Einsatzkräfte und Helfer werden unterschwellig
dem Schüren von Ängsten bezichtigt
Unter den Einsatzkräften und Helfern, die sich mit der Bewältigung des Flüchtlingsstroms
befassen, verwendeten einige wenige aus Privatinitiative Mundschutz, weil sie sich davon
fälschlich Schutz vor möglichen Krankheiten versprachen. Dies führte zu grundloser Ver-
unsicherung aller anderen Einsatzkräfte.
Das Tragen von Mundschutz durch Einsatzkräfte hat eine starke Signalwirkung. Aus
diesem Grund durfte diese unnotwendige Maßnahme nicht dem Belieben des Einzelnen
überlassen bleiben, da es nicht Aufgabe der Polizei sein kann, falsche Ängste in der
Bevölkerung zu schüren. Das sinnlose Tragen von Mundschutz durch Polizistinnen und
Polizisten wird daher von der Landespolizeidirektion nicht unterstützt. Ein ausdrückliches
Verbot wurde und wird unter Berücksichtigung der großen Belastung der Einsatzkräfte
nicht ausgesprochen.
Die obigen zwei Absätze stammen aus einer heutigen Aussendung der Landespolizei-
direktion Wien. Diese muss man sich wirklich mehrmals auf der Zunge zergehen lassen,
um die Ungeheuerlichkeit dieser Zeilen wirklich zu realisieren.
Bei einem Massenexodus, wie dieser zurzeit stattfindet, kann sehr wohl davon ausge-
gangen werden, dass Personen infektiöse Krankheiten haben. Nicht nur dass sie sich
diese auf der Flucht geholt haben können, kommen die Illegalen aus Ländern, wo es
so gut wie keine ärztliche Versorgung – geschweige den Vorbeugung – gibt.
Nun bezichtigt die Landespolizeidirektion Wien jene Einsatzkräfte und Helfer, die direkt
an der Front stehen und sich gegen eventuelle Infektionen mittels Schutzmasken
schützen, unterschwellig dem Schüren von Ängsten. Ja, sie geht sogar einen Schritt
weiter und bezeichnet das Tragen von Schutzmasken durch Polizist(innen) wörtlich als
„sinnlos“, welches durch die Landespolizeidirektion nicht unterstützt wird.
Dass das Tragen eines Mundschutzes nicht ausdrücklich verboten wird, dürfte eher an
eventuellen arbeitsrechtlichen Folgen liegen und nicht daran, dass ein solches Verbot
unter Berücksichtigung der großen Belastung der Einsatzkräfte nicht ausgesprochen
wird, wie dies die LPD Wien angibt.
Wenn wir uns die Zeilen der Landespolizeidirektion Wien durchlesen, kommt es uns
wie ein Wunder vor, dass die Polizist(innen) überhaupt noch ihre Dienstwaffen tragen
dürfen. Diese dienen nämlich auch zum Schutz, und zwar gegen eventuell gewalt-
tätige Angriffe gegen sie selbst oder gegen eine dritten Person.
Ist es vielleicht möglich, dass die LPD-Wien der Meinung ist, dass nicht alle illegal nach
Österreich eingereisten Personen friedvollen Flüchtlinge sind? Genauso verhält es sich
mit Infektionskrankheiten. Niemand weiß ob und wie viele der Illegalen an einer
solchen erkrankt sind.
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2015-09-17
Wattebäusche statt Schusswaffen für die Polizei?
In der Wiener Innenstadt wurde heute am späten Nachmittag wieder einmal ein Juwelier
überfallen. Betroffen war der Shop des Juweliers Schullin, die „Uhren im Looshaus“ am
Kohlmarkt. Die Täter – es ist von 2 oder 3 die Rede – gingen mit äußerster Brutalität vor.
Nachdem die Räuber den Sicherheitsmann niedergeschlagen hatten, hielten sie die Kunden
mit ihren Schusswaffen in Schach und räumten die Vitrinen aus. Die verständigte Polizei
zog zunächst einen Fahndungsring im näheren Umkreis des überfallenen Juweliergeschäftes
auf und hoffte aufgrund einer relativ guter Personenbeschreibungen, die Räuber zu fassen.
