Zudem Beleidigungen gegenüber der Frau des Außenministers
Es ist schon auffällig, dass immer wieder in Österreich lebende Tschetschenen nicht gewillt sind Gesetze zu akzeptieren. Auf Facebook trat nun wieder der bereits amtsbekannte Mansur M. (nennt sich auf FB „Goldenberg“) in Erscheinung. Zwar nicht in so aggressiver Form wie sein Landsmann Abuu S., aber immerhin kündigte er an, dass er Polizisten zum Scheißen schicken werde. Für seine Ankündigung erhielt er auch rege Zustimmung aus seinem tschetschenischen Freundeskreis. Im nachfolgenden Screenshot sind einige der geposteten Kommentare ersichtlich.

Auch an Beleidigungen gegenüber der Frau des Außenministers sparte der Tschetschene nicht und bezeichnete diese öffentlich als eine „nackte Hure“.
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2017-02-12
Internationaler Hurentag
„Anlässlich des ‚Internationalen Hurentages‘ am 2. Juni sieht Judith Schwentner, Frauen-
sprecherin der Grünen, Handlungsbedarf: „Derzeit können Sexarbeiterinnen nicht einmal
den vereinbarten Lohn einklagen, weil ihre Tätigkeit als sittenwidrig gilt. Fehlende Rechte
treiben Sexarbeiterinnen in die Abhängigkeit und begünstigen Gewalttaten. Auch Sexar-
beiterinnen sollten Arbeitsverträge abschließen dürfen.“
Dieser obige Absatz stammt aus einer heutigen APA-OTS Aussendung der Grünen. Die
Forderungen sind begrüßenswert, werden sich in der Realität aber leider nicht umsetzen
lassen.
Vertrag mit Freier?
Kein Freier dieser Welt wird einen Vertrag mit einer Sexarbeiterin, bezüglich ihrer Dienst-
leistungen abschließen. Denn offiziell geht ohnehin niemand zu einer Prostituierten. Und
wenn einmal ein Politker in einem Bordell ertappt wird, war er nur zur Kontrolle der Arbeits-
bedingungen der dort arbeitenden Damen anwesend.
Damit führt sich auch die Forderung nach der Klagefähigkeit des Schandlohnes, wie dieser
von amtlicher Seite genannt wird, ad absurdum. Wir können uns beim besten Willen nicht
vorstellen, dass ein Gericht eine derartige Klage verhandeln will, wenn möglicherweise
ein hochangesehenes Mitglied der Gesellschaft betroffen ist.
Verträge gab es schon vor Jahren
Was Arbeitsverträge zwischen Sexarbeiterinnen und Lokalbetreibern betrifft, hat es diese
bereits über einen längeren Zeitraum gegeben. Die Unternehmer führten sogar Sozialab-
gaben für die Damen ab, womit diese kranken- und pensionsversichert waren.
Da die Lokalbetreiber für die Abführung der Abgaben verantwortlich waren, kam es kaum
vor dass auf diese vergessen wurde. Und wenn ja, stand sofort der Exekutor der Kranken-
kasse vor dem Lokal. Damit war zumindest eine soziale Absicherung der Damen gegeben.
Behördenkriege und die Auswirkungen
Profilierungssüchtige KIAB-Beamte witterten in diesen Verträgen ein zumindest „Dienst-
nehmer ähnliches Arbeitsverhältnis“ und zeigten die Lokalbetreiber reihenweise an. Dies
führte wiederum dazu, dass sich die Unternehmer jahrelang mit den Verwaltungsbehörden,
bis hin zum UVS herumschlagen mussten.
Offensichtlich wollte man behördlicherseits, zumindest nach der Logik von etlichen KIAB-
Beamten, kein geordnetes Arbeitsverhältnis für Sexarbeiterinnen und so tat man dem
Gesetz genüge, was sich allerdings zum Nachteil der Damen erwies.
Die Lokalbetreiber beriefen sich auf das Prostitutionsgesetz, in dem vermerkt ist, dass mit
einer Prostituierten kein Beschäftigungsverhältnis eingegangen werden kann. Heute sind
alle Sexarbeiterinnen selbständige Unternehmerinnen.
Gewalt gegen Sexarbeiterinnen
Die Gewalt gegen Prostituierte steht wieder auf einem anderen Blatt Papier. Nicht fehlende
Rechte begünstigen Gewalttaten, sondern fehlender Schutz. Während Lokalbetreiber ihre
Betriebe mit Sicherheitspersonal absichern, sind Sexarbeiterinnen die außerhalb von Lo-
kalen ihre Dienste anbieten, naturgemäß einer größeren Gefahr ausgesetzt. Bester Beweis
ist zur Zeit, das am Wiener Gürtel herrschende Vakuum.
Dieses haben sich rumänische Schutzgelderpresserbanden zu Nutze gemacht und erpres-
sen Sexarbeiterinnen die auf dem Straßenstrich ihre Dienste anbieten. Sollte es einmal an
Zahlungsmoral fehlen, schrecken diese auch nicht vor dem Anzünden einer Frau zurück.
Die feine Gesellschaft
Wir glauben nicht, dass sich bezüglich der Rechte von Sexarbeiterinnen etwas ändern wird.
Schuld daran ist das Verhältnis, welches zwischen der Gesellschaft und den Prostituierten
herrscht.
Die Gesellschaft nimmt zwar die Dienstleistungen der Damen inoffiziell in Anspruch, möchte
aber offiziell nichts damit zu tun haben. Während normale Zuhälter zu ihren Mädchen stehen
und diese beschützen, kann man dies von der Gesellschaft nicht behaupten.
Die Gesellschaft, und die Damen mögen uns die harte Ausdrucksweise verzeihen, benutzt
Sexarbeiterinnen wie einen Gebrauchsgegenstand. Also was sollte diese veranlassen, einen
Menschen der nur zur Befriedigung von sexuellen Gelüsten gebraucht wird, irgendwelche
Rechte zukommen zu lassen.
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2010-06-01
Prostitutionsexpertin Frauenberger
Auf die Novellierung des Prostitutionsgesetzes wollen wir nicht näher eingehen. Aller-
dings kommen wir nicht herum, einige Anmerkungen zu diversen Erstaunlichkeiten in
dieser Causa niederzuschreiben.
Da wäre einmal die Aussage der Stadträtin Sandra Frauenberger: „Solange es Freier gibt,
wird es die Straßenprostitution geben – daran wird auch ein Verbot nichts ändern.“ Die
Stadträtin dürfte in der Schule des Lebens nicht gut aufgepasst haben, denn sonst wüsste
sie, dass die Prostitution das „älteste Gewerbe der Welt“ ist.
Was fällt unter Straßenprostitution?
Auch scheint Frauenberger nicht zu wissen, was das Wort Straßenprostitution überhaupt be-
deutet. Dann wollen wir die unbedarfte Stadträtin einmal kurz aufklären. Jegliche Prostitution
die außerhalb von Arealen und geschlossenen Räumen stattfindet fällt unter den Begriff Stra-
ßenprostitution.
Wie bereits erwähnt gibt es die Prostitution seit Menschengedenken. Auch bereits zu einer
Zeit, wo es noch gar keine Straßen gegeben hat und die Menschen noch in Höhlen wohnten.
Daher wäre der Ausspruch von Frauenberger dahingehend zu korrigieren, dass es die Prosti-
tution solange geben wird, solange es Menschen geben wird.
Die Kondom Watchers
Wir finden es zwar löblich dass sich die Stadträtin für eine Kondompflicht ausspricht und
diese zwingend vorschreiben will, können uns aber beim besten Willen nicht vorstellen wie
die Einhaltung dieser kontrolliert werden soll.
Möglicherweise wird es eine neue Kapperltruppe nach den Vorbildern der „Waste Wat-
chers“ oder „Parksheriffs“ geben. Diese werden dann vermutlich in Separees einfallen
und einen Koitus Interruptus erzwingen, um nachzusehen ob dem Penis ein Kondom über-
gezogen wurde.
Ein Tiefschlag für die Kronen Zeitung
Beim nächsten Punkt den Frauenberger vor hat, wird die Kronen Zeitung aufjaulen. Die
Stadträtin will nämlich per Gesetz verbieten, dass von Frauenseite ungeschützter Sex
angeboten wird.
Dann fallen Inserate wie „Blasmäuschen bietet Naturfranzösisch mit Mundvollend-
ung“ im allgemein beliebten Familienblatt aus. Und wenn man den betreffenden Anzei-
genteil in der Krone studiert wird man feststellen, dass der Ausfall nicht unerheblich sein
wird.
Entweder lässt Krone-Chef Dichand seine Muskeln spielen um sich nicht die Butter vom
Brot nehmen zu lassen oder die Inserate werden in Zukunft möglicherweise so aussehen:
„Französischexpertin bietet Konversation in fließendem französisch, mit anschlie-
ßendem Dinner“.
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2010-05-20