Da ließ sich ein User zum Pech von Glawischnig nicht einschüchtern
In regelmäßigen Abständen rühmten sie die Grünen damit, soundsoviel(e) Facebook-User(innen) angezeigt bzw. geklagt zu haben und präsentierten „Erfolge“ wie Trophäen. Diese „Erfolge“ waren aber meist Vergleiche. Etliche Personen ließen sich eben einschüchtern – aber nicht alle, wie beispielsweise ein Mann aus Graz. Wir haben darüber berichtet. Hier der LINK zum seinerzeitigen Beitrag.
In dieser Causa ging nun bis zum OGH, da die Grünen einen Freispruch des Users nicht hinnehmen wollten. Nun sprach der Oberste Gerichtshof ein entscheidendes Wort. Wie „Die Presse“ in ihrem Rechtspanorma heute mitteilte, bestätigte dieser den Freispruch, welcher bereits vom OLG Graz bestätigt wurde.
Das Oberlandesgericht Graz war nämlich zum Schluss gekommen, dass das Posting als Kritik an der grünen Politik in der Flüchtlingskrise zu werten sei. Der Angeklagte habe Glawischnig nicht unterstellen wollen, dass sie diese Aussage tatsächlich getätigt habe. Das Posting sei „mit Blick auf die hinreichend bekannte politische Einstellung“Glawischnigs zur Frauenpolitik und der Kommentierung durch den Mann („Ihr kann diese Aussage zugetraut werden“) so auszulegen, dass es sich nur um eine politische Kritik handle. (Quelle: Die Presse)
Apropos „politische Kritik“! Mit dieser dürfte Glawischnig so einige Schwierigkeiten haben, wenn diese an ihr geübt wird. Diesen Schluss ziehen wir aus ihrem Verhalten gegenüber dem politischen Nachwuchs, den Jungen Grünen. Wir haben im Beitrag „Grüne Realsatire mit fahlem Beigeschmack“ darüber berichtet.
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2017-04-03