Der „nette“ Islamist von nebenan


„Die Islamierung des Abendlandes wird nicht aufzuhalten sein“

Wir haben schon vom  „netten“  Islamisten von nebenan,  Cumali Mol,  berichtet.  Dieser
vertritt  öffentlich  die  Meinung,  dass Juden getötet werden müssen.   Das gilt für Cumali
natürlich  auch  für  Christen  und Angehörigen  von  anderen  Glaubensgemeinschaften,
außer dem Islam.  Auch fordert er,  dass Ehebrecher und Homosexuelle gesteinigt, bzw.
geköpft gehören.   Hier die Links zu unseren seinerzeitigen Beiträgen: LINK1 + LINK2
Nun  scheint  dem  „netten“  Islamisten  von  nebenan. – zumindest  seinem  Posting nach
zu schließen – die Ausweisung seiner Person ins Haus zu stehen.  Doch dies beeindruckt
ihn augenscheinlich nicht wirklich,  wie seinem Kommentar zu entnehmen ist.
*****
2016-08-15

Ich habe einen Koran erhalten


LESERBRIEF

 
Zum Buch Koran das ich vor einigen Tagen im 20., Bezirk erhielt: Sure 5 /37. Den Dieb
und  der Diebin  schneidet  ihr die Hände ab,  als Vergeltung für das was sie begangen
haben  und  als  abschreckende  Strafe  von Allah und Allah ist allmächtig und Allweise.
(Ich dachte nach den ersten Worten im Koran er ist barmherzig und ein Allerbarmer?)
 
Ehebrecher sollen gesteinigt werden,  das heißt sie werden eingegraben, so dass nur
der  Kopf aus den Boden schaut und dann schießen die Mohammedaner so lange auf
diesen Kopf,  bis er zu Brei wurde und der Ehebrecher oder die Ehebrecherin tot ist.

Und das wird tatsächlich noch in moslemischen Staaten wie dem Iran,  Saudi Arabien
und  anderen Staaten praktiziert!   (Wenn es nicht auf Druck  der westlichen Länder
nicht durchgeführt wird) Und das soll eine gültige Religion sein?
 
Mindestens  80 Prozent  der  Europäer würden dadurch tot sein und 95 Prozent ohne
Hände  herumlaufen,  denn  Diebstahl ist in weitesten Sinne auch,  wenn sich jemand
im derzeitigen System hohe Gehälter die über den Durchschnitt liegen auszahlen lässt!
 
Und  damit  stelle ich dieses Buch in meine Bibliothek und sehe nur wieder rein,  wenn
irgendwo etwas Absurdes daraus zitiert wird. Das ist vielleicht eine „Religion“ für Leute,
wo diese Religion herkommt und wer sich dieser „Religion“ unterwirft soll sich selbst
gleich das Leben nehmen!
 
Ins 21. Jahrhundert und nach Europa passt diese Unmenschlichkeit sicher nicht!  Wenn
das  Buch  „Mein Kampf“  in  Deutschland  und  Österreich verboten ist,  warum ist der
Koran erlaubt?
 
Ernst Stummer

2012-04-25
 

Erstaunliches zum Schmunzeln


Entscheidungen von Höchstgerichten

Zum Jahresausklang wollen wir Sie ein wenig zum Schmunzeln bringen. Nachstehende
Entscheidungen wurden von österreichischen Höchstgerichten getroffen. Bitte verrenken
Sie sich beim Kopfschütteln nicht Ihr Genick.

VwGH, Zl. 96/20/0793

Der Ausdruck „Soziale Gruppe“ wurde als Auffangtatbestand in die Flüchtlingskonvention
eingefügt und als solcher in den § 1 Z 1 AsylG übernommen. Die Gruppe aller Ehebrecher
ist nicht eine solche „Soziale Gruppe“ im Sinne des Asylgesetzes.

§ 11 Abs 2 Bienenseuchengesetz

Die Einfuhr von Bienenköniginnen ist mit höchstens 15 Begleitbienen zulässig und bedarf
der Bewilligung des Bundeskanzlers.

OGH, 8 Ob A 206

Die Beleidigung eines Lehrer-Kollegen mit den Worten „Schleich dich, du Trottel“ ist dem
Ansehen des Dienstes abträglich und kann auch nicht mit der angespannten Situation
einer Sondererziehungsschule entschuldigt werden.

VwGH, 91/17/0064

Als Getränke sind solche Flüssigkeiten anzusehen, die verkehrsüblicherweise „zum Trinken“
– d.h. zum Stillen des Durstes oder zur Befriedigung eines geschmacklichen Bedürfnisses
verwendet werden. Heißwasser wird auch in Tirol nicht üblicherweise zum Trinken verwendet.
Auch in der Alpin-, Brauchtums- und Kochbuchliteratur findet sich kein entsprechender
Hinweis.  Heißwasser ist daher kein Getränk, sondern ein flüssiger Grundstoff.

OLG Wien, 14 R 12

Das Abdrehen eines Radios, das von der Ehegattin nur für den Hund angedreht wurde, durch
den Ehemann, der keine Musikberieselung will, ist keine schwere Eheverfehlung.

VwGH, 89/13/0259

Der Betriebsinhaber, der in den Betriebsräumen das WC benützt, tätigt dadurch keine
(steuerlich abzugsfähige) Privatentnahme.

*****

2009-12-31
  

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten