Arbeit ist in Österreich zum Luxusgut geworden

Die Regierung müsste endlich Lohnnebenkosten und Abgaben senken, bevor Österreich noch mehr Arbeitsplätze und Investitionen verliert

Die aktuellen Zahlen zu den Arbeitskosten sind ein weiteres Alarmsignal für den Wirtschaftsstandort Österreich: Eine geleistete Arbeitsstunde kostet heimische Betriebe mittlerweile durchschnittlich 46,30 Euro. Der EU-Schnitt liegt bei lediglich 34,90 Euro. Österreich liegt damit um mehr als elf Euro pro Stunde über dem europäischen Durchschnitt.

Wobei es nicht um niedrigere Löhne für Arbeitnehmer geht sondern Im Gegenteil, nämlich dass sich Leistung für die Menschen wieder stärker lohnen muss. Das Problem sind die enormen staatlichen Belastungen auf Arbeit. Zu viel von dem, was ein Unternehmen für einen Arbeitsplatz aufwendet, landet bei Steuern, Abgaben und Lohnnebenkosten. Statt am Konto der Beschäftigten wird Geld in nicht unerheblichen Beträgen zusätzlich in die halbe Welt verteilt.

Genau hier verliert Österreich im internationalen Standortwettbewerb zunehmend den Anschluss. Während österreichische Unternehmen mit schwacher Konjunktur, hohen Energiepreisen und ausufernder Bürokratie kämpfen, verteuert der Staat jeden Arbeitsplatz zusätzlich. In zahlreichen mittel- und osteuropäischen Ländern liegen die Arbeitskosten nur bei einem Bruchteil des österreichischen Niveaus. Wer glaubt, heimische Betriebe könnten solche Kostenunterschiede dauerhaft durch höhere Produktivität kompensieren, verweigert die wirtschaftliche Realität.

Die Bundesregierung scheint sich bis heute nicht im Klaren zu sein, dass Arbeit nicht länger ein Luxusgut bleiben darf. Die Lohnnebenkosten müssten massiv sinken, Arbeit und Leistung steuerlich spürbar entlastet und staatlich verursachte Standortkosten konsequent reduziert werden. Gleichzeitig müssten Bürokratie und unnötige Vorschriften zurückgedrängt werden. Österreich muss wieder ein Land werden, in dem sich die Schaffung eines Arbeitsplatzes lohnt und Unternehmen investieren können, ohne von Abgaben und Regulierungen erdrückt zu werden.

Dazu der FW-Generalsekretär Reinhard Langthaler: „Wenn eine Arbeitsstunde in Österreich bereits 46,30 Euro kostet, müssen bei dieser Bundesregierung sämtliche Alarmglocken schrillen! Wir wollen keine niedrigeren Löhne – wir wollen, dass Arbeitnehmer mehr von ihrer Leistung haben und Betriebe für Beschäftigung weniger belastet werden. Der Staat muss endlich seinen Zugriff auf Arbeit reduzieren! Arbeit muss wieder leistbar, Leistung wieder attraktiv und Beschäftigung wieder belohnt werden. Wenn Schwarz-Rot-Pink weiter zuschaut, verlieren wir Investitionen, Arbeitsplätze und Wohlstand.“

*****

SPÖ plakatiert im Wahlkampf Wiens gescheiterte Ausländerpolitik


Eigenes Versagen breitzutreten, ist in Wahlzeiten doch eher kühn

 

Über die völlig missglückte SPÖ-Kampagne, für die Kern und sein chaotisches Wahlkampfteam in Social-Media-Portalen Spott und Fassungslosigkeit ernten, könnte man lachen, käme sie nicht einem bitterernsten Offenbarungseid der Genossen gleich, meint der Wiener FPÖ-Klubobmann Dominik Nepp. Der Slogan „Ich hol mir, was mir zusteht“, welcher sich dem Vernehmen nach durch die gesamte SPÖ-Wahlkampagne ziehen soll, sei eine Provokation insbesondere für die Wiener Steuerzahler.

 

„Es sind nämlich die Asylberechtigten und zehntausenden unqualifizierten Wirtschaftszuwanderer, die sich im roten Schlaraffenland Wien holen, was ihnen – aber nur nach Ansicht von Häupl, Vassilakou, Brauner und Frauenberger – zusteht. Es ist auch die rot-grüne Stadtregierung in Wien, die sich über horrend hohe Abgaben, Gebühren und Tarife von der Bevölkerung holt, was ihr nicht zusteht. Um unter anderem teure Mindestsicherungs-Geschenke an tausende muslimische Wirtschaftszuwanderer zu verteilen und so unser Sozialsystem zu ruinieren, wird die einheimische Bevölkerung nach allen Regeln der Kunst geschröpft“, kritisiert Nepp.

 

„Ich hoffe, dass sich die Wähler am 15. Oktober mit ihren Stimmen holen, was Österreich dingend braucht – ein Ende der rot-schwarzen Koalition. Und wir werden uns in Wien 2020 holen, was diese Stadt braucht, nämlich einen freiheitlichen Bürgermeister“, kündigt Nepp an.

 

*****

2017-08-03


Kein menschengerechtes Europa


Zuwanderung ins Sozialsystem stoppen

Ein Europa,  welches den „Märkten“ und den Interessen der Spekulanten dient ist dem

Bundeskanzler anscheinend wichtiger,  als ein solches,  welches der eigenen Bevölker-

ung die  Zukunftsperspektive sichert.   Zu diesem Schluss kann man gelangen,  wenn

man  sich W. Faymanns Aussagen zum EU-Gipfel und die jüngsten Vorschläge des SP-

Geschäftsführers G. Kräuter anhört,  welche massive Einschnitte im Sozialbereich bein-

halten.

 

Es ist  typisch für die SPÖ,  im Sozialbereich im weitesten Sinne mit einem ideologisch

motivierten Tunnelblick zu agieren.   Wenn Herr G. Kräuter und Co. in diesem Feld ein-

sparen wollen,  dann bietet sich die sofortige Abstellung des von der SPÖ mit Abnicken

der ÖVP propagierten Modells der Zuwanderung ins Sozialsystem an.

 

Trotz aller Hundstorferschen Dementis ist es eine Tatsache, dass die Zuwanderung weit

mehr kostet als sie bringt und dadurch den Sozialstaat gefährdet.   Diese Zuwanderung
zu  stoppen tut keinem  Österreicher weh.   Die Masse der  Zuwanderer ist im niedrigen
Einkommensbereich angesiedelt, was keine oder niedrige Steuern und Beiträge bedeutet.

 

Die Arbeitslosigkeit in einzelnen Zuwanderersegmenten liegt konstant deutlich über jener

der Österreicher.  Dazu kommt ein überdurchschnittlich hoher Nutzen dieser Bevölkerungs-

gruppen durch Transfer-,  Familien- und Gesundheitsleistungen.  Da wäre noch gar nicht

über die  Kosten der leider allzu oft gescheiterten  Integrationsbemühungen in der Schule

oder  am Arbeitsmarkt auch in den Folgegenerationen zu reden.  Vielleicht sollte sich die

SPÖ in  diesen Fragen an die aufschlussreichen Studien des Genossen Sarazzin halten.

 

SPÖ bevorzugt  Märkte und Spekulanten statt Menschen

Faymann hat ein völlig falsches politisches Koordinatensystem eingestellt.   Es ist bezeich-

nend für Faymanns patriotische Desorientierung, wenn er bejammert, dass Innenpolitik in

manchen EU-Staaten noch immer vorrangig vor Europapolitik erachtet werde.

 

Der Inseraten-Kanzler hat  sich auch mit Aussagen wie dieser längst von seiner Verantwort-
ung für  die Österreich verabschiedet.   Wenn die SPÖ vorgibt,  Europapolitik zu betreiben,

bedeute  das dieser Tage nämlich nichts anderes,  als die Finanzmärkte und deren Rating-

agenturen zufriedenzustellen.

 

Um  dieses Ziel zu erreichen,  erfindet die SPÖ  jeden Tag neue Belastungsinstrumente für
die Österreicher(innen) statt sich den Kopf über echte Strukturreformen zu zerbrechen. Der
neue  Sozialismus ist in Wahrheit  ein dummer Handlanger der  Spekulanten und Krisenge-
winnler.
 

Er  befindet sich in einem  propagandistischen Feldzug  gegen alle  Leistungsträger und alle

Menschen,  die unternehmerische  Verantwortung tragen  und vergisst  dabei ganz  darauf,
dass  diese einen hohen  Beitrag zur sozialen Sicherheit in Form von  Steuern und Abgaben
leisten.

 

*****

2011-12-09
 

Ein Prost dem Finanzminister

 

Heiterkeit auf der Tribüne

Wer jetzt noch dem Finanzminister oder honorigen Beamten im Finanzministerium Humor-
losigkeit unterstellt,  ist nun eindeutig der Lüge gestraft.  Gestern haben diese  nämlich mit
einem Faschingsscherz ,  der allerdings schwarzen  Humor voraussetzte,  für Heiterkeit ge-
sorgt.
Sollte  doch die bestehende Aufzeichnungspflicht beim Getränkeeinkauf für 100 Liter Bier,
60 Liter Wein, 15 Liter Schnaps oder 120 Liter bei alkoholfreien Getränken, drastisch her-
abgesetzt werden.
Es wurde eine neue Regelung erlassen,  bei der  Kunden sich ausweisen  müssten,  wenn
sie  20 Liter Bier,  10 Liter Wein,  2 Liter Schnaps  oder  30 Liter alkoholfreie  Getränke im
Supermarkt  gekauf t hätten.  Die Kassakraft  wäre  in  diesem  Fall verpflichtet  gewesen,
sich vom  Käufer einen  Ausweis vorlegen zu lassen  und die  persönlichen  Daten zwecks
Registrierung des Verkaufs zu notieren.

Diese Idee hatten nicht einmal Diktatoren

Die Bevölkerung in Österreich ist ja in letzter Zeit schon einiges gewöhnt, was den Verlust
ihrer Privatsphäre betrifft.  Beispielsweise muss bei jedem Bankbesuch ein Lichtbildausweis
vorgelegt werden und sei es nur zur Einzahlung eines Erlagscheines. Einen derartigen Zu-
stand kannte  man nur  von den  ehemaligen Ostblockstaaten  während der  kommunis-
tischen Zwangsherrschaft.
Aber selbst in diesen Diktaturen ist niemand auf die Idee verfallen,  den Bürger zum Identi-
tätsnachweis zu verpflichten,  wenn er im Supermarkt Getränke einkauft. Offenbar hatten
jene  Damen und  Herren,  welche auf diese Idee kamen,  diese Mengen  an Alkohol intus,
denn die Begründung  war mehr als erstaunlich.  Die Finanz wollte  nämlich Wirten auf die
Schliche  kommen,  die  sich in den Märkten  mit  Getränken  eindecken und  diese  dann
„schwarz“ verkaufen.

Die Finanz soll ihren Job selbst erledigen

Zum Ersten ist nicht einzusehen,  warum Otto Normalbürger sich  beim Getränkeeinkauf
ausweisen soll, nur weil es in der Gastronomie einige schwarze Schafe gibt. Zum Zweiten
ist nicht  einzusehen,  warum Supermarktbetreiber  den Job der  Finanz erledigen sollen.
Wenn  begründeter  Verdacht besteht,  sollen die Finanzämter  doch  Kontrolleure  aus-
senden, die auf den Supermarktparkplätzen  „Stricherl-Listen“  führen und gegebenen-
falls Verdächtige kontrollieren.

Ablenkungsmanöver?

