Rechtsgutachten muss auf den Tisch
Im Sommer diesen Jahres sorgte ein medial ausgetragener Disput über die Bezüge der beiden GESIBA-Vorstände Ewald Kirschner und Klaus Baringer für einige Aufmerksamkeit. Die in der ‚Presse’ erhobenen Vorwürfe werden bestritten. Es gilt die Unschuldsvermutung. „Es wäre höchst an der Zeit, Details rund um die Bezüge der beiden Herren offenzulegen. Das Rechtsgutachten, dessen Inhalt die Bezüge absichern soll, darf nicht länger wie eine Verschlusssache behandelt werden“, fordert FPÖ-Landesparteisekretär Stadtrat Toni Mahdalik Transparenz.
Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz enthält in § 26 strikte Bezügebegrenzungen für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder. „Ich frage mich, warum in diesem Kontext ein Rechtsgutachten notwendig sein soll. Der Gesetzestext scheint mir sehr deutlich formuliert zu sein“, besteht Mahdalik auf konkrete Antworten durch SPÖ-Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. „Welche bisher geradezu ‚geheim’ anmutenden Grundsätze bei der Berechnung der Bezüge von Genossenschaftsbossen angesetzt werden, sollte endlich öffentlich debattiert werden können“, erinnert Mahdalik an die mediale Berichterstattung rund um zahlreiche namhafte Wiener Wohnbaugenossenschaften.
„Diese Branche arbeitet mit bedeutenden Summen an öffentlichem Geld und genießt Steuerprivilegien. Da sollte Transparenz eine Selbstverständlichkeit sein“, fundiert Mahdalik seine Kritik. „Wir Freiheitliche prüfen jedenfalls Schritte, um Rechtssicherheit für die Bewohner von Genossenschaftswohnungen zu schaffen. Schließlich sind sie es, die mit ihren Mieten für die Bezüge aufkommen“, schließt Mahdalik. (Quelle: APA/OTS)
*****
2016-10-14