Leseranfragen


Berechtigte Fragen

Herr Peter L. will wissen,  ob die Firma HEINEKEN Hundekämpfe unterstützt und wenn ja,
ob man vom Konsum dieser Biersorte Abstand nehmen sollte.
 

 
Herr Alfred K. will wissen,  ob bei  WIEN ENERGIE  demnächst ein Rechtschreibkurs für Mit-
arbeiter(innen)  abgehalten  wird oder die Ausdrucksweise auf dem Schild unter Multikulti
fällt.
 

 
Sg. Peter; Sg. Alfred! Leider können wir diese Fragen nicht beantworten. Möglicherweise
liest ein Verantwortlicher der betroffenen Unternehmen diesen Beitrag und lässt uns eine
Antwort zukommen. Diese werden wir dann veröffentlichen.
 
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2012-04-21
 

Hundeattacke in Tirol


Kaum beachteter Unglücksfall

Ein von den meisten Medien kaum beachteter Unglücksfall, war gestern auf www.orf.at zu
lesen.  Dem  Internet-Portal  war der Vorfall auch keine Schlagzeile wert, sondern brachte
die Meldung unter „ferner liefen“.

Bub von Opas Hund schwer verletzt

Diese fast verharmlosende Zeile titelte den Beitrag auf der ORF-Webseite. Was war gesche-
hen?  Ein siebenjähriger Bub wurde in Kramsach (Tirol) vom  Langhaar-Collie seines Groß-
vaters angefallen und schwer verletzt. Der Hund attackierte das Kind am Kopf und fügte ihm
schwere Bisswunden an Ohr und Hinterkopf zu.

Notarzt und Rettung versorgten den Buben noch an Ort und Stelle, bevor er ins Krankenhaus

eingeliefert wurde.  Dort wurde er dann sofort operiert.   Wann der Knabe das Spital verlassen
darf, stand zunächst nicht fest.  Ein tragischer Vorfall wie er  leider immer  wieder vorkommt.

Lassie

Der  Collie ist ein schottischer Schäferhund und gelangte in den  60er-Jahren  durch die TV-
Sendung  „Lassie“  zu ungeheurer Popularität.  In Österreich ist er  heutzutage sehr  selten
vertreten und hat den Ruf eines Luxushundes.

Kampf-Collie?

Da wäre es doch unangebracht gewesen, wenn Medien diesen Hund als „Kampf-Collie“
bezeichnet hätten. Wäre der attackierende Hund ein Rottweiler, Pitbull oder Staff gewesen,
kann sich jeder sicher sein, wie die Schlagzeile über diesen Vorfall gelautet hätte. Außer-
dem wäre die Story in jeder Tageszeitung auf der Titelseite gestanden und hätte für mehr-
ere Tage medialen Zündstoff geliefert.

Auch siebengescheite Politiker hätten sich wieder zu  Wort gemeldet und mit  Unterstützung
von S(chw)achverständigen untermauert, wie wichtig ein Kampfhundegesetz und der Kampf-
hundeführerschein ist.  Die Collie-Attacke in Tirol führt  jedoch jegliche  Einteilung in gutmüt-

ige und gefährliche Hunderassen  ad absurdum.

Rasseneinteilung und Kampfhunde

Eine Einteilung in gefährlichen Rassen bei Hunden ist Unsinn. Normalerweise sind Hunde
Rudeltiere und je nach Erziehung in der Hierarchie des Familienverbandes eingegliedert.
Allerdings darf nicht vegessen werden dass jeder Hund, egal welcher Rasse er angehört,
unberechenbar ist und es daher auch aus diesem Grund zu Biss-Attacken kommen kann.

Ebenfalls gibt es die Rasse „Kampfhund“ nicht. Ein Kampfhund ist eine Hund, der für Hun-

dekämpfe abgerichtet wurde.  Zugegebener Weise steigt die Gefahr eines Hundeangriffes
natürlich,  wenn sich ein geistiger  Tiefflieger aus Gründen seines  Minderwertigkeitskom-
plexes einen Hund hält, der mühelos einem Menschen schweren Schaden zufügen kann.

Hundeführerschein

Dass der Hundeführerschein auch kein adäquates Mittel zur Verhinderung eines Hunde-
angriffes ist, beweist der traurige Vorfall im November des Vorjahres. Da wurde das Klein-
kind eines Polizeidiensthundeführers, von seinem eigenen Rottweiler getötet.