Möglicherweise war das Ganze auch ein Ablenkungsmanöver um die Bevölkerung ver-
gessen zu lassen, dass Karl Heinz Grasser,  während seiner aktiven Amtszeit als Finanz-
minister doch tatsächlich  vergessen hatte,  seine Steuern aus  Kapitalerträgen  zu be-
zahlen.  Vielleicht wäre es für die Finanz höchst an der Zeit, Kontrollen in ihren eigenen
Reihen durchzuführen.
Schlussendlich ruderte das Finanzministerium noch gestern am frühen Nachmittag zu-
rück, nachdem seitens der Wirtschaft der Druck zu groß wurde.  Ab sofort gilt wieder
die alte festgelegte Aufzeichnungspflicht,  bezüglich der Mengengrenzen beim Einkauf
von Getränken.
*****

2011-02-03
 

Aufruf zum Sozialmissbrauch?


E-Card Missbrauch

Das Krankenvorsorge-System in Österreich ist unbestritten vorbildlich. Leider kam es im-
mer wieder vor, dass dieses missbräuchlich in Anspruch genommen wurde. Speziell Mit-
bürger mit Migrations-Hintergrund kamen auf die glorreiche Idee, die E-Card innerhalb
des Freundeskreises weiterzugeben.
Damit kamen nicht krankenversicherte Personen in den Genuss, das österreichische Kran-
kenvorsorge-System  unberechtigt  in Anspruch zu nehmen.  Der Verband  der Sozialver-
sicherungsträger reagierte daraufhin mit dem Austausch sämtlicher E-Cards.
Es war sogar die Rede davon, auf der E-Card ein Passfoto des Inhabers anzubringen,  um
die missbräuchliche  Inanspruchnahme  des  Krankenvorsorge-System zu unterbinden. All
diese Bemühungen hätte man sich sparen können.

Einladung zur Brustkrebs-Vorsorgeuntersuchung

In den vergangenen Tagen erhielten Wienerinnen zwischen 50 und 69 Jahren eine Ein-
ladung zu einer kostenlosen Brustkrebs-Vorsorgeuntersuchung. An und für sich ein löb-
liches Vorhaben, wenn dieses nicht einen Pferdefuß hätte.
Das  Schreiben der  Wiener Gebietskrankenkasse  war neben  Deutsch, noch in  Englisch,
Türkisch und Serbokroatisch verfasst. Dies finden wir auch noch in Ordnung, denn wenn
eine Mitbürgerin der deutschen Sprache nicht so mächtig ist, sollte sie trotzdem über die
Wichtigkeit einer solchen Vorsorge-Untersuchung in Kenntnis gesetzt werden.

Auch für nicht versicherte Frauen

Allerdings der Hinweis „Ihre Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig und für Sie
kostenfrei –  auch wenn Sie derzeit nicht versichert sind.  Ihre  Daten bleiben
anonym“ ist für jeden Bürger der ordnungsgemäß seine (nicht zu knappen) Abgaben
bezahlt, ein Schlag ins Gesicht.
 

Wahlwerbe-Gag der SPÖ

Wie kommt der österreichische Steuerzahler dazu, einen Wahlwerbe-Gag der SPÖ zu
finanzieren? Warum wir diese Untersuchung einen  „Wahlwerbe-Gag“ nennen? Es kann
doch kein Zufall sein, dass ein solcher integrationspolitischer,  als auch finanzieller Wahn-
witz, so knapp vor den Wiener-Wahlen über die Bühne geht. Und als weiteres Indiz da-
für, ist die Unterschrift der SPÖ-Stadträtin Sonja Wehsely, welche sich auf dem Brief be-
findet.

Der Steuerzahler bezahlt offiziell für Illegale

Mit dieser Einladung sind auch alle in Wien illegal lebenden und nicht versicherten Frauen,
im Alter zwischen 50 und 69 Jahren, aufgerufen auf Kosten der  Steuerzahler das öster-
reichische  Krankenvorsorge-System in Anspruch zu nehmen.
Mit dieser Aufforderung ist es offensichtlich nicht wichtig, ob jemand seine Sozialabgaben
entrichtet. Dass berechtigt natürlich zur Frage, warum um die E-Cards ein derartiger Wir-
bel inszeniert wurde. Hätte man alles beim Alten gelassen, wäre der abgabenpflichtigen
Bevölkerung viel Geld erspart geblieben.
*****
2010-09-30
 

Die kranke Krankenkasse TEIL2


Bußgeld und Datenschutz

Im Beitrag „Die kranke Krankenkasse“ haben wir berichtet, wie die WGKK einen Unter-
nehmer mit einem Bußgeld abzocken will, für eine Tat die er gar nicht begangen hatte.
Angeblich wurde die Beitragsmeldung für Oktober zu spät übermittelt, obwohl die WGKK
den Wahrheitsbeweis wegen „Datenschutz“ schuldig blieb und die Beitragszahlung nach-
weislich bereits vor dem Abgabetermin erhalten hatte.

Kundendesorientiert

Wie die WGKK mit ihren „Kunden“ umgeht beweist nachfolgendes Beispiel, welches uns
der Leser Herr Johann M.  mitteilte. Dieser besitzt einen Gastgewerbebetrieb in Wien und
beschäftigt vier Arbeitnehmerinnen.

Neues erstaunliches Gesetz

Seit 1. Jänner 2009 besteht die gesetzliche Verpflichtung, Arbeitnehmer(innen) bereits vor
ihrem Dienstantritt bei der WGKK zu melden. In unseren Augen ein schwachsinniges Gesetz,
den durch „Nichtantritte“ werden Stornos verursacht, die unnötigerweise die Arbeitszeit
des Unternehmers und die der WGKK in Anspruch nehmen.

Mitarbeiterin kam nicht

Aber sei wie es sei, Herr Johann M. ist ein gesetztreuer Bürger und handelt auch dement-
sprechend. Am 24.März 2009 hätte die vom AMS gesendete Ilona S. ihren Dienst im Lokal
des Herrn M. antreten sollen.
Der Gastronom meldete die Kellnerin in spe ordnungsgemäß vor ihrem ersten Arbeitstag
an. Frau Ilona S. zog es jedoch vor nicht zu erscheinen. Vielleicht hatte sie woanders ein
besseres Angebot bekommen oder blieb in der „Arbeitlosen“.

Stornomeldung ignoriert

Johann M. schickte eine Stornomeldung an die WGKK und dachte sich der Fall sei erledigt.
Mitnichten, denn die Krankenkasse dachte gar nicht daran Ilona S. zu stornieren und ver-
rechnete diese im Beitragsmonat März.
Gibt’s doch nicht, dachte sich M. und urgierte bei der WGKK. Reaktion „Null“ seitens der
Krankenkasse und das Monat für Monat, obwohl der Unternehmer monatlich reklamierte.
Frau Ilona S. blieb seitens der WGKK, weiterhin Beschäftige des Johann M. und der zahlte
fleißig die Beiträge ein um nicht exekutiert zu werden.

Erst mit Rechtsbeistand Erfolg

Erst als der Unternehmer im Vormonat seinen Rechtsbeistand einschaltete, bequemte man
sich bei der WGKK Frau Ilona S. per 31.10.2009 zu stornieren. Jetzt wartet er auf die Refund-
ierung der einbezahlten Beiträge für eine Dienstnehmerin die er gar nicht hatte.

Warum kein Strafgeld für die WGKK?

Was wir mit diesem Beispiel aufzeigen wollen ist, dass die Voll- oder Halbbeamten in der
Tintenburg der WGKK von den Unternehmern Genauigkeit verlangen, diese aber selbst nicht
an den Tag legen.
Auch mit der Verhängung von Bußgeldern ist man bei der Krankenkasse sehr schnell, sollte
einem Beitragspflichtigen einmal ein Fehler unterlaufen. Wenn dieses Strafgeldprinzip auch
für die Mitarbeiter(innen) der WGKK gelten würde, müssten so manche  Krankenkassen-
Angestellten am Monatsende dazubezahlen, dass sie dort arbeiten dürfen.
 
*****
  
2009-12-14
  

Die kranke Krankenkasse


Post von der WGKK

Diese Woche erhielt ein Unternehmer Post von der Wiener Gebietskrankenkasse, was ihn
eigentlich sehr verwunderte, weil er seit über 20 Jahren von einer renommierten Steuer-
kanzlei vertreten wird, die seine Agenden erledigt.
In diesem Schreiben werden von ihm 54,- Euro Strafe gefordert, da laut Auskunft der
WGKK seit dem Zeitraum März 2008, bereits das dritte Mal die Abgabefrist für den
Beitragsnachweis überschritten wurde.

