Wer da wohl transportiert wird?
Nachfolgendes Foto stellt unter Beweis, dass ein Transportunternehmer offenbar
keinen Zweifel darüber offen lassen will, was bzw. wen er mit seinem Fahrzeug
transportiert.
Foto: © erstaunlich.at
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2011-11-05
Unser Beitrag sorgte für Aufregung
Offenbar haben wir mit unserem gestrigen Beitrag „Falschparken doch nicht gratis“ für
Aufregung gesorgt. Das wird zumindest in der heutigen Online-Ausgabe der Kronen-
Zeitung bestätigt. Wir haben als einziges Medium darauf hingewiesen, dass der Beitrag
der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs nicht ganz der Realität entspricht und
haben dies in einem „Offenen Brief an die Kronen-Zeitung“ publiziert.

Screen: krone.at
Strafzettel landen doch nicht im Mistkübel
Auf Grund des gestern veröffentlichten Krone-Beitrags werden sicherlich nicht Zigtaus-
ende Strafzettel im Mistkübel landen. Zu dieser Meinung kam unser Gastautor, Günther
Richter, der sich die Mühe machte und zu diesem Thema etliche juristische Entscheid-
ungen aus diversen Rechtssprechungen suchte, welche im gestrigen ERSTAUNLICH-
Beitrag verlinkt wurden.
Bereits in der heutigen Online-Ausgabe relativiert die Kronen-Zeitung ihren gestrigen
Beitrag und schreibt nun folgendes.

Screen: krone.at
UVS-Urteil ist nicht bindend
So ist in dem Krone-Beitrag zu lesen, dass der Linzer Polizeijurist Christoph Burger fol-
gendes zu diesem UVS-Erkenntnis festhält: „Es wird interessant, weil es der bisherigen
Rechtsauslegung widerspricht“ oder: „Es muss nun ausjudiziert werden, ob das UVS-
Erkenntnis auch in anderen Fällen hält, da es ein Einzelfall ist und somit nicht von vorn-
herein bindend ist“.
Genau diese Meinung des Linzer Polizeijuristen war Tenor unseres gestrigen Beitrags
„Falschparken doch nicht gratis“. Wir sind der Meinung, dass es sich beim gegenständ-
lichen Fall um einen Einzelfall handelt. Offenbar hatte der betroffene Parksünder ein
„Hintertürl“ im Gesetz endeckt und dieses für sich ausgenützt. Zusätzlich dürfte er auf
einen milden Senats-Vorsitzenden gestossen sein.
Dass dies natürlich nicht für alle Parksünder gelten wird ergibt sich schon daraus, dass
der Staat mit absoluter Sicherheit nicht auf die Bußgelder aus Verkehrsdelikten verzich-
ten wird.
Wir finden es von der Kronen-Zeitung anständig, dass diese ihren Artikel umgehend re-
lativiert haben, um nicht Parksünder dazu verleiten ihre Strafmandate wegzuwerfen
und damit einen größeren finanziellen Schaden zu erleiden.
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2011-04-03
GASTAUTOREN-BEITRAG
Offener Brief an die Kronen Zeitung
Sehr geehrte Redaktion!
Der Artikel ihres Redakteurs Markus Schütz mit dem Titel: Strafzettel für „Parksünder gegen
Menschenrechte“ mag zwar reißerisch sein und dem Wunschdenken von Parksündern ent-
sprechen, er ist inhaltlich aber völlig falsch und auf fahrlässige Weise geeignet, Personen
in die Irre zu führen und Ihnen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.

Screen: krone.at
Ich darf mir erlauben Ihnen zur Kenntnis zu bringen, dass in Österreich gemäß Art 7 B-VG
noch immer der Rechtsgrundsatz herrscht: „Niemand kann sich in seinem Rechtsfall darauf
berufen, wie die Behörde gegen eine andere Person vorgegangen ist. Fehlverhalten einer
Behörde in anderen Fällen begründet keinen Anspruch auf gleichartiges Fehlverhalten im
eigenen Fall.“ Nachzulesen unter diesem „LINK“.
Zudem hat die strapazierte – rechtswidrige – Entscheidung des UVS noch nicht den Verwalt-
ungsgerichtshof überstanden, und entwickelt daher keinerlei Bindungswirkung für einen
anderen Prozeß. In diesem Zusammenhang darf ich mir erlauben, sie auf die Entscheidung
des VwGH zur Gz.: 97/17/0334 zu verweisen, wo der VwGH in einem ähnlichen Fall bereits
festgestellt hat, dass die erteilte Lenkerauskunft im Verwaltungsverfahren auch verwertet
werden darf und NICHT dem Art. 6 EMRK widerspricht: Nachzulesen unter diesem „LINK“.
Der obzitierten Enscheidung ist auch zu entnehmen, dass der § 103 KFG (Pflicht zur Len-
kerauskunft) seit 1986 im Verfassungsrang steht und: „Ob sich Österreich durch die er-
wähnte Verfassungsbestimmung des Art. II des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 384/1986 kon-
ventionswidrig verhält, entzieht sich der Prüfungsbefugnis des Verwaltungsgerichtshofes
und des Verfassungsgerichtshofes (vgl. wiederum das hg. Erkenntnis vom 27. Oktober
1997, Zl. 96/17/0425, mwN), könnte vom Beschwerdeführer also nur mit Individualbe-
schwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geltend gemacht wer-
den.“ Nachzulesen unter diesem „LINK“.
Selbst der EGMR hat sich hienach bereits mehrfach mit dieser Problematik beschäftigt
und ist in mehreren Entscheidungen zur Erkenntnis gelangt, dass KEINE Verletzung
von Art 6 MRK vorliegt:
WEH gegen Österreich:
http://www.menschenrechte.ac.at/docs/04_2/04_2_10
Silvia Fischbach-Mavromatis gegen Österreich:
http://www.menschenrechte.ac.at/docs/05_3/05_3_04
O’Halloran und Francis gg. das Vereinigte Königreich:
http://www.menschenrechte.ac.at/docs/07_3/07_3_15
Lückhof und Spanner gg. Österreich:
„Der GH verweist auf den Fall O’Halloran und Francis/GB, wo er feststellte, dass die
bloße Verpflichtung zur Angabe, wer das Fahrzeug gelenkt habe, noch keine Selbstbe-
zichtigung darstellte.“ „In diesem Zusammenhang wiederholt der GH, dass er im Fall
Weh/A bereits festgestellt hat, dass das Erfordernis, eine einfache Tatsache bekannt
zu geben, nämlich wer der Fahrer des Fahrzeugs war, nicht als solche belastend sei.“
Nachzulesen unter diesem „LINK“.
Krumpholz gg. Österreich:
„In den Fällen O’Halloran und Francis/GB und Lückhoff und Spanner/A stellte der GH fest,
dass die Pflicht des Fahrzeughalters, zu offenbaren, wer das Fahrzeug zur Zeit der Begeh-
ung eines Verkehrsdelikts gelenkt hatte, nicht gegen das Recht verstieß, zu schweigen
und sich nicht selbst belasten zu müssen.“ Nachzulesen unter diesem „LINK“.
Unter Berücksichtigung der journalistischen Sorgfaltspflicht würde ich es jedenfalls für
angebracht empfinden, ihre Leserschaft über die oben ersichtliche tatsächliche Rechts-
lage zu informieren um diese zumindest vor weiteren witschaftlichen Schäden zu be-
wahren.
Mit besten Grüßen
Günther Richter
2011-04-02
Kein Papstmobil
Große Ernüchterung bei den Jörg Haider Fans. Hatten diese doch tatsächlich geglaubt,
dass der selige Landeshauptmann von Kärnten mindestens mit dem noch unter den
Lebenden verweilenden, Papst Benedikt konkurrieren könnte.
Während der Uralt-Golf von Herrn Ratzinger, alias „der heilige Vater“ , bei einer Versteig-
erung im Jahre 2005 in Deutschland einen Traumpreis von 190.000,- Euro einfuhr, flopte
die Versteigerung des Porsches von Jörg Haider.
Das elfeinhalb Jahre alte „911er-Cabrio“ des tödlich verunglückten Landeshauptmanns,
hat einen Schätzwert von ungefähr 40.000,- Euro. Jörg Haider hatte sich den Boliden im
Jahre 2002 angeschafft.
Unökonomischer Kauf
Wir fanden es ohnehin erstaunlich, dass in Zeiten wo Autos die über 10 Liter auf 100 Kilo-
meter verbrauchen fast unverkäuflich sind und weit unter dem Schätz- oder Zeitwert an-
geboten werden, ein derartiger Run auf dieses Fahrzeug eingesetzt haben soll.
Permanent Jubelmeldungen
Denn immer wieder erschienen Zeitungsmeldungen in denen berichtet wurde, dass „zig-
tausende“ Bieter den Preis bereits auf „soundsoviel“ Euros hinaufgetrieben haben.
Der jetzige Besitzer Mario Kimmer, rieb sich vermutlich schon die Hände als am Sonntag-
abend die Online-Versteigerung zu Ende war und ein Bestbieterangebot von 90.250,-
Euro vorlag.
Bestbieter hatte keine Ahnung
Der Bestbieter, ein Mann aus Vorarlberg wusste aber gar nichts davon, dass er an der On-
line-Auktion teilgenommen hatte. Laut seiner Aussage, soll ihm sein Code für die Internet-
plattform „eBay“ gestohlen worden sein.
Auch Zweitbieter denkt nach
Da nun auch der Zweitbieter, der nur 50,- Euro unter dem angeblichen Spaßbieter lag, sich
seiner Sache auch nicht mehr so sicher ist, ob er das Auto haben will, greift man zu recht-
lichen Maßnahmen.
Anzeige
Der Vorarlberger, der gar nicht mitgeboten haben will, soll nun angezeigt werden. Auf den
Ausgang des Verfahrens sind wir schon jetzt gespannt. Wäre doch gelacht, wenn man ein
derartiges Kultobjekt nicht an den Mann bzw. Frau bringt.
Verhandlung außerhalb Kärntens
Wir meinen, dass die Verhandlung aus Objektivitätsgründen nicht in Kärnten stattfinden
sollte. Eine Frage tut sich jedoch für uns auf. Wenn der Porsche, nur auf Grund das Haider
der Vorbesitzer war, nicht um einen weit überteuerten Preis über die Bühne geht, könnte
das vielleicht das nahende Ende des Haiderkults bedeuten?
Stauni
2009-11-24