Buchtipp
Herr Mag. Norbert Alber, der ein treuer ERSTAUNLICH-Leser ist, ersuchte uns um Ver-
öffentlichung der Tatsache, dass er ein Buch verfasst hat. Dabei geht es aber nicht um
eine Unterhaltungslektüre, sondern um ein Werk mit sehr ernsten Hintergrund.
Was als Routinefall begann, endete für Herrn Mag. Alber mit der Erkenntnis, dass nichts
so ist wie es scheint. Ein ganz normaler Mietrechtsprozess war daran Schuld, dass er
das Vertrauen in den Rechtsstaat Österreich verlor.
Nun bekanntlicherweise ist man bei Gericht und auf hoher See in Gottes Hand. Dies besagt
zumindest eine alte Volksweisheit. Recht haben bedeutet nicht gleichzeitig Recht zu bekom-
men.
Erlebnisse schriftlich festgehalten
Was für uns allerdings erstaunlich ist, ist die Tatsache das sich jemand die Mühe macht
sein Erlebniss mit der Justiz in einem Buch niederzuschreiben. Daher veröffentlichen wir
auch das Werk von Herrn Mag. Alber, unabhängig davon wie wir dazu stehen.

In dem 177 Seiten umfassenden Buch beschreibt Mag. Alber sehr detailliert die Vorgänge
in und rund um den von ihm geführten Mietrechtsprozess. Erlebnisse mit Richter(innen) und
Rechtsanwälten finden sich ebenfalls in diesem Werk wieder.
Zum Selbstkostenpreis
Mag. Alber möchte an diesem Buch nichts verdienen und verkauft es zum Selbskostenpreis
von 9,- Euro plus Porto. Bestellungen können unter norbert.alber@aon.at aufgegeben werden.
Ihm ist sehr daran gelegen, dass möglichst viele Menschen erfahren wie es einem Bürger bei
Gericht ergehen kann.
*****
2010-05-29
Sehr geehrter Herr Kirchleitner
Unsere gemeinsame Vorgeschichte dürfte Ihnen hinlänglich bekannt sein. Sie hatten auf
den von Ihnen betrieben Blog „oesterreichwatch“, der mittlerweile aus welchen Gründen
auch immer deaktiviert ist, ein Foto von meiner Person mit dazu beleidigendem Text ver-
öffentlicht.
Sie wurden damals von mir aufgefordert, dieses Foto samt Text von Ihrem Blog zu ent-
fernen. Ihre Antwort war, dass Sie ohne Intervention meines Anwaltes nichts unter-
nehmen würden.
Ihr Wunsch war mir Befehl und so beauftragte ich Herrn Mag. Werner Suppan, der ein
profunder Kenner des Medienrechts ist, mich rechtlich zu vertreten. Auf Grund dessen
erkannten Sie offensichtlich den Ernst der Lage und kamen der Aufforderung nach.
Die Aufforderung zur Begleichung der Honorarnote meines Anwaltes, haben Sie dann
wahrscheinlich nicht ernst genommen und ließen es auf eine Mahnklage, samt bedingten
Zahlungsbefehl ankommen.
Anstatt Vernunft walten zu lassen zogen Sie es vor, folgendes auf einen Ihrer anderen
Blogs zu veröffentlichen.
Wörtliches Zitat auf dem Blog „http://warteschlange.twoday.net“
In meinem Widerspruch steht unter anderem auch daß Herr Reder seinen Anwalt „falsch
informierte“ und diesen Weg des Dialoges wählte – die Justiz benutzte (aus purer Bösart-
igkeit) – und noch etwas. Nennen wir es 2 Überraschungseier. Welche nach dem Gerichts-
entscheid selbstverständlich veröffentlicht werden.
MfG
Wolfgang Kirchleitner alias RokkerMur
(Screen: http://warteschlange.twoday.net)
Auch diese Screens habe ich im Internet gefunden:
(Screen: http://twitpic.com/1g3x4z)
(Screen: http://twitpic.com/1g3y2t)
Ich erlaube mir den Leser(innen) von ERSTAUNLICH und auch Ihrer Person, das Resultat
in dieser Causa mitzuteilen. Der Zahlungsbefehl ist rechtskräftig und damit vollstreckbar.
Offensichtlich dürfte das mit dem von Ihnen publizierten Widerspruch nicht so ganz funk-
tioniert haben.
Wie bereits im Beitrag „In eigener Sache“ vom 09.02.2010 festgehalten, habe ich nichts
gegen Kritik betreffend meiner Person einzuwenden. Allerdings sollte diese in sachbezo-
gener und nicht beleidigender Art geschehen. Möglicherweise könne Sie sich mit den
Inhalten meines Online-Magazins nicht identifizieren und hegen daher eine
Antipathie gegen mich.
Das gibt Ihnen allerdings nicht das Recht, mich in Ihren Blogs zu diffamieren. Sollten Sie
nicht in der Lage sein eine höfliche Kritik, die durchaus scharf sein darf, über meine Per-
son zu formulieren, kann ich Ihnen nur den Rat geben es einfach zu unterlassen über
mich zu schreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Erich Reder
2010-05-27
Neues Gesetz als Sicherheitsleistung
Dem Kriminaltourismus soll ein neuerlicher Riegel vorgeschoben werden. Um zu verhindern
dass sich ausländische Täter, sofern über diese keine U-Haft verhängt wurde, wieder ins
Ausland absetzen und nicht zum Prozess erscheinen, soll ab 1.August 2010 eine neue gesetz-
liche Regelung in Kraft treten.
Ausländische Beschuldigte sollen je nach der zu erwartenden Geldstrafe, eine Sicherheits-
leistung erlegen. Damit will man verhindern, dass Staat und Opfer auf ihren Kosten sitzen
bleiben, wenn der Angeklagte beim Prozess durch Abwesenheit glänzt.
Beschlagnahme von Geld, Schmuck und Auto
Wird die Sicherheit nicht unverzüglich geleistet, können Geld, Schmuck oder andere geld-
werte Gegenstände abgenommen werden, die der Beschuldigte mit sich führt, so steht es
zumindest in einer heutigen APA-OTS Aussendung des Justizministeriums.
Das heißt im Klartext, der Beschuldigten kann sein Auto oder in diesem mitgeführte
Ware, sowie seinen Schmuck und Bargeld, als Sicherheitsleistung hinterlegen.
Das Märchen
Es ist ja gängige Praxis, dass ausländische Kriminaltouristen die vorwiegend aus den ehe-
maligen Ostblockstaaten kommen, mit einem Audi Q7 oder einer ähnlichen Nobelkaros-
sen anreisen.
Auch sind die Kofferräume ihrer Fahrzeuge mit Laptops, TV-Geräte oder ähnlichen
Gegenständen vollgeladen, die diese selbstverständlich aus ihren Heimatländern mit-
bringen.
Nicht zu vergessen das Mitglieder von Ostblockräuberbanden auch jede Menge Bargeld
und Brillantencolliers aus ihrer Heimat nach Österreich mitbringen, um hier einbrechen
zu gehen.
Die Realität
Nun aber zum Ernst der Lage. Sollten tatsächlich die Autos der Kriminaltouristen als Sicher-
heit beschlagnahmt werden, werden die Entsorgungskosten, den Wert von Dacias und Ladas
um ein vielfaches übersteigen. Wenn ein Täter in einer Nobelkarosse gestellt wird, kann man
getrost davon ausgehen, dass er diese hier gestohlen hat.
Auch Bargeld, Schmuck und Elektronikgeräte die er bei sich führt, hat er sich mit Sicherheit
erst in Österreich widerrechtlich angeeignet. Daher würde eine Sicherheitsleistung mit diesen
Gegenständen einer Hehlerei gleichkommen.
Dieses Gesetz geht voll an der Praxis vorbei
Daher finden wir die Aussage der Justizministerin im heutigen Ö1-Morgenjournal: „Ziel ist die
Sicherung der Durchführung des Strafverfahrens, die bessere Absicherung der Ansprüche
der Opfer und die Abschreckung der Täter“ höchst erstaunlich.
In der Realität lässt sich kein Krimineller durch diese gesetzliche Regelung von irgendeiner
Straftat abschrecken. Und sollten Opfer oder Staat mit den beschlagnahmten Gegenständen
finanziell befriedigt werden kann man davon ausgehen, dass dies mit geraubten oder gestoh-
lenen Gegenständen passiert.
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2010-04-23
Dem Beamten die Würde genommen
Erstaunliche Wende im Prozess des angeklagten Polizisten, der einen 14-jährigen Einbrecher
im Zuge eines Einbruches und anschliessender Flucht in einem Kremser Supermarkt erschos-
sen hatte. Wie wir schon gestern berichtet haben entstand für uns der Eindruck, dass der
angeklagte Beamte einem Schauprozess ausgeliefert ist.
Das dürfte auch der Angeklagte und sein Rechtsbeistand so gesehen haben. Vermutlich
wurde ein Deal geschlossen und der Polizist bekannte sich „überraschend“ im Sinne der
Anklage für schuldig. Möglicherweise wird dies nun die Gutmenschenfraktion beruhigen,
die den Polizeibeamten gerne aufgehängt hätten.
Das ein Beamter, der nur seinen Dienst versehen hatte und dabei sein Leben beschützte für
einen politischen Prozess geopfert wurde, ist für einen Rechtsstaat wie Österreich eigentlich
unwürdig.
Möglicherweise Anstieg der Kriminalität
Hoffentlich hat dieses Handeln nicht zur Folge, dass sich in Zukunft Polizisten sehr zurück-
halten werden, wenn es darum geht flüchtende Straftäter zu fassen. Möglicherweise wird
dies auch zu einer Steigerung der Kriminalität führen, da ein entkommener Verbrecher un-
behelligt weitere Straftaten ausführen kann. Diesen Aspekt dürfte sich der verhandelnde
Richter Manfred Hohenecker nicht vor Augen geführt haben.
Die Urteilsverkündung stand bei Online-Schaltung dieses Beitrages noch aus. Um Ihnen der-
artige Probleme, wie sie der betroffenen Polizist erlitt zu ersparen, wollen wir einige Ver-
haltensregeln bei einem Einbruch empfehlen.
Wichtige Verhaltensregeln
Am Besten Sie versperren Ihre Haus- oder Wohnungstüre nicht mehr, dass spart Kosten für
neue Schlösser. Das gilt auch für eventuell vorhandene Tresore. Oder hinterlassen Sie zu-
mindest sichtbar die Zahlenkombination, sodass sich der Einbrecher nicht übergebührlich
anstrengen muss.
Sollten Sie einen Einbrecher in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung antreffen, erschrecken Sie
ihn bitte nicht. Er könnte möglicherweise einen Herzinfarkt erleiden und das könnte Ihnen
als fahrlässige Tötung ausgelegt werden.
Wagen Sie es auf keinen Fall gegen den Einbrecher Waffengewalt anzuwenden. Dies bringt
Sie in des Teufels Küche, wie Sie aus dem Prozess gegen den Polizisten einwandfrei ersehen
können.
Laden Sie den ungebetenen Gast lieber zu Kaffe und Kuchen ein und verraten Sie ihm in
einem vertraulichen Gespräch freiwillig, wo Sie Ihr Geld und Ihren Schmuck aufbewahren.
Sollte der Einbrecher der deutschen Sprache nicht mächtig sein, ziehen Sie einen Dolmet-
scher bei, um Kommunikationsprobleme zu vermeiden.
Sollte der Einbrecher Komplizen mitgebracht haben, achten Sie darauf dass die Beute ge-
recht aufgeteilt wird. Dann ersparen Sie sich auch eine Klage wegen seelischer Grausamkeit
von jenem Einbrecher, der unter Umständen bei der Beuteverteilung benachteiligt wurde.
Sollten unter den Einbrechern Jugendliche sein, vergessen Sie nicht Schokolade und Kinder-
milchschnitten zu verteilen. Die Erwachsenen können mit dem Inhalt Ihrer Hausbar befriedigt
werden.
Ist der Einbrecher mit einem Dacia oder Lada angereist, bieten Sie ihm unbedingt Ihren Audi
oder Mercedes zur Flucht an. Achten Sie auch darauf, dass der Fluchtwagen vollgetankt ist.
Wenn der ganze Einbruch vorbei ist, legen Sie sich einfach schlafen. Den Weg zur nächsten
Polizeistation können Sie sich sparen. Denn die zu Recht frustrierten Beamten haben bereits
ihre Schusswaffen abgegeben und schlucken massenweise Antidepressiva um auf keinen Fall
einen Adrenalinschub zu bekommen.
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2010-03-12
Tötungsdelikte sind immer genau zu untersuchen
Dass die Tötung eines Menschen, aus welchen Grund auch immer, nicht herabgespielt werden
darf, muss jedermann klar sein. Auch derjenige der den Tod verursacht hat, ist sehr genau
unter die Lupe zu nehmen und im Schuldfall zu bestrafen.
Wir waren seinerzeit über den Schusswaffengebrauch jenes Polizisten, der einen 14-jährigen
Einbrecher in einem Supermarkt in Krems erschoss, sehr skeptisch eingestellt und verurteilten
diese Tat sogar.
Meinungsänderung
In Anbetracht des Mordversuchs an einem Polizisten in Ottakring, durch einen Flüchtigen der
sich einer ganz normalen Verkehrskontrolle entziehen wollte, haben wir unsere Meinung ge-
ändert. Niemals im Leben hätte der Beamte gedacht, dass der Flüchtige auf ihn schießen
würde und hat für diesen Optimismus fast mit seinem Leben bezahlt.
