkeit unter Beweis“ verfasst und das Posting an Ripfl weitergeleitet.

Screen: facebook.com – Account: AK DEUTSCH FÜR FPÖ-ANHÄNGER (und Rinnen)
Nachdem  Drescher  mitteilte,  dass  eine  Anzeige erwünscht sei,  kam der FPÖ-Politiker
dem  Wunsch  nach.   Das  Ergebnis:  Der User  wurde heute am  Landesgericht für Straf-
sachen  Wien,  nach § 115 StGB  Abs. 1 und Abs. 2,  zu  einer  Geldstrafe  von  50 Tages-
sätzen  zu 35,- Euro,  bei  Uneinbringlichkeit  zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen
verurteilt.   Die Hälfte der Geldstrafe wurde unter Auflage einer Probezeit von drei Jahren
bedingt  nachgesehen.   Weiters  wurde  der Angeklagte zum Kostenersatz des Strafver-
fahrens verpflichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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2015-04-16