OGH-Urteil: Strache darf nicht „Arsch“ genannt werden


Die Grenzen der freien Meinungsäußerung wurden überschritten

 

 

Mit unserem Beitrag (LINK1) haben wir im Vorjahr den Stein ins Rollen gebracht. Der SPÖ-Politiker Dr. Baumgärtel wurde daraufhin geklagt und im Sommer 2016 verurteilt (LINK2).  Ende Dezember 2016 sprach nun der OGH das letzte Wort und dieses lautete unter anderem: „Der Beklagte hat mit seiner plumpen Beschimpfung des Klägers als „Arsch“ die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschritten …“

 

 

Das OGH-Urteil scheint dem stellvertretenden Vorsitzenden der SPÖ Langenzersdorf, Dr. Christoph Baumgärtel, nicht zu schmecken und so zog er auch heute wieder gegen den FPÖ-Chef zu Felde.  Da er offenbar – entgegen dem Richterspruch des OGH – der Meinung ist, dass es schwer fällt andere Bezeichnungen für Strache zu finden, will er den EGMR (europäische Gerichtshof für Menschrechte) anrufen und meint, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen sei.

 

Posting von Dr. Baumgärtel vom 03.02.2017 um 00:54 Uhr

 

Bezüglich des letzten Wortes können wir dem SPÖ-Politiker beipflichten, denn unseren Informationen nach, sind noch einige Klagen wegen anderer Äußerungen von Dr. Baumgärtel anhängig.  Das letzte Wort dürfte also tatsächlich noch nicht gesprochen sein.

 

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2017-02-03