Polizeiliche Ermittlungen gegen Internet-Pranger von linken Aktivisten


Kopfgeld auch auf Mitarbeiter des Landeskriminalamtes ausgelobt

 

Gestern (Montag 03.12.18) stellte in Deutschland, die politisch links orientierte Gruppierung „Zentrum für politische Schönheit“ (ZPS) einen Internet-Pranger online.  Auf diesem werden Bilder von Teilnehmer(innen) der Demonstration in Chemnitz dieses Jahres gezeigt.  Dazu wird ein Kopfgeld ausgelobt.  Die linken Aktivisten stempeln 7.000 Demonstrant(innen) mehr oder weniger pauschal als Rechtsextreme und als Idioten ab.  Sinn und Zweck dieses Internet-Prangers ist es augenscheinlich, dass die Abgebildeten ihren Job verlieren.

 

 

Um zur Erkenntnis zu gelangen, dass hier diese linken Aktivisten den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlassen haben, bedarf es keiner juristischen Ausbildung. Selbst wenn die Abgebildeten tatsächlich gegen bestehende Gesetze verstoßen haben sollten, fällt es in den Tätigkeitsbereich der Strafverfolgungsbehörden dies zu ahnden.  Keinesfalls ist das die Aufgabe einer privaten Gruppierung, die mit öffentlichen „Fahndungsfotos“ und Auslobung eines Kopfgeldes zum Denunzieren aufruft.

 

Dieser Umstand hat den linken Aktivisten bereits heute Dienstag – also einen Tag nach dem Start ihrer Aktion – rechtlichen Ärger eingebracht. Polizeibeamte beschlagnahmten „Fahndungsfotos“, die öffentlich in einem Schaufenster – eines Gassenlokales – der selbsternannten linken Sheriffs ausgehängt waren.  Zudem wurden polizeiliche Ermittlungen eingeleitet.

 

Das brachte die linke Gruppierung offensichtlich auf die Palme. Auf ihrer Denunzianten-Webseite bezichtigen sie nun die Polizei der Rechtswidrigkeit. Zudem setzten sie ein Kopfgeld auf LKA-Mitarbeiter (200,- Euro) und V-Männer (500,- Euro) aus.

 

 

Aber auch zivilrechtlichen Ärger haben sich die linken Aktivisten eingehandelt. Und zwar vom Jüdischen Forum JFDA, dessen Kooperation sie suchten und ihnen eine Abfuhr zuteil wurde. „Man habe eine Kooperation mit dem ZPS ausdrücklich abgelehnt, unter anderem wegen Bedenken, dass die geplante Aktion journalistische Standards und den Schutz von Persönlichkeitsrechten unterlaufen würde. Die Bilder seien auch nicht an die Aktivisten weitergegeben worden, waren jedoch öffentlich einsehbar, heißt es von dem Forum mit Sitz in Berlin.“ Quelle: www.mdr.de

 

Man darf gespannt sein, ob und wann sich in Österreich Nachahmer finden werden.  Aspiranten für eine derart rechtswidrige Aktion gäbe es ja einige.

 

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2018-12-04


„Heimat ohne Hass“-Sprecher findet Auslobungen zur Verbrecherergreifung grob sittenwidrig


Sollen Kriminelle solange wie möglich die Straßen unsicher machen?

Normalerweise  sollte es jedem Menschen ein Anliegen sein,  dass Verbrecher so schnell wie mög-
lich  dingfest  gemacht  werden.   Insbesondere dann, wenn es um Gewaltverbrecher wie beispiels-
weise   Vergewaltiger   handelt.   Um   bei  besonders   perfiden  Verbrechen  die   Aufmerksamkeit
der  Bevölkerung  zu  erhöhen,  werden  oft  Belohnungen ausgelobt,  die zur rascheren Ergreifung
des oder der Täter führen sollen und dies tatsächlich auch sehr oft eintritt.
Solche Belohnungen werden sowohl von Behörden, als auch von Privatpersonen ausgelobt.
In  unzähligen  Fällen konnte auf Grund dieser,  der oder die Täter schneller von der Polizei
verhaftet  werden.   Denn  umso  schneller Kriminelle – insbesondere Gewalttäter – von der
Straße geholt werden, umso mehr Sicherheit ist für die Bevölkerung gegeben.
Unter  den  oben  angeführten  Gesichtspunkten  finden wir es erstaunlich, dass  der Sprecher
der  linksextremen   Gruppierung   „Heimat ohne Hass“,  Manfred  Walter,   Auslobungen  für
grob  sittenwidrig  hält.  Nachfolgend ein Textausschnitt aus einem von ihm verfassten Beitrag:
Screen: heimatohnehass.at
Die  restlichen sinnbefreiten geistigen Ergüsse wollen wir unserer Leserschaft ersparen.  Wer
sich diese dennoch antun will,  hat auf der gleichnamigen Webseite der linksextremen Grup-
pierung dazu Gelegenheit.
Allerdings beschäftigen uns die Fragen, warum Manfred Walter Auslobungen – die sehr oft
zur  beschleunigten  Verhaftung  von  Kriminellen  führen – für  grob  sittenwidrig hält.  Und
warum soll durch eine Auslobung das Gewaltmonopol des Staates unterlaufen werden?
Erstaunlich  allerdings  finden  wir,  dass  es  der  „Heimat ohne Hass“-Sprecher  bis  dato nicht
grob  sittenwidrig  und  als  Unterlaufen  des Gewaltmonopol des Staates fand, wenn der Web-
seitenbetreiber und mutmaßlicher Chef der gleichnamigen Webseite,  Uwe Sailer,  auf seinem
privaten  Facebook-Account ein „Fahndungsfoto?!“  veröffentlichte und die darauf abgebildete
Person denunzierte.
Dieses  Foto  war  aber nicht von einem Gewaltverbrecher sondern von einem Polizeibeamten
(davon  ging  Uwe  Sailer  aus),  der  unter  Einsatz  seiner  Gesundheit  (möglicherweise auch
seines Lebens)  alle  Hände voll zu tun hatte,  linke Gewalttäter am 24.01.2014 unter Kontrolle
zu halten um größeren Schaden von Personen und Sachen abzuwenden.  Wir haben darüber
im Beitrag „Polizist oder Möchtegern-Sheriff?“ berichtet.
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2014-01-30

Polizist oder Möchtegern-Sheriff?


Uwe Sailer schon wieder auf Polizisten-Hatz?

Ein heute veröffentlichtes „Fahndungsfoto?!“  versetzt uns in Erstaunen.   Jener Linzer Kriminal-
beamte  (der  bereits  rund  einem  Drittel  der  österreichischen Polizisten öffentlich Rassismus
unterstellte) veröffentlichte auf seinem Facebook-Seite ein Foto mit dazugehörendem Text:
Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)

Wir haben das Foto unkenntlich gemacht, um den Schutz des  Mannes zu
gewährleisten  und  weil wir uns nicht auf die selbe Stufe wie Uwe Sailer
stellen möchten.
Warum  macht  Uwe Sailer keine Anzeige gegen unbekannte  Täter sondern ermittelt hier auf
eigene Faust? Betreibt er seine Ermittlungen in dieser Causa offiziell als Polizeibeamter oder
agiert er als Möchtegern-Sheriff?
Gerade  im  Bereich Graben-Stephansplatz kam es zu schweren Ausschreitungen und Sach-
beschädigungen.   Kann  es  sein,  dass  Sailer  durch seinen  Beitrag diese unterstützen und
dadurch eine Aufklärung verhindern möchte, indem er einen Beamten denunziert?
Das Denunzieren eines Beamten,  der unter Einsatz seiner Gesundheit (möglicherweise auch
seines Lebens)  alle  Hände  voll zu tun hatte,  die linken Gewalttäter unter Kontrolle zu halten
um  größeren Schaden von Personen und Sachen abzuwenden,  runden das Gesamtbild von
Uwe Sailer ab.
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2014-01-26

Ist Hellsehen ein Betrug?


Hellseherische Fähigkeiten

Das kein Mensch die Zukunft voraussagen kann, wird wohl jedem einleuchten. Personen
die von sich behaupten, aus einer Glaskugel, Kaffeesud, Hühnerknochen, Spielkarten odgl.
mehr unsinnigen Gegenstände kommende Ereignisse vorauszusehen, sind schlicht und
einfach Betrüger.

Laut Krone ist entgeltliches Hellsehen ein Betrug

Wir finden, dass Hellsehen gegen Bezahlung ganz einfach gesagt ein Betrug ist. Egal ob man
als Gegenleistung irgendwelche Fluchaufhebungen, Weissagungen oder Wurzelhölzer erhält.
Wir finden auch, dass es bei der Bezahlung nicht auf die Höhe des Betrages ankommt.
Zu dieser Ansicht dürfte auch Österreichs auflagenstärkste Tageszeitung, die Krone gekom-
men sein. In ihrer Samstagausgabe veröffentlich sie sogar ein Fahndungsfoto einer Dame,
die sich als Hellseherin bezeichnet und mit Zukunftsversprechungen bei einer Frau Geld
Geld kassierte.

Krone veröffentlicht Fahndungsfoto

Im Krone-Artikel wird sogar um Mithilfe der Bevölkerung gebeten und die Telefonnummer
der zuständigen Polizeibehörde veröffentlicht. Immerhin hatte die Hellseherin einer gut-
gläubigen Frau, 3.000,- Euro für mehr oder weniger „Nichts“ abgeknöpft.
Allerdings waren wir erstaunt, dass in der gleichen Ausgabe einige Seiten weiter, diese ent-
geltlichen Werbeeinschaltungen zu lesen waren.
Nun vielleicht war es aus technischen Gründen nicht mehr möglich, die besagten Inserate
aus dem Anzeigenteil zu entfernen.  Jedenfalls erschien in der heutigen Montagausgabe
nachfolgender fast ganzseitiger Beitrag.

Krone-Foto führte zum Erfolg

In diesem Beitrag klopft sich die Krone stolz auf die Brust, da das Fahndungsfoto vom
Samstag zur Verhaftung der Betrügerin geführt hatte. Bravo sagen wir, wieder einmal
einen Rechtsbrecher mit Hilfe der beliebten Familienzeitung dingfest gemacht.
Allerdings verstehen wir die Welt jetzt nicht mehr. Denn einige Seiten nach dem oben
angeführten Krone-Artikel, bekamen wir in der selben Ausgabe das zu lesen.
Seit mindestens Samstag bezeichnet die Krone eine Hellseherin zu Recht als Betrügerin. Da
fragen wir uns aber schon, warum im Inseratenteil dieser Zeitung  Hellsehern eine Plattform
geboten wird?

Immer wieder Doppelmoral bei der Krone

Zum wiederholten Male haben wir bei der Kronen Zeitung Doppelmoral festgestellt. Klar
bezahlen diese Betrüger die sich Hellseher nennen eine Menge Geld, um in Zeitungen ihre
betrügerischen Dienste anbieten zu können.
Wenn aus einem Inserat die betrügerische Absicht nicht erkennbar ist, so kann die Zeitung
nichts dafür. Wenn allerdings, so wie in diesem Fall die Krone zur Feststellung gekommen
ist, dass Hellsehen gegen Entgelt ein Betrug ist, finden wir die Veröffentlichung derartiger
Inserate mehr als erstaunlich.
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2010-01-18
  

War es wieder ein Unfall?


Halbstarker auf der Flucht

Am 23.04.08 wurde der pensionierte Wiener Gemeinderat Gottfried Natschläger (64) von
einem betrunkenen Halbstarken niedergerannt, welcher auf der Flucht vor der Polizei war,
die der Zugsführer verständigt hatte, nachdem der Rowdy in einer Strassenbahn der Linie
41 mehrere Passanten anpöbelte und Streit mit diesen suchte.

Gottfried Natschläger

(Fotoquelle: ÖVP-Wien)

Sturz durch Faustschlag

Natschläger stürzte derart unglücklich und erlag seiner schweren Kopfverletzung die er sich
durch den Sturz zugezogen hatte am 3.Mai 2008. Der Anwalt des Täters erledigte seinen Job
hervorragend und stellte den Vorfall als Unfall dar, obwohl es die Anklage als erwiesen
ansah, dass der Sturz die Folge eines Faustschlages war.

Opfer sich selbst überlassen

Nach dem Vorfall ließ der Täter den Schwerverletzten liegen und begab sich  auf eine Zech-
tour durch etliche Lokale. Tageszeitungen veröffentlichten Fahndungsfotos, die durch eine
Überwachungskamera aufgenommen wurden. Erst als der Fahndungsdruck zu groß wurde,
stellte sich der 19-jährige Manuel J. „freiwillig“.

Drei Monate feste Haft für einen Toten

Aus unerfindlichen Gründen folgte das Gericht den Ausführungen des Rechtsanwaltes und
verhängte am 30.Oktober 2008 ein erstaunlich mildes Urteil. 24 Monate teilbedingt, davon drei
Monate unbedingt, die mit der U-Haft abgetan waren. 21 Monate auf Bewährung. 5.000,- Euro
Geldstrafe als “Wiedergutmachung” an die Witwe,sowie Ersatz der Begräbniskosten.

Offene Frage

Wir haben damals über diesen Vorfall den Beitrag „Strafe für einen Toten“ geschrieben und
die Frage gestellt, was Richter und Staatsanwalt einem eventuell späteren Opfer sagen wer-
den, warum sie diesen Mann nicht länger weggesperrt haben.

Rechenaufgabe

Dieses von der Realität meilenweit entferntes und erstaunlich mildes Urteil, dürfte Manuel J.
dazu inspiriert haben, einen brutalen Überfall auf einen Supermarkt in Wien durchzuführen.
Wieviel Haft kann es schon für einen Überfall geben, wenn es für einen Toten nur drei Monate
gibt, könnte sich der Räuber gedacht haben.
 

Wieder ein Unfall?

Die Polizei konnte Manuel J., als mutmaßlichen Täter ausforschen und festnehmen. Jetzt sitzt
er in der Justizanstalt Josefstadt ein und wartet auf seinen Prozeß. Vielleicht findet sich auch
diesmal ein findiger Anwalt, der das Gericht überzeugen kann, dass er wieder ein „Unfall“ war.

Auch für einen Laien erkennbar

Interessant wäre es auch, was sich der damalige Richter und Staatsanwalt denken, die einen
Gewalttäter derart billig davonkommen ließen. Da Strafe auch zur Rehabilitation dienen soll,
kann sich auch ein Laie vorstellen, dass diese mit drei Monaten Haft für einen Toten unter den
damals gegebenen Umständen nicht möglich sein konnte.

Man kann nur hoffen, dass ihm der Richter in seinem jetzt zu erwartenden Prozeß jene Strafe
auferlegt, die seiner Tat entspricht. Der Ordnunghalber merken wir an, dass für Manuel J. die
Unschuldsvermutung gilt.

Stauni

  
2009-11-21
  

Inhalts-Ende

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