Ermittlungen der WKStA gegen Sebastian Kurz


Man sollte an sich die gleichen Maßstäbe anlegen, die man für andere anwendet

 


„Mit einem Regierungsmitglied, gegen das polizeilich ermittelt wird, kann ich nicht länger zusammenarbeiten“, so oder so ähnlich soll sich Sebastian Kurz über HC Strache geäußert haben, nachdem das Ibiza-Video bekannt geworden war. Ob das der genaue Wortlaut war, können wir nicht mit Sicherheit sagen. Sicher hingegen ist, dass Kurz mit Strache nicht mehr weiter zusammenarbeiten wollte, nachdem das Skandal-Video aufgetaucht war.

 


Nun wäre es auch nicht ehrenrührig gewesen, wenn Kurz einen solchen Satz, wie zu Beginn dieses Beitrages, geäußert hätte. Allerdings sollte man die gleichen moralische Maßstäbe auch für die eigene Person anlegen und nicht nur dann, wenn man einen politisch unliebsamen Gegner abservieren will.

 


Wie heute in zahlreichen Medien zu lesen ist, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Ermittlungen gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinen Kabinettschef Bernhard Bonelli aufgenommen. Beide werden der Falschaussage vor dem U-Ausschuss verdächtigt und als Beschuldigte geführt.

 


Zudem gibt es eine weitere „Baustelle“ im System Kurz, nämlich den Finanzminister Gernot Blümel. Dieser sorgte in letzter Zeit für etliche Schlagzeilen. Aber zurück zum noch amtierenden Bundeskanzler.

 


Nun wird es erstaunlich, denn für sich selbst dürfte Kurz möglicherweise andere Maßstäbe anlegen. Da ist im Standard beispielsweise wie folgt zu lesen: „Es handelt sich um ein Verfahren, das wegen des geringen Strafmaßes vor einem Einzelrichter landen würde, die WKStA könne jederzeit einen Strafantrag stellen, sagte Kurz. Auch dann werde er nicht zurücktreten.“

 


Für uns stellt sich die Frage, wie lange schauen die ÖVP-Granden dem Treiben des Systems Kurz noch zu? Der Ordnunghalber halten wir fest, dass für alle im Beitrag genannten Personen die Unschuldsvermutung gilt.

 


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12.05.2021


Das Terrorgesetz


Geplante Meinungsunterdrückung

Wir haben im Jänner den Beitrag „Der Tod der Meinungsfreiheit“ verfasst. Der Artikel be-
schäftigt sich mit nachfolgend geplanter Gesetzesnovelle, welche unter dem Deckmantel
der Terrorismusbekämpfung im Strafgesetzbuch verankert werden soll.

119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
„§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“

B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.

Auch andere Webseiten beschäftigt diese Thematik

Nun beschäftigt sich eine weitere Webseite recht ausführlich mit dieser beabsichtigten
Gesetzesnovellierung. Unter der Internet-Adresse  http://www.terrorgesetz.at/  können
sich Leser(innen) über den Inhalt informieren.


Mit einem provokanten Logo in Web vertreten.

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2010-05-30
  

Der Tod der Meinungsfreiheit

 

Gesetzesnovelle

Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung, bereitet das Justizministerium eine
der wohl  erstaunlichsten Gesetzesnovellen vor. Sollte der Absatz 2 dieses Paragraphen
tatsächlich im Strafgesetzbuch seinen Niederschlag finden, ist der erste Schritt zurück in
stalinistische Zeiten vollzogen.

119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
„§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“
B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.

Gewalt ist abzulehnen

Der ersten Absatz dieses Paragraphen ist für jeden zivilisierten Menschen nachvollziehbar.
Um seine Meinung zu propagieren sollte niemanden das Recht zustehen, dies mit einem
Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet sind die öffent-
liche Ordnung zu gefährden, sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußerung.

Es lebe Stalin

Der zweite Absatz des  § 283, würde eher in die ehemalige stalinistische Sowjetunion oder
ins kommunistische China passen. Ein derartiger Text ist einer Demokratie nicht würdig.
Mit einer geeigneten Interpretation dieses Gesetzestextes, ist die Meinungsfreiheit in Öster-
reich gestorben.

Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“. Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann immer subjektiv als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden.

Objektivität unmöglich

Während z.B. ein Einbruch immer ein Einbruch bleiben wird, kann eine Verächtlichmachung
nicht objektiv beurteilt werden. Ist der Richter derselben Meinung wie der Beschuldigte, wird
es ganz anders aussehen, als wenn dieser gegenteiliger Meinung ist.

Nehmen wir ein praktisches Beispiel. Herr YX lehnt Homosexualität ab. Er findet es abartig,
wenn sexuelle Handlungen unter  Männer stattfinden. Dies ist seine Meinung und die tut er
auch kund. Macht er damit Schwule verächtlich oder nicht?

Ist der Richter selbst homosexuell, darf der Delinquent mit einer Verurteilung rechnen. Lehnt
der Richter Homosexualität ab, wird es sicherlich ein Freispruch. Mit diesem Beispiel wollen
wir demonstrieren, dass es hier kein objektives Urteil geben kann.

Freibrief für Kinderschänder

Bleiben wir bei sexuellen Ausrichtungen und Neigungen unter denen auch die Pädophilie
fällt. Jeder der sich nun über diese perversen Menschen abfällig äußert, würde sich nach
§ 283 Absatz 2 strafbar machen. Das kann wohl nicht der Sinn eines Gesetzes sein.

Diese Beispiele würden sich endlos fortsetzen lassen. Ob nun klerikale Einrichtungen
kritisiert werden, etc., etc. Selbst Redewendungen wie: „Die hausen wie die Zigeu-
ner“ wären auf einmal strafbar.

Politische Gegner und Kritiker einsperren

Den größten Vorteil allerdings würden die jeweiligen Machthaber aus diesem Paragraphen
ziehen. Jede politische Kritik die nicht im Sinne der jeweiligen Regierung ist, würde sofort
mit einer Strafanzeige geahndet.

Mit einem dem jeweiligen Regime zugeneigten Staatsanwalt und Richter, würden politische
Gegner oder Kritiker, zur Zeit bis zu zwei Jahre hinter Gitter verschwinden.  Wenn es dem-
entsprechend viele Anzeigen gibt, kann es natürlich durchaus möglich sein, den Strafrahmen
nach Belieben zu erhöhen, um „Unbelehrbare“ eines Besseren zu belehren.
 
Während in totalitären Staaten Menschen auf die Strasse gehen und auch im Gefängnis
landen um solche Gesetze abzuschaffen, bemüht man sich in der demokratischen Republik
Österreich, ein solches Gesetz einzuführen.

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2010-01-28
  

Kronzeuge Oswald


Harmloser Beginn

Was eigentlich ganz harmlos begonnen hatte, scheint sich nun zum echten „Kriminalfall“
zu entwickeln. Vorige Woche wurde ein gewisser Mag. Herwig Baumgartner festgenommen,
der offensichtlich im Forum „Genderwahn“ pausenlos Personen vom Magistratsbeamten
begonnen, bis aufwärts zum Bundespräsidenten beleidigt hatte. Der Ordnung halber merken
wir an, dass für Mag. Baumgartner die Unschuldsvermutung gilt.

Hausdurchsuchungen

Es erfolgten mehrere Hausdurchsuchungen bei verschiedenen Personen, die dem Forum
zugerechnet wurden. Da sich die Polizei erhoffte Daten zu sichern, beschlagnahmte sie
zahlreiche Computer, Harddisk etc.

Computer beschlagnahmt

Mehreren Postings auf Genderwahn ist zu entnehmen, dass ein User mit dem Nickname
„Anubix“ als Zeuge in dieser Causa geladen war. Dieser gibt auch in seinen Beiträgen
an, dass auch bei ihm Computer sichergestellt wurden. Auf einem Rechner soll sich eine
händisch getippte Worddatei befinden, welche die Aktivitäten des Marcus Oswald beweisen.

Vom Zeugen zum Beschuldigten

Laut eigenen Angaben von Anubix, wurde er in dieser Causa vom Zeugen zum Beschuldigten.
Bis hier ist eigentlich noch nichts aufregendes passiert. Übliche Polizeiarbeit, wie Hausdurch-
suchungen, Einvernahmen und Anzeigeerstattungen.