Jener Beamte der beim Kremser Supermarkt-Einbruch den tödlichen Schuss auf den jugend-
lichen Einbrecher abgegeben hatte, war möglicherweise pessimistischer eingestellt und hat
es in Erwägung gezogen, dass sein Leben in Gefahr ist.
Polizist war nicht auf Einkaufstour
Nun der Polizist war zu keinem Einkaufsbummel in diesem Supermarkt, sondern wurde
wegen eines Einbruchs dorthin beordert. Als er in diesen noch die Einbrecher antraf, die
sich nicht einmal ergaben, sondern durch Verstecken ihr Heil suchten, stieg bei dem Mann
natürlich sein Adrenalinspiegel an.
Will der Richter keine kampfbereiten Polizisten?
Darum verstehen wir auch die Frage des Richters Manfred Hohenecker nicht, der den
Beamte fragte ob er auf „Adrenalin“ und „kampfbereit“ gewesen sei. Natürlich war
der Mann kampfbereit, immerhin stand auch sein Leben auf dem Spiel.
Jener Beamte in Ottakring hatte diese Kampfbereitschaft missen lassen und dies fast
mit seinem Leben bezahlt. Es wäre interessant zu wissen, ob dieser Richter kampf-
bereit wäre, wenn er einen Einbrecher in seinem Haus überraschen würde, oder ob
er diesen zu Kaffe und Kuchen einlädt.
Auch wäre es wissenswert wie dieser Richter reagieren würde, wenn er eines Tages
durch einen Verbrecher in Lebensgefahr geraten würde und der einschreitende Polizist
keine Kampfbereitschaft zeigen würde, sondern ihn einfach seinem Schicksal überlässt.
Wird das ein Schauprozess?
In diesem Prozess entsteht bislang der Eindruck, als hätte der Beamte an jenem Tag
beschlossen „heute erschieße ich einen Einbrecher, weil ich sonst nichts bes-
seres zu tun habe“.
Bei allem Respekt für die Justiz. Der Richter Manfred Hohenecker lässt in diesem Prozess
ganz augenscheinlich Objektivität missen. Er übernimmt immer wieder staatsanwaltliche
Agenden, anstatt sich Ankläger und Angeklagten in Ruhe anzuhören, um zu einem ob-
jektiven Urteil zu gelangen.
Die Theoretiker
Auch die sogenannten Experten oder Sachverständige genannt, wissen im nachhinein alles
besser. Mit ihren, am „Grünen Tisch“ angefertigten Expertisen glauben sie alles zu wissen,
was man hätte, sollte udgl. unternehmen können. Vielleicht sollte eine Polizeistreife einen
dieser Experten zu einem „wirklichen“ Einsatz mitnehmen, um diesem das wahre Leben
zu zeigen.
Entwaffnet doch gleich die Polizei
Es ist traurig wenn ein 14-Jähriger sein Leben verliert. Allerdings war es seine eigene Schuld,
denn wer nächtens in fremde Objekte einbricht, muss damit rechnen erschossen zu werden.
Sollte dieser Polizeibeamte verurteilt werden, kann man sofort die gesamte Polizei entwaff-
nen.
Kein Räuber oder Einbrecher müsste sich mehr ergeben, denn Polizeibeamte werden dann
in Zukunft ihre Waffe stecken lassen, um ja nicht in die Möglichkeit eines Schusswaffen-
gebrauchs zu kommen.
Die unbehelligt geflohenen Straftäter können dann getrost ihr nächstes Objekt ausspähen
und dort einbrechen. Vielleicht ist ja auch einmal das Haus des Richters Hohenecker dabei,
der sie sicher mit Kaffe und Kuchen empfängt.
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2010-03-11
Total unterschiedliche Meinungen
Die Verurteilung des ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Dr. Ludwig
Adamovich wegen „Übler Nachrede“, hat bei den Österreicher(innen) Emotionen in die
verschiedensten Richtungen ausgelöst.
Von höchsten Lobgesängen bis zur totalen Ablehnung reicht die Palette der Meinungen.
Wir haben auf unsere verfassten Beiträge zahlreiche Leserpost per E-Mail erhalten, von
denen wir zwei total unterschiedliche Briefe veröffentlichen wollen.
Leserbrief aus Salzburg
In Österreichs Justiz stinkt es gewaltig! Die Ministerin selbst lässt den Korruptionspara-
graphen entschärfen, Anzeigen gegen den Ex-Minister werden „übersehen“ usw. Interes-
sierten Beobachtern schwante, dass auch einem Herrn Adamovich vermutlich nix passieren
wird.
Frau Schneider hat die Ehre der zumindest teilweise wiederhergestellt, denn dem Steuer-
zahler wird klar, dass es in Österreich noch so manchen unabhängigen Richter gibt.
Sie würden wir uns als Ministerin wünschen, dann würde vielleicht einmal aufgeräumt in
diesem Sumpf!!!
(Name und Email-Adresse sind der Redaktion bekannt)
Leserbrief aus Wien
Damit man weiß, in welchem Land wir leben:
Bezogen auf die Bevölkerungszahl wird Österreich 180-mal !!! so oft wie Deutschland wegen
Verletzung von Art. 10 MRK (Recht auf freie Meinungsäußerung) verurteilt:
Sogar in der Türkei sind es weniger:
Auf 71 Millionen Einwohner kamen 123 Verurteilungen.
71 Millionen sind ca, 8,5 mal soviel wie in Österreich. Nimmt man die 18 Verurteilungen
und normiert sie auf die 71 Millionen (x 8,5) ergibt das den Vergleichswert von 153 Verur-
teilungen Österreichs, das sind um 25 % mehr als in der Türkei.
Dies obwohl das Recht auf freie Meinungsäußerung auch in „Art 13 Staatsgrundgesetz“
verankert ist.
Gute Nacht Österreich, Zeit zum Auswandern.
(Name und Email-Adresse sind der Redaktion bekannt)
Bitte Kommentarfunktion nutzen
Wir danken auch für die anderen zahlreichen Zuschriften. Aus administrativen Gründen ist
es uns leider nicht möglich, alle Leserbriefe zu veröffentlichen. Wir ersuchen jedoch jene
Leser und Leserinnen welche ihre Meinung zu den von uns verfassten Beiträgen kundtun
wollen, sich der Kommentarfunktion zu bedienen.
Die Voraussetzung zum „Kommentieren“ ist die Registrierung auf www.erstaunlich.at
Diese ist völlig unbürokratisch, unkompliziert und auf Wunsch auch anonym.
*****
2009-12-26
Vorläufiges Ende
Gestern wurde der bulgarische Doppelmörder, welcher das Pachfurther Heurigenwirtsehepaar
Christoph und Monika T. erschossen, sowie deren Tochter Tamara schwer verletzt hatte, zu
lebenslanger Haft verurteilt.
Alle Rechtsmittel
Der Bulgare legte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, womit das Urteil nicht
rechtskräftig ist. Zahlreiche Zeugenaussagen belegten, dass der Pkw des Mannes mehrfach
in Pachfurth gesehen wurde. Auch die Tochter des ermordeten Ehepaares konnte den Mann,
an Hand von Fotos eindeutig identifizieren.
Kirschenpflücken
Zur Rechtfertigung seines Aufenthaltes in Pachfurth gab der Bulgare an, er sei lediglich zum
Kirschenpflücken dort gewesen. Doch die DNA-Spuren bewiesen eindeutig, dass der Mann
im Heurigenlokal aufhältig gewesen sein muss.
Bulgaren stellten Bedingungen
Ein erstaunliches Justizkuriosum begleitet jedoch den ganzen Fall. Der Bulgare, der nach der
Tat in sein Heimatland geflüchtet war, wurde nur unter zwei Bedingungen an die österreich-
ische Justiz ausgeliefert.
Erstens wurde von den Bulgaren auferlegt, dass dem Mann innerhalb von 6 Monaten der
Prozess zu machen sei. Diese Auflage hatte die österreichische Justiz, aus welchen Gründen
auch immer, erfüllt.
“Rechter“ Politiker
Die zweite Bedingung lautete, dass im Falle einer Verurteilung der Mann nach Bulgarien
auszuliefern sei. Unter Bedachtnahme das es sich bei dem Bulgaren um einen „rechten“
Kommunalpolitiker handelt, erscheint diese Bedingung in einem erstaunlich defusen Licht.
14 Jahre für Mord?
Der selbsternannte Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald schreibt in einem Blog-
beitrag auf „B&G“, dass in Bulgarien die Höchststrafe für Mord nur 14 Jahre beträgt.
Wir wissen zwar nicht woher der Mann diese Weisheit hat, gehen aber davon aus, dass dies
stimmen könnte.
Lasst ihn hier in einer Zelle verrotten
Sollte die österreichische Justiz den nächsten Kniefall vor den Bulgaren machen hieße das,
dass der Mann für einen Doppelmord und einen Mordversuch maximal 14 Jahre Haft zu
verbüßen hätte. Auch schließen wir nicht aus, dass es sich der Bulgare in seinem Heimat-
land eventuell „richten“ könnte.
*****
2009-12-01
Tierquäler haben es besser
Während die Justiz mit Tierschützern nicht gerade zimperlich umgeht, scheinen Tier-
quäler die besseren Karten zu haben. Gut vielleicht ist es nicht die feine englische Art,
Buttersäure zu versprühen oder Tierquälstationen zu besetzen, um auf unsägliches
Tierleid aufmerksam zu machen.
Aber wie in vielen Fällen, heiligt der Zweck die Mitteln. Dafür hat sich die heimische
Justiz im letzten allgemein hinlänglich bekannten Fall, bei Tierschutzaktivisten mit dem
„Mafiaparagrafen“ bedankt.
Der Pate lässt grüßen
Aus einer gewöhnlichen Sachbeschädigung und Besitzstörung, wurde auf einmal eine
„Kriminelle Organisation“. Tja, was liegt denn näher, als mit Kanonen auf Spatzen zu
schießen, wenn man verhindern will, dass Tierschützer auf etwas aufmerksam machen
wollen, wo die Justiz partout nicht hinsieht oder nicht hinsehen will.
Tatort Goschenreith
Aber nun zum gegeben Anlassfall unseres Beitrages. In Goschenreith am Taxenbache
(Waldviertel/NÖ) unterhält ein niederösterreichischer Bürgermeister eine Legebatterie
mit zirka 50.000 Hühnern. In einem Käfig dieser Tierfabrik, befinden sich jeweils 5 Hühner.
Diese Art der Tierhaltung ist seit Jänner 2005, mit einer 4-jährigen Übergangsfrist gesetzlich
verboten. Das hat den Bgmst. Karl Latschenberger, der seine Legebatterie in Goschenreith
betreibt, bislang offensichtlich sehr wenig interessiert.
Viele Eier machen, mit den Eiern
Dafür wurde er im März dieses Jahres, vom Verein Gegen Tierfabriken VGT angezeigt.
Da Ostern vor der Tür stand und er das Eiergeschäft nicht verpassen wollte, versprach er
den ungesetzlichen Zustand seines Betriebes, bis spätestens Ende April abzustellen.
Diese Information wurde uns vom Obmann des VGT DDr. Martin Balluch mitgeteilt.
Anfertigung von Beweismaterial
In den vergangenen zwei Tagen filmten und fotografierten Tierschützer den Betrieb, um
ausreichend Beweismaterial zu haben. Heute gegen 10:00 Uhr, begannen dann ca. 30
Aktivisten das Gelände der „Eierfabrik“ zu besetzten und mit Transparente auf das Tierleid
aufmerksam zu machen.
Wir waren mit Herrn DDr. Balluch während der „Besetzung“ zeitweise telefonisch verbunden
und konnten sich akustisch ein Bild über die Geschehnisse vor Ort machen. Ein Mann, ver-
mutlich ein Mitarbeiter des Betriebes, attackierte einen Tierschützer und riss ihm ein
Transparent aus der Hand.
Auch wurde versucht, die Aktivisten mit Jauche zu besprühen. Die vor Ort anwesende
Polizei konnte aufkeimende Handgreiflichkeiten sofort schlichten. Gegen zirka 16:30 Uhr
wurde die „Besetzung“ beendet, nachdem Behördenvertreter zugesagt hatten, sich um
die Angelegenheit kümmern zu wollen.
Daten für den Mafiaparagrafen
Die Polizei war sehr bemüht, die Identität aller Tierschutzaktivisten festzuhalten. Vielleicht
gibt es ja wieder den „Mafiaparagrafen“ als Dankeschön für den Tierschutz und das
Aufmerksammachen eines ungesetzlichen Zustandes.
Das Gesetz bin ich!
Es ist schon erstaunlich, welcher Lobby der „Eierfabrikant“ angehören muss, dass er sich
als Politiker, der eigentlich eine Vorbildfunktion ausüben sollte, über bestehende Gesetze hin-
weg setzen zu kann.
Dieser Lobby dürften Tierschützer auf keinen Fall angehören, wie man es bei der Straf-
verfolgung deutlich sieht. Sie werden als lästige Aufdecker schwerstens kriminalisiert.
