Kein Ruhmesblatt für das Bundesheer

 

Nicht nur Zar Putin beansprucht die Straßen für sich allein

Wer nun glaubt, dass das Volk nur dem Zaren Putin die Straßen zu überlassen hat, wenn dieser mit seinem Auto samt Konvoi unterwegs ist, der irrt. Eine heutige „Begleitung“ durch das Bundesheer eines  „Mister – Ich bin so wichtig“  zeigt, dass es auch auf österreichischen Straßen so zugeht.  Heute, am 25.04.2017,  gegen 14:30  (Anm. der Redaktion: Auf der Videokamera im Fahrzeug war der Timecode nicht eingestellt, daher falsches Datum und falsche Uhrzeit) raste ein Konvoi – begleitet von mehreren Fahrzeugen der Militärpolizei – mit Blaulicht über die A4 (Ostautobahn).  Da sich an der betreffenden Örtlichkeit eine Großbaustelle mit einem Tempolimit von maximal 80 km/h befindet, bewegte sich der Autoverkehr auf drei Spuren mit etwa diesem Tempo.

Zirka 250 bis 300 Meter vor der Flughafenausfahrt Schwechat, drängte ein Militärfahrzeug (weißer Passat oder Golf) einen auf der dritten Spur fahrenden Kleinwagen brutal ab.b Aber das ist noch nicht alles.  Schon bereits im Ausfahrtbereich des Flughafens angelangt, schnitt der gesamte Konvoi mit einem Höllentempo, von der äußerst linken Spur quer über die beiden anderen Fahrbahnen, in die Ausfahrt.  Es war nur ein Glück, dass die anderen Autofahrer derart geistesgegenwärtig reagierten und Notbremsungen durchführten, wodurch es zu keinem Unfall kam.  Nachfolgend das Beweisvideo:

Nun ist es zwar im Gesetz vorgesehen, dass Personen wie  „Mister – Ich bin so wichtig“  von Einsatzfahrzeugen der Exekutive und des Militärs mit Blaulicht eskortiert werden dürfen, allerdings konnten wir keinen Passus finden der besagt, dass dabei so rücksichtslos gefahren werden darf, sodass Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht.  Diese Begleitfahrt war wohl kein Ruhmesblatt für das Bundesheer.

 

*****

2017-04-25

Rettungsgasse: ARBÖ ortet Unverständnis bei den KFZ-Lenkern


Nach LKW-Unfällen wurden Probleme

bei der Rettungsgasse sichtbar

Die schweren  LKW-Unfälle dieser Woche auf Österreichs Autobahnen haben nach Meinung
des  ARBÖ einmal  mehr gezeigt,  dass vor allem auf drei- und vierspurigen Autobahnen die
Kraftfahrer  größtenteils  mit  der  richtigen  Bildung und Beibehaltung der Rettungsgasse bis
zur  Stauauflösung  überfordert sind.
„Wir haben das selbst erlebt.   Durch unverständnisvolle Kraftfahrer wurde die Rettungsgasse
plötzlich zur Sackgasse und die Rettungskräfte steckten im Stau fest“, so Mag. Kurt Sabatnig,
Chef der ARBÖ-Interessenvertretung.
Wir  haben  schon  bei der Einführung der Rettungsgasse geschrieben,  dass diese nicht das
Gelbe  vom  Ei  ist  und es zu Problemen kommen wird.   Benutzten Lenker von Einsatzfahr-
zeugen früher ganz problemlos den Pannenstreifen um zum Einsatzort zu gelangen, dürfen
sie heute mit erhöhtem Risiko durch die Rettungsgasse fahren.
Aber worin könnte das Unverständnis der Kraftfahrer liegen, das der ARBÖ erwähnt? Liegt
es  möglicherweise  an  solchen  Szenen  (Video),  die  den  Autofahrern die Sinnhaftigkeit
einer Rettungsgasse in Frage stellen lässt?
Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/v97.jpg“ showstop=“true“}video97{/mp4-flv}
Ein  Möchtegern-Einsatzlenker  mit montierten gelben Blinklichtern in hinter die Front- und
Heckscheibe seines Wagens,  rast ohne Rücksicht auf Verluste durch eine Rettungsgasse.
Ob  der  weiße  Kleinwagen  zu  einer  Behörde  gehört  und wohin er verschwand, entzieht
sich unserer Kenntnis.
Das  Rätsel des  ASFINAG-Pritschenwagens,  der mit Blaulicht durch die Rettungsgasse
donnerte, konnten wir allerdings lösen.
Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/v98.jpg“ showstop=“true“}video98{/mp4-flv}
Was war passiert?  Der rote Kleinwagen war im verkehrsbedingten Stau dem vor ihm fahr-
enden Kleinbus leicht aufgefahren.   Die Schäden an beiden Autos waren minimal.  Beide
Fahrzeuge  waren  ordnungsgemäß  am Pannenstreifen abgestellt worden und zusätzlich
von  einer  Polizeistreife  gesichert.   Von  Gefahr  im  Verzuge oder lebensrettenden Maß-
nahmen weit und breit keine Spur.
Es gab weder Personenschäden noch herumliegende Teile auf der Fahrbahn.   Da fragen
wir  uns,  was  rechtfertigte  hier  eine  Einsatzfahrt  des  ASFINAG-Autos mit Blaulicht und
Martinshorn  durch  eine  Rettungsgasse?  Tja, solche Szenen,  wie in den Videos gezeigt,
können bei den Kraftfahrern durchaus Unverständnis aufkommen lassen.

Unverständnis kann bei den Autofahrern auch aufkommen, wenn abgehobene Politiker –
wie Dr. Heinz Fischer und Dr. Erwin Pröll – möglicherweise glauben, über dem Gesetz zu
stehen und für sich freie Fahrt durch eine Rettungsgasse beanspruchen.
*****
2014-05-04

Privilegien-Stadel auf Kosten der Verkehrssicherheit

Platz da Normalbürger,  hier kommt „Mister Wichtig“

 
Heute  morgen  auf  der A4-Ostautobahn  (Höhe Fischamend in Fahrtrichtung Wien),  erblickte
Otto Normalbürger  ein Polizeiauto  im  Einsatz in seinem Rückspiegel.  Er selbst fuhr mit 130
km/h  auf der linken Spur.   Selbstverständlich  machte  er  dem  Einsatzfahrzeug sofort Platz,
indem  er  auf  den  rechten  Fahrstreifen wechselte.   Immerhin ist anzunehmen, dass Polizei-
fahrzeuge  mit  eingeschaltetem  Blaulicht  zu  einem  Verkehrsunfall oder gar zu einer gerade
verübten Straftat unterwegs sind.
 
Aber  weit  gefehlt,  als  Otto  Normalbürger  auf  den  rechten  Fahrstreifen  gewechselt hatte,
rauschten  im  Höllentempo  (weit jenseits der 130 km/h-Marke),  außer dem Polizeiauto noch
drei Fahrzeuge an ihm vorbei.  Diese waren mit folgenden Kennzeichen versehen:
 
1 ungarisches Kennzeichen,  1 Diplomatenkennzeichen  und  ein  Auto hatte eine Mietwagen-
nummerntafel.   Alle Pkw´s  waren mit einem  Blaulicht ausgestattet und dieses war bei allen
auch eingeschaltet.
 
Video: © erstaunlich.at    Zeit plus 1 Std.  (Kamera hatte noch Winterzeit)
 
Da  stellt  sich die Frage um die Berechtigung und vor allem die Sinnhaftigkeit dieses Polizei-
einsatzes.   Immerhin  besteht  durch  Fahrspurwechsel für das Platz machen für Einsatzfahr-
zeugen  (speziell auf Autobahnen) ein erhöhtes Unfallrisiko.   Dieses  muss  zwar in Kauf ge-
nommen  werden,  wenn Einsatzfahrzeug  zu berechtigten  Einsätzen  unterwegs sind.   Hier
kann man aber durchaus mit einer Interessenabwägung argumentieren.
 
Eine  derartige Argumentation ist aber keinesfalls gegeben, wenn sich ein glaublicher  „Mister
Wichtig“  seinen  Weg  mit  weit  überhöhter Geschwindigkeit mittels Polizeieskorte freihalten
lässt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden könnten.  Dazu kommt noch,
dass  ungarische  Zivilfahrzeuge,  Diplomaten- und  Mietautos  keinerlei  Berechtigung haben,
mit  eingeschaltetem  Blaulicht auf Österreichs Autobahnen mit weit überhöhter Geschwindig-
keit zu rasen.
 
*****
 
2013-07-01

Rettungsgasse für Präsidenten-Konvoi


Das gemeine Volk muss Platz machen

In  Moskau  ist es üblich,  dass die Reichen und Mächtigen nicht im Stau stehen, sondern mit
Hilfe  von  Blaulicht  an ihren eigenen Pkws oder sonstigen Begleitfahrzeugen, am gemeinen
Autofahrervolk vorbeibrausen. Von dieser Unsitte machte gestern auch der Bundespräsident,
Dr. Heinz Fischer, zum Ärgernis der im Stau wartenden Autolenker(innen) Gebrauch.
Das  Staatsoberhaupt  besuchte  mit dem luxemburgischen Großherzog und dessen Frau das
Bundesland  Oberösterreich.   Unter  anderem  wurde  dem  ehemalige  KZ  Mauthausen, der
VOEST und dem Linzer ARS Electronica Center eine Visite abgestattet. Zwischen den beiden
letzten Stationen herrschte auf der Linzer A7 ein starker Stau.
Laut  „heute.at“  entschied ein Polizei-Oberst, die Rettungsgasse mit Blaulicht und Folgeton
zu  benützen.   Möglicherweise  wird  dies  dem  Offizier  das  „Goldene  Ehrenzeichen  der
Republik Österreich“ einbringen.  Der gute Mann muss nur darauf achten, dass er nicht auf
seiner eigenen Schleimspur ausrutscht.
Auch die Politik lässt das extravagante Verhalten von Heinz Fischer nicht kalt.  „Dass sich der
Herr  Bundespräsident  mit seinem Dienstfahrzeug durch die Rettungsgasse geleiten lässt ist
ein  Skandal  der  Sonderklasse“,  sagte  der  freiheitliche  Verkehrssprecher  Nabg. Gerhard
Deimek, der betonte,  dass die Rettungsgasse ausschließlich Einsatzfahrzeugen vorbehalten
sei,  die  zu  einem  Unfallort  unterwegs  seien  und  nicht für Vergnügungsfahrten Fischers
reserviert sei.
Der BZÖ-Bündnissprecher Rainer Widmann spricht von einer missbräuchlichen Verwendung
der  Rettungsgasse.   „Viele im Stau steckende Autofahrer mussten Platz machen, damit der
Konvoi  des  Präsidenten  auf  der  A7  in Linz durch die Rettungsgasse brausen konnte“, so
Widmann.
„Die  Rettungsgasse dient dazu,  Einsatzfahrzeugen bei Notfällen das rasche Vorbeikommen
zu ermöglichen und nicht als Präsidentenprivileg“, ergänzte der BZÖ-Politiker und kündigte
eine parlamentarische Anfrage an Bundesministerin Doris Bures an.  Ob diese jedoch etwas
nützt darf bezweifelt werden, denn irgendeine hanebüchene Ausrede wird schon als Recht-
fertigung herhalten müssen.
Auch  wird  der  Vorfall  wohl  kaum  ein Unrechtsbewusstsein bei Dr. Fischer auslösen.  Denn
als  ehemaliges langjähriges Präsidiumsmitglied der österreichisch-nordkoreanischen Freund-
schaftsgesellschaft,  werden  ihm  vermutlich Sonderprivilegien der Politiker-Kaste nicht fremd
sein.
Eine berechtigte Frage stellt sich jedoch.  Die SPÖ hält doch den Umweltgedanken so hoch
und  auch  in  der  Kronen Zeitung  werden immer wieder ÖBB-Inserate geschaltet.  Warum
fuhr man eigentlich nicht mit der Bahn, sondern benützte hubraumstarke Luxuslimousinen?
*****
2013-04-18
 

