Mit der ersten Hitzewelle des Jahres verwandeln sich auch unsere Autos wieder in Backöfen. Besonders für Kinder, ältere Menschen, chronisch Kranke und Tiere kann das lebensgefährlich werden. Schon ab 25° Celsius Außentemperatur steigt die Innentemperatur im Auto innerhalb weniger Minuten auf 35° Celsius oder mehr. Bei Außentemperaturen über 30° Celsius sind im Fahrzeuginneren sogar 50° Celsius und mehr möglich. Auch ein geöffnetes Fenster oder Bewölkung bieten keinen ausreichenden Schutz und Abkühlung – sobald die Sonne durchbricht, kann es schnell kritisch werden. Der ARBÖ warnt daher eindringlich: Kinder und Tiere dürfen nie im Auto zurückgelassen werden, auch nicht für kurze Zeit. Das Risiko wird immer wieder unterschätzt und es kommt jedes Jahr zu Zwischenfällen.
Nicht selten ist es dem schnellen Einschreiten aufmerksamer Passantinnen und Passanten zu verdanken, dass Betroffene rechtzeitig aus den überhitzten Fahrzeugen gerettet werden. Aus rechtlicher Sicht ist man sogar verpflichtet, in solchen lebensbedrohlichen Situationen zu helfen, da man sich sonst der unterlassenen Hilfeleistung strafbar macht.
„Wenn Lebensgefahr besteht hat das Einschlagen einer Fensterscheibe keine juristischen Folgen, sofern es unter der Voraussetzung des entschuldigenden Notstandes erfolgt“, so Johann Kopinits, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung.
Empfehlungen des ARBÖ im Notfall:
++ Situation richtig einschätzen: Zunächst sollte genau geprüft und beurteilt werden, ob noch genügend Zeit bleibt, um den Lenker des Autos irgendwo ausfindig zu machen. So ist es in Supermärkten beispielsweise möglich, Kennzeichen ausrufen zu lassen.
++ Wenn sich niemand ausfindig machen lässt und keine unmittelbare Hilfe in der Nähe ist, sollte unmittelbar Feuerwehr und Polizei verständigt werden.
++ Im Notfall muss sofort eingegriffen werden. Sollte der Eindruck bestehen, dass der Mensch oder das Tier im Fahrzeug in unmittelbarer Lebensgefahr ist, oder sich der Zustand drastisch verschlechtert darf die Fensterscheibe eingeschlagen werden. Freilich sollte darauf geachtet werden so wenig Schaden wie möglich dabei zu verursachen. Spätestens nach der Befreiungsaktion sollte sofort auch die Rettung gerufen werden, um sicher zu stellen, dass Betroffene professionell versorgt werden.
Welche Konsequenzen Verantwortliche zu erwarten haben:
Erziehungsberechtigte sowie auch Besitzerinnen oder Besitzer von Tieren müssen sich möglicher rechtlicher Konsequenzen bewusst sein, wenn sie Schutzbefohlene allein zurück in einem überhitzten Fahrzeug lassen. Zudem müssen die Kosten für sie Befreiungsaktion übernehmen.
*****
Wurde Schutz der Bevölkerung parteipolitischen Interessen geopfert?
„Inzwischen gibt es Hinweise darauf, dass die SPÖ aus rein parteipolitischen Gründen Hoch-
wasserhilfe durch das Bundesheer verhindern wollte“, so der freiheitliche NAbg. Elmar
Podgorschek unter Hinweis auf einen Brief eines Bürgermeisters aus Oberösterreich.
Ein Auszug aus dem Brief vom 18. Juni spreche eine deutliche Sprache:
„Ich bringe Ihnen hiermit, als amtierender Bürgermeister, einen skandalösen Sachverhalt zu
Ihrer geschätzten Kenntnis. Als vom Hochwasser im Juni 2013 betroffene Gemeinde be-
kamen wir, wenige Stunden nachdem die ersten Keller in Wassernähe vom eintretenden
Wasser erfasst wurden, Anweisung „von der SPÖ-Parteispitze“ unter keinen Umständen das
Bundesheer für Hilfeleistungen anzufordern. Das Bundesheer dürfe keine Hilfestellung
leisten! So die unglaubliche Anweisung. Als mein Gemeindesekretär mich am Handy von
diesem Anruf informierte, hielt ich dies für einen schlechten Scherz. Auf Nachfrage in Wien
ergab sich leider die Richtigkeit: kein Bundesheer … von ganz Oben!“
(Auszug aus dem erwähnten Brief vom 18. 06. 2013)
Sollte sich das bewahrheiten, so ist das ein riesiger Skandal, der vollständig aufgeklärt werden
muss. Augenscheinlich hat die SPÖ ihre Niederlage beim Volksbegehren über die Wehrpflicht
noch immer nicht verdaut. Wenn man aber zu derartigen Mitteln greifen würde und die Sicher-
heit der Bevölkerung aus parteipolitischen Motiven aufs Spiel setzt (es gilt die Unschuldsver-
mutung), dann hätte die SPÖ aus unserer Sicht jeden Anspruch verloren, eine staatstragende
Partei zu sein.
Sehr erstaunlich ist die Stellungsnahme des SPÖ-Abgeordneten Dietmar Keck in dieser Causa.
Er wies in seiner Rede heute im Nationalrat die Anschuldigungen von FPÖ-Mandatar Elmar
Podgorschek, wonach die SPÖ aus parteipolitischen Gründen Hochwasserhilfe durch das
Bundesheer verhindern wollte, auf das Schärfste zurück.
Keck: „ Ein anonymes Schreiben ist für mich nur ein Ablenken von der Wahrheit, denn ano-
nyme Schreiben kann man jederzeit vorlegen. Erst wenn der Namen des Absenders auf dem
Tisch liege, könne man dem Ganzen nachgehen. Nur Behauptungen in den Raum zu stellen,
ist zu wenig.“
Da staunen wir aber, wenn Keck dieser Angelegenheit erst nachgehen will, wenn der Namen
des Absenders auf dem Tisch liegt. Da mutet es doch seltsam an, dass jede Strafverfolgungs-
behörde (von der Verwaltung über die Polizei bis hin zur Finanz) anonymen Schreiben nach-
geht. Warum also will der SPÖ-Abgeordnete den Namen des Briefverfassers wissen? Sollte
dieser – wenn seine Behauptungen stimmen – gar mundtot gemacht werden?
Auch sind anonyme Schreiben kein Ablenken von der Wahrheit, sondern können durchaus
wertvolle Hinweise sein, wie es sich in der Praxis immer wieder herausstellt. Es ist anzu-
nehmen, dass der Absender des Briefes nicht riskieren will, dass er sanktioniert wird. Die
erstaunliche Stellungsnahme von Keck macht uns jedenfalls (und wahrscheinlich nicht nur
uns) sehr stutzig.
*****
2013-07-03