Politische Raubkopien mit grünem Etikett


Wien ist ein Mekka des Gebührenwuchers

Seit  heute ist manchen Österreicherinnen und Österreichern das punktuelle Wohnprogramm der
Grünen bekannt.   Für den  FPÖ-Nationalratsabgeordneten Gerhard Deimek  „ein grüner Schnell-
schuss“  vor  der  Wahl.   Dass gerade die Grünen Wohnen leistbar machen wollten, glaube ohne-
dies niemand. Schließlich ist Wien „ein Mekka des Gebührenwuchers“.
Eva Glawischnig  verkündete,  Mieten radikal  senken zu wollen.   Die Vorschläge dafür seien ein
Sammelsurium an „politischen Raubkopien“, kritisierte Deimek den „grünen Etikettenschwindel“.
Die  Forderungen  sind  ebenso  altbekannt  wie  durchsichtig.   Sie  erinnern  an  eine Mixtur aus
Forderungen der Arbeiterkammer und Ideen des gestrandeten Verteidigungsministers und zum
SPÖ-Wahlwerber degradierten Norbert Darabos.
„Doch  die  Realität  hinter  Glawischnigs  Wahlkampftönen  ist der rotgrüne Gebührenwucher in
Wien.   Die  Stadt  wurde  unter  grüner  Regierungsbeteiligung  zum Mekka städtischer Geldein-
treiber“, erinnert Deimek.   „Ja, es braucht ein faires und verständliches Mietrecht. Es muss aber
auch  der  Staat  seinen  Beitrag leisten und der heißt zumindest:  runter mit den Gebühren“, ver-
leiht Deimek der Debatte zusätzliche Breite.
Wie  sehr  sich  Glawischnig  und  ihre  Partei  schon  mit  der  SPÖ  arrangiert hat zeigt,  dass die
Grünen kein Wort über eine notwendige Reform des gemeinnützigen Wohnbausektors verlieren.
Ohne  reformierte  Genossenschaften  werde  es  nicht  gehen,  kritisiert Deimek offenkundige rot-
grüne  Arrangements.   „Beim  Thema  Wohnen scheint der grüne Boboismus mit der Realität zu
kollidieren und an seine Grenzen zu stoßen“,  schließt Deimek.
*****
2013-08-19

Sippenhaftung

 

Mit dem Taxi zum Bankraub

Ein Fahrgast kommt zum Taxistandplatz, setzt sich in dieses und beordert den Fahrer
zur nächsten Bank. Dort ersucht er diesen auf ihn zu warten, denn er müsse noch Geld
abheben.
Was der Taxifahrer nicht weiß, der Kunde beraubt diese Bank. Zurück von der „Barab-
hebung“ weist der Fahrgast den Taxler an, ihn zum Flughafen zu bringen. Nach der
Fahrt wird das Taxi von der Polizei gestoppt.
Der Bankräuber ist längst über alle Berge und der übrigbleibende Fahrer wird vorläufig
festgenommen um abzuklären, ob er in diesen Überfall involviert war.

Ist der Taxifahrer schuld?

Wie gesagt, der Taxifahrer wusste nichts vom Vorhaben seines Gastes und kann dies auch
glaubhaft darlegen.  Trifft nun den Taxler ein Verschulden an dem Bankraub? Immerhin
hat er den Räuber zur Bank gebracht. Dieser konnte fliehen und kann daher nicht mehr zur
Verantwortung gezogen werden.
Der logische Menschenverstand sagt uns nein. Vermutlich wird es auch die Justiz so sehen.
Wir haben Ihnen diesen etwas hinkenden Vergleich dargelegt, um zu beweisen welche
erstaunliche Gesetze es gibt.

Extremvergleich

Im Vergleich mit einem neuen Gesetz für die Baubranche, würde  der Taxifahrer bestraft
werden und müsste auch für den entstandenen Schaden aufkommen. Nach diesem Gesetz,
dass seit 1.September 2009 in Kraft ist, haften Generalunternehmer für Subunternehmer.
Sicherlich werden uns jetzt etliche Leser vorwerfen, dass wir Äpfel mit Birnen vergleichen.
Uns ist der Unterschied zwischen den Delikten und Branchen sehr wohl bewusst.

Täter unwichtig, Hauptsache einen Schuldigen

Wir wollen aber mit diesem Extrembeispiel veranschaulichen, dass der Staat mit Hilfe der
Gesetzgebung Personen bestrafen will, die mit einem Delikt das andere Leute  setzen, gar
nichts zu tun haben.
Wenn dieses Beispiel  aber Schule macht, ließe sich das beliebig in alle Lebensbereiche fort-
setzen. Dieses Gesetz verstößt eindeutig gegen den Grundsatz, ohne Schuld keine Strafe.

Erstaunliche Haftung

Zum konkreten Fall. Ein Generalunternehmer gibt einem selbständigen Subunternehmer
einen Bauauftrag weiter, weil er z.B. ausgelastet ist. Nun ist jener, der den Auftrag weitergibt
dafür haftbar, dass jener der diesen annimmt sein Personal auch angemeldet hat und seine
Sozialabgaben abliefert.

Praxisfremd

Das heißt das der Generalunternehmer auf diesen Baustellen Personal abstellen muss, um
ständig zu kontrollieren das der Subunternehmer die angemeldeten Bauarbeiter nicht gegen
Schwarzarbeiter auswechselt. Wie soll das in der Praxis funktionieren?

Geldeintreiber

Weiteres ist der Generalunternehmer verpflichtet zu kontrollieren, ob der Subunternehmer
auch die Sozialabgaben für die Arbeiter abliefert. Das bedeutet in der Praxis, dass dieser zum
kostenlosen Inkassobüro für die Krankenversicherungsträger degradiert wird.
Sollte er diese Kontrolle verabsäumen, haftet er für die ausstehenden Sozialabgaben. Da
fragen wir uns natürlich, ob die Krankenversicherungsträger zu faul oder zu dumm sind,
um ihr Geld selbst einzutreiben.

Man hat es sich einfach gemacht

Sicher wird in der Baubranche viel Schindluder getrieben, dass darf jedoch nicht als Recht-
fertigung dienen, eine Person zu bestrafen die keine ungesetzliche Handlung gesetzt hat, nur
weil es so einfach bequemer ist zum Geld zu kommen.

Softbeispiel

Zum Abschluss wollen wir Ihnen noch ein Vergleichsbeispiel geben, dass nicht so extrem ist.
Jeder Kaufmann ist verpflichtet eine Buchhaltung zu führen. Viele Unternehmen geben diese
Aufgabe an selbständige Buchhalter weiter.
Keinen dieser Kaufleute wird es interessieren ob der Buchhalter seine Abgaben bezahlt oder
nicht. Aber vielleicht kommt es in Zukunft noch so weit, dass Unternehmen für die Sozial-
abgaben ihrer Anwälte, Buchhalter oder sogar Lieferanten haftbar gemacht werden können.
 
Stauni
  
2009-09-11
  

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten