Ist Kritik an erstaunlichen Urteilen nicht erwünscht?

Das "Urteil" im Fall des Kindes Anna schlägt hohe Wellen

Die Freisprüche (nicht rechtskräftig) für die 10 (zehn!) Migranten, die wegen sexueller Handlungen bzw. Missbrauch an einem 12-jährigen Kind angeklagt waren, schlagen zurzeit hohe Wellen in der Alpenrepublik. Es gibt Proteste vom einfachen Arbeiter bis hinauf in die hohen Politik, beispielsweise in der Person von Verteidigungsministerin Klaudia Tanner.

Dies scheint dem Rechtsanwalt Dr. Florian Höllwarth möglicherweise nicht  gefallen zu haben und so schreibt er auf seinem X-Account: Ich finde es unerträglich, dass sich eine Ministerin in die Unabhängigkeit der Richter einmengt!

Unsere Frage an ihn, ob er Tanner das Recht absprechen wolle sich zum „Urteil“ zu äußern, blieb unbeantwortet. Man muss kein Fan der Verteidigungsministerin sein, aber sie hat jedes Recht dazu, sich als Frau und Mutter zum besagten Urteil kritisch zu äußern.

Und so äußerte sich Klaudia Tanner zu den Freisprüchen: Es gibt Tage, da versteht man auch als Politikerin die Welt nicht mehr. Mir ist es so gegangen, als ich vom Freispruch der 10 großteils migrantischen Angeklagten gehört habe, die ein zwölfjähriges Mädchen missbraucht haben sollen. Kinder und junge Menschen sind ein besonders schützenswerte Teile unserer Gesellschaft, denn sie können sich oft nicht selbst schützen. Als Mutter und als Politikerin halte ich diese Freisprüche für falsch. Ich hoffe, dass in der nächsten Instanz anders geurteilt wird. Diese (noch nicht rechtskräftigen) Freisprüche senden auch ein fatales Signal der falschen Toleranz bei solchen Fällen. Im Regierungsprogramm haben wir die Verschärfung des Sexualstrafrechts vereinbart, diese Verschärfung muss kommen! Ich stehe für eine Politik und eine Rechtssprechung, die bei derartige Delikten nach dem „Null Toleranz“-Prinzip agiert. Zum Schutz unserer Kinder, zum Schutz unserer Gesellschaft und zur Verteidigung unserer Werte.

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Staatsanwälte aufgepasst!


Sucht Finanz“polizei“chef morgen

in der BH Vöcklabruck neue Komplizen?

Morgen soll in der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck eine  „Informationsveranstaltung“  für
Oberstaatsanwälte,  Staatsanwälte  sowie  Juristen  der  Bezirkshauptmannschaften stattfinden.
Zufällig, ganz geflissentlich,  im Heimatbezirk der Frau Finanzminister Fekter! In ihrem Bericht
ans Parlament über Glücksspiel hat die Frau Finanzminister zwar sehr wichtige Zahlen einfach
weggelassen, aber was tut man nicht alles des besseren Anscheins wegen.   (siehe OTS0254
vom 3.Juni 2013, 15:52)
Bislang fällt die Finanz“polizei“  vielfach durch öffentlich dokumentierte Falschaussagen, man-
gelhafte Belehrungen und non-chalanter Ignoranz des Europarechts – und damit der Judikatur
des  dafür zuständigen Höchstgerichts in Luxemburg – auf.  Neuerdings steht sogar Urkunden-
(ver)fälschung  im  Raum.   Dabei  handelt  es  sich inzwischen um hunderte der angeblichen
„nur wenigen Einzelfälle“!
Eigentlich  wäre  morgen  eine gute Gelegenheit,  dass echte Juristen umgekehrt den Finanz-
„polizei“chef  endlich d arin schulen,  was zum Beispiel seriöse Beweiswürdigung tatsächlich
bedeutet.   Oder  wie  man  die  Finanz“polizisten“ so schult,  dass sie sich nicht wie Rambos
aufführen müssen, um irgendwie Eindruck zu schinden, sondern ihre Amtshandlungen ganz
normal zu üblichen Dienstzeiten,  vielleicht sogar höflich, durchführen?  Nach über 2 Jahren
zu viel verlangt?
Unzählige  Freisprüche  und  Verfahrenseinstellungen  dokumentieren,  dass  diese  Art  der
europarechtswidrigen  Glücksspielmarktmanipulation  ihre  Grenzen  hat!   Wozu sollen also
echte Juristen morgen überredet werden?   Sind schon wieder neue Helfershelfer notwendig,
weil sich so viel alte distanziert haben?
Übrigens  – wie war das doch gleich mit der Europäischen Grundrechtecharta?   Ah, so was
gibt’s wirklich ?   Ja, doch!!! (Quelle: APA/OTS)
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2013-06-12
 

Es lebe der kleine Unterschied

 

Der Fall Wague

Am 15.Juli 2003 gab es im Wiener Stadtpark eine Eskalation. Auf den Grund warum der
farbige Physiker Seibane Wague angeblich randalierte, wollen wir nicht näher eingehen,
da er mit dem eigentlichen Sinn dieses Beitrages wenig zu tun hat.

Erwähnenswert ist nur, dass auch in diesem Fall die Aussagen der einschreitenden Polizei-

beamten, von denen anderer Zeuge höchst unterschiedlich waren.

Fakt ist, dass an dem Vorfall neun Personen (Polizisten und Sanitäter) beteiligt waren, um

Seibane Wague zu „bändigen“. Der Mann wurde am Boden fixiert, um ihn zu fesseln.

Beamtshandelter stirbt

Eine Videoaufnahme die von einer Privatperson angefertigt wurde belegt, dass ein Sanitäter
mit beiden Beinen und ein Polizist mit einem Bein auf dem farbigen Physiker standen, währ-
end ein anderer Polizeibeamter ihn in kniender Position fesselte.

Seibane Wague überlebte diese „Amtshandlung“ nicht und verstarb noch vor Ort. Anwesende

Passanten sprachen von übermäßiger Gewaltanwendung gegenüber dem Farbigen.

Mildesturteile und viele Freisprüche

Im November 2005 gab es dann erstaunlich milde Urteile und jede Menge Freisprüche für die
Beteiligten im Fall Seibane Wague. Ein Polizist und der Notarzt erhielten wegen „fahrlässiger
Tötung“, alibihalber je sieben Monate bedingt.

Keine Schulung aber schulungskonform

Alle anderen Polizeibeamten und Sanitäter erhielten Freisprüche. Interessant war auch die
Begründung dieser Freisprüche. Unter anderem, weil es keine entsprechenden Schulungen
gegeben hätte und sich die BeamtInnen „schulungskonform“ verhalten hatten.

Warum wärmen wir auf ?

Nun werden etliche sagen, was interessiert uns diese alte Geschichte, die bereits Schnee von
gestern ist. Dieser Meinung sind wir nicht, denn der Tod eines Menschen kann nicht so einfach
vom Tisch gewischt werden und zudem hat sich ein interessanter Parallelfall ereignet.

Erstaunliche Gemeinsamkeiten

Am 21.Oktober 2007 bekommt ein angeblich betrunkener Student im Eingangsbereich einer
Disco in Salzburg, Zoff mit drei Türstehern. Der junge Mann will unbedingt in den Tanztempel
und die Disco-Ordnungshüter wollen das verhindern.

Es kam wie es kommen musste zur Eskalation. Die Türsteher rangen den Studenten nieder

und „fixierten“ ihn in Bauchlage am Boden. Der Salzburger überlebte diese Attacke nicht
und verstarb sechs Wochen später an Multiorganversagen.

Wie im Fall Seibane Wague gab es auch hier verschiedene Zeugenaussagen. Während die

Türsteher auf ihren anstrengenden und gefährlichen Beruf verwiesen und nur jene Gewalt
angewendet haben wollen die unbedingt notwendig war, sprachen andere Discobesucher
von übermässiger Gewaltanwendung.

Die Urteile

Jetzt fielen die Urteile im sogenannten „Salzburger Türsteherprozess“.
Der erstangeklagte Sicherheitsmann wurde wegen „schwerer Körperverletzung mit Todes
-folge“ zu drei Jahren Haft verurteilt, eines davon unbedingt. Die beiden Nebenakteure er-
hielten wegen „fahrlässiger Tötung“, fünf bzw. acht Monate bedingte Haft.

Auch diese Urteile sind zu mild

Es mag dahin gestellt sein ob diese Urteile gerecht sind, denn immerhin hatte die Tat den
Tod eines Menschen zur Folge. Jedoch gegen die verhängten „Strafen“ im Wague-Prozess
sind diese erstaunlich „hart“.

Während im Wiener Prozess die Haupttäter mit lächerlichen 7(!) Monate bedingt davonge-

kommen sind und die Nebenakteure alle freigesprochen wurden, muss zumindest in Salz-
burg ein Verantwortlicher für ein Jahr hinter Gitter.

Warum derartige Unterschiede ?

An was kann es wohl gelegen sein, dass im Fall Wague die Urteile derart milde ausgefallen
sind ?  Doch nicht etwa weil die Beteiligten allesamt Beamte waren und es sich beim Opfer
„nur“ um einen Farbigen gehandelt hat ?
  
Stauni
  
2009-08-27
   

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