Raubmörder, Vergewaltiger etc. als Taxilenker möglich
Eine unrühmliche und gefährliche Ausnahme
Um in den Besitz eines Taxilenkerscheines zu gelangen, wird den Anwärtern so einiges
abverlangt. Das sind beispielsweise Ortkenntnisse, Kenntnisse der Betriebsordnung,
der Verkehrsvorschriften, etc., etc. Dazu ist der Besuch eines Taxilenkerkurses und eine
abschließende Prüfung erforderlich.
Zudem benötigen Personen die einen Taxilenkerschein erwerben wollen einen einwand-
freien Leumund und müssen diesen mit einem Leumundszeugnis (Strafregisterauskunft)
belegen. Damit soll sicher gestellt werden, dass den Taxikunden eine gewisse Sicherheit
garantiert wird und nicht kriminelles Gesindel hinterm Lenkrad eines Taxis sitzt.
Aber es gibt keine Regel ohne Ausnahme. In Österreich ist es auch möglich, dass bei-
spielsweise Raubmörder, Vergewaltiger, Kinderschänder odgl. mehr in den Besitz eines
Taxilenkerscheines gelangen können und dann auf die Öffentlichkeit losgelassen wer-
den.
Sie glauben das nicht? Doch es ist so, es muss nur eine Bedingung erfüllt werden.
Nämlich der Taxilenkerschein-Anwärter muss Asylant sein. Denn Asylanten benöt-
igen für den Zeitraum vor der Asylgewährung keinen Nachweis der Vertrauenswürdig-
keit. Nachfolgender Screenshot stammt aus dem Kursbuch der WIFI und beweist
unsere Behauptung.
Wurde uns von einem ERSTAUNLICH-Leser zugesandt. Danke!
Verstoß gegen die Österreichische Verfassung
Da staunen wir aber, denn wer garantiert dafür, dass der Asylant in seiner Heimat kein
Raubmörder, Vergewaltiger, Kinderschänder odgl. war? Wenn die Angelegenheit nicht
so traurig wäre, könnte man über den Satz: „Allerdings dürfen keine Tatsachen be-
kannt sein, die zumindest Zweifel an der vermuteten Vertrauenswürdigkeit aufkommen
lassen“ herzhaft lachen. Denn kein Verbrecher hat auf seiner Stirn einen Hinweis auf
seine kriminelle Vergangenheit tätowiert.
Erstaunlich ist auch die Tatsache, dass einem Österreicher der Taxilenkerschein ver-
weigert wird, wenn dieser wiederholt oder schwerwiegend (z.B. Alkohol am Steuer)
gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat. Eine solche Überprüfung ist für die
Behörde eine Kleinigkeit, welche diese auch selbstverständlich durchführt.
Im Gegenzug dafür brauchen Asylanten keinerlei Nachweis über ihre Vertrauenswürdig-
keit erbringen und können in ihren Heimatländern die größten Schwerverbrecher
gewesen sein.
Zudem verstößt die Bestimmung, dass Asylanten keinen Nachweis der Vertrauens-
würdigkeit erbringen müssen, eindeutig gegen die Österreichische Verfassung. Denn
im Artikel 7. (1) dieser ist folgendes festgehalten: „Alle Staatsbürger sind vor dem
Gesetz gleich“. Warum es hier eine Ausnahme gibt, hat wohl mehr als Erklärungs-
bedarf.
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2012-07-17
Von Beruf Asylant
Welche Kosten verursacht ein Asylant?
Nachfolgendes Mail, von dem sich der Samariterbund deutlich distanziert, haben wir von
einem Leser zugesandt bekommen.
Originaltext des erhaltenen E-Mails:
Zum Nachdenken!
