Weg mit den SVA-Mindestbeiträgen
Als moderne Leibeigenschaft bezeichnen wir, die von der Sozialversicherung der gewerb-
lichen Wirtschaft (SVA) praktizierte Einhebung von Mindestbeiträgen. Es sind uns etliche
Fälle bekannt, bei denen Klein-Unternehmer mehr Sozialversicherungsbeiträge zahlen
mussten, als sie überhaupt verdient haben.
Hier mutet es geradezu als Hohn an, wenn sich die SVA-Führung zu bekannten Härtefällen
folgendermaßen äußert: „Umso wichtiger ist es, dass es der SVA ermöglicht wird, der heim-
ischen Unternehmerschaft in schwierigen Fällen helfen zu können“.
Eine Rechnung nebst sofortiger Exekutionsandrohung werden wohl einige dieser „Härtefälle“
nicht als die geeignete Hilfestellung empfinden ist. Den SVA-Granden können wir nur
anraten, ihren Zynismus für sich zu behalten und endlich für die Versicherten einzutreten
Auch wenn es den beamteten Mitarbeiter(innen) der SVA schwer fällt sich in die Probleme
von Unternehmern hinein zu denken, ist es doch besonders von der Versicherung der ge-
werblichen Wirtschaft zu erwarten, dass sie zumindest einen Funken Verständnis für unter-
nehmerische Schwierigkeiten aufbringen.
Selbst einem Schalterbeamten im SVA-Glaspalast muss klar sein, dass jemand nicht mehr
SVA-Beiträge zahlen kann, als er verdient hat. Es gibt aufgrund dieser unsäglichen Mindest-
beitrags-Regelung zahlreiche Härtefälle in der SVA, die leicht auf dem Kulanzweg gelöst
werden könnten.
Die Abschaffung der Mindestbeitragsgrundlage und die Streichung des Selbstbehaltes
wären eine faire Lösung für Kleinstunternehmer. Die SVA hat mit ihrer selbstherrlichen
Beitragspolitik schon zu viele Unternehmer in den Konkurs geschickt, Arbeitsplätze ver-
nichtet und soziale Dramen verursacht.
Die beste Lösung wäre eine Auflösung der SVA. Die Fragmentierung des Sozialversicher-
ungssystems nach Berufsgruppen ist ein ineffizientes Relikt der Vergangenheit, das den
laufenden Veränderungen in der heutigen Arbeitswelt ohnehin nicht mehr gerecht wird.
***** 2012-11-26