Offiziere proben den Aufstand
Die Tage des Verteidigungsministers Norbert Darabos scheinen gezählt zu sein. Abgesehen
von seiner fehlenden Qualifikation für dieses Ministeramt und dem erstaunlichen Wende-
halsmanöver bezüglich der allgemeinen Wehrpflicht, hat er sich nun maßgebende Personen
im Bundesheer zu Feinden gemacht.
Dr. Eduard Paulus (Präsident der Österreichischen Offiziersgesellschaft), Dr. Michael
Schaffer (Präsident der Bundesvereinigung der Milizverbände) und Vzlt. Franz Hitzl
(Präsident der Österreichischen Unteroffiziersgesellschaft) fordern in einer heutigen
APA-OTS Aussendung ganz offen, den Rücktritt von Darabos.
Darabos begann zu drohen
Nachdem er von seiner „in Stein gemeißelten“ Versprechung, der Beibehaltung der all-
gemeinen Wehrpflicht komplett abgerückt war, löste er eine öffentliche Diskussion aus,
an der sich natürlich auch Offiziere des Bundesheeres beteiligten. Anstatt sich einer
sachlichen Diskussion zu stellen, fiel Darabos nichts besseres ein, als allen Ressort-
angehörigen des Bundesheeres die nicht seiner Meinung sind, per gestriger APA-
Aussendung mit personellen Konsequenzen zu drohen.
Obwohl wir der Meinung sind, dass sich niemand vor Darabos fürchtet und auch seine
Drohungen von niemanden wirklich ernst genommen werden, verletzte er damit das
demokratische, verfassungsrechtliche Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Ein der-
artiger Fehler ist für einen Politiker eines demokratischen Staates unverzeihbar.
Ein zweiter Fred Sinowatz
Der studierte Geschichts- und Politikwissenschafter wurde im Jahr 2007 zum Verteidig-
ungsminister ernannt, nachdem die SPÖ bei der Nationalratswahl 2006, überraschend die
stimmenstärkste Partei wurde. Darabos welcher damals dem Koalitions-Verhandlungsteam
angehörte, wurde von Gusenbauer der Posten des Innenministers versprochen.
Zum Erhalt des Anspruches der Position des Bundeskanzlers, musste die SPÖ das Innen-
ressort jedoch an die ÖVP abgeben. Dadurch blieb für Darabos, nur mehr der Posten des
Verteidigungsministers übrig. In Manier des seligen Fred Sinowatz (Die Partei ist alles),
trat er den Posten an und wurde ab diesem Zeitpunkt ein willfähriges Opfer der SPÖ-
Granden.
Darabos als Spielball von SPÖ-Interessen
Der Job des österreichischen Verteidigungsministers ist eigentlich ruhig und problemlos,
sofern man sich nicht zum Spielball parteieigener Interessen machen lässt. Und genau
dies ist Darabos aus eigenem Verschulden passiert.
Die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht war im Frühjahr des Vorjahres noch ein ab-
solutes Tabuthema für die SPÖ. Während Darabos getreu der Parteilinie seine ablehn-
ende Haltung sogar „in Stein meißelte“, drehte sich die Situation vor den Wien-Wahlen im
Oktober 2010.
Als der Wiener Bürgermeister in der Schlussphase des Wahlkampfes erkannte, dass ihm
und seiner Partei ein massiver Stimmenverlust drohte, versuchte er das Ruder nochmals
herumzureissen. Er präsentierte plötzlich und unerwartet, das Wahlversprechen der Ab-
schaffung der allgemeinen Wehrpflicht.
Zu allem Überfluss sprang auch noch Bundeskanzler Faymann auf diesen Zug auf. Nun
stand Darabos wie ein begossener Pudel da, hatte er doch getreu der Partei, keine Ab-
schaffung der allgemeinen Wehrpflicht „in Stein gemeißelt“ und musste nun auf Geheiß
der Parteiführung eine 180 Grad-Wendung vollziehen.
Hat Darabos noch Selbstachtung?
Während sich nun Faymann und Häupl auf Kosten von Darabos profilieren, steht dieser
als Lügner da. Mit diesem Akt haben der Bundeskanzler und der Wiener Bürgermeister,
ihrem eigenen Parteigenossen klar gemacht, wie entbehrlich er ist und ihn öffentlich
zum Wegwerfpolitiker degradiert.
Wenn Darabos noch einen Funken von Selbstachtung in sich trägt, nimmt er von selbst
den Hut und kehrt der SPÖ, die ihn so jämmerlich veraten hat, auf Nimmerwiedersehen
den Rücken.
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2011-01-23
Elsner wird im Gefängnis sterben
Sie werden alles daran setzen, dass Elsner im Gefängnis verreckt. Einzige Chance für den
Ex-Banker wäre, wenn er an Alzheimer erkrankt und alles vergessen würde. Ansonsten
wird es für den ehemaligen Bawag-Boss nur einen Weg aus der Haftanstalt geben. Und
zwar mit den Füßen voraus in einem Sarg.
Der obige Absatz waren die Schlusssätze unseres Beitrags „Die unendliche Geschichte“
Damit hat sich wieder einmal unsere Vorahnung bestätigt. Zwar hat der Oberste Gerichts-
hof (OGH) der Nichtigkeitsbeschwerde des Ex-Bawag-Bosses gegen seine erstinstanzliche
Verurteilung teilweise stattgegeben, aber wer glaubte dass Elsner heimgeht, war auf dem
Holzweg.
Lebenslang für Betrug
Für Helmut Elsner hat sich nichts geändert, denn er wurde in der heutigen OGH-Ver-
handlung zu zehn Jahren Freiheitsstrafe und somit zur vorgesehenen Höchststrafe ver-
urteilt. Der ehemalige Bawag-Chef ist unbestritten kein Sympathieträger und ist sicher
auch nicht unschuldig.
Allerdings war Elsner Ersttäter und seine Tat ein Eigentumsdelikt, bei dem körperlich nie-
mand zu Schaden kam. Erstaunlich ist ebenfalls, dass es keine Berücksichtung fand, dass
eine Strafe dem Lebensalter angepasst sein muss. 10 Jahre Haft für einen 74-Jährigen
wegen Untreue und Betrug, gleicht einer lebenslangen Haftstrafe. Selbst wenn zugegeb-
ener Weise die Schadenshöhe enorm hoch war, ist eine derartige Strafhöhe nicht ge-
rechtfertigt.
Auch kann er das Ding unmöglich allein durchgezogen haben, wobei es erstaunlich ist,
dass gegen alle anderen Mitangeklagten die Urteile wegen Verfahrensfehler aufgehoben
wurden und diese auf freien Fuß sind. Zwar müssen die Prozesse wiederholt werden, aber
wir sind uns absolut sicher, dass es ausschließlich bedingte Haftstrafen geben wird.
Für wen ist Elsner so gefährlich?
Jeder erstmalige Kinderschänder wäre schon längst aus der Haft entlassen worden. Elsner
ist jedoch für so manche Damen und Herren aus der hohen Politik weitaus gefährlicher als
ein Gewalttäter, denn er weiß mit Sicherheit Dinge die in der politischen Landschaft ein Erd-
beben auslösen würde.
Helmut Elsner ist ein Steher und hat offensichtlich nicht vor an Alzheimer zu erkranken.
Wir sind uns auch sicher, dass er über Beweismaterial verfügt, welches belegt an wen Gelder
und in welcher Höhe geflossen sind. Auch sind Parteienfinanzierungen nicht ausgeschlossen.
Der Ex-Banker ist ein hoch intelligenter Mann, allerdings dürfte er in der mehrjährigen Haft
bereits paranoide Züge angenommen haben und traut niemanden mehr. Daher ist es ihm
nur mehr persönlich möglich, dieses Beweismaterial aus seinem Versteck zu holen, um es zu
veröffentlichen.
Das wissen auch die zum Teil hochrangigen Nutznießer der veruntreuten Bawag-Gelder.
Unserer Meinung nach haben diese alles daran gesetzt, dass ein Helmut Elsner nie wieder
das Licht der Freiheit erblickt. Theoretisch könnte er im Jahr 2013 mit der Halbstrafe entlas-
sen werden, falls er dieses Jahr überhaupt erlebt.
Sollte Elsner, der sicherlich auf Rache sinnt, sich bis zu diesem Zeitpunkt nicht mit seinen
ehemaligen Nutznießern und jetzigen Gegnern geeinigt haben, wird er auch 2013 nicht aus
der Haft entlassen werden.
Die Justizministerin ist stolz
Erstaunlich sind einige Aussagen der Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Sie meinte zur
Entscheidung des OGH: „Darauf können wir mit Recht stolz sein.“ Auf was sie bei diesem
politischen Schauprozess stolz sein will, wird vermutlich ihr Geheimnis bleiben.
Auch sei sie entsetzt, dass die unabhängige Rechtsprechung mit Parteipolitik vermengt
werde. Wenn diese Aussage nicht so traurig wäre, könnte man direkt darüber lachen. War
es gerade doch die Justizministerin, welche zu dieser Optik erheblich beitrug.
Jedenfalls hat Österreich bewiesen, dass es keinen Vergleich mit Ländern wie China oder
Russland zu scheuen braucht, wenn es um politische Schauprozesse geht. Mit den Tier-
schützer- und Väterrechtsaktivsten-Prozess und der Causa „Elsner“, wurde dies eindrucks-
voll unter Beweis gestellt.
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2010-12-23
Erbarmen oder Korrektur
Ist es Erbarmen oder nur der bescheidene Versuch eine optische Schieflage zu korrigieren,
dass der OGH (Oberste Gerichtshof) nun den Höchstrichter, Senatspräsident Thomas
Philipp, als Vorsitzenden in der Causa (Berufungsverfahren am 23.12.10) Elsner abberuft?
Lebenslange Untersuchungshaft?
Wie bereits allgemein hinlänglich bekannt ist, verdonnerte die damalige Richterin, Claudia
Bandion-Ortner, den Ex-Bawag-Boss am 21. Mai 2008, wegen Veruntreuung zu 2 ½
Jahren (rechtskräftig) und am 4. Juli 2008, wegen Untreue und Betrugs (noch nicht
rechtskräftig), zu 9 ½ Jahren Haft. Elsner berief gegen letzteres Urteil und seitdem hat es
den Anschein, dass er sich in einer lebenslangen U-Haft befindet.
Nach der Urteilverkündigung erlebte Bandion-Ortner einen beruflichen Höhenflug und
avancierte zur Justizministerin. Der im Bawag-Prozess tätige Staatsanwalt Georg Krakow
stieg ebenfalls ganz zufälligerweise zum persönlichen Sekretär der frischgebackenen Minis-
terin auf.
Keine Chance für Elsner
Der mittlerweile schwer erkrankte Elsner (75) versuchte bereits unzählige Male vergeblich,
aus der Untersuchungshaft freizukommen. Nicht einmal die Tatsache, dass die General-
prokuratur als oberste Anklagevertretung feststellte, dass etliche Angeklagte im Bawag-
Prozess freizusprechen gewesen wären und Urteilsbegründungen mangelhaft ausgeführt
wurden, konnte die Lage des Ex-Bankers verbessern.
Elsner als Karriere-Leiter?
Der Höchstrichter, Senatspräsident Thomas Philipp, hätte am 23.12.2010 den Vorsitz in
der Berufungsverhandlung gegen Helmut Elsner führen sollen. Da diese Causa vor lauter
Karriere-Zufälle (Richterin wird Justizministerin und Staatsanwalt der persönliche Sekretär)
nur so gespickt ist, erscheint es gar nicht erstaunlich, dass es auch dem Berufungsrichter
zufälliger Weise nach höheren Ehren dürstet.
Nun bewirbt sich just jener Richter, welcher das Urteil von Bandion-Ortner zu überprüfen
hat, um den Posten des OGH-Vizepräsidenten. Und ganz zufälligerweise, ist diese Bewerb-
ung bei der Justizministerin abzugeben. Diese war wiederum erstinstanzlichen Bawag-
Richterin und entscheidet nun unter mehreren Bewerbern. Ihre Entscheidung teilt sie
dann in Form eines Vorschlags dem Bundespräsidenten mit, welcher das letzte Wort
spricht.
Was zuviel ist, ist zuviel
Diese Konstellation war selbst dem Obersten Gerichtshof zuviel und dieser entschied des-
halb, bei T. Philipp einen Ausschließungsgrund für das Bawag-Verfahren zu sehen. Es
könnte zumindest den Anschein einer Abhängigkeit des Richters von der Ministerin geben,
heißt es sinngemäß seitens des OGH.
Den neuen Vorsitz wird der bisherige Stellvertreter von Thomas Philipp übernehmen. Na
hoffentlich tut das dem guten Verhältnis zwischen Bandion-Ortner und Philipp keinen Ab-
bruch. Wer kann schon wissen, wie der neue Mann entscheiden wird.
Alzheimer wäre die beste Krankheit
Allerdings glauben wir nicht, dass sich die Situation für Elsner durch diese Rochade ge-
bessert hat. Der Mann weiß einfach zuviel und seine Feinde (die damaligen Mitnutznießer)
fürchten, dass er auf Rache aus sein könnte.
Sie werden alles daran setzen, dass Elsner im Gefängnis verreckt. Einzige Chance für den
Ex-Banker wäre, wenn er an Alzheimer erkrankt und alles vergessen würde. Ansonsten
wird es für den ehemaligen Bawag-Boss nur einen Weg aus der Haftanstalt geben. Und
zwar mit den Füßen voraus in einem Sarg.
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2010-12-06
Kein Datenschutz für Gewerbetreibende
Eine der erstaunlichsten Vorschriften in unserem Lande ist wohl die gesetzliche
Verpflichtung für Ladeninhaber, am Lokal gut sichtbar den Firmennamen zu ver-
öffentlichen.
Mit dieser Information kann nämlich ein jeder den Firmensitz eruieren. Einmal kurz
gegoogelt und schon ist man im Besitz der notwendigen Daten. Für große Unternehmen
und Handelsketten wird dies keine besondere Rolle spielen, denn der Firmensitz wird kaum
mit der Privatadresse des Inhabers oder der Gesellschafter ident sein.
Anders verhält es sich bei den vielen kleinen Ladenbetreibern und Kleinunternehmern, egal ob
diese ein Cafehaus oder eine Schlosserei betreiben. Hier ist der Firmensitz und der Wohnort
fast immer gleich.
Einbruch in aller Ruhe
Das ruft natürlich auch allerlei lichtscheues Gesindel auf den Plan. Mit der, über den Firmen-
namen ausgeforschten Adresse, lässt sich nämlich so einiges anfangen. Während zum Beispiel
der eine Ganove das besagte Lokal observiert und dabei feststellt, dass die Chefin oder der
Chef hinter der Ladentheke steht, kann er seinen Komplizen zur Wohnadresse schicken.
Dieser kann mit fast absoluter Sicherheit annehmen, dass sich in der Wohnung oder im Haus
des Gewerbetreibenden niemand befindet, da dieser zur Zeit ja in seinem Betrieb arbeitet.
Also kann er in aller Ruhe dort einbrechen und die „Bude“ ausräumen.
Raub oder sogar noch schlimmer
Das war noch die harmlose Variante. In der gesteigerten Version beobachten Verbrecher
ein gut gehendes Geschäft eines Kleinunternehmers. Am Freitag wo dieser mit größter
Wahrscheinlichkeit keine Möglichkeit mehr hat seinen Umsatz auf die Bank zu bringen,
können die Ganoven davon ausgehen, dass der Ladenbetreiber sein Geld mit nach Hause
nimmt.
Also wird beschlossen, den Unternehmer übers Wochenende auszurauben. Das es bei Raub-
überfällen immer wieder zu schweren Körperverletzungen, ja sogar bis zum Tod von Personen
kommt, kann man fast täglich in der Tagespresse nachlesen.
Das wir seit der Öffnung der Ostgrenzen ein beachtliches Problem mit Einbrechern und
Räubern haben, die auch nicht vor Gewalttaten zurückschrecken, ist ebenfalls den Tages-
zeitungen zu entnehmen.
Leseprobleme
Mit dem Lesen dürfte man beim Wiener Magistrat offensichtlich Probleme haben, oder den
pragmatisierten Bürokraten ist die Sicherheit ihrer Mitmenschen egal. Denn anders ist es
nicht zu erklären, dass man Marktamt-Beamte aussendet um Strafgelder abzuzocken, wenn
ein Unternehmer aus Sicherheitsgründen seinen Firmennamen nicht veröffentlicht hat.
Abzocke um jeden Preis, auch um den der perönlichen Sicherheit
Wir geben hier nicht dem kleinen Marktamt-Beamten die Schuld, denn dieser muss auch
seinen Job machen, wenn er ihn behalten will. Denn bei uns gilt noch immer die Haus-
meister-Mentalität „Vorschrift ist Vorschrift“, ganz egal wie hirnlos diese ist.
Wirtschaftskammer kassiert mit
Was wir allerdings noch nicht wussten und erst heute erfahren haben, fließt ein nicht uner-
heblicher Betrag aus den kassierten Strafgeldern der Wirtschaftskammer zu. Das ist jene
Institution, die eigentlich die Interessen der Gewerbetreibenden vertreten sollte.
Wenn diese Information stimmt, welche wir von dem Beamten erhalten haben, der obiges
Strafmandat ausgestellt hat, kann man nur mehr eines sagen: „Wer die Wirtschafts-
kammer als Freund hat, braucht keine Feinde mehr“.
Stauni
2009-10-28