Elsner wird im Gefängnis sterben
Sie werden alles daran setzen, dass Elsner im Gefängnis verreckt. Einzige Chance für den
Ex-Banker wäre, wenn er an Alzheimer erkrankt und alles vergessen würde. Ansonsten
wird es für den ehemaligen Bawag-Boss nur einen Weg aus der Haftanstalt geben. Und
zwar mit den Füßen voraus in einem Sarg.
Der obige Absatz waren die Schlusssätze unseres Beitrags „Die unendliche Geschichte“
Damit hat sich wieder einmal unsere Vorahnung bestätigt. Zwar hat der Oberste Gerichts-
hof (OGH) der Nichtigkeitsbeschwerde des Ex-Bawag-Bosses gegen seine erstinstanzliche
Verurteilung teilweise stattgegeben, aber wer glaubte dass Elsner heimgeht, war auf dem
Holzweg.
Lebenslang für Betrug
Für Helmut Elsner hat sich nichts geändert, denn er wurde in der heutigen OGH-Ver-
handlung zu zehn Jahren Freiheitsstrafe und somit zur vorgesehenen Höchststrafe ver-
urteilt. Der ehemalige Bawag-Chef ist unbestritten kein Sympathieträger und ist sicher
auch nicht unschuldig.
Allerdings war Elsner Ersttäter und seine Tat ein Eigentumsdelikt, bei dem körperlich nie-
mand zu Schaden kam. Erstaunlich ist ebenfalls, dass es keine Berücksichtung fand, dass
eine Strafe dem Lebensalter angepasst sein muss. 10 Jahre Haft für einen 74-Jährigen
wegen Untreue und Betrug, gleicht einer lebenslangen Haftstrafe. Selbst wenn zugegeb-
ener Weise die Schadenshöhe enorm hoch war, ist eine derartige Strafhöhe nicht ge-
rechtfertigt.
Auch kann er das Ding unmöglich allein durchgezogen haben, wobei es erstaunlich ist,
dass gegen alle anderen Mitangeklagten die Urteile wegen Verfahrensfehler aufgehoben
wurden und diese auf freien Fuß sind. Zwar müssen die Prozesse wiederholt werden, aber
wir sind uns absolut sicher, dass es ausschließlich bedingte Haftstrafen geben wird.
Für wen ist Elsner so gefährlich?
Jeder erstmalige Kinderschänder wäre schon längst aus der Haft entlassen worden. Elsner
ist jedoch für so manche Damen und Herren aus der hohen Politik weitaus gefährlicher als
ein Gewalttäter, denn er weiß mit Sicherheit Dinge die in der politischen Landschaft ein Erd-
beben auslösen würde.
Helmut Elsner ist ein Steher und hat offensichtlich nicht vor an Alzheimer zu erkranken.
Wir sind uns auch sicher, dass er über Beweismaterial verfügt, welches belegt an wen Gelder
und in welcher Höhe geflossen sind. Auch sind Parteienfinanzierungen nicht ausgeschlossen.
Der Ex-Banker ist ein hoch intelligenter Mann, allerdings dürfte er in der mehrjährigen Haft
bereits paranoide Züge angenommen haben und traut niemanden mehr. Daher ist es ihm
nur mehr persönlich möglich, dieses Beweismaterial aus seinem Versteck zu holen, um es zu
veröffentlichen.
Das wissen auch die zum Teil hochrangigen Nutznießer der veruntreuten Bawag-Gelder.
Unserer Meinung nach haben diese alles daran gesetzt, dass ein Helmut Elsner nie wieder
das Licht der Freiheit erblickt. Theoretisch könnte er im Jahr 2013 mit der Halbstrafe entlas-
sen werden, falls er dieses Jahr überhaupt erlebt.
Sollte Elsner, der sicherlich auf Rache sinnt, sich bis zu diesem Zeitpunkt nicht mit seinen
ehemaligen Nutznießern und jetzigen Gegnern geeinigt haben, wird er auch 2013 nicht aus
der Haft entlassen werden.
Die Justizministerin ist stolz
Erstaunlich sind einige Aussagen der Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Sie meinte zur
Entscheidung des OGH: „Darauf können wir mit Recht stolz sein.“ Auf was sie bei diesem
politischen Schauprozess stolz sein will, wird vermutlich ihr Geheimnis bleiben.
Auch sei sie entsetzt, dass die unabhängige Rechtsprechung mit Parteipolitik vermengt
werde. Wenn diese Aussage nicht so traurig wäre, könnte man direkt darüber lachen. War
es gerade doch die Justizministerin, welche zu dieser Optik erheblich beitrug.
Jedenfalls hat Österreich bewiesen, dass es keinen Vergleich mit Ländern wie China oder
Russland zu scheuen braucht, wenn es um politische Schauprozesse geht. Mit den Tier-
schützer- und Väterrechtsaktivsten-Prozess und der Causa „Elsner“, wurde dies eindrucks-
voll unter Beweis gestellt.
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2010-12-23
WikiLeaks-Videogame erschienen
Kaum bezog Julian Assange seine Zelle in einem Londoner Gefängnis, erschien schon das
erste WikiLeaks-Videospiel auf dem Markt. In diesem Spiel geht es zwar nicht darum
wilden Sex mit scharfen Schwedinnen zu haben, sondern der Beschatter von Assange
während seiner Streifzüge durchs Weiße Haus zu sein.
Screen: http://www.jeuxjeuxjeux.fr/
Der Produzent des Spiels, Sebastiaan Moeys, war vom Erfolg überrascht. Was eher als
Witz gedacht war, um an einem aktuellen Geschehnis teilzunehmen, entpuppte sich als
Riesenerfolg.
Jeder ein kleiner Assange
Eine Million Spieler in nur ein paar Tagen bewiesen, dass in jedem von uns ein kleiner
Julian Assange steckt. Jedenfalls war und ist der Server des Spielanbieters hoffnungslos
überlastet.
Wir wollten uns das WikiLeaks-Videospiel, welches unter diesem „L I N K“ erreichbar sein
sollte ansehen, hatten aber keine Chance durchzukommen. Vielleicht wollen es Sie auspro-
bieren und haben mehr Glück dabei. Kommentare zum Spiel würden uns freuen.
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2010-12-14
Erbarmen oder Korrektur
Ist es Erbarmen oder nur der bescheidene Versuch eine optische Schieflage zu korrigieren,
dass der OGH (Oberste Gerichtshof) nun den Höchstrichter, Senatspräsident Thomas
Philipp, als Vorsitzenden in der Causa (Berufungsverfahren am 23.12.10) Elsner abberuft?
Lebenslange Untersuchungshaft?
Wie bereits allgemein hinlänglich bekannt ist, verdonnerte die damalige Richterin, Claudia
Bandion-Ortner, den Ex-Bawag-Boss am 21. Mai 2008, wegen Veruntreuung zu 2 ½
Jahren (rechtskräftig) und am 4. Juli 2008, wegen Untreue und Betrugs (noch nicht
rechtskräftig), zu 9 ½ Jahren Haft. Elsner berief gegen letzteres Urteil und seitdem hat es
den Anschein, dass er sich in einer lebenslangen U-Haft befindet.
Nach der Urteilverkündigung erlebte Bandion-Ortner einen beruflichen Höhenflug und
avancierte zur Justizministerin. Der im Bawag-Prozess tätige Staatsanwalt Georg Krakow
stieg ebenfalls ganz zufälligerweise zum persönlichen Sekretär der frischgebackenen Minis-
terin auf.
Keine Chance für Elsner
Der mittlerweile schwer erkrankte Elsner (75) versuchte bereits unzählige Male vergeblich,
aus der Untersuchungshaft freizukommen. Nicht einmal die Tatsache, dass die General-
prokuratur als oberste Anklagevertretung feststellte, dass etliche Angeklagte im Bawag-
Prozess freizusprechen gewesen wären und Urteilsbegründungen mangelhaft ausgeführt
wurden, konnte die Lage des Ex-Bankers verbessern.
Elsner als Karriere-Leiter?
Der Höchstrichter, Senatspräsident Thomas Philipp, hätte am 23.12.2010 den Vorsitz in
der Berufungsverhandlung gegen Helmut Elsner führen sollen. Da diese Causa vor lauter
Karriere-Zufälle (Richterin wird Justizministerin und Staatsanwalt der persönliche Sekretär)
nur so gespickt ist, erscheint es gar nicht erstaunlich, dass es auch dem Berufungsrichter
zufälliger Weise nach höheren Ehren dürstet.
Nun bewirbt sich just jener Richter, welcher das Urteil von Bandion-Ortner zu überprüfen
hat, um den Posten des OGH-Vizepräsidenten. Und ganz zufälligerweise, ist diese Bewerb-
ung bei der Justizministerin abzugeben. Diese war wiederum erstinstanzlichen Bawag-
Richterin und entscheidet nun unter mehreren Bewerbern. Ihre Entscheidung teilt sie
dann in Form eines Vorschlags dem Bundespräsidenten mit, welcher das letzte Wort
spricht.
Was zuviel ist, ist zuviel
Diese Konstellation war selbst dem Obersten Gerichtshof zuviel und dieser entschied des-
halb, bei T. Philipp einen Ausschließungsgrund für das Bawag-Verfahren zu sehen. Es
könnte zumindest den Anschein einer Abhängigkeit des Richters von der Ministerin geben,
heißt es sinngemäß seitens des OGH.
Den neuen Vorsitz wird der bisherige Stellvertreter von Thomas Philipp übernehmen. Na
hoffentlich tut das dem guten Verhältnis zwischen Bandion-Ortner und Philipp keinen Ab-
bruch. Wer kann schon wissen, wie der neue Mann entscheiden wird.
Alzheimer wäre die beste Krankheit
Allerdings glauben wir nicht, dass sich die Situation für Elsner durch diese Rochade ge-
bessert hat. Der Mann weiß einfach zuviel und seine Feinde (die damaligen Mitnutznießer)
fürchten, dass er auf Rache aus sein könnte.
Sie werden alles daran setzen, dass Elsner im Gefängnis verreckt. Einzige Chance für den
Ex-Banker wäre, wenn er an Alzheimer erkrankt und alles vergessen würde. Ansonsten
wird es für den ehemaligen Bawag-Boss nur einen Weg aus der Haftanstalt geben. Und
zwar mit den Füßen voraus in einem Sarg.
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2010-12-06
Kronen Zeitung bestätigt ERSTAUNLICH-Beitrag
Das wir mit unserem gestrigen Beitrag „Persilscheine….“ nicht daneben gelegen sind, be-
weist ein heutiger Artikel in der Kronen Zeitung. Er betrifft jene Raubmörderin, die im
Jahre 2008 ihre 78-jährige Nachbarin erschlug und sie anschließend beraubte.
Die Mörderin wurde zu 18 Jahren Haft verurteilt und im heurigen März, nachdem sie zwei
Jahre Haft verbüßt hatte, wegen Haftunfähigkeit nach Hause entlassen. Angeblich waren
ihre Kräfte im Gefängnis derart geschwunden, sodass von ihr keine Gefahr mehr zu er-
warten war. Und das bei einer Raubmörderin.
Quelle: Krone Zeitung (Printausgabe vom 19.11.2010)
Mit dem Krone-Artikel wird unser gestriger Beitrag nicht nur indirekt bestätigt, sondern
weist zusätzlich daraufhin, dass sich die Justiz von einer Mörderin an der Nase herum-
führen ließ.
Erstaunliche Gesundung
Kaum war die geschwächte Täterin wegen Haftunfähigkeit aus der Haft entlassen wor-
den, machte sich diese aus dem Staub. Offenbar sind ihre Kräfte in der Freiheit wieder
zurückgekehrt. Daher ist auch nicht auszuschließen, dass die wieder zu Kräften erlangte
Raubmörderin, wieder zuschlagen kann.
Abgesehen davon, welche erstaunliche Milde die Justiz gegenüber Mördern walten lässt,
stellt sich die berechtigte Frage, welcher medizinische Sachverständige dieser Täterin
Haftunfähigkeit bescheinigte.
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2010-11-19
Mord in der Garage des Hanusch-Spitals
Vor knapp einem Jahr soll der 50-Jährige Franz P., die ihm unbekannte Krankenschwester
Helga L. in der Garage des Wiener Hanusch-Spitals erschossen haben. Der mutmaßliche
Schütze ist angeblich sterbenskrank.
Bei Franz P. soll Krebs diagnostiziert worden sein. Ärzte versuchen zur Zeit mit Chemo-
therapien das Leben des Mannes zu retten. Auf Grund seines gesundheitlichen Zustandes,
hat der mutmaßliche Mörder beste Chancen, nie eine Gefängniszelle von innen zu sehen.
Es bestehen Zweifel, ob Franz P. überhaupt am Prozess teilnehmen kann und wenn ja,
ob er tatsächlich haftfähig ist. Diese Fragen muss nun ein Gutachter klären. Sollte dieser
zur Erkenntnis kommen, dass bei Franz P. eine Haftuntauglichkeit besteht, geht dieser
nach Hause, auch wenn er wegen Mordes verurteilt wird.
Auch im Gefängnis lässt es sich sterben
Nun könnte man einwenden, dass Franz P. in diesem Fall nur zum Sterben heim geht.
Allerdings wäre dieser Argumentation entgegen zu halten, dass er dies im Gefängnis
auch kann, denn auf Mord steht immerhin bis zu lebenslanger Haft.
Lebenslange Haft heißt im Klartext, dass der Häftling solange in einer Strafanstalt einge-
sperrt wird, bis er stirbt. Dabei ist es für uns unerheblich, ob dies in 40 Jahren oder 40
Tagen geschieht.
Das Opfer hatte auch keine Wahl des Ortes, an dem es sterben musste. Diesen hat
nämlich der Täter bestimmt. Einen verurteilten Mörder freizulassen nur weil er sterbens-
krank ist, ist ein Affront gegenüber dem Opfer und dessen Hinterbliebenen.
Erstaunliche Milde gegenüber Mörder(innen)
Bei kranken Mörder(innen) scheint die österreichische Justiz überhaupt erstaunliche Milde
walten zu lassen. Zwei Beispiele aus jüngst vergangener Zeit, stellen dies eindeutig unter
Beweis. Nicht nur erkrankte Mörder(innen) können sich gute Chancen ausrechnen, son-
dern auch jene, bei denen die mörderischen Kräfte nachlassen.
Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit
Ein 77-jähriger Türke erschoss einen vermeintlichen Nebenbuhler und schnitt ihm als
Draufgabe noch seinen Penis ab. Am LG Wr. Neustadt erhielt er im Jahre 2008, für
diese Tat zwanzig Jahre Haft wegen Mord und anschließende Einweisung in eine Anstalt
für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Eineinhalb Jahre später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen, da in einem Gut-
achten festgestellt wurde , dass er körperlich stark abgebaut hatte und daher keine Ge-
fahr mehr für die Menschheit darstellt.
Raubmörderin in Freiheit
Im Jahre 2008 erschlug eine 80-jährige Frau, ihre 78-jährige Nachbarin mit 68 Hieben und
beraubte sie anschließend. Um eine Person mit knapp 70 Hieben zu erschlagen, ist ein Min-
destmass an körperlicher Kraft Voraussetzung.
Die Täterin erhielt für ihre Tat 18 Jahre Haft. Offensichtlich schwanden im Gefängnis ihre
Kräfte und sie wurde nach 2 Jahren, heuer im März wegen Haftunfähigkeit nach Hause ent-
lassen.
Warum sitzt Elsner noch?
Die oben angeführten Tatsachen bringen uns immer wieder zur Gretchenfrage, warum ein
Helmut Elsner eigentlich noch immer in Haft sitzt. Dieser hatte zwar die BAWAG um ein
schönes Sümmchen erleichtert, allerdings keinen Menschen dabei verletzt, geschweige
denn getötet.
Kranke oder schwache Mörder haben es besser
In einem völlig „unpolitischen“ Prozess unter dem Vorsitz der Richterin Bandion-Ortner,
wurde er zu über neun Jahren Haft verurteilt. Die besagte Richterin avancierte kurze Zeit
später zufällig zur Justizministerin.
Nicht dass wir besonderes Mitleid mit Elsner haben, hat dieser mit seinen 75 Jahren, in der
Haft sicherlich ebenfalls stark abgebaut. Ferner dokumentieren ihm zahlreiche ärztliche Gut-
achten einen schlechten körperliche Zustand.
Mittlerweile hat auch schon der Dümmste begriffen, dass Elsner ein politischer Gefangener
ist. Das Risiko ihn freizulassen wäre enorm hoch, nicht weil er flüchten würde, sondern
wahrscheinlich so einiges auszuplaudern hätte.
Da haben es „normale“ Mörder bei uns schon wesentlich besser, wenn man sich die drei
angeführten Beispiele betrachtet. In diesem Zusammenhang gibt es auch ein sehr treffen-
des Zitat von Freddy Rabak. Es gibt Ex-Dealer, Ex-Diebe oder Ex-Räuber. Aber es kann
nie im Leben einen Ex-Mörder geben.
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2010-11-18
LESERBRIEF
Liebes Erstaunlich-Team, werter Herr Reder!
Ich bin ein begeisterter Leser Eurer Webseite. Was mir an Erstaunlich so gefällt ist, dass
hier Themen direkt auf den Punkt gebracht werden. Und zwar mit einem Schuss Sarkasmus,
jedoch ohne beleidigend zu werden.
Der Beitrag Wucherpreise in Altersheimen hat mich persönlich betroffen, da innernhalb mei-
ner Verwandtschaft ein Fall vorliegt. Ich habe mir einige Gedanken gemacht und einige Zei-
len verfasst, um deren Veröffentlichung ich ersuchen würde.
Welche schöne Idee!!!
Untertitel: Setzen wir doch ältere Menschen in die Gefängnisse und die Verbrecher in
Heime für ältere Menschen. Auf diese Art und Weise:
Hätten unsere alten Leute täglich Zugang zu einer Dusche, Freizeit, Spaziergänge, Arznei-
mittel, regelmäßige Zahn- und medizinische Untersuchungen. Sie würden Anspruch auf
Rollstühle usw. haben…
Sie würden Geld erhalten, anstatt für ihre Unterbringung zu zahlen. Dazu hätten sie An-
spruch auf eine konstante Überwachung durch Video; würden also im Notfall sofort Hilfe
bekommen. Ihre Betten würden 2 Mal pro Woche gewaschen und ihre eigene Wäsche re-
gelmäßig gewaschen und gebügelt bekommen.
Sie hätten alle 20 Minuten Besuch vom Wärter , und würden Ihre Mahlzeiten direkt im Zim-
mer bekommen. Sie hätten eine speziellen Raum , um ihre Familie zu empfangen. Sie hät-
ten Zugang zu einer Bibliothek, zum Gymnastikraum, physischer und geistiger Therapie so
wie Zugang zum Schwimmbad und sogar kostenlose Weiterbildung.
Auf Antrag wären Schlafanzüge, Schuhe, Pantoffeln und sonst. Hilfsmittel legal kostenlos
zu bekommen. Privates Zimmer für alle mit einer eigene Außenfläche , umgeben von einem
großartigen Garten.
So hätte jede alte Person Anspruch auf einen Rechner, einen Fernseher, ein Radio sowie
auf unbeschränktes Telefonieren. Es gäbe einen „Direktorenrat“, um die Klagen anzuhören,
und die Bewachung hätte einen Verhaltenskodex zu respektieren!
Die Verbrecher würden kalte Mahlzeiten bekommen, sie wären einsam und ohne Überwach-
ung gelassen. Die Lichter würden um 20 Uhr ausgehen. So hätten sie Anspruch auf ein Bad
pro Woche (wenn überhaupt!), sie würden in einem kleinen Zimmer leben und würden we-
nigstens 2000€ pro Monat zahlen, ohne Hoffnung lebend da raus zu kommen!
Und damit, schließlich gäbe es eine gerechte Justiz für alle!
Mit freundlichen Grüßen
Franz Hofmeister
*****
2010-10-17
Nazis auf Facebook?
Aufgrund eines heute, Donnerstag, in der Zeitschrift „News“ erschienenen Kommentars (News
29/10, Seite 17 – “ Brauner Wortmüll – Kurt Kuch über Nazis auf Facebook“) hat das Bundes-
ministerium für Justiz Untersuchungen eingeleitet. So steht es heute in einer APA-OTS Aus-
sendung des Bundesministeriums für Justiz.
(Screen: www.facebook.com)


Als Beamter sollte man seine Meinung nicht öffentlich kundtun
Unechter Justizwachebeamter
Ob der gute Mann, der sich sinnigerweise mit einem Stahlhelm für ein Facebook-Foto ab-
lichten ließ ein Nazi ist, wissen wir nicht. Das er nicht unbedingt den Roten Falken angehört
ist aber offensichtlich. Aber darum geht es eigentlich nicht.
Der Mann ist, bzw. war Justizwachebeamter in der Justizanstalt Krems-Stein. Mittlerweile wur-
de er wegen seiner privaten Meinungsäußerung auf Facebook, aus dem Dienst entlassen.
Die Justizministerin beeilte sich auch mit der Aussage, dass der Mann „nicht ursächlich ein
Justizbediensteter“ gewesen sei, sondern vom Bundesheer dienstzugeteilt war.
Damit versucht Claudia Bandion-Ortner dem Bundesheer den „Schwarzen Peter“ zu zuspielen.
Das sie ernsthaft der Meinung ist, dass etliche Justizwachebeamte nicht über ein derartiges
Vokabular verfügen, nimmt ihr wohl niemand ab.
Unter Schwerkriminellen
Dass die Worte Neger und Kanaken vermutlich abwertend und beleidigend gemeint waren,
dürfte ebenfalls Tatsache sein. Wie bereits erwähnt, war der Mann Vollzugsbeamter in der
Haftanstalt Krems-Stein. In diesem Gefängnis sind ausschliesslich Schwerkriminelle unter-
gebracht.
Sind die Justizministerin und die kreischende Menge an überkorrekten Gutmenschen tatsäch-
lich der Meinung, dass in diesem Gefängnis ein politisch korrekter Umgangston herrscht?
Wird in Stein Burgtheaterdeutsch gesprochen?
Wir glauben nicht, dass in Stein jemand mit Herr Afroamerikaner oder Herr islamischer Mitbür-
ger angesprochen wird. Der Umgangston wird milieubedingt sehr rauh sein. Wir sind auch der
Meinung, dass in diesem Gefängnis die Worte „Neger“ oder „Kanaken“ fallen und diese vermut-
lich noch die harmloseren Ausdrücke sind.
Die Beamten haben in dieser Haftanstalt ausschliesslich mit Schwerverbrechern zu tun und
müssen ihre Sprache daher an diese Gegebenheit anpassen. Höfliche Wortfloskeln würden
von den Gefangenen sicherlich missinterpretiert und als Schwäche ausgelegt werden.
Entlassung war überzogene Reaktion
Es ist daher für Justizwachebeamte in einem derartigen Gefängnis lebenswichtig, sich der sel-
ben Sprache zu bedienen, welche die Insassen sprechen. Dass dies auch in den privaten Be-
reich abfärbt, ist nicht aussergewöhnlich.
Wie bereits erwähnt, können wir nicht beurteilen ob der Ex-Beamte ein Nazi ist oder war. Aller-
dings waren die Worte „Neger“ und „Kanaken“ eine private Meinungsäußerung und wir finden
es nicht korrekt, ihn wegen dieser aus dem Dienst zu entlassen.
Privatmeinung ist nicht erwünscht
Eine Lehre sollten Beamte aus diesem Vorfall ziehen. Sie haben keine private Meinung zu
haben, wenn diese nicht mit jener seiner Vorgesetzten übereinstimmt. Sollten sie widrigen-
falls dennoch eine Privatmeinung haben, dürfen sie die keinenfalls öffentlich kundtun. Denn
nur ein meinungsloser Beamter ist ein guter Beamter.
*****
2010-07-22
Brutaler Doppelmord in Pachfurth
Am 2.Juni 2009 wurde in Pachfurth (Niederösterreich) das Ehepaar Timm ermordet und
deren Tochter lebensgefährlich verletzt. Diese überlebte auch nur, da sie sich tot stellte.
Das im Dorf beliebte Ehepaar betrieb nebenbei eine kleine Landwirtschaft und ein Heu-
rigenlokal.
Im Hauptberuf war Christoph Timm Autobusfahrer am Flughafen Schwechat. Polizeiliche
Ermittlungen erbrachten, dass es sich bei den Tätern um zwei Bulgaren gehandelt haben
soll, welche nach der Bluttat in ihr Heimatland geflüchtet waren. Die Polizei ging vorerst
von zwei Täter aus, welche mit einem Pkw tagelang in unmittelbarer Nähe des Heurigen-
lokals geparkt hatten. Dadurch wurde auch die Identität des Mörders geklärt. Als Täter
wurde 48-jährige Tsvetan R. ausgeforscht. Vom zweiten Mann hat man nie wieder
etwas gehört.
Wir bezweifeln das Tatmotiv Raubmord
Das Motiv für den Doppelmord soll Raub gewesen sein, wobei Tsvetan R. lediglich einige
hundert Euros aus der Brieftasche von Timm erbeuteten. Wir zweifeln diese Tatmotiv aus
zwei Gründen an. Bei dem Täter handelt es sich nicht unbedingt um einen dummen Men-
schen.
Er ist Kommunalpolitiker in einer bulgarischen Gemeinde. Wir glauben nicht dass dieser
Mann rund 3.000 Kilometer fährt und tagelang ein Haus observiert, um dann ein paar
hundert Euro Beute zu machen.
Auch die Vorgangsweise der Tat lässt auf keinen Raubmord schließen. Christoph Timm
und seine Ehefrau Monika wurden mit mehreren Schüssen regelrecht hingerichtet. Der
Täter wollte keine Zeugen hinterlassen und schoss daher auch auf die Tochter des Hauses.
Da vor dem Doppelmord ein Wochenende gelegen war, mußte der Täter davon ausgehen
dass der Hauptteil des Geldes irgendwo im Haus versteckt ist. Also welcher Räuber ist so
dumm und erschiesst alle Personen, die ihm das Versteck verraten könnten.
Selbst wenn sich Christoph Timm gewehrt hat, hätte ihn ein Schuss ins Bein kampfunfähig
gemacht, statt ihn mit etlichen Schüssen zu töten. Auch bestand kein Anlass die Ehefrau
mit mehreren Schüssen hinzurichten und die Tochter umbringen zu wollen.
Wir vermuten dass dies ein Auftragsmord war, denn der gesamte Tatablauf spricht dafür.
Möglicherweise hatte Christoph Timm irgendwas gesehen, was er nicht sehen hätte sollen.
Auch scheint es dass dem Auftragsgeber sehr daran gelegen war, diese Tat wie ein Raub-
mord aussehen zu lassen.
Bulgarien diktiert Österreich
Jedenfalls beantragte die österreichische Justiz die Auslieferung von Tsvetan R. und hier
ging es erstaunlich weiter. Die bulgarische Gerichtsbarkeit stellte diesbezüglich an
Österreich zwei Bedingungen. Dem Mann sei binnen 6 Monaten der Prozess zu machen
und im Falle einer Verurteilung, sei dieser wieder nach Bulgarien rückzustellen.
Erstaunlich welches Interesse Bulgarien an einem mutmaßlichen Doppelmörder hegte.
Anstatt froh zu sein diesen loszuwerden, wollten sie ihn unbedingt zurück haben. Die
österreichische Justiz ging auf den sonderbaren Deal ein und Tsvetan R. wurde in Kor-
neuburg vor Gericht gestellt und im November 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Verurteilte legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein, die Frist für die Auslie-
ferung wurde verlängert. Im Februar 2010 bestätigte das Wiener Oberlandesgericht die
lebenslange Haftstrafe und diese war somit rechtskräftig.
Abschiebung in eines der korruptesten Länder der Welt
Nun wird der verurteilte Doppelmörder wieder nach Bulgarien ausgeliefert. Auch Tsvetan
R. liegt sehr viel daran, so rasch wie möglich in sein Heimatland abgeschoben zu werden.
Vergleicht man österreichische mit bulgarischen Haftanstalten und den Unterschied der
Bedingungen des Strafvollzugs, würde dies unter normalen Umständen doch sehr erstaun-
lich erscheinen.
Aber wir denken das die Umstände nicht normal sind. Bulgarien ist ein Land das für seine
Korruption weltweit bekannt ist. So kann sich jeder auf einer Hand ausrechnen, wie lange
der Kommunalpolitker Tsvetan R., der in Österreich wegen Doppelmordes zu lebenslanger
Haft verurteilt wurde, in einer bulgarischen Gefängniszelle verbringen wird.
*****
2010-07-13
Filmproduzent ermordet und zerstückelt
Am 22. Dezember 1993 wurde Helmut Frodl in einem Mordprozess am LG Wien zu lebens-
langer Haft verurteilt. Ihm war vorgeworfen worden, gemeinsam mit einem Komplizen
den Filmproduzenten Fritz Köberl nach Ungarn gelockt und getötet zu haben.
Köberl bekam von Frodl Mehlspeisen und Alkoholika verabreicht, welche mit einem Betäub-
ungsmittel versetzt waren. Anschließend erschoss er den Filmemacher mit einem Genick-
schuss. Danach zersägte er die Leiche in 17 Teile und warf sie in einen Müllcontainer.
Ein Unterstandsloser fand am nächsten Tag die Leichenteile. Während die Polizei ermittelte,
täuschte Frodl vor, dass Köberl noch lebe und versuchte auch an das Geld des Filmprodu-
zenten zu gelangen. Frodl wurde am 15. Juni 1992 verhaftet.
Der Musterhäftling
Vor Gericht widerrief er sein Geständnis und gab an, dass ein russischer Geheimagent den
Filmemacher erschossen habe. Ein neuerliches Geständnis legte er nie ab. In der Haftan-
stalt Garsten studierte er Theologie. Er galt als Musterhäftling und wurde im Vorjahr, nach
17 Jahren Haft vorzeitig entlassen.
Streit um Wahlrecht
Während seiner Haftverbüßung wollte Frodl im Jahre 2002 von seinem Wahlrecht Gebrauch
machen. In diesem Jahr fand eine Nationalratswahl und ein Volksbegehren statt. Da jedoch
dem Gesetz nach jeder Verurteilte der eine vorsätzliche Straftat begangen hat und dafür
mehr als 1 Jahr unbedingte Haft ausfasst von Wahlen ausgeschlossen ist, wurde ihm dies
zu Recht verweigert.
6 Monate nach Entlassung aus der Strafhaft, erhält ein Verurteilter sein Wahlrecht wieder
zurück. Mag sein dass dieser Wahlrechtsentzug bei einem Autodieb übertrieben erscheint,
aber bei einem zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder, sollten schon andere moralische
Maßstäbe angelegt werden. Vor allem wenn eine Tat derart brutal und geplant ausgeführt
wurde und nicht im Affekt oder aus Fahrlässigkeit passierte.
Vom VFGH bis zum EGMR
Auf jeden Fall hat sich Frodl über sein entzogenes Wahlrecht den Kopf zerbrochen. Ob er
auch so intensiv darüber nachgedacht hat wie er die Folgen seiner Tat wieder gutmachen
kann, sofern es bei so einem Verbrechen überhaupt eine Wiedergutmachung gibt.
Frodl rief im Jahr 2003 den Verfassungsgerichtshof um Verfahrenshilfe an. Die obersten
Richter lehnten dieses Ansinnen zu Recht ab und erklärten den Entzug des Wahlrechts als
verfassungskonform.
Aber er lies sich durch diesen Rückschlag nicht erschüttern und wandte sich an den EGMR.
Zeit hatte Frodl als Lebenslanger ja genug, um seine juristischen Spielchen zu spielen. Was
nun erfolgte, hätte kein normal denkender Mensch für möglich gehalten.
Dieses Urteil gleicht einem Schlag ins Gesicht
Der EGMR hat in der Folge am 8. April 2010 festgestellt, dass im Fall Frodl eine Verletzung
des Rechts auf freie Wahlen nach der Europäischen Menschrechtskonvention vorliege. Ob
sich die Richter(innen) dieses Gerichtshofes auch Gedanken über die Menschrechte des
ermordeten Fritz Köberl Gedanken gemacht haben?
Auf jeden Fall nimmt die Republik Österreich diese Entscheidung nicht kommentarlos hin
und wird dagegen ein Rechtsmittel erheben. Experten des Innenministeriums, des Bundes-
kanzleramtes-Verfassungsdienstes und des Bundesministeriums für europäische und internat-
ionale Angelegenheiten erarbeiten derzeit einen entsprechenden Schriftsatz, der nächste
Woche fristgerecht dem EGMR übermittelt wird.
Es gibt keine Ex-Mörder
Es ist schon gut dass es eine Instanz wie den EGMR gibt, die über die Einhaltung von
Menschrechten wacht und auch dementsprechend urteilt. Aber ein Urteil dass einem
zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder Bürgerrechte zuerkennt, ist im höchsten Maß
erstaunlich.
Bei Freddy Rabak steht ein sehr treffendes Zitat geschrieben. Es gibt Ex-Dealer, Ex-Diebe
oder Ex-Räuber. Aber es kann nie im Leben einen Ex-Mörder geben. Wir sehen dies ge-
nauso und deshalb ist das EGMR-Urteil eine moralische Ohrfeige gegenüber allen Opfern.
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2010-07-01
Architekturwettbewerb für Luxusgebäude
Eine Politikerin hat am Dienstag konkrete Pläne für die Erbauung eines Gebäudekomplexes,
in dem bis zu 220 Personen Platz haben, vorgelegt. Bis zu 20 Personen sollen in einer Wohn-
einheit untergebracht werden und möglichst viel Bewegungsfreiheit haben.
Begrünte Innenhöfe und angelegte Terrassen sind geplant, denn die Bewohner sollen sich
ja wohlfühlen. Die begrünten Innenhöfe sollen Natur pur wiederspiegeln. Der Gebäude-
komplex soll schlappe 20 Millionen Euro kosten.
Ein Architekturwettbewerb wurde ausgeschrieben und der Gewinner stand auch bald fest.
Von einer achtköpfigen Jury, der auch der Bürgermeister des Ortes angehörte, wurde das
„Architektenbüro SUE Architekten“ unter 42 Einreichungen ausgewählt und mit dem
Projekt beauftragt. Baubeginn soll der Jahreswechsel sein.
Wird es eine Jugendherberge?
Schön dass österreichische Politiker(innen) soviel Herz für die Jugend oder Pensionisten
haben dachten wir, denn die Ausschreibungsbedingungen wären für eine Jugendher-
berge oder Seniorenheim perfekt gewesen.
Allerdings wäre es zu schön um wahr zu sein, wenn eine derartige Anlage für die Jugend
oder Pensionisten geplant gewesen wäre. Bei der Eingangs angeführten Politikerin handelt
es sich um die Innenministerin Maria Fekter.
Luxusknast für Schubhäftlinge
Der großzügig angelegte Wohnkomplex um 20 Millionen Euros ist keine Jugendherberge
oder Seniorenheim, sondern ein Gefängnis. Genau gesagt handelt es sich um das Schub-
haftzentrum in Vordernberg (Steiermark).
Es ist doch erstaunlich, dass in Zeiten in denen überall der Sparstift angesetzt wird, ein
Luxusgefängnis für Schubhäftlinge errichtet wird. Offensichtlich scheint in Vergessenheit
geraten zu sein, dass die zukünftigen Insassen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen
nach Österreich gekommen sind, um hier um Asyl anzusuchen.
Belohnung statt Strafe?
Gerade wegen solcher Personen geraten Asylwerber, die wirklich eine sichere Zuflucht
benötigen, in Misskredit. Personen die unter dem Vorwand der Verfolgung illegal nach
Österreich einreisen, nur um es sich hier wirtschaftlich zu verbessern und/oder hier noch
unter Umständen gegen das Strafrecht verstoßen, sind Kriminelle.
Warum soll sich Österreich kriminelle Ausländer behalten? Es ist daher die logische
Konsequenz, diese Leute wieder in ihr Heimatland zurück zu schicken. Sie sollen wis-
sen, dass Rechtsbruch hierzulande mit Gefängnis bestraft wird.
Fremdenverkehrswerbung der anderen Art
Dass Gefängnisinsassen eine menschliche Behandlung zusteht ist selbstverständlich, aber
es sollte schon ein jeder wissen, dass ein Gefängnisaufenthalt kein Wellnessurlaub ist.
Daher finden wir die Worte des Vordernberger Bürgermeister Walter Hubner (SPÖ) im
höchsten Maße erstaunlich.
Dieser lobte nämlich, dass das Schubhaftzentrum durch seine offene Architektur kein
Gefängnis im herkömmlichen Sinn sein soll und sich die Abzuschiebenden während ihrer
letzten Tage in Österreich wohlfühlen und unser Land in guter Erinnerung behalten
sollen.
Offensichtlich ist dem Vordernberger Bürgermeister nicht klar, was ein Gefängnisauf-
enthalt bewirken soll. Er soll außer der Strafverbüßung davor abschrecken, kriminelle
Taten zu wiederholen. Er sollte auf gar keinen Fall in guter Erinnerung bleiben.
Neuer Tourismuszweig
Da werden die Abgeschobenen nicht lange in ihren Heimatländern verweilen, sondern so
rasch wie möglich wieder nach Österreich kommen. Vielleicht nehmen sie noch Verwandte
oder Freunde mit. Denn was gibt es denn Schöneres, als in ein Land zu reisen an das man
gute Erinnerungen hat.
Möglicherweise entstehen in den betreffenden Ländern eigene Reiseagenturen, die einen
Urlaub in der schönen Steiermark, im Hotel Vordernberg anbieten. Was sich die Innen-
ministerin bei diesem Vorhaben gedacht hat, bleibt wohl ihr Geheimnis.
Möglicherweise will sie im Grünen Lager auf Stimmenfang gehen. Dass dies aber auf
Kosten der Steuer geschieht und für diesen Zweck kriminellen Ausländern ein Luxus-
Knast erbaut wird, ist bereits mehr als erstaunlich.
*****
2010-06-24
Operation Pandora
Der Kampf der Exekutive gegen Kinderpornografie, scheint ein Kampf gegen Windmühlen
zu sein. Seitens der Politik passiert ausser scheinheiligen Lippenbekenntnissen nichts.
Aber auch die Justiz pflegt einen sehr humanen Umgang mit den pädofilen Perverslingen.
Erst im April dieses Jahres, zerschlugen Kriminalisten einen Kinderporno-Ring in Öster-
reich. Unter dem Deckname „Operation Pandora“ gelang es Beamten des BKA, 58 Ver-
dächtige auszuforschen und anzuzeigen.
Anzeigen auf freien Fuß
Der jüngste Tatverdächtige war ein 21-jähriger Student, der älteste ein 60 Jahre alter
Pensionist. Vom Arbeiter bis zum Akademiker waren alle sozialen Schichten vertreten.
Etliche der Ausgeforschten waren Rückfalltäter und bereits gerichtlich abgeurteilt, bzw.
sind noch offene Verfahren gegen einige der Männer anhängig.
Allein bei einem der Verdächtigen, wurden 200.000 kinderpornografische Bilder beschlag-
nahmt. Alle Verdächtige sollen die Bild- und Videodateien nicht nur gesammelt, sondern
auch weitergegeben und teilweise verkauft haben. Da ist es doch erstaunlich, dass alle
Ausgeforschten lediglich auf freien Fuß angezeigt wurden.
Wieder ein Kranker?
Wie ein Sprecher des BKA am Freitag bekannt gab, wurde in Wien bei einem 53-jährigen
Frühpensionisten eine Hausdurchsuchung vorgenommen. Beamte des BKA konnten 30.450
Bilder und 450 Filme mit eindeutigen kinderpornografischen Material sicherstellen.
Da auch der Verdacht besteht, dass der Kinderpornograf die beiden Töchter (5 und 6 Jahre
alt) seiner thailändischen Freundin missbraucht zu haben, wurde er festgenommen. Dieser
bestreitet jedoch diese Missbrauchsvorwürfe.
Würde der Missbrauchsvorwurf nicht im Raume stehen, wäre der Mann mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit noch in Freiheit. Dass dem Mann vermutlich nicht viel pas-
sieren wird schliessen wir daraus, dass ein Ermittler über den in einer Messiewohung haus-
enden Pädofilen anmerkte: „Er hatte kaum Kontakte nach außen. Von der normalen Welt
hat er nicht mehr viel mitbekommen.“
Lippenbekenntnisse
Beachtet man die letzten drei Urteile gegen pädofile Kinderpornografen, jeweils 3 Monate
bedingt für einen ÖBB-Bediensteten und einen Rechtspraktikanten am LG Wien, sowie 8
Monate bedingt für einen pädofilen Pfarrer, erscheint die Forderung der Justizministerin er-
staunlich.
Claudia Bandion-Ortner fordert eine stärkere Bekämpfung der Kinderpornografie. Offen-
sichtlich hat sie sich seit ihrem eigenen Urteil gegen den Ex-Bawag General Elsner, kein
anderes Urteil mehr angesehen. In Anbetracht der milden Urteile gegen Pädofile klingt ihr
Ausspruch: „Außerdem darf es im Bereich der Kinderpornografie keine Denkverbote geben.
Das Wohl des Kindes hat Priorität“, wie reiner Hohn.
Wirkungslose Internetsperren
Auch ihre Vorstellung einer Sperre von Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten,
scheint nicht mehr als ein inhaltsloses Lippenbekenntnis zu sein. Möglicherweise ist die
Justizministerin nicht auf dem letzten technischen Stand.
Sollte dies so sein, können wir ihr die Webseite „Netwatcher24“ empfehlen. Dort wird demon-
striert, wie eine Internetsperre innerhalb von 27 Sekunden umgangen werden kann. Aus den
in jüngster Zeit gefällten Urteile gegen Pädofile entsteht für uns der Eindruck, dass man sei-
tens der Justiz kein gesteigertes Interesse zeigt, pädofile Perverslinge wegzusperren.
Feste Haftstrafen hätten Signalwirkung
Diese widerwärtigen Zeitgenossen werden vor Gericht meist als kranke Menschen behandelt.
Neben erstaunlich milden Urteilen werden sie angewiesen sich in eine Therapie zu begeben.
Unserer Meinung nach helfen bei Perverslingen keine therapeutischen Maßnahmen.
Es ist uns schon bewußt, dass Strafen nicht immer abschreckende Wirkung zeigen. Aber das
Anfassen mit Samthandschuhen, ermuntert Pädofile in ihrem Treiben. Was soll denn passie-
ren? Einige Monate bedingt und das war’s dann auch schon. Feste Haftstrafen im normalen
Strafvollzug hätten sicher Signalwirkung für diese perversen Triebtäter.
*****
2010-06-19
15. Enthaftungsantrag
Heute wurde der mittlerweile 15. Enthaftungsantrag des ehemalige BAWAG-Generaldirektors
Helmut Elsner abgelehnt. Der Mann ist laut ärztlichen Gutachten schwer krank und auf Grund
seines Alters und der inzwischen mehr als 3-jährig andauernden Untersuchungshaft, bestehen
auch für uns keine Zweifel, dass dem nicht so ist.
Der Mann ist uns weder sympathisch, noch halten wir ihn für unschuldig. Mit seinem damali-
gen Verhalten, indem er in seiner Villa in Südfrankreich den Todkranken mimte und vermut-
lich darauf wartete, dass über die BAWAG-Affäre Gras wachsen würde, hat er wahrscheinlich
geglaubt über dem Gesetz zu stehen.
Auch sein präpotentes Verhalten während der Gerichtsverhandlung brachten ihm sicherlich
keine Pluspunkte bei der Justiz ein. Dazu kam noch das Faktum, dass er zur falschen Zeit
am falschen Ort war.
Bauernopfer
Es war Wahlkampfzeit und die SPÖ hatte alle Hände voll zu tun, von Skandalen und Miss-
ständen abzulenken. Also wurde Helmut Elsner einfach ein Bauernopfer der SPÖ, auf dass
sich Wolfgang Schüssel samt Anhang dankbar stürzte.
Die damalige Richterin Claudia Bandion-Ortner, die nach der Urteilverkündung ganz zu-
fällig zur Justizministern avancierte, verdonnerte den Ex-Banker zu 9 1/2 Jahre Haft.
Der Mann berief gegen das Urteil und sitzt nun bereits über 3 Jahre in Untersuchungs-
haft.
Kein einziger Helfer sitzt ein
Ein Kuriosum am Rande ist, dass kein einziger seiner Komplizen, gegen die ebenfalls
Freiheitsstrafen verhängt wurden, zur Zeit in Haft ist. Bedenkt man dass bei uns „Mörder
wegen Haftunfähigkeit“ vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden, stellt sich schon
die berechtigte Frage warum Elsner noch einsitzt.
Die offizielle Begründung des Straflandesgerichts besteht darin, dass bei Helmut Elsner
Fluchtgefahr bestünde. Um ein solches Bedenken zu zerstreuen, könnte man den Ex-Ban-
ker mit einer elektronischen Fußfessel versehen. Wenn dieser nun tatsächlich einen Flucht-
versuch wagen würde, wäre die U-Haft ohne jede weitere Diskusion gerechtfertigt.
Bananenrepublik?
Von sehr vielen Menschen kommt bereits der Vorwurf, dass das Verhalten gegenüber dem
Ex-Banker einer Bananenrepublik gleicht und mit einem demokratischen Rechtsstaat sehr
wenig zu tun hat.
Das mit der Bananenrepublik glauben wir nicht, sondern denken dass das Verhalten gegen
Elsner bewusst an den Tag gelegt wird. Dies begründen wir mit folgender Theorie. Wir sind
uns absolut sicher, dass der Ex-BAWAG-Generaldirektor das 1,8 Mrd. Euro-Ding nicht alleine
durchgezogen haben kann.
Wer waren die prominenten Mittäter?
Für die Durchführung eines solchen Coups benötigte er sicher prominente Unterstützung
von höchster Stelle. Seine Kumpanen wie Flöttl und Co haben sicher nicht dazugezählt,
sondern waren lediglich Handlanger und Dienstboten von Helmut Elsner.
Wir sind uns auch absolut sicher, dass Elsner irgendwo Beweise über die Beteiligung
dieser prominenten Mittäter und Nutznießer aufbewahrt. Seine überraschende Ausliefer-
ung und anschließende Inhaftierung dürften ihn daran gehindert haben, diese an sich
zu nehmen.
Oder er hat dieses Beweismaterial als Rückversicherung aufbewahrt und kommt nun wegen
seines eingeschränkten Bewegungsradius nicht zu diesem Material. Nun könnte er ja seine
Gattin beauftragen, dieses Beweismaterial beispielsweise der Presse zu übergeben.
Ist Elsner schon paranoid?
Auch dazu haben wir eine Theorie, warum er dies nicht tut. Abgesehen davon, dass Elsner
in der Haft inzwischen möglicherweise leicht paranoid geworden ist, dürfte sein Vertrauen
in seine Ehefrau nicht so stark sein. Diese wohnt mit einem Einkommen von 600,- Euro
immerhin noch in einem Penthouse.
Nun braucht man nur eins und eins zusammenzählen um festzustellen, dass Frau Elsner
von irgendwo finanzielle Unterstützung erhalten muss. Möglicherweise will sich der Ex-
Banker nicht an diesen Unterstützer verkaufen. Natürlich bestünde auch die Möglichkeit,
dass Elsner seine Frau nicht in Gefahr bringen will.
Wem ist daran gelegen, dass Elsner im Gefängnis verrottet?
Und nun kommt wieder die Fußfessel ins Spiel. Mit dieser könnte sich Elsner doch wesen-
tlich freier bewegen und hätte die Möglichkeit seine Rückversicherung aus dem Versteck
zu holen. Das wollen die prominenten Nutznießer des BAWAG-Coups natürlich nicht und
dürften ihren Einfluß bei der Justiz geltend machen.
Also bleibt die U-Haft für Helmut Elsner in der Hoffnung aufrecht, dass dieser doch end-
lich ein biologisches Ende nehmen möge. Damit gleicht dieses Urteil einer lebenslangen
Haft, wenn nicht sogar einem Todesurteil.
Mörder und Kinderschänder auf freien Fuß
In Österreich werden Mörder frühzeitig entlassen und Kinderschänder oder sonstig pädofiles
Gesindel muß keinen einzigen Tag einsitzen. Einen Mann der wegen Untreue und Betrug
sowie Bilanzfälschung verurteilt wurde im Gefängnis verrotten zu lassen, entbehrt jeglicher
Grundlage eines demokratischen Rechtsstaates.
Wie bereits erwähnt war Elsner einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Dies lässt sich
auch ganz einwandfrei beweisen. Schickt doch Finanzminister Josef Pröll 2,3 Mrd Euro
nach Griechenland, obwohl Politiker dieses Landes die selben Delikte wie Elsner began-
gen hatten.
*****
2010-06-10
Geplante Meinungsunterdrückung
Wir haben im Jänner den Beitrag „Der Tod der Meinungsfreiheit“ verfasst. Der Artikel be-
schäftigt sich mit nachfolgend geplanter Gesetzesnovelle, welche unter dem Deckmantel
der Terrorismusbekämpfung im Strafgesetzbuch verankert werden soll.
119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
„§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“
B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.
Auch andere Webseiten beschäftigt diese Thematik
Nun beschäftigt sich eine weitere Webseite recht ausführlich mit dieser beabsichtigten
Gesetzesnovellierung. Unter der Internet-Adresse http://www.terrorgesetz.at/ können
sich Leser(innen) über den Inhalt informieren.

Mit einem provokanten Logo in Web vertreten.
*****
2010-05-30
Erstaunlicher Leserbrief
In der heutigen Krone ist auf Seite 27, ein höchst erstaunlicher Leserbrief veröffentlicht.
Der Autor dieses Briefes ist niemand Geringerer, als der Abgeordnete zum Europäischen
Parlament, Dr. Hannes Swoboda. Wir wollen auf die Person dieses Politikers nicht näher
eingehen, denn Informationen über diesen können Sie seiner Selbstbeweihräucherungs
-Hompage entnehmen.
Screenshot: www.hannes-swoboda.at

Dr. Hannes Swoboda sieht sich selbst dreifach.
Swoboda schiesst den Vogel ab
Warum sich Herr Swoboda auf seiner Homepage dreifach sieht, bleibt leider im Unklaren.
Liegt es daran dass die Aufnahme nach einem Heurigenbesuch gemacht wurde, dass das
Foto im Bezug zu seinen Gehältern steht oder er sich einfach nur überbewertet?
Hat schon der Finanzminister Pröll durch die Aussage, dass die Griechen den von Öster-
reich gewährleisteten Kredit zurückzahlen werden, bewusst gelogen oder seine Ahnungs-
losigkeit bewiesen, schiesst Swoboda mit seinem Leserbrief den Vogel ab.
Erklärungsversuche
Zuerst versucht er sich in einer wirtschaftliche Erklärung. Er behauptet allen Ernstes, dass
ein Ausscheren Griechenlands aus der EU den Euro abwerten und damit unsere Exporte
verteuern würde.
Er behauptet weiters, dass ein Ausscheiden Griechenlands aus der EU, verstärkte Speku-
lationen in Richtung Portugal, Spanien und Irland in Bewegung setzen würde und irgend-
wann sei Österreich an der Reihe.
Vergesslicher Swoboda
Da hat doch der EU-Abgeordnete vergessen, dass die Spekulanten in Griechenland nur
mit Hilfe der dortigen Politiker ihre krummen Dinger abziehen konnten. Auch waren es
Politiker bzw. deren beauftragte Beamte, welche die Staats-Bilanzen fälschten und die
EU-Kontrollbehörde bewusst anlogen.
Mit dieser Aussage behauptet er indirekt, dass kriminelle Energien von Politikern nur
mit Geld zu stoppen seien. Er stellt also ganz unverblümt in den Raum, dass es auch
Österreich treffen könne, falls Griechenland keine „Kredite“ bekommt sondern fallen
gelassen werde.
Bankräuber-Fond
Vielleicht sollte man einen Fond für Bankräuber einrichten. Diese könnten sich dann
aus diesem bedienen und müßten keine Bankinstitute mehr überfallen. Swoboda lässt
in seinem Leserbrief anklingen, dass durch Bezahlung kriminelle Energie abgewendet
werden kann.
Man bezahlt lieber, als den kriminellen Politikern den Prozess zu machen. Damit soll
verhindert werden, dass diese ihre kriminellen Energien weiterhin freisetzen und zu-
sammen mit Spekulanten weitere Staatspleiten verursachen können. Im Klartext wird
so eine Vorgehensweise „Korruption“ genannt.
Der Mann hängt an seinem Job
Und das Ganze geschieht lediglich aus dem Grund, das künstlich geschaffene überregio-
nale Staatengebilde weiterhin am Leben zu erhalten. Dies ist nämlich ebenfalls aus dem
Leserbrief von Swoboda zu entnehmen.
Klar dass dieser Mann an seinem gut dotierten Job hängt. In Österreich hatten seine sozial-
demokratischen Genossen offenbar keine politische Verwendung mehr für die Person
Swoboda und schoben ihn vermutlich deshalb nach Brüssel ab.
Ein Ende der EU würde möglicherweise kurzfristig Geld kosten. Ein Weiterbestehen dieser
aber mit absoluter Sicherheit ewig ein Fass ohne Boden sein. Kriminelle Politiker würden
weiterhin bezahlt werden, um kriminelle Handlungen zu unterlassen, anstatt sie ins Gefäng-
nis zu werfen.
EU gehört aufgelöst
Unter diesen Aspekten ist eine Auflösung der EU das Klügste. Lieber ein Ende mit Schre-
cken, als ein Schrecken ohne Ende. Europa gab es vor der EU und wird es auch nach
dieser geben.
Die Einzigen die ein Ende der EU bedauern werden sind jene Politiker und Beamte die
in Brüssel sitzen, viel Geld kassieren und ihren Job entweder gar nicht oder sehr schlecht
erledigen. Denn hätten diese ihre Hausaufgaben ordentlich gemacht, stünden wir heute
nicht vor einem Griechenland-Desaster.
*****
2010-05-08
Polizei macht die Ostgrenze dicht
Diese Schlagezeile war in der gestrigen Kronen-Zeitung zu lesen. Der Wunschtraum vieler
Österreicher ging leider nur für 24 Stunden in Erfüllung. Der Großteil von Herr und Frau
Österreicher, sowie zahlreich lebenden anständigen Ausländer(innen) in unserem Land,
welche der ausufernden Kriminalität ohnmächtig gegenüberstehen, wünschen sich sehn-
lichst die alte Methode der Ostgrenzkontrolle herbei.
Sicher reisten auch damals kriminelle Subjekte ins Bundesgebiet ein, um ihren verbrech-
erischen Machenschaften nachkommen zu können. Allerdings konnte durch eine rigorose
Grenzkontrolle, ein nicht unerheblicher Anteil verhindert werden.
Das Pferd von hinten aufgesattelt
Die in den letzten 24 Stunden durchgeführten Kontrollen auf den Ost-Transitrouten,
sowie Planquadrate sind zwar löblich, können aber das Kraut nicht fett machen. Vor-
allem weil auch die Verbrecher wissen, dass solche Aktionen nur sporadisch und zeit-
lich begrenzt stattfinden.
Wir fragen uns, warum das Pferd von hinten aufgesattelt wird. Zuerst wird kriminellen
Subjekten eine völlig freie und unkontrollierte Einreise nach Österreich ermöglicht.
Im Angesicht solcher paradisischer Zustände, stehlen, rauben und morden sie dann in
unserem Land. Erst als die Hilferufe der Bevölkerung nicht mehr zu überhören waren,
schrillten bei den Verantwortlichen die Alarmglocken.
Erst dann begann man mit einem zeitlich begrenzten Großaufgebot der Polizei eine Ver-
brecherjagd. Sicher sieht es spektakulär aus, ist aber in Wirklichkeit nur ein Strohfeuer
und nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.
Die dingfest gemachten Verbrecher brauchen sich allerdings auch keine besondern Sorgen
zu machen. Denn heimische Gefängnisaufenthalte sind für viele von ihnen keine wirkliche
Strafe.
Im Luftreiseverkehr normaler Alltag
Im Luftreiseverkehr hatte man erkannt, dass verbrecherische Subjekte eine Gefahr für Ver-
mögen, Leib und Leben von anderen Personen darstellen. Die Konsequenz daraus war,
verschärfte Kontrollen auf den Flughäfen.
Egal ob man von Österreich aus in ein EU-Land reist oder umgekehrt, jeder Passagier
hat sich einer Kontrolle zu unterziehen und dazu mindest zwei Stunden vor Abreise
am Flufhafen einzufinden.
Da fragen wir uns schon, warum ein „Peter Pilz“ und seine Gutmenschenfraktion bei Flug-
hafenkontrollen nichts von einer Schengen-Grenze faseln. Möglicherweise bedienen sie
sich des öfteren des Flugzeuges als Transportmittel und legen auf eine sichere Reise gro-
ßen Wert.
Mittlerweile müßte der dümmste Mensch erkannt haben, dass sich offene Ostgrenzen
zu einer Gefahr entwickelt haben. Dementsprechend sollte auch reagiert werden und
zwar genauso wie im Flugreiseverkehr.
Die Ostgrenzen gehören wieder kontrolliert
Die Ostgrenzen gehören einfach wieder dicht gemacht und durch Grenzbeamte kontrol-
liert. Jeder der nach Österreich einreisen will, muß den Grund seines Aufenthaltes erklä-
ren und dementsprechende Barmittel vorweisen. Im Zweifelsfall ist auffälligen Personen
die Einreise ins Bundesgebiet zu untersagen.
(Fotoquelle: www.wdr.de)

Bei Ostblockbanden nicht sehr beliebt.
Uns ist bewusst, dass rigorose Grenzkontrollen nicht der Weisheit letzter Schluss sind und
dadurch nicht jedes geplante Verbrechen verhindert werden kann. Allerdings würden diese
massiv zur Eindämmung des jetzigen Zustandes führen.
Kein Mensch der Welt, weder hirnlose EU-Bürokraten, noch realitätsfremde Gutmenschen
wie „Peter Pilz“ und Konsorten, können einem souveränen Staat verbieten durch geeignete
Massnahmen Verbrechen vorzubeugen und dadurch seine Bevölkerung zu beschützen.
*****
2010-03-21
Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit
Ein 77-jähriger Türke erschoss einen vermeintlichen Nebenbuhler und schnitt ihm als
Draufgabe noch seinen Penis ab. Am LG Wr. Neustadt erhielt er im Jahre 2008, für
diese Tat zwanzig Jahre Haft wegen Mord und anschließende Einweisung in eine An-
stalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Eineinhalb Jahre später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen, da in einem
Gutachten festgestellt wurde , dass er körperlich stark abgebaut hatte und daher keine
Gefahr mehr für die Menschheit darstellt.
Raubmörderin in Freiheit
Eine 80-jährige Frau erschlug ihre 78-jährige Nachbarin mit 68 Hieben und beraubte sie
anschließend. Um eine Person mit knapp 70 Hieben zu erschlagen, ist ein Mindestmass
an körperlicher Kraft Voraussetzung.
Die Täterin erhielt für ihre Tat 18 Jahre Haft. Offensichtlich schwanden im Gefängnis ihre
Kräfte und sie wurde nach 2 Jahren, heuer im März wegen Haftunfähigkeit nach Hause
entlassen.
Haben in der Haft abgebaut
Beide Taten waren kaltblütig geplant und hatten jeweils den Tod eines Menschen zur
Folge. Zwar waren die Täter keine Teenies mehr, aber die Ausführung ihrer Taten haben
viel Brutalität und eine gewisse Kraftanstrengung gefordert.
In der Haft bauten die Beiden offensichtlich so stark ab, sodass man zum Schluss kam, dass
sie keine Gefahr mehr für ihre Mitmenschen und aus gesundheitlichen Gründen haftunfähig
sind. Und das bei zwei Mörder.
Warum sitzt Elsner noch?
Da fragen wir uns doch allen Ernstes, warum ein Helmut Elsner noch in Haft sitzt. Dieser
hatte zwar die BAWAG um ein schönes Sümmchen erleichtert, allerdings keinen Menschen
dabei verletzt, geschweige denn getötet.
Er wurde im Zuge eines Wahlkampfes zur Nationalratswahl, von seinen eigenen roten
Genossen den „schwarzen“ Wölfen zum Fraß vorgeworfen, um vermutlich von anderen
Problemen abzulenken.
Unpolitischer Prozess
In einem völlig „unpolitischen“ Prozess unter dem Vorsitz der Richterin Bandion-Ortner,
wurde er zu über neun Jahren Haft verurteilt. Die besagte Richterin avancierte kurze Zeit
später zufällig zur Justizministerin.
Nun Elsner ist mit seinen 74 Jahren auch kein Jüngling mehr und hat in der Haft sicherlich
ebenfalls stark abgebaut. Zahlreiche ärztliche Gutachten dokumentieren seinen schlechten
körperliche Zustand.
Pseudobegründungen wie Flucht- und Wiederholungsgefahr
Ohne besonderes Mitleid mit dem Ex-Banker zu hegen, fragen wir uns aber schon, warum
dieser Mann nicht unter Anwendung einer elektronischen Fußfessel seine U-Haft als Haus-
arrest absitzen kann. Der von der Justiz immer wieder angegebene Grund Fluchtgefahr, ist
mit einer derartigen Sicherung nicht mehr haltbar.
Auch glauben wir nicht, dass Tatwiederholungsgefahr besteht. Denn wer würde Helmut
Elsner einen Job geben, wo er die Möglichkeit hätte Gelder zu verspekulieren. Also ist er
so gesehen auch keine Gefahr mehr für seine Mitmenschen.
Verschwörungstheorie
Zu dieser doch erstaunlichen Vorgangsweise wie man mit Elsner verfährt, haben wir eine
eigene Theorie. Dieser Mann ist ein „Steher“ und hat dies immer wieder im Prozessver-
lauf bewiesen. Das kann man von seinen Mitangeklagten nicht behaupten. Dafür sind
diese längst wieder in Freiheit, oder mussten keinen einzigen Tag sitzen.
Wir glauben, dass Elsner die „Krot nicht allein fressen“ will und sicher im Besitz von
Beweismaterial ist, die hochrangige Mitglieder unserer Gesellschaft belasten. Dieses
Material ist für ihn zur Zeit nicht zugänglich, da er ja einsitzt.
Das biologische Ende naht
Da der Ex-Banker kein Dummkopf ist, bemerkte er rasch in welche Richtung sich der
Prozess entwickelte. Der zusätzliche Faktor, dass alle Mitangeklagten in Freiheit herum-
hüpfen, bestätigte ihn in seiner Annahme, keinem mehr trauen zu können.
Der einzige Weg um an eventuell belastendes Material heranzukommen wäre der, wenn
er sich in Freiheit bewegen könnte. Das dürfte einigen Herrschaften nicht so wirklich ge-
fallen.
Also ist es doch wesentlich effizienter, ein biologisches Ende eines Herrn Elsner abzuwarten.
Sollte unsere Verschwörungstheorie nicht stimmen, bleibt nur mehr der Ausspruch: „Die
Wege des Herrn sind unergründlich“.
*****
2010-03-03
Gesetzesnovelle
Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung, bereitet das Justizministerium eine
der wohl erstaunlichsten Gesetzesnovellen vor. Sollte der Absatz 2 dieses Paragraphen
tatsächlich im Strafgesetzbuch seinen Niederschlag finden, ist der erste Schritt zurück in
stalinistische Zeiten vollzogen.
119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
„§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“
B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.
Gewalt ist abzulehnen
Der ersten Absatz dieses Paragraphen ist für jeden zivilisierten Menschen nachvollziehbar.
Um seine Meinung zu propagieren sollte niemanden das Recht zustehen, dies mit einem
Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet sind die öffent-
liche Ordnung zu gefährden, sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußerung.
Es lebe Stalin
Der zweite Absatz des § 283, würde eher in die ehemalige stalinistische Sowjetunion oder
ins kommunistische China passen. Ein derartiger Text ist einer Demokratie nicht würdig.
Mit einer geeigneten Interpretation dieses Gesetzestextes, ist die Meinungsfreiheit in Öster-
reich gestorben.
Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“. Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann immer subjektiv als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden.
Objektivität unmöglich
Während z.B. ein Einbruch immer ein Einbruch bleiben wird, kann eine Verächtlichmachung
nicht objektiv beurteilt werden. Ist der Richter derselben Meinung wie der Beschuldigte, wird
es ganz anders aussehen, als wenn dieser gegenteiliger Meinung ist.
Nehmen wir ein praktisches Beispiel. Herr YX lehnt Homosexualität ab. Er findet es abartig,
wenn sexuelle Handlungen unter Männer stattfinden. Dies ist seine Meinung und die tut er
auch kund. Macht er damit Schwule verächtlich oder nicht?
Ist der Richter selbst homosexuell, darf der Delinquent mit einer Verurteilung rechnen. Lehnt
der Richter Homosexualität ab, wird es sicherlich ein Freispruch. Mit diesem Beispiel wollen
wir demonstrieren, dass es hier kein objektives Urteil geben kann.
Freibrief für Kinderschänder
Bleiben wir bei sexuellen Ausrichtungen und Neigungen unter denen auch die Pädophilie
fällt. Jeder der sich nun über diese perversen Menschen abfällig äußert, würde sich nach
§ 283 Absatz 2 strafbar machen. Das kann wohl nicht der Sinn eines Gesetzes sein.
Diese Beispiele würden sich endlos fortsetzen lassen. Ob nun klerikale Einrichtungen
kritisiert werden, etc., etc. Selbst Redewendungen wie: „Die hausen wie die Zigeu-
ner“ wären auf einmal strafbar.
Politische Gegner und Kritiker einsperren
Den größten Vorteil allerdings würden die jeweiligen Machthaber aus diesem Paragraphen
ziehen. Jede politische Kritik die nicht im Sinne der jeweiligen Regierung ist, würde sofort
mit einer Strafanzeige geahndet.
Mit einem dem jeweiligen Regime zugeneigten Staatsanwalt und Richter, würden politische
Gegner oder Kritiker, zur Zeit bis zu zwei Jahre hinter Gitter verschwinden. Wenn es dem-
entsprechend viele Anzeigen gibt, kann es natürlich durchaus möglich sein, den Strafrahmen
nach Belieben zu erhöhen, um „Unbelehrbare“ eines Besseren zu belehren.
Während in totalitären Staaten Menschen auf die Strasse gehen und auch im Gefängnis
landen um solche Gesetze abzuschaffen, bemüht man sich in der demokratischen Republik
Österreich, ein solches Gesetz einzuführen.
*****
2010-01-28
Richter und Ärzte
Richter sind wie Ärzte hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft. Ärzte können
durch Kunstfehler, Menschen schweren körperlichen Schaden bishin zum Tod zufügen.
Ein Arzt muss sich in so einem Fall seiner Verantwortung stellen und hat die Konsequen-
zen daraus zu ziehen.
Fehlurteile und Kunstfehler
Aber auch Richter können durch Kunstfehler, sprich Fehlurteile die Existenz von Menschen
vernichten. Egal ob es sich dabei um Angeklagte, die aktuellen oder eventuell spätere
Opfer handelt. Typisches Beispiel eines Fehlurteiles ist der Fall „Natschläger“.
Da erhielt ein Täter, der den Tod eines Pensionisten verursachte eine derart milde
Strafe, die ihn offensichtlich veranlasste seine „kriminelle Karriere“ fortzusetzen.
Ärzte haben die schlechteren Karten
Anders als Ärzte brauchen sich Richter im Falle von Fehlurteilen nicht ihrer Verant-
wortung stellen und auch keine Konsequenzen daraus ziehen. Einerseits ist es gut
das ein Richter frei in seiner Entscheidung ist, anderseits darf dies jedoch nicht
zu Urteilen führen, die selbst von einen Laien als Fehlurteil erkannt werden.
Immer wieder Fehlurteile
Leider konnte man in letzter Zeit immer wieder feststellen, dass Angeklagte für Mini-
maltaten die volle Härte des Gesetzes traf, während anderseits Beschuldigte für be-
gangene Taten freigesprochen wurden, oder ein extrem mildes Urteil erhielten. Erst
vergangene Woche wurden zwei solcher Urteile gefällt.
Fall 1 der vergangenen Woche
Eine 27-jährige Studentin „bombardierte“ einen Arzt zweieinhalb Jahre lang mit sage und
schreibe 30.000(!) SMS. Als er jedoch per Post Briefe erhielt, denen unter anderem „Wehe,
du hast eine andere Partnerin!“ zu entnehmen war, und Pakete mit aufreizenden Damen-
slips und Sexspielzeug zugestellt bekam, erstattete er Anzeige.
Der Arzt hatte die junge Frau nicht einmal gekannt, so dass man von einer eventuellen
Revanche einer schief gegangen Beziehung sprechen hätte können. Sie hatte den Arzt
lediglich in einem Spital gesehen und sich in ihn verliebt, so die Studentin.
Im Prozess wurde die 27-Jährige wurde freigesprochen, weil nach Ansicht von Richterin
Karin Burtscher die Tatbestandsmerkmale des Stalking-Paragrafen nicht erfüllt wurden:
„Dass Sie ihn in massiver Weise belästigt habe, war sicher gegeben. Aber die vom
Gesetz geforderte unzumutbare Beeinträchtigung seiner Lebensführung lag wohl
eher nicht vor“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.
Nun dann sollte einmal die Richterin bis zu 140 SMS täglich, Liebesbriefe und Sexspiel-
zeug von einem unbekannten Verehrer bekommen und dann möchten wir gerne wissen,
ob sie dies dann nicht als unzumutbare Beeinträchtigung ihrer Lebensführung sieht.
Fall 2 der vergangenen Woche
Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf, Brust
und Hals.
Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Das die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.
Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
versuchten Totschlags verurteilt.
Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-
wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam
man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord-
versuch vorlag.
Erstaunlich sagen wir, der Mann lebt bereits 20 Jahre in Österreich und besitzt die öster-
reichische Staatsbürgerschaft. Abgesehen davon, muß es bei einer derartigen Straftat
egal sein von wo der Täter stammt.
Auch Richter haben Stress
Richter sind auch nur Menschen die beruflichen und privaten Stress ausgesetzt sind.
Das darf jedoch nicht dazu führen, dass ihr Urteilvermögen getrübt wird oder sie aus
welchen Gründen auch immer Urteile fällen, bei denen keine Unparteilichkeit mehr zu
erkennen ist.
Was spricht gegen einen Psychotest?
Jeder Busfahrer wird in regelmäßigen Zeitabständen ärztlich überprüft, ob er physisch
und psychisch noch in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Was spricht also dagegen
wenn Richter(innen) ebenfalls in gewissen Zeitperioden ärztlich überprüft werden, ob
sie psychisch noch in der Lage sind, die Anstrengungen des Richteramtes zu tragen.
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2010-01-17
Keine Menschenrechte für Straftäter?
Menschenrechte sollten auch bei Rechtsbrechern nicht mit den Füßen getreten werden.
Dies geschieht zur Zeit ganz offensichtlich inmitten des Rechtsstaates Österreich. Der zur
Zeit prominenteste Häftling Österreichs, Helmut Elsner sitzt bereits seit fast drei Jahre in
U-Haft.
Kinderschänder haben es besser
Nicht das wir besonderes Mitleid mit dem Ex-Banker Elsner haben, aber dessen Gesund-
heitszustand dürfte sich tatsächlich in einem katastrophalen Zustand befinden. Der Mann
hat niemanden umgebracht und auch keine Kinder mißbraucht. Kinderschänder kommen
bei uns wesentlich günstiger davon.
Warum keine Fußfessel?
Nicht ganz unberechtigt ist der Vorwurf von Elsners Gattin und seinem Anwalt, ob man es
darauf anlege, dass er in der Haft verstirbt. Der Mann ist mittlerweile 74 Jahre alt, schwer
krank und pleite. Was spricht dagegen wenn er mit einer „Fußfessel“ versehen, in Haus-
arrest geschickt wird? Davonlaufen wird er wohl kaum mehr können.
Pechvogel Elsner
Helmut Elsner, für den natürlich die Unschuldsvermutung gilt, hatte einfach nur Pech.
Mitten im Wahlkampf flog der Bawag-Skandal auf und war natürlich sofort hochexplosive
Munition. Von allen Politiker die mit ihm einige Tage vorher noch zu Mittag gegessen haben,
oder sonstige Kontakte pflegten, wurde er wie eine heisse Kartoffel fallen gelassen.
Der naive Banker
Man muss Herrn Elsner eine gewisse Naivität zusprechen, wenn er geglaubt hat, dass er
durch diese Herrschaft Deckung finden würde. Schon Bismarck sagte, dass man sich in der
Politik hohe Stiefeln anziehen müsse. Der Mann war mit dieser Aussage seiner Zeit weit
voraus.
Wenn man den durch Elsner angeblich verursachten Schaden von 1,8 Milliarden Euro be-
trachtet und ihn mit heutigen Verlusten von Banken vergleicht, deren Verspekulation der
„Wirtschaftskrise“ zugeschrieben wurde, nimmt sich die von Elsner angeblich verur-
sachte Schadenssumme, eher wie ein Ladendiebstahl aus.
Unterstützung statt Gefängnis
Wäre der Skandal nicht mitten im Wahlkampf aufgeflogen, wäre er sicherlich nicht in einer
Gefängniszelle gelandet, sondern mit dem Finanzminister am runden Tisch gesessen und
hätte um eine staatliche Unterstützung für „seine“ angeschlagene Bank gefeilscht.
Auch sollte nicht unerwähnt bleiben, dass eine Vertuschung des Bawagskandals fast ge-
lungen wäre, wenn nicht die zur Bilanzschönung aufgezogene Kredithochschaubahn der
amerikanischen Refco entgleist wäre.
Wie schnellebig die heutige Zeit ist wird dadurch bewiesen, dass sich heute über Milliarden-
spekulationsverluste niemand mehr besonders aufregt und auch keinen Richter auf den Plan
rufen.
Man darf aber gespannt sein, ob bei der Hypo-Adria auch mit den selben Maßstäben gemes-
sen werden wird. Wir glauben eher nicht, denn es läuft zur Zeit kein Wahlkampf zur National-
ratswahl.
Profilierer und Streber
Das war in der Wahlkampfzeit etwas anders. Herr Dr. Schüssel wollte sich unbedingt als Ret-
ter der BAWAG profilieren und eröfnete auch demonstrativ unter Blitzlichtgewitter, ein Spar-
buch bei dieser.
Auch war schnell eine Richterin gefunden, der nach höheren Ämtern zumute war. Es wäre
interessant, ob Frau Dr. Bandion-Ortner heute den selben „Ehrgeiz“ an den Tag legen
würde, wenn kein Ministerposten in Aussicht wäre.
Also wie gesagt, Elsner hatte einfach nur Pech. Erstaunlich ist nur warum er den Mund hält,
denn alleine kann er dieses Ding nicht durchgezogen haben. Eventuelle Mittäter werden
aber sicherlich voller Sehnsucht den Tod für den Ex-Banker herbeisehnen. Man weiß ja nie,
ob dieser vielleicht doch noch zu plaudern beginnt.
*****
2009-12-11
Drogenabhängig
Drogenkranke sind arme und bemitleidenswerte Geschöpfe, auch wenn sie an ihrer Sucht
selbst schuld sind. Meist sind sie im jungen Alter, wo sie sich der Gefahren der Drogen
gar nicht bewußt waren, mit dem Teufelszeug in Berührung gekommen und später in die
Drogenabhängigkeit abgerutscht.
Der Genuss des vermeintlich harmlosen „Haschischjoint“ endete nicht selten am
Karlsplatz mit der Nadel im Arm. Aber sei wie es sei, einen Ausstieg aus der Drogen-
abhängigkeit kann ein Betroffener nur für sich selbst, auf freiwilliger Basis entscheiden.
Freiwilliger Ausstieg
Wenn sich ein Drogenkranker für die Abstinez entschieden hat, ist es auch hilfreich,
wenn sein Vorhaben medikamentiös unterstützt wird, sollte dies von Nöten sein.
Der Umstieg auf Drogenersatzmittel ist für einen Entzug sicherlich förderlich.
Wenn dadurch ein Rückfall zu „echten“ Drogen verhindert wird, kann dies bereits
als erster Erfolg verbucht werden.
Zwangstherapie
Das sieht die FPÖ-Gesundheitssprecherin NAbg. Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
jedoch anders. In einer heutigen APA-Aussendung zum aktuellen Drogenbericht
meinte sie, dass es durchaus keine „Erfolgsstory“ darstelle, dass in Österreich
immer mehr Opiatabhängige mit Drogenersatzmitteln behandelt würden.
Ganz offensichtlich werde das Ziel vollkommen verfehlt. Die Patienten kämen zwar
weg von der illegalen Droge, aber hin zu einer legalen.
Soviel zum Standpunkt der FPÖ-Gesundheitssprecherin. Sie meint das Drogensüchtige
zwangstherapiert gehören, da dies der einzige Weg sei, diese Personen von ihrer
Sucht wegzubringen.
Gehirnoperation oder Einzelhaft?
Wie stellt sich das Frau Belakowitsch-Jenewein vor? Soll man den Drogenkranken die
Hände amputieren, sodass es für sie fast unmöglich ist Drogen zu sich zu nehmen.
Vielleicht meint sie auch, dass eine Gehirnoperation im „Suchtzentrum“ Erfolg bringen
würde.
Man könnte Drogensüchtige auch in Einzelhaft verfrachten und sie solange in der
Zelle schmorren lassen, bis ihnen die Lust auf das Rauschgift vergeht.
Hoffentlich nie Entscheidungsträger
Hoffentlich kommt Frau Belakowitsch-Jenewein nie in eine politische Funktion, in der sie
wirklich Entscheidungen treffen kann. Für uns ist ihrer Gesinnung nicht zeitgemäß. Diese
hätte vor 55 Jahren in das damalige herrschende politische Regime gepasst.
Das wäre sinnvoll
Werte Frau Dr. Belakowitsch-Jenewein. Sie wollen etwas gegen Drogen tun? Dann werden
sie schnellstens präventiv tätig, denn hier gibt es ein unendlich weites Feld.
Steigen Sie Betreibern von „Drogenforen“ auf die Zehen, indem Sie deren Webseiten schlies-
sen. Stören Sie die Geschäfte von Kleindealern, damit treffen Sie nämlich auch die „Drogen-
barone“. Tragen Sie Sorge dafür, dass Drogenhändler und Drogenschmuggler dement-
sprechend bestraft werden und nicht mit einer geringfügigen Haftstrafe davonkommen.
Zwangstherapie ist keine Alternative
Niemand ist noch mit einer Zwangstherapie von seiner Krankheit geheilt worden. Entweder
hat es die jenige Person mit reiner Willenskraft, oder mit ärtzlicher Unterstützung geschafft.
Die Betonung bei einem solchen Vorhaben, liegt auf dem freien Willen.
Sich auf bedauernswerte Drogenkranke einzuschiessen, um daraus politisches Kapital zu
schlagen entbehrt jeder moralischen Verantwortung.
Stauni
2009-11-05
Verlängertes Kindergeld
Folgende Nachricht war gestern auf http://teletext.orf.at/ Seite 115 zu lesen:

Wenn wir das richtig lesen, bekommen all jene das Kindergeld länger, wo sich ein Elternteil
in Haft befindet oder jene die eine Wegweisung gegen den anderen Elternteil beantragt
haben.
Prämie bei Haft
Das mit der Haft muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Da sitzt ein Elternteil auf
Grund seines kriminellen Verhaltens im Gefängnis und der restliche Familienclan wird mit
einer Prämie, in Form eines verlängerten Kindergeldes belohnt. Das wird bestimmt den
Opfern der Straftaten besonders gut gefallen.
Überlegenswert ?
Diese „Prämie“ wird auch sicher bei den redlichen Eltern unseres Landes ein „positives“
Echo auslösen. Vielleicht wird sich der Eine oder Andere überlegen weiterhin sein Geld
ehrlich zu verdienen.
Keine Sorgen mehr
War bis jetzt immer die Sorge gegeben, bei einem kleinem Einbruch erwischt zu werden und
eine unversorgte Familie zu hinterlassen, so besteht diese für die Zukunft nicht mehr.
Der Staat springt ohnehin finanziell in die Presche, solange sich der eine Elternteil in staat-
licher Obhut befindet. Ein wirklich erstaunliches System.
Nebenverdienst ?
Ein schönes Körberlgeld lässt sich mit der beantragten Wegweisung machen. Da werden sich
doch sicher einige Schlaue finden, die das voll ausnützen. Wird es knapp in der Familienkassa,
beantragt man einfach eine Wegweisung und schon rollt der Rubel vom Vater Staat.
Wegweisung tut nicht weh
So eine kleine Wegweisung hat noch niemanden geschadet und die Einhaltung wird ohnehin
nicht kontrolliert, soferne nicht der andere Elternteil um Hilfe ruft.
Wir vermuten das in naher Zukunft sehr viele Wegweisungen beantragt werden.
Stauni
2009-08-26
Verdächtiger ausgeliefert
Der tatverdächtige bulgarische Staatsbürger Tsvetan R., der in Pachfurth (NÖ) das Heurigen-
wirtsehepaar Christoph und Monika Timm erschossen und deren Tochter Tamara schwer
verletzt haben soll, wurde nun endlich nach Österreich ausgeliefert.
In U-Haft
Zur Zeit befindet er sich in der Justizanstalt Korneuburg in Untersuchungshaft, die von der
zuständigen Haftrichterin über ihn verhängt wurde.
Ihm werden folgende Taten zur Last gelegt. Schwere Raub mit Todesfolge und versuchter
Mord.
Groteske Auflagen
Ohne eine Vorverurteilung vornehmen zu wollen, stehen auf diese Delikte immerhin lebens
-lange Haft. Und jetzt kommt das Erstaunliche bei der ganzen Angelegenheit. Der mutmaß-
liche Täter wurde von den bulgarischen Behörden nur für die Dauer von sechs Monaten an
die österreichische Justiz ausgeliefert.
Tatverdächtiger nur ausgeborgt
Was spielt sich da zwischen Österrreich und Bulgarien eigentlich ab ?
„Rent a Beschuldigten“ oder so ähnlich. Wenn Tsvetan R. wirklich der Täter war, haben die
österreichischen Behörden jedes Recht, sich Zeit zu nehmen um das Verbrechen lückenlos
aufzuklären und den Täter einer gerechten Bestrafung zuzuführen.
Das Setzen eines Zeitlimits für eine Ermittlung bei einer derart abscheulichen Tat, darf wohl
als Verhöhnung des österreichischen Rechtsstaates gewertet werden.
Bulgarien das Menschenrechtsland
Klar, werden nun einige Stimmen sagen, dies dient nur zur Verhinderung einer endlos
langen Untersuchungshaft. Auch klar sagen wir, den der ehemalige Ostblockstaat
Bulgarien ist ja hinlänglich für die Einhaltung von Menschenrechten bekannt.
Es sind schon Personen wegen weitaus geringerer Delikte länger in U-Haft gesessen.
Also was soll dieser Schwachsinn mit einem mutmaßlichen Täter auf Zeit. Aber das ist
noch nicht alles.
Sollte dem Tsvetan R. die Tat nachgewiesen werden und dies zu einer gerichtlichen
Verurteilung führen, haben die Bulgaren eine neuerliche Auflage für die österreichische
Justiz parat.
Bulgaren wollen ihn wieder haben
R. wäre in diesem Fall wieder nach Bulgarien auszuliefern um dort seine Haftstrafe abzu-
sitzen. Wir würden es uns noch einreden lassen, wenn die österreichischen Behörden den
Mann los werden wollen, da unsere Gefängnisse ohnehin überfüllt sind und um einen
ausländischen Verbrecher nicht bis an sein Lebensende durchzufüttern.
Was ist da wirklich los ?
Was aber um alles in der Welt veranlasst die bulgarische Justiz dazu, einen verurteilten
Raubmörder wieder in ihr Land zu importieren. Normalerweise wäre jeder Staat glücklich
darüber, einen derartigen Verbrecher loszuwerden.
Da kommt doch der Verdacht auf, dass dies ein abgekartetes Spiel ist und Tsvetan R. ein
bulgarisches Gefängnis, vermutlich wenn überhaupt nur für ganz kurze Zeit von innen sehen
wird.
Korruptionsfrei
Da wie ebenfalls hinlänglich bekannt, ist ja Bulgarien frei von jeglicher Korruption und wer
würde da schon auf die Idee kommen, dass es sich Tsvetan R. eventuell schon im Vorfeld
„gerichtet“ hat.
Tja, wer kann schon ahnen wie die bulgarischen Behörden ticken. Vielleicht denken sie, man
kann nie wissen wofür man diesen Mann noch brauchen kann.
Stauni
2009-07-30
Humor ist wenn man trotzdem lacht
In Krisenzeiten hat die Bevölkerung ohnehin wenig zu lachen. Da kommt eine Idee der
Bundesregierung gerade zeitgerecht, um die Leute zu erheitern. Diese beschäftigt sich
allen ernstes mit dem Gedanken, nicht mehr benötige Postbeamte in den Exekutivdienst
zu überstellen, um die Polizei zu entlasten.
Für die Post AG ist alles O.K.
Der Österreichische Post AG gefällt dieser Vorschlag, den sie findet es als Beitrag zur
Sicherheit, in den gegenwärtigen Zeiten. Man werde diesen Vorschlag prüfen und die
noch offenen Fragen zu Details wie Dienstorte und Tätigkeit klären.
Zum Transfer an und für sich bestehen keine Bedenken, da ja auch schon Justizwache-
beamte zur Polizei gewechselt sind.
Post AG ist ahnungslos
Offensichtlich hat man in der Postgeneraldirektion keine Ahnung über die Tätigkeit eines
Justizwachebeamten, um zu so einen Schluss zu kommen.
Den verantwortlichen Damen und Herren kann nur angeraten werden, einige Tage Dienst
in einem Gefängnis zu verrichten. Sie werden den Unterschied zwischen Justiz und Post
sofort bemerken.
Das Justizopfer
Auch der bedeutendste Oppositionspolitiker unseres Landes, Herr Westenthaler sieht in der
Idee von Beamtenministerin Heinisch-Hosek einen Lichtblick für die Betroffenen.
Na, ja vielleicht sind Postler verkehrssicherer und können einem Auto schneller ausweichen,
wenn der Fahrer damit aus einem Parkplatz ausfahren will.
Hut ab, Herr Pilz
Die sonst so realitätsfernen GRÜNEN haben diesmal überraschend richtig reagiert.
Peter Pilz fordert sarkastisch eine sofortige Bewaffnung der Müllabfuhr, den nur eine
solche kann potentielle Täter abschrecken.
Das ist nicht genug
Da wollen wir doch einen Schritt weiter gehen und sagen, dass auch Straßenkehrer
sofort unter Waffen gestellt gehören. Eine ständige Präsenz einer Straßenkehrerarmee ,
die neben dem Besen ein Sturmgewehr tragen, wird das Sicherheitsgefühl der Bevölker-
ung augenblicklich verstärken.
Aber auch die Untergrundkriminalität muss mit geeigneten Mitteln bekämpft werden, um
Einbrüche a la „Riffifi“ zu verhindern. Hier könnten wir uns vorstellen, dass die Kanalräumer
ab sofort mit Waffen ausgerüstet werden.
Damit wäre Wien auch unter Tage ein wesentliches Stück sicherer, allerdings nur die Obdach-
losen müssten in Zukunft mehr aufpassen, um nicht mit einem Einbrecher verwechselt zu werden.
Schuster bleib bei deinem Leisten
Nichts gegen unsere Postler, die einen ehrenwerten und Beruf ausüben. Aber gehen Sie einmal
in ein Postamt und schauen Sie sich ein wenig um. Es wird Ihnen sofort klar werden, warum diese
Damen und Herren bei der Post arbeiten und nicht bei der Polizei sind.
Hoffentlich haben die Räuberbanden aus den ehemaligen Ostblockländer diese höchst
erstaunliche Idee noch nicht mitbekommen. Wenn ja, wird ihnen schon jetzt das Wasser
im Mund zusammenlaufen.
Stauni
2009-06-25
Ab nach Stein
Am Mittwoch wurde der zu lebenslanger Haft verurteilte Josef F., von der Sonderanstalt
Mittersteig, nach Niederösterreich in die Haftanstalt Stein verlegt. Dort wird er vermutlich
und auch hoffentlich, den Rest seines Lebens in einer Einzelzelle des Hochsicherheitstrakts
verbringen.
Strafvollzugsanstalt Stein
Foto Quelle: strafvollzug.justiz.gv.at
Vielleicht hat man in dieser Justizvollzugsanstalt einen Keller frei, den eine Zelle mit
Donaublick wäre ohnehin eine Frechheit.
Die Gefängnisleitung weis zu berichten, dass Josef F. einen gesunden, kooperativen
und zukunftsorientierten Eindruck macht.
Psychotest
Da man aber auf Nummer „Sicher“ gehen wollte, wurden psychologische Tests durch-
geführt.
Ein Service das seiner Tochter, die er 24 Jahre lang mit ihren, von ihm „gezeugten“ Kindern,
im Keller des F.-Hauses eingesperrt hatte, während der Gefangenschaft nicht zuteil wurde.
Keine Selbstmordgefahr
Bei Josef F. wurden keine Anzeichen für suizidale Tendenzen festgestellt.
Gottseidank, denn wir lehnen Selbstmord natürlich ab, aber wenn er sich dafür entschieden
hätte, wären dem Steuerzahler zigtausend Euros erspart geblieben.
Workaholic Josef F.
Auch will Josef F. kein Pensionistendasein fristen, sondern wieder ordentlich zupacken.
Auf Grund seines fortgeschrittenen Alters, werden schwere körperliche Arbeiten nicht
mehr in Frage kommen.
Laut Gefängnisleitung aber, wird sich in einer der 28 Werkstätten sicherlich eine Be-
schäftigung für Josef F. finden lassen.
Da hätten wir mit Verlaub einen Vorschlag zu machen.
In jedem Baumarkt erhältlich
Lasst den Mann Keller ausheben, den darin ist er Spezialist.
Stauni
2009-06-05
Fernsehserie
Das A-Team ist eine US-amerikanische Fernsehserie, die von 1983 bis 1987 produziert
wurde. In dieser Serie geht es darum, dass vier Berufssoldaten die wegen eines Ver-
brechens verurteilt wurden, das sie laut der Handlung des Films nicht begangen hatten.
Sie brechen aus dem Gefängnis aus und tauchen in der amerikanischen Metropole
Los Angeles unter.
Obwohl sie von den Behörden gejagt werden, helfen sie anderen Personen die
allerlei Probleme haben. Wer ihre Hilfe in Anspruch nehmen kann, entscheiden sie
nach eigenem Gutdünken.
Bei der Hilfeleistung sind sie nicht zimperlich und wenden auch Waffengewalt an.
Soviel zum Inhalt dieser Fernsehserie, aus der leider nicht hervorgeht, wie die vier
eigentlich ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Würde dies in der Realität geschehen, würde es folgendermaßen aussehen.
Vier verurteilte Straftäter brechen aus dem Gefängnis aus. Rechtsmittel gegen ihre
Verurteilung schöpfen sie nicht aus, sondern ziehen es vor auf der Flucht zu bleiben.
Um Überleben zu können, verdingen sie sich als eine Art Privatsöldner. Sie pfeifen
auf jegliches Gesetz, sowie auf den Rechtsstaat und verhelfen ihren Klienten, meis-
tens mit Waffengewalt, zu deren Forderungen. Selbstjustiz ist ein ganz normaler
Tagesordnungspunkt für das A-Team.
Wir haben eine Frage !
Was will uns dieses Plakat der SPÖ eigentlich sagen ?
Stauni
2009-05-24
Kein leichter Job
Am Samstag wies der Polizeipräsident Gerhard Pürstl, der nun seit einem Jahr im Amt ist,
im Ö1-Mittagsjournal, Kritik an der Arbeit der Wiener Polizei zurück.
Eines ist dem Mann zu Gute zu halten und zwar das er ein schweres Erbe nach der Causa
Horngacher und Geiger angetreten hat.
Es ist sicherlich keine leichte Aufgabe, die tiefen Risse innerhalb der Wiener Polizei
zu kitten.
Gestiegene Kriminalität
Es ist ebenfalls kein Spaziergang, die seit der Öffnung der Ostgrenzen enorm gestiegene
Kriminalität zu bekämpfen oder einzudämmen.
Ob die Polizei effizient arbeitet, wird immer in den Augen des Betrachters liegen, der
sie gerade benötigt.
Wir wollen uns hier gar nicht in Einzelheiten der Kriminalstatistik verlieren, den Papier
ist bekanntlich sehr geduldig.
Zwei Aussagen haben jedoch unsere Aufmerksamkeit erregt.
Verminderte Kritikfähigkeit ?
„Er selbst könne mit Kritik gut umgehen, aber die Belastung hier ist sehr, sehr groß und
es ist klar, dass die Polizeibeamten, die den schweren Dienst in der Stadt versehen nicht
gerne hören, wenn an ihnen Kritik geübt wird, wenn er jetzt schon zwölf oder 24 Stunden
im Dienst ist,“ so Pürstl
Diese Aussage beinhaltet eine gewisse Brisanz, denn sie bedeutet wenn jemand bereits
12 oder 24 Stunden gearbeitet hat, diese(r) an einer Kritik nicht mehr interessiert ist.
Nun da muss man dem Polizeipräsidenten vorhalten, dass Polizisten nicht die einzigen
mit einer derartigen Dienstzeit sind.
Polizeidienst ist nicht der Nabel der Welt
Im Bereich der medizinischen Versorgung von Menschen, die in der Verantwortung gegen-
über der Polizeiarbeit, einen weit aus höheren Stellenwert hat, gelten gleiche Arbeitsbeding-
ungen.
Nun möchten wir gerne sehen wie Herr Pürstl reagieren würde, wenn eine ihm nahe-
stehende Person im Spital liegt und seiner subjektiven Meinung nach ein Missstand
vorliegt den er kritisiert und als Antwort erhält, man höre nicht gerne Kritik, weil man
bereits ein gewisses Arbeitspensum erfüllt habe.
Polizei vs. AI
Die zweite Aussage die uns aufhorchen ließ, betraf den Rassismusvorwurf bei der Polizei.
Amnesty International sieht bei der Polizei einen institutionellen Rassismus vorherrschen.
Die Organisation spricht dabei nicht von Einzelfällen, sondern ortet das Problem in der
Struktur.
Dieser Meinung sind wir nicht und haben dies bereits in unserem Beitrag „Rassismus bei
der Polizei ???“ vom 11.04.2009 festgehalten.
Doch so zu tun als gäbe es keine Rassisten bei der Polizei und dies mit der folgender
Aussage zu manifestieren, ist erstaunlich.
Ausbildung ist nicht alles
„Man habe in der Aus-und Fortbildung verpflichtende Toleranztrainings, bei der Aus-
bildung zur Anwendung von Körperkraft stünden die Menschenrechte im Vordergrund.
Dennoch gibt es immer wieder Fälle, bei denen unschuldige Menschen verletzt werden.
Wenn Beamte im U-Bahnbereich, im gefährlichen Suchtgiftmilieu, wo Gewaltbereitschaft
herrscht, Kontrollen durchführen, dann ist es nicht nur zulässig, sondern auch geboten,
dass man mit Körperkraft maßhaltend einschreitet“, so der Polizeipräsident.
Ein verpflichtendes Toleranztraining, wird die Charaktereigenschaften eines Rassisten
nicht ändern.
In den Reihen der Polizei wird es genauso viele oder wenige Rassisten geben, wie in
allen anderen Berufsgruppen und Sozialschichten der Bevölkerung.
Beamte unter Frustrationsdruck ?
Es ist schon nachvollziehbar, dass Beamte einen gewissen Frust aufbauen, wenn sie
tagtäglich mit schwarzafrikanischen Drogendealern zu tun haben.
Es darf aber nicht damit enden, dass ein dunkelhäutiger, behinderter Österreicher sudan-
esischer Herkunft 8 (!) Tage in Schubhaft sitzt, obwohl seine Eltern bereits eine Ver-
misstenmeldung erstattet haben.
Oder drei dunkelhäutige Afghanenkinder im Alter zwischen 4 und 11 Jahre, zum
Zwecke der Abschiebung drei Tage lang in eine Gefängniszelle zu stecken.
Die beiden Fälle haben auch weder mit dem Suchtgiftmilieu zu tun, noch waren
die beamtshandelten Personen eine Gefahr für Leib und Leben der Beamten.
Nicht geeignete Beamte versetzen
Wir wollen auf die Fälle die sich innerhalb der letzten 14 Tage abgespielt haben
nicht mehr näher eingehen, da ohnehin genug darüber berichtet wurde und diese auch
dem Herrn Pürstl bekannt sein dürften.
Solange solche Beamte, die dies zum Verantworten haben, weiterhin Dienst am Bürger
machen dürfen und nicht in einem Archiv Akten schlichten, darf sich die Polizei nicht
wundern, wenn sie mit Rassismusvorwürfen konfrontiert wird.
Stauni
2009-04-15
1.200,- Euro monatlich
In der gestrigen Ausgabe der Tageszeitung „Österreich“ beklagt sich Frau Elsner, dass
sie mit 1.200,- Euro monatlich ihr Auslangen finden muss. Wenn man bedenkt das sie
trotzdem eine luxuriöse Wohnung bewohnt, bei der die Betriebskosten wahrscheinlich nicht
unter 500,- Euro liegen, glauben wir das nicht ganz.
Sicherlich wird sie von den noch wenig verbliebenen Freunden ihres Mannes unterstützt.
Ausserdem gibt es schlimmeres, wenn man bedenkt, dass sehr viele Leute in Österreich mit
weit weniger auskommen müssen.
Über 2 Jahre U-Haft
Auch haben wir kein besonderes Mitleid mit Helmuth Elsner, aber was hier passiert, hat
objektiv betrachtet mit Gerechtigkeit sehr wenig zu tun.
Am 13. Februar 2007, wurde Elsner von Frankreich nach Östereich überstellt und ist seit-
dem in Haft.
Wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung wurde er im Juli 2008 zu neuneinhalb
Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Elsner dagegen berief.
Der 73-Jährige befindet sich daher bereits über 800 Tage (über 2 Jahre) in Untersuchungs-
haft.
Freibrief für andere Pleitebanker ?
Angesichts der Behandlung von anderen Bankern, die ihre Pleiten der Finanzkrise in die
Schuhe schieben, wird so mancher Normalsterbliche weder das (nicht rechtskräftige) Urteil
noch die U-Haft verstehen. Warum stehen eigentlich nicht die anderen Pleitebanker auch vor
dem Kadi ?
Wir haben am 14.03.2009 den Beitrag „Der arme Herr Elsner“ verfasst, in dem wir uns
bereits ausführlich damit befasst haben, dass Elsner einfach zur falschen Zeit am falschen
Ort war. Es war nämlich Wahlkampfzeit, als der BAWAG-Skandal aufflog.
Schlechtes Timing
Elsner war vermutlich das Bauernopfer der Sozialisten zur Wahl und sonst gar nichts.
Man hat ihn offenbar geopfert, um Schüssel und sein Team daran zu hindern, tiefer im
Keller der SPÖ nach weiteren Leichen zu graben.
Wenn man bedenkt, dass sich seine ebenfalls zu (nicht rechtskräftigen) unbedingten Haft-
strafen verurteilten Mitangeklagten, darunter der Spekulant Wolfgang Flöttl, nach wie vor
auf freien Fuß befinden, erscheint die gegen Elsner verhängte U-Haft mehr als erstaunlich.
Fluchtgefahr
Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat die Entscheidung des Wiener Straflandesgerichts vom
10. Februar bestätigt, mit der die rund zweijährige U-Haft über den (nicht rechtskräftig)
zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilten Ex-BAWAG-Generaldirektor verlängert wurde.
Die dagegen gerichtete Beschwerde Elsners wurde verworfen.
Stattdessen ordnete das OLG die Fortsetzung der U-Haft wegen Fluchtgefahr an. Diese sei
„nach wie vor gegeben“, gab man seitens der Justizbehörde bekannt.
Ferner bestünde weiterhin der Verdacht, dass bisher nicht entdeckte Vermögenswerte als
„Fluchtfonds“ vorhanden sein könnten.
Neuerlicher Enthaftungsantrag
Helmut Elsner stellt neuerlich einen Enthaftungsantrag. Für 2 Mio Euro Kaution, der Hälfte
seines zur Gänze gesperrten Vermögens von rund 4 Mio Euro, will er aus der Untersuchungs-
haft entlassen werden, so sein Anwalt Wolfgang Schubert. Man darf auf die Reaktion des OLG
gespannt sein.
Noch erstaunlicher wird es, wenn man die Vorgänge um Meinl den „soundsovielten“ be-
trachtet. Meinl ist zwar noch nicht angeklagt, steht aber in Verdacht einen Millionenbetrug
begangen zu haben. Auch hier beträgt der Strafrahmen, im Falle einer Verurteilung, bis zu
10 Jahren Freiheitsentzug.
Privatjet und keine Fluchtgefahr
Meinl ist britischer Staatsbürger, sein Privatjet steht vollgetankt bereit und sein Ver-
mögen wird auf 2 (!) Mrd Euro geschätzt. Nachdem er ein zwanzigstel seines Vermögens,
also 100 Mio Euro als Kaution erlegt hatte, öffneten sich für ihn nach 2 Tagen U-Haft die
Gefängnistore. Von einer eventuell gegebenen Fluchtgefahr will man hier offensichtlich
nichts wissen.
Unsere Theorie
Hier dürften zwei starke Interessengemeinschaften, mit unterschiedlichen Zielen vorhanden
sein. Die eine setzt alles daran Elsner im Gefängnis dunsten zu lassen, während man bei
der anderen Gemeinschaft unter allen Umständen verhindern will, Meinl im Gefängnis zu
sehen.
Elsner der Dominator
Elsner war in der Zeit seiner „Herrschaft“ sicherlich sehr dominant und überheblich und
hat es wahrscheinlich aus diesem Grund verabsäumt, sich dementsprechend abzusichern.
Er hat in seiner Glanzzeit offenbar geglaubt, keine Gegner mehr zu haben die ihm
gefährlich werden könnten.
Mit einem solchen Urteil hat er sicherlich nicht gerechnet und vom Gefängnis aus hat
er nur sehr wenig Möglichkeiten dieses Versäumnis nachzuholen. Aus diesem Grund hat
man vermutlich ein starkes Interesse daran, ihn nicht in die Freiheit zu entlassen.
Meinl der Schlaue
Meinl ist sicherlich schlauer als er aussieht und ist auch kein Dominatortyp. Er macht
eher den Eindruck sich mit allen zu arrangieren, als Leute unter Druck zu setzen.
Daher konnte er die Möglichkeit nützen, sich in aller Ruhe und unbemerkt, gegen alle
Eventualitäten abzusichern und dementsprechende Aufzeichnungen anzufertigen.
Das hier ein starkes Interesse besteht, diesen Mann nicht mit der unangenehmen Situation
einer Haft zu belasten, dürfte auf der Hand liegen.
Man braucht hier keine juristische Ausbildung zu haben um zu erkennen, dass hier mit
zwei völlig verschiedenen Massstäben gemessen wird.
Es ist nur traurig, dass sich eine „unabhängige“ Justiz als Spielball von politischen
Mächten zur Verfügung stellt.
Stauni
2009-04-13
Die Fakten
Eine fünfköpfige Familie ist aus ihrem Heimatland Afghanistan geflüchtet und über
Griechenland illegal nach Österreich eingereist.
Klar ist, dass hier eindeutig Gesetze verletzt wurden und der Rechtsstaat zum Handeln
aufgefordert war.
Schweinerei
Doch für das was nun passierte, ist der Ausdruck „Schweinerei“ noch ein Adelsprädikat.
Während die psychisch kranke Mutter ins Krankenhaus eingeliefert wurde, sperrte man den
Vater samt seiner drei kleinen Kinder ins Gefängnis.
Durch blinden Gehorsam auch in Österreich möglich, Kinder im Gefängnis
Von Dienstag, den 07.04.2009 bis Freitag den, 10.04.2009 saßen ein vierjähriges Mädchen
und seine sieben bzw. elf Jahre alten Geschwister in Schubhaft.
Medialer Druck
Dieser Zustand würde wahrscheinlich noch immer andauern, wäre die Öffentlichkeit nicht
durch die Medien informiert worden. Offensichtlich wurde der Druck auf das Innenminis-
terium zu gross und man entschied sich, die Kinder einstweilen anderswärtig unterzubringen
und entliess sie mit ihrem Vater am Freitag aus dem Gefängnis.
Rechtfertigung des Innenministeriums
Wenn Kinder in eine Abschiebung involviert sind, versuche man generell, sie in Quartieren
unter zu bringen. In diesem Fall sei dies nicht möglich gewesen, da eine unmittelbare
Abschiebung vorgesehen war, so Ministeriumssprecher Gollia.
Ein trauriger Rechtfertigungsversuch dafür, drei strafunmündige Kinder im Alter von
4 bis 11 Jahren ins Gefängnis zu stecken, die selbst nicht strafbares gemacht hatten.
Das Österreich immer wieder in die Negativschlagzeilen diverser Menschenrechtsorgani-
sationen gerät, verdankt es solchen Aktionen und deren ausführenden Beamten.
Das der Vater zu Recht inhaftiert wurde bestreiten wir nicht, aber die Kinder hätte man
in der Zwischenzeit in einer Kinderbetreuungsstätte unterbringen können.
Warum funktionierte es auf einmal, nachdem der Skandal aufgeflogen war ?
Scharfe Worte der GRÜNEN
Das wir keine glühenden Verehrer der GRÜNEN sind, dürfte mittlerweile bekannt sein,
aber in diesem Fall müssen wir Alev Korun unwidersprochen Recht geben, wenn sie meint:
„Ich verlange eine Garantieerklärung der Ministerin vor dem Menschenrechtsausschuss
nächste Woche, dass in Österreich keine Kinder in Schubhaft kommen. Eine Innenminis-
terin muss in einem demokratischen Rechtsstaat in der Lage sein zu garantieren, dass
die Menschenrechte in ihrem Ressort eingehalten werden. Dass die Inhaftierung eines
erst vierjährigen Kindes ein Bruch der Menschenrechte und ein Skandal ist, daran be-
steht ja wohl kein Zweifel“
Blinder Gehorsam
Erstaunlich ist auch die Haltung der Beamten, die diesen „Befehl“ ausgeführt haben.
Uns ist bewußt, dass der Staat von seinen Beamten blinden Gehorsam erwartet und
auf selbständiges Handeln und Denken keinen besonderen Wert legt.
Nur wenn dieser blinde Gehorsam soweit führt, dass drei Kinder die nichts verbrochen
haben ins Gefängnis gesperrt werden, erscheint er uns mehr als bedenklich.
In diesem Fall wäre Zivilcourage angebracht gewesen und eine „Befehlsverweigerung“
hätte von einer positiven Charakterstärke gezeigt.
Stauni
2009-04-12
Jemand hatte die gleiche Idee
Wir wollten für dieses Wochenende einen ausführlichen Beitrag über den Ex-Banker Elsner
bringen.
Doch wie es oft in der Medienlandschaft passiert, war jemand mit der selben Idee schneller.
Unter nachfolgenden Link können Sie den wirklich treffenden Beitrag „Einer für alle“
nachlesen. http://www.kritikus.at/2009/03/12/einer-fuer-alle/
Allerdings haben wir uns nicht geschlagen gegeben und einige Kleinigkeiten hinzu gefügt.
Pechmarie Elsner
Der arme Herr Elsner, für den natürlich die Unschuldsvermutung gilt und mit dem wir kein
Mitleid haben, hatte einfach nur Pech.
Mitten im Wahlkampf flog der Bawag-Skandal auf und war natürlich sofort hochexplosive
Munition. Von allen Politiker die mit ihm einige Tage vorher noch zu Mittag gegessen haben,
oder sonstige Kontakte pflegten, wurde er wie eine heisse Kartoffel fallen gelassen.
Der naive Banker
Man muss Herrn Elsner eine gewisse Naivität zusprechen, wenn er geglaubt hat, dass er durch
diese Herrschaft Deckung finden würde. Schon Bismarck sagte, dass man sich in der Politik
hohe Stiefeln anziehen müsse. Der Mann war mit dieser Aussage seiner Zeit weit voraus.
Wenn man den durch Elsner angeblich verursachten Schaden von 1,8 Milliarden Euro betrachtet
und ihn mit heutigen Verlusten von Banken vergleicht, deren Verspekulation der „Wirtschaftskrise“
zugeschrieben wird, nimmt sich die von Elsner angeblich verursachte Schadenssumme, eher
wie ein Ladendiebstahl aus.
Gefängnis statt Unterstützung
Wäre der Skandal nicht mitten im Wahlkampf aufgeflogen, würde er sicherlich nicht in einer
Gefängniszelle, sondern mit dem Finanzminister am runden Tisch sitzen und um eine
staatliche Unterstützung für „seine“ angeschlagene Bank feilschen.
Auch sollte nicht unerwähnt bleiben, dass eine Vertuschung des Bawagskandals fast gelungen
wäre, wenn nicht die zur Bilanzschönung aufgezogene Kredithochschaubahn der amerikan-
ischen Refco entgleist wäre.
Wie schnellebig die heutige Zeit ist wird dadurch bewiesen, dass sich heute über Milliarden-
spekulationsverluste niemand mehr besonders aufregt und auch keinen Richter auf den Plan
rufen.
Profilierer und Streber
Das war in der Wahlkampfzeit etwas anders. Herr Dr. Schüssel wollte sich unbedingt als Retter
der BAWAG profilieren und eröfnete auch demonstrativ unter Blitzlichtgewitter, ein Sparbuch bei
dieser.
Auch war schnell eine Richterin gefunden, der nach höheren Ämtern zumute war.
Es wäre interessant, ob Frau Dr. Bandion-Ortner heute den selben „Ehrgeiz“ an den Tag legen
würde, wenn kein Ministerposten in Aussicht wäre.
Also wie gesagt, Elsner hatte einfach nur Pech. Erstaunlich ist nur warum er den Mund hält,
denn alleine kann er dieses Ding nicht durchgezogen haben.
Stauni
2009-03-14
Wie bastel ich mir einen Terroristen ?
Man nehme einen Internetspinner, der seinen fundamentalisitschen Schwachsinn über
das World Web Net verbreitet.
Dann klage man diesen wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung und Nötigung
der Republik Österreich an und verwahre ihn in Untersuchungshaft.
Dazu biete man ihm vor Gericht noch ein Forum, daß dieser in seinem ganzen Leben
nie gehabt hätte. Nicht zu vergessen die Medien, die das Ganze noch hochstilisieren.
Prozess geht weiter
Im Wiener Landesgericht wurde heute, Dienstag, die Verhandlung gegen den 22-jährigen
Mohamed M. fortgesetzt, nachdem ihn ein Arzt für verhandlungsfähig befunden hatte.
Der Angeklagte ist seit Dezember 2008 im Hungerstreik und fühlte sich nicht in der Lage
an der Gerichtsverhandlung teilzunehmen.
Laut Anklage waren er und seine Frau Mona S. (21) zumindest ab März 2007 „Mitglied
einer terroristischen Vereinigung, nämlich der Al Qadia bzw. anderer international tätiger
radikal-islamischer Terrornetzwerke“. Der Staatsanwalt wirft Mohamed M. vor, in einem
Drohvideo zu Terroranschlägen aufgerufen zu haben.
Soviel zu den Fakten über Ereignisse, die sich bereits seit knappe zwei Jahren hinziehen.
Aufmerksamkeitserregend war auch noch die Frau von Mohamed M., die stets ver-
schleierte Mona S., die ihre Auftritte vor Gericht stets medienwirksam in Szene zu setzen
wußte. Dies erweitertete den Bekanntheitsgrad von Mohamed M. ebenfalls erheblich.
Sie war heute allerdings bei der Verhandlung, krankheitsbedingt nicht anwesend.
Massenweise Internetspinner
Würde man alle, die ihren unsinnigen, radikalen oder verleumderischen Schwachsinn
übers Internet verzapfen, verhaften und anklagen, wäre in der Baubranche keine Wirt-
schaftskrise mehr. Diese wären dann Tag und Nacht beschäftigt, ein Gefängnis nach
dem anderen zu bauen.
An diesbezüglichen Foren besteht im Internet wahrlich kein Mangel. Ein gutes Beispiel
dafür ist das Forum „Genderwahn“, als Fundgrube für Anklagen quer durchs Strafgesetz
-buch.
Mythos Mohamed
Vor seiner Verhaftung vor zirka 2 Jahren hatte diesen Mohamed M. kein Mensch
gekannt. Seinen Bekanntsheitsgrad verschuf ihm die Inhaftierung und Anklage.
Er und seine Frau wußten stets, wie der Gerichtssaal als Showbühne zu nutzen war.
Bei seinen radikalen islamischen Glaubensbrüder, die in vor zwei Jahren nicht ein-
mal gegrüßt haben, genießt er nun hohen Respekt.
Vielleicht hat man nur versucht, radikale Ansätze im Keim zu ersticken. Dies ist jedoch
gründlichst schief gegangen und man hat aus einem Nobody auf einmal einen Mythos
geschaffen.
Dieser Mann wird an wahrscheinlich grenzender Sicherheit, in der Zukunft zu den ganz
Großen der radikalen fundamentalistischen Moslems zählen und das nur, weil man ihn
dazu gemacht hat.
Stauni
2009-02-10
Hohe Haftstrafe für falsches Parken
Eine Grazer Vertragsbedienstete hat ihr Auto innerhalb von zwei Jahre, 123 mal in einer
gebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt ohne das dafür notwendige Ticket zu lösen.
Auch ignorierte sie die zugestellten Strafbescheide und so kamen stolze 25.000,- Euro
Strafe zusammen.
Das es nicht unbedingt die feine englische Art ist, was die diese Dame hier praktiziert
hat ist unbestritten, aber eine Ersatzfreiheitsstrafe von 500 Tagen (daß ist 1 Jahr und
4 1/2 Monate) fixe Haft zu verhängen, entbehrt jeglicher juristischer und menschlicher
Realität.
Von der Kurzparkzone in die Gefängniszelle
Realitätsfremde Urteile
Wir haben uns drei Urteile herausgesucht, die in letzter Zeit von Strafgerichten ver-
hängt wurden und bei der Menschen getötet, schwerstens verletzt oder schwerstens
gefährdet wurden,oder bei denen beträchtlicher Sachschaden entstanden ist.
Salzburg: Ein freiwilliger Feuerwehrmann, der 17 Brände gelegt hatte und dabei erheblichen
Sachschaden angerichtet und Menschen in Lebensgefahr gebracht hatte, erhielt
3 Jahre Gefängnis, eines davon unbedingt. Dieser Brandstifter mußte für seine
Taten genau 365 Tage absitzen.
Wien: Drei Polizisten, die einen mit Handschellen gefesselten,schwarzafrikanischen
Schubhäftling in einer Lagerhalle derart verprügelten, sodaß er schwerste
Verletzungen davontrug, bekamen jeweils 8 Monate bedingt. Keiner mußte einen
einzigen Tag in der Zelle sitzen.
Wien: Ein 20-jähriger Halbstarker attackiert einen zufällig im Weg stehenden pension-
ierten Bezirksrat derartig mit den Fäusten, sodaß dieser einige Tage nach der
Attacke verstirbt. Dieser erhält vom Gericht 2 Jahre Haft, davon 3 Monate unbe-
dingt, die mit der Untersuchungshaft abgetan waren. Dieser Mann mußte für einen
Toten 90 Tage im Gefängnis sitzen.
Behörde hat verschlafen
Diese Frau hat weder etwas beschädigt, niemanden verletzt und sich schon gar nicht am Tod
eines Menschen schuldig gemacht und erhält 1 Jahr und 4 1/2 Monate für vorschriftswidriges
Parken. Was denkt sich eigentlich der zuständige Strafreferent in dieser Causa dabei, wenn
er eine derartige Strafen verhängt ?
Wie kann es überhaupt dazu kommen, das jemand 123 mal vorschriftwidrig parkt und man
eine Strafsumme auf 25.000,- Euro anwachsen lässt. Spätestens nach dem 20. mal hätte
man dieser ganzen Situation Einhalt gebieten müssen.
Da die Frau offensichtlich nicht in der Lage ist die Strassenverkehrsordnung einzuhalten,
hätte man ihr wegen Unzuverlässigkeit im Strassenverkehr den Führerschein abnehmen können.
Auch wäre die Möglichkeit bestanden das Auto exekutieren zu lassen, um die Strafschulden
einzutreiben.
Blinde Justitia
Die Parksünderin sitzt seit dem 7.Jänner in Haft. Es werden sich daraus familiäre und
soziale Probleme ergeben und mit größter Wahrscheinlichkeit wird auch ihr Job weg sein.
Alles weil eine Autolenkerin eine notorische Falschparkerin ist und es die Behörde ver-
absäumt hat, das Verhalten der Lenkerin rechtzeitig einzustellen.
An Gelegenheit dazu wird es ja nicht gemangelt haben und da hätte man die Möglichkeit
gehabt sie z.b. zu Sozialdiensten am Wochende einzuteilen, wenn die Strafe uneinbringlich
gewesen ist.
So vernichtet man aber lieber eine Existenz für eine „Verwaltungsübertretung“ , die in
Österreich tausende Male am Tag begangen wird.
Trägt in diesem Fall die Augenbinde zu Recht
Wenn man die von uns oben angeführten Taten und den daraus resultiernden rechtlichen
Konsequenzen, mit dem Fall dieser Parksünderin vergleicht, kommt man wirklich zu der
Ansicht das Justitia in manchen Fällen sehr blind ist und zwar in beiden Richtungen.
Stauni
2009-02-05