SPÖ-Justizsprecher verursacht Milliardenverlust für Konsumenten


Der Justizsprecher der SPÖ Hannes Jarolim beantragt als Anwalt einer namhaften Versicherung

ein Gesetz zur Verhinderung von Ansprüchen unzähliger Konsumenten in Milliardenhöhe

 

Wie bereits berichtet, soll fast unbemerkt ein Gesetz verabschiedet werden mit dem EuGH- und OGH- Urteile ausgehebelt werden. Der Spätrücktritt von Lebensversicherungsverträgen soll nun verhindert werden obwohl die Rücktrittsbelehrung gefehlt hat oder falsch war. Unbeachtet war aber bis jetzt, dass der entsprechende Antrag durch den Anwalt einer namhaften Versicherung gestellt wurde, den SPÖ Justizsprecher Hannes Jarolim. Dieser Antrag wurde von ihm eigenhändig unterfertigt und am 20.09.2017 eingebracht. Besonders brisant ist, dass Jarolim diese Versicherung in derartigen Verfahren aktuell vor österreichischen Gerichten vertritt. Die Unvereinbarkeit der Interessen zu Lasten zig-tausender Konsumenten ist unübersehbar.

 

Mit dem Gesetzesantrag schrieb Jarolim als von der Versicherung bezahlter Rechtsanwalt einen für die Versicherer maßgeschneiderten Gesetzesentwurf, der den von Gerichten bestätigten (!) Forderungen der Versicherungsnehmer einen Riegel vorschieben soll. Ganz offensichtlich wurde den Versicherungen in den letzten Monaten der Druck zu groß. Zu viele österreichische Gerichte haben sich den Mutterurteilen des EuGH und OGH angeschlossen und den Versicherten zu ihrem Recht verholfen. Als Konsequenz der fehlenden oder falschen Rücktrittsbelehrungen wurden diese Verträge aufgehoben und mussten die Prämien samt 4% Zinsen zurückgezahlt werden.

 

Besonders pikant ist deshalb die Begründung für den Gesetzesantrag. Sowohl die Entscheidungen des EuGH, des OGH und der österreichischen Gerichte werden verschwiegen. Dies gilt insbesondere für die Leitscheidung des EuGH! Als Hauptargument für das Gesetz wird angeführt:

 

Durch die vorgeschlagene Vereinheitlichung des Rücktrittsrechts soll in Zukunft vermieden werden, dass eine Falschbelehrung zum Spätrücktritt von einem Versicherungsvertrag führen kann.

 

Dies widerspricht aber völlig dem Spruch des EuGH und des OGH zum Schutz der Konsumenten. Denn genau das Gegenteil wurde von den Gerichten unmissverständlich ausgesprochen! Wenn die Versicherung unrichtig belehrt, kann der Konsument unbefristet zurücktreten! Eine fehlerhafte Rücktrittsbelehrung wäre nun – folgt man den Gesetzesentwurf – völlig sanktionslos, das EU-Effektivitätsgebot kalt gestellt. Damit könnten Versicherungen die Konsumenten nach Belieben über grundlegende Rechte in die Irre führen ohne dass dies eine Konsequenz für sie hätte. Somit wären länger in der Vergangenheit liegende, mangelhafte Rücktrittsbelehrungen reingewaschen.

 

Dieses Gesetz ist daher der Wunschtraum der Versicherungen. Es wurden die Interessen der Versicherungsnehmer nicht einmal erwähnt, geschweige denn berücksichtigt oder den Interessen der Versicherer gegenübergestellt. Ob das Gesetz nicht ohnehin krass europarechtswidrig ist und daher über kurz oder lang wieder beseitigt wird, sei dahin gestellt. Was bleibt ist das Wissen, dass der Anwalt einer österreichischen Versicherung sein vermeintlich freies Nationalratsmandant nutzt um ein Gesetz alleine im Interesse der Versicherung zu initiieren.

 

All dies ist umso unverständlicher als es zum zentralen Selbstverständnis der SPÖ gehört, dem „kleinen Mann“ eine Stimme und sein Recht zu verschaffen. Nur mit dem nachträglichen Rücktritt von den Versicherungsverträgen war es den Konsumenten bisher möglich sich gegen die falschen Belehrungen der Versicherungen zu wehren. Offenbar wurde dies den Versicherungen nun zu teuer. Sollte dieses Gesetz beschlossen werden ist ein Spätrücktritt trotz falscher Belehrung nicht mehr möglich und auch Fondverluste soll bei Rücktritten ab sofort der Versicherungsnehmer tragen. Der Versicherungsnehmer soll – wie vor dem EuGH-Urteil – wieder nur den geringen Rückkaufswert erhalten. Dies spart den Versicherern zu Lasten von Millionen von Versicherungsnehmern Milliarden Euro. Die Frage, warum sich die SPÖ in der Person des Versicherungsanwaltes Hannes Jarolim jetzt kurz vor der Nationalratswahl derart kostspielig gegen die Konsumenten stellt, wird sie beantworten müssen.

 

Als wäre diese Vorgangsweise nicht schon fragwürdig genug, wurde bei diesem Plan taktisch klug auch der VKI, der eigentlich gegen derartige Gesetzesvorschläge Sturm laufen sollte, nicht vergessen. Mit ihm verhandeln die Versicherungen derzeit eifrig an einem Deal, der aber auf dessen Kunden beschränkt ist. Was dann für die Versicherungen bleibt ist ein überschaubares Risiko mit geringem Schaden. Die Frist für die Einreichung lief beim VKI am 15.09.2017 aus.

 

Nur fünf Tage nach Ablauf der Frist wurde der fragliche Gesetzesentwurf eingebracht. Es sollte also für VKI-Kunden ein Spezialpaket geschnürt werden. Dafür hält der VKI still. Er möchte die Forderungen seiner Kunden durchbringen. Dies ist zwar verständlich, aber könnte man schon erwarten, dass der VKI auch mitgliederübergreifend die Interessen aller österreichischen Konsumenten wahrt. Als Dankeschön und Zuckerl für die Bezahlung der Forderungen der VKI-Kunden bekommen die Versicherungen ein Spezialgesetz, das die Rücktrittsforderungen der anderen Millionen Versicherungsnehmer verhindern soll. Diese „anderen“ Versicherungskunden verlieren dadurch ihre Ansprüche. Die Versicherungen können aufatmen. Dies ist das Ergebnis des SPÖ-Gesetzesentwurfs. (Quelle: APA/OTS – Autor: Rechtsanwalt Dr. Norbert Nowak)

 

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2017-09-27