Stauni
2009-11-02
Tatort Strasse
Wem ist es im Strassenverkehr noch nicht passiert, dass ihn ein anderer motorisierter
Zeitgenosse geschnitten hatte und auf die Lichthupe mit unmotivierten Bremsmanövern
reagierte, um einen Auffahrunfall zu provozieren.
Diese Erfahrung musste auch ein 50-jähriger Jurist machen. Leider verhielt er sich nicht
wie ein Gentleman, sondern stieg beim nächsten verkehrsbedingten Stop aus seinem
Wagen, um den Widersacher zur Rede zu stellen.
Schlagkräftiger Jurist
Der „Gegner“ schloss sich in seinem Pkw ein und der aufgebrachte Jurist schlug mit der
Hand gegen dessen Seitescheibe. Irgendwie muß er dabei einen Schwachpunkt getroffen
haben und die Scheibe ging zu Bruch. Dabei landete die Juristenhand im Gesicht des Ver-
kehrsraudi.
5 Monate für eine „Watsche“
Zugegeben, das war sicher nicht die feine englische Art und das Benehmen war eines
Juristen nicht würdig. Auch der Strafrichter hatte wenig Verständnis für eine solche interne
Regelung von Verkehrsproblemen und verhängte 5 Monate bedingte Haft und Schadens-
ersatz für den beschädigten Pkw.
Milde für Pädofile
Obiges Urteil wäre im Prinzip nicht erwähnenswert, wenn es in einem Verhältnis mit folgen-
dem Urteil stehen würde. Da lud sich ein einschlägig vorbestrafter „pädofiler Perversling“
„hundertausende“ pornografische Missbrauchsfotos von Kinder auf seinen Computer und
erhielt dafür läppische 7 Monate bedingt und 1.500,- Euro Geldstrafe.
Raubmord
Auch die nächste erstaunliche Verhaltensweise unserer Justiz ist erwähnenswert. Ein 48-
jähriger Bulgare wird dringend verdächtigt, in „Pachfurth“ (Niederösterreich) ein Heurigen-
wirtsehepaar ausgeraubt und ermordet zu haben.
Bulgarische Befehle
Der vermutliche Täter flüchtete nach Bulgarien und wurde unter „erstaunlichen Beding-
ungen“ an die österreichische Gerichtsbarkeit ausgeliefert. Das für Unbestechlichkeit
und Einhaltung der Menschenrechte bekannte Ex-Ostblockland, befiehlt der österreich-
ischen Justiz, dass dem Mann binnen 6 Monaten der Prozess gemacht werden muss.
Das ist noch nicht alles, denn sollte der Mann verurteilt werden, ist er unverzüglich nach
Bulgarien auszuliefern. Aber nun geht es erstaunlich weiter, denn der Prozess gegen den
mutmaßlichen Raubmörder droht zu platzen.
Kommt es zum Prozess?
Da es ja laut bulgarischen Diktat innerhalb von 6 Monaten zum Prozess kommen muss
und noch nicht alle Prozessvorbereitungen getroffen wurden, hat der Mann die besten
Chancen im Jänner 2010 unbehelligt in sein Heimatland auszureisen.
Keine Orientierung möglich
Tja, so erstaunlich geht es in unserer Justiz zu. Für eine Ohrfeige gibt es 5 Monate,
während ein Pädofiler 7 Monate erhält. Einem unter Mordverdacht stehenden Bulgaren
muss laut ausländischem Befehl, innerhalb von 6 Monaten der Prozess gemacht werden.
Anstatt den Bulgaren auszurichten das sie sich ihr Diktat aufs stille Örtchen hängen
können, macht die österreichische Justiz einen Kniefall. Unter Zeitdruck einen Mord-
prozess vorzubereiten birgt die Gefahr von Fehlern. Dem Anwalt des Beschuldigten wird
das sicher gefallen.
Stauni
2009-10-23
Handy ja, Masten nein
Ein Leben ohne Handy wäre heutzutage wohl kaum mehr vorstellbar. Überall wohin man
sieht, sind Leute fleißig am Mobiltelefonieren. Das hat natürlich einen entscheidenden Nach-
teil und zwar in Form von Handymasten, die keiner haben will.
Will keiner in seiner Umgebung haben
Es scheiden sich die Geister, ob durch die Funkwellen die von diesen Masten abgestrahlt
werden, gesundheitliche Schäden entstehen können oder nicht. Darüber gibt es zahlreiche
Gutachten und natürlich ebenso viele Gegengutachten.
Ohne Masten kein Handy
In Spittal an der Drau (Kärnten) wollte ein Mobilfunkanbieter einen Handymasten errichten,
um seinen Kunden eine ausreichende Netzabdeckung zu gewährleisten.
Es ist schon eine erstaunliche Tatsache, dass zwar fast jeder Mensch ein Handy nutzen
will, aber die technische Vorrichtung dafür ablehnt, sowie zum Beispiel die Bürger dieser
Stadt.
Gemeinderat entschied negativ
In Spittal an der Drau trat der Rat der Weisen, in Form des Gemeinderates zusammen und
beschloss einstimmig, gegen die Errichtung dieses besagten Handymasten. Es ist nicht außer-
gewöhnlich, einen negativen Baubescheid zu erhalten.
In diese Situation sind schon zahlreiche Österreicher(innen) gekommen, wenn die Bau-
behörde aus irgendwelchen Gründen, gegen die Errichtung eines Bauwerkes entschieden
hat.
Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren
Für diesen Fall stehen dem Bauherrn in Spe diverse Rechtsmittel in diesem Verwaltungs-
verfahren zur Verfügung, in denen er den ablehnenden Bescheid bekämpfen kann. In der
obersten Instanz wird entweder er oder die Baubehörde das Verfahren gewinnen, bzw.
verlieren.
Strafanzeige
Allerdings was jetzt kommt ist höchst erstaunlich. Der Mobilfunkbetreiber, der den
negativen Bescheid erhalten hatte, zeigte alle Mandatare des Gemeinderates wegen
„Verdachts auf Amtsmissbrauch“ an.
Daraufhin ermittelten Kriminalbeamte fleißig im Spittaler Rathaus und der Staatsanwalt muss
nun prüfen, ob er gegen die Gemeinderatsmitglieder ein Verfahren einleiten wird. Sollte das
tatsächlich passieren, tun sich auch für „Otto Normalverbraucher“ ganz neue Möglich-
keiten auf.
Erstaunliche Zukunftsaussichten
Durch die Verfassung wird gewährleistet, dass vor dem Gesetz Jedermann(frau) gleich ist.
Das heißt in Folge, wenn ein Bürger in Zukunft eine abschlägige Baubewilligung erhält, er
jene Personen anzeigen kann, die diesen negativen Bescheid zu verantworten haben.
Da sehen wir für die Zukunft viel Arbeit auf die Justiz zukommen, sollte auf Grund dieser
erstaunlichen Anzeige tatsächlich ein Verfahren gegen die Mandatare des Spittaler Gemeinde-
rates eingeleitet werden.
Stauni
2009-09-09
Gerichtliche Sonderbehandlung
Anfang März dieses Jahres haben wir nachfolgenden Beitrag über die Sonderbehandlung
des deutschen Politikers Dieter Althaus, vor einem österreichischen Gericht geschrieben.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=128;manche-sind-gleicher&catid=1;erstaunliches
Althaus verschuldete in der Steiermark einen Schiunfall, welcher den Tod einer 41-jährigen
slowakischen Staatbürgerin zur Folge hatte. An und für sich ein tragisches Ereignis, dass
aber jeden passieren kann.
Was aber dann passierte war in der Tat erstaunlich. Althaus musste nicht einmal vor Gericht
erscheinen, da er sich angeblich ohnehin nicht mehr genau an den Unfallvorhergang erinnern
konnte.
Devotes Bezirksgericht Irdning
Er wurde in einem „Eilverfahren“ vom BG Irdning, wegen fahrlässiger Tötung zu einer
Strafe von 33.000,- Euro und einem Schmerzensgeld von 5.000,- Euro verurteilt. Ein
„Klacks“ für den betuchten Politker Dieter Althaus.
Da war die Justiz wohl irgendjemanden sehr hörig, den Althaus gehört der CDU an und
diese ist die deutsche Schwesternpartei der ÖVP. Außerdem stand in Deutschland der
Wahlkampf für die Landtagswahlen vor der Türe.
Kein Interesse an der Öffentlichkeit
Da der Ministerpräsidenten von Thüringen, Dieter Althaus der Spitzenkanditat der CDU
war, wollte man offensichtlich einen öffentlichen Prozess verhindern. Da nützte selbst
der von der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Gheneff-Rami eingebrachte Antrag auf Wieder-
aufnahme des Althaus-Verfahrens wegen schwerer Prozessmängel nichts.
Dieser wurde durch die Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof, in einer Rekord-
zeit von 2 Wochen abgelehnt. Erstaunlich wie schnell die „unabhängige“ Justiz im Falle
eines Politikers agieren kann, wenn es zu dessen Vorteil ist.
Ablehnung der Zweiklassengesellschaft
Hatte man nun in der Politik geglaubt, mit dieser Vorgehensweise eine „gmahte Wies´n“
erreicht zu haben, ging der Schuss nach hinten los. Die deutschen Wähler(innen) erteilten
Althaus eine kräftige Abfuhr, denn diesen dürfte der nicht stattgefundene Prozess noch
in guter Erinnerung gewesen sein.
Wir finden das prima, wie sich die deutschen Wähler(innen) verhalten haben. Es macht zwar
den Schaden der durch Althaus verursacht wurde nicht wieder gut, aber das Wählervolk hat
eindrucksvoll bewiesen was es von der Zweiklassengesellschaft hält.
Die CDU stürzte massiv in der Wähler(innen)gunst ab und landete bei 31,2 Prozent und
benötigt daher erstmals seit zehn Jahren, wieder einen Koalitionspartner um weiter regieren
zu können.
Rücktritt
Eines muss man jedoch Dieter Althaus zu Gute halten. Auch wenn sicherlich sanfter Druck
auf ihn ausgeübt wurde, zog er aus diesem Wahldebakel seine Konsequenzen. Er trat als
Ministerpräsident des Freistaats Thüringen und als Landesvorsitzender der CDU Thüringen
mit sofortiger Wirkung zurück. Von diesem Verhalten könnte sich so mancher öster-
reichischer Politiker ein „Scheibchen“ abschneiden.
Frau Bandion-Ortner denkt nach
Für uns bedeutet dieses niederschmetternde Wahlergebnis, auch eine indirekte Abfuhr an die
österreichische Justiz. Aber das wird sicherlich nicht die erste Sorge der Justizministerin sein,
sondern wir tippen eher darauf, dass sie sich ihren Kopf darüber zerbricht, wie man zu einer
Sondergenehmigung für die Benutzung von Busspuren kommt.
Stauni
2009-09-04
Wo fängt der Balkan an ?
Dieser Vorfall hat sich nicht in Rumänien, Bulgarien oder einem Balkanstaat ereignet, sondern
bei uns in Österreich, soferne man der Enthüllungsstory der Wochenzeitung „Falter“ glauben
darf. (Quelle: http://www.falter.at/web/print/detail.php?id=981&sub_id=465)
Schwertransportbegleitungen
Schwertransporte werden mittlerweile von privaten Sicherheitsdiensten begleitet. Vor noch
gar nicht so langer Zeit, war dies die Aufgabe der Autobahnpolizei. Diese überbreiten und
überlangen Transporte, durften dem Gesetz nach nur mit 30 km/h über die Autobahn fahren.
Diese Massnahme diente zur Verkehrssicherheit.
Time is Money
Diese Sicherheit stand nicht mehr zur Debatte, wenn Unternehmer einen Obulus in die
Kaffekassa der begleitenden Polizisten einbezahlten. Dann durfte das Tempo straflos auf
60 km/h erhöht werden. Für die Transportunternehmer entstand dadurch ein Zeitvorteil,
der in der Privatwirtschaft bares Geld wert ist.
696 Polizeibeamte beteiligt
Nachdem ein Unternehmer über diesen Korruptionsskandel ausgepackt hatte, kam die
Sache ins Rollen. Laut einer Anzeige der BIA (Büro für interne Angelegenheiten) haben
696 Polizisten bei rund 50 Schwertransporterfirmen die Hand aufgehalten.
400.000,- Euro
Die „SOKO Maut“ stellte fest, dass in zwei Jahren rund 400.000,- Euro bezahlt worden sein.
Gegen Personen die versuchten den Polizeibeamten ihr Zubrot streitig zu machen und gegen
den Transportunternehmer der den Fall ins Rollen brachte, wurde ein wahres Kesseltreiben
veranstaltet.
Hausdurchsuchung
Beim geständigen Unternehmer wurde plötzlich eine Hausdurchsuchung mit 25 Mann durch-
geführt und man beschlagnahmte dutzende Aktenordner. Man versuchte auch, ihn ins krimi-
nelle Eck zu stellen. Einige Ordner hatte man übersehen, darunter jenen in dem die Trinkgelder
an die „Kaffeekassa Gendarmerie“ verbucht waren.
Dieser Ordner wurde der BIA übergeben und diese konnten nachweisen, welche Beamte wie
viel kassiert hatten. Der harte Kern der Beamten „verdiente“ sich durch die Schwertransport-
begleitung bis zu 1.000,- Euro im Monat dazu.
