Öffentlichkeitsfahndung der BPD-Wien

Am 8.02.2018 um 08:20 Uhr kam es zu einem Bankraub am Wiedner Gürtel. Ein derzeit unbekannter Täter betrat mit einem Tretroller die Bank, bedrohte die Angestellten mit einer Waffe und forderte Bargeld. Der mit einer Gummimaske getarnte Mann setzte danach Pfefferspray ein und flüchtete möglicherweise auf dem mitgebrachtem Tretroller.
Es konnten Fotos einer Überwachungskamera gesichert werden. Die Wiener Polizei ersucht um sachdienliche Hinweise an das Landeskriminalamt Wien, Ermittlungsdienst, unter der Telefonnummer 01 / 31310 Durchwahl 33800.
Täterbeschreibung:
• männlich
• 180 – 185 cm groß
• mittlere Statur
• Der Verdächtige sprach Deutsch ohne Dialekt
• Maskierung: Gummimaske und Brille
• Bewaffnung: Pistole und Pfefferspray
• auffallendes Detail: mitgebrachter Tretroller
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2018-02-12
Da kam der irakische Asylwerber äußerst glimpflich davon
Lange Zeit versuchten die Behörden über die Vergewaltigung eines Zehnjährigen, welche
durch einen irakischen Asylwerbers am 2. Dezember 2015 in einem Hallenbad in Wien
stattgefunden hatte, den Mantel des Stillschweigens zu stülpen. Erst nach den Vorfällen
in der Silvesternacht in Köln, wurde der Druck im Internet – speziell in den sozialen
Medien – .derart stark, sodass auch diese grausliche und verabscheuungswürdige Tat
nicht mehr zu verheimlichen war.
Die Behörden (in diesem Fall die Polizei) rechtfertigte ihr Schweigen damals mit der Aus-
rede des Opferschutzes. Wie dieser Opferschutz nun in Wirklichkeit aussieht (bzw. nicht
aussieht), kam gestern am gestern am Wiener Straflandesgericht ans Tageslicht.
Da erhielt jener irakische Asylwerber läppische sechs (6 !) Jahre Haft, für die Vergewalt-
igung eines zehnjährigen Buben (Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da sich der Verteidiger
Bedenkzeit erbat). Jeder Bankräuber, sofern es bei seiner Tat zu keinem Personen-
schaden kommt, muss mit einem höheren Strafmaß rechnen.
Doch im Falle des vergewaltigten Kindes, erschien dem Schöffensenat die verhängte
Strafe (die einen Strafrahmen von 15 Jahren vorsieht) als angemessen. Tja, da bleibt
nur zu hoffen, das keinem Schöffen das gleiche Schicksal widerfährt.
In Anbetracht der Abscheulichkeit der Tat und dem zerstörten Leben des Opfers, finden
wir die Milderungsgründe für das Urteil äußerst erstaunlich: Bisherige Unbescholtenheit,
sein Alter unter 21 Jahre und die „ungünstigen Lebensbedingungen“. Abgesehen
davon, dass niemand garantieren kann, ob der Mann nicht bereits solche Taten began-
gen hat und deshalb aus dem Irak fliehen musste, darf es bei Vergewaltigungen von
Kindern keine Milderungsgründe geben. Als schlechten Scherz empfinden wir es auch,
dass der Verurteilte zu einer Geldstrafe von knapp 5.000,- Euro verurteilt wurde. Diese
wird wohl nie beglichen werden, denn wovon soll er den Betrag bezahlen?
Was uns auch verwundert ist, dass über den verurteilten irakischen Asylwerber keine
anschließende Sicherheitsverwahrung verhängt wurde. Denn abgeschoben wird der
Mann wohl kaum, sondern der Alpenrepublik als Sozialfall erhalten bleiben. Und wie
das Leben und die Praxis bislang zeigten, sind Vergewaltiger kaum therapierbar und
niemand kann mit Sicherheit sagen, dass er nach seiner Entlassung (die bereits nach
vier Jahren möglich ist) wieder ein Kind vergewaltigen wird.
