Lippenbekenntnisse
Beachtet man die letzten drei Urteile gegen pädofile Kinderpornografen, jeweils 3 Monatebedingt für einen ÖBB-Bediensteten und einen Rechtspraktikanten am LG Wien, sowie 8 Monate bedingt für einen pädophilen Pfarrer, erscheint die Forderung der Justizministerin erstaunlich. Der obige Satz stammt aus unserem Beitrag „Milde für Pädofile“ vom 19.06.2010. Die Äußerung der damalige Justizministerin Bandion-Ortner: „Außerdem darf es im Bereich der Kinderpornografie keine Denkverbote geben. Das Wohl des Kindes hat Priorität“, klang schon seinerzeit wie Hohn. Dass die Justiz offenbar keine glückliche Hand im Umgang mit Kinderschändern hat oder diese aus welchem Grund auch immer mit Samthandschuhen anfasst, zeigt ein Beispiel aus der Vorwoche auf. Ein verurteilter pädophiler Sexualstraftäter, soll mit elektronischer Fußfessel in den „Hausarrest“ entlassen werden. Und dass, obwohl auch die jetzige Justizministerin, Beatrix Karl, vollmundig erklärte, gegen Kinderschänder mit der vollen Härte des Gesetzes vorgehen zu wollen. Für uns sind die Äußerungen der Damen C. Bandion-Ortner und B. Karl nicht mehr als Lippen- bekenntnisse. Das stellt auch nachfolgender Fall eindeutig unter Beweis.