Die Vorgeschichte
Wie bereits angekündigt, bringen wir nachfolgend einen Bericht über die Verhandlung gegen
den ehemaligen Online-Gerichtsreporter Marcus J. Oswald, die heute im Landesgericht Wien
stattgefunden hat. Er war angeklagt worden, weil er einen Richter genötigt haben soll.
Foto: © erstaunlich.at
(v.l.n.r.) Oswald-Verteidiger Dr. Friis, W. Höllriegl (HEUTE) , Spanienblogger F. Rabak
Dazu eine kurze Vorgeschichte um den Handlungsablauf verständlich zu machen. Oswald, der
an und für sich ein begabter Schreiber ist, legte sich in den letzten zwei Jahren mit Gott und
der Welt an. Seine Vorgangsweise war, sich vorzugsweise beim Rotlichtmilieu und bei Rechts-
anwälten „anzupirschen“ und ihnen eine gute Presse via seiner Webseite schmackhaft zu
machen.
„Hüpften“ diese dann nicht wie er wollte, wurden sie in Grund und Boden geschrieben. Oswald
kam stets ungeschoren davon, weil ihn niemand wirklich ernst nahm. Der Rechtsanwalt Werner
Tomanek zitierte einmal treffend: „Was kümmert´s den Mond, wenn ihn ein Köter ankläfft.
Mir ist die Zeit zu schade, als dass ich mich mit diesem Mann auseinandersetze. Ich sehe in
Oswald mehr ein medizinisches, als ein rechtliches Problem.“
Aber wie heißt es in einem alten Sprichwort so schön: „Der Krug geht solange zum Brunnen bis
er bricht.“ Dieser Krug zerbrach dann, als Oswald seine Masche mit einem jungen aufstreben-
den Wirtschaftsanwalt abziehen wollte. Dieser ließ sich das nicht gefallen und klagte.
Der Richter Dr. Winge
Es kam zu einer Einstweiligen Verfügung (EV), an die sich Oswald nicht hielt und weiter über
und gegen den Anwalt schrieb. Daraufhin verhängte der zuständige Richter, Dr. Winge, eine
Geldstrafe (Beugestrafe) über Oswald. Dieser negierte diese und fuhr munter in seinem Vor-
haben fort.
Nach einigen verhängte Geldstrafen – die von Oswald alle negiert wurden – entschloss sich
Dr. Winge eine Beugehaft zu verhängen. Bevor diese in Kraft teten kann, muss der Betrof-
fene aber zuerst angehört werden. Also schickte der Richter eine Ladung.
Oswald kam dem Ladungstermin, angeblich aus gesundheitlichen Gründen nicht nach, sondern
schrieb dem Richter am 3.März 2010 einen mehrseitigen Brief, in dem er um Vertagung er-
suchte. Allerdings war in dem Schreiben folgender Satz zu lesen:
„Es kann ein Gericht doch nur eine korrekte Verhandlungsführung wollen und kein zweites
Hollabrunn, wo jemand, der ebenso Justizopfer geworden ist, dem Richter auflauert, weil er
sich ungerecht behandelt fühlt. Ich bin lohnunabhängig, habe keine Kinder und keine sonstige
Verpflichtungen. Jetzt bin ich sehr gespannt ob sie die richtige Entscheidung treffen werden.“
Dr. Winge leitete den Brief von Oswald an die Staatsanwaltschaft Wien weiter. Am 21.Mai
2010, kam es zwischen Oswald und dem Richter zu einem Zusammentreffen in dessen Amts-
zimmer, da noch zwei andere Verfahren anhängig waren. Dr. Winge forderte aus Gründen
seiner Sicherheit, für diesen Termin Polizeischutz an.
