Registrierkassenpflicht auch für Dealer und Schlepper


GASTAUTORENBEITRAG

Seit  einiger  Zeit ist die Katze aus dem Sack,  die Regierung hat sich in der sogenannten
„Barumsatzverordnung“ festgelegt, wer alles eine Registrierkasse benötigt und wer nicht.
Vorweg  ist  festzuhalten,  dass  der  OGH  bereits  folgendes (siehe LINK ) festgestellt  hat.
Mit Blick auf § 290 Abs 1 zweiter Satz erster Fall StPO sei ….. festgehalten, dass das durch
ein  strafgesetzwidriges  Tun …… gewonnene  Einkommen, ……,  nach ständiger Judikatur
sehr wohl die Einkommensteuerpflicht auslöst (RIS-Justiz RS0109799). …..
Der OGH hat auch bereits klar dargelegt, dass der Drogenhändler,  Schlepper etc. ja nicht
darlegen muß, wie er zu seinem Geld gekommen ist – Hauptsache, er lässt den Staat ord-
entlich mitschneiden.
Soweit  mit  der  Frage:  „was  der  Angeklagte  und  Beschwerdeführer  denn  nach Ansicht
des  Gerichts  und der Finanzbehörde hinsichtlich begangener  Malversationen im Namen
der Malerei  B***** Ltd.  in  seine  eigene  Einkommenssteuererklärung als Rechtstitel oder
Rechtsgrund für die fraudolös erlangten Beträge hinschreiben hätte sollen?!“,  unter Beruf-
ung auf grundrechtlich verbotenen Zwang zur  Selbstbezichtigung  (Art 6 MRK)  der Sache
nach  eine  abgabenrechtliche  Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (§ 33 Abs 1 FinStrG) in
Abrede gestellt wird, verschweigt die Beschwerde,  warum deren Befolgung einen Hinweis
auf  die betrügerische Herkunft von  Einkünften erfordert hätte  (vgl. im Übrigen RIS-Justiz
RS0109800).“
Es sollte daraus also klar ersichtlich sein, dass auch Drogenhändler, Schlepper etc. steuer-
pflichtig und damit aufzeichnungspflichtig sind (Ausnahmen: Erpresser und Mörder).
Die  in  Finanznöten  befindliche  Republik  Österreich  hat  dieses  Jahr  die  allgemeine
Registrierkassenpflicht  beschlossen,  damit  sie  den  grundsätzlich verdächtigen Unter-
tanen noch genauer auf die Finger schauen kann.   Mit Verordnung des Bundesminister-
iums  für  Finanzen vom 09.09.2015  (Barumsatzverordnung)  wurde die Katze aus dem
Sack gelassen, wer von dieser Registrierkassenpflicht befreit ist.
Drogenhändler,  Schlepper etc.  fallen eher nicht unter die Befreiung,  denn die Verord-
nung  besagt,  dass  die  (Erwerbs)-Tätigkeit  nicht  IN  oder  IN VERBINDUNG MIT fest
umschlossenen  Räumlichkeiten  stattfinden  darf  um  von  der Registrierkassenpflicht
befreit zu sein.
Nun,  viele  Drogenhändler werden sich nicht den Hintern abfrieren sondern eher ver-
suchen, ihre „Ware“ in warmen Discos, Cafes etc. an den Mann/Frau zu bringen. Dass
Schlepperei  in  der Regel mit sehr fest umschlossenen  „Räumlichkeiten“  stattfindet,
haben die mehr als 70 Toten im Kastenwagen eindrücklich unter Beweis gestellt.
Man  kann  also  davon  ausgehen,  dass  Drogenhändler  und  Schlepper sehr wohl der
Einkommensteuer- und der Registrierkassenpflicht unterliegen. Gott sei Dank hat Papa
Staat  aber mitgedacht und ist dabei drauf gekommen,  dass es sowohl einem Drogen-
händler  als  auch  einem Schlepper wohl kaum zumutbar ist,  mit einer Registrierkasse
unter dem Arm herumzulaufen.
Deswegen  gibt  es  hier  eine  Sonderregelung,  nämlich  die,  dass  bei  Leistungen von
Leuten auf Achse  (Drogenverkauf,  Schlepperei) die Umsätze erst nach Rückkehr in die
Betriebsstätte erfasst werden müssen – allerdings in einer Registrierkasse die auch jeder
Drogenhändler, Schlepper etc. schön brav bei sich zu Hause stehen haben muss, da er
sich andernfalls ja strafbar machen würde.
Mit besten Grüßen
Günther Richter
2015-10-26

Wechselt der ÖVP-Integrationsstaatssekretär zu Western Union?


Sebastian Kurz schmiert dem Geldtransfer-

unternehmen kräftig Honig ums Maul

Neigt  sich die noch junge Politkarriere des Staatssekretärs, Sebastian Kurz, gar dem Ende zu?
Und  hat  der  ÖVP-Jungpolitiker möglicherweise Ambitionen einen lukrativen Job bei Western
Union  anzutreten?   Diese  Fragen stellen wir uns deshalb,  nachdem  Kurz gestern ein wahres
Loblied auf das Geldtransferunternehmen gesungen hat.
Laut  eigenen  Angaben  ist Western Union,  ein führender Anbieter von Geldtransfers, hat welt-
weit  über  510.000  Standorte, in Österreich sind es rund 2.900 und bietet die Möglichkeit, Bar-
geld  unkompliziert rund um die Welt zu überweisen.   Im vergangenen Jahr wurden global an
die 81 Milliarden US-Dollar zwischen Privatpersonen transferiert.   Ein Service,  der auch gerne
von Menschen mit Migrationshintergrund genutzt wird, weiß man bei Western Union.
Kurz nennt das  „gelebte Diversität“.   Was daran  „gelebte Diversität“ sein soll ist uns nicht ganz
klar,  denn immerhin wird in Österreich erwirtschaftetes Geld ins Ausland verschoben und damit
nicht mehr in den österreichischen Wirtschaftskreislauf eingebracht.
Aber  von  Wirtschaft  scheint  der  Integrationsstaatssekretär  nicht  sehr viel zu verstehen.  Einen
Vorteil  den  Kurz  noch  hervorhebt  ist:    Die Überweisung kann auch  „Cash-to-Cash“  erfolgen,
das  heißt der Empfänger des Geldes braucht kein eigenes Bankkonto,  um das Geld in Empfang
zu nehmen.   „Das kommt vor allem jenen Menschen zugute, die ihr Heimatland verlassen haben
und  in  ihrem  neuen  Land  noch  über kein Bankkonto verfügen,  sowie jenen,  deren Familie in
der alten Heimat keinen Zugang zum Finanzsystem hat.  Von diesem Geschäftsmodell profitieren
weltweit  besonders  Menschen  mit   Migrationshintergrund“,   so  der  Integrationsstaatssekretär
Sebastian Kurz.
Und  hier  stellt  sich  wiederum unter Beweis,  dass Geld aus Österreich abfließt,  denn aus dem
ost-  bzw. südosteuropäischen Raum oder aus Nordafrika wird kaum Geld via  Western Union in
die Alpenrepublik überwiesen werden um hier die Wirtschaft zu beleben.   „Gelebte Diversität in
der  Arbeitswelt  ist  nicht nur kulturell bereichernd,  sondern bringt auch viel für den Wirtschafts-
standort Österreich“, so viel dazu Sebastian Kurz, der mit dieser Aussage dem Geldtransferunter-
nehmen wiederum kräftig Honig ums Maul schmiert.
Es  ist  schon klar,  dass  Zuwander(innen)  ihre  Familien daheim unterstützen.   Sei es aus wirt-
schaftlicher  oder  medizinischer  Notwendigkeit.   Gegen das ist auch nichts einzuwenden.  Die
Überweisungsbeträge liegen da etwa im 100,- Euro-Bereich. Für ihre Dienste lässt sich Western
Union  auch  fürstlich entlohnen.   Für eine getätigte Überweisung  von  100,- Euro,  behält sich
das  Geldtransferunternehmen sage und schreibe  17,50 Euro als Bearbeitungsentgelt ein bzw.
ist  dieser  Betrag  zu  bezahlen.   Und  das  bei  einem  völlig risikolosen Geschäft.   Davon hat
Sebastian Kurz allerdings wohlweislich nichts erwähnt.
Aber  es  wird noch erstaunlicher.  Bei Western Union ist das Limit bei einem Überweisungsvor-
gang  maximal  6.200,- Euro.  Und man höre und staune:  Bei dieser  Summe wird plötzlich nur
mehr 237,- Euro als Bearbeitungsentgelt verrechnet.  Man beachte den eklatanten Unterschied
der Prozentsätze zwischen den Beträgen von 100,- und 6.200,- Euro.
Dass ein Betrag von  6.200,- Euro  für den normalen Immigranten (Arbeiter(in) nicht relevant ist,
wird  jedem logisch denkenden Menschen einleuchten.   Solche Beträge (und das bei mehreren
Überweisungen im  Monat)  sind  vor  allem  für  Menschenhändler  –  und der daraus folgenden
Zwangsprostitution – sowie für Drogen- und Waffenhändler interessant.
Dieses  Klientel  kann  ihre  erwirtschafteten Profite  völlig  problem-  und gefahrlos,  via Western
Union,  in  ihre Heimatländer überweisen.   Wie  das  geht?:  Es werden sowohl im  Versand- als
auch im Empfangsland Strohmänner  (in der Regel mittel- und unterstandslose Personen gegen
geringes   Entgelt)   angeheuert,  welche  die   Überweisung  tätigen,  bzw.  den  Geldbetrag  in
Empfang nehmen.   Denn sowohl zur Überweisung als auch zum Empfang ist lediglich ein amt-
licher Lichtbildausweis von Nöten. Damit ist der Geldfluss nicht mehr nachvollziehbar, während
dies bei einer Überweisung vom eigenen Konto aus nicht der Fall wäre.
Auch  ersparen  sich  Kriminelle,  durch  die  Dienste  von  Western Union,  mit  größeren  Geldbe-
trägen durch mehrere Länder reisen zu müssen und in Gefahr zu laufen, zufällig in eine Kontrolle
zu geraten.  Da ist es doch mehr als erstaunlich, dass der Integrationsstaatssekretär von „gelebter
Diversität“ spricht.   Den Boden aus dem Fass schlägt jedoch seine Danksagung an das Geldtrans-
ferunternehmen.   „Ich  danke  den  Verantwortlichen  von Western Union für ihr Engagement im
Dienste der Integration“,  so Sebastin Kurz.
Ein  kleines  Kuriosum am Rande:   Wer zur EU gehört bestimmt natürlich Western Union.  Die
EURO-Zone  inkludiert  folgende Länder:   Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,
Griechenland,  Irland,  Italien,  Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Zypern.   So lauten die Bestimmungen beim Geldtransferunternehmen.
An  was  kann es wohl liegen,  das zum Beispiel Länder wie Polen, Tschechei, Rumänien oder
Bulgarien  bei  Western Union nicht in die EURO-Zone fallen.   Am abverlangten Bearbeitungs-
entgelt  kann es sicher nicht liegen, denn dieses ist nahezu gleich hoch.   Könnte es vielleicht
im  Bereich  des  Möglichen sein,  dass  es  innerhalb  der  EURO-Zone verschärfte Sicherheits-
maßnahmen und/oder strengere Kontrollen gibt?
*****
2013-06-12
 

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