Erstaunliche Justiz
Trotz aller Belegen und Geständnissen wurden alle Verfahren eingestellt. Auch jene Poli-
zisten, die das Kesseltreiben gegen den geständigen Transportunternehmer inszenierten,
müssen nichts mehr befürchten.
In Berichten der Staatsanwaltschaft an das Justizministerium wurde festgehalten, dass es
zwar durchaus sein kann, dass das Engagement der Polizei auf einem Rachegefühl gegen-
über dem Transportunternehmer basiert habe“, doch die Beamten hätten korrekt gehandelt.
Das Justizministerium stellt alle Fälle als Bagatelle ein. Die nicht mehr erstaunliche, sondern
unglaubliche Begründung war, dass die Masse der Beamten nur kleine Summen genommen
habe. Ferner habe allen Polizisten der „subjektive Vorsatz“ gefehlt, als sie die „Maut“ ein-
steckten.
Ausserdem seien viele Vorwürfe bereits verjährt. Auch wurde angemerkt, dass die überwieg-
ende Mehrheit der Transportunternehmer aufgrund der bereits 30 Jahre bestehenden Übung
gar nicht den Versuch unternahmen, einmal nicht zu zahlen.
Die Sorge der Justizministerin
Was hätten diese Unternehmer den anderes machen sollen als zu bezahlen ? Diese Frage
hatte sich die Staatsanwaltschaft offenbar nicht gestellt. Dieser gesamte Fall gehört durch die
Korruptionsstaatsanwaltschaft neuerlich aufgrollt.
Sollte die Sache wirklich so abgelaufen sein, wie sie in der Wochenzeitung „Falter“ dargestellt
wird, dann wäre es besser wenn sich die Exekutive von jenen Beamten trennt, die daran be-
teiligt waren. Die Justiz sollte jene Staatsanwälte, welche die Verfahren eingestellt haben, bzw.
die Beamten welche die Weisung dazu erteilten, in die Privatwirtschaft entlassen.
Auch Frau Bandion-Ortner sollte sich überlegen, ob sie eigentlich Herrin im eigenen Haus ist.
Ihre Sorge ist nicht jene, ob das Ganze stimmt und welche Konsequenzen daraus zu resultieren
haben, sondern wer der „Verräter“ war, der die Akten an den „Falter“ weitergegeben hat.
Wenn das die einzige Sorge der Justizministerin Claudia Bandion-Ortner ist, wäre es besser
wenn sie ihren Ministersessel zur Verfügung stellt.
Stauni
2009-08-30
Neue Berufung
Bei unserem heutigen virtuellen Spaziergang im „www“ behauptete ein User unter folgen-
dem Link, http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=4647
dass Marcus J. Oswald unter die Jobvermittler gegangen sei.
Sommerlochbefüllung
Wir dachten zuerst an einen verfrühten Aprilscherz und loggten uns sofort auf die Website
„B&G“ ein, um nachzusehen was es mit dieser Meldung auf sich hat.
An und für sich ist so eine Meldung keinen Beitrag wert, aber beim selbsternannten Macht-
faktor des Internet Marcus J. Oswald, darf ein solcher getrost als Sommerlochbefüllung her-
halten.
Beliebte Website
Aus welchen Gründen auch immer, hält Oswald seinen Blog für die Vermittlung von Arbeits-
plätzen geeigneter als das AMS, die Presse und der Standard. Er versucht sich in der
Begründung, dass seine Seite bei „Google“ sehr beliebt und daher hoch gerankt ist.
Augenarztbesuch fällig
Da muss der gute Mann etwas verwechselt haben oder dringend einen Augenarzt auf-
suchen. Während seine Website Page Rank 4 hat, haben der Standard und die Presse
Page Rank 8, also ein doppelt so gutes Ranking bei „Google“, als die Seite von Oswald.
Nicht jeder darf werben
Dafür ist aber der selbsternannte Machtfaktor Marcus J. Oswald sehr wählerisch, was die
Stellenanbieter anbelangt. Greenpeace, Vier Pfoten oder das Brunnenbauen in Afrika
sind von der Stellenvermittlung im vorhinein und ohne Begründung ausgeschlossen.
Behördenverbot auf „B&G“
Auch Behörden dürfen auf der allseits beliebten Website des Herrn Oswald kein Stellenan-
gebot schalten. An was das wohl liegen mag? Doch nicht etwa an den einschlägigen Erfahr-
ungen des Machtfaktors mit Behörden.
Aber keine Sorge Herr Oswald, es wird sich kein Amt und keine Behörde erdreisten, auf
Ihrem Blog das noch so nebuloseste Inserat zu veröffentlichen, geschweige denn eine so
wichtige Angelegenheit wie Stellenangebote.
Wer darf nun mitspielen ?
Ab sofort können Personen oder Firmen die im engen Bereich der Justiz, in justiznahen
Dienstleistungsberufen oder im Bereich der Sicherheitstechnik, sowie private Sicherheits-
dienste, Jobs vergeben oder suchen, dem Machtfaktor Oswald ein E-Mail schicken.
Unbekannte Berufe mit Grundthema
Um welche Berufe es sich dezitiert handelt, darüber schweigt sich Marcus Oswald aus.
Interessant finden wir auch den Hinweis, dass Jobinserate zum Grundthema seiner Web-
seite passen müssen. Was immer dieser Satz auch bedeuten möge.
Arbeitsloser vermittelt Arbeitsplätze
Das erstaunliche an der ganzen Angelegenheit ist, dass Marcus J. Oswald selbst seit langer
Zeit ohne festen Arbeitsplatz ist und nach eigenen Angaben auch angeblich keinen findet.
Qualifikation
Auch stellen wir uns die Frage, mit welcher Qualifikation ein Marcus J. Oswald glaubt, Jobs
für andere Personen zu finden, obwohl er für sich selbst nicht dazu in der Lage ist.
Allerdings bedarf es auch keiner großen Verwunderung, denn wenn es bei uns möglich ist,
dass ein Zivildiener Verteidigungsminister wird, ist es auch nicht abwegig wenn ein Arbeits-
loser zum Jobvermittler mutiert.
Stauni
2009-08-25
Keine Neuigkeiten in der Spendenaffäre
Wir haben sich bereits einigemale mit der angeblichen Spendenaffäre beim Verein
„Engel auf Pfoten“ befasst. Schreiber eines anonmyen Webblog werfen dem Geschäfts-
führer Roland Komuczky massiven Betrug vor.
Anfänglich wurden wir aus den Vorwürfen dieser anonymen Schreiber nicht wirklich schlau
und luden daher R. Komuczky zweimal zu einem Interview ein. Aus diesen und dem Fehlen
von angeblichen Beweisen, die von den Blogschreibern zwar immer wieder angekündigt,
aber nie erbracht wurden, konnten wir uns keinen richtigen Reim aus der ganzen Angelegen
-heit machen.
Neutralität ist Mittäterschaft
Wir stellten in unseren Beiträgen klar, dass für uns die Unschuldsvermutung gilt, solange
nicht das Gegenteil erwiesen ist. Prompt wurden wir von diesen anonymen Blogschreibern
als Mittäter angeprangert.
Persönlicher Rachefeldzug
Nachdem wir die Beiträge auf dieser, inzwischen zum Dummschwätzer-Blog mutierten
Webseite verfolgten, verdichtete sich bei uns der Verdacht, dass die ganze Angelegen-
heit eher ein persönlicher Rachefeldzug ist, als zur Aufdeckung eines Spendenskandals
dienen sollte.
Gute Connection
Das hat sich auch im Laufe der letzten Zeit einwandfrei bewiesen. Da werden dem
R. Komuczky beste Verbindungen zur Polizei und Justiz angedichtet und das als Tat-
sache gewertet, dass er als Betrüger noch nicht im Gefängnis sitzt.
Da müßte dieser zumindest ein ranghoher Politiker sein, um so ein Privileg geniessen
zu können und das ist er bei Leibe nicht. Auch ist uns der Widerspruch den einer dieser
Blogschreiber angibt nicht klar.
Widerspruch
Einerseits soll Komuczky in einer 30m2 Wohnung hausen, während er sich anderseits
aus Spendengeldern einen Ferrari gekauft hat. Das passt irgendwie nicht zusammen.
Was diese Dummschwätzer noch nicht beachtet haben ist, dass der Kauf von Luxusautos
vom Verkäufer dem Finanzamt gemeldet werden muss.
Finanz überprüft penibel
Selbst wenn dies nicht geschehen ist, hat die Finanzbehörde längts Kenntis davon, denn
Wirbel darum wurde in der Zwischenzeit dementsprechend veranstaltet. Bei der Finanz
muss dann sehr wohl nachgewiesen werden, woher man das Geld für ein derartiges Auto
hat.
Als Rechtfertigung gab Komuczky an, dass er das Fahrzeug aus einer Versicherungssumme,
die ihm auf Grund eines Kunstfehler erstattet wurde, gekauft habe. Alle Zweifler können mit
absoluter Sicherheit davon ausgehen, das dies von der Finanzbehörde sicherlich genaues-
tens überprüft wurde.
Aber vielleicht kommt jetzt noch so ein Dummschwätzer auf die Idee, dass ja Komuczky
neben seinen hervorragenden Verbindung zur Polizei und Justiz, noch einen guten Draht
zur Finanz hat, um sich der Strafverfolgung entziehen zu können.
Hasstiraden
Nicht nur der Geschäftsführer des Blindenvereines kommt auf diesem Dummschwätzer-
blog schlecht weg, sondern auch alle anderen Personen, die keine Front gegen ihn be-
ziehen. Wir haben einige Beispiele herausgesucht.
Aber auch Familienangehörige und Personen die mit ihm überhaupt nichts zu tun
haben, werden auf dieser letztklassigen Webseite unter Beschuss genommen.
Auf der Gehaltsliste
Der Herausgeber dieses Magazins und ein gewisser Mag. Herwig Baumgartner, der mit
Komuczky absolut nichts zu tun hat, stehen angeblich auf dessen Gehaltsliste.
Dazu möchten wir anmerken, dass sich Herr Roland Kommuczky den Herausgeber von
ERSTAUNLICH nicht leisten könnte.
Kriminelle Polizeibeamtin
Die Schwägerin von ihm, Karin Komuczky wird als kokainsüchtige Kriminelle bezeichnet.
Die Dame ist eine integere Beamtin der BPD Wien und befindet sich zur Zeit in Karenz.
Sinnigerweise bezeichnend für diesen Blog wird das Neugeborene, als „frisch geworf-
ener Scheisser“ bezeichnet.
Treuhänder sind auch Betrüger
Die Kammer der Wirtschafttreuhänder, die für die Vergabe des „Spendegütesiegels“
veranwortlich sind, werden als krimineller Verein tituliert, weil für dieses Siegel ein gewis-
ser Geldbetrag zu entrichten ist.
Versuchte Nötigung
Den ehemalige Pressesprecher der FPÖ Thomas Edtmeier, versucht man mit Drohungen
und Unterstellungen zu nötigen. Wenn er nicht aussagt, dass Komuczky ein Betrüger ist,
sei er ein Lügner und Komplize. Man versichert ihm, dass dies sicherlich nicht vorteilhaft,
für seine weitere Karriere sei.
Kinderschänder
Dem stv. Prior des Ritterorden Hl. St. Georg, Walter Deles wird unterstellt, dass er bzw.
sein Orden Kinderschänder beschützen. Da war wohl der Wunsch, Vater des Gedankens
beim Administrator dieser sonderbaren Webseite.
Webseite am absoluten Niveautiefpunkt
So und so ähnlich geht es auf dieser Webseite zu. Wir haben hier nur einige Beispiele
herausgesucht. Als Zeichen ihrer Intelligenz, werden zu den schwachsinnigen und obs-
zönen Texten noch skurille Fotomontagen veröffentlicht, die einem normalen Menschen
nicht einmal ein müdes Lächeln entlocken.
Grund für aussertourlichen Beitrag
An und für sich wollten wir erst in dieser Sache wieder berichten, wenn es behördliche
Ergebnisse gibt, die eine Schuld oder Unschuld von R. Komuczky beweisen.
Der Grund für diesen Beitrag ist, dass wir die absurden Anschuldigungen gegen die
genannten Personen nicht unbeantwortet im Raum stehen lassen wollten.
Auf jeden Fall hat sich dieser Dummschwätzerblog mit seiner diffamierenden und
beleidigenden Berichterstattung, soferne man dies überhaupt so nennen kann, ins
Abseits gestellt. Jedes letztklassige Schundheft hat mehr Niveau.
Stauni
2009-08-02
Anonymes Internet
Der Betreiber und Autor des Webblog „POLILOG“, Dominik Leitner, verfasste am 11.Juli
einen sehr interessanten Beitrag über die Anonymität im Internet.
http://polilog.wordpress.com/2009/07/11/gegen-die-anonymitat-im-internet/
Solche Themen lösen offensichtlich immer Reaktionen, in völlig verschiedenen Richtungen
aus.
Wir sind der gleichen Meinung wie Leitner und sprechen uns gegen die Anonymität im Inter
-net aus. Wenn wir was zu sagen/schreiben haben, tun wir das auch und stehen dafür gerade.
Krimineller Schmuddelblog
Das dies einige Leute nicht so sehen, haben wir im nachfolgenden Beitrag vom 18.Juli fest-
gehalten.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=317;krimineller-administrator&catid=1;erstaunliches
In diesem schmuddeligen Blog scheut man nicht davor zurück, Unterstellungen und Beleid-
igungen gegen Personen auszusprechen die man gar nicht kennt, sondern die lediglich nicht
einer Meinung mit dem Betreiber sind.
Schlug Wellen
Auch dieser Beitrag hat offensichtlich einige Reaktionen ausgelöst, die sich bis in eine
andere Webseite fortsetzten. Im Forum Genderwahn haben wir folgenden bedenklichen
Beitrag gefunden.
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=21&t=4280&sid=604e9ed9f5b11e1f21f5b67ebd9c04a1
Anonym vs. Anonym
Da wird ein gewisser Martin Bellak, von einem User mit dem sinnigen Nicknamen „John
Rambo“ in einer sehr bedenklichen Art vorgeführt. Er soll in diesem Schmuddelblog, den
Nicknamen „Redaxel“ führen.
Wir kennen diesen Martin Bellak zwar nicht, aber sollte er tatsächlich mit diesem äußerst
dubiusen „Komuczky-Blog“ etwas zu tun haben, scheint dieser „Rambo“ eine Art Waffen-
gleichheit gewählt zu haben.
Offensichtlich kennen sich die beiden, zumindest vermittelt der Genderwahn-User diesen
Eindruck. Man darf gespannt sein, wie sich diese Sache entwickeln wird und welche Tat-
sachen (ob wahr oder nicht wahr) noch ans Tageslicht befördert werden.
Wer ist Martin Bellak ?
Wir haben über diesen Martin Bellak ein wenig im Internet recherchiert und sind allerdings
auch ein wenig erstaunt. Da betreibt dieser Mann unter anderem auch die Webseite
www.bellak.at
Auf dieser veröffentlicht er den Kindergeburtstag eines kleinen Mädchens, dass offensichtlich
seine Tochter ist. Warum tut dieser Martin Bellak das? Ist er sich nicht bewusst, dass auf die-
ser Welt auch sehr schlechte und perverse Menschen leben.
Geltungsdrang ?
Niemand in unserem Bekannten- oder Verwandtenkreis würde auf die Idee kommen, sein
Privatleben im Internet auszubreiten. Vielleicht hat Martin Bellak ein besonderes Geltungs-
bedürfnis.
Was ihn zu dieser Handlung veranlasst hat, wird wahrscheinlich nur er selbst wissen. Wenn
es beruflich notwendig gewesen wäre, würden wir das noch verstehen.
Vielbeschäftigt
Und damit sind wir auch schon beim nächsten Punkt, mit dem uns Martin Bellak erstaunt.
Er betreibt mehrere Webseiten und dazu noch eine Agentur für Dienstleistungen in der
automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik.
Weiters betreibt er ein Handels- und Handelsagentengewerbe, eine Werbeagentur und
führt noch zusätzlich ein Call-Center.
Nebenbei soll er laut Genderwahn-User „Rambo“, unter dem Nicknamen Redaxel in
diesem kriminellen „Komuczky-Blog“ als User schreiben.
Für einen Mann mit schwerster Sehbehinderung ist das eine erstaunliche Leistung.
Stauni
2009-07-21
Unschuldsvermutung
Vor einiger Zeit haben wir über einen angeblichen Spendenskandal berichtet. Wir haben
den mußmasslichen Verantwortlichen Roland Komuczky auch zu den Vorwürfen befragt.
Obwohl uns einige Tatsachen, wie z.B. der Fuhrpark dieses Herrn, erstaunlich vorgekom-
men ist, haben wir keinen wirklichen Anhaltspunkt gefunden der bewies, dass Komuczky
kriminelle Taten begangen haben soll. Also galt für uns die Unschuldsvermutung, wie sie
in einem Rechtsstaat auch zu gelten hat.
Der Fanklub
Das haben wir auch in unseren Beiträgen festgehalten. Das hat dem „Fanklub“ von
Komuczky, ein dubioser Webblog der sich mit der „ganzen Wahrheit“ in dieser Angelegen-
heit beschäftigt, gar nicht gefallen. Auch scheint es dieser „Klub“ mit dem Einhalten gesetz-
licher Bestimmungen nicht so genau zu nehmen.
Überfall geplant
Es wurde über den Herausgeber dieses Magazins mit Schimpftiraden hergezogen. Aber
nicht nur dieser wurde Opfer der verbalen Kraftausdrücke, sondern alle die nicht gegen
Komuczky Front bezogen.
Da wurde z.B. ein „Ritterorden“ bei dem Komuczky Mitglied war, bedrängt diesen hinaus-
zuwerfen. Aber zu diesem Punkt kommen wir etwas später zurück. Man scheut auf diesem
Seltsamblog auch nicht, sich als Polizeibeamte auszugeben.
Auch ein Überfall auf eine Angestellte der Staatsanwaltschaft ist in Planung.
Beitrag von: Irgendwer am 15.07.2009, 09:43 Uhr
===============================================
Habe sämtliche Kommentare von “Kiwera 12″ gelesen. Also, wenn das alles stimmen sollte
und wir es hier wirklich mit einem echten Polizeibeamten zu tun haben, dann brachen wir
also nur mit dem Aufzug in den 4. Stock des Landesgerichtes zu fahren und alle Türschilder
lesen, wie oft dort auch der Vornamen von Komuczkys Schwägerin vertreten ist. Dann legen
wir uns dort einfach auf die Lauer, warten bis unsere Zielperson rauskommt und reißen ihr
dann schnell ein Büschel Haare, für einen Drogentest aus. Wenn der positiv auf Kokain an-
schlägt, dann haben wir unseren Täter gefunden. Also wirklich ganz einfach!
Irgendwer
Das erste Angebot
Das bezeichnende für diesen Blog ist, dass kein Impressum vorhanden ist und alle Schreiben
anonym unter Nicknamen veröffentlicht werden.
Nachdem wir uns von den Beschimpfungen dieses anonymen Seltsamblogs unbeeindruckt
zeigten, erhielten wir von diesen ein Angebot das Sie unter folgenden Beitrag nachlesen
können.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=232;blind-im-ferrari-teil-2&catid=1;erstaunliches
Es kamen jedoch keine Hinweise auf belegbare Tatsachen, mit denen man Komuczky ein
Fehlverhalten nachzuweisen hätte können. Es gab weiterhin nur anonyme, nicht beweisbare
Anschuldigungen.
Nochmalige Recherche
Wir haben damals in der Causa Komuczky nochmals nachgehakt, kamen aber zu keinerlei
verwertbaren Ergebnissen.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=237;sind-sie-ein-moerder-herr-k&catid=1;erstaunliches
Daraufhin haben wir die Sache auf sich beruhen lassen und keine weiteren Recherchen mehr
angestellt.
Anonymität schützt nicht vor Strafverfolgung
Erstaunlich war auch die Rechtfertigung der Anonymität, die wurde nämlich damit begründet,
dass man sich vor Komuczky fürchtet. Nachdem wir heute nachfolgendes E-Mail erhalten
haben, steht für uns fest, dass die Anonymität eigentlich nur dazu dient, sich vor Strafver-
folgung zu schützen.
Nachfolgend erstaunliches E-Mail haben wir heute erhalten:
Betreff: Komuczky Roland Attachment
Von: Franz müller
Datum: 18.07.2009 08:19
An: <office@erstaunlich.at>
Sicherheitsstufe:
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Herr Reder
Sie sind offenbar ein hartnäckiger Mensch. Die Beschimpfungen die ich auf meiner Webseite
auf Sie loslasse scheinen Sie nicht zu berühren. Ich weiß das Sie mit Komuczky nichts zu tun
haben, aber das gibt Ihnen nicht das Recht positiv über diesen Betrüger zu schreiben. Auch
weiß ich das dieser Marcus Oswald ein windiger Typ ist und seine Beiträge nicht immer der
Wahrheit entsprechen. Aber mir ist jedes Mittel recht den Komuczky gesellschaftlich zu
vernichten. Also stehen Sie mir dabei nicht im Weg. Ich mache Ihnen ein Friedensangebot.
Sie verfassen einen negativen Artikel über Komuczky und ich lösche alle Beiträge aus meiner
Webseite über Sie. Der Stv. Großprior Walter Deles vom Heiligen St. Georg Ritter Ordens wollte
zuerst auch nicht kooperieren und berief sich auf die Unschuldsvermutung. Nachdem ich dem
Orden ein Mail mit ihren Zukunftsaussichten geschrieben habe, hat der Großprior Mag. Ladislaus
Kelemen seine Meinung schnell geändert und Komuczky rausgeworfen. Ich werde Komuczky
gesellschaftlich vernichten und jeden dazu der mir dabei ihm Weg steht. Also Herr Reder wie
steht es jetzt mit Ihnen ?
Falls Sie dieses Mail veröffentlichen werde ich bestreiten das es von unserer Seite gekommen
ist. Auch brauchen Sie sich nicht bemühen herauszufinden von welcher IP-Adresse dieses Mail
herkommt. Es wird Ihnen nicht gelingen, genausowenig wie meine Webseite abzudrehen.
Sollte es doch passieren ist es bei WordPress kein Problem in kürzester Zeit eine neue Seite
zu bekommen.
Es zeichnet der Verantwortliche und Administrator für das Blog-Team der Webseite
Die ganze Wahrheit über Ritter Roland Komuczky und seinem Verein Engel auf Pfoten
Kein Fake
Wir dachten zuerst an ein Fake eines Trittbrettfahrers. Jedoch bei genauerer Analyse dieses
E-Mails kommt man zu Kenntnis, dass dieses echt ist.
Typisch dafür ist die Passage mit dem Ritterorden, die sich mit den Kommentaren aus deren
Blog, der von einem kriminellen Verantwortlichen und Administrator betrieben wird, einwand-
frei deckt.
Versuchte Nötigung
Über diesen überaus erstaunlichen Dialog, haben wir seinerzeit nachfolgenden Beitrag verfasst.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=255;engel-auf-pfoten&catid=1;erstaunliches
Offensichtlich war es den Ordensbrüdern zu mühselig, sich mit einem kriminellen Administrator
eines anonymen Webblogs herumzuschlagen und suspendierten daher Komuczky bis zur
entgültigen Aufkärung der Angelegenheit.
Der Komplize
Werter Herr Franz Müller, oder wie Sie in Wirklichkeit auch immer heissen mögen. Wir legen
auf Ihr „Friedensangebot“ keinen Wert und Sie dürfen es sich daher in einen Körperteil Ihrer
Wahl plazieren.
Sollten die Anschuldigungen gegen Roland Komuczky, die in Ihrem Blog erhoben werden,
tatsächlich der Wahrheit entsprechen, kommen wir zu folgendem Schluss.
Sie sind ein Komplize von ihm und wurden beim Abteilen der Beute über den Tisch gezogen.
Das ist auch der Grund, warum Sie auf Anonymität soviel Wert legen.
Sie versuchen den Eindruck eines Opfers zu erwecken, doch in Wahrheit sind Sie als Admin-
istrator und Verantwortlicher Ihres Blogs, schwer kriminell und versuchen dies zu kaschieren,
indem Sie alles probieren Komuczky ans Messer zu liefern, ohne dabei selbst mit zu rutschen.
Durchsichtige Aktionen
Da kommen Ihnen natürlich Personen welche die Unschuldsvermutung gelten lassen, sehr
ungelegen und versuchen diese auf Ihren Webblog mundtot zu machen.
Ihre Praxis, unter mehreren Nicknamen, Personen die Sie nicht einmal kennen auf diesen
zu beleidigen, ist mehr als durchsichtig.
Geistesgestörter Krimineller
Selbstverständlich können Sie nicht offiziell in Erscheinung treten, den wer weiss, was da
so alles ans Tageslicht kommen würde, was Ihre Person betrifft.
Auch würde wir Ihnen anraten, sich unbedingt in ärztliche Behandlung zu begeben, den
der Passus in Ihrem E-Mail „Also stehen Sie mir dabei nicht im Weg.“ lassen auf eine
Geistesstörung schliessen.
Wir wissen auch, dass unser Online-Magazin von Polizei und Justiz gelesen wird.
Vielleicht fühlt sich jetzt jemand veranlasst, gegen Sie strafrechtlich zu ermitteln.
Da wird Ihnen auch die viel geliebte Anonymität nichts mehr helfen, den dem Rechts-
staat stehen schon Möglichkeiten zur Verfügung, kriminelle Typen wie Sie zu entlarven.
Stauni
2009-07-18
Fortsetzung zu TEIL 1
Der andere Polizeibeamte RvI Andreas Z., gab in seiner Niederschrift sinngemäß das gleiche
wie sein Kollege an. Zusätzlich schilderte er noch den Beginn der Amtshandlung , da er der
ersteinschreitende Beamte war.
Doch Futterneid ?
Er habe Handler gefragt, was dieser eigentlich hier mache und bekam in Hochdeutsch zur
Antwort, dass dies seine aufgetragene Arbeit sei, die Daten fremder Leute aufzuschreiben.
Andreas Z. machte Handler daraufhin aufmerksam, dass dieser durch sein Verhalten eigentlich
die Einreise der Passagiere ins Bundesgebiet behindert hatte und das er diesen Umstand zu
einem späteren Zeitpunkt mit dem ÖWD abklären werde.
So steht es in der Niederschrift des RvI Andreas Z.
Ungebührliches Benehmen
Laut Z. kam es dann zu Schimpftiraden von seitens Handler gegen seine Person.
Schimpfwörter wie „..depperter Kieberer, geh´ sch….“ udgl. mehr soll der Nachtwächter
von sich gegeben haben, wenn man den Ausführungen des Polizisten folgt.
Der Beamte Andreas Z. führt auch noch extra an, dass er keinen falls die Worte „Psychopath,
depperter Wachter“ udgl. ausgesprochen hat, was natürlich von seinem Kollegen bestätigt
wird.
Festnahme
Daraufhin sei Handler von ihm, unter Androhung der Festnahme abgemahnt worden, sein
rechtswidriges Verhalten einzustellen, was dieser aber nicht tat.
In Folge wurde Handler festgenommen. Was sich bei der Festnahme abspielte, ist aus unserem
gestrigen Beitrag ersichtlich.
Der Riese Handler
Erstaunlich ist hier noch eine Aussage des RvI Andreas Z., der im Protokoll angibt: „….und
der offensichtlich körperlichen Überlegenheit des Angezeigten (viel größer als ich
und ca. 30 bis 40 kg schwerer als ich) rief ich meinen Kollegen O. zu, damit er mich
bei der Durchsetzung der Festnahme unterstützen sollte.“
Die Größe ist meist immer ein subjektiver Blickwinkel. Als viel größer wird nach gängiger
Lebenserfahrung, eine Kopfgröße oder mindestens 20 cm angenommen. Handler misst
1,85 Meter und wiegt 95 Kilogramm.
Minipolizist ?
Nach dieser eigener Aussage, dürfte dann RvI Andreas Z. in etwa 1,65 Meter groß sein und
zwischen 55 und 65 Kilogramm wiegen.
Bei diesen Körpermassen hätte er nicht einmal die Mindestvoraussetzung für den Polizei-
dienst erfüllt. Daher stellt sich die berechtigte Frage, was sucht dieser Mann im Exekutiv-
dienst der Polizei ?
Knast
Nachdem Handler in den Streifenwagen verfrachtet worden war, wurde er in die Polizei-
inspektion Josefstadt gebracht. Dort ging das übliche Prozedere über die Bühne.
Amtsarzt, Anzeigenerstattung und anschließender Polizeiarrest.
Schwerwiegend kann das „Verbrechen“ von Handler aber nicht gewesen sein, da er lediglich
nach § 1des NÖ-Pol.Stg zu 180,- Euro Geldstrafe verurteilt wurde.
Gemäß der Strafverfügung (S 4.201/06) hatte er sich wegen Erregung ungebührlicher-
weise störenden Lärms und öffentlicher Anstandsverletzung, schuldig gemacht.
Auch sein Gefängnisaufenthalt war unbedeutend, wenn man bedenkt, dass er am selben
Tag um 23:45 Uhr aus der Haft entlassen wurde und die ganze Amtshandlung erst um
19 Uhr begonnen hatte. (Haftbestätigung GZ:D1/15037/2006-SPK WN)
Ohne Munition in den Krieg
Jetzt beging Handler in seiner Naivität, den wahrscheinlich schwerwiegendsten Fehler
seines Lebens. Ohne Zeugen, Ton- oder Lichtbildaufnahmen, begann er gegen die
Staatsmacht in den „Krieg“ zu ziehen.
Er berief gegen die o.a. Strafverfügung und zeigte die Polizeibeamten wegen
Körperverletzung an.
Am 5.Mai 2008 fand beim UVS NÖ Außenstelle Wr. Neustadt, die Berufungsverhandlung
gegen die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung statt, die er natürlich prompt verlor.
Die UVS-Verhandlung
Allerdings lies in dieser Verhandlung, der RvI Andreas Z. wieder mit einer erstaunlichen
Aussage aufhören. Obwohl beide Beamte in ihren Niederschriften angaben, dass die Fest-
nahme mit „einsatzbezogener Körperkraft“, sowie den Gebrauch eines Pfeffersprays,
einen Faustschlag gegen den Kopf und einen Tritt gegen die Hüfte oder Oberschenkel von
Handler, durchgeführt wurde, gibt der Beamte auf eine Frage des Senatsleiters folgende
Antwort.
Wörtlich aus dem Protokoll der UVS-Verhandlung:
Auf die Frage, ob der Beschwerdeführer (Handler) auch Schmerzensschreie getätigt hat,
gibt der Zeuge (RvI Andreas Z.) an: „Er hat keine Schmerzensschreie getätigt, dazu
hätte er absolut keinen Grund gehabt“.
Uns liegen ärztliche Bestätigungen vom Krankenhaus Wr. Neustadt und dem Allgemein-
mediziner Dr. Wolfgang M. vor, in denen Verletzungen im Gesicht und der Leistengegend
von Handler festgestellt wurden.
Der geneigte Leser kann sich nun selbst ein Bild über die Glaubwürdigkeit des Polizisten
RvI Andreas Z. machen.
Der ÖWD
Auch der Arbeitgeber von Handler, der „Österreichische Wachdienst“ (ÖWD), verhielt
sich “richtig super”. Er kündigte am 11.05.06, dem Nachtwächter per 10.05.06 (Tag
des Vorfalls). Zu diesem Zeitpunkt galt für Handler noch die Unschuldvermutung.
Der Sack wird zugemacht
Handler der zugebener Weise einen Hang zum Querulieren hat, lies nicht locker und urgierte
immer wieder, warum mit seiner Anzeige gegen die Beamten nichts weiter ging.
Diesbezüglich bekam er jedoch keine Antwort, dafür flatterte ihm eine Ladung zu einer
Gerichtsverhandlung für den 4.Juni 2007 ins Haus.
In dieser Verhandlung wurde er wegen versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt,
Sachbeschädigung und schwerer Körperverletzung verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe
von 10 Monaten, bedingt auf 3 Jahre.
Im Gerichtsurteil wurde unter anderem auch angeführt, dass RvI Andreas Z. ein Hämatom
oberhalb des linken Auges erlitt und RvI Thomas O. eine offene Rissquetschwunde an der
Schädeldecke davontrug. Beide Verletzungen wurden laut Gericht vom Angeklagten verursacht.
Der Irrtum
Handler glaubte nun, dass er ebenfalls am 10.05.2006 auf diese Delikte angezeigt wurde,
weil er die Polizisten angezeigt hatte. Da unterlag er jedoch einem gewaltigen Irrtum, wie wir
später ausführen werden. Er berief gegen das Urteil beim OLG und verlor am 18.02.2008
auch dort.
Handler queruliert weiter
Also was tat er jetzt ? Er „quälte“ die Behörden mit weiteren Eingaben, da er sich ungerecht
behandelt fühlte. Er erkundigte sich auch permanent, wie es mit dem Strafverfahren gegen
die beiden Polizeibeamten stünde.
Um offensichtlich endlich Ruhe vom „Querulanten“ Handler zu haben, schickte ihm die
Staatsanwalt Wr. Neustadt ein höchst erstaunliches Schreiben (6St98/08z), datiert mit
09.05.2008. Wir zitieren aus diesem nachfolgend wörtlich:
Die Anzeige gegen die beiden Beamten wurde mit ha. Verfügung vom 10.04.2007 gemäß
§ 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt.
Hingegen wurde am selben Tag gegen Helmut Handler wegen der Vergehen des versuchten
Widerstands gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1 StBG, der Sachbeschäd-
igung nach § 125 StGB und (zweifach begangen) der schweren Körperverletzung nach den
§§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 4 StGB ein Strafantrag eingebracht.
Achtung aufs Datum
Haben Sie sich das Datum genau angesehen ? Die Staatsanwaltschaft informiert Handler
zu einem Zeitpunkt wo dieser bereits abgeurteilt war und auch die Berufung verloren hat,
über die Einbringung eines Strafantrages. Das ist aber noch nicht das Erstaunliche an dieser
Story.
Erstaunlich daran ist, dass der Strafantrag gegen Handler erst am 10.04.2007 eingebracht
wurde, obwohl die Tat am 10.05.2006 geschehen war. Da bei Gericht oft der Ausdruck
der „lebensnahen Erfahrung“ gebraucht wird, wollen wir diesen auch verwenden.
Lebensnah
Eine absolut lebensnahe Erfahrung ist, dass absichtliche Verletzungen gegen Polizeibeamte
sofort angezeigt werden und nicht 11 Monate später. Immerhin waren laut Gerichtsprotokoll
beide Beamte verletzt, wobei einer sogar eine offene Rissquetschwunde an der Schädeldecke
hatte.
Für uns entsteht hier der Eindruck einer „Retourkutsche“, da Handler die Beamten angezeigt
hatte und keine Ruhe gab.
Mag sein das Handler ein unbequemer Mann ist, der mit seiner Art etlichen Menschen auf
die Nerven geht, dass rechtfertigt jedoch nicht eine derartig unverblümte Demonstration der
Staatsmacht.
Eine derartige Vorgehensweise dient sicherlich nicht dazu, den Menschen unseres Landes
ihren (noch) vorhandenen Glauben an eine unabhängige und überparteiliche Justiz zu stärken.
Stauni
2009-07-08
1.200,- Euro monatlich
In der gestrigen Ausgabe der Tageszeitung „Österreich“ beklagt sich Frau Elsner, dass
sie mit 1.200,- Euro monatlich ihr Auslangen finden muss. Wenn man bedenkt das sie
trotzdem eine luxuriöse Wohnung bewohnt, bei der die Betriebskosten wahrscheinlich nicht
unter 500,- Euro liegen, glauben wir das nicht ganz.
Sicherlich wird sie von den noch wenig verbliebenen Freunden ihres Mannes unterstützt.
Ausserdem gibt es schlimmeres, wenn man bedenkt, dass sehr viele Leute in Österreich mit
weit weniger auskommen müssen.
Über 2 Jahre U-Haft
Auch haben wir kein besonderes Mitleid mit Helmuth Elsner, aber was hier passiert, hat
objektiv betrachtet mit Gerechtigkeit sehr wenig zu tun.
Am 13. Februar 2007, wurde Elsner von Frankreich nach Östereich überstellt und ist seit-
dem in Haft.
Wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung wurde er im Juli 2008 zu neuneinhalb
Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Elsner dagegen berief.
Der 73-Jährige befindet sich daher bereits über 800 Tage (über 2 Jahre) in Untersuchungs-
haft.
Freibrief für andere Pleitebanker ?
Angesichts der Behandlung von anderen Bankern, die ihre Pleiten der Finanzkrise in die
Schuhe schieben, wird so mancher Normalsterbliche weder das (nicht rechtskräftige) Urteil
noch die U-Haft verstehen. Warum stehen eigentlich nicht die anderen Pleitebanker auch vor
dem Kadi ?
Wir haben am 14.03.2009 den Beitrag „Der arme Herr Elsner“ verfasst, in dem wir uns
bereits ausführlich damit befasst haben, dass Elsner einfach zur falschen Zeit am falschen
Ort war. Es war nämlich Wahlkampfzeit, als der BAWAG-Skandal aufflog.
Schlechtes Timing
Elsner war vermutlich das Bauernopfer der Sozialisten zur Wahl und sonst gar nichts.
Man hat ihn offenbar geopfert, um Schüssel und sein Team daran zu hindern, tiefer im
Keller der SPÖ nach weiteren Leichen zu graben.
Wenn man bedenkt, dass sich seine ebenfalls zu (nicht rechtskräftigen) unbedingten Haft-
strafen verurteilten Mitangeklagten, darunter der Spekulant Wolfgang Flöttl, nach wie vor
auf freien Fuß befinden, erscheint die gegen Elsner verhängte U-Haft mehr als erstaunlich.
Fluchtgefahr
Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat die Entscheidung des Wiener Straflandesgerichts vom
10. Februar bestätigt, mit der die rund zweijährige U-Haft über den (nicht rechtskräftig)
zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilten Ex-BAWAG-Generaldirektor verlängert wurde.
Die dagegen gerichtete Beschwerde Elsners wurde verworfen.
Stattdessen ordnete das OLG die Fortsetzung der U-Haft wegen Fluchtgefahr an. Diese sei
„nach wie vor gegeben“, gab man seitens der Justizbehörde bekannt.
Ferner bestünde weiterhin der Verdacht, dass bisher nicht entdeckte Vermögenswerte als
„Fluchtfonds“ vorhanden sein könnten.
Neuerlicher Enthaftungsantrag
Helmut Elsner stellt neuerlich einen Enthaftungsantrag. Für 2 Mio Euro Kaution, der Hälfte
seines zur Gänze gesperrten Vermögens von rund 4 Mio Euro, will er aus der Untersuchungs-
haft entlassen werden, so sein Anwalt Wolfgang Schubert. Man darf auf die Reaktion des OLG
gespannt sein.
Noch erstaunlicher wird es, wenn man die Vorgänge um Meinl den „soundsovielten“ be-
trachtet. Meinl ist zwar noch nicht angeklagt, steht aber in Verdacht einen Millionenbetrug
begangen zu haben. Auch hier beträgt der Strafrahmen, im Falle einer Verurteilung, bis zu
10 Jahren Freiheitsentzug.
Privatjet und keine Fluchtgefahr
Meinl ist britischer Staatsbürger, sein Privatjet steht vollgetankt bereit und sein Ver-
mögen wird auf 2 (!) Mrd Euro geschätzt. Nachdem er ein zwanzigstel seines Vermögens,
also 100 Mio Euro als Kaution erlegt hatte, öffneten sich für ihn nach 2 Tagen U-Haft die
Gefängnistore. Von einer eventuell gegebenen Fluchtgefahr will man hier offensichtlich
nichts wissen.