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2016-06-15
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte
„Nach dem Motto ‚Kiffer, Koffer und andere linke Vögel‘ legen am Samstag wieder Berufs-
demonstranten die halbe Innenstadt lahm, sorgen für ein Verkehrschaos und massive
Umsatzrückgänge auf der Mariahilfer Straße, am Ring und in den umliegenden Bereichen“,
kritisierte der FPÖ-Verkehrssprecher LAbg. Toni Mahdalik, bereits im Vorfeld, die am ver-
gangenen Samstag erstmalig in Wien durchgeführte sogenannten Peace-Parade.
Ein Hauptanliegen der Teilnehmer(innen) bestand in der Legalisierung von Rauschgift, wie
dies zahlreiche Transparente und Plakate unter Beweis stellten. Ein Plakat schlug aber alle
anderen um Längen. Dieses wurde von unserem Gastautor, Erich Weber, entdeckt und foto-
grafiert.
Schade, dass Toni Mahdalik im Vorfeld noch keine Kenntnis vom obig gezeigten Plakat hatte,
denn dann wäre seine Kritik vermutlich etwas anders ausgefallen. Wir ersparen uns das Foto
näher zu kommentieren, denn es spricht für sich selbst.
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2014-05-12
Sicherheitsmonitor belegt dramatischen Anstieg bei Raub-Delikten
Der aktuelle Sicherheitsmonitor für das erste Quartal zeigt etwa, welche Bezirke in Wien
besonders unsicher sind: Da ist ganz vorn die Innere Stadt mit 6.084 Anzeigen, das ent-
spricht 11,83 Prozent der Wiener Gesamtkriminalität. Es folgen Favoriten mit 4.696
Meldungen oder 9,13 Prozent und die Donaustadt mit 3.735 Meldungen oder 7,26 Pro-
zent. Am sichersten lebt es sich in der Josefstadt, in Währing und auf der Wieden.
Was wienweit sofort ins Auge sticht ist die Tatsache, dass die Anzahl der Eigentums-
delikte mit Gewaltanwendung – also Raubüberfälle – erneut drastisch angestiegen ist.
Konkret: Banküberfälle um 87 Prozent, Überfälle auf Geschäfte um 53 Prozent und
Handtaschenraube um fünf Prozent.
Von Banküberfällen besonders betroffen sind die Brigittenau, Liesing und Rudolfsheim-
Fünfhaus. Vier Täter konnten ausgeforscht werden, darunter befindet sich ein Öster-
reicher. Bei den Überfällen auf Geschäfte – insgesamt jetzt 86 nach 56 im ersten Quartal
2011 – liegt Favoriten unangefochten auf Platz eins der Negativ-Liste: 14 Geschäfte
wurden dort beraubt, das entspricht 12,39 Prozent der derartigen Delikte.
Innere Stadt und Favoriten sind die gefährlichsten Bezirke
Zur Warnung an alle Geschäftsleute hier auch die zeitliche Komponente: An Montagen
fanden 22,12 Prozent der Überfälle statt und das geht langsam hinunter auf schlussend-
lich 5,31 Prozent an Sonntagen. Unter 28 ausgeforschten Tätern sind zehn Österreicher.
Ein ganz sensibler Bereich seien Handtaschenraube. Dieser ist besonders sensibel, weil die
Opfer in der Regel Seniorinnen sind und häufig verletzt werden. Das ist in höherem Alter
besonders gefährlich. Die älteren Damen der Aufbaugeneration trauen sich in unserer
Stadt oft nicht mehr mit Handtasche außer Haus zu gehen, weil sie Angst vor Kriminellen
haben. So weit ist es gekommen. 114 derartige Delikte gab es insgesamt – das heißt öfter
als jeden Tag eines.
Die Bezirksreihung: Favoriten mit 17 Delikten erneut auf Rang eins, dahinter die Leopold-
stadt mit zehn und die Innere Stadt mit neun. Zudem braucht es einen viel stärkeren
Opferschutz. Gerade die ältere Damen benötigen, wenn sie Opfer geworden sind, psycho-
logische Unterstützung. Derzeit ist der Stand, dass man sie alleine lässt und sie sich immer
mehr zurück ziehen. Das ist unwürdig und unmenschlich.
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2012-04-25
Weisheiten aus dem Kurier
„Zuwanderung: Eine Studie zeigt, dass sich Migranten in Österreich meist gut integrieren.
Ausnahme sind die Türken“. Diese Weisheit stammt nicht von uns, sondern war im Samstag-
Kurier auf Seite 3 zu lesen.
Das ist auch jener Standardsatz, der von H.C. Strache bei jeder Wahlveranstaltung gebets-
artig heruntergeleiert wird. Wir haben da eine Geschichte, wo der Integrationswille einer
Türkin amtswegig behindert wird.
Lieber bei der Schweiz
In Vorarlberg, dass ist jenes österreichisches Bundesland das lieber bei der Schweiz
wäre, wird einer 30-jährigen Frau mit türkischen Migrationshintergrund die österreich-
ische Staatsbürgerschaft mit einem wirklich erstaunlichen Grund verweigert.
Wer ist die Türkin?
Hilal Iscakars, 1979 in Feldkirch (Österreich) geboren, Absolventin des BORG Innsbruck
und studierte Psychologin, zur Zeit Geschäftsführerin des Vereins Offene Jugendarbeit
Hohenems. Mehr Integrationswillen kann wohl nicht aufgeboten werden.
Diese Frau hat nun um die österreichische Staatsbürgerschaft eingereicht und diese wurde
ihr vorerst verweigert (Quelle:www.vol.at). Was hat Hilal Iscakars wohl angestellt, dass das
Amt so reagierte. Hat sie eine Bank ausgeraubt oder gehört sie einer Einbrecherbande an?
Kein Kopftuch
Nein, sie trägt nicht einmal das von Strache viel gehasste Kopftuch, geschweige eine Burka.
Ihre Verbrechen bestanden daraus, dass sie vier Mal falsch parkte und sechs Mal zu schnell
gefahren war, wobei die Polizeistrafen zwischen 50,- und 90,- Euro von ihr bezahlt wurden.
Das was sich hier wie ein schlechter Witz anhört, ist leider traurige Realität. Vermutlich
basiert die im Kurier angegebene Studie auf solchen Tatsachen. Es gibt ein Sprichwort das
besagt, dass der frömmste nicht in Frieden leben kann, wenn es dem bösen Nachbarn nicht
gefällt.
Integrationsablehnende Beamte
Das ist ein, vermutlich von etlichen unbekannten Fällen, bekannt gewordener Fall, wie amt-
liche Bürokraten in der Realität mit dem Integrationswillen von Türken umgehen. Wo kämen
wir denn hin, wenn sich eine jede hier geborene Türkin integriert, indem sie auch noch ein
Hochschulstudium abschliesst, werden sich jene Beamte mit Hauptschulabschluss in Hohen
-ems gedacht haben.
Fussballer wäre einfacher
Da wäre es doch auf jeden Fall besser gewesen, wenn Frau Hilal Iscakars als Mann erst ein-
ige Monate in Österreich aufhältig wäre, kein Wort Deutsch kann, aber dafür ein Fussballer
wäre.
Vielleicht sollte man auch bei der nächsten Studie die ablehnende Haltung von etlichen staat-
lichen Bürokraten gegenüber integrationswilligen Türken mit einbeziehen, um ein korrektes
Bild zu erhalten.
Stauni
2009-10-25
Mit dem Taxi zum Bankraub
Ein Fahrgast kommt zum Taxistandplatz, setzt sich in dieses und beordert den Fahrer
zur nächsten Bank. Dort ersucht er diesen auf ihn zu warten, denn er müsse noch Geld
abheben.
Was der Taxifahrer nicht weiß, der Kunde beraubt diese Bank. Zurück von der „Barab-
hebung“ weist der Fahrgast den Taxler an, ihn zum Flughafen zu bringen. Nach der
Fahrt wird das Taxi von der Polizei gestoppt.
Der Bankräuber ist längst über alle Berge und der übrigbleibende Fahrer wird vorläufig
festgenommen um abzuklären, ob er in diesen Überfall involviert war.