Als Zeuge im heutigen Prozess befragt gab Dr. Winge an: „Anfangs habe ich bei mir gedacht,
dass der Polizeischutz eventuell eine überzogene Maßnahme gewesen sei. Allerdings wurde
mir im Verlauf des Gesprächs mit Oswald rasch klar, dass der Schutz notwendig war. Oswald
wurde im Verlauf unseres Gespräches immer aggressiver. Es war, als wenn man bei dem
Mann einen Schalter umgelegt hätte. Ich möchte ihm nicht alleine begegnen.“
Der Angeklagte Marcus J. Oswald
Auf Befragung der Richterin wie er den Satz mit „Hollabrunn“ denn gemeint habe antwortete
Oswald: „Dieser ist mir hineingerutscht. Ich mache mir aber ernsthafte Sorgen um die Justiz,
wenn sich diese von diesem Satz beindrucken habe lassen.“ Auch den im Brief vorkommen-
den Satz: „Es werde zum Showdown kommen“, versuchte der Angeklagte mit den Worten:
„Das ist ein harmloser Vergleich mit einer Westernmetapher“ abzutun.
Zu Hollabrunn muss gesagt werden, dass dieses Wort in der Justiz einen bitteren Beigeschmack
hat. Am 16.Dezember 2009 stürmte ein schwerbewaffneter Amokläufer das Bezirksgericht in
Hollabrunn und erschoss dort eine Gerichtsbedienstete.
Foto: © erstaunlich.at
Sah sich als Justizopfer – Marcus J. Oswald
Verteidigte sich M.J. Oswald anfänglich recht vernünftig und versuchte seine Drohung herab-
zuspielen, ließ er in seinem Schlusswort keine Zweifel aufkommen. Denn da meinte er unter
anderem, dass er über sehr viel Selbstdisziplin verfüge, ansonsten er sich doch eine Schuss-
waffe gekauft hätte. Da staunen wir aber, denn der Mann scheint die Beachtung von Ge-
setzen mit Selbstdisziplin zu verwechseln.
Der beigezogene Gerichtspsychiater erklärte, dass er keine Anhaltspunkte einer geistigen Be-
einträchtigung feststellen konnte und merkte an, dass Oswald voll verhandlungsfähig ist. Aller-
dings räumte er ein, dass seine Beurteilung formeller Natur sei, da sich Oswald geweigert
hatte sich einer Untersuchung zu unterziehen.
Die verhandelnde Richterin sah es als erwiesen an, dass Oswald mit der Drohung in seinem
Brief, den Richter Dr. Winge zu nötigten versuchte und diesen dadurch in Furcht und Unruhe
versetzte. Sie verurteilte den Angeklagten nach § 15 iVm §§ 105 und 106 StGB zu 18 Monate
unbedingter Haft und hob eine noch offene, bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe von 3 Mona-
ten auf. Als erschwerend wertete die Richterin, die vier einschlägigen Vorstrafen von Marcus
J. Oswald. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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2012-02-15
Mediales Interesse
Mit unserem gestrigen Beitrag „Marcus J. Oswald vor Gericht“ haben wir offenbar mediales
Interesse geweckt.
Screen: HEUTE (Printausgabe vom 14.02.12)
Aus medienrechtlichen Gründen können User-Kommentare erst nach dem Prozess gepostet
werden. Wir ersuchen daher um Ihr Verständnis. Danke!
Prozesstermin: 15.02.2012 um 10:30 Uhr
Ort: LG für Strafsachen Wien, Saal 105
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2012-02-14
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Diesmal in eigener Sache
Der Online-Gerichtsreporter Marcus J. Oswald ist am 15.02.2012, Gast im Saal 105
des Landesgerichts für Strafsachen Wien. Allerdings nicht um über einen Prozess zu
berichten, sondern in eigener Sache.
Er soll den Richter des Bezirksgerichts Döbling, Dr. Hannes Winge, zu nötigen versucht
haben. Interessant bei diesem Prozess ist auch die Tatsache der Beiziehung des
psychiatrischen Sachverständigen Dr. Heinz Pfolz. Den Vorsitz in der Verhandlung
führt die Richterin Dr. Martina Krainz. Für die Verteidigung von Marcus J. Oswald
– für den die Unschuldsvermutung gilt – ist der Wiener Rechtsanwalt Dr. Roland Friis
ausgewiesen.
