Rot-Grün will Leistung bestrafen


Linker Anschlag auf die junge Generation und auf die Leistungsträger

25 Cent pro Quadratmeter Nutzfläche plus einen Euro pro Quadratmeter Grundfläche möchte
die  Wiener Stadtregierung  in Zukunft  von  Haus- und Wohnungsbesitzern einheben.  Damit
zeigen  SPÖ und Grünen einmal mehr,  nach welchem Motto in der Bundeshauptstadt regiert
wird: „Wer fleißig ist und sich etwas erwirtschaftet hat, wird bestraft“.
 
Junge  Menschen  sollten  jedoch  ganz  im  Gegenteil  bei ihrem Ziel,  sich ein Eigenheim zu
finanzieren, unterstützt und nicht bestraft werden.   Die geplante Zwangsabgabe ist daher ein
falsches  Signal  von Rot-Grün und zeugt ebenso von fortgeschrittener Leistungsfeindlichkeit,
wie die von SPÖ und Grünen forcierte Gesamtschule.
 
Um Budgetlöcher zu stopfen und diverse Baudebakel der Stadt Wien zu finanzieren, will man
erneut Leistungsträger und vor allem den Mittelstand belasten anstatt den Rotstift endlich bei
den  Ausgaben  anzusetzen.  100 Mio.  Euro  wollen SPÖ und Grüne durch die neue Abgabe
einnehmen,  mit einer  „Neuordnung“  der eben erst verdreifachten U-Bahnsteuer sollen künf-
tig ebenfalls 100 statt bisher 60 Mio. Euro im Jahr abgecasht werden.
 
Dabei  hat die rot-grüne Gebührenlawine eine durchschnittliche Wiener Familie schon mit fast
500 Euro  zusätzlich  im Jahr belastet,  so dass in Wien weit über 300.000 Menschen an oder
unter der Armutsgrenze leben müssen.   Wenn die neugeplanten Inkassoaktionen tatsächlich
umgesetzt werden, könnte im Jahr 2014 schon die 400.000er-Marke übersprungen sein.
 
Aber so ist es eben,  denn sozialistisch bedeutet eben nicht automatisch sozial.   Und daher
wäre  es  nicht  verwunderlich,  wenn  sich die rot/grüne Wiener Stadtregierung weiterhin in un-
sozialen Überlegungen übt und diese auch in die Tat umsetzt.
 
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2013-03-22
 

Wenn Rechtsbrecher das Gesetz vertreten

 

Alles nach dem Gesetz?

Vorige Woche noch, hatte eine kleinformatige Familienzeitung das vorläufige Gutachten
des Schießsachverständigen im Kremser Schusswaffengebrauch angezweifelt.
Auch der Anwalt des betroffenen Polizeibeamten äußerte sich  in dem Familienblatt mit
den vielen Sexanzeigen dahingehend, dass der Polizist gesetzmäßig gehandelt hätte.

Wirklich Notwehr?

Wir haben bereits nach dem traurigen Vorfall in einem „Beitrag“ Zweifel gehegt, ob in
diesem Fall wirklich eine Notwehrsituation vorlag. Auch haben wir den Verdacht gehegt,
dass die Schüsse gezielt abgegeben wurden.

Gutachten liegt vor

Nun liegt ein detailliertes Gutachten auf dem Tisch, in dem der Schießsachverständige
zur Ansicht kommt, dass der 14-Jährige Junge von einem dunklen Bereich des Super-
markts in den hellen Verkaufsraum geflüchtet sein muss.

Dem Jugendlichen wurde aus einer Entfernung von zirka zwei Metern in den Rücken
geschossen. Diese Tatsachen bestärken uns in unserer Meinung, dass keine Notwehr-
situation vorlag.

Überfordert?

Eine Anklage gegen den Beamten wird jedenfalls immer wahrscheinlicher und der Anwalt
des Polizisten hüllt sich nun in Schweigen. Ob es tatsächlich zu einer Anklage kommt,
wird letztlich der Staatsanwalt entscheiden.

Warum der Polizeibeamte auf den Jungen geschossen hatte, wird wahrscheinlich nur
er selbst wissen. Vielleicht war er mit der Situation am  Tatort einfach überfordert.
Auf jeden Fall, hat er die Folgen seines Handelns zu tragen.

Verfolgungsjagd mit traurigem Ende

In dieser Woche ereignete sich ein Vorfall, bei der eine rumänische Einbrecherbande am
Tatort überrascht wurde und mit einem Klein-Lkw flüchtete. Die Verfolgungsjagd ging vom
16.Bezirk über den Gürtel und endete mit einem schweren Unfall am Matzleinsdorferplatz,
bei dem unschuldige Menschen verletzt wurden.

Polizisten handelten verwantwortungsvoll

Nun behaupten realitätsfremde Fanatiker, dass die verfolgenden Polizisten vermutlich
wegen des Kremser Vorfalls nicht geschossen hätten und es daher zu diesem Unfall kam.
Diese Behauptung ist natürlich absurd, denn jene Beamten werden sicher andere Gründe
gehabt haben.

Vermutlich konnten die Beamten nicht von der Schusswaffe Gebrauch machen, da sie
möglicherweise andere Personen gefährdet hätten. Bei einer Verfolgungsjagd mit hohem
Tempo, ist das durchaus nachvollziehbar.

Auf jeden Fall, haben sich die Beamten verantwortungsvoll verhalten. Das es dann zu diesem
Unfall kam, war Schicksal und kann nicht den Polizisten angelastet werden.

Was bringt die Polizei in Verruf?

Unsere Polizei ist nicht der schießwütige Haufen, wie ihn manche Gutmenschen darstellen.
Der Junge in Krems wurde nicht von der Polizei erschossen, sondern nur von diesen einem
Beamten.

Was unsere Polizei in Verruf bringt und die Gutmenschen aufjaulen lässt, sind die erstaun-
lich milden Gerichtsurteile, die über einzelne Beamte verhängt werden, wenn diese mit dem
Gesetz in Konflikt gekommen sind.

Zweierlei Maß

Es ist nicht nachvollziehbar warum ein Polizeibeamter der das Recht gebrochen hat, mit einer
wesentlich milderen Strafe davonkommt, als ein Schlossergeselle der die selbe Tat begangen
hat. Da der Mensch zum Globalisieren neigt, kommt aus diesem Grund ein ganzer Berufs-
stand ungerechtfertigt in Verruf.

Rechtsbrecher vertritt das Recht

Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass rechtskräftig verurteilte Polizeibeamte weiterhin
Exekutivdienst versehen. Mit welchem Recht will so ein Beamter darauf achten, dass Otto
Normalverbraucher die Gesetze einhält.

Wahrscheinlich wird es auch im Kremser Fall zu einem erstaunlich milden Urteil kommen
und jener  Beamte wird weiterhin bewaffnet für Recht und Ordnung sorgen.
Hätte ein Nachtwächter in jener Nacht diesen Jungen erschossen, wäre er mit Sicherheit
seinen Job los und müsste mit einer strengen Bestrafung rechnen.

Stauni
  
2009-10-14
  

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