Das dieser Mann die Qualifikation zur Führung eines solchen Hundes hatte,  wird wohl nie-
mand in Abrede stellen. Trotzdem kam es zu dem tödlichen Unfall. Der Hundeführerschein
hat die vorrangige Aufgabe, Geld in die maroden Gemeindekassen zu spülen.

Reine Abzocke

Profilierungssüchtige Politiker drängen sich aber immer wieder in den Vordergrund und ver-
suchen mit Argumenten, die weder Hand noch Fuß haben, Gesetze oder deren Entwürfe zu
verteidigen. Mit Kampfhunde-Führerscheinen und Gesetzen die eine besondere Haltung der
sogenannten gefährlichen Hunde vorsehen, wird den Leuten nur ihr Geld aus der Tasche ge-
zogen.

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2010-08-04
 

Traurige Tradition

 

Mit Kanonen auf Spatzen schießen

Tierschützer haben es schwer, denn wo mit dem Leid von Tieren Geld verdient wird, stehen
sie meist auf verlorenen Posten. Wenn diese ihre Tierliebe dann mit annähernd der selben
Intensität durchsetzen wollen, wie die Tierquäler die Tiere quälen, scheut die Justiz nicht
davor zurück, auch mit dem Mafiaparagrafen vorzugehen.

Gewaltlose Beobachtung

Das ist allerdings nicht unser heutiges Thema, sondern wir wollen uns mit der jüngsten  APA-
Aussendung des VGT (Verein gegen Tierfabriken) befassen. Dieser hatte am 01.09.2009 das
Ponykarussell im Wiener Prater, insgesamt 5 Stunden lang beobachtet.
 
Dabei konnte festgestellt werden, dass die Pferde nicht im gesetzlich vorgeschrieben Zeitraum
ausgetauscht wurden. Auch waren drei Ponys mit Maulkörben versehen, die der Gesetzgeber
ebenfalls verbietet.
Weiters wurde beobachtet, dass die Tiere innerhalb von 3 Stunden kein einziges Mal getränkt
wurden, obwohl es an diesem Tag sehr sonnig und warm war. Laut Angaben des VGT kann
dies durch fünf Augenzeugen bestätigt werden. Soviel zu den Fakten.

Trauriger Traditionsbetrieb  

Das Ponykarussell ist wohl die traurigste Tradition die der Wiener Prater zu bieten hat. Es
existiert bereits seit 1887, also lang vor der Motorisierung der Menschheit. In diesem Zeit-
raum wurde die Wiener Veranstaltungsverordnung zig-mal novelliert, aber an den Tier-
schutz wurde dabei offensichtlich nicht gedacht.

Nicht mehr zeitgemäß  

Heute, im Weltraumzeitalter stehen dem Praterbesucher zahlreiche moderne Vergnügungs-
möglichkeiten zur Verfügung. Das ein Ringelspiel, welches von Pferden stupid ewig im Kreis
gezogen wird ein Vergnügen sein soll, bezweifeln wir.

Dieses Pferdekarussell ist schlicht und einfach nicht mehr zeitgemäß und wird dennoch auf
Kosten von Tieren mit behördlicher Bewilligung aufrecht erhalten. Kein normaler Mensch
käme heutzutage auf die Idee, sein Auto gegen ein Pferdefuhrwerk einzutauschen.

Seltsames Vergnügen   

Also welches Vergnügen kann es wohl bereiten, sich auf Kosten von geschunden Kreaturen
zu belustigen. Ja sicher gibt es Leute, die auch gerne bei Hundekämpfe zusehen und dabei
ihr Vergnügen haben. Auf solche Perverslinge  kann die Gesellschaft aber getrost verzichten.

 Artgerechte Tierhaltung  

Der Praterverband reagierte prompt und meinte das alle Vorwürfe haltlos seien und nicht der
Realität entsprechen. Na dann sollten sich die Damen und Herren vielleicht einmal bemühen
beim Pferdekarussell vorbeizuschauen und einmal scharf nachdenken, ob es ihnen Spaß
bereiten würde, den ganzen Tag bei lauter Musik im Kreis zu gehen.

Erstaunlich ist auch die Rechtfertigung, dass es in den vergangenen Jahren, behördlicherseits
keinerlei Beanstandungen gegeben habe und die artgerechte Haltung weit über die Mindest-
anforderung erfüllt werde.