In diesen Fahndungsring dürfte der Ex-Abgeordnete der Grünen, Karl Öllinger, geraten
sein. So schrieb er heute auf seiner Facebook-Seite wie folgt:
Da war er also etwas irritiert, der Herr Öllinger, als in der U 3 -Station Herrengasse fünf
oder mehr Polizisten mit vorgehaltener Pistole bzw. MP am Perron herumliefen?! Und
erst dann, als er im Halbstock Aufgang Minoritenplatz nochmals auf fünf Polizisten traf,
welche lt. seiner Aussage „…….“ auf ihn richteten und ihn anbrüllten, er solle verschwinden.
Im Freien angelangt traf er wieder auf jede Menge aufgeregter Polizisten, aber wenigstens
nicht mehr mit vorgehaltener „…….“. Wir nehmen mal an, dass die Punkte für die Dienst-
waffen (Schusswaffen) der Polizisten stehen.
Tja, wie könnte man das Problem den lösen, wenn Polizisten brutale Räuber jagen und
sich ein Ex-Parlamentarier dadurch etwas irritiert fühlt, dass diese ihre Waffen im Anschlag
haben? Vielleicht sollte man zur Beruhigung von Öllinger die Polizei Wattebäuschen aus-
statten. Die dürfen sie dann nach den Räubern werfen.
Allerdings fragen wir uns, wie irritiert Karl Öllinger gewesen wäre, wenn er den Räubern
in die Hände gelaufen wäre? Und wie irritiert wird er wohl sein, wenn es sich nachträglich
herausstellt, dass diese Kriminellen beispielsweise Mitglieder einer Ostblock-Bande sind?
Interessant sind auch Kommentare von User(innen) auf Öllingers Facebook-Seite. Da
heißt es unter anderem wörtlich:. „Mit vorgehaltener Waffe angeschrien zu werden …. bei
uns …. arg…. und um ein paar Blinkersteine zu retten.“ .oder. „wenn so ein Strassenbulle
schwachen Nerven hat, sollte er hauptberuflich Pullover stricken, aber nicht mit gelad-
ener Waffe öffentlich herumlaufen dürfen.“ .(Originalzitate 1:1)
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2014-12-18
Erstaunlicher Selbstmord
Heute nachmittag beendete ein 31-jähriger Mann in Wien, auf erstaunliche Weise sein
Leben. Er ließ sich von einem Polizeibeamten erschießen.
Täuschend echt nachgemachte Gaspistole.
Notruf von der Lebensgefährtin
Die Polizei war wegen eines angekündigten Selbstmordes, von der Lebensgefährtin des
Lebensmüden verständigt worden. Die Beamten trafen gegen 13:00 Uhr in der Wohnung
des lebensmüden Mannes, im 10. Wiener Gemeindebezirk ein.
Während die Beamten auf den verständigten Amtsarzt, der in solchen Fällen immer gerufen
wird, warteten und den Mann zu beruhigen versuchten, zog dieser plötzlich eine Pistole
und richtete diese auf einen der Polizisten.
Suicide by Cop?
Der Beamte zog seine Dienstwaffe und feuerte zweimal auf den Mann. Tödlich getroffen sank
dieser zu Boden. Wie es sich im Nachhinein herausstellte, handelte es sich bei der Waffe des
Lebensmüden um eine Gaspistole, die einer echten Pistole täuschend echt nachgemacht war.
Vielleicht hatte der Mann vor, einen Selbstmord durch „Suicide by Cop“ durchzuführen, um
seinen Abgang spektakulär zu veranstalten. Diese Art der Selbsttötung kommt in den Verein-
igten Staaten immer wieder vor.
Gerechtfertigte Notwehr
Für den Polizeibeamten war es sicherlich eine schwierige Situation. Einserseits wollte er
dem Mann das Leben retten, anderseits gab es keinen Anlass dafür, dass er sich für seine
Hilfsbereitschaft verletzen oder gar töten lassen sollte.
Eine solche Situation ist aus unserer Sicht ein einwandfreier Fall von Notwehr, nicht so wie
in Krems wo einem 14-jährigen Einbrecher der sich bereits auf der Flucht befand, in den
Rücken geschossen wurde.
Stauni
2009-11-22