Achtjährige starb im Jemen in Hochzeitsnacht
Tod einer acht Jahre alten Kindsbraut
Das Mädchen Rawan war laut Medienberichten am Samstag während ihrer Hochzeitsnacht in einem Hotel der jemenitischen Stadt Hardh gestorben. Ihre Gebärmutter riss durch den Geschlechtsverkehr mit dem erwachsenen Bräutigam. Nach Angaben von Menschen- rechtlern hatte Rawans Stiefvater für das Mädchen von dem Saudi 10.000 Rial (2.024 Euro) erhalten. Der Text des obigen Absatzes stammt nicht aus einer islamkritischen Publikation, sondern von der Webseite des Staatsrundfunks „orf.at“ vom 9.September 2013. Forderungen für ein Gesetz gegen die Verheiratungen Minderjähriger wurden bis dato von islamistischen Politikern stets abgelehnt und entsprechende Gesetzesvorlagen zu Fall gebracht. Offensichtlich halten diese Volksvertreter an Traditionen fest.Aischa bint Abi Bakr
Aischa bint Abi Bakr war die dritte und jüngste der neun Frauen des islamischen Propheten Mohammed und wurde als Tochter des Geschäftsmanns und späteren Kalifen Abu Bakr geboren. Abu Bakr stammte wie Mohammed aus dem damals vorherrschenden Stamm der Quraisch. Sie ist als Mohammeds Lieblingsfrau bekannt geworden. Die in der Hadith- Literatur erhaltenen und ihr zugeschriebenen Aussagen bilden eine wichtige Grundlage zur Erforschung der islamischen Frühzeit. Den islamischen Überlieferungen zufolge war Aischa beim Eheschließungsvertrag mit Mohammed sechs und beim Vollzug der Ehe neun Jahre alt.Der Historiker Muhammad ibn Saʿd († 845 in Bagdad) überliefert in seinem Klassenbuch die eigene Aussage von Aischa, die gesagt haben soll: „Der Gesandte Gottes heiratete mich im Monat Schawwal im zehn- ten Jahr der Prophetie, vor der Auswanderung als ich sechs Jahre alt war. Der Gesandte Gottes wanderte aus und kam in Medina am Montag den 12. Rabī al-awwal an und veranstaltete mit mir die Hochzeit im Monat Schawwal, acht Monate nach seinem Auszug aus Medina. Die Ehe vollzog er mit mir als ich neun Jahre alt war.“ Anderen Be- richten zufolge, ebenfalls als Aussagen von Aischa überliefert, war sie bei dem Eheschließ- ungsvertrag nicht sechs, sondern sieben Jahre alt. In den kanonischen Hadithsammlungen, bei Buchārī, Muslim ibn al- Haddschādsch und anderen, sind beide Überlieferungsvarianten dokumentiert. Der Inhalt der drei obigen Absätze ist nicht unserer Fantasie entsprungen, sondern stammt aus dem weltweit anerkannten Internet-Lexikon „Wikipedia“. Demnach heiratete Mohammed ein Mädchen im Alter von 6 bzw. 7 Jahren. Als sie 9 Jahre alt war, vollzog der erwachsene Mann mit dem Kind den Geschlechtsverkehr. Was denkt sich heute wohl jene Richterin, welche die Islam-Expertin, Sabaditsch-Wolff, vor 2 ½ Jahren, wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“ verurteilte, wenn sie nun vom Tod der Achtjährigen liest? Sabaditsch-Wolff, hatte im Zuge von islamkritischen Äußerungen, den „relativ großen Frauenverschleiß“ und „Mohammed habe gern mit Kindern ein bisschen was gehabt“ durchklingen lassen.
Screen: derStandard.at
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2013-09-09
Ein unmoralisches Angebot
Gut florierende Asylindustrie in Österreich
Dass in Österreich eine gutgehende Asylindustrie besteht kann nicht verleugnet werden,
obwohl dies ausgerechnet immer wieder von jenen Personen in Abrede gestellt wird, die
sich bei diesem zeitweise sehr undurchsichtigen Geschäft eine goldene Nase verdienen.
Ab sofort können wir nur mehr allen in Österreich ansässigen Personen anraten, ihren Job
aufzugeben und die eigene Zeugung von Kindern einzustellen. Denn wenn man bedenkt, was
einem berufstätigen Ehepaar – und wir sprechen hier von Otto Normalverdiener – mit zwei
Kindern am Monatsende übrigbleibt, kann man nachfolgendes Angebot nicht ausschlagen.
Screen: Kronen Zeitung (Bgld.-Printausgabe vom 09.11.12)
Gehen wir davon aus, dass in einer Ehe- bzw. Lebensgemeinschaft der Mann in der Fabrik
oder auf der Baustelle in etwa 1.500,- Euro netto verdient. Seine Ehefrau (Lebensgefährtin)
kann wegen zweier Kinder nur einem Halbtagsjob nachgehen – beispielsweise in einem
Supermarkt und wird in etwa 700,- Euro nach Hause bringen. Zusammen macht das 2.200,-
netto Euro und den täglichen Stress die Kinder zur Schule oder in den Kindergarten zu
bringen.
Nun ändern wir die Familien- und Arbeitssituation. Der Mann geht weiterhin arbeiten und
bringt 1.500,- Euro nach Hause. Die Frau bleibt daheim und das Paar nimmt zwei Flücht-
lingskinder bei sich auf. Das Monat hat durchschnittlich 30 Tage, das macht in Summe 2.400,-
Euro. In dieser Konstellation hat das Paar sogar ein höheres Einkommen, als zur Zeit als
beide noch werktätig waren.
Aber rechnen wir nun zusammen. Der Mann verdient 1.500,- Euro und die Frau lukriert aus
der Flüchtlingskinderaufnahme 2.400,- Euro. Das macht zusammen 3.900,- Euro. Dazu
kommt noch, dass jede Menge Stress wegfällt, weil keiner der beiden Partner die Kinder
vor oder nach der Arbeit zum Kindergarten oder zur Schule bringen muss, da ja die Frau
zu Hause bleiben kann.
Da stellt sich für uns die berechtigte Frage, wozu noch eigene Kinder zeugen und zwecks
Ernährung dieser arbeiten gehen. Da ist doch so ein unmoralisches Angebot mit den
40,- Euro Taggeld pro aufgenommenes Flüchtlingskind wesentlich ökonomischer. Eine
Frage bleibt allerdings für uns noch offen: Wieviel Geld verdient die Koordinationsstelle
bei diesem Geschäft?
***** 2012-11-09
Nein zur künstlichen Befruchtung für Lesben
Diskriminiert die Natur?
Peter Traschkowitsch, Bundes- und Wiener Landesvorsitzender der SoHo (Sozialdemokratie
und Homosexualität), begrüßte die heutige Stellungnahme der Bioethikkommission an den
Verfassungsgerichtshof (VfGH) in der sich die Kommission für die Möglichkeit der künstlichen
Befruchtung auch für alleinstehende und lesbische Frauen ausspricht.
„Warum soll die Möglichkeit einer Familiengründung durch künstliche Befruchtung nur he-
terosexuellen Paaren offenstehen? Die bisherige Gesetzgebung stellt eine starke Diskrimi-
nierung von alleinstehenden und lesbischen Frauen dar“, kritisiert Traschkowitsch, der hofft,
dass der VfGH der Stellungnahme der Kommission auch folgen wird. Denn, so Traschko-
witsch: „Es ist höchste Zeit, dass diese Ungleichbehandlung endlich der Vergangenheit
angehört.“
Wo Traschkowitsch hier eine Diskriminierung sieht erschließt sich uns nicht. Immerhin spricht
er selbst von einer „Familiengründung“ und da hat es die Natur so vorgesehen, dass zu
dieser zwei Menschen verschiedenen Geschlechts von Nöten sind. Um nicht ganz unbedeckt
da zu stehen, hängt er sich die „alleinstehenden“ also nicht lesbischen Frauen als Feigenblatt
um. Diese sind es in der Regel auch nicht, welche lautstark nach künstlicher Befruchtung
rufen und Diskriminierung geltend machen wollen, wenn ihrem Wunsch nicht entsprochen
wird.
Kinder haben ein Recht auf Mutter und Vater
Die Empfehlung der Bioethik-Kommission, künstliche Befruchtung auch für lesbische und
alleinstehende Frauen zuzulassen ist unserer Ansicht nach dem Kindeswohl abträglich. Hier
wird auf dem Rücken der Kinder versucht, gesellschaftspolitische Wunschvorstellungen
durchzusetzen, die darauf abzielen, den traditionellen Familienbegriff völlig aufzulösen.
Die gültige Regelung, wonach die medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in Ehen oder
Lebensgemeinschaften von Männern und Frauen zulässig ist, hat nämlich einen Sinn. Es
wird das Wohl der Kinder gesichert.
Kinder haben das Recht auf beide Eltern. Deshalb sind die ideologisch motivierten Träumer-
eien zum Thema künstliche Befruchtung klar abzulehnen. Es kann nicht angehen, Kinder
dazu zu zwingen, mit zwei Müttern oder nur mit einer Mutter unter bewusster Ausschalt-
ung des Vaters aufwachsen zu lassen. Dass in einem solchem Fall Kinder bewusst der
Gefahr eines Traumas ausgesetzt werden, wird schon allein durch Scheidungswaisen be-
wiesen.
Die Geister, die durch die Einführung der eingetragenen Partnerschaften für Homosexuelle
gerufen wurden, wird man nun nicht mehr los. Es war logisch und gerade von den linken
Parteien auch erwünscht, dass weitere Schritte folgen werden, die homosexuellen Paaren
ein Familienleben mit Kindern ermöglichen.
***** 2012-04-18
Katholische Ehe schützt vor AIDS
Die Geisel unserer Zeit
Aids ist einer der tödlichsten Krankheiten unserer Zeit. Diese wird durch den HI-Virus aus-
gelöst. Die Übertragung des HIV kann durch Blut, Muttermilch, die Gehirn-Rückenmarks-
Flüssigkeit Liquor und die Sekrete der Genitalien (Vaginalsekret, Sperma) erfolgen.
HIV und AIDS nur durch Sex
Da ist es doch erstaunlich, dass der Aids-Referent der Caritas Internationalis, Msgr. Robert
Vitillo, bei einer Pressekonferenz kirchlicher Vertreter am Montag in Wien, folgende Mein-
ung vertrat. HIV/Aids kann nur durch einen verantwortungsvollen Umgang mit Sexualität
wirkungsvoll bekämpft werden. Die anderen Infektionsmöglichkeiten hatte er bei seinem
Referat außer Acht gelassen, oder er kennt sie schlichtweg nicht.
Der Monsignore meinte, dass 80 Prozent aller Neuinfektionen mit dem HI-Virus durch sex-
uelle Kontakte passieren würden. Wir haben bei der Aids-Hilfe Wien angerufen, um uns
diese Zahl bestätigen zu lassen.
Aids-Hilfe Wien gab Auskunft
Eine sehr nette Ärztin klärte uns über den Virus, die Krankheit und deren Verlauf auf. Der
meist verbreitetste Weg der Infektion mit dem HI- Virus ist der ungeschützte Geschlechts-
verkehr mit einem HIV- Infizierten. Wissenschaftlich fundierte Angaben, für die von Vitillo
getätigte Zahl gäbe es allerdings nicht.
Nun dachten wir, dass der Kirchenmann ein Plädoyer für Präservative halten würde, um
so seine Meinung, des verantwortungsvollen Umgang mit der Sexualität zu untermauern.
Weit gefehlt, denn Monsignore hatte ganz andere Absichten.
Sex-Experte mit Zölibat
Keinen gewünschten Erfolg sieht der von „kathweb“ zum Experten erhobene Kirchen-
mann Vitillo, in der massenhaften Verteilung von Kondomen. Wie ein Mann der in sexueller
Enthaltsamkeit lebt, ausgerechnet ein Experte für Sexualität sein soll, ist uns schleierhaft.
Aber sei es wie es sei, die Ärztin der Aids-Hilfe Wien bestätigte, dass ein ordnungsgemäß
angewandtes Kondom, ein sicherer Schutz gegen die Übertragung des HIV ist. Das sieht
der Monsignore anders. Er plädierte für die katholische Lehre, in der sexuelle Kontakte der
Ehe vorbehalten seien und in dieser das Prinzip der Treue gelte.
