Hausdurchsuchungen gibt es normalerweise nur, wenn man unter dem
dringenden Verdacht steht, ein schweres Verbrechen begangen zu haben
Gesundheitsminister Anschober hat in einem Erlass an die Landeshauptleute das Verbot von Zusammenkünften im privaten Bereich bekanntgegeben. Die Bezirksverwaltungsbehörden sind jetzt anscheinend dazu angehalten, auch den privaten, häuslichen Bereich zu überwachen und gegebenenfalls einzuschreiten. Durch einfachrechtliche Regelungen geltende Gesetze und unsere Verfassung auszuhebeln, ist einzigartig in Österreich und führt klar vor Augen, wie wichtig es ist, einmal mehr Entscheidungen dem Parlament zu überlassen, anstatt einen autokratischen Akt vorzunehmen, der die Freiheiten der Österreicherinnen und Österreicher angreift.
Für den langjährigen Juristen, Mag. Christian Ragger, ist es absolut unverständlich, wie derartige Erlässe gefasst werden können, die die Menschen bis ins eigene Wohnzimmer verfolgen. „Wie stellt man sich das bitte vor? Sollen die Behörden nun bei jeder Haustür klopfen und Familienfeiern in den eigenen vier Wänden auflösen? Das ist ein empfindlicher Eingriff in die Privatsphäre und ein Schlag gegen die Persönlichkeitsrechte, die einem angeordneten Hausfriedensbruch gleichkommen. So etwas darf es nur bei einer gerichtlichen Hausdurchsuchung geben. Eine Osterjause liefert hier für den Staat aber sicher keinen Handlungsbedarf“, mahnte der Jurist und freiheitliche Nationalratsabgeordnete.
Als Grundlage für den Erlass dient das Epidemiegesetz 1950, wo bei § 15 von „Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen“ zu lesen ist. Zu argumentieren, dass nun Menschenmassen an einen Tisch zusammenkommen, um gemeinsam den Osterschinken zu genießen, ist total absurd. Das Ziel der Bundesregierung muss es sein, durch Herunterfahren des öffentlichen Lebens die Ansteckungsrate von COVID-19 deutlich zu reduzieren, und nicht, wie künftig, in den privaten Bereich der Menschen einzugreifen und Grundrechte auszusetzen. Man muss genau aufpassen, dass wir am Ende des Tages nicht in einer Autokratie aufwachen. Dieser Erlass muss umgehend zurückgenommen werden.
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2020-04-04