Der 24.12. und der 31.12. sind ganz normale Werktage
Jeder der am 24.12. und am 31.12. mit dem Auto unterwegs ist sollte bedenken, dass diese beiden Tage keine Feiertage, sondern ganz normale Werktage sind. Es gilt daher in jenen Wiener Bezirken, die unter Parkraumbewirtschaftung stehen, die kostenpflichtigen Kurzpark- zonen. Dieser Umstand könnte natürlich für Menschen, die diese beiden Tage für Verwandtschafts- besuche nutzen wollen, zum Spießrutenlauf werden. Dass die Stadt Wien am 24.12. und am 31.12. die Kurzparkzonen außer Kraft setzen werden glauben wir kaum. Denn zu groß ist die Verlockung zum Jahresende noch einmal richtig abkassieren zu können. Karikatur: KoechlinWir vermuten eher, dass ganze Heerscharen von Parksheriffs unterwegs sein werden, die unwissenden Autofahrer(innen) gnadenlos zur Kasse bitten. Denn Toleranz ist für die Angehörigen dieser Kapperltruppe scheinbar ein Fremdwort. Die Parkraumbewirtschaftung führt nämlich schon unterm Jahr zu vielen Härteentscheidungen bei der Abstrafung vermeintlicher Parksünder. Rechtsmittel wie Einsprüche oder Berufungen sind meist zwecklos und werden von den Bestraften aus Zeit- und Kostengründen oft gar nicht in Anspruch genommen. ***** 2013-12-23