GASTAUTORENBEITRAG
Seit einiger Zeit ist die Katze aus dem Sack, die Regierung hat sich in der sogenannten
„Barumsatzverordnung“ festgelegt, wer alles eine Registrierkasse benötigt und wer nicht.
Vorweg ist festzuhalten, dass der OGH bereits folgendes (siehe LINK ) festgestellt hat.
Mit Blick auf § 290 Abs 1 zweiter Satz erster Fall StPO sei ….. festgehalten, dass das durch
ein strafgesetzwidriges Tun …… gewonnene Einkommen, ……, nach ständiger Judikatur
sehr wohl die Einkommensteuerpflicht auslöst (RIS-Justiz RS0109799). …..
Der OGH hat auch bereits klar dargelegt, dass der Drogenhändler, Schlepper etc. ja nicht
darlegen muß, wie er zu seinem Geld gekommen ist – Hauptsache, er lässt den Staat ord-
entlich mitschneiden.
Soweit mit der Frage: „was der Angeklagte und Beschwerdeführer denn nach Ansicht
des Gerichts und der Finanzbehörde hinsichtlich begangener Malversationen im Namen
der Malerei B***** Ltd. in seine eigene Einkommenssteuererklärung als Rechtstitel oder
Rechtsgrund für die fraudolös erlangten Beträge hinschreiben hätte sollen?!“, unter Beruf-
ung auf grundrechtlich verbotenen Zwang zur Selbstbezichtigung (Art 6 MRK) der Sache
nach eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (§ 33 Abs 1 FinStrG) in
Abrede gestellt wird, verschweigt die Beschwerde, warum deren Befolgung einen Hinweis
auf die betrügerische Herkunft von Einkünften erfordert hätte (vgl. im Übrigen RIS-Justiz
RS0109800).“
Es sollte daraus also klar ersichtlich sein, dass auch Drogenhändler, Schlepper etc. steuer-
pflichtig und damit aufzeichnungspflichtig sind (Ausnahmen: Erpresser und Mörder).
Die in Finanznöten befindliche Republik Österreich hat dieses Jahr die allgemeine
Registrierkassenpflicht beschlossen, damit sie den grundsätzlich verdächtigen Unter-
tanen noch genauer auf die Finger schauen kann. Mit Verordnung des Bundesminister-
iums für Finanzen vom 09.09.2015 (Barumsatzverordnung) wurde die Katze aus dem
Sack gelassen, wer von dieser Registrierkassenpflicht befreit ist.
Drogenhändler, Schlepper etc. fallen eher nicht unter die Befreiung, denn die Verord-
nung besagt, dass die (Erwerbs)-Tätigkeit nicht IN oder IN VERBINDUNG MIT fest
umschlossenen Räumlichkeiten stattfinden darf um von der Registrierkassenpflicht
befreit zu sein.
Nun, viele Drogenhändler werden sich nicht den Hintern abfrieren sondern eher ver-
suchen, ihre „Ware“ in warmen Discos, Cafes etc. an den Mann/Frau zu bringen. Dass
Schlepperei in der Regel mit sehr fest umschlossenen „Räumlichkeiten“ stattfindet,
haben die mehr als 70 Toten im Kastenwagen eindrücklich unter Beweis gestellt.
Man kann also davon ausgehen, dass Drogenhändler und Schlepper sehr wohl der
Einkommensteuer- und der Registrierkassenpflicht unterliegen. Gott sei Dank hat Papa
Staat aber mitgedacht und ist dabei drauf gekommen, dass es sowohl einem Drogen-
händler als auch einem Schlepper wohl kaum zumutbar ist, mit einer Registrierkasse
unter dem Arm herumzulaufen.
Deswegen gibt es hier eine Sonderregelung, nämlich die, dass bei Leistungen von
Leuten auf Achse (Drogenverkauf, Schlepperei) die Umsätze erst nach Rückkehr in die
Betriebsstätte erfasst werden müssen – allerdings in einer Registrierkasse die auch jeder
Drogenhändler, Schlepper etc. schön brav bei sich zu Hause stehen haben muss, da er
sich andernfalls ja strafbar machen würde.
Mit besten Grüßen
Günther Richter
2015-10-26
Sebastian Kurz schmiert dem Geldtransfer-
unternehmen kräftig Honig ums Maul
Neigt sich die noch junge Politkarriere des Staatssekretärs, Sebastian Kurz, gar dem Ende zu?
Und hat der ÖVP-Jungpolitiker möglicherweise Ambitionen einen lukrativen Job bei Western
Union anzutreten? Diese Fragen stellen wir uns deshalb, nachdem Kurz gestern ein wahres
Loblied auf das Geldtransferunternehmen gesungen hat.
Laut eigenen Angaben ist Western Union, ein führender Anbieter von Geldtransfers, hat welt-
weit über 510.000 Standorte, in Österreich sind es rund 2.900 und bietet die Möglichkeit, Bar-
geld unkompliziert rund um die Welt zu überweisen. Im vergangenen Jahr wurden global an
die 81 Milliarden US-Dollar zwischen Privatpersonen transferiert. Ein Service, der auch gerne
von Menschen mit Migrationshintergrund genutzt wird, weiß man bei Western Union.
