Strafanzeige gegen Novomatic und Johann Graf erstattet


Grenzen beim kleinen Glücksspiel um ein Vielfaches überschritten

Rund 140 Personen der Automaten-Klage Gemeinschaft haben Strafanzeige gegen den Novo-
matic  Konzern  und  den  Mehrheitseigentümer  Johann  Graf  erstattet.   Peter Pilz,  Reinhold
Lopatka,  Johannes Hahn,  Karl Schlögl  und  Gerd Schmidt  stehen  auf  der höchst brisanten
Zeugenliste.
Der  Vorwurf:   Die  Grenzen  des  kleinen  Glücksspiels  (50 Cent Einsatz, Euro 20 maximaler
Gewinn)  werden  um  ein  Vielfaches  überschritten.   Die  Spieler  stützen sich dabei auf eine
kürzlich  veröffentlichte  Entscheidung  des OGH (6 Ob 118/12i).   In diesem Verfahren wurde
entschieden, dass die auch von der Novomatic verwendeten Tricks wie Würfelspiel, Gambeln
und Action Games illegal sind und die Einsätze zurückzuerstatten sind.
Es geht um gewaltige Summen.   Alleine die Einschreiter haben zusammen über 33 Mio Euro
verspielt.   Sie  begehren  nun über einen Privatbeteiligtenanschluss eine entsprechende Ent-
schädigung. Thomas Sochowsky,  der die  Automaten Klage initiiert hat,  rechnet damit,  dass
sich bis Herbst weitere 150 bis 300 Personen dem Verfahren anschließen.
Er  hofft,  dass die zuständigen Behörden und  Gerichte nun endlich durchgreifen und dem il-
legalen Glücksspiel, das so viele Familien ins Unglück stürzt, endlich ein Ende bereitet wird.
(Quelle: APA/OTS)
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2013-06-16
 

Novomatic-Hans im Glück


Glücksspiel ist ein schmutziges Geschäft

Wir  haben uns schon einige Male mit dem schmutzigen Geschäft des Glücksspiels, dem
in Wahrheit eigentlich die  Bezeichnung Unglücksspiel gebührt,  beschäftigt.   Betreiber
wie  Casinos Austria  und Novomatic ereifern sich darin,  wer den besten  Spielerschutz
und  die  beste  Prävention gegen Spielsucht bietet,  während nebenbei Milliarden aus
dem Unglück – oder auch Pech genannt – der Spieler(innen) gescheffelt wird.
 
Das  Glücksspiel war und ist ein schmutziges  Geschäft und wird es auch immer bleiben.
Da nützt es auch nichts,  wenn  Kooperationen mit alteingesessenen Suchtkliniken ein-
gegangen werden, um zu versuchen dem (Unglücks)-Kind einen “anständigen“ Namen
zu geben.
 
Nach Kreierung einiger erstaunlicher Gesetze in den letzten Jahren, wurden Kleinbetrei-
ber aus dem  Geschäft gedrängt.  Den durch die neue Gesetzeslage frisch gebackenen
Kuchen,  wollen sich nun die  übriggebliebenen finanziell  potenten Glücksspielbetreiber
aufteilen.
 
Federführend dabei ist die Firma Novomatic, deren Gründer und Boss, Johann Graf, zu-
fällig der reichste  Österreicher ist.   Seinen Reichtum tut er bescheiden mit  „ich habe
Glück gehabt“ ab.  Wie recht er da doch hat, allerdings basiert sein Glück auf dem Un-
glück jener, die seine Automaten fleißig fütterten.
 

Glücksspiel-Lizenzvergabe in Niederösterreich

Besonderes  Glück  hatte  Johann Graf  auch bei der jüngsten Glücksspiel-Lizenzvergabe.
Der Novomatic-Konzern des Industriellen hat nun die einzige Konzession für den Betrieb
von Geldspielautomaten („kleines Glücksspiel“) in Niederösterreich erhalten.
 
