Spießrutenlauf bei Verwandtschaftsbesuche


Der 24.12. und der 31.12. sind ganz normale Werktage

Jeder der am 24.12. und am 31.12.  mit dem Auto unterwegs ist sollte bedenken,  dass diese
beiden Tage  keine  Feiertage,  sondern ganz normale Werktage sind.   Es gilt daher in jenen
Wiener Bezirken, die unter Parkraumbewirtschaftung stehen, die kostenpflichtigen Kurzpark-
zonen.
Dieser Umstand könnte natürlich für Menschen, die diese beiden Tage für Verwandtschafts-
besuche nutzen wollen,  zum Spießrutenlauf werden.   Dass die Stadt Wien am  24.12. und
am 31.12. die Kurzparkzonen außer Kraft setzen werden glauben wir kaum.  Denn zu groß
ist die Verlockung zum Jahresende noch einmal richtig abkassieren zu können.
Karikatur: Koechlin

Wir  vermuten eher,  dass  ganze Heerscharen von Parksheriffs unterwegs sein werden, die
unwissenden  Autofahrer(innen)   gnadenlos  zur  Kasse  bitten.   Denn Toleranz  ist  für die
Angehörigen dieser Kapperltruppe scheinbar ein Fremdwort.
Die Parkraumbewirtschaftung führt nämlich schon unterm Jahr zu vielen Härteentscheidungen
bei  der Abstrafung vermeintlicher Parksünder.   Rechtsmittel wie Einsprüche oder Berufungen
sind  meist  zwecklos  und werden  von  den  Bestraften  aus  Zeit- und  Kostengründen  oft gar
nicht in Anspruch genommen.
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2013-12-23