Wien ist ein Mekka des Gebührenwuchers
Seit heute ist manchen Österreicherinnen und Österreichern das punktuelle Wohnprogramm der
Grünen bekannt. Für den FPÖ-Nationalratsabgeordneten Gerhard Deimek „ein grüner Schnell-
schuss“ vor der Wahl. Dass gerade die Grünen Wohnen leistbar machen wollten, glaube ohne-
dies niemand. Schließlich ist Wien „ein Mekka des Gebührenwuchers“.
Eva Glawischnig verkündete, Mieten radikal senken zu wollen. Die Vorschläge dafür seien ein
Sammelsurium an „politischen Raubkopien“, kritisierte Deimek den „grünen Etikettenschwindel“.
Die Forderungen sind ebenso altbekannt wie durchsichtig. Sie erinnern an eine Mixtur aus
Forderungen der Arbeiterkammer und Ideen des gestrandeten Verteidigungsministers und zum
SPÖ-Wahlwerber degradierten Norbert Darabos.
„Doch die Realität hinter Glawischnigs Wahlkampftönen ist der rotgrüne Gebührenwucher in
Wien. Die Stadt wurde unter grüner Regierungsbeteiligung zum Mekka städtischer Geldein-
treiber“, erinnert Deimek. „Ja, es braucht ein faires und verständliches Mietrecht. Es muss aber
auch der Staat seinen Beitrag leisten und der heißt zumindest: runter mit den Gebühren“, ver-
leiht Deimek der Debatte zusätzliche Breite.
Wie sehr sich Glawischnig und ihre Partei schon mit der SPÖ arrangiert hat zeigt, dass die
Grünen kein Wort über eine notwendige Reform des gemeinnützigen Wohnbausektors verlieren.
Ohne reformierte Genossenschaften werde es nicht gehen, kritisiert Deimek offenkundige rot-
grüne Arrangements. „Beim Thema Wohnen scheint der grüne Boboismus mit der Realität zu
kollidieren und an seine Grenzen zu stoßen“, schließt Deimek.
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2013-08-19
Mit dem Taxi zum Bankraub
Ein Fahrgast kommt zum Taxistandplatz, setzt sich in dieses und beordert den Fahrer
zur nächsten Bank. Dort ersucht er diesen auf ihn zu warten, denn er müsse noch Geld
abheben.
Was der Taxifahrer nicht weiß, der Kunde beraubt diese Bank. Zurück von der „Barab-
hebung“ weist der Fahrgast den Taxler an, ihn zum Flughafen zu bringen. Nach der
Fahrt wird das Taxi von der Polizei gestoppt.
Der Bankräuber ist längst über alle Berge und der übrigbleibende Fahrer wird vorläufig
festgenommen um abzuklären, ob er in diesen Überfall involviert war.
Ist der Taxifahrer schuld?
Wie gesagt, der Taxifahrer wusste nichts vom Vorhaben seines Gastes und kann dies auch
glaubhaft darlegen. Trifft nun den Taxler ein Verschulden an dem Bankraub? Immerhin
hat er den Räuber zur Bank gebracht. Dieser konnte fliehen und kann daher nicht mehr zur
Verantwortung gezogen werden.
Der logische Menschenverstand sagt uns nein. Vermutlich wird es auch die Justiz so sehen.
Wir haben Ihnen diesen etwas hinkenden Vergleich dargelegt, um zu beweisen welche
erstaunliche Gesetze es gibt.
Extremvergleich
Im Vergleich mit einem neuen Gesetz für die Baubranche, würde der Taxifahrer bestraft
werden und müsste auch für den entstandenen Schaden aufkommen. Nach diesem Gesetz,
dass seit 1.September 2009 in Kraft ist, haften Generalunternehmer für Subunternehmer.
Sicherlich werden uns jetzt etliche Leser vorwerfen, dass wir Äpfel mit Birnen vergleichen.
Uns ist der Unterschied zwischen den Delikten und Branchen sehr wohl bewusst.
Täter unwichtig, Hauptsache einen Schuldigen
Wir wollen aber mit diesem Extrembeispiel veranschaulichen, dass der Staat mit Hilfe der
Gesetzgebung Personen bestrafen will, die mit einem Delikt das andere Leute setzen, gar
nichts zu tun haben.
Wenn dieses Beispiel aber Schule macht, ließe sich das beliebig in alle Lebensbereiche fort-
setzen. Dieses Gesetz verstößt eindeutig gegen den Grundsatz, ohne Schuld keine Strafe.
Erstaunliche Haftung
Zum konkreten Fall. Ein Generalunternehmer gibt einem selbständigen Subunternehmer
einen Bauauftrag weiter, weil er z.B. ausgelastet ist. Nun ist jener, der den Auftrag weitergibt
dafür haftbar, dass jener der diesen annimmt sein Personal auch angemeldet hat und seine
Sozialabgaben abliefert.
Praxisfremd
Das heißt das der Generalunternehmer auf diesen Baustellen Personal abstellen muss, um
ständig zu kontrollieren das der Subunternehmer die angemeldeten Bauarbeiter nicht gegen
Schwarzarbeiter auswechselt. Wie soll das in der Praxis funktionieren?
Geldeintreiber
Weiteres ist der Generalunternehmer verpflichtet zu kontrollieren, ob der Subunternehmer
auch die Sozialabgaben für die Arbeiter abliefert. Das bedeutet in der Praxis, dass dieser zum
kostenlosen Inkassobüro für die Krankenversicherungsträger degradiert wird.
Sollte er diese Kontrolle verabsäumen, haftet er für die ausstehenden Sozialabgaben. Da
fragen wir uns natürlich, ob die Krankenversicherungsträger zu faul oder zu dumm sind,
um ihr Geld selbst einzutreiben.
Man hat es sich einfach gemacht
Sicher wird in der Baubranche viel Schindluder getrieben, dass darf jedoch nicht als Recht-
fertigung dienen, eine Person zu bestrafen die keine ungesetzliche Handlung gesetzt hat, nur
weil es so einfach bequemer ist zum Geld zu kommen.
Softbeispiel
Zum Abschluss wollen wir Ihnen noch ein Vergleichsbeispiel geben, dass nicht so extrem ist.
Jeder Kaufmann ist verpflichtet eine Buchhaltung zu führen. Viele Unternehmen geben diese
Aufgabe an selbständige Buchhalter weiter.
Keinen dieser Kaufleute wird es interessieren ob der Buchhalter seine Abgaben bezahlt oder
nicht. Aber vielleicht kommt es in Zukunft noch so weit, dass Unternehmen für die Sozial-
abgaben ihrer Anwälte, Buchhalter oder sogar Lieferanten haftbar gemacht werden können.
Stauni
2009-09-11