Die  Niederösterreichische Landesregierung  erteilte der  Novomatic-Tochter ACE auf 15
Jahre die Konzession für den Betrieb von maximal 1.339 Geldspielautomaten.  Diese sind
auf  mehrere Standorte verteilt,  wobei pro  Spielstätte maximal  50 Geräte erlaubt sind.
 
Rechnerisch  heißt das,  dass die Firma  Novomatic  mit mindestens  27 Automatencasinos
das Bundesland Niederösterreich überschwemmen wird  (26 x 50 = 1.300 plus ein Betrieb
mit 39 Automaten).  Wenn die Automatenzahl pro Betriebsstätte niedriger gehalten wird,
werden vermutlich dementsprechend mehr Spielautomaten-Casinos in Betrieb gehen.
 
Durch diesen Geldspielautomatenboom wird in das flächenmäßig größte Bundesland Öster-
reichs, dementsprechend  viel Unglück importiert werden,  denn bis dato waren in Nieder-
österreich (mit Ausnahme in den Räumlichkeiten der Casinos Austria)  Geldspielautomaten
verboten.
 

Die Konkurrenz schäumt vor Wut

Des einen Glück ist des anderen Leid, so besagt es zumindest eine alte Volksweisheit. In
diesem  Fall  trifft  dieses Leid die ausgebremste Konkurrenz und diese schäumt vor Wut.
Für  diese  stellvertretend ist eine heutige Presseaussendung des Mitbewerbers AMATIC,
welcher ankündigt rechtliche Schritte bzgl. der Vergabe prüfen lassen zu wollen.
 
AMATIC  meint zur Automatenlizenzvergabe wörtlich: „Die Entscheidung und Begründung
der NÖ Landesregierung bzgl.  der Vergabe der Lizenzen für den Betrieb von Automaten-
spielsalons ist problematisch, nicht transparent und fadenscheinig.“  Tja, diese Argumente
sollten AMATIC nicht fremd sein, denn diese treffen auch auf das Glücksspiel zu.
 
Bei  AMATIC  meint man weiters,  dass die  Vergabe problematisch sei,  weil die Lizenz an
einen einzigen Bewerber vergeben und  damit  nur ein neues Monopol geschaffen wurde.
Dies widerspreche den Intentionen der EU.
 
Auch  sei  durch  die  Ausschreibung, die  die Vergabe von bis zu drei Lizenzen vorsah,  ein
Wettbewerb vorgetäuscht worden, der offenbar von vornherein nicht gewollt war. Ferner
war  nicht  einsehbar,  nach  welchen  Gesichtspunkten und mit welchen Argumenten der
Entscheidungsprozess  ablief,  inwieweit überhaupt dem Gebot der  Objektivität Rechnung
getragen wurde.
 
Diese  Jammerei  erstreckt  sich  über  die  gesamte  Presseaussendung,  deren komplette
Wiedergabe wir uns hier ersparen wollen.   Unser Mitleid mit der Firma  AMATIC hält sich in
Grenzen, da diese dasselbe unmoralische Geschäft wie hre Konkurrenz Novomatic betreibt.
 
Allerdings  dürfte der Novomatic-Boss,  Johann Graf,  um einiges schlauer sein als der Chef
von AMATIC.  Denn der reichste Österreicher hat schon im Vorfeld einige Arbeit geleistet,
die dem jetzigen Konzessionserhalt nicht abträglich gewesen sein dürfte.
 

Gewusst wie

Zufälliger  Weise war ein gewisser  Johannes Hahn  eine ganze Zeit lang NOVOMATIC-Vor-
stand.   Und dieser Hahn war,  wie es der  Zufall so will,  ehemaliger  Obmann der Wiener
Volkspartei und ist derzeit amtierender EU- Kommissar.
 
Aber  Hahn ist eine kleine  Nummer gegen das Kunststück,  welches Graf mit dem Landes-
hauptmann von Niederösterreich, Erwin Pröll,  gelang.   Er brachte  es zustande,  dass der
Landesfürst einen Kniefall vor ihm bzw. seinem Unternehmen vollzog. Aber lesen Sie selbst
die Aussendung auf der amtlichen Webseite des Bundeslandes Niederösterreich.
 
Screen: noel.gv.at
 
Es wäre doch interessant zu wissen, was Graf dem Landesfürsten von Niederösterreich ins
Ohr  geflüstert hat,  sodass dieser ein  Unternehmen dessen Produkte und deren  Betrieb
für das Unglück von zigtausenden Menschen verantwortlich waren und sind, als Leitbetrieb
lobte.   Wie aus der Aussendung auch ersichtlich ist, wurden die Feierlichkeiten von Alfons
Haider  moderiert.   Er war zu dem  Zeitpunkt zwar  nicht mehr jung,  brauchte vermutlich
aber das Geld.
 
Also werte Manager(innen) der Firma AMATIC.   Haltet Euch in Zukunft an integre, gerad-
linige  und  unbestechliche Politiker(innen),  dann klappt es vielleicht  auch mit dem Erhalt
einer Glücksspiel-Konzession.
 
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2012-03-13
 

Auf den Spuren von Gio Hahn


Verlogenes Gesetz

Über Glückspiele und vor allem Geldspielautomaten herrschen sicherlich geteilte Meinungen.
Fakt ist jedoch, dass es nur einen Gewinner gibt und zwar den Betreiber. Verlierer ist  immer
der Spieler.
Da ist die Novellierung des  Glückspielgesetzes, die unsinnigerweise mit dem Argument des
Spielerschutzes gerechtfertigt wird, nicht nur eine  Augenauswischerei, sondern eine Lüge.
Schlimmer sogar, denn durch die nun gesetzlich gedeckte Anhebung des Höchsteinsatzlimits,
sind menschliche Tragödien vorprogrammiert.

Vom Standpunkt der Ökonomie

Lassen wir nun wie die Politiker, alle menschlichen Aspekte bei Seite und betrachten die
Angelegenheit aus ökonomischer Sicht. Das vorrangige Ziel von Geldspielautomaten-
Betreibern ist es, dem Spieler so viel Geld wie möglich abzunehmen.
Unter diesem Aspekt ist es fraglich warum ein Gesetz geschaffen wird, welches der Ver-
fassung zuwider läuft. Denn diese garantiert nämlich, dass alle Menschen vor dem Gesetz
gleich sind.

Mehr Privilegien für Privilegierte

Während Spielhallenbetreiber wie Novomatic ohnehin schon in der privilegierten Lage sind,
in einer Räumlichkeit mehr als zwei Geldspielautomaten aufstellen zu können, erhalten sie
zusätzlich einen Wettbewerbsvorteil.
Bei Novomatic und Co darf nämlich beim sogenannten „kleinen Glückspiel“  um 10,- Euro
pro Spiel (Tastendruck) gespielt werden, während auf dem Automaten vom Eckwirt, maxi-
mal 1,- Euro Höchsteinsatz pro Spiel erlaubt ist.
Großes Geld nur mehr für Novomatic und Co

Spieler werden auf höhere Gewinne hoffen

In Klartext bedeutet dies, dass Spielhallenbetreiber die meist ohnehin finanziell wesentlich
besser gestellt sind, vom Gesetzgeber zusätzlich privilegiert werden. Wie gesagt, ohne den
menschlichen Aspekt zu beachten, werden pathologische Spieler in Zukunft ihrer Sucht
nur mehr in Spielhallen frönen, da sie durch die höhere Einsatzmöglichkeit einen höheren
Gewinn erhoffen.
Damit werden Gastwirte in ohnehin wirtschaftlich schweren Zeiten um eine zusätzliche
Einnahmequelle gebracht. Nicht genug dass sie wegen des Nichtraucherschutz-Gesetztes
erhebliche Summen in Umbauten investieren müssen und mit ständig schwindenden Um-
sätzen zu kämpfen haben.

Ein Plätzchen in Brüssel

Schieder (SPÖ) und Lopatka (ÖVP) haben in Vertretung ihrer Parteien einen Kniefall vor
Firmen wie Novomatic und Co vollzogen und befinden sich am besten Weg auf den Spuren
von Johannes Hahn zu wandeln. Aber möglicherweise wird auch für diese beiden Herren ein
Plätzchen in Brüssel frei werden, wenn man sie hier nicht mehr benötigt.
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2010-04-15
  

Orgie der Orden


Orden für ausserordentliche Leistungen

Wir haben gedacht, dass Orden eigentlich für ausserordentliche Leistungen und Verdienste
verliehen werden. Am Dienstag erhielten gleich fünf Regierungsmitglieder im Ministerrat
hohe Auszeichnungen.

Unterrichtsministerin Claudia Schmied, Verteidigungsminister Norbert Darabos und Wissen-
schaftsminister Johannes Hahn, erhielten das „Goldene Ehrenzeichen am Bande für Ver-

dienste um die Republik Österreich“.

Welche besonderen Verdienste wurden erbracht?

Nun was haben diese Herrschaften wohl besonderes für unser Land geleistet, dass ihnen
die Ehre einer solchen Auszeichnung zuteil wurde? Schmied erhielt wahrscheinlich den
Orden für die Umgestaltung der Bundeshymne, während vermutlich Hahn für seine Verdien-
ste um das Glückspielgeschäft bei seiner vergangenen Tätigkeit bei der Firma Novomatic
ausgezeichnet wurde.

Möglicherweise war das „Goldene Ehrenzeichen“ auch als Ehrenbezeugung für seine

tadellose Haltung bei den vergangenen Studentendemonstrationen gedacht. Beim Zivil-
diener Darabos ist alles klar. Seine makellose Militärvergangenheit, in der er in unzähligen
Kampfeinsätzen selbstlos seinen Mann stellte, haben ihm diesen Orden eingebracht.

Auch die Sportkarriere des Herrn Darabos, die ihn wahrscheinlich auch zum Sportminister
qualifizierte, ist beispiellos. Etliche Olympiasiege des Norbert Darabos in den Disziplinen

die uns leider entfallen sind, berechtigen ihn diesen Orden zu tragen.

Gut bezahlter Job und Privilegien

Zum Drüberstreuen gab es noch für die ÖVP-Staatssekretäre Christine Marek und Reinhold
Lopatka, das „Silberne Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich“. Alle ge-
nannten Herrschaften haben eines gemeinsam. Sie bekommen für den Job den sie für ihren
Arbeitgeber, die Republik Österreich zu erfüllen haben, eine fürstliche Entlohnung und
jede Menge Privilegien.

Zum Ballbesuch entwertet

Keiner der genannten Damen und Herren hat wirklich Aussergewöhnliches für Österreich
geleistet und daher sind diese Orden mit der Widmung „Für besondere Verdienste“ ent-
wertet. Den einzigen Zweck den diese noch zu erfüllen haben, sind an der Kleidung der
Träger(innen) beim Opernballbesuch zu funkeln.

Breschnew-Rituale

Diese ganze Ordensorgie erinnert uns an die seinerzeitigen 1.Mai-Rituale in den ehemaligen
kommunistischen Ostblockländern. Dort hingen sich die Genossen gegenseitig irgendwelche
Orden um den Hals, die heute auf den Trödelmärkten in Bratislava und Co., zu Schrottpreisen
erhältlich sind.

Respekt vor dem Kanzler und seinem Vize

Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Josef Pröll (ÖVP) dürften die Farce
dieser Ordensverleihung erkannt haben und spielten dieses Spiel nicht mit. Sie verzichteten
dankend auf diese Auszeichnung. Für dieses Verhalten geniessen die beiden Herren unseren
Respekt und müßten eigentlich mit einem eigens dafür geschaffenen Orden ausgezeichnet
werden.

