Wenn der Amtsschimmel unnötig wiehert


Kinder mussten ihr Baumhaus abreißen

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben,  wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.
So lautet ein Zitat aus Schillers „Wilhelm Tell“.   In  diesem  Fall werten wir die  „Abteilung 5
– Anlagerecht,  Umweltschutz  und  Verkehr“  des  Landes  Burgenland,  als  bösen  Nach-
barn.   In Mörbisch (Bgld.)  ereignete sich ein Vorfall,  der  – bzgl. Kinderfeindlichkeit – wohl
seinesgleichen sucht.
Einige  Kinder  errichteten  auf  dem Privatgrundstück ihrer Großmutter ein Baumhaus.
Seit sechs (! 6) Jahren verbrachten die Kinder ihre Freizeit in dem Waldstück,  um ihr
„Bauwerk“  zu erbauen und zu pflegen.
Man sollte glauben, dass es Kinder auf dem Lande noch besser haben, da sich ihnen mehr
Möglichkeit  bietet  sich  in  der  freien Natur zu bewegen als den Stadtkindern.   Zudem ist
Bewegung  in  der  Natur wohl wesentlich besser,  als die Freizeit hinter Spielkonsolen oder
vor dem Fernseher zu verbringen.
Die Eltern der  „Baumhaus-Kinder“  waren mit den Aktivitäten ihrer  Sprösslinge zufrieden,
denn  sie wussten immer wo diese sich aufhielten und mussten nicht befürchten,  dass sie
einen Blödsinn anstellen oder gar – durch zweifelhaften Umgang – in Gefahr liefen auf die
schiefe Bahn zu geraten.
Scheinbar sah das ein Schreibtischtäter der Behörde etwas anders und schickte an die
Grundstückseignerin nachfolgendes Schreiben:
Interessanterweise  war  die  Holzhütte  gar keine Holzhütte sondern ein Überbleibsel vom
Faschingswagen  aus  dem  heurigen Jahr und hatte mit den Aktivitäten der Kinder rein gar
nichts zu tun.  Gleiches galt auch für den angeführten Plastiktank. Beides wurde vom Vater
unverzüglich  entfernt.   Beim  Baumhaus  sperrte er sich jedoch und schickte der Behörde
folgende Stellungnahme:
„Da  wir  das  Glück  haben  auf dem Land zu leben und ein Grundstück besitzen wo wir es
den  Kindern  ermöglichen  können  so etwas zu machen,das Baumhaus ohnehin kaum zu
sehen ist da alles verwachsen ist, wir der Meinung sind dass es für die  Entwicklung unserer
Kinder  gut  ist,  erlauben wir uns zu fordern das errichtete  Baumhaus so lange dort zu be-
lassen bis die Kinder es nicht mehr benötigen.“
Antwort  erfolgte  seitens  der Behörde keine.   Tja, was hätte der Schreibtischtäter als Gegen-
argument  auch  anführen sollen?   Dass er sinnvollen Aktivitäten von Kindern negativ gegen-
über stehe? Jedenfalls blieb die Behörde stur und so mussten die Kinder ihr Baumhaus, dass
bereits seit sechs (! 6) Jahren bestand,  vergangene Woche schweren Herzens abreißen.
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2015-11-21