Kurz nennt das „gelebte Diversität“. Was daran „gelebte Diversität“ sein soll ist uns nicht ganz
klar, denn immerhin wird in Österreich erwirtschaftetes Geld ins Ausland verschoben und damit
nicht mehr in den österreichischen Wirtschaftskreislauf eingebracht.
Aber von Wirtschaft scheint der Integrationsstaatssekretär nicht sehr viel zu verstehen. Einen
Vorteil den Kurz noch hervorhebt ist: Die Überweisung kann auch „Cash-to-Cash“ erfolgen,
das heißt der Empfänger des Geldes braucht kein eigenes Bankkonto, um das Geld in Empfang
zu nehmen. „Das kommt vor allem jenen Menschen zugute, die ihr Heimatland verlassen haben
und in ihrem neuen Land noch über kein Bankkonto verfügen, sowie jenen, deren Familie in
der alten Heimat keinen Zugang zum Finanzsystem hat. Von diesem Geschäftsmodell profitieren
weltweit besonders Menschen mit Migrationshintergrund“, so der Integrationsstaatssekretär
Sebastian Kurz.
Und hier stellt sich wiederum unter Beweis, dass Geld aus Österreich abfließt, denn aus dem
ost- bzw. südosteuropäischen Raum oder aus Nordafrika wird kaum Geld via Western Union in
die Alpenrepublik überwiesen werden um hier die Wirtschaft zu beleben. „Gelebte Diversität in
der Arbeitswelt ist nicht nur kulturell bereichernd, sondern bringt auch viel für den Wirtschafts-
standort Österreich“, so viel dazu Sebastian Kurz, der mit dieser Aussage dem Geldtransferunter-
nehmen wiederum kräftig Honig ums Maul schmiert.
Es ist schon klar, dass Zuwander(innen) ihre Familien daheim unterstützen. Sei es aus wirt-
schaftlicher oder medizinischer Notwendigkeit. Gegen das ist auch nichts einzuwenden. Die
Überweisungsbeträge liegen da etwa im 100,- Euro-Bereich. Für ihre Dienste lässt sich Western
Union auch fürstlich entlohnen. Für eine getätigte Überweisung von 100,- Euro, behält sich
das Geldtransferunternehmen sage und schreibe 17,50 Euro als Bearbeitungsentgelt ein bzw.
ist dieser Betrag zu bezahlen. Und das bei einem völlig risikolosen Geschäft. Davon hat
Sebastian Kurz allerdings wohlweislich nichts erwähnt.
Aber es wird noch erstaunlicher. Bei Western Union ist das Limit bei einem Überweisungsvor-
gang maximal 6.200,- Euro. Und man höre und staune: Bei dieser Summe wird plötzlich nur
mehr 237,- Euro als Bearbeitungsentgelt verrechnet. Man beachte den eklatanten Unterschied
der Prozentsätze zwischen den Beträgen von 100,- und 6.200,- Euro.
Dass ein Betrag von 6.200,- Euro für den normalen Immigranten (Arbeiter(in) nicht relevant ist,
wird jedem logisch denkenden Menschen einleuchten. Solche Beträge (und das bei mehreren
Überweisungen im Monat) sind vor allem für Menschenhändler – und der daraus folgenden
Zwangsprostitution – sowie für Drogen- und Waffenhändler interessant.
Dieses Klientel kann ihre erwirtschafteten Profite völlig problem- und gefahrlos, via Western
Union, in ihre Heimatländer überweisen. Wie das geht?: Es werden sowohl im Versand- als
auch im Empfangsland Strohmänner (in der Regel mittel- und unterstandslose Personen gegen
geringes Entgelt) angeheuert, welche die Überweisung tätigen, bzw. den Geldbetrag in
Empfang nehmen. Denn sowohl zur Überweisung als auch zum Empfang ist lediglich ein amt-
licher Lichtbildausweis von Nöten. Damit ist der Geldfluss nicht mehr nachvollziehbar, während
dies bei einer Überweisung vom eigenen Konto aus nicht der Fall wäre.
Auch ersparen sich Kriminelle, durch die Dienste von Western Union, mit größeren Geldbe-
trägen durch mehrere Länder reisen zu müssen und in Gefahr zu laufen, zufällig in eine Kontrolle
zu geraten. Da ist es doch mehr als erstaunlich, dass der Integrationsstaatssekretär von „gelebter
Diversität“ spricht. Den Boden aus dem Fass schlägt jedoch seine Danksagung an das Geldtrans-
ferunternehmen. „Ich danke den Verantwortlichen von Western Union für ihr Engagement im
Dienste der Integration“, so Sebastin Kurz.
Ein kleines Kuriosum am Rande: Wer zur EU gehört bestimmt natürlich Western Union. Die
EURO-Zone inkludiert folgende Länder: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Zypern. So lauten die Bestimmungen beim Geldtransferunternehmen.
An was kann es wohl liegen, das zum Beispiel Länder wie Polen, Tschechei, Rumänien oder
Bulgarien bei Western Union nicht in die EURO-Zone fallen. Am abverlangten Bearbeitungs-
entgelt kann es sicher nicht liegen, denn dieses ist nahezu gleich hoch. Könnte es vielleicht
im Bereich des Möglichen sein, dass es innerhalb der EURO-Zone verschärfte Sicherheits-
maßnahmen und/oder strengere Kontrollen gibt?
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2013-06-12