Widerstand gegen die Staatsgewalt nach vorläufiger Kennzeichenabnahme

Anzeige auf freiem Fuß trotz zwei verletzter Polizeibeamten

Die Besatzung eines Funkstreifenwagens des Stadtpolizeikommandos Josefstad, wurde auf ein Fahrzeug im Bereich Währinger Gürtel aufmerksam, bei welchem enorm viel schwarzer Rauch aus dem Auspuff austrat. Daraufhin wurde der Lenker für eine Lenker- und Fahrzeugkontrolle angehalten. Im Zuge der Begutachtung des Fahrzeuges konnte ein schwerer Mangel, welcher die starke Rauchentwicklung verursachte, festgestellt werden.

Aufgrund dessen wurden durch die Beamten vor Ort die Kennzeichen vorläufig abgenommen. Der Lenker, ein 26-jähriger Syrier unterbrach die Polizisten immer wieder im Zuge ihrer Amtshandlung und trat mehrmals gegen sein eigenes Fahrzeug. Der Mann wurde immer aggressiver und unkooperativer. Der mehrfachen Aufforderung, sein strafbares Verhalten einzustellen, kam er nicht nach und attackierte die anwesenden Polizisten. Der 26-Jährige wurden vor Ort vorläufig festgenommen. Während der Festnahme wurden zwei Beamte verletzt, sie konnten ihren Dienst nicht weiter fortsetzen.

Über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurde der Beschuldigte auf freiem Fuß angezeigt.

*****

Raubmörder, Vergewaltiger etc. als Taxilenker möglich


Eine unrühmliche und gefährliche Ausnahme

Um  in  den  Besitz eines Taxilenkerscheines zu gelangen,  wird den Anwärtern so einiges
abverlangt.   Das  sind  beispielsweise  Ortkenntnisse,  Kenntnisse  der  Betriebsordnung,
der Verkehrsvorschriften, etc., etc. Dazu ist der Besuch eines Taxilenkerkurses und eine
abschließende  Prüfung erforderlich.
Zudem  benötigen  Personen die einen Taxilenkerschein erwerben wollen einen einwand-
freien Leumund und müssen diesen mit einem Leumundszeugnis (Strafregisterauskunft)
belegen.  Damit soll sicher gestellt werden,  dass den Taxikunden eine gewisse Sicherheit
garantiert wird und nicht kriminelles Gesindel hinterm Lenkrad eines Taxis sitzt.
Aber es gibt keine Regel ohne Ausnahme.   In Österreich ist es auch möglich,  dass bei-
spielsweise Raubmörder, Vergewaltiger,  Kinderschänder odgl. mehr in den Besitz eines
Taxilenkerscheines  gelangen  können  und dann auf die Öffentlichkeit losgelassen wer-
den.
Sie  glauben  das  nicht?   Doch  es ist so,  es muss nur eine Bedingung erfüllt werden.
Nämlich  der Taxilenkerschein-Anwärter  muss  Asylant  sein.   Denn  Asylanten benöt-
igen für den Zeitraum vor der Asylgewährung keinen Nachweis der Vertrauenswürdig-
keit.   Nachfolgender  Screenshot  stammt  aus  dem Kursbuch der WIFI und beweist
unsere Behauptung.
Wurde uns von einem ERSTAUNLICH-Leser zugesandt. Danke!