Ahnungslos  

Na da staunen wir aber, was sich diese Person wohl gedacht haben muss, als sie diesen
geistigen Erguss von sich gegeben hat. Wahrscheinlich erfolgte die Rechtfertigung unter
dem Motto „Pech gehabt, wäre es halt kein Pferd geworden.“

Das dieser Mensch keine Ahnung von artgerechter Tierhaltung hat, hat er mit seiner Aussage
eindeutig bewiesen. Ein Pferd ist ein Fluchttier, dass gewohnt ist täglich weite Strecken zurück-
zulegen.
  
Allerdings nicht angekettet im Kreis und unter lautstarker Musikbegleitung. Wir wollen gar nicht
wissen, wie bei diesem Menschen eine „nicht“ artgerechte Tierhaltung aussieht.

Beispiel Kasachstan  

In unseren Augen ist der Betrieb dieses Pferdekarussells eindeutig Tierquälerei. Man kann nur
hoffen, dass die zuständigen Stellen „irgendwann“ einsehen werden, dass  das unnötige
Quälen von Tieren zur Volksbelustigung nicht mehr zeitgemäß ist.

Allerdings glauben wir nicht wirklich daran, den in Kasachstan sind Bärenkämpfe ja auch noch
nicht verboten.

Stauni 
  
2009-09-08
  

Hundekämpfe und Politik

 

Hundekampf in Ottakring

Wie in einer Medienberichterstattung zu lesen war, wurde ein Fußgängerweg im 16. Wiener
Gemeindebezirk, zu einer Hundekampfsportarena umgestaltet. Am 09.08.2009, gegen 23:00
Uhr, führten einige krankhafte Psychopathen, denn anders kann man solche Leute nicht be-
zeichnen, einen Hundekampf mit zwei Pitbull-Terrier durch.

Haben wir vielleicht ein „kültürelles“ Problem ?

Zum „Scharfmachen“ der Terrier wurde diesen ein Pudel vorgeworfen, der auch prompt zer-
rissen wurde. Dann begann der eigentliche Kampf, der mit dem Tod eines Pitbull endete.

Während des Kampfes wurden die Hunde von ihren Haltern angefeuert und zahlreiche
Zuschauer schlossen Wetten ab. Diese perverse „Veranstaltung“ dauerte zirka 15 Minuten.

Perverse Täter nicht mehr erwischt

Als die inzwischen alamierte Polizei eintraf, war der Spuk schon vorbei und die perversen
Hundehalter samt Wettkunden waren verschwunden. Die Beamten konnten lediglich nur
mehr Blutlachen feststellen, sowie einen Hundekadaver in einem Mistkübel sichern.

Ahnungsloser Politiker

Es ist eigentlich traurig, dass es Menschen gibt die sich vorsätzlich am Leid von Tieren er-
götzen und dieses Leid auch noch provozieren. Allerdings ist es ebenso traurig wie erstaun-
lich, dass ein Politiker unseres Landes, der noch dazu Tierschutzsprecher ist, von dement-
sprechenden Gesetzen offensichtlich keine Ahnung hat.

Diesen Beitrag haben wir heute in einer APA-Aussendung entdeckt:

Wien (OTS) – Anlässlich der Medienberichterstattung äußert heute NAbg. Bernhard Vock,
Tierschutzsprecher der FPÖ, seine Enttäuschung, dass Hundekämpfe noch immer straffrei
durchgeführt werden können……

Rückfragehinweis: FPÖ
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT ***
OTS0070    2009-08-11/10:45

Zuerst lesen, dann sprechen

Werter Herr Vock, sollten Sie es noch nicht wissen, es gibt ein Gesetz das Hundekämpfe
verbietet und unter Strafe stellt. Und zwar das „Bundesgesetz über den Schutz der Tiere
(Tierschutzgesetz – TSchG) § 5 Abs. 2 Ziffer 5″

Zur besseren Information kann dieses Gesetz unter folgendem Link nachgelesen werden:

 http://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541

Also Herr Vock, bevor Sie das nächste mal wieder auf Kosten von Tierleid zu polemisieren

beginnen, lesen Sie sich einfach die bestehenden Gesetze durch.

Stauni

  
2009-08-11
  

Inhalts-Ende

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