Top Veranstaltung?
Es muss sich wohl um eine sehr wichtige Veranstaltung der FPÖ handeln, denn warum
hätte man sonst in den heutigen APA-OTS Aussendungen eine „ERINNERUNG“ ver-
öffentlicht.
Braunau am Inn
Ob es wohl am Veranstaltungsort „Bezirk Braunau“ liegt, dass die FPÖ so viel Wert darauf
legt genügend Medienpräsenz zu haben. Hoffentlich leben in der Umgebung des Veranstalt-
ungsortes genügend islamische Mitbürger, Schwarze und sonstige Ausländer, sodass
Herr Strache auch genügend zu kritisieren hat.
Vorsicht bei Kopftuchträgerinnen
Aber „Achtung“ Herr Strache. Sie befinden sich dort im ländlichen Raum und das heißt,
dass nicht alle Frauen die ein Kopftuch tragen, eine Symbol für den Islamismus sind.
Es könnte sich nämlich auch um die „Zenzi“ Bäuerin vom „Stierhof“ handeln.
Was Herr Strache auf keinesfalls vergessen sollte, ist ein Kruzifix und
nachfolgendes Plakat.
Denn in Braunau hat man sich erdreistet, in der Laabstrasse eine Moschee zu errichten.
Diese wurde sogar von Schüler(innen) der „Polytechnische Schule“ Braunau besucht.
Zitat aus der Schulwebsite:
Auch ein Besuch in der Braunauer Moschee und in der Stadtpfarrkirche trug zu einem
besseren gegenseitigen Verständnis bei.
Na wenn das keine Munition für eine dementsprechende Rede ist, wissen wir
nicht weiter.
Nostalgie?
Da Herr Strache ein wahrer Meister in der Polemik ist, wollen wir uns auch einmal darin
versuchen und meinen: Hoffentlich gerät nicht einer der „Blaumänner“ in Hinblick auf
den Veranstaltungsort in nostalgisches Schwärmen.
Stauni
2009-09-15
Zwei Stunden Mutterbesuch
Erstaunliches tut sich in Oberösterreich. Laut einem Bericht der OÖ-Nachrichten haben
Justiz- und Gerichtsgutachter entschieden, dass ein 62jähriger unbescholtener Vertrags-
bediensteter, der in Salzburg arbeitet, seine Mutter (94) nur an zwei Samstagen im Monat
für jeweils zwei Stunden sehen darf.
Von der Volkshilfe zur Caritas
Zur Vorgeschichte: Bis Ende der 90er Jahre wird die hochbetagte Frau von der mobilen
Altenbetreuung der Volkshilfe betreut. Ohne den Sohn zu informieren, wandern die Betreu-
ungsagenden plötzlich zur Caritas.
Von der Pflegerin zur Sachwalterin
Wie durch einen Zufall ist die heutige Sachwalterin der demenzkranken 94jährigen , die
damalige Pflegerin von der Caritas. Ein schöner Karrieresprung, sollte man meinen. Sie
holt sich die alte Dame damals ins Haus, ohne die Zustimmung des Sohnes einzuholen.
Ende 2003 verfügt die Pflegerin bereits über die vollen Sachwalter-Rechte an ihrem betagten
Pflegling. Die Sachwalterschaft wurde laut dem Sohn, ohne sein Wissen beantragt.
Erstaunlich ist auch, dass sich die jetzige Sachwalterin gegen einen uneingeschränkten Kontakt
zwischen Mutter und Sohn wehrt.
Beim Gericht abgeblitzt
Des öfteren versuchte der Sohn beim Bezirksgericht Braunau und beim Landesgericht Ried,
einen entsprechenden Beschluss zu erwirken der ihm ermöglicht, seine alte Mutter täglich
besuchen zu können.
Aber wie heißt es so schön, „die Wege des Herrn sind unergründlich“ und so wurde er
jedes Mal bei den Gerichten abgewiesen.
Im Jahr 2005 spitzt sich der Konflikt zwischen Sohn und Sachwalterin zu. Sie verweigerte ihm
das Besuchsrecht und so konnte der 62jährige seine Mutter mehrere Monate nicht sehen.
Hausverbot
Seitdem sind die Fronten total verhärtet und für jeden Besuch holen Sanitäter die betagte Frau
ab und bringen sie in ein nahegelegenes Pfarrheim. Ins Haus der Sachwalterin darf der Sohn
keinen Fuß mehr setzen.
Erst vor kurzem versuchte der Vertragsbedienstete, seine Mutter nach Salzburg bringen zu
lassen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch an dem mittlerweile in Kritik geratenen Gerichts-
gutachter Dr. Egon Bachler Der entschied, dass aus Gründen der Kontinuität und Stabilität
der Lebensund Pflegeverhältnisse, es besser wäre die alte Frau bei der Sachwalterin zu belassen.
Kritische Caritas
Bei der Caritas sieht man den Fall kritisch. Laut deren Order ist eine private Betreuung der
Kunden strengstens untersagt. Aber wie gesagt, die Dame ist heute nicht mehr bei der Caritas
und aus diesem Grund, werden ihr diese Verordnungen relativ egal sein.
Geht’s hier etwa ums Geld ?
Und jetzt kommen wir zu des Pudels Kern, nämlich der Finanzgebarung. Laut dem Sohn
dürfte die Sachwalterin an Pension und Pflegegeld (Stufe 6) mehr als 2.000,- Euro pro
Monat für ihren Schützling verwalten.
Die genaue Summe kann er allerdings nicht angeben, weil ihm die Sachwalterin keinerlei
Einblicke in die Finanzen gibt.
Tja wie gesagt, es tut sich erstaunliches in Oberösterreich.
Stauni
2009-07-27