MA 49 kommt bei den meisten Leser(innen) nicht gut weg
Unser Beitrag „MA 49 – Beamter …..“ hat einigen Staub aufgewirbelt. Etliche Internet-
Plattformen sowie auch Printmedien, haben den Beitrag übernommen. Auch im Social Net-
work „Facebook“ wird das Thema eifrig diskutiert. Verfolgt man die Kommentare, so lassen
die User(innen) zum Großteil kein gutes Haar am Benehmen des Herrn R. und an der Stell-
ungnahme der MA 49, die an Frau Kalks erfolgte.
Foto: © „moments in time“
Wir haben eine Anfrage um Stellungnahme zu dem Vorfall an die Pressestelle der Stadt
Wien (MA 53) geschickt. Diese hat unsere Anfrage an die MA 49 delegiert. Dort wurde der
Vorfall nun zur Chefsache. Allerdings scheint man sich in der Verteidigungsstrategie für den
Herrn R. zu weit aus dem Fenster gelehnt zu haben, um noch einen Rückzieher machen zu
können. Aussitzen des Vorfalls scheint nun die Devise zu sein. Dementsprechend sieht auch
der textliche Inhalt des nachfolgenden Mails aus.
MA 49 – Mail an ERSTAUNLICH
Datum 09.07.2012 16:22 Von Januskovecz Andreas andreas.januskovecz@wien.gv.at
An office@erstaunlich.at Kopie MA 49 Post <post@ma49.wien.gv.at<,
MA 53 Post post@ma53.wien.gv.at Betreff ihr mail vom 08.07.2012 an die ma53
Bezugnehmend auf Ihr Mail vom 8. Juli 2012 an die MA 53 möchte ich Ihnen gerne folgen-
des mitteilen:
Als Chef der MA 49 bin ich dem Sachverhalt unmittelbar nachgegangen. Dieser stellt sich
für mich anders dar, als von Frau Kalks beschrieben. Mein Mitarbeiter gilt als freundlich
und zuverlässig und hat mir glaubhaft versichert, dass er niemanden attackiert bzw. die
Hunde nicht getreten hat. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich nicht um einen
Beamten der MA 49, sondern um einen saisonal beschäftigten Arbeiter handelt, der nicht
im Dienst, sondern in seiner Freizeit unterwegs war und sich auch nicht als Mitarbeiter der
MA 49 ausgegeben hat. Uns ist das Miteinander von Menschen und Tieren in der Stadt
bzw. in den Naherholungsbereichen von zentraler Bedeutung, viele Aktivitäten der MA 49
geben davon Zeugnis!
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.Ing. Andreas Januskovecz
Forstdirektor der Stadt Wien
Behördliche Ermittlungen laufen bereits
Da staunen wir aber, dass der Chef der MA 49 plötzlich dem Vorfall nachgegangen ist, ließ
er doch die erste Stellungnahme an Frau Kalks von einem Untergebenen anfertigen. Frag-
lich ist auch, wie er dem Vorfall nachgegangen sein will. Hat er ein persönliches Gespräch
mit der betroffenen Bürgerin gesucht? Nein, außer der Anhörung der Aussage des Herrn
R. – den er mittlerweile zum Saisonarbeiter degradierte – hat er offenbar keine Hand-
lung gesetzt, welche die Aussage „dem Vorfall nachgegangen“ rechtfertigen dürfte.
Der Chef der MA 49 dürfte offenbar nicht realisiert haben, dass Frau Kalks eine Strafan-
zeige gegen R. erstattet hat. Auch stellt sie durch ihren Rechtsanwalt, Schadensersatz-
ansprüche gegen den MA 49-Mitarbeiter. Diese Fakten haben zur Folge, dass es aller
Wahrscheinlichkeit nach zu Gerichtsverhandlungen kommen wird.
Und die Richter(innen) werden mit Sicherheit dem Vorfall nachgehen so wie es sich ge-
hört und beide Parteien anhören. Wir sind schon jetzt gespannt, ob sich die Meinung der
Justiz mit der des Chefs der MA 49 decken wird. Jedenfalls bleiben wir an dieser Ange-
legenheit dran und werden wieder berichten, sobald sich Neuigkeiten ergeben.
*****
2012-07-11
Die Innenministerin sollte mit der
Justizministerin ein ernstes Wort reden!
Nachfolgender Beitrag (Screenshot) erschien in der heutigen Printausgabe der Kronen
Zeitung:
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 08.07.12)
Besonders interessant erscheint uns die Aussage der Innenministerin Mikl-Leitner.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 08.07.12)
Wir können der Aussage von Frau Mikl-Leitner nur zustimmen, allerdings sollte diese ein
ernstes Wort mit der Justizministerin, Beatrix Karl, reden. Denn bei der Justiz scheint man
die Auffassung der Innenministerin nicht zu teilen und betrachtet Kinderpornographie offen-
bar als ein Kavaliersdelikt.
Wir haben schon mehrere Beiträge über erstaunlich milde Urteile gegen Kinderpornographie-
Konsumenten verfasst. Dass letzte bekannte Urteil schlug wohl dem Fass den Boden aus.
Wie wir im Beitrag „Österreich – ein Paradies für ….“ berichteten, wurde ein Sazburger
Jugendrichter, der massenhaft kinderpornografisches Material auf seinen PC hortete, zu
lächerlichen 5 Monaten bedingt und 2.250 Euro Geldstrafe verurteilt. Den beiden Herren
auf den nachfolgenden Screenshots, darf dieser Perversling seinen Fast-Freispruch ver-
danken.
Screens: gegensexuellegewalt.at
In Anbetracht des obigen Urteils stellen wir uns die Frage, warum die Innenministerin zum
Kampf gegen Kinderpornographie nach Thailand reist, wenn wir nicht einmal Herr in unserem
eigenen Haus sind. Den ermittelten Beamten muss angesichts solcher Urteile wohl oder übel
das Kotzen kommen.
Wir wären für die Einführung eines frei zugänglichen virtuellen Internetprangers für verurteilte
Sexualstraftäter, insbesondere Kinderpornographie-Konsumenten. Dort sollten die kompletten
Daten (Foto, Name, Wohnort, Beruf etc.) aufscheinen. Mit einer solchen Maßnahme würden
nämlich diese Perversling ihres Lebens nicht mehr froh werden, auch wenn sie vor Gericht
einen Fast-Freispruch für ihre abartigen Handlungen erhalten.
*****
2012-07-08
Goldene Zeiten für Pädoschweine im Anbruch
Dass Österreich ein Paradies für Pädophile ist, haben wir schon öfters berichtet. Ertappte
Sünder haben kaum schwerwiegende Konsequenzen zu erwarten. Mit besonders milde
Urteile seitens der Justiz, die schon fast als liebevoller Umgang mit diesen Perversen be-
zeichnet werden darf, dürfen Beamte oder sonstige Angehörige der Justiz rechnen.
Auf der Webseite „gegensexuellegewalt.at“ können geneigte Leser(innen) zahlreiche Bei-
träge darüber lesen. Auch wir haben schon etliche Male über die erstaunlich milden
Urteile – zuletzt über einen Salzburger Jugendrichter – berichtet.
Weiterlesen unter diesem LINK
Wie uns nun ein aufmerksamer ERSTAUNLICH-Leser berichtete, gibt es in Japan die Firma
Kanojo Toys. Dieses Unternehmen erzeugt naturgetreue Kinderpuppen, welche man ganz
legal und offiziell erwerben kann.
Auszug aus dem Schreiben von Herrn K.
Soda, hier kann man die Kinderpuppen für $ 4.000,– kaufen:
http://www.kanojotoys.com/love-doll-petite-nano-p-881.html
Ich glaub mich knutscht ein Elch – Ganz kleine Kinder(puppen) sind
sogar billiger, nur $ 1.415,–:
http://www.kanojotoys.com/lala-doll-p-882.html
Wem das doch ein wenig zu jung ist, für den gibt es da was im mittleren
Alters. Die kostet dann aber $ 10.000,–, dafür kann man sich das Gesicht
aussuchen:
http://www.kanojotoys.com/real-love-doll-ange-p-471.html
Hier gibt es noch mehr, inklusive Ersatzteile:
http://www.kanojotoys.com/premium-dolls-c-54.html
(Ende)
Freisprüche sind vorprogrammiert
Damit brechen goldene Zeiten für Pädoschweine an. Sollten sie dabei ertappt werden, dass
sie kinderpornografisches Material auf ihren Computern haben, brauchen sie nur zu sagen,
dass es sich um Bilder von Puppen handelt.
All jene Richter(innen), die bisher Beamte oder eigene Kollegen verurteilen mussten und
als Alibihandlung eine lächerlich milde Bewährungsstrafe verhängten, tun sich nun leicht.
Sie können nun nämlich unter der Rechtfertigung „es seien „nur“ Pornobilder von Kinder-
puppen“ ruhigen Gewissens einen glatten Freispruch aussprechen. Denn das Fotografieren
und/oder Ansehen von Puppenbildern ist ja nicht strafbar.
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2012-06-03
Politisch überkorrekter Radiosender
Nachfolgende Meldung, die in der heutigen Printausgabe der Kronen Zeitung zu lesen war,
wurde bereits gestern über den Radiosender „Arabella“ verlautbart. Natürlich völlig politisch
korrekt vergaß man dabei, die Herkunftsländer der Drogendealer anzugeben. Es wurde ledig-
lich von 7 Männern gesprochen, die wegen Drogenhandels festgenommen wurden.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 17.05.12)
Lügenbarone unterwegs
Welche Geschichten haben diese Männer wohl den österreichischen Behörden aufgetischt, als
sie illegal ins Bundesgebiet eingereist sind. Wahrscheinlich gaben sie an, dass sie in ihrer
Heimat aus politischen oder religiösen Gründen verfolgt werden und um ihr Leben fürchten
mussten. Möglicherweise gaben sie auch an, dass sie homosexuell seien und wegen ihrer
sexuellen Orientierung flüchteten. Dass diese 7 Männer als Schlüsselarbeitskräfte legal nach
Österreich eingereist sind schließen wir aus.
Wir glauben schon lange nicht mehr die Münchhausengeschichten der „ach so“ armen Ver-
folgten. Der Fluchtgrund bei diesen 7 Verbrechern wird wohl darin gelegen haben, weil
auch in Afghanistan, Ghana, Algerien, Syrien und dem Sudan der Drogenhandel verboten
ist und diese dort wegen ihrer „Geschäfte“ Probleme mit der Polizei und/oder der Justiz
hatten.
Die Wahrheit durch Klagen verhindern wollen
Aber wie wird die Geschichte ausgehen? Nun, wie immer schätzen wir. Die Dealer werden
eine geringe Haftstrafe ausfassen, diese absitzen und anschließend weiterhin in Wien Dro-
gen verkaufen. Und was ist mit einer Abschiebung? Eine solche kommt doch gar nicht in
Frage, werden doch diese armen bedauernswerten Flüchtlinge in ihrer Heimat aus polit-
ischen, aus religiösen und/oder aus sexuellen Gründen verfolgt.
Und sollte es die Österreichische Justiz tatsächlich wagen, den einen oder anderen Drogen-
dealer abschieben zu wollen, werden sich wieder zahlreiche linke Gutmenschen einfinden,
um mit Protestaktionen den Abzuschiebenden freizupressen. Kommt es dann am Flughafen
durch Randalen und Widerstand gegen die Staatsgewalt zum Abbruch des Abschiebevor-
gangs, wird der Abzuschiebende wieder in seine Gefängniszelle zurück gebracht werden.
Vermutlich wird dann ein in die Bedeutungslosigkeit verschwundener Anwalt die Bühne be-
treten und mit irgendwelchen geschickten Winkelzügen den Inhaftierten aus dem Gefäng-
nis holen. Dabei wird er es vermutlich nicht verabsäumen all jene zu klagen, die den Asyl-
werber gerechtfertigt der Lüge bezichtigen, was dessen Angaben zu seinen Fluchtgründen
betrifft.
*****
2012-05-17
Kindesmutter versteckt Kind seit fünf Jahren
Seit März 2007 sucht der Kindesvater Franz Masser seinen heute fast acht Jahre alten
Sohn Jan Niklas R.. Ab dem Zeitpunkt seines Verschwindens gibt es kein Lebens-
zeichen mehr von dem Buben! Fehleinschätzungen des Gerichts in Graz, die lange Ver-
fahrensdauer und der österreichische Mutterbonus führen dazu, dass die Kindesmutter
Gerichts beschlüsse ignorieren und das Kind im In- und Ausland verstecken kann, um
den Kontakt zum Vater zu unterbinden.
Leidtragende sind Jan Niklas R. und sein Vater, denen das Menschenrecht auf Familie
genommen wird, obwohl dieses Menschenrecht in der österreichischen Verfassung
und der Menschenrechtskonvention garantiert ist. „vaterverbot.at“ weist darauf hin,
dass es unzählige solcher oder ähnlich gelagerter Umgangsrechts- und Informations-
verweigerungsfälle in Österreich gibt, wo Kindesmütter österreichische Gesetze aus-
höhlen und missbrauchen.
Dieses Vorgehen bleibt meist ohne Konsequenzen, denn Sanktionen werden kaum
gesetzt – die österreichische Justiz zeigt sich zahnlos! Wie der österreichische Mutter-
bonus wirkt, zeigt sich am Fall des dänischen Vaters Thomas S., der durch Europa per
Haftbefehl gejagt wird, weil die Kindesmutter fälschlicher Weise behauptet, dass ihr
Kind entführt wurde, zeigt „vaterverbot.at“ auf.
Ein österreichischer lediger Vater, der seit fünf Jahren kein Lebenszeichen seines Kindes
hat, darf nicht auf die Hilfe der Behörden hoffen, weil sogar die Abgabe einer Vermissten-
anzeige durch den Vater im Gesetz nicht zulässig ist.
*****
2012-04-06
GASTAUTOREN – BEITRAG
Wieder hat das AMS (Arbeitsmarktservice) bewiesen, dass es immer am längeren Ast sitzen
muss!? Da zählen persönliche Befindlichkeiten nicht und besondere Lebenslagen schon gar
nicht, wie ich aus eigener Erfahrung leidvoll behaupten kann.
Diesmal hat es jedoch das AMS zu weit getrieben und so bleibt zu hoffen, dass endlich auch
die Justiz sowie die Regierung dem unglaublichen treiben des AMS ein Ende macht. Doch
musste dazu erst ein verzweifelter Mensch seinen Fuß einbüßen?? Offenbar ja, denn sonst
gibt man ja den Ämtern und Behörden stets Recht und unsere Justiz schaut im Normalfall
einfach zu!?
Da werden Menschen ohne Rechtsgrundlage einfach zu Dingen gezwungen, die sie nicht
wollen und / oder nicht können! Da werden Menschen in Schulungen gezwungen, die
weder dem AMS noch dem Arbeitssuchenden etwas bringen, nein nur den Betreibern der
Schulungsstellen, die wie die Schwammerl aus dem Boden sprießen, damit das AMS weiter
Klienten schicken kann – auf Steuerzahlers Kosten natürlich.
Da werden Menschen einfach in den Ruin gezwungen, weil sie einfach mündige Bürger sind
und sich gegen die allmächtige AMS Beamtenschaft auflehnen. Oder gar nicht in der Lage
sind das vom AMS verlangte zu tun, nur weil es ein eigenwilliger AMS Betreuer einfach ver-
langt.
Da werden Menschen in Bürokratie begraben und einfach hängen gelassen bis diese end-
lich abgeschlossen ist, ohne Arbeit, ohne Geld und meist auch ohne weitere Hilfe. Da
werden Menschen unaufgeklärt gelassen und so auch ihrem Schicksal, mit den entsprech-
enden Folgen.
Die Folgen daraus sieht man ja jetzt, Selbstverstümmelung aus Verzweiflung weil man über-
fordert war und sich so dazu genötigt sah. Wie oft habe ich mir ähnliches überlegt, nach
Krebs, nach schweren Unfallfolgen, mit körperlichen Gebrechen,….
Ja auf solche Ideen kommt man und geholfen wird einem nicht, nicht vom AMS, nicht von
den Sozialversicherungen, nicht von Ländern & Gemeinden!? Man ersäuft in Bürokratie und
rechtswidrigem Verhalten der Verantwortlichen, fühlt sich so wehrlos und damit auch wert-
los, doch das sieht keiner und wenn doch, dann wird’s ignoriert!
Wenn dann mal etwas auffliegt, wie in diesem fall, dann heißt es einfach: „der ist selber
schuld, wir haben alles getan was wir konnten“ oder „es handelt sich um einen bedauer-
lichen Einzelfall“
Doch nichts von beiden ist wahr, es geschieht täglich, doch das wird einfach in Grund und
Boden geschwiegen! So bleibt zu hoffen, Dass endlich Vater Staat handelt und dem treiben
ein Ende setzt, wie in vielen anderen Bereichen auch (z.B. Jugendämter, …) und die Verant-
wortlichen voll und hart zur Verantwortung zieht.
Darüber hinaus ist das ASVG sowie das ALVG (und noch viele, viele andere Gesetze) als
verfassungswidrig anzusehen, da es der schweren Nötigung Tür und Tor öffnet. Darüber
hinaus entspricht es ganz und gar nicht dem Gleichheitsgrundsatz wie er in der Verfassung
festgeschrieben steht. So besteht dringender Handlungsbedarf durch Gerichte und Gesetz-
geber!!
Erich Weber
2012-04-02
21 Parlamentarisch Anfragen und 250 ungelöste Fragen
„Da zeigen sich die Medien überrascht, dass 92 % der Bevölkerung neue Ermittlungen im
Fall Kampusch wollen. Die FPÖ hatte von Anfang an das Ohr am Puls des Volkes seit dem
Kampusch-Untersuchungsausschuss, der von SPÖ und ÖVP noch vor dem Zeitpunkt
einer möglichen Klärung brutal abgedreht wurde“, so der FPÖ-NAbg. Werner Neubauer
in einer heutigen Stellungsnahme zu der aktuellen Berichterstattung im Fall Natascha
Kampusch.
„Trotzdem habe ich nie an die vorgelegten Ermittlungsergebnisse geglaubt und nahezu
als Alleinkämpfer versucht Licht ins Dunkel dieses Kriminalfalls zu bringen. Davon zeugen
21 Parlamentarische Anfragen, die rund 250 Einzelfragen umfassen, in welchen ich Ant-
worten von den zuständigen Ministerien gefordert habe. Diese Fragen wurden fadens-
cheinig bis gar nicht beantwortet“, so Neubauer ergänzend.
Es hat sich in den letzten Jahren leider der Verdacht aufgedrängt, dass die amtierende
Bundesregierung keinerlei Interesse an der Aufklärung hatte, sondern eher an einem
Zudecken. Aufgrund der nun aufgetauchten Erkenntnisse werde es, wenn man den
Aussagen des Vorsitzenden des Parlamentarischen Unterausschusses, NAbg. Werner
Amon, Glauben schenken darf, sogar der ÖVP zu dumm und sie zeigt plötzlich Interesse
an einer Aufklärung.
Einzeltätertheorie und Selbstmord mehr als fraglich
Der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofs, Johann Rzeszut hat in einem 46(!)
Seiten umfassenden Brief an alle Parlamentsfraktionen sämtliche Ungereimtheiten und
sogenannte Ermittlungspannen im Fall Kampusch aufgezeigt. Es wurde nie zweifelsfrei die
Einzeltäter-Theorie bestätigt, auch ist Priklopils angeblicher Selbstmord niemals bewiesen
worden.
„Ungeklärt sind auch die Rolle des Priklopil-Freundes Ernst H., Bestellungen via Internet
von Frau Kampusch, sowie die Fragen bezüglich eines angemieteten Kraftfahrzeuges, wel-
ches zur Entführung gedient haben könnte. Unterlagen dazu wurden auf dem Anwesen
des Entführers gefunden“, nennt Neubauer einige der vielen offenen Fragen.
So harren viele ungeklärte Details einer Beantwortung, auch bleibt ein bleibt ein mehr als
schaler Beigeschmack. Auch die Arbeit der Staatsanwaltschaft Innsbruck, die nach ein-
jährigen Ermittlungen zu keinem anderen Ergebnis gelangt war, muss neu bewertet
werden. Der parlamentarische Unterausschuss hat jedenfalls in wenigen Wochen wesent-
lich mehr zu Tage gebracht, weshalb hier zur Tätigkeit der Staatsanwaltschaft Innsbruck
ein eklatanter Widerspruch besteht.
Angesichts dieser Tatsache muss die Frage erlaubt sein, welchen Stellenwert die Justiz in
Österreich hat. Die österreichische Polizei arbeitet nämlich gut, und ist mit sämtlichen
Ressourcen ausgestattet, diesen Fall zu klären, wenn man sie nur endlich ließe.
Wer hat an einer Vertuschung gesteigertes Interesse?
„Aber offenbar ist der Wille dazu nicht gegeben, weil heiße Spuren nicht nur in pädophile
Kreise, sondern auch in die Sado-Maso-Szene führen und höchstrangige, schwergewicht-
ige Politiker involviert sein könnten, und daher der Mantel des Schweigens darüber ge-
worfen wird“, so Neubauer weiter.
Neubauer verlangt, dass der Fall wieder aufgenommen wird und ohne Ansehen der invol-
vierten Personen, alle Fragen restlos geklärt werden sowie Schuldige zur Verantwortung
gezogen werden. Letztlich wird man auch bei allem Respekt der Privatsphäre von Frau
Kampusch nicht umhinkommen, sie zu einer neuerlichen Aussage zu bewegen.
*****
2012-03-02
GASTAUTOREN – BEITRAG
Zweite Kundgebung gegen Jugendamtswillkür in Wien
Am Montag dem Tag der sozialen Gerechtigkeit, fand in der Innenstadt abermals eine Kund-
gebung zum Thema Jugendamtswillkür statt. Da gerade das Wiener Jugendamt (MA 11)
immer wieder Kinder ohne wirklich stichhaltige Begründung den Eltern wegnimmt, wehren
sich betroffene immer mehr. Man hat sich zur Plattform gegen Jugendamts-willkür zusam-
mengeschlossen und will mit Kundgebungen sowie allgemeiner Aufklärungsarbeit darüber
informieren was sich die MA 11 so leistet.
So auch an diesem Nachmittag, wo man sich am sogenannten „Unieck“ sowie in der
Schottentorpassage versammelte um die Öffentlichkeit aufzurütteln. Dies geschah teil-
weise auf recht drastische weise, da man u.a. Kinderpuppen in einen Käfig sperrte, der
die Wohngemeinschaften und Kinderheime symbolisierte. Denn genau so spielt es sich
nach Insiderinformationen dort auch ab.
{besps}jugendamtdemo{/besps}
Kinder werden massiv in ihrer Bewegungsfreiheit sowie ihrem Handeln und sogar Wissen
eingeschränkt. Der Vergleich zur Haft liegt da nahe, denn auch Freigängern im Justiz-
system ergeht es kaum anders! Darüber hinaus, werden in vielen Fällen die Kinder ein-
fach in Sonderschulen gesteckt, damit man sich offenbar nicht mit Hilfestellung beim
Lernen abplagen muss, dementsprechend gering sind dann die Berufsaussichten für
solche Kinder. Auch in ihrer sozialen Entwicklung werden die Kinder behindert, da man
ihnen dort kaum soziale Kompetenz lernt und sie stattdessen mit ihren Problemen und
Konflikten alleine
lässt!
Dr. Berger, Kinderpsychiater in Wien bemängelte in einer Studie, dass bis in die 1990er
Jahre offenbar die Gewalt in den Österreichischen Kinderheimen in psychischer und phys-
ischer Form gang und gäbe war. So schlimm mag es jetzt nicht mehr sein, doch psych-
isch werden die Kinder immer noch in vielen WGs ziemlich unter Druck gesetzt, wie Insider
berichten.
Ebenso wird verboten (sowohl Eltern als auch dem Kind) über die Vorgänge rund um die
Abnahme des Kindes zu sprechen, ja es wird sogar massiv eingeschränkt in dem man ein-
fach die Besuchskontakte drastisch reduziert und sie unter Kontrolle stellt!?
Die Justiz schaut tatenlos zu, da die Richter schlicht und einfach Großteils schlecht ausge-
bildet sind und / oder unter Druck von Vorgesetzten bzw. dem Jugendamt stehen. Nicht
selten werden Richter nach für das Jugendamt negativ ausgegangenem Urteil abberufen
oder gar entlassen! Auch positiv gestimmte Jugendamtsmitarbeiter werden von den vor-
gesetzten Stellen versetzt oder auch gekündigt, denn eine Zusammenarbeit mit Eltern
und / oder Gericht ist nicht gewünscht, wie Insider berichten.
So macht gerade das Wiener Jugendamt was es will, doch auch in den Bundesländern
sieht es kaum anders aus – wie man ja immer wieder hört. Die Medien stellen auch auf
„Durchzug“ und berichten nur von spektakulären Vorfällen, doch was im täglichen Betrieb
der Jugendämter so geschieht, dass wird wohlweislich verschwiegen. Erst wenn dann mal
wieder „die Kacke am dampfen ist“, dann werden die Medien hellhörig, wie auch u.a. die
FPÖ Wien immer wieder kritisiert.
So waren auch kaum Medienvertreter bei der Demo am Schottentor, sodass auch hier nur
Passanten aufmerksam wurden, doch die breite Öffentlichkeit, von den Missständen in
unserem Jugendwohlfahrtssystem kaum etwas erfährt.