Nun wenn das Vitillo als Schutz gegen eine HIV-Übertragung sieht, sollte ihm „kathweb“
schnellsten den Expertenstatus wieder aberkennen. Laut seiner Aussage können verheirat-
ete, katholische Personen den HIV nicht übertragen bekommen, da ja in der katholischen
Lehre das Prinzip der Treue gelte.
Die Aids-Rute im Fenster
Spätestens nach dieser Aussage war klar, was Monsignore wirklich beabsichtigte. Mit der
Rute „Aids“ im Fenster, versuchte er die katholisch angeordnete Enthaltsamkeit zu predi-
gen. Quasi soll den Leuten vermittelt werden, Sex vor der Ehe kann zur HIV-Übertragung
führen.
Aufgeklärte Menschen werden die Aussage des Msgr. Robert Vitillo milde belächeln. Aber
es gibt sicher genügend Leute, die auf Grund fehlender Bildung und/oder religiöser Ab-
hängigkeit, durch die erstaunlichen Worte des Kirchenmannes verunsichert werden.
Predigt für pädofile Priester
Eine derartige Predigt wie sie Vitillo tätigte, wäre besser vor Kirchenmännern angebracht,
welche pädofile Neigungen hegen. Diesen könnte er noch zusätzlich anraten zu onanieren,
anstatt Kinder zu missbrauchen, falls sie der Teufel in Gestalt der sexuellen Lust überfällt.
Aber das mit dem Onanieren hat auch seinen Haken. Angeblich bekommt man ja davon
Rückenmarkschwund und Gehirnerweichung. Wenn wir so einige Aussagen von Vitillo
durchlesen, drängt sich uns ein leiser Verdacht auf.
*****2010-06-15
Gibt es eigentlich homosexuelle Nazis?
Zitat aus dem Standard
Die Polizei habe die Sicherheit der Teilnehmer wohl nicht mehr gewährleisten können,meinte die Grünen-Europapolitikerin und langjährige Homosexuellen-Aktivistin, die den
Vorfall bei ihrem Auftritt so schilderte: „Der Gegendemonstrant drängte sich vor und
warf kleine Steine auf mich. Er hat mich aber nicht getroffen.“ Der Mann gehört offen-
bar der rechtsextremen Szene an, er wurde festgenommen.“
Dieses Zitat haben wir der gestrigen Online-Ausgabe des „derstandard“ entnommen. Interes-
sant dass sich die österreichische Grünpolitikerin Ulrike Lunacek so für die Sicherheitsver-
Referendum gegen Ostblock-Kriminelle?
Was war der Anlass für den angeblich rechtswidrigen Angriff auf die Grüne Politikerin?Sie wird doch nicht an einer Kundgebung gegen Kriminaltourismus teilgenommen und möglicherweise über diesen referiert haben?
Mitnichten, Lunacek hatte an einer Schwulen- und Lesbendemonstration teilgenommen,
welche das Ziel verfolgte, sich für die Homoehe in der Slowakei stark zu machen. Die im slowakischen Parlament vertretenen Parteien lehnen Gesetzte, welche eine homosexuelle Ehe ermöglichen würden, ab.Wer Homosexualität ablehnt ist ein Nazi
Die mitregierende Slowakische Nationalpartei, welche durch eine demokratische Wahl
ebenfalls im slowakischen Parlament vertreten ist, hatte ein Verbot dieser Homosexuellen-
Demonstration gefordert und eine Gegendemonstration angekündigt.
Nun tritt wieder genau jener Punkt ein, den wir bereits etliche Male kritisiert haben. Die Homo-
sexuellen und deren Sympathisanten fordern zwar unentwegt alle mögliche Rechte, sowie Demonstrationfreiheit ein, wagt aber wer eine Gegendemonstration, weil er nicht derselben Meinung ist, wird dieser sofort als Nazi oder Rechtsextremist tituliert.In die selbe Kerbe schlägt natürlich, wie könnte es schon anders sein, Oliver Ritter auf seinem
„Weblog“. Wann begreift der Mann endlich, dass mit der ewigen Nazischiene in Sache Homo- sexualität kein Blumentopf zu gewinnen ist.
(Screen: www.thinkoutsideyourbox.net)
Würde man sich in Sarkamus üben könnte man durchaus fragen, warum sich Lunacek über
kleine Steine und Eier aufregt. Als Steinewerfer kann man doch immerhin deutscher Vize- kanzler werden, wie dies der Grüne Joschka Fischer eindeutig bewies.Besteht die Welt aus lauter Nazis?