Frist versäumt?

Die Krankenkasseabgaben müssen spätestens bis 15. des jeweiligen Folgemonat bezahlt
werden und dies gilt auch für die Abgabe des Beitragsnachweis. Im konkreten Fall handelt
es sich um den Monat Oktober 2009, indem angeblich  dieser Nachweis zu spät abgegeben
wurde.
Kann nicht sein dachte sich der Unternehmer, der seine Zahlungen immer sehr korrekt er-
ledigt. Er wandte sich an uns und ersuchte um Veröffentlichung dieser Story, was wir
natürlich gerne tun.

Alles ordnungsgemäß bezahlt

Der Mann legte uns seine Zahlungsunterlagen an die WGKK vor, aus denen eindeutig her-
vorging, dass er bereits immer zwischen dem 8. und 10. jedes Monat bezahlte. Das Monat
Oktober  2009, welches ihm vorgeworfen wird, hatte er sogar am 6.November 2009 ein-
bezahlt.
Er rief in der Beitragstelle an und fragte nach ob sein Geld nicht fristgerecht angekommen
sei, was von der Angestellten der WGKK verneint wurde. Auf die Frage warum er dann eine
Strafe bezahlen soll, verwies die Dame auf die nicht fristgerechte Übersendung des Beitrags-
nachweis.

Wenn Verschulden, dann in der Steuerkanzlei

Dieser Nachweis wird immer von der Steuerkanzlei an die WGKK übermittelt. Daher kann
das Verschulden nur diese betreffen. Es ist schon richtig, dass der Steuerberater der Erfül-
lungsgehilfe des Unternehmers ist und er eine Kontrollpflicht gegenüber diesem hat.
Mit der fristgerechten Zusendung des Erlagscheines vom Steuerberater, hatte der Unter-
nehmer seiner Kontrollpflicht genüge getan. Da die Zahlung weit vor dem 15. am Konto
der WGKK eingegangen ist, hätte dies auch der dortige Hausmeister begreifen müssen.
Sollten nun die Angaben der WGKK tatsächlich stimmen und der Nachweis wurde ver-
spätet übermittelt, hätte diesen Strafbescheid der Steuerberater bekommen müssen. So
weit, so nicht gut, den diese erstaunliche Geschichte geht weiter.

Kein Wahrheitsbeweis

Da der Unternehmer den Angaben der WGKK aber nicht ganz traute, ersuchte er um die
Übermittlungsprotokolle der Beitragsnachweise. Und jetzt kommt der Hammer. Die Sach-
bearbeiterin bei der WGKK meinte allen Ernstes, dass dies aus Datenschutzgründen nicht
möglich sei.
Das heißt im Klartext, dass die WGKK einem Unternehmer eine Verfehlung vorwirft, ihn
bestraft und nicht einmal den Wahrheitsbeweis antritt. Wie krank ist man bei der WGKK
wirklich?

Denkende Mitarbeiter unerwünscht

Bezeichnend war auch die Aussage der Sachbearbeiterin, dass sie nur die Anordnungen
ihrer Vorgesetzten befolge und keine eigenen Entscheidungen treffen kann und darf.
Durch diese Aussage wird deklariert, dass man bei der WGKK offensichtlich nur „auf nicht
selbständig“  denkende Mitarbeiter Wert legt. Solche die bei der Arbeit mitdenken, dürf-
ten dort wahrscheinlich nicht erwünscht sein.
Die Wiener Gebiets Krankenkasse allgemein und deren Mitarbeiter(innen) insbesondere
genießen in der Bevölkerung ohnehin nicht den besten Ruf. Mit diesem Fauxpas hat die
WGKK eindruckvoll bewiesen, dass dieser Ruf nicht ganz unbegründet ist.
*****

2009-12-04
  

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten