Sucht Finanz“polizei“chef morgen
in der BH Vöcklabruck neue Komplizen?
Morgen soll in der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck eine „Informationsveranstaltung“ für
Oberstaatsanwälte, Staatsanwälte sowie Juristen der Bezirkshauptmannschaften stattfinden.
Zufällig, ganz geflissentlich, im Heimatbezirk der Frau Finanzminister Fekter! In ihrem Bericht
ans Parlament über Glücksspiel hat die Frau Finanzminister zwar sehr wichtige Zahlen einfach
weggelassen, aber was tut man nicht alles des besseren Anscheins wegen. (siehe OTS0254
vom 3.Juni 2013, 15:52)
Bislang fällt die Finanz“polizei“ vielfach durch öffentlich dokumentierte Falschaussagen, man-
gelhafte Belehrungen und non-chalanter Ignoranz des Europarechts – und damit der Judikatur
des dafür zuständigen Höchstgerichts in Luxemburg – auf. Neuerdings steht sogar Urkunden-
(ver)fälschung im Raum. Dabei handelt es sich inzwischen um hunderte der angeblichen
„nur wenigen Einzelfälle“!
Eigentlich wäre morgen eine gute Gelegenheit, dass echte Juristen umgekehrt den Finanz-
„polizei“chef endlich d arin schulen, was zum Beispiel seriöse Beweiswürdigung tatsächlich
bedeutet. Oder wie man die Finanz“polizisten“ so schult, dass sie sich nicht wie Rambos
aufführen müssen, um irgendwie Eindruck zu schinden, sondern ihre Amtshandlungen ganz
normal zu üblichen Dienstzeiten, vielleicht sogar höflich, durchführen? Nach über 2 Jahren
zu viel verlangt?
Unzählige Freisprüche und Verfahrenseinstellungen dokumentieren, dass diese Art der
europarechtswidrigen Glücksspielmarktmanipulation ihre Grenzen hat! Wozu sollen also
echte Juristen morgen überredet werden? Sind schon wieder neue Helfershelfer notwendig,
weil sich so viel alte distanziert haben?
Übrigens – wie war das doch gleich mit der Europäischen Grundrechtecharta? Ah, so was
gibt’s wirklich ? Ja, doch!!! (Quelle: APA/OTS)
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2013-06-12
Der Fall Wague
Am 15.Juli 2003 gab es im Wiener Stadtpark eine Eskalation. Auf den Grund warum der
farbige Physiker Seibane Wague angeblich randalierte, wollen wir nicht näher eingehen,
da er mit dem eigentlichen Sinn dieses Beitrages wenig zu tun hat.
Erwähnenswert ist nur, dass auch in diesem Fall die Aussagen der einschreitenden Polizei-
beamten, von denen anderer Zeuge höchst unterschiedlich waren.
Fakt ist, dass an dem Vorfall neun Personen (Polizisten und Sanitäter) beteiligt waren, um
Seibane Wague zu „bändigen“. Der Mann wurde am Boden fixiert, um ihn zu fesseln.
Beamtshandelter stirbt
Eine Videoaufnahme die von einer Privatperson angefertigt wurde belegt, dass ein Sanitäter
mit beiden Beinen und ein Polizist mit einem Bein auf dem farbigen Physiker standen, währ-
end ein anderer Polizeibeamter ihn in kniender Position fesselte.
Seibane Wague überlebte diese „Amtshandlung“ nicht und verstarb noch vor Ort. Anwesende
Passanten sprachen von übermäßiger Gewaltanwendung gegenüber dem Farbigen.
Mildesturteile und viele Freisprüche
Im November 2005 gab es dann erstaunlich milde Urteile und jede Menge Freisprüche für die
Beteiligten im Fall Seibane Wague. Ein Polizist und der Notarzt erhielten wegen „fahrlässiger
Tötung“, alibihalber je sieben Monate bedingt.
Keine Schulung aber schulungskonform
Alle anderen Polizeibeamten und Sanitäter erhielten Freisprüche. Interessant war auch die
Begründung dieser Freisprüche. Unter anderem, weil es keine entsprechenden Schulungen
gegeben hätte und sich die BeamtInnen „schulungskonform“ verhalten hatten.
Warum wärmen wir auf ?
Nun werden etliche sagen, was interessiert uns diese alte Geschichte, die bereits Schnee von
gestern ist. Dieser Meinung sind wir nicht, denn der Tod eines Menschen kann nicht so einfach
vom Tisch gewischt werden und zudem hat sich ein interessanter Parallelfall ereignet.
Erstaunliche Gemeinsamkeiten
Am 21.Oktober 2007 bekommt ein angeblich betrunkener Student im Eingangsbereich einer
Disco in Salzburg, Zoff mit drei Türstehern. Der junge Mann will unbedingt in den Tanztempel
und die Disco-Ordnungshüter wollen das verhindern.
Es kam wie es kommen musste zur Eskalation. Die Türsteher rangen den Studenten nieder
und „fixierten“ ihn in Bauchlage am Boden. Der Salzburger überlebte diese Attacke nicht
und verstarb sechs Wochen später an Multiorganversagen.
Wie im Fall Seibane Wague gab es auch hier verschiedene Zeugenaussagen. Während die
Türsteher auf ihren anstrengenden und gefährlichen Beruf verwiesen und nur jene Gewalt
angewendet haben wollen die unbedingt notwendig war, sprachen andere Discobesucher
von übermässiger Gewaltanwendung.
Die Urteile
Jetzt fielen die Urteile im sogenannten „Salzburger Türsteherprozess“.
Der erstangeklagte Sicherheitsmann wurde wegen „schwerer Körperverletzung mit Todes
-folge“ zu drei Jahren Haft verurteilt, eines davon unbedingt. Die beiden Nebenakteure er-
hielten wegen „fahrlässiger Tötung“, fünf bzw. acht Monate bedingte Haft.
Auch diese Urteile sind zu mild
Es mag dahin gestellt sein ob diese Urteile gerecht sind, denn immerhin hatte die Tat den
Tod eines Menschen zur Folge. Jedoch gegen die verhängten „Strafen“ im Wague-Prozess
sind diese erstaunlich „hart“.
Während im Wiener Prozess die Haupttäter mit lächerlichen 7(!) Monate bedingt davonge-
kommen sind und die Nebenakteure alle freigesprochen wurden, muss zumindest in Salz-
burg ein Verantwortlicher für ein Jahr hinter Gitter.
Warum derartige Unterschiede ?
An was kann es wohl gelegen sein, dass im Fall Wague die Urteile derart milde ausgefallen
sind ? Doch nicht etwa weil die Beteiligten allesamt Beamte waren und es sich beim Opfer
„nur“ um einen Farbigen gehandelt hat ?
Stauni
2009-08-27