Votivkirche erneut besetzt


Asylpolitik der Bundesregierung ist als gescheitert anzusehen

Jetzt erntet Innenministerin Mikl-Leitner die Früchte ihrer gescheiterten Asylpolitik. Nachdem
die  ehemaligen  Votivkirchenbesetzer  als  Ergebnis ihres Erpressungsversuchs gegenüber
der  Öffentlichkeit  unverständlicher  Weise  Unterkunft  im  Servitenkloster  gefunden haben,
haben   sie  jetzt  erneut  die   Votivkirche  besetzt   und  offenbaren  damit   das  endgültige
Scheitern der österreichischen Asylpolitik.
Man  sei  von  Seiten  der Besetzer unzufrieden mit der Caritas,  weil diese sie nicht vor der
Abschiebung  bewahrt  habe,  lautet  der Tenor  jener,  welche die Votivkirche neuerlich be-
setzten.   Es  hat  ganz den Anschein als wenn sich diese Leute um keine Gesetze scheren.
Bekommen  sie  nicht  das  was sie wollen,  dann versuchen sie durch Erpressung zu ihren
Zielen zu gelangen.
Die  Vermutung,  dass es diese Personen auch in ihren Heimatländern mit der Befolgung von
Gesetzen  nicht  so  genau genommen haben liegt sehr nahe.   Dies ist möglicherweise auch
der  Grund, dass sie mit den dortigen Behörden in Schwierigkeiten geraten sind.  Daher kann
durchaus angenommen werden, dass diese Asylbetrüger geflüchtet sind, um den rechtlichen
Konsequenzen zu entgehen.   Hier in Österreich geben sie sich nun als politisch oder religiös
Verfolgte aus.
Und wenn die Behörden hierzulande ihren Forderungen nachkommen, setzen sich diese Leute
auch  in   Österreich  über   Gesetze   hinweg.   Die  vorherige   und  neuerliche   Besetzung  der
Votivkirche  dient  als  gutes  Beispiel.   Es  stellt  sich  wiederholt  die  Frage, wie lange sich die
Innenministerin wieder auf der Nase herumtanzen lassen wird?
Ein  polizeiliche  Räumung einer Kirche macht zwar keinen schlanken Fuß,  aber es kann nicht
angehen,  dass  Gesetzesbrecher  ein  Gotteshaus  besetzen  um  ihr kriminelles Verhalten fort-
setzen  zu  können.   Die Votivkirche sollte umgehend geräumt werden und die Besetzer – also
jene  Personen  die  sich  illegal  und  somit rechtswidrig in Österreich aufhalten – gehören sofort
in Schubhaft genommen.
Und jenen  Personen,  welche die Asylbetrüger und illegalen Kirchenbesetzer unterstützen sei
angeraten , ihre  „Schützlinge“  in  deren Heimatländer zu begleiten.   In Österreich wird ihnen
vermutlich keine Träne nachgeweint werden.
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2013-09-22

 

 

U P D A T E


Mittlerweile wurde die Votivkirche von der Polizei geräumt.   Allerdings ist es erstaunlich, dass
die  illegalen  Kirchenbesetzer  nicht  in  Schubhaft  genommen  wurden.    Da  stellt  sich  die
berechtigte Frage warum nicht?  Wir vermuten sogar, dass die Besetzung für die angeblichen
Flüchtlinge und für die Akteure keine strafrechtliche Konsequenzen haben wird.
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2013-09-22


Opfer werden als Gesetzesbrecher abgestempelt


Hochwasser-Opfern wird finanzielle Entschädigung verweigert

Zu  den zahlreich ins Leben gerufenen  „Spenden- und Unterstützungsvereinen“  zu Gunsten
Betroffener  der  jüngst  vergangenen Hochwasserkatastrophe,  haben  wir  uns  schon einige
Gedanken  gemacht.   Einerseits  werden  Unsummen von Steuergeldern in EU-Pleitestaaten
verschoben und in der Alpenrepublik unzählige Asylbetrüger(innen) und zahlreiche dubiose
Vereine  finanziert,  während  anderseits  private  Hilfe  notwendig  ist,  um  in  Not geratenen
Einheimischen zu helfen.
Zusätzlich  fanden wir es erstaunlich,  dass Trittbrettfahrer  – getarnt als Helfer –  versuchten,
ihre Ladenhüter unter dem Titel  „Angebote für Hochwassergeschädigte“ an den Mann bzw.
an die Frau zu bringen.   Tja, es gibt Firmen denen wirklich nichts zu peinlich ist.
Die erstaunlichste aber auch traurigste Meldung kam heute über „Radio Niederösterreich“. In
den  niederösterreichischen Ortschaften Kritzendorf und Klosterneuburg,  erhalten zahlreiche
Hochwasser-Opfer   keine  Entschädigung,  obwohl  an  ihren  Häusern  erhebliche  Schäden
entstanden sind.
Grund  für  die  Ablehnung  der  Entschädigungsanträge  ist,  dass  sich  die  Betroffenen nicht
behördlich  angemeldet  haben,  da  diese  Domizile  als Zweitwohnsitze (Wochenendhäuser)
dienten.   Also  werden  in  diesem Fall Hochwasser-Opfer als Gesetzesbrecher abgestempelt,
denn  die  Begründung  der Ablehnung lautet dahingehend,  dass gegen das Meldegesetz ver-
stoßen wurde.   Damit ist für uns klar,  dass die großmundigen Ankündigen betreffend rascher
und  unbürokratischer  Hilfe,  nichts weiter als ein  „hohles Phrasen dreschen“  im Wahlkampf
war.
Während  echte Geschädigte als Gesetzesbrecher tituliert werden und ihnen Hilfe verweigert
wird,  haben es in Österreich illegal aufhältige Asylbetrüger(innen) wesentlich besser.  Diese
erhalten  mit  Scheinanmeldungen,  die von selbst ernannten Gutmenschen getätigt werden,
finanzielle Hilfe zu ihrem ungesetzlichen Aufenthalt in der Alpenrepublik.
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2013-06-29
 

Luxus für alle

 

Lockerer Umgang mit Allgemeingut

Erstaunlich die Vorgangsweise der Stadt Wien. Da besetzen sogenannte „Autonome“ ein
Haus in der Triesterstraße 114, das im Eigentum der Gemeinde Wien steht. Was tut nun
die Stadt Wien um das Eigentum der Allgemeinheit zu beschützen.

Gesetzesbruch wird nicht erkannt

Richtig geraten „nichts“, außer die Äußerung hie und da die Rathauswache vorbeischicken
zu wollen. Sollte es sich noch nicht bis ins Rathaus herumgesprochen haben, hier handelt es
sich um einen strafbaren Tatbestand.

Einsatz für die WEGA

Vielleicht wäre es ratsam die Polizei-Spezialeinheit „WEGA“  vorbei zu schicken. Diese
könnten dann die Hausbesetzern, die vermutlich allesamt von irgendwelchen sozialen Unter-
stützungen leben, in geeigneter Art und Weise auf die Unrechtmäßigkeit ihres Verhaltens
aufmerksam machen. Auf gut Deutsch, das Haus von diesen Sozialschmarotzern räumen.
Da begeht eine Truppe von Leuten einen strafbaren Tatbestand, indem sie sich eine Immo-
bilie aneignen die ihnen nicht gehört und nennen dies „Hausprojekt“.
Das Gleichgesinnte sofort den Eingang finden, dafür ist mit folgendem Hinweisschild
gesorgt. Bei den sommerlichen Temperaturen ist das ja auch verständlich, dass man
zuerst im Garten verweilt.
Der Text auf folgendem Plakat ist leider nicht ganz korrekt. Statt „Selbstverwalten“ sollten
diese von der Allgemeinheit lebenden Personen sich besser das Wort  „Selbsterhalten“ auf
ihre Fahnen heften. Würden sie einer geregelten Arbeit nachgehen, hätten sie keine Zeit
Häuser zu besetzen.
Aber dafür wollen die autonomen Sozialhilfeempfänger Luxus,  wie auf ihrem Transparent
des nachfolgenden Bildes zu entnehmen ist. Vielleicht sollten sie es mit arbeiten probieren.
Beim Aufhängen des oben abgebildeten Transparents, müsste ihnen aber folgender Spruch
aufgefallen sein, der in Stein gemeißelt an der Hauswand prangt. Wir nehmen aber an, dass
sie ihn nicht verstanden haben.
Außerdem tut sich die Frage auf, wer eigentlich die anfallenden Betriebskosten für dieses
Objekt bezahlt. Aller Wahrscheinlichkeit nach, kommt dafür die öffentliche Hand auf, dass
heißt der Steuerzahler.
Sogar Strom gibt es in dem besetzten Abbruchhaus, wie obiges Foto beweist. Weil man
diesen offensichtlich nicht bezahlen muss, wird verschwenderischer Weise das Licht
auch am hellichten Tage angelassen. An wen wohl Wien Energie die Rechnung schickt?

Kommunismus erwünscht?

Wir fragen uns was diese Leute eigentlich wollen. Wünschen sie sich den Kommunismus
zurück, der Jahrzehnte lang die ehemaligen Ostblockländer beherrscht hat. Stalin, Honecker
und Co, hätten sicher ihre Freude mit diesen Zeitgenossen.

Arbeit für alle

Tja, in den kommunistischen Länder gab es keine Arbeitslosigkeit. Denn wer keine Arbeit
fand, für den wurde eine erfunden. Auch Hausbesetzungen hat es in diesen Regimes nicht
gegeben, da hätte man höchstens seine eigene Zelle im Knast besetzen können.
Stauni
  
2009-10-05
  

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