Rettungsgasse in der Praxis

Normal 0 21


Nur bei Otto Normalautofahrer abkassieren wollen

Die  ASFINAG  begrüßt  die  Einführung der Rettungsgasse.   Die Rettungsgasse ist auf den
österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen rasch und mit geringem wirtschaftlichem
Aufwand umsetzbar.  Die rasche Unfallbetreuung durch die Einsatzorganisationen hilft nicht
nur Unfallfolgen zu mildern und trägt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, die Aufräum-
arbeiten können rascher beginnen und der Verkehr kann wieder schneller fließen.
Einsatzkräfte  sind schneller und  sicherer am Unfallort und dadurch  entsteht ein Zeitgewinn
von bis zu 4 Minuten (Erfahrungen aus dem Nachbarland Deutschland); 1 Min = 10% mehr
Überlebenschance, dass heißt, die Rettungsgasse steigert die Überlebenschancen um 40%;
So steht es auf der Webseite der ASFINAG zu lesen.
Was wir von Rettungsgasse halten kann in den Beiträgen  „Rettungsgassen-Chaos“ und
„Rettungsgassen“ nachgelesen  werden.   Aber sei  wie  es sei,  der Wille zählt fürs  Werk.
Und  wenn  die  abenteuerliche  Gassenbildung dazu dient,  dass Menschenleben gerettet
werden, dann sei dieses Experiment auch einen Versuch wert.

Immer  wieder  wird  seitens  der  Behörden  und auch der ASFINAG der Vorwurf erhoben,
dass private Lenker(innen) zwecks rascherem Fortkommen die Rettungsgassen benützen.
Das ist natürlich verwerflich und die  Behörden haben bereits angedroht,  dieses Delikt un-
barmherzig zu bestrafen.

Allerdings  sollten diese  damit beginnen vor der eigenen Türe zu kehren und ihre Lenker
zu schulen, wofür eine Rettungsstraße eigentlich gut ist.   Nämlich zum Retten von Men-
schenleben und zur raschen Aufräumung von Unfallschäden.

Missbräuchliche Verwendung einer Rettungsgasse

Wie  unsere nachfolgenden  Videos beweisen,  scheinen einige Lenker von  Einsatzfahr-
zeugen  den  Sinn einer Rettungsgasse nicht  ganz begriffen zu haben.   Die drei nach-
folgenden Videos gehören zu einem heutigen Vorfall und werden nur in verschiedenen
Sequenzen wiedergegeben.

Heute  auf  der  A4  (Ostautobahn)  gegen  08:20  Uhr.   Es  herrschte auf Grund des
Wochenbeginns  sehr starker Pendlerverkehr in Richtung Wien.   Von der Raststation
Göttlesbrunn  kam ein Feuerwehrfahrzeug, welches auf die A4 auffuhr. Auf der Lade-
fläche des Feuerwehrautos befand sich Kleinbus, der offensichtlich von der Raststation
entfernt wurde. Also kein Grund für eine Einsatzfahrt mit Blaulicht und Martinshorn.

Der Lenker des Feuerwehrwagens hatte dies offenbar anders gesehen und veranlasste
den  vor  ihm schleppenden Verkehr zur Bildung einer Rettungsgasse,  die er dann mit
großem „Tra Tra“ befuhr. Bei der Ausfahrt „Fischamend“ verließ er dann die Autobahn.
Offenbar  hatte er es recht eilig gehabt pünktlich zum  Gabelfrühstück zu kommen,  es
sei denn das aufgeladene Auto musste schnellstens reanimiert werden.

Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/v96.jpg“ showstop=“true“}video96{/mp4-flv}
Kurz darauf folgte ein Pritschenwagen der ASFINAG.  Auch dieser Lenker durchfuhr mit
großem Kino die mittlerweile gebildete Rettungsgasse. Zu welchem Unfall mit Personen-
oder schwerem Sachschaden war wohl dieser unterwegs? Mussten dringend Aufräum-
ungsarbeiten durchgeführt werden.  Im dritten Video lösen wir dann das Rätsel.

Und weil blinkende Lichter so schön sind, fühlte sich der Lenker eines weißen Kleinwagens,
mit  aktivierten  gelben  Signallichtern  in  Front- und Heckscheibe,  ebenfalls  animiert  die
Rettungsgasse zu befahren.   Zu welcher Behörde  dieses  Fahrzeug gehört,  ist uns leider
nicht bekannt.


Fotos: © erstaunlich.at

Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/v97.jpg“ showstop=“true“}video97{/mp4-flv}
Wohin der weiße Kleinwagen verschwand wissen wir nicht, aber vermuten, dass dieser nach
Schwechat (Kennzeichen) fuhr.  Und nun lösen wir das Rätsel des ASFINAG-Autos.

