Nein zur künstlichen Befruchtung für Lesben


Diskriminiert die Natur?

Peter Traschkowitsch,  Bundes- und Wiener Landesvorsitzender der SoHo (Sozialdemokratie
und Homosexualität),  begrüßte die heutige Stellungnahme der  Bioethikkommission an den
Verfassungsgerichtshof (VfGH) in der sich die Kommission für die Möglichkeit der künstlichen
Befruchtung auch für alleinstehende und lesbische Frauen ausspricht.
 
„Warum  soll  die  Möglichkeit  einer  Familiengründung durch künstliche Befruchtung nur he-
terosexuellen Paaren offenstehen? Die bisherige Gesetzgebung stellt eine starke Diskrimi-
nierung  von  alleinstehenden  und lesbischen Frauen dar“,  kritisiert Traschkowitsch,  der hofft,
dass  der  VfGH  der Stellungnahme der Kommission auch folgen wird.   Denn, so Traschko-
witsch:  „Es  ist  höchste  Zeit,  dass  diese Ungleichbehandlung endlich der Vergangenheit
angehört.“
 
Wo Traschkowitsch hier eine Diskriminierung sieht erschließt sich uns nicht. Immerhin spricht
er  selbst  von einer  „Familiengründung“  und da hat es die Natur so vorgesehen,  dass zu
dieser zwei Menschen verschiedenen Geschlechts von Nöten sind. Um nicht ganz unbedeckt
da zu stehen, hängt er sich die „alleinstehenden“ also nicht lesbischen Frauen als Feigenblatt
um.   Diese  sind  es in der Regel auch nicht,  welche lautstark nach künstlicher Befruchtung
rufen  und  Diskriminierung geltend machen wollen,  wenn ihrem Wunsch nicht entsprochen
wird.
 

Kinder haben ein Recht auf Mutter und Vater

Die  Empfehlung  der  Bioethik-Kommission,  künstliche Befruchtung auch für lesbische und
alleinstehende Frauen zuzulassen ist unserer Ansicht nach dem Kindeswohl abträglich.  Hier
wird  auf  dem  Rücken  der  Kinder versucht,  gesellschaftspolitische Wunschvorstellungen
durchzusetzen, die darauf abzielen, den traditionellen Familienbegriff völlig aufzulösen.
 
Die gültige Regelung, wonach die medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in Ehen oder
Lebensgemeinschaften  von  Männern und Frauen zulässig ist,  hat nämlich einen Sinn.  Es
wird das Wohl der Kinder gesichert.
 
Kinder haben das Recht auf beide Eltern. Deshalb sind die ideologisch motivierten Träumer-
eien zum Thema künstliche Befruchtung klar abzulehnen.    Es kann nicht angehen, Kinder
dazu  zu zwingen,  mit zwei Müttern oder nur mit einer Mutter unter bewusster Ausschalt-
ung  des  Vaters  aufwachsen  zu  lassen.   Dass in einem solchem Fall Kinder bewusst der
Gefahr  eines Traumas ausgesetzt werden,  wird schon allein durch Scheidungswaisen be-
wiesen.
 
Die Geister, die durch die Einführung der eingetragenen Partnerschaften für Homosexuelle
gerufen wurden, wird man nun nicht mehr los.   Es war logisch und gerade von den linken
Parteien auch erwünscht, dass weitere Schritte folgen werden, die homosexuellen Paaren
ein Familienleben mit Kindern ermöglichen.
 
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2012-04-18