Verstoß gegen die Österreichische Verfassung

Da  staunen  wir aber, denn wer garantiert dafür,  dass der Asylant in seiner Heimat kein
Raubmörder,  Vergewaltiger,  Kinderschänder odgl. war?  Wenn die Angelegenheit nicht
so  traurig  wäre,  könnte  man  über  den Satz:  „Allerdings dürfen keine Tatsachen be-
kannt sein,  die zumindest Zweifel an der vermuteten Vertrauenswürdigkeit aufkommen
lassen“  herzhaft  lachen.  Denn  kein Verbrecher hat auf seiner Stirn einen Hinweis auf
seine kriminelle Vergangenheit tätowiert.
Erstaunlich  ist  auch  die  Tatsache,  dass einem Österreicher der Taxilenkerschein ver-
weigert  wird,  wenn  dieser  wiederholt  oder  schwerwiegend  (z.B. Alkohol am Steuer)
gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat.  Eine solche Überprüfung ist für die
Behörde eine Kleinigkeit, welche diese auch selbstverständlich durchführt.
Im Gegenzug dafür brauchen Asylanten keinerlei Nachweis über ihre Vertrauenswürdig-
keit  erbringen  und  können  in  ihren  Heimatländern  die  größten Schwerverbrecher
gewesen sein.
Zudem  verstößt  die  Bestimmung,  dass Asylanten  keinen Nachweis der Vertrauens-
würdigkeit erbringen müssen, eindeutig gegen die  Österreichische Verfassung.  Denn
im Artikel 7. (1) dieser ist folgendes festgehalten:  „Alle Staatsbürger sind vor dem
Gesetz gleich“.   Warum es hier eine Ausnahme gibt,  hat wohl mehr als Erklärungs-
bedarf.
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2012-07-17
 

Von Beruf Asylant

 

Welche Kosten verursacht ein Asylant?

Nachfolgendes Mail, von dem sich der Samariterbund deutlich distanziert, haben wir von
einem Leser zugesandt bekommen.
   
Originaltext des erhaltenen E-Mails:
Zum Nachdenken!
BARGELDLEISTUNGEN AN ASYLWERBER IN ÖSTERREICH
(Quelle: Arbeitersamariterbund, Arbeiterkammer):

Essensgeld pro Person (auch Kinder) und Monat: EUR 150,00
Taschengeld pro Person (auch Kinder ) und Monat EUR 40,00
Freizeitaktivitäten pro Person (auch Kinder) und Monat: EUR 10,00

Bekleidungshilfe pro Person und Jahr: EUR 150,00
Schulbedarf pro Kind und Jahr: EUR 200,00

BEISPIEL: Asylwerberfamilie (Eltern mit 3 Kindern, 2 davon Schulpflichtig):

Essensgeld x 5: EUR 750,00
Taschengeld x 5: EUR 200,00
Freizeitaktivitäten x 5: EUR 50,00 pro Monat Bargeldleistung: EUR 1.000,00

dazu Bekleidungshilfe x 5 pro Jahr: EUR 750,00
dazu Schulbedarf x 2 pro Jahr: EUR 400,00

NICHT vom Asylwerber zu bezahlen sind: Miete, Strom, Gas, Heizung, Fernsehgebühren,

Hygieneartikel (z.B. Windeln, Seife, WC-Papier usw.)

VERGLEICH: einheimische Familie (Vater arbeitslos, Mutter und drei Kinder):
durchschnittliche Arbeitslose: EUR 700,00
Familienbeihilfe x 3: EUR 336,00 pro Monat Bargeldleistung: EUR 1.036,00

Davon zu bezahlen sind: Miete, Strom, Gas, Heizung, Fernsehgebühren, Essen, Hygiene-

artikel, Kleidung, Schulbedarf etc.

IST DAS NICHT DER WAHNSINN???
Ein Asylwerber bekommt im Monat um EUR 36,00 weniger und muss dafür keine Miete,
Strom, Heizung usw. bezahlen!!!
IRRE ODER!!!

EIN GROSSES DANKE AN UNSERE POLITIKER!!!

UND JETZT HALTE DICH FEST!!!

In den USA kommt ein Asylsuchender auf 13.697 Einwohner!
In Deutschland kommt ein Asylsuchender auf 1.700 Einwohner!!
In Österreich kommt ein Asylsuchender auf 265 Einwohner!!!

Ende des E-Mails
  
Da wir natürlich nicht alles glauben was uns  Leute weismachen wollen, haben wir im
Internet recherchiert und sind dabei auf erstaunliche Ergebnisse gestoßen.
 

Wir haben nachgerechnet

Wir sind von einem gesunden Asylanten ausgegangen, denn bei einem Behinderteren der
gesonderte Pflege beansprucht, würde der von uns ermittelte Betrag weit überschritten
werden.

Als Quelle haben wir die „RIS-Datenbank“  des Bundeskanzleramtes herangezogen, um
uns nicht eine unkorrekte Berechnung vorwerfen zu lassen.

Kostengünstigste Variante

Gehen wir von der gängigsten Art der Unterbringung aus, wäre dies die organisierte
Unterkunft mit Verpflegung. Dafür sind pro Tag und Person 17,- Euro vorgesehen.
Das Jahr hat 365 Tage, daher belaufen sich die jährlichen Kosten auf  6.205,- Euro.

Das Taschengeld beträgt  40,- Euro pro Person im Monat, daher jährlich  480,- Euro.
Als Bekleidungsgeld erhält ein Asylant im Jahr 150,- Euro. Damit wären wir bei einer
jährlichen Summe von  6.835,- Euro. Das heißt das der betreffende Asylant, dem öster-
reichischen Steuerzahler monatlich  mindestens 570,- Euro (exakt 569,58) kostet.

Kosten für Deutschkurse, Überbrückungshilfen etc., haben wir absichtlich nicht in unsere
Berechnung mit einbezogen, um das Minimum nicht zu verfälschen.  Also wie gesagt, wir
haben einen monatlichen Mindestbetrag von 570,- Euro errechnet.

Gutmenschen haben Rechenprobleme

Da ist es doch erstaunlich, wie nachfolgende Organisation ihre Berechnung angestellt hat,
die sie voll Stolz der Sozialhilfe für einen alleinstehenden Österreicher gegenüber stellt.


Tja, bevor diverse Gutmenschen andere an den Pranger stellen, weil es diese mit der Wahr-
heit angeblich nicht so genau nehmen, sollten diese selbst bei der Realität bleiben, denn eine
Differenz von  267,50 im Monat ist nicht unerheblich.

Woher kommen diese Leute?

Im Jänner 2009 beantragten 1.222 Personen Asyl in Österreich. Interessant ist auch, aus
welchen Ländern die Asylwerber kamen. 302 Personen aus der Russischen Föderation (vor-
wiegend Tschetschenen) , 181 Personen aus Afghanistan, 99 Personen aus dem Kosovo, 50
aus Nigeria und  man möge aus kaum glauben, 43 Personen aus der Türkei, welche ja angeb-
lich EU-Reife hat. Der Rest der Asylanten kam aus diversen anderen Ländern.

Großteils Wirtschaftsflüchtlinge

Wir behaupten, dass es sich zum größten Teil um Wirtschaftsflüchtlinge und nicht um politisch
oder aus religiösen Gründen verfolgte Personen handelt. Jene Damen und Herren wissen sehr
wohl, dass es sich bei uns weitaus bequemer leben lässt, als in ihren Heimatländern. Außerdem
ist es ja gemütlich, sich ins gemachte Nest zu setzen.

Asoziale Pensionisten?

Ein alleinstehender Mindestpensionist bekommt eine monatliche Pension von 738,- Euro
(netto) ausbezahlt . Unter diesen Pensionisten befinden sich zahlreiche Personen die Öster-
reich nach dem 2.Weltkrieg wieder aufgebaut haben.
Diese Leute müssen sich heute gefallen lassen, dass man sie öffentlich als asozial
bezeichnet. Da ist es doch in der Tat besser als Wirtschaftsflüchtling in Österreich um
Asyl anzusuchen, ohne jemals für den Staat irgendetwas positives vollbracht zu haben.
Die Differenz zur Mindestpension von 168,- Euro nimmt man gerne in Kauf, denn der
Asylant hat auch gegenüber dem  Arbeitslosen einen entscheidenden Vorteil. Ihm darf
keine Arbeit vermittelt werden, denn den Asylanten ist das Arbeiten in Österreich verboten.
Stauni
  
2009-10-19
  

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