Ermittlungen der WKStA gegen Sebastian Kurz


Man sollte an sich die gleichen Maßstäbe anlegen, die man für andere anwendet

 


„Mit einem Regierungsmitglied, gegen das polizeilich ermittelt wird, kann ich nicht länger zusammenarbeiten“, so oder so ähnlich soll sich Sebastian Kurz über HC Strache geäußert haben, nachdem das Ibiza-Video bekannt geworden war. Ob das der genaue Wortlaut war, können wir nicht mit Sicherheit sagen. Sicher hingegen ist, dass Kurz mit Strache nicht mehr weiter zusammenarbeiten wollte, nachdem das Skandal-Video aufgetaucht war.

 


Nun wäre es auch nicht ehrenrührig gewesen, wenn Kurz einen solchen Satz, wie zu Beginn dieses Beitrages, geäußert hätte. Allerdings sollte man die gleichen moralische Maßstäbe auch für die eigene Person anlegen und nicht nur dann, wenn man einen politisch unliebsamen Gegner abservieren will.

 


Wie heute in zahlreichen Medien zu lesen ist, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Ermittlungen gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinen Kabinettschef Bernhard Bonelli aufgenommen. Beide werden der Falschaussage vor dem U-Ausschuss verdächtigt und als Beschuldigte geführt.

 


Zudem gibt es eine weitere „Baustelle“ im System Kurz, nämlich den Finanzminister Gernot Blümel. Dieser sorgte in letzter Zeit für etliche Schlagzeilen. Aber zurück zum noch amtierenden Bundeskanzler.

 


Nun wird es erstaunlich, denn für sich selbst dürfte Kurz möglicherweise andere Maßstäbe anlegen. Da ist im Standard beispielsweise wie folgt zu lesen: „Es handelt sich um ein Verfahren, das wegen des geringen Strafmaßes vor einem Einzelrichter landen würde, die WKStA könne jederzeit einen Strafantrag stellen, sagte Kurz. Auch dann werde er nicht zurücktreten.“

 


Für uns stellt sich die Frage, wie lange schauen die ÖVP-Granden dem Treiben des Systems Kurz noch zu? Der Ordnunghalber halten wir fest, dass für alle im Beitrag genannten Personen die Unschuldsvermutung gilt.

 


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12.05.2021