BARGELDLEISTUNGEN AN ASYLWERBER IN ÖSTERREICH
(Quelle: Arbeitersamariterbund, Arbeiterkammer):
Essensgeld pro Person (auch Kinder) und Monat: EUR 150,00
Taschengeld pro Person (auch Kinder ) und Monat EUR 40,00
Freizeitaktivitäten pro Person (auch Kinder) und Monat: EUR 10,00
Bekleidungshilfe pro Person und Jahr: EUR 150,00
Schulbedarf pro Kind und Jahr: EUR 200,00
BEISPIEL: Asylwerberfamilie (Eltern mit 3 Kindern, 2 davon Schulpflichtig):
Essensgeld x 5: EUR 750,00
Taschengeld x 5: EUR 200,00
Freizeitaktivitäten x 5: EUR 50,00 pro Monat Bargeldleistung: EUR 1.000,00
dazu Bekleidungshilfe x 5 pro Jahr: EUR 750,00
dazu Schulbedarf x 2 pro Jahr: EUR 400,00
NICHT vom Asylwerber zu bezahlen sind: Miete, Strom, Gas, Heizung, Fernsehgebühren,
VERGLEICH: einheimische Familie (Vater arbeitslos, Mutter und drei Kinder):
durchschnittliche Arbeitslose: EUR 700,00
Familienbeihilfe x 3: EUR 336,00 pro Monat Bargeldleistung: EUR 1.036,00
Davon zu bezahlen sind: Miete, Strom, Gas, Heizung, Fernsehgebühren, Essen, Hygiene-
artikel, Kleidung, Schulbedarf etc.IST DAS NICHT DER WAHNSINN???
Ein Asylwerber bekommt im Monat um EUR 36,00 weniger und muss dafür keine Miete, Strom, Heizung usw. bezahlen!!!
IRRE ODER!!!
EIN GROSSES DANKE AN UNSERE POLITIKER!!!
UND JETZT HALTE DICH FEST!!!
In den USA kommt ein Asylsuchender auf 13.697 Einwohner!
In Deutschland kommt ein Asylsuchender auf 1.700 Einwohner!!
Da wir natürlich nicht alles glauben was uns Leute weismachen wollen, haben wir im Internet recherchiert und sind dabei auf erstaunliche Ergebnisse gestoßen.
Wir haben nachgerechnet
Wir sind von einem gesunden Asylanten ausgegangen, denn bei einem Behinderteren der
gesonderte Pflege beansprucht, würde der von uns ermittelte Betrag weit überschritten
werden.
Als Quelle haben wir die „RIS-Datenbank“ des Bundeskanzleramtes herangezogen, um uns nicht eine unkorrekte Berechnung vorwerfen zu lassen.
Kostengünstigste Variante
Gehen wir von der gängigsten Art der Unterbringung aus, wäre dies die organisierte
Unterkunft mit Verpflegung. Dafür sind pro Tag und Person 17,- Euro vorgesehen.
Das Jahr hat 365 Tage, daher belaufen sich die jährlichen Kosten auf 6.205,- Euro.
Das Taschengeld beträgt 40,- Euro pro Person im Monat, daher jährlich 480,- Euro. Als Bekleidungsgeld erhält ein Asylant im Jahr 150,- Euro. Damit wären wir bei einer jährlichen Summe von 6.835,- Euro. Das heißt das der betreffende Asylant, dem öster- reichischen Steuerzahler monatlich mindestens 570,- Euro (exakt 569,58) kostet.
Kosten für Deutschkurse, Überbrückungshilfen etc., haben wir absichtlich nicht in unsere Berechnung mit einbezogen, um das Minimum nicht zu verfälschen. Also wie gesagt, wir haben einen monatlichen Mindestbetrag von 570,- Euro errechnet.
Gutmenschen haben Rechenprobleme
Da ist es doch erstaunlich, wie nachfolgende Organisation ihre Berechnung angestellt hat,
die sie voll Stolz der Sozialhilfe für einen alleinstehenden Österreicher gegenüber stellt.
Tja, bevor diverse Gutmenschen andere an den Pranger stellen, weil es diese mit der Wahr- heit angeblich nicht so genau nehmen, sollten diese selbst bei der Realität bleiben, denn eine Differenz von 267,50 im Monat ist nicht unerheblich.