Unsere Theorie
Hier dürften zwei starke Interessengemeinschaften, mit unterschiedlichen Zielen vorhanden
sein. Die eine setzt alles daran Elsner im Gefängnis dunsten zu lassen, während man bei
der anderen Gemeinschaft unter allen Umständen verhindern will, Meinl im Gefängnis zu
sehen.
Elsner der Dominator
Elsner war in der Zeit seiner „Herrschaft“ sicherlich sehr dominant und überheblich und
hat es wahrscheinlich aus diesem Grund verabsäumt, sich dementsprechend abzusichern.
Er hat in seiner Glanzzeit offenbar geglaubt, keine Gegner mehr zu haben die ihm
gefährlich werden könnten.
Mit einem solchen Urteil hat er sicherlich nicht gerechnet und vom Gefängnis aus hat
er nur sehr wenig Möglichkeiten dieses Versäumnis nachzuholen. Aus diesem Grund hat
man vermutlich ein starkes Interesse daran, ihn nicht in die Freiheit zu entlassen.
Meinl der Schlaue
Meinl ist sicherlich schlauer als er aussieht und ist auch kein Dominatortyp. Er macht
eher den Eindruck sich mit allen zu arrangieren, als Leute unter Druck zu setzen.
Daher konnte er die Möglichkeit nützen, sich in aller Ruhe und unbemerkt, gegen alle
Eventualitäten abzusichern und dementsprechende Aufzeichnungen anzufertigen.
Das hier ein starkes Interesse besteht, diesen Mann nicht mit der unangenehmen Situation
einer Haft zu belasten, dürfte auf der Hand liegen.
Man braucht hier keine juristische Ausbildung zu haben um zu erkennen, dass hier mit
zwei völlig verschiedenen Massstäben gemessen wird.
Es ist nur traurig, dass sich eine „unabhängige“ Justiz als Spielball von politischen
Mächten zur Verfügung stellt.
Stauni
2009-04-13
Ein erstaunliches Gesetz
In letzter Zeit haben wir häufig Post von Gewerbetreibenden bekommen, denen eine
„geschlechtsneutrale Stellenausschreibung“, gelinde gesagt ein wenig seltsam erscheint.
Wir haben auch bei den Tageszeitungen, die Stelleninserate schalten, recherchiert und
wurden von diesen auf dieses Gesetz hingewiesen.
Wir haben uns das betreffende Gesetz einmal etwas genauer angesehen und den Passus
für diese „geschlechtsneutrale Stellenausschreibung“ in der Tat erstaunlich gefunden.
Bundesgesetz über die Gleichbehandlung
Gleichbehandlungsgesetz – GlBG
Inhaltsverzeichnis
I. Teil
Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung
§ 9. Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in
gemäß den §§ 4 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 31/1969, oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute
juristische Person öffentlichen Rechts darf einen Arbeitsplatz weder
öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens) nur für
Männer oder nur für Frauen ausschreiben oder durch Dritte
ausschreiben lassen, es sei denn, ein bestimmtes Geschlecht ist
unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der vorgesehenen
Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine zusätzlichen
Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes Geschlecht schließen
lassen.
Zarte Frauen als Eisenbieger
Laut diesem Paragrafen, müssen Stellenangebote geschlechtsneutral verlautbart werden.
Das heißt wen jemand eine Kellnerin sucht muss er gleichzeitig die Stelle auch für einen
Kellner inserieren.
In umgekehrter Folge natürlich auch. Sucht ein Altmetallverwerter einen Eisenbieger, muss
im Inserat auch Eisenbiegerin enthalten sein.
Auch dürfen keine Altersbegrenzungen oder körperliche Voraussetzungen in der Stellenaus-
schreibung als Bedingung angegeben werden.
Erheblicher Mehraufwand für Unternehmer
Das Gesetz gilt natürlich nur für den privaten Arbeitsmarkt. Bund und Gemeinden haben da
eigenene Bestimmungen, aber dazu später.
Ein derartig, an der Praxis vorbeigehendes Gesetz haben wir selten gesehen.
Abgesehen davon, dass es jedem Unternehmer freigestellt sein muss, welche Anforderungen
er an sein zukünftiges Personal stellen darf, hat er mit diesem Gesetz einen erheblichen
Arbeitsaufwand und wird zum Lügen gezwungen, um nicht in die Diskriminierungsfalle zu
laufen.
Gehen wir in die Praxis und nehmen wir an, dass ein Discobetreiber, in dessen Lokal vor-
wiegend jüngeres männliches Publikum verkehrt und er auf Grund dieser Tatsache weibliches
Personal bis zu einem bestimmten Alter sucht, so darf er diese Tatsache nicht in sein Stellen
-angebot schreiben.
Behinderung bei gezielter Personalsuche
Er wird im Vorfeld gesetzlich daran gehindert, rasch und gezielt, geeignetes Personal für
seinen Betrieb zu finden.
Das nichtsagende und geschlechtsneutrale Inserat wird etliche Telefonanrufe oder Vor-
stellungstermine von Bewerbern zur Folge haben, die nicht den Vorstellungen des Disco-
betreibers entsprechen.
Er darf ihnen allerdings den wirklichen Grund einer Absage nicht mitteilen, sondern sagt
am besten, dass die Stelle bereits besetzt ist.
Diskriminierung
Begriffsbestimmungen
§ 5. (1) Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine
Person auf Grund ihres Geschlechtes in einer vergleichbaren
Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere
Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.
(2) Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein
nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen, die
einem Geschlecht angehören, in besonderer Weise gegenüber Personen
des anderen Geschlechtes benachteiligen können, es sei denn, die
betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein
rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur
Erreichung dieses Zieles angemessen und erforderlich.
(3) Eine Diskriminierung liegt auch bei Anweisung einer Person zur
Diskriminierung vor.
Bleiben wir bei dem Discobetreiber. Dieser sucht noch einen Türsteher, der auch die
körperlichen Voraussetzungen für diesen Job mitbringen soll. Ein Inserat „Suche Türsteher,
Mindestgröße 1,95m, mindestens 100kg schwer, mit Kampfsporterfahrung“ wäre
gesetzeswidrig.
Aufgrund der körperlichen Voraussetzungen die hier gefordert sind, ist es ableitbar, das
solche von einer Frau nicht erfüllt werden können.
Man wird ihm unterstellen, dem Anschein nach die neutrale Vorschriften verletzt zu haben
und dies stellt zumindest eine mittelbare Diskriminierung dar.
Wir haben bei der „Anwaltschaft für Gleichbehandlung“ angerufen, da wir wissen
wollten, wie viele Betriebe im Jahr 2008 nach diesem Gesetz angezeigt wurde.
Leider führt man dort keine diesbezüglichen Aufzeichnungen .
Geltungsbereich
§ 16. (1) Die Bestimmungen des II. Teiles gelten für den Bereich
der Arbeitswelt, dazu zählen
1. Arbeitsverhältnisse aller Art, die auf privatrechtlichem
Vertrag beruhen;
(2) Ausgenommen sind Arbeitsverhältnisse
1. der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter/innen im Sinne des
Landarbeitsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 287;
2. zu einem Land, einem Gemeindeverband oder einer Gemeinde;
3. zum Bund.
Sonderstellung für Bund und Gemeinden
Für Bund und Gemeinden wurden aus welchen unerfindlichen Gründen auch immer
Ausnahmeregelungen gefunden. Sie fallen auch nicht in das o.a. Gesetz, sondern erhielten
unten nachstehende gesetzliche Regelungen.
„Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes
(Bundes-Gleichbehandlungsgesetz – B-GlBG)“
Ausschreibung von Arbeitsplätzen und Funktionen
§ 15. (1) In Ausschreibungen von Arbeitsplätzen und Funktionen sind die mit dem Arbeits-
platz (der Funktion) verbundenen Erfordernisse und Aufgaben so zu formulieren, dass sie
zu keiner Diskriminierung einer Person wegen einer im § 13 genannten Gründe führen.
(2) Abs. 1 gilt nicht für Arbeitsplätze oder für Funktionen, für die das Vorliegen eines
Merkmals, das im Zusammenhang mit einem der in § 13 genannten Diskriminierungsgründe
steht, unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit ist.
Ausnahmebestimmungen
§ 13b. (1) Bei Ungleichbehandlung wegen eines Merkmals, das im Zusammenhang mit
einem der in § 13 genannten Diskriminierungsgründe steht, liegt keine Diskriminierung
vor, wenn das betreffende Merkmal auf Grund der Art einer bestimmten beruflichen
Tätigkeit oder der Rahmenbedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und ent-
scheidende berufliche Voraussetzung darstellt und sofern es sich um einen recht-
mäßigen Zweck und eine angemessene Anforderung handelt.
Da wir nicht den gesamten Gesetzestext in den Beitrag kopieren wollten, kann sich der
geneigte Leser unter nachfolgendem Link ausführlich informieren.
http://ris1.bka.gv.at/Appl/Authentic/SearchAuthResult.aspx?page=doc&docnr=26
Aus den Ausnahmebestimmungen zur Ausschreibung von Arbeitsplätzen und Funktionen
geht eindeutig hervor, dass Bund und Gemeinden sehr wohl körperliche Voraussetzungen
und Altersgrenzen bestimmen dürfen, ohne dabei in die Gefahr einer Diskriminierung zu
gelangen.
Zweierlei Maß
Es ist ja völlig logisch, Personal auch nach diesen Kriterien auszusuchen. Wenn z.b. die
Exekutive oder Justiz Wachbeamte sucht, ist es völlig legitim körperliche und altersmäßige
Anforderungen zu stellen.
Warum dies den Unternehmern in der Privatwirtschaft gesetzlich verwehrt wird, ist im
höchsten Maße erstaunlich.
In diesem Gesetz sind sicherlich auch viele positive Punkte enthalten, aber mit den
Bestimmungen zu den „geschlechtsneutralen Stellenausschreibungen“, hat man
das Kind mit dem Bad augeschüttet.
Diese sind logisch nicht nachvollziehbar und völlig praxisfremd.
Stauni
2009-03-16
Aktion Vorschlaghammer
Ein „Bravo“ den Fahndern des BKA die nun einen internationalen Internet-Kinderpornoring
zerschlagen haben. Wie wir erst kürzlich im Beitrag „Kinderporno“ vom 08.03.2009
berichtet haben, sind die „Konsumenten“ dieser perversen Webseiten in allen sozialen
Schichten vorhanden.
Alleine während der Überwachung der Webseite durch die Behörden, wurden 12 (!)
Millionen „Mausklicks“ von rund 145.000 „Kunden“ aus 170 Ländern registriert.
Bei dieser Aktion wurden in Österreich bei Hausdurchsuchungen 935 Verdächtige
ausgeforscht.
Alle soziale Schichten und Altersgruppen
Über 200 dieser Männer in verschiedenen Altersgruppen, hatten sich Bilder und Videos
heruntergeladen, an denen sie sich ergötzten und anschließend mit anderen Perverslingen
tauschten.
Laut Presseberichten befanden sich unter den „Konsumenten“ Akademiker, Politiker,
Beamte, Lehrer bishin zum normalen Arbeiter.
Einem wurde sogar nachgewiesen, ein eigenes Video gedreht zu haben, wobei seine
Tochter als Hauptdarstellerin herhalten mußte.
Die Webseite wurde vom Ausland aus gehackt, um an die Daten der „Konsumenten“
zu gelangen. Anschließend wurde diese Webseite rigoros überwacht bis der Zugriff
erfolgte.
In Österreich ist es leider auf Grund gesetzlicher Bestimmungen nicht möglich,
eine Webseite „legal“ zu hacken um an User und Hintermänner heranzukommen.
Anonyme Rechtsbrecher geniessen Schutz
Das der Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit im Internet gesetzlich gewährleistet
wird, ist in Ordnung.
Was wir allerdings erstaunlich finden ist, dass Webseiten die eindeutig gegen bestehendes
Recht verstossen denselben Schutz geniessen.
Anonyme Rechtsbrecher im rechtsfreien Raum Internet
Jedes Printmedium würde in diesem Falle sofort beschlagnahmt und die Verantwortlichen
zur Rechenschaft gezogen werden.
Dringender Handlungsbedarf
Die Justiz in Österreich steht diesen anonymen Rechtsbrechern meist hilflos gegenüber.
Der Grund dafür, sind nicht angepasste Gesetze für diese „Neuzeit“. Man hat zwar ein
„Stalkergesetz“ kreiert, aber bei gesetzlichen Schritten gegen solche kriminellen Web-
seiten hinkt man hinterher.
Seitens der Politik sollte man sich ernsthaft überlegen, eine gesetzliche Möglichkeit
zu schaffen, dass Webseiten die eindeutig gegen österreichisches Recht verstossen und
anonym betrieben werden, diese von Spezialisten der Polizei gehackt werden dürfen.
Nachdem man die Gesetzesbrecher und Verantwortlichen ausgeforscht hat, müssten
diese Webseiten zerstört werden. Es ist höchste Zeit für diesen Schritt.
Stauni
2009-03-14
Perverse in allen sozialen Schichten
In letzter Zeit konnten immer wieder Kinderporno-Ringe, die über das Internet betrieben
wurden, ausgehoben werden.
Allerdings nicht die Betreiber dieser Webseiten, sondern „nur“ die perversen Konsumenten,
die sich an den Bildern und Filmen ergötzten.
Schlagzeilen machte der deutsche Politiker Jörg Tauss, der erst kürzlich in Verdacht geriet,
Kinderpornoseiten im Internet besucht zu haben.
Für Jörg Tauss gilt die Unschuldsvermutung.
Justiz verschärft bestehende Gesetze
Die Justizministerin macht nun Ernst mit ihrem Vorhaben, Kinderpornografie-Paragrafen zu
verschärfen. Claudia Bandion-Ortner fordert, dass schon der Zugriff auf KIPO strafbar sein soll.
Zukünftig soll schon der wissentliche Zugriff auf Kinderporno-Seiten strafbar sein, bisher
stehen nur Speicherung und Weitergabe unter Strafe. Dafür soll der § 207a geändert werden.
Zuletzt wurde der Kinderporno-Paragraf 1994 und 2004 geändert, wie der
Wiener Strafverteidiger Roland Friis ist einer Analyse auf der Wiener Webseite „Blaulicht
und Graulicht“ schreibt:
„Seit 1994 wird die Kinderpornographie im Strafrecht im § 207a StGB geregelt.
Damit sollte vor allem die ungestörte sexuelle und allgemein psychische Entwicklung von
Minderjährigen bis 14 Jahre geschützt werden. Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2004
wurde auch der § 207a reformiert und an die internationalen Rechtsakte angepasst.
Die wesentlichsten Änderungen sind das Heraufsetzen des Schutzalters für Kinderporno-
graphie von 14 auf 18 Jahre und die Erhöhung der Strafandrohungen.“
(Zitat Ende)
Link: http://diegalerie.wordpress.com/2008/05/13/der-strafexperte-mag-roland-friis-teil-3/
Nun soll die Strafbarkeit 2009 des Kinderpornografieparagrafen erneut aufgebaut werden.
Grundsätzlich soll das neue Gewaltschutzpaket Verbesserungen im Opferschutz und härtere
Strafen bringen. Man hat Bandion-Ortners Vorschlag im Nachhinein mittels Abänderungs-
antrag eingefügt, der im Justizausschuss behandelt wird, erklärte Katharina Swoboda,
Sprecherin des Justizministeriums. Beschlossen ist die Sache aber erst am 11. März 2009,
wenn das Plenum des Parlaments tagt.
Wann die Änderungen in Kraft treten werden, konnte man im Justizministerium noch nicht
sagen. Da es sich beim „Gewaltschutzpaket“ um verschiedene Gesetze handle, die ver-
ändert werden, gebe es keinen einheitlichen Zeitpunkt.
Problem anonyme Webseiten
Die Kinderpornografie bleibt Dauerthema. Die Justiz kämpft gegen Windmühlen, denn
was nützt es die Strafandrohungen zu erhöhen und die Gesetze zu verschärfen, wenn
man die Hintermänner nicht fassen kann.
Die Webseiten liegen weit im Ausland und die österreichischen Behörden stehen den
anonymen Betreibern meist hilflos gegenüber.
Grundsätzlich sind Wahrnehmungen bei http://www.stopline.at/ zu melden.
Würde ein anonymer Jemand ein Kinderbordell betreiben, würde dieses mit Garantie
sofort behördlich geschlossen werden, auch wenn der Betreiber nicht eruierbar ist.
Wir fragen uns, warum dies bei derartig perversen Webseiten nicht möglich ist ?
Die technischen Möglichkeiten dazu sind ohnehin vorhanden.
Gesetzloser Raum Internet ?
Wir sind der Meinung, dass man sich auch im Internet an bestehende Gesetze zu halten hat.
Es könnte eine Art „Cyberjustiz“ ein Urteil fällen, eine derartige Seite zu schliessen und einen
Techniker beauftragen, diese mit Viren zu „verseuchen“. Alle Perverse die den Inhalt dieser
Webseite dann „konsumieren“ wollen, könnten sich von ihrer Festplatte verabschieden.
Eine derartige Massnahme, wäre sicherlich ein sinnvoller Beitrag zur Eindämmung der
Kinderpornografie.
Mag sein, dass uns „sogenannte Liberale“ jetzt für radikal halten, aber unter dem Motto
„Der Zweck heiligt die Mittel“, nehmen wir das gerne in Kauf.
Stauni
2009-03-08
Genderwahn fühlt sich vor den Kopf gestossen
Wir haben in unserem gestrigen Beitrag „Vom Nobody zum Mythos“ das Internetforum
„Genderwahn“ als Beispiel angeführt. Da wir uns auch sehr viel im Internet bewegen,
um zu sehen was es „erstaunliches“ gibt, sind wir auf dieses Forum gestoßen.
Eigentlich wollten wir über den Sinn dieses Forums gar nichts schreiben, da jedoch
dort helle Aufregung darüber herrscht, weil wir uns erlaubt haben Kritik an dem
Forum zu üben, werden wir „Genderwahn“ einige Zeilen „widmen“.
Das ist das Impressum von Genderwahn
Aus Gründen des Datenschutzes veröffentlichen wir unser persönliches Profil nicht.
Wir sehen unsere Aktivitäten als einen gesellschaftpolitischen Auftrag Öffentlichkeit
zu gestalten und erfüllen hier gleichermaßen die Pflicht eines mündigen und demokratie-
fähigen Staatsbürgers.
Wir sind bemüht dem Recht des Kindes auf beide Elternteile Aufmerksamkeit und Stimme zu
verleihen.
Es sind ausschließlich Fakten auf die wir unsere Analysen und Erkenntnisse stützen,
gemeinsam mit den Publikationen wissenschaftlich anerkannter Experten bilden sie die das
Fundament dieser Website. Die Veröffentlichung vieler dieser Inhalte sind nicht im Inter-
esse politisch verantwortlicher Kräfte, die mit – in einem bislang beispiellosen Ausmass –
vorgelebter Ignoranz und Respektlosigkeit zu glänzen versuchen.
Dem Gesetz zur Veröffentlichung des Impressums in manchen Staaten wie Österreich, setzen
wir unser individuelles Recht auf Schutz der Persönlichkeit gegenüber.
Jeder hat die Möglichkeit per email Verbindung aufzunehmen.
Name: ju§tiz-INSIDERS
Adresse: www.genderwahn.com
Ort: WorldWideWeb
Land: (in)humanes Österreich
Aus diesem Impressum ist es absolut nicht ersichtlich, wer dort die Verantwortung trägt.
Dies hat auch sehr gute Gründe. In Genderwahn wird unter anderem über den Rechtsstaat
Österreich und die Justiz hergezogen. Richter und Staatsanwälte werden in übelster Weise
verunglimpft. Vielen Textpassagen enthalten Fäkalausdrücke und Verbalaussagen die sonst
nur in Hardcore Pornofilme zu hören sind. Wir werden diese hier nicht wiederholen.
Auf jeden Fall ist es für den Verantwortlichen sehr praktisch, wenn man ihn im Impressum
nicht entlarven kann.
Website auf Server im Nirvana
Nach unseren Informationen nach, liegt diese Website auf einem ukrainischen Server.
Dies dürfte wahrscheinlich auch seine guten Gründe haben, den in jedem kultivierten
europäischen Land, hätte man diese Website bereits vom Netz genommen und das hat mit
Zensur nichts zu tun. Sollten Sie, werte(r) Leser(in) das nicht glauben und Sie haben
einen guten Magen, dann blättern Sie einfach dort nach.
Nachdem man dort zwar gerne austeilt, aber offensichtlich nicht gerne einsteckt, war
man gleich megamäßig angerührt. Es erschienen etliche Postings, in denen man sich
offensichtlich „missverstanden“ fühlte. Aus diesem Grund haben wir folgendes Posting
in dieses Forum gesetzt.
Unser Originalposting am 11.02.09, 21:06 Uhr
Sg. Damen, Sg. Herren, Sg. Hr. Mag. Baumgartner !
Nun, da hat sich doch tatsächlich wer erdreistet, über das objektive Forum Genderwahn,
wo man sich ausschließlich einer gewählten Sprachkultur bedient, Kritik zu üben.
Nein, so wichtig ist uns dieses Forum nicht, sondern diente uns lediglich als Parade-
beispiel schlechter Internetkultur.
Nachdem wir jedoch an den Rechtsstaat Österreich, mit all seinen Schwächen glauben,
haben wir dieses Forum als Beispiel angeführt.
Einer der Poster hier meint, wir sollten über die Werbung für uns, in diesem stark be-
suchten Forum froh sein.
Um das richtig zu stellen, es ist für uns keine Werbung in diesem Forum erwähnt zu
werden. Für unsere Werbung verwenden wir seriöse Blogverzeichnisse und Einschaltungen
in Tageszeitungen.
Sollte sich hier irgendwer in seiner Ehre oder sonstigen Rechtsgüter verletzt sehen, steht
es ihm offen uns zu klagen.
Wir haben im Gegenteil von Genderwahn unser Impressum veröffentlicht, da wir uns unserer
Verantwortung stellen.
Auch haben wir es nicht notwendig auf einem ukrainischen Server zu liegen. Unsere Website
liegt bei AON.
Mit freundlichen Grüßen
die Redaktion von Erstaunlich
Hoffentlich wird dieses Posting im Genderwahn-Forum auch verstanden, weil
nämlich keine Fäkal- und Kraftausdrücke darin vorkommen.
Kritik und Kontrolle hat seine Berechtigung
Klar stimmt bei uns in Österreich so einiges nicht. Es ist auch legitim Behördenentscheide
oder Gerichtsurteile zu kritisieren und sie legal zu bekämpfen.
Auch ist es wichtig Personen die auf Grund ihres gesellschaftlichen oder beruflichen Status,
sowie Personen die Inhaber eines Amtes sind und aus dieser Position über andere Menschen
bestimmen, urteilen oder richten, genau auf die Finger zu schauen.
Und wenn jene Personen glauben über dem Gesetz zu stehen, sie mit allen legalen Mitteln in
die Schranken zu weisen und ihr Fehlverhalten schonungslos aufzudecken.
Allerdings sollte es in einer kultivierten Form geschehen, den wer sich verbal ständig unter
der Gürtellinie bewegt, wird über kurz oder lang nicht mehr ernst genommen und kann auch
nichts bewegen oder verändern.
Stauni
2009-02-11
Seltsamer Selbstversuch
In einem „Selbstversuch“ in der FPÖ – Zentrale ließen sich der FPÖ – Abgeordnete und
Generalsekretär, Harald Vilimsky und der Kurier Redakteur Matthias Hofer mit Hilfe von
einem Uniformierten mit einer Elektroschockpistole beschießen.
Dabei wurden 50.000 Volt Spannung durch ihre Körper gejagt. Bei dem Uniformierten
dürfte es sich augenscheinlich (auf Grund der Uniform) um einen Justizwachebeamten
gehandelt haben. In einem Video auf der Homepage der Tageszeitung „Kurier“ kann
man dieses Szenario verfolgen.
Stark umstritten, die Taser-Pistole
Keine gleichen Voraussetzungen
Vilimsky wollte offensichtlich von der Harmlosigkeit des Elektroschocker überzeugen.
Das Motiv des Kurier Redakteurs Matthias Hofer ist nicht klar. Allerdings wurde uns aus
gut informierter Quelle berichtet, daß beide vor dem „Taserbeschuss“ einen Gesunds-
heitscheck machen ließen. Weiters ist der Test auch nicht wirklich realitätsnahe, da sich
beide in den oberen Rückenmuskel schiessen ließen. Das ist einer der größten mensch-
lichen Muskeln und absorbiert sehr viel Energie. Dadurch kommt der Elektroschock nicht
voll zur Wirkung. Ausserdem wurden beide, von zwei Personen gehalten um sich beim
Sturz nicht zu verletzen.
Immer wieder Todesfolgen
Der Einsatz der Taserpistole ist umstritten, da es bereits mehrmals zu Todesfolgen ge-
kommen ist, nachdem Personen damit angeschossen wurden. Entweder durch Folgen
des Sturzes oder Herzversagen.
Ex-SP-Justizministerin Maria Berger hatte die Verwendung von Taser-Pistolen im Straf-
vollzug vorerst ausgesetzt, da Menschenrechtsorganisationen dagegen massiv protestiert
hatten und sie sich offensichtlich der Gefahr dieser Waffe bewußt war.
Dieser Bilder gingen um die Welt
Der durch Taser getötete Robert Dziekanski
Den Herren Vilimsky und Hofer kann man allerdings nur empfehlen, wenn sie schon
einen „Selbstversuch“ anstellen, dann sollte er wenigstens unter gleichen Voraussetzungen
stattfinden. Also Beschuß von vorne und ohne hilfreiche Hände um Verletzungen beim
Sturz zu vermeiden. Ausserdem wenn die beiden von der Harmlosigkeit dieser Waffe
überzeugt sind, braucht man sich auch vorher nicht ärztlich untersuchen zu lassen.
Wenn die ganze Aktion allerdings nur dafür gut war einen „Kick“ zu bekommen, wäre ein
Besuch bei einer Domina genussvoller gewesen. Diesen hätte man sicher auch effektvoll
für die Medien aufbauen können. Allerdings wäre dieser wahrscheinlich in gewissen Kreisen
nicht so gut angekommen.
Stauni