Eine Generation von Nichtschwimmern wächst in Wien auf


Jedes zweite Schulkind in der

Bundeshauptstadt kann nicht schwimmen

Wie  nun  bekannt wurde,  können rund 48 Prozent der Schulkinder in Wien nicht
schwimmen. Im Klartext bedeutet das, dass in der Bundeshauptstadt jedes zweite
Schulkind ein Nichtschwimmer ist.
Da  sollten  eigentlich  bei  jedem  verantwortungsvollen  Politiker  die Alarmglocken
schrillen. Für Sportstadtrat Christian Oxonitsch (SPÖ) dürfte diese Entwicklung aller-
dings  nicht  besorgniserregend  sein,  denn  dieser  findet den angebotenen Schul-
schwimmunterricht  ausreichend.   Zurzeit  gibt  es  lediglich  neun  Einheiten  zu  je
35 Minuten für alle 15.000 achtjährigen Kinder.
Es ist schon klar, dass es auch zu den Aufgaben der Eltern gehört, ihren Kindern die
Grundtechniken des Schwimmens beizubringen. Doch bei der jetzigen Entwicklung
wäre  es  wichtig,  dass  sich  auch die Politik darüber Gedanken macht,  ob der der-
zeitige  Schwimmunterricht  tatsächlich zielführend ist.   Eine Ausweitung der Schul-
schwimmkurse wäre sicher der richtige Weg.
Auch wenn Schüler islamischen Glaubens aufgrund ihrer Religion nicht vom Schwimm-
unterricht  befreit  werden  können,  wird  immer  öfters  darüber  berichtet,  dass Eltern
ihre  Kinder  aus  religiösen  Gründen  nicht  am  Unterricht  teilnehmen lassen.  Dieser
Umstand  führt  dazu,  dass immer mehr  Kinder aus Zuwandererfamilien nur wenig bis
gar  nicht  schwimmen  können.   Schwimmen, als Teil des Lehrplans,  ist grundsätzlich
verpflichtend und daher darf es hier zu keinen Ausnahmen kommen.
Dass immer weniger Wiener(innen) schwimmen können, trug auch dazu bei, dass die
Besucherzahlen  in  den  Bädern stetig zurückgingen.   Dadurch mussten auch immer
mehr  Bäder schließen.   Wäre der Stadt Wien der millionenschwere Bauskandal rund
um  das  Stadthallenbad  erspart  geblieben,  hätte man die Steuergelder lieber dem
Schwimmunterricht  in  den  Schulen  zur  Verfügung stellen können.   Dadurch hätte
man den Negativ-Trend entgegenwirken können.
*****
2015-05-05

Asylanten auf den Hund gekommen


 Grundversorgungsgesetz

Im Beitrag „Von Beruf Asylant“ haben wir uns mit den Kosten auseinandergesetzt, mit
denen ein Asylant den österreichischen Steuerzahler monatlich belastet. Wir sind nach-
vollziehbar auf einen monatlichen Mindestbetrag von 570,- Euro gekommen.
Die vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber,
Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht ab-
schiebbare Menschen), wird im „Wiener Grundversorgungsgesetz – WGVG“ geregelt.

Missbrauch des WGVG

Wie gesagt, gilt dieses Gesetz nur für obig angeführten  Personenkreis. Obwohl wir an-
nehmen, dass ein Großteil der zu uns kommenden „Asylwerber“  Wirtschaftsflüchtlinge
sind, nehmen auch diese Personen die durch das Gesetz geregelten Sozialleistungen in
Anspruch.

Moralische Pflicht

Gehen wir einmal davon aus, dass es sich tatsächlich um einen „echten“ Flüchtling handelt.
In diesem Fall hat die Gesellschaft die moralische Pflicht, diesen Menschen solange mit
lebensnotwendigen Dingen zu versorgen, bis dieser auf eigenen Beinen steht und das
unabhängig davon, wie man zu dieser Thematik steht.

Die großzügige Stadt Wien

Die Versorgung mit lebensnotwendigen Dingen ist  im  „Wiener Grundversorgungsgesetz“
ganz klar geregelt. Die steinreiche Gemeinde Wien, die zwar ihre Bürger so gut wie es geht
abkassiert (z.B.: Kurzparkzonen bis 22Uhr) setzt allerdings noch einen drauf.


Mobilpass für 27-jährigen

Diese Wertmarke für einen Mobilpass, wurde einem 27-jährigen, gesunden Asylwerber
zugesandt.  Anstatt dem jungen Mann eine Arbeit zuzuteilen, erhält er zusätzlich erstaun-
liche Sozialleistungen.

Erstaunliche Zusatzleistungen

Da wäre einmal eine 50-prozentige Ermäßigung auf Fahrscheine der Wiener Linien.
Ist ja auch einzusehen, denn wenn der gute Mann ohnehin nichts zu tun hat, kann er sich
wenigsten die Stadt von der Straßenbahn aus ansehen, so wie er es aus seinem Heimatland
gewohnt war. Sofern es dort überhaupt öffentliche Verkehrsmittel gegeben hat.

Auch die ermäßigte Jahreskarte bei den städtischen Büchereien ist sehr wichtig. Hoffentlich
gibt es dort auch Bücher in jener Sprache, aus dem betreffenden Heimatland des Asylanten.
Wenn nicht, müssten sofort auf Steuerkosten solche angeschafft werden.

Wichtig ist auch der ermäßigte Eintritt in städtische Bäder. Sollen doch die Österreicher
auf die kostenlose Donauinsel gehen, wenn sie sich den Eintritt ins Oberlaaer Bad nicht
leisten können.

Der Oberhammer ist die Bezuschussung der Hundeabgabe. Na ja, ein Hund ist doch eine
lebensnotwendige Maßnahme die jeder Asylant unbedingt benötigt. Aus diesem offen-
sichtlichen Grund wird die „Hundesteuer“ von der Gemeinde Wien mit 50% bezuschusst.

Stellt sich nur die Frage, ob der Hund auch um den halben Fahrpreis in der Straßenbahn
fahren kann. Dies sollte man amtlicherseits unbedingt abklären, um den „Schwarzkapplern“
nicht unnötigen Stress zu verursachen.

Stauni
  
2009-11-03
  

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten