Nun doch keine Doppelbestrafung


Wir konnten wieder einmal helfen

Wie  wir  in  unserem  Beitrag „Wiener  Parkraumüberwachung ..…..“ berichteten,  wollte
die  MA67  einen Strafbetrag – ungerechtfertigter Weise – nochmals kassieren. Und das
obwohl  Frau  XY (Name der Redaktion bekannt)  die Strafe mittels Original-Erlagschein
bezahlt hatte.
Scheinbar war man bei MA67 über unseren Beitrag und das Schreiben,  welches wir für
Frau  XY  aufsetzten,  nicht sehr erfreut.   Aber  ERSTAUNLICH ist ja auch nicht dazu da,
Behörden  und  ihre Beamten zu erfreuen,  wenn diese Fehler zum Nachteil von Bürger-
(innen) machen. Jedenfalls kam heute nachfolgendes Schreiben der Wiener Parkraum-
überwachung (siehe Screenshot).
Ganz trocken wird mitgeteilt,  dass der einbezahlte Strafbetrag gefunden wurde und
daher  keine  Zahlung  mehr  zu  leisten sei.   Einen Ausdruck des Bedauerns für die
erwachsenen  Unannehmlichkeiten  von Frau XY,  sucht man in dem Schreiben ver-
gebens.
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2015-05-27