Oswald betritt die Bühne

All das wäre nicht wirklich erwähnenswert, wenn nicht auf einmal ein Marcus J. Oswald die
Bühne betreten hätte. Oswald, der sich selbst als Gründungsvater des Forums betitelt, wurde
als Zeuge geladen.

In seinem Blog B&G gibt er wortwörtlich folgendes an:
(Wien, im November 2009) Der Herausgeber des Journals, Marcus J. Oswald, machte heute,
12. November 2009, seine Aussage vor dem Landeskriminalamt Linz zum Thema Mag. Herwig
Baumgartner und seinem Internetforum. Die Zeugenvernehmung fand in den Gebäuden das
LKA Wien-Ost statt. Die Verschriftlichung der Aussage fand von 12 Uhr 30 bis 15 Uhr45
statt. Über den Inhalt wurde mit allen Seiten Stillschweigen vereinbart.

Will Oswald die Polizei diskriminieren?

Der letzte Satz hat es in sich. Wer sind die „allen Seiten“ mit denen laut Oswald, angeblich
Stillschweigen vereinbart wurde. Wie ist es überhaupt möglich über eine Zeugenaussage
Stillschweigen zu bewahren und diese gleichzeitig in einem Prozeß zu verwenden.

Versucht der selbsternannte Machtfaktor des Internet Marcus J. Oswald, den erhebenden
Kriminalbeamten ein unehrenhaftes Verhalten zu unterstellen? Dieser Frage sollte doch
einmal nachgegangen werden.

Wer ist Admin von Genderwahn?

Aber es wird noch interessanter. Unserem Beitrag „Machtgelüste“ können Sie die Macht-
bestrebungen von Oswald über die Herrschaft des Genderwahn-Forums entnehmen. In
diesem Forum wurde immer wieder behauptet, dass Oswald Administratorrechte ausübe,
was er jedoch dementierte.

Seine Dementi erscheinen jetzt jedoch in einem neuen Licht.  Oswald ist laut eigenen

Angaben, im Besitz folgender Daten.  Wir zitieren aus seinem Blog:
* Liste Veröffentlichungsdichte (Quantität) auf dem Baumgartner-Forum
* Liste der realen Namen, die im Baumgartner-Forum veröffentlichten (wird hier nicht komplett
  veröffentlicht)
* Liste der Telefonate (alle im Volltext aufgezeichnet) mit Mitgliedern des Baumgartner-Forums
  zwischen 2006 und 2009 (wird hier nicht veröffentlicht)

Der zweite Satz erscheint höchst interessant. Wie kommt Oswald zu Daten wie realen Namen

von User(innen) in diesem Genderwahn-Forum? Dazu haben wir folgende Theorien.

1.) Die Zeugeneinvernahme ist nicht so gelaufen wie es sich Oswald vorgestellt hat. Vielleicht
    ist er auch nicht mehr im Status eines Zeugen und versucht den ermittelten Beamten unter-
    schwellig zu unterstellen, dass er von diesen die Daten hat.

2.) Er hat das Forum gehackt, wie er es immer wieder angekündigt hat und auch andere Per-

     sonen damit beauftragen wollte.

3.) Er war und ist noch immer Administrator im Genderwahn-Forum und hat Baumgartner aus-

     geliefert um keinen Nebenbuhler mehr zu haben.

Ersteres können wir uns nicht vorstellen. Oswald ist eine unbedeutende Persönlichkeit, dem

nicht einmal ein Strassenkehrer den zusammengekehrten Dreck übergeben würde, geschweige
denn ein Kriminalbeamter irgendwelche Daten.

Auch die Variante zwei erscheint uns nicht real. Also bleibt nur die Theorie mit den Admin-

Rechten von Oswald in dem besagten Forum. Dies wird auch durch seine eigene Aussage
untermauert, dass er im Besitz einer Liste von Telefonaten ist, die alle Forumsmitglieder be-
treffen.

Offensichtlich versucht er sich nun als Kronzeuge der Anklage zu verkaufen, um noch zu retten

was zu retten ist. Wir glauben aber nicht, dass die Polizei so naiv ist, auf einen Marcus Oswald
reinzufallen.

Stauni

  
2009-11-14
  

Inhalts-Ende

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