Mehr wollen wir an dieser Stelle nicht verraten. Wir versprechen jedoch, dass wir
über den Prozess und dessen Ausgang ausführlich berichten werden.
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2012-02-13
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In eigener Sache
Können Sie sich noch an einen gewissen Wolfgang Kirchleitner, alias Rokker Mur erinnern?
Dieser Mann war Herausgeber des Linkslinken Blog Warteschlange. Aus unerfindlichen
Gründen hatte er es sich vor einiger Zeit zur Aufgabe gemacht, den Herausgeber von
ERSTAUNLICH mit unqualifizierten Äußerungen zu beleidigen.
Im Prinzip ist man bei ERSTAUNLICH nicht sehr klagefreudig und versucht Differenzen, egal
welcher Ursache, in amikalen Gesprächen zu klären. Dies war mit Kirchleitner nicht möglich.
Auch reagierte er nicht auf Zuschriften, sein beleidigendes Verhalten einzustellen. Erst als
ihm nach Intervention eines Anwaltes, Twoday.net seinen Blog abdrehte, entfernte er
die kompromentierenden Beiträge.
Durch das erstaunliche Verhalten von Wolfgang Kirchleitner entstanden natürlich Kosten,
welcher dieser trotz Aufforderung nicht bezahlte. Und so kam es wie es kommen mußte
und der Warteschlange-Betreiber wurde geklagt.
Er wurde auch vom Bezirksgericht Favoriten verurteilt und schuldet seitdem dem ERSTAUN-
LICH-Herausgeber einen gewissen Geldbetrag. Nicht dass diese Summe nun jemanden in
unermesslichen Reichtum stürzen würde, wurde der Betrag trotzdem eingefordert, um
Kirchleitner zu zeigen dass beleidigendes Verhalten nicht toleriert wird. Auf gut Deutsch,
Rokker Mur sollte erfahren „Wo der Bartl den Most herholt.“
Erwartungsgemäß bezahlte Wolfgang Kirchleitner nicht, so dass man gezwungen war gegen
ihn Exekution zu führen. Vom Bezirksgericht Favoriten wurde auch die beantragte „Exe-
kution mit Intervention“ genehmigt. Dass bedeutet, dass der Anwalt bei der Pfändung
anwesend ist und bestimmt, welche Gegenstände gepfändet werden sollen.
Als die Pfändung nun über die Bühne gehen sollte, teilte der zuständige Gerichtsvollzieher
dem Anwalt mit, dass Wolfgang Kirchleitner aus der Wohnung seiner Lebensgefährtin (be-
kannte Wohnadresse) delogiert wurde. Also scheint sich der gute Mann nicht nur mit dem
ERSTAUNLICH-Herausgeber angelegt zu haben, sondern erhielt auch von seiner Lebens-
gefährtin den Laufpass.
Die Mitteilung der „Delogierung“ lässt den Schluss zu, dass sogar seine damalige Lebens-
gefährtin, das Gericht bemühen musste um den Mann aus der Wohnung zu bekommen.
Interessant ist auch, dass auf dem Blog „Warteschlange“ seit zirka einem Monat keine
Beiträge mehr geschrieben werden. Es werden lediglich Überschriften mit entsprechen-
den Links zu den Medien gesetzt, welche über die aktuellen Ereignisse berichten. Viel-
leicht ist es auch besser so, dass Kirchleitner keine Beiträge mehr schreibt.
(Screen: am 13.09.2010/ Warteschlange)
Auch hier scheinen Veränderungen stattgefunden zu haben.
Auch in der Geschäftsleitung der „Warteschlange“ dürfte sich einiges geändert haben. Als
Herausgeber scheint nun eine gewisse Inge K. auf. Wolfgang Kirchleitner wurde nun offen-
bar zum Chefredakteur „degradiert“. Ganz nebenbei erwähnt, sollte sich Frau Inge K. um
Rechtsauskunft bemühen, wie ein ordentliches Impressum auszusehen hat, welches auch
den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Aber das ist nicht unser Problem, sondern uns würde vielmehr der Aufenthaltsort, bzw. die
Wohnadresse von Wolfgang Kirchleitner interessieren, um dem Gerichtsvollzieher den neu-
en Ort seiner Amtshandlung mitteilen zu können. Zweckdienliche Hinweise werden unter
office@erstaunlich.at erbeten. Alle Informationen werden natürlich vertraulich behandelt.
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2010-09-13
Urlaubszeit ist Einbruchszeit
Bekanntlich haben Einbrecher während der Urlaubszeit Hochsaison. Wie das Licht die Motten,
locken leerstehende Häuser und Wohnungen lichtscheues Gesindel an. Für Betrüger ist die
Urlaubszeit normalerweise eine Flaute, da potentielle Opfer im Urlaub verweilen.
Wie gesagt normalerweise, denn findige Betrüger haben eine Marktnische gefunden, um auch
in der Urlaubszeit auf ihre Kosten zu kommen. Sie erkundigen sich wann ihr späteres Opfer in
den Urlaub fährt und vergewissern sich, dass dieser Umstand auch eingetreten ist.
Fingierte Mahnklagen
Dann bringt der Betrüger beim zuständigen Bezirksgericht eine Mahnklage, gegen die im
Urlaub verweilende Person ein. Als Grund wird meistens ein angeblich aushaftendes Dar-
lehen angegeben.
In Folge erhält der Gemahnte einen Zahlungsbefehl mittels RSB- Brief. Ein solches Schreiben
kann auch an einen Ersatzempfänger, also an jede erwachsene Person die an der gleichen
Adresse wie der Empfänger wohnt, zugestellt werden. In diesem Fall könnte der Betrug noch
verhindert werden.
Hinterlegung gilt als Zustellung
Da aber der Urlaub großteils ein Familienereignis ist, ist in den meisten Fällen niemand an
der Zustelladresse anzutreffen. In diesem Fall deponiert der Briefträger eine Hinterlegungs-
anzeige (gelber Abholschein). Ab diesem Zeitpunkt fängt die 4-wöchige Einspruchsfrist zu
laufen an, da die Hinterlegung als Zustellung gilt.
Sollte in der gesetzlich vorgegeben Frist kein Einspruch erhoben werden, erwächst die Mahn-
klage in Rechtskraft und der Zahlungsbefehl hat rechtliche Gültigkeit. Der Betrüger oder ein
Helfer begibt sich nun zur Wohnadresse und stiehlt die Hinterlegungsanzeige aus dem Brief-
kasten. Damit ist auch die Möglichkeit ausgeschalten, dass sich der Empfänger den RSB-Brief
zu einem späteren Zeitpunkt vom Postamt abholt.
Plötzlich steht der Exekutor vor der Türe
Das ahnungslose Opfer hat keine Ahnung was da abgelaufen ist und merkt das Dilemma erst
zu dem Zeitpunkt, wenn der Exekutor vor der Türe steht. Gegen die nun folgende Exekution
stehen keine rechtliche Mittel zur Verfügung.
Der Betrogene hat zwar nun die Möglichkeit des Rechtsbehelf der Wiedereinsetzung in den
vorigen Stand und kann dadurch versuchen prozessualen Nachteile zu beseitigen. Ein der-
artiger Schritt birgt jedoch Kosten, Mühen und vor allem erhebliche prozessualen Risken.
Ortsabwesenheitserklärung
Die sicherste Methode sich gegen einen solchen Betrug zu schützen ist eine Ortsabwesen-
heitserklärung, die man beim zuständigen Postamt kostenlos abgeben kann. Hierfür gibt es
eigene Formulare. Mit einer solch abgegeben Erklärung werden alle RSA- und RSB-Briefe
an den Absender (Behörden, Ämter) zurückgeschickt und gelten nicht als zugestellt.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Beitrag ein wenig die Augen geöffnet haben und mit
dem Tip der Ortsabwesenheitserklärung ein wenig hilfreich sein konnten. In diesem Sinne
wünschen wir Ihnen noch einen schönen Urlaub.
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2010-08-01
Gerichtliche Sonderbehandlung
Anfang März dieses Jahres haben wir nachfolgenden Beitrag über die Sonderbehandlung
des deutschen Politikers Dieter Althaus, vor einem österreichischen Gericht geschrieben.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=128;manche-sind-gleicher&catid=1;erstaunliches
Althaus verschuldete in der Steiermark einen Schiunfall, welcher den Tod einer 41-jährigen
slowakischen Staatbürgerin zur Folge hatte. An und für sich ein tragisches Ereignis, dass
aber jeden passieren kann.
Was aber dann passierte war in der Tat erstaunlich. Althaus musste nicht einmal vor Gericht
erscheinen, da er sich angeblich ohnehin nicht mehr genau an den Unfallvorhergang erinnern
konnte.
Devotes Bezirksgericht Irdning
Er wurde in einem „Eilverfahren“ vom BG Irdning, wegen fahrlässiger Tötung zu einer
Strafe von 33.000,- Euro und einem Schmerzensgeld von 5.000,- Euro verurteilt. Ein
„Klacks“ für den betuchten Politker Dieter Althaus.
Da war die Justiz wohl irgendjemanden sehr hörig, den Althaus gehört der CDU an und
diese ist die deutsche Schwesternpartei der ÖVP. Außerdem stand in Deutschland der
Wahlkampf für die Landtagswahlen vor der Türe.
Kein Interesse an der Öffentlichkeit
Da der Ministerpräsidenten von Thüringen, Dieter Althaus der Spitzenkanditat der CDU
war, wollte man offensichtlich einen öffentlichen Prozess verhindern. Da nützte selbst
der von der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Gheneff-Rami eingebrachte Antrag auf Wieder-
aufnahme des Althaus-Verfahrens wegen schwerer Prozessmängel nichts.
Dieser wurde durch die Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof, in einer Rekord-
zeit von 2 Wochen abgelehnt. Erstaunlich wie schnell die „unabhängige“ Justiz im Falle
eines Politikers agieren kann, wenn es zu dessen Vorteil ist.
Ablehnung der Zweiklassengesellschaft
Hatte man nun in der Politik geglaubt, mit dieser Vorgehensweise eine „gmahte Wies´n“
erreicht zu haben, ging der Schuss nach hinten los. Die deutschen Wähler(innen) erteilten
Althaus eine kräftige Abfuhr, denn diesen dürfte der nicht stattgefundene Prozess noch
in guter Erinnerung gewesen sein.
Wir finden das prima, wie sich die deutschen Wähler(innen) verhalten haben. Es macht zwar
den Schaden der durch Althaus verursacht wurde nicht wieder gut, aber das Wählervolk hat
eindrucksvoll bewiesen was es von der Zweiklassengesellschaft hält.
Die CDU stürzte massiv in der Wähler(innen)gunst ab und landete bei 31,2 Prozent und
benötigt daher erstmals seit zehn Jahren, wieder einen Koalitionspartner um weiter regieren
zu können.
Rücktritt
Eines muss man jedoch Dieter Althaus zu Gute halten. Auch wenn sicherlich sanfter Druck
auf ihn ausgeübt wurde, zog er aus diesem Wahldebakel seine Konsequenzen. Er trat als
Ministerpräsident des Freistaats Thüringen und als Landesvorsitzender der CDU Thüringen
mit sofortiger Wirkung zurück. Von diesem Verhalten könnte sich so mancher öster-
reichischer Politiker ein „Scheibchen“ abschneiden.
Frau Bandion-Ortner denkt nach
Für uns bedeutet dieses niederschmetternde Wahlergebnis, auch eine indirekte Abfuhr an die
österreichische Justiz. Aber das wird sicherlich nicht die erste Sorge der Justizministerin sein,
sondern wir tippen eher darauf, dass sie sich ihren Kopf darüber zerbricht, wie man zu einer
Sondergenehmigung für die Benutzung von Busspuren kommt.
Stauni
2009-09-04