Video: © erstaunlich.at
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Was war passiert?   Der rote Kleinwagen war im verkehrsbedingten Stau dem vor ihm fahr-
enden  Kleinbus  leicht  aufgefahren.   Die Schäden an beiden  Autos waren  minimal.   Beide
Fahrzeuge waren ordnungsgemäß am Pannenstreifen abgestellt worden und zusätzlich von
einer Polizeistreife gesichert.

Es gab weder Personenschäden, noch herumliegende Teile auf der Fahrbahn. Da fragen wir
uns,  was rechtfertigte hier eine  Einsatzfahrt des  ASFINAG-Autos mit Blaulicht und  Martins-
horn über die Rettungsgasse?

Die  ASFINAG will der  autofahrenden Bevölkerung Glauben machen,  dass die Bildung einer
Rettungsgasse  zum Retten von Menschenleben und zur  raschen Aufräumung von Unfall-
schäden dient.

Wenn  der staatliche Autobahnbetreiber meint,  dass Rettungsgassen auch zur Erhöhung
der Verkehrssicherheit dienen,  wird mit unseren Videos wohl das Gegenteil bewiesen.  Ab-
gesehen davon,  dass der Verkehr unnötig massiv behindert wurde, beweisen so manche
Brems- und Auslenkmanöver,  dass Autofahrer(innen) teilweise gefährdet wurden.
*****

2012-03-12

Abschlepporgie


294 Abschleppungen am 1. Adventwochenende

Laut ÖAMTC wurden am ersten Adventwochenende in Wien 294 Abschleppungen durchge-
führt. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl somit von 270 auf 294 gestiegen. Das entspricht
einer Steigerung von nahezu neun Prozent. Dafür müssen die betroffenen Autofahrer(innen)
insgesamt fast  80.000 Euro hinblättern.

 

Die Kosten einer Abschleppung setzen sich aus der  Abschleppgebühr von 192 Euro und der
Polizeistrafe aus  72 Euro zusammen.   Dazu kommen noch Verwahrungskosten von 7 Euro
pro Tag. Nicht inkludiert sind eventuelle Taxikosten zum Abholen des Fahrzeuges.

 

So ist es eben, die Weihnachtszeit besteht bekannter Weise aus Geben und Nehmen.  Aller-
dings  nimmt die Gemeinde Wien lieber als sie gibt.   Wie aus gut informierter  Quelle infor-
miert,  gibt es Order an die Straßenaufsichtsorgane,  keine Falschparkdelikte zu tolerieren.

 

Da haben aber die beiden Polizisten aus unserem Beitrag  „Gilt für die Polizei die StVO nicht?“
riesiges  Glück gehabt,  dass sie nicht mit ihrem Privatauto,  sondern mit einem Funkwagen
unterwegs waren.   Denn wann wird schon ein Polizeiauto abgeschleppt, wenn es vorschrifts-
widrig geparkt ist, während die Beamten bei Kaffee und Kuchen sitzen.

 

Foto: ©erstaunlich.at

 

Der  ÖAMTC zeigt sich erstaunt darüber, dass trotz aller Warnungen immer noch so zahl-
reiche Autofahrer(innen)  ihr Fahrzeug vorschriftswidrig  abstellen und hohe Strafen bzw.
Abschleppkosten  riskieren.  Möglicherweise  orientieren  sich  diese  Personen  an  den
Gesetzeshütern.

 

Der Tipp des ÖAMTC

Auch wenn Parkgaragen nicht billig sind, günstiger als die Unkosten für eine Abschleppung
sind sie allemal.   Abschließend appelliert der ÖAMTC,  gerade in der Weihnachtszeit die
Parkvorschriften  unbedingt zu beachten.   Es gäbe  aber eine  – wenn auch nicht legale –

Methode,  sich ein Strafmandat oder gar eine Abschleppung zu ersparen.

 

Einfach  am Blech seines Autos ein paar  Polizeiaufkleber und auf dem Autodach ein Blau-

licht anbringen.  Wir weisen aber darauf hin,  dass dies verboten ist und raten von einem

derartigen  Vorhaben ab.

 

*****

2011-11-28
 

Sparen beim Autofahren


Gastautoren-Beitrag

Wer  von  uns  ärgert  sich nicht,  wenn man schnell mit seinem  Auto  über  die  Autobahn
huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken Fahrspur. Drängeln?
Lichthupe?

Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden! Seit dem 1.Au-

gust  2006  gilt  nämlich  die  neue  Dränglervorschrift  in  Österreich:  250 Euro – 4 Punkte –
3 Monate Fahrverbot.

Daher: Lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO nämlich im Moment: 50
Euro – 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen.

Fazit: 200 Euro – 1 Punkt – 3 Monate Fahrverbot gespart!

Noch mehr sparen?

Also  rauf auf den  Pannenstreifen.  Das kostet laut  gültiger StVO  im Moment  50 Euro –
2 Punkte. Wieder ein Punkt gespart!  Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt,  Nerven ge-
schont,  schnell  vorangekommen. Fazit: 200 Euro,  2 Punkte und  3 Monate Fahrverbot
gespart.

Es geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten!  Kauf dir ein Blaulicht und ein

Martinshorn, gebrauche dasselbe und du kannst dir den Fahrstreifen aussuchen, der frei-
gemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet
läppische 20 Euro.

Steht so im § 38 StVO. Blaulicht und Horn werden dann aberbeschlagnahmt – daher mög-

lichst preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.)
kaufen.
 
Fazit: 230 Euro gespart und – K E I N E – Punkte!!!

So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt!“

Eine stressfreie Autofahrt wünscht
Daniel Kreuzer

*****

2010-12-05
 

Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos


Zahlreiche Beschwerden über Asfinag-Kontrollen

Wir haben schon  einige Zuschriften von  Leser(innen) erhalten,  die sich über die Kontroll-
methoden der Asfinag beschwerten. Der Schwerpunkt der Aussagen lag darin, dass diese
an unübersichtlichen Strassenstellen und vor allem in den Stoßzeiten stattgefunden haben.

Leider wurde uns kein Fotomaterial mitgesandt und so nahmen wir Abstand davon, über die-

se angeblichen Zustände einen Beitrag zu schreiben. Wir haben es uns nämlich von Beginn
an angewöhnt, unsere Artikel nur auf Grund ordentlicher  Recherchen und vorliegendem Be-
weismaterial zu veröffentlichen.

Live dabei

Aber wie es der Zufall oft will, kommt man persönlich in die Situation eine geschilderte Ge-
schichte selbst zu erleben. Der Herausgeber und ein Mitarbeiter dieses  Online-Magazins
waren heute mit dem Pkw, vom  2. in den 10.Bezirk unterwegs.  Die Fahrtroute führte über
die Erdberger Lände in Richtung Süd-Ost-Tangente.

Bereits beim Hundertwasser-Haus begann ein riesiger Verkehrsstau. Gut, es war 15:40 Uhr
und die Rush Hour hatte bereits eingesetzt. Allerdings vermutete man einen Verkehrsunfall
als Grund für den teilweisen Verkehrs-Stillstand. Zirka drei Kilometer und 20 Minuten später,
entpuppte sich die wahre Ursache für den fulminanten Verkehrsstau.



Verkehrsstau durch Kontroll-Blockade

Eine drei Mann starke Einsatztruppe der Asfinag hatte nichts besseres zu tun gehabt, als in
der Stoßzeit die Tangentenauffahrt von der Erdberger Lände, in Richtung Verteilerkreis mit
Verkehrshütchen und dem abgestellten Dienstwagen Nr:73 (mit eingeschaltenen Blaulicht)
einzuengen, um eine Vignettenkontrolle durchzuführen.

In  Folge  dieser Blockade der  Tangentenauffahrt  entstand ein  mehrerer  Kilometer langer
Verkehrsstau.  Durch diesen wurden  extrem vermehrt Abgase in die ohnehin schon schwer
belastete Rush Hour-Luft geblasen. Ausserdem wurden die Nerven mancher Autofahrer der-
art strapaziert, so dass auch Unfallgefahr bestand.

Und alles das, um Autobahnpickerln zu kontrollieren. Viele Gedanken dürfte sich die Ein-
satztruppe  der  Asfinag bezüglich  Kontrollort  und Uhrzeit  nicht gemacht haben.  Ob sie

diese Entscheidungen selbständig getroffen oder per Befehl erhalten haben, ist uns nicht
bekannt.

Erstaunlicher Anhaltungsgrund

Der  ERSTAUNLICH-Mitarbeiter  griff sofort zur Kamera und begann aus dem Wageninneren
heraus die Situation zu fotografieren. Dies dürfte dem Einsatzleiter (das schließen wir daraus,
da er die Kelle halten durfte)  der Asfinag-Truppe  mißfallen  haben und hielt das  ERSTAUN-
LICH-Mobil an.



Grund der Anhaltung war nicht eine Kontrolle der Vignette, denn diese prangte sichtbar an

der  Windschutzscheibe,  sondern weil  der Asfinag-Mann  etwas  Erstaunliches  mitzuteilen
hatte.  Er meinte doch  tatsächlich,  dass das Fotografieren von Personen verboten sei und
er sich das Kennzeichen notieren werde.

Wo der Mann diese Weisheit her hat, ist uns schleierhaft. Möglicherweise wird diese vielleicht

auf der Asfinag-Academy gelehrt. Was er mit der Mitteilung, er werde das Kennzeichen notier-
en, bezwecken wollte entzieht sich unserer Kenntnis. Allerdings ließ sich der ERSTAUNLICH-
Herausgeber nicht beeindrucken,  wünschte dem Asfinag-Kontrollor noch einen schönen Tag
und setzte nach der erstaunlichen Anhaltung seine Fahrt fort.

Der Mann bedarf einer Nachschulung

Nun  wollen wir den  Mann einmal aufklären.  Das Fotografieren von Personen oder Gegen-
ständen ist in Österreich nicht verboten. Lediglich die Veröffentlichung der Bilder von Privat-
personen bedarf deren Einwilligung,  soferne sie am Foto nicht unerkenntlich gemacht wer-
den.

Vielleicht sollte die Asfinag diesen Kontrollor einer geeigneten Nachschulung unterziehen,
wo er  über Verhaltens- und  Benimmregeln gegenüber  Autofahrern aufgeklärt wird. Sollte

der Kontrollort zu dieser Uhrzeit auch seine Idee gewesen sein, wäre es sicher angebracht
ihm mitzuteilen,  dass er durch sein  Verhalten mit Sicherheit die Umwelt belastet und mög-
licherweise die Verkehrssicherheit gefährdet hat.

*****

2010-10-13
 

Marcus J. Oswald Profilportrait

Mediales Stehaufmännchen

Wir möchten Ihnen heute einen Menschen vorstellen, der in unseren Augen unter die Rub-
rik“ erstaunliche Personen“ fällt. Er ist kein Nobelpreisträger, Schauspieler, Politiker
odgl. und die meisten Menschen werden von seiner Existenz überhaupt nichts wissen. Er
ist aber in einschlägigen Fachkreisen bekannt und auch gefürchtet. Nein, nein, er ist
kein Gewalttäter, seine Waffe ist die Computertastatur. Er ist Wien´s einziger Online-
Gerichtsreporter.
   
   Marcus J. Oswald

Steckbrief:

Name: Marcus J. Oswald
geboren: 29.07.1970 in Wels
Staatbürgerschaft: Österreich
Familenstand: Ledig
wohnhaft: in Wien
Auto: Keines
Hobby: Lesen, Malen
 
Zu unserem Bedauern, mussten wir im Juni 2009 unsere Meinung über Herrn Oswald ändern.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=302;der-machtfaktor&catid=1;erstaunliches 

Unter diesem Link finden Sie den aktuellen Beitrag. 

 

Kurzbiographie

Er wuchs in Wels (OÖ) in kleinbürgerlichen Verhältnissen auf. Er besuchte dort die Volks-
schule und anschließend das Gymnasium. Nach der Matura übersiedelte er 1989 nach Wien.
Studierte hier Literatur und Theaterwissenschaft und auch einige Semester Rechtswissen-
schaft. Anschließend arbeitete er für mehrere Zeitungen als freier Journalist, bis er
davon die Schnauze voll hatte, den die Chefredakteure griffen immer mehr in die Bericht-
erstattung ein. Nachdem er aber nicht das schreiben wollte was ihm andere diktierten,
ergriff er die Flucht in die Unabhängigkeit.

