Kennt Karl Öllinger die Unschuldsvermutung nicht?


Es ist erst dann jemand schuldig, wenn er von

einem ordentlichen Gericht verurteilt wurde

Die Identität jenes Mannes, der am 31. Oktober eine 13-Jährige angeschossen haben soll, ist
jetzt bekanntgeworden. Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen FPÖ-Funktio-
när  aus  dem  Bezirk  Oberpullendorf.   Der  Mann  wurde  Dienstagnachmittag  aus der FPÖ
ausgeschlossen. .So  steht  es  heute auf der Internetplattform  „orf.at“.Der gesamte Beitrag
kann  unter  diesem LINK gelesen  werden.    Der Ex-Nationalratsabgeordneten der Grünen,
Karl  Öllinger,  verlinkte  ebenfalls auf den ORF-Beitrag und kommentierte diesen auf seiner
Facebook-Seite folgendermaßen:
Jedem der den ORF-Beitrag nur halbwegs sinnerfassend lesen kann muss klar sein, dass
der  Mann  bis  dato als  Verdächtiger geführt wird.   Also nicht einmal noch eine Gerichts-
verhandlung, geschweige denn eine Verurteilung.   Diese Tatsachen haben Öllinger aber
nicht davon abgehalten,  den Verdächtigen als Kriminellen zu bezeichnen.
Augenscheinlich  scheint dem Ex-Grünabgeordneten die rechtlich verankerte Unschulds-
vermutung egal zu sein und offenbart damit sein erstaunliches Rechtsverständnis. Unter
diesem Gesichtspunkt war es höchst an der Zeit,  dass er sein Abgeordnetenmandat ab-
geben musste.
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2014-11-11