Erich Weber
2012-02-23
Lippenbekenntnisse
Beachtet man die letzten drei Urteile gegen pädofile Kinderpornografen, jeweils 3 Monate
bedingt für einen ÖBB-Bediensteten und einen Rechtspraktikanten am LG Wien, sowie 8
Monate bedingt für einen pädophilen Pfarrer, erscheint die Forderung der Justizministerin
erstaunlich.
Der obige Satz stammt aus unserem Beitrag „Milde für Pädofile“ vom 19.06.2010. Die
Äußerung der damalige Justizministerin Bandion-Ortner: „Außerdem darf es im Bereich
der Kinderpornografie keine Denkverbote geben. Das Wohl des Kindes hat Priorität“,
klang schon seinerzeit wie Hohn.
Dass die Justiz offenbar keine glückliche Hand im Umgang mit Kinderschändern hat oder
diese aus welchem Grund auch immer mit Samthandschuhen anfasst, zeigt ein Beispiel
aus der Vorwoche auf. Ein verurteilter pädophiler Sexualstraftäter, soll mit elektronischer
Fußfessel in den „Hausarrest“ entlassen werden.
Und dass, obwohl auch die jetzige Justizministerin, Beatrix Karl, vollmundig erklärte,
gegen Kinderschänder mit der vollen Härte des Gesetzes vorgehen zu wollen. Für uns
sind die Äußerungen der Damen C. Bandion-Ortner und B. Karl nicht mehr als Lippen-
bekenntnisse. Das stellt auch nachfolgender Fall eindeutig unter Beweis.
Ein Schandfleck für die Justiz
Ein gestrig gefälltes Urteil im LG Steyr, schlägt jedoch dem Fass den Boden aus. Im
Beitrag „Psychotests für Richter TEIL2“ haben wir über einen Salzburger Richter be-
richtet, der massenhaft kinderpornografisches Material auf seinen PC hortete.
Der Salzburger Jugendrichter, Peter H., ist ein Schandfleck für die ganze Justiz und nicht
würdig dieser zu dienen. Normalerweise gehört dieser Mann aus dem Justizapparat ent-
lassen. Das dürfte der verhandelte Richter nicht so gesehen haben und verurteilte den
Mann zu lächerlichen 5 Monaten bedingt und 2.250 Euro Geldstrafe.
Erstaunlich ist auch, dass folgendes als mildernd gewertet wurde. Der Richter soll sich
während der Tatzeit in einer psychischen Ausnahmesituation befunden habe, weil er seit
Anfang 2007 keinen Urlaub mehr gehabt habe und auch unter einem Burn-out-Syndrom
litt. Bei diesem Milderungsgrund stellen sich bei jedem normal denkenden Menschen die
Nackenhaare auf.
Mit diesem Urteil, ja man könnte fast geneigt sein „Freispruch“ dazuzusagen, darf der
Pädophile seinen Job in der Justiz behalten, denn Beamte können erst dann entlassen
werden, wenn sie zu mehr als einem Jahr Strafe verurteilt werden. Angesichts der Tat-
sache, dass für die Anfertigung von kinderpornografischen Material sexueller Missbrauch
an Kindern begangen wird, setzen wir Konsumenten dieses Bild- und Videomaterials
als Kinderschänder gleich.
Keine ernsthafte Konsequenzen für Pädophile
Das gestrig gefällte Urteil am LG Steyr kommt fast einem Freibrief für sexuellen Kindes-
missbrauch gleich. Es sagt nämlich aus, dass keine wirklich ernsthaften Konsequenzen
zu erwarten sind, wenn jemand kinderpornografisches Material zur Befriedigung seiner
Perversität sammelt und konsumiert.
Dieses erstaunlich milde Urteil ist für uns ein Justizskandal erster Klasse und entwertet
so ganz nebenbei, die sicherlich nicht leichte Arbeit der Ermittler. Ob sich der urteilende
Richter und der schweigsame Staatsanwalt beim Rasieren noch in den Spiegel schauen
können? Auf eines sind wir jedenfalls noch gespannt, nämlich ab wann der pädophile
Richter wieder im Namen der Republik urteilen wird.
Jedenfalls sehen wir uns in unserer Forderung bestätigt, dass Richter(innen) in period-
ischen Zeitabständen dahingehend überprüft werden sollten, ob sie psychisch noch in
der Lage sind das Richteramt auszuüben. Zum Schluss wollen wir unseren Leser(innen)
empfehlen, auf die Webseite „gegensexuellegewalt“ zu schauen, auf der man sich eben-
falls mit diesem Thema ausführlich befasst.
*****
2011-11-04
GASTAUTOREN-BEITRAG
Wieder mal wurde am 31.10.11 eine heile Welt in der ORF-Sendung „Thema – Kinder
WG’s & Pflegeeltern“ dargestellt, doch das in rund 50% aller Fälle diese heile Welt in den
WG’s nicht gegeben ist, wird wieder mal tunlichst Verschwiegen!? Warum macht sich
Redaktion der ORF-Sendung nicht die Mühe hinter die Kulissen zu schauen?
Denn in Wirklichkeit sieht es so aus:
In den WG’s herrscht zwar keine physische Gewalt mehr (hoffen wir mal), doch die psych-
ische Gewalt ist vorherrschend! Die Kinder werden zu Dingen gezwungen die sie nicht
wollen, werden nahezu „gehalten“ wie in einer Freigänger-Abteilung einer Justizanstalt.
Freiheiten also nahezu nicht, kontrollierte Anrufe (gibt’s nicht mal mehr bei der Justiz!),
kontrollierte Besuche (auch das gibt’s bei der Justiz kaum mehr), schlechte Ernährung wie
sie auch in Ihrer Sendung gezeigt wurde (mit Paketfutter & Fastfood), Abwechslung im
Alltag gibt es nahezu keine, nicht mal in WG’s die am Stadtrand sind und so vieles mög-
lich wäre.
Wenn nicht der eine oder andere Sozialpädagoge sich ein Herz fassen würde und die Kin-
der ab und zu mal „Ausführen“ würde (wie übrigens inzw. auch bei der Justiz oft möglich!),
dann würden die Kinder in den Häusern versauern!
Mit den Kindern wird nicht gelernt, sie werden großteils in Sonderschulen abgeschoben!
Die Kinder dürfen nicht wann und was sie wollen Essen, sodass sie unter- und übergewichtig
sind; Stattdessen wird ihnen Fastfood und Paketessen angeboten, welches ja nachweislich
das ungesündeste ist was es gibt. Gemüse und gesundes Obst udgl. – Fehlanzeige!
Die Kinder werden in gebrauchte teilw. verschlissene Gewänder gesteckt, Schuhe sind „ver-
hatscht“ , die Kinder können sich nicht dagegen wehren! Kleidung von den Eltern dürfen sie
nur in Ausnahmefällen Tragen und selbst was Kaufen spielt es großteils gar nicht!
Medizinische Versorgung ist so gut wie nicht vorhanden! Lausbefall an der Tagesordnung
ebenso Magen Darmerkrankungen!? Moralische Unterstützung ist nicht vorhanden, Nahe-
verhältnisse werden zu den Kindern erst gar nicht zugelassen; Obwohl jedes Kind einen
Betreuer für sich hat, doch das ist nur Alibi sonst nichts!
Die Eltern werden gezwungen mit der Situation zurecht zu kommen wie auch die Kinder,
tut ein Teil das nicht so werden beide Teile dazu genötigt (gibt etliche Strafanzeigen dahin-
gehend bis hin zur erpresserischen Entführung!)! Mit den Eltern wird nicht gesprochen und
es wird strikt abgelehnt sich zu unterhalten, obwohl im Gesetz so vorgesehen.
Rückgabe der Kinder gibt es in 90% aller Fälle nicht, nein die Kinder bleiben in den WG’s
oder betreuten Wohneinheiten bzw. kommen an Pflegefamilien! Auch das lässt den Schluss
zu, dass in so mancher Regionalstelle der MA 11 nebst der Korruption auch Menschenhandel
in irgendeiner Form betrieben wird (Es gilt die Unschuldsvermutung – Ermittlungsverfahren
auch hier im Laufen!).
Da ist insbesonders die Ma 11 in Wien Floridsdorf zu erwähnen, in der die höchsten Ab-
nahmezahlen Wiens vorherrschen und ebenso wenige Rückführungen, stattdessen Pflege
eltern udgl.! Ebenso im KH Tulln (KJP), wo die Angestellten „Assistieren“ zur Abnahme
und wohl da irgendwo mitschneiden an den Gewinnen dabei, von wo die auch immer kom-
men!?
Die Polizei wird als Mittel zum Zweck benutz, obwohl sie das gar nicht darf ohne Gerichts-
beschluss, trotzdem muss sie wohl auf Grund von Anweisungen von oben mitspielen, bei
sonstigen dienstlichen Konsequenzen. So werden nicht selten u.a. sexuelle Missbräuche an-
gezeigt wo keine sind ebenso wie Gewalt in der Familie – und da auch die Polizei beweist,
dass nichts vorliegt – doch das interessiert die Ma 11 einfach nicht – sie benutzt es weiter
als Druckmittel bis hin zu eben der erwähnten erpresserischen Entführung mit und ohne
Exekutivhilfe!
Wie in der ORF-Sendung geschildert, dass die Sozialpädagogen sich Mühe geben auf die
Kinder einzugehen, ist doch wohl die Ausnahme, denn meist haben sie schon aus admini-
strativen Gründen gar nicht die Zeit dazu. Dazu sind die Angestellten der Ma 11 von ihren
Vorgesetzten dazu aufgerufen sich nicht zu viel um die Kinder zu kümmern und um die
Eltern schon gar nicht!!
Tun sie es doch, so werden sie nachweislich strafversetz oder ganz aus den Diensten der
Ma 11 entfernt! Viele der Betreuer haben weder Qualifikation noch psychische Stabilität sich
ihrer eigentlichen Aufgabe zu widmen und so sind die Kinder großteils auf sich alleine ge-
stellt! So sieht es wirklich in den Wiener WG’S und Kinderunterbringungsmöglichkeiten aus
und von den privaten (außer vielleicht den SOS Kinderdörfern) ist sowieso nichts zu halten,
da ist es noch viel schlimmer.
In Wien werden lt. „Wien Heute“ rund 15 000 Kinder fremduntergebracht, davon betonen
Zeugenaussagen, dass eine Dunkelziffer von rund 25% rechtswidrig fremd untergebracht
sind, doch davon will die Ma 11 ja nichts hören, obwohl teilweise nachgewiesen!
Auch Gutachter und Spitalangehörige werden ganz offensichtlich bestochen um für die „An-
liegen“ des Jugendwohlfahrtsträgers „zu Stimmen“ und entsprechende Gutachten und / oder
Aussagen zu tätigen (auch hier laufen Beweisverfahren bei STA und LKA bzw. BK! – daher
gilt die Unschuldsvermutung!).
Auch die Gerichte sind mit der Situation überfordert und sehen so ohnmächtig zu, wie Famil-
ien zerstört werden und Kinder vielleicht sogar zu Verbrechern herangezogen werden, weil
sie einfach das Leben in den Unterbringungsmöglichkeiten nie auf die Reihe gebracht haben!
Richter die sich die Mühe machen und Hintergründe herausfinden möchten werden einfach
ignoriert und Akten nicht an sie weitergeleitet bzw. trotz Gerichtsbeschlüsse nicht ausge-
händigt. Selbiges gilt auch für Zeugenaussagen von MA 11 Mitarbeitern, die sich dieser trotz
Zeugenpflicht einfach entziehen!?
All das bleibt allerdings nahezu ohne Konsequenzen, da entweder die Justiz einknickt oder die
Jugendwohlfahrtsträger Strafen udgl. übernehmen bzw. solange bekämpfen, bis sie im Sande
verlaufen – so läuft unser Rechtssystem zum Wohle unserer Kinder – eine Schande für diese
Republik und die Stadt Wien.
Die Verantwortlichen sehen zu, sind unterrichtet von den Vorgängen bei der MA 11 und unter-
nehmen nichts, trotz Rechtswidrigkeit der Vorgänge in der Wiener Jugendwohlfahrt. Selbst
der Bürgermeister sieht zu, lässt sich von Stadtrat und weiteren Untergebenen in Sicherheit
wiegen und so was ist Bürgermeister!?
Wir haben sogar Informationen darüber, dass es in so mancher WG sogar Drogenhandel bzw.
Drogenkonsum geben soll, weil Kinder und ja sogar Betreuer einfach mit der Situation nicht
zurechtkommen!
Und da stellt Thema die heile Welt der Ma 11 dar, wo doch wie erwähnt in 50% aller Fälle
diese nicht gegeben ist? Und was sich in so mancher Pflegefamilie so abspielt, na davon kön-
nen wir nur (Alb)Träumen! Auch da haben wir schon Geschichten gehört, dass einem nur
Übel werden kann!
In dieser Sache werden wir uns noch mal an Sie wenden und das Gegenteil beweisen, doch
dazu müssen wir uns erst besprechen und klären wer sich vor die Kamera traut außer mir
und vielleicht die Anwälte der Betroffenen.
Es gibt auch nachweislich die andere Seite, wo Organisationen und Einzelpersonen Miss-
bräuche und Gewalt in der Familie Nachweisen können und die MA 11 bzw. die Justiz unter-
nehmen nichts dagegen, mit scheinheiligen Aussagen!
Auch das muss mal an die Öffentlichkeit gebracht werden, doch dazu wenden Sie sich an die
Organisation „Opfersolidarität“, die u.a. solche Dinge aufzeigt!
Wir sind:
Die Plattform gegen Jugendamtswillkür und Ohnmacht der Justiz in Jugendwohlfahrtsfällen
mit meiner Unterstützung und der anderer Proponenten sowie Partnerorganisationen.
So verbleibe ich mit freundlichem Gruße
Erich Weber
2011-11-01
Rechtfertigungsversuch zum Drogenmissbrauch
Es hätte uns erstaunt, wenn sich die Sozialsprecherin der Grünen Wien, Birgit Hebein, nicht
wieder für den am 1. Oktober stattfindenden Hanfwandertag stark machen würde. Unter
dem Motto „Stoppt den Drogenkrieg“ versucht die Grünpolitikerin die Droge Cannabis zu
verharmlosen.
Erstaunlich welch lockeres Verhältnis die Grünen zu dieser Droge haben. Anstatt Jugendliche
über die Gefahren und gesundheitlichen Schäden aufzuklären, welche durch diesen Drogen-
mißbrauch entstehen, fordern sie unentwegt die Legalisierung von Cannabis.
Erstaunlich wie Hebein den Missbrauch von Cannabis zu rechtfertigen versucht. „Darüber hin-
aus werden positive Anwendungen von Hanfprodukten, etwa in der Behandlung schwer
kranker Menschen, durch die Kriminalisierung unnötig erschwert“, so die Sozialsprecherin
der Grünen Wien. Der Dame dürfte entfallen sein, dass auch Opiate im medizinischen Bereich
zur Anwendung kommen. Und zwar ebenfalls in der Behandlung schwer kranker Menschen.
Sowohl bei Cannabis als auch bei Opiaten wird die Medikation durch einen Arzt bestimmt und
ist daher nicht kriminell. Möglicherweise ist die Forderung der Freigabe von Opiaten der
nächste Schritt der Grünen.
Offenbar durch unseren Beitrag „Werbung für Drogen“ inspiriert, verfasste die ÖVP-Wien
heute folgende Presseaussendung:
„Hanfwandertag“ schadet der Wiener Wirtschaft
Scharfe Kritik an der Demonstration „Für die Gleichstellung von Cannabis mit legalen Drogen“
vulgo „Hanfwandertag“ kommt von der ÖVP Wien. „Für uns ist das ein klarer Missbrauch des
verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechts auf Versammlungsfreiheit und Meinungsäußerung“,
so Landesgeschäftsführer Alfred Hoch.
In Wirklichkeit handelt es sich um eine „Party“, die dem wesentlich strengeren Veranstaltungs-
gesetz unterliegen sollte. „Bei Demonstrationen gibt es keine Sicherheitsauflagen, die Kosten
für Reinigung und Polizei trägt nicht der Veranstalter, sondern die Allgemeinheit“, kritisiert
Hoch.
Der Demonstrationszug führt u.a. über die Mariahilfer Straße. Alfred Hoch: „Von ähnlichen
Veranstaltungen im vergangenen Jahr wissen wir, dass die Umsatzeinbußen der Unternehmer/
innen zwischen 30% und 50% liegen. De facto fällt das gesamte Samstags-Geschäft flach,
weil die Konsument/innen großräumig ausweichen.
Das ist nicht nur ein enormer Schaden für die Wirtschaft sondern gefährdet auch die Arbeits-
plätze im Handel. Nicht zuletzt fallen Arbeitnehmer/innen um Gehaltsbestandteile um, die
vom Umsatz abhängen.“
Gerade für die Wiener Wirtschaft sind solche Unsinnigkeiten wie Hanfwandertage, die das
Tagesgechäft des Handels empfindlich stören, Gift. „Ich fordere die Verantwortlichen auf, in
Zukunft diese Art Wandertagen nicht in Einkaufsstraßen durchzuführen“, so Hoch abschließ-
end.
Wesentlich schärfer geht die FPÖ-Wien mit dem Drogenwandertag ins Gericht und
verlautbarte folgende Presseaussendung:
Hanfwandertag – grünes Kiffer-Happening behindert Öffis
Giftler für Vassilakou & Co. wichtiger als Fahrgäste
Wenn 23 von den Dreadlocks bis zu den Birkenstocks eingekiffte Hanseln schon unbedingt
für die Freigabe von Cannabis demonstrieren wollen, sollten sie das am Spittelberg oder bei
ihren FreundInnen vor dem grünen Hauptquartier in der Lindengasse tun, statt morgen ein-
mal mehr den Kaufleuten und Kunden der Mariahilfer Straße am Hammer zu gehen und den
Betrieb von fünf Straßenbahnlinien und einer Busverbindung massiv zu stören, meint FPÖ-
Verkehrssprecher LAbg. Toni Mahdalik und fordert einmal mehr ein absolutes Demoverbot
für Hauptverkehrsadern und Einkaufstraßen.
Das von diversen Drogen-Fanklubs und den Wiener Grünen gesponserte Kiffer-Happening
wird den Betrieb der Linien 1, 2, D, 31, 71 und 13A stören und die Fahrgäste durch das ein-
geschränkte Angebot schädigen und verärgern. Doch wenn es um die Unterstützung von
grünen Giftlern geht, dürfte der öffentliche Verkehr für die Vassilakou & Co. bestenfalls
zweitrangig sein, bemerkt Mahdalik.
Keine Reaktion der SPÖ
Keine Aussendung zu dieser großflächig angelegten Drogenparty kam von der Wiener SPÖ.
Naja, man will doch dem kleinen Koalitionspartner nicht alles vermiesen. Halten diese doch
beim Futtertrog im Wiener Rathaus so schön still und lassen Häupl und Co. nach Belieben
fuhrwerken.
Was schadet es da, wenn sich die Grünen für die Legalisierung einer Droge stark machen
und sich der eine oder andere Grünling eine Tröte hineinzieht. Erstaunlich ist auch die Tat-
sache, dass sich Gesundheitsminister Alois Stöger so ruhig verhält. Gab er sich doch erst
vorgestern, quasi als Retter der Nation aus, da er laut eigener Aussage mit Justizministerin
Beatrix Karl und Innenministerin Johanna Mikl-Leitner ein neues Drogenbekämpfungs-
Gesetz erarbeitet hat.
*****
2011-09-30
Dr. Eugen Adelsmayr will wieder nach Dubai
Der gestern aus den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Österreich zurückgekehrte
Arzt Dr. Eugen Adelsmayr erstaunt uns. Im Juli diese Jahres war gegen den Mediziner
in Dubai ein Mordprozess eröffnet worden. Die Anklage wirft dem Arzt vor, für den
Tod eines gelähmten Patienten verantwortlich zu sein. Im schlimmsten Fall könnte
Dr. Adelsmayr zum Tode verurteilt werden.
Wie bereits immer wieder in fast allen österreichischen Medien berichtet wurde, setzte
man Himmel und Hölle in Bewegung um dem Arzt die Ausreise aus Dubai zu ermög-
lichen, da dieser seine kranke Frau in Österreich besuchen wollte. Zahlreiche diplomat-
ische Verhandlungen bis in die höchsten Kreise waren erforderlich, dieses Vorhaben
in die Tat umzusetzen.
Nachdem es endlich glückte den Arzt aus Dubai loszueisen und dieser sicher in Öster-
reich landete kommt der Punkt warum uns dieser Mann erstaunt. Wie heute in fast
allen Tageszeitungen zu lesen ist, will Adelsmayr wieder in den Wüstenstaat zurück-
kehren, um sich am 16.Oktober zu seinem Prozess einzufinden. Er rechnet nämlich
mit einem Freispruch. Dabei sollte ihm sein Intellekt sagen, dass niemand einen
Prozessausgang voraussagen kann.
Aufgeben läge ihm nicht und außerdem sei es für ihn eine Frage der Ehre, so der Arzt.
Durch dieses Verhalten ergeben sich natürlich einige Fragen. Warum musste dann ein
derartiger Zirkus veranstaltet werden, dass Adelsmayr überhaupt aus Dubai ausreisen
konnte?
Was passiert wenn der Mediziner schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt wird?
Beginnen dann wiederum diplomatische Verhandlungen, um ihn nach Österreich zu-
rückzuholen? Und sollte das gelingen, was geschieht mit Adelsmayr dann bei uns.
Wird die österreichische Justiz ein Schuldurteil aus Dubai anerkennen und ihn lebens-
lang einsperren?
Ein derartiges Verhalten wie es nun Dr. Eugen Adelsmayr an den Tag legt, hat für
uns nichts mit „nicht aufgeben“ oder mit „einer Frage der Ehre“ zu tun. Die
großspurige Ankündigung wieder nach Dubai zurückkehren und sich dem Prozess
stellen zu wollen erweckt für uns den Eindruck von billiger Effekthascherei.
Ausländerpolitik übernehmen
Allerdings hat der Fall Adelsmayr und sein Prozess in Dubai auch seine gute Seite. Er
zeigt nämlich die Ausländerpolitik dieser Länder auf. Ausländer haben in diesen Staaten
keinen sehr hohen Stellenwert. Sie werden entweder für Arbeiten engagiert welche den
Einheimischen zu minder sind oder als Spezialisten für Tätigkeiten eingesetzt, für die
diese Länder selbst über kein ausreichend qualifiziertes Personal verfügen.
Arbeitslose Ausländer, welche in einer sozialen Hängematte liegen gibt es in diesen
Staaten nicht, denn sie werden umgehend nach Hause geschickt. Und sollte einer die
Gesetze seines Gastlandes brechen oder nur im Verdacht stehen dies getan zu haben,
so droht ihm die volle Härte des Gesetzes. Dies wird mit der Causa Adelsmayr ein-
drucksvoll unter Beweis gestellt.
Nun ergibt sich für uns die Frage, wenn linke Politiker(innen) in Österreich dem Islam
schon so zugeneigt sind, dass sie für dessen Verbreitung fast alles tun, warum führen
wir auch nicht die Ausländerpolitik dieser Staaten ein? Dies wäre doch im Sinne einer
ausgleichenden Gerechtigkeit sicherlich nicht abträglich.
*****
2011-09-29
Retter der Nation?
Der Gesundheitsminister Alois Stöger lässt sich bereits vorab als Retter der Nation feiern.
Laut seiner heutigen Aussage hat er mit Justizministerin Beatrix Karl und Innenministerin
Mikl-Leitner ein neues Gesetz zur Bekämpfung von psychoaktiven Substanzen erarbeitet.
Laut Alois Stöger stellen psychoaktive Substanzen ein erhebliches Gesundheitsrisiko für
die Konsument(innen) dar. Da müssen wir den Gesundheitsminister ein wenig korrigieren,
denn dies gilt für alle Drogen. Darunter fällt auch das „ach so harmlose Haschzigaret-
terl“ sowie jegliche Kräutermischungen oder sonstige Variationen welche offiziell als
Raumdüfte angeboten und verkauft werden.
Durch das neue Gesetz sollen den Händlern und Erzeugern von Seiten der Justiz emp-
findliche Strafen drohen. „Ich habe keine Toleranz für Menschen, die mit der Gesund-
heit unserer Kinder und Jugendlichen spielen. Dieses Gesetz soll die Bevölkerung
schützen, ohne die Konsumenten zu kriminalisieren“, so Justizministerin Beatrix Karl.
Kleine Schützenhilfe für die Justizministerin
Nun, da wollen wir der Justizministerin ein wenig behilflich sein und ihr empfehlen, die
Webseite http://www.hanf-hanf.at/ etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Auf
dieser erschien unter anderen folgende Einschaltung, nachdem die Droge „Spice“
verboten wurde.
Screen: hanf-hanf.at
Der Online-Laden bietet unter dem Motto „Kein Grund zum Trübsal blasen“ sofort
Ersatzprodukte an, mit denen die Gesundheit weiter ruiniert werden kann. In der Werb-
ung wird ganz unverblümt offeriert: „Da sollte wohl für jeden das richtige Räucher-
werk dabei sein.“ Diese Webseite steht bis dato unbehelligt