Warum wird dieser steinewerfende Eierwerfer als Nazi bezeichnet? Könnte er nicht ein ganznormaler Mensch sein, dem der aufdringliche Exibithionismus der Homosexuellen einfach auf den Geist ging.
Unter diesem „Link“ können Sie auf dem Weblog des homosexuellen Grünpolitikers Marco
Schreuder nachlesen, in welchen Ländern Homosexualität legal oder illegal ist. Folgt man der Behauptung, dass vorwiegend Nazis oder Rechtsextremisten gegen die Homosexualität sind, müsste die Welt zum größten Teil von diesen Zeitgenossen bewohnt und regiert werden.*****
2010-05-23Naht das Ende der EU?
Was sonst?
Griechenland muss gerettet werden sonst….. Diese erstaunliche „Drohung“ war auch voneinigen heimischen Politikern zu vernehmen. Was sonst? Was wird passieren wenn man einem Land das von Misswirtschaft und Korruption regiert wird, nicht finanziell unter die
Arme greift? Es wird in einen Konkurs schlittern, sowie jedes insolvente Privatunternehmen und das ist auch gut so.
EU-hörige Politiker unseres Landes prophezeihen den Untergang der EU, falls die starken
Länder den Schwachen nicht helfen. Es ist nicht schade, wenn dieses künstlich geschaffene
überregionale Staatengebilde von der Bildfläche verschwindet.
Wer wird den Untergang der EU beweinen?
Weinen werden jene abgehalfterten Politiker, die nicht einmal im eigenen Land mehr zugebrauchen waren und im EU-Parlament, Gesetze unter der Knute von Wirtschafts- und Industrielobbysten zu deren Vorteil beschliessen.
Weinen werden auch jene arbeitsfaule und korrupten EU-Beamten, die den ausgemusterten
Politikern zu Dienste stehen. Bei einem Niedergang der EU wird man aber diese sicherlichwieder in irgendwelchen staatlichen Tintenburgen unterbringen und dort werden sie mit
dem Nichtstun weitermachen.
EU-Versprechungen waren lauter Lügen
Nur hoffentlich passiert die immer wieder angedrohte Auflösung der EU bald, denn diese hatzumindest den Österreicher(innen) keinen Vorteil gebracht. Der finanzielle Todesstoss wurde
mit der Einführung der künstlich geschaffenen Weich-Währung dem Euro ausgeführt.
Hatte man der Bevölkerung einen offiziellen Wechselkurs von 1:13,7603 vorgegaukelt, war
dieser in der Realität maximal 1:10. Frau und Herr Österreicher hatten über Nacht einen Ver- lust von knappen 38 Prozent von Ersparten und Lohn.Die versprochene Fälschungssicherheit entpuppte sich bald als weitere Lüge. Überhaupt, so
viel angelogen wie in Sachen EU, wurde die Bevölkerung nicht einmal bei diversen Wahlkäm- pfen. Die viel angepriesene Reisefreiheit, endete mit einem rapiden Anstieg der Kriminalität die kaum noch in den Griff zu bekommen ist.Aber zurück zum Euro. Wie soll ein gemeinsames Wirtschaftskonzept mit einer gemeinsamen
Währung funktionieren wenn das Grundlegendste für so ein Vorhaben fehlt, nämlich die ge- meinsame Sprache. Dazu kommt noch die unterschiedliche Mentaliät der Bevölkerung in den verschiedenen EU-Staaten.Die Schweizer waren klug
Was hatte man der Schweiz alles vorausgesagt, die absolut keine Ambitionen zeigte, dem
EU-Moloch beizutreten. Von wirtschaftlichen Problemen bis zur Aufweichung des Frankens,
lauteten die düsteren Zukunftprognosen für die Eidgenossen. Nichts davon ist eingetreten,
ganz im Gegenteil, der Franken ist härter als je zuvor.
Niemand konnte bis dato Europa vereinen
Betrachtet man die Geschichte, wurde immer wieder probiert Europa zu vereinen. Von Mon-
archien die durch Eheschliessungen zwischen den Herrscherhäusern, bis zu Feldherren und
Diktatoren die mit Kriege versuchten ein vereinigtes Europa zu schaffen.
Nichts hat funktioniert, denn Europa fiel immer wieder auseinander. Es wird auch nicht den
Lobbysten von Wirtschaft und Industrie mit Hilfe ausgemusterter Politiker gelingen, ein ver- einigtes Europa aufrecht zu erhalten.Umso schneller sich der EU-Moloch in seine Bestandteile auflöst, umso besser für die Bevöl-
kerung der einzelnen souveränen Staaten. Daher können sich diverse Politiker ihre Drohung „Wenn nicht das oder jenes gemacht wird, bedeutet dies ein Ende der EU“, getrost sparen.*****
2010-05-01Nicht alle Richter sind gleich
Standesansehen
Gemäß § 57 Richterdienstgesetz hat sich ein Richter im und außer Dienst vorwurfsfrei zu
benehmen und alles zu unterlassen, was das Vertrauen in die richterlichen Amtshandlungen
oder die Achtung vor dem Richterstand schmälern könnte.
Gleichheitsgrundsatz egal
Beamte im allgemeinen und Richter im besonderen können die ihnen vom Staate über-
tragenen Aufgaben nur dann restlos erfüllen, wenn ihr dienstliches und außerdienstliches
Verhalten vorwurfsfrei ist. Entsprechende besondere Disziplinarvorschriften sind daher
geboten und verstoßen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art 7 Abs 1 B-VG und
Art 2 StGG 1867.
So ist zumindest, der oben angeführte Text wörtlich in den „Vorschriften“ niedergeschrieben.
Da wird sogar über den Gleichheitsgrundsatz hinweggegangen, da ein Richter eine untadelige
und nicht angreifbare Personen sein muss.
No Fun for Judges
Einem Richter ist zum Beispiel der private Kontakt mit „Prostituierten“ untersagt. Das heißt
ein Bordellbesuch wäre ein standeswidriges Verhalten und hätte dementsprechende dienst-
liche Folgen für ihn.
Da dem Rotlichtmilieu erhöhte Bereitschaft zu kriminellen Verhalten nachgesagt wird, wäre
es daher ein Dienstvergehen, wenn ein Richter längere Zeit freundschaftliche Beziehungen
zu einer oder mehrer Personen aus dieser Szene unterhält.
Alle diese Weisheiten sind in dementsprechenden „Vorschriften“ verankert. Aber nicht nur
die Inanspruchnahme der käuflichen Liebe würden einem Richter erhebliche Schwierigkeiten
in seinem Amt bereiten, auch bei der wahren Liebe muss er auf der Hut sein.
Aidstest nicht so wichtig
Sollte ein Richter die Liebe seines Lebens gefunden haben, so ist der Aidstest zweitrangig.
Als erstes Dokument muss ein Leumundzeugnis auf den Tisch gelegt werden. Denn eine
Ehe mit einer vorbestraften Frau, würde ebenfalls ein „Dienstvergehen“ darstellen.
Wahrung der Menschenrechte
Ja so ein Richter hat es wirkliche schwer, denn er darf sich nicht so unbekümmert wie „Otto
Normalverbraucher“ verhalten, da er das Standesansehen wahren muss. Bei derartig
hohen Anforderungen an das Richteramt darf man sich doch erwarten, das ein Richter bei
der Ausübung seines Amtes zumindest die Menschrechte wahrt.
OGH vs. EMGR
Da ist es doch erstaunlich das Österreich immer wieder vom „Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte“ gerügt und wie in diesem „Fall“ sogar verurteilt wurde.
Beim gegenständlichen „Verfahren“ ging es um seine Besachwalterung und Zwangsver-
steigerung ein Wohnung, bei diesem der OGH zu Ungunsten der Beschwerdeführerin
enschieden hatte.
Das Urteil das EMGR
Der EGMR jedoch entschied in dieser Causa einstimmig folgendes:
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Dass eine Verletzung von Art. 8 EMRK stattgefunden hat.Dass eine Verletzung von Art. 1 Protokoll No. 1 stattgefunden hat.
Dass die Republik Österreich der Beschwerdeführerin innerhalb von 3 Monaten EUR 30.000,– für nichtvermögensrechtliche (immaterielle) Schäden und EUR 200,– an Kosten zuzüglich Steuern zu bezahlen hat.