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2010-01-23
  

Suchtheilung durch Verbot???


Der Stein der Weisen?

Das Erfolgsrezept gegen die Spielsucht, glaubt der stellvertretende Parteivorsitzende
der SPÖ-Kärnten, Gesundheitsreferent LR Peter Kaiser gefunden zu haben, folgt man
einer heutigen  APA-Aussendung der SPÖ Kärnten.

Mit einem Verbot des „Kleinen Glücksspiels“ sollen jene Automatenspieler geheilt werden,
die ihrer Spielsucht erlegen sind. Durch die Verschrottung der rund 900 Spielautomaten,
die sich in diversen Kärntner Lokalen befinden, sollte sich das Problem erledigen.

Beschränkte Denkweise

Mit dieser Denkweise scheint ein Herr Kaiser nur innerhalb seines Hutrandes zu denken.
Verbote haben Suchtkrankheiten noch nie geheilt. Der beste Beweis dafür ist das Drogen
-verbot.

Verbote dienen zur Kriminalisierung

Dieser Satz soll nicht für eine Drogenfreigabe plädieren, sondern dient lediglich als
Beweis dafür, das Verbote weder heilen noch verhindern. Ein jeder Drogensüchtige be-
schafft sich seinen Stoff, obwohl es verboten ist und unter Strafe steht.

Ähnlich verhält es sich auch mit den in letzter Zeit umfangreich verhängten Rauch-
verboten. Wir wagen es zu behaupten, dass nur wegen des Rauchverbotes in der Lieb-
lingskneipe, kein Raucher das Rauchen aufgegeben hat.

Das Geschäft mit der Sucht

Zurück zu den Spielautomaten, die nach Ansicht des Herrn Kaiser auf den Schrottplatz
gehören. Er bezichtigt seine politischen Gegner BZÖ/ÖVP, nicht auf jährliche Ein-
nahmen von rund 7 Millionen Euro aus dem „Kleinen Glücksspiel“ verzichten zu wollen.

Laut seiner Aussage sollten Dörfler, Scheuch, Martinz, Tauschitz und Co, endlich
mehr Mut zum aufrechten Gang beweisen, anstatt mit dem Unglück tausender Kärntner-

(innen) Geschäft zu machen.

Verhinderter Don Quichotte?

Wirklich eine edle Gesinnung und mutige Aussage, die hier ein Herr Kaiser vertritt.
Da wäre es doch längst an der Zeit, in den eigenen Reihen aufzuräumen. Warum fährt
er nicht nach Wien und unterbreitet sein Ansinnen seinem Parteigenossen, dem Wiener
Bürgermeister Michael Häupl. Die Gemeinde Wien verdient nämlich ein Vielfaches der
Kärntner am „Kleinen Glückspiel“.

Die Realität

Nehmen wir einmal an, dass das „Kleine Glückspiel“ verboten wird. Glaubt Herr Kaiser
wirklich, dass mit diesem Schritt alle Spielsüchtigen geheilt sind. Was würde passieren,
wenn diese Form des Glückspiels untersagt wird?

Alle „Spielsüchtigen“ würden in die Arme der Austria Casino AG und der Firma Novomatic
getrieben werden. Diese beiden Konzerne würden von einem Verbot des „Kleinen Glück-

spiels“ fulminant profitieren.

Kurzsichtige Denkweise oder Absicht?

Unser Beitrag soll kein Plädoyer für das „Kleine Glückspiel“ sein, sondern lediglich auf die
kurzsichtige Denkweise des Politikers Peter Kaiser hinweisen. Es wäre aber auch möglich,
dass dieser bereits auf den Spuren des designierten EU-Kommissar „Johannes Hahn“
wandelt.
 
Stauni
  
2009-10-31
  

Inhalts-Ende

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