Ist der Taxifahrer schuld?
Wie gesagt, der Taxifahrer wusste nichts vom Vorhaben seines Gastes und kann dies auch
glaubhaft darlegen. Trifft nun den Taxler ein Verschulden an dem Bankraub? Immerhin
hat er den Räuber zur Bank gebracht. Dieser konnte fliehen und kann daher nicht mehr zur
Verantwortung gezogen werden.
Der logische Menschenverstand sagt uns nein. Vermutlich wird es auch die Justiz so sehen.
Wir haben Ihnen diesen etwas hinkenden Vergleich dargelegt, um zu beweisen welche
erstaunliche Gesetze es gibt.
Extremvergleich
Im Vergleich mit einem neuen Gesetz für die Baubranche, würde der Taxifahrer bestraft
werden und müsste auch für den entstandenen Schaden aufkommen. Nach diesem Gesetz,
dass seit 1.September 2009 in Kraft ist, haften Generalunternehmer für Subunternehmer.
Sicherlich werden uns jetzt etliche Leser vorwerfen, dass wir Äpfel mit Birnen vergleichen.
Uns ist der Unterschied zwischen den Delikten und Branchen sehr wohl bewusst.
Täter unwichtig, Hauptsache einen Schuldigen
Wir wollen aber mit diesem Extrembeispiel veranschaulichen, dass der Staat mit Hilfe der
Gesetzgebung Personen bestrafen will, die mit einem Delikt das andere Leute setzen, gar
nichts zu tun haben.
Wenn dieses Beispiel aber Schule macht, ließe sich das beliebig in alle Lebensbereiche fort-
setzen. Dieses Gesetz verstößt eindeutig gegen den Grundsatz, ohne Schuld keine Strafe.
Erstaunliche Haftung
Zum konkreten Fall. Ein Generalunternehmer gibt einem selbständigen Subunternehmer
einen Bauauftrag weiter, weil er z.B. ausgelastet ist. Nun ist jener, der den Auftrag weitergibt
dafür haftbar, dass jener der diesen annimmt sein Personal auch angemeldet hat und seine
Sozialabgaben abliefert.
Praxisfremd
Das heißt das der Generalunternehmer auf diesen Baustellen Personal abstellen muss, um
ständig zu kontrollieren das der Subunternehmer die angemeldeten Bauarbeiter nicht gegen
Schwarzarbeiter auswechselt. Wie soll das in der Praxis funktionieren?
Geldeintreiber
Weiteres ist der Generalunternehmer verpflichtet zu kontrollieren, ob der Subunternehmer
auch die Sozialabgaben für die Arbeiter abliefert. Das bedeutet in der Praxis, dass dieser zum
kostenlosen Inkassobüro für die Krankenversicherungsträger degradiert wird.
Sollte er diese Kontrolle verabsäumen, haftet er für die ausstehenden Sozialabgaben. Da
fragen wir uns natürlich, ob die Krankenversicherungsträger zu faul oder zu dumm sind,
um ihr Geld selbst einzutreiben.
Man hat es sich einfach gemacht
Sicher wird in der Baubranche viel Schindluder getrieben, dass darf jedoch nicht als Recht-
fertigung dienen, eine Person zu bestrafen die keine ungesetzliche Handlung gesetzt hat, nur
weil es so einfach bequemer ist zum Geld zu kommen.
Softbeispiel
Zum Abschluss wollen wir Ihnen noch ein Vergleichsbeispiel geben, dass nicht so extrem ist.
Jeder Kaufmann ist verpflichtet eine Buchhaltung zu führen. Viele Unternehmen geben diese
Aufgabe an selbständige Buchhalter weiter.
Keinen dieser Kaufleute wird es interessieren ob der Buchhalter seine Abgaben bezahlt oder
nicht. Aber vielleicht kommt es in Zukunft noch so weit, dass Unternehmen für die Sozial-
abgaben ihrer Anwälte, Buchhalter oder sogar Lieferanten haftbar gemacht werden können.
Stauni
2009-09-11