 

Blaulicht und Graulicht die 1. Auflage

Im Jänner 2005 gründete er sein erstes Online-Magazin „Blaulicht und Graulicht“. Leider
machte er damals den Fehler (was er zum damaligen Zeitpunkt aber nicht wissen konnte)
sich bei dem zahnlosen und furchtsamen Provider KNALLGRAU einzuquartieren. Dort ist man
gut aufgehoben wenn man über Wellsittichzucht odgl. schreibt. Für ein mediales Kaliber
wie Oswald war dies dort kein idealer Aufenthaltsort.
Oswald zu diesem Zeitpunkt noch relativ ungestüm und auf eigenen Füßen auch noch dazu
unerfahren, legte sich fast mit allen und jedem an, der im vor die Tastatur kam. Die
Artikeln waren gut und auch gerechtfertigt, allerdings mangelte es meist an der hinter-
gründigen Recherche. Seine Artikel die offensichtlich der Wahrheit sehr Nahe waren,
veranlassten sogar unbekannte Personen dazu, Oswald telefonisch massiv zu bedrohen.
Einige Zeit war es sogar notwendig, daß ihm ein Unternehmer aus seinem Bekanntenkreis,
einen Leibwächter zur Verfügung stellte, der ihn rund um die Uhr bewachte.
   

 Hatte auch ernsthafte Sorgen.

Er ist vielen Leuten, die das auch verdient haben, auf die Füße getreten und so kam es
wie es kommen mußte. Einige einflußreiche Leute dürften den Provider KNALLGRAU so er-
schreckt haben, daß er Oswald im Februar 2007 einfach seinen Blogg abdrehte und rauswarf.
In seinem Online-Magazin hatte er bis zu diesem Zeitraum 1.490 Artikeln geschrieben. Auch
seine Einschaltquoten waren nicht ohne, denn die lagen immerhin bis zu 40.000 im Monat.

  

Frustation und Rückzug

Wirtschaftliche und private partnerschaftliche Probleme lösten beim ihm dann einen gewissen
Frust aus. Aus diesem Grund zog er sich auf´s Land zurück und widmete sich bis April 2008
der Malerei. Diese Zeit nutze er auch zur Selbstfindung, bis er dann im April 2008 wieder
medial zuschlug.

  

Blaulicht und Graulicht reloaded

Das Jahr Pause dürfte dem medialen Stehaufmännchen Marcus J. Oswald gut getan haben.
Er ist reifer geworden, was sich auch in seinen Artikeln wiederspiegelt. Blaulicht und Graulicht
gab es auf einmal wieder. Für uns allerdings mit einem kleinen Wermuthstropfen, denn er hat
sich schon wieder in ein Bloggerprogramm eingemietet, was naturgemäß eine gewisse Abhän-
gigkeit bedeutet. Zwar kann man WordPress.com mit Knallgrau nicht vergleichen, denn zwi-
schen den beiden liegen Welten.Ein eigenes Programm hätte vielleicht  600,-bis 800,- Euro
gekostet, aber dies kann man dann auf jeden Server der Welt legen.
Das hat allerdings nichts mit seiner journalistischen Arbeit zu tun, sondern ist lediglich
unsere Meinung.

 
Alte Gangart aber neuer Stil

Oswald hat sicher aus seinen alten Fehlern gelernt, denn heute steht Recherche bei ihm an
erster Stelle. Seine alte Gangart hat er beibehalten, jedoch in einem neuen Stil verpackt.
Ein Lesegenuss sind seine, in Dialogform geschriebenen Gerichtsreportagen. 
Ab und zu haut es ihm noch seinen journalistischen Vogel heraus und zwar dann wenn ihn je-
mand in eine Ohnmachtsituation drängt.
Sie werden sich fragen, warum wir Marcus J. Oswald erstaunlich finden ?  Nun, schauen Sie
einfach auf die Internetseite  Blaulicht und Graulicht, dann werden Sie uns verstehen.
   
Stauni   
 
Zu unserem Bedauern, mussten wir im Juni 2009 unsere Meinung über Herrn Oswald ändern.
 
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=302;der-machtfaktor&catid=1;erstaunliches

Unter diesem Link finden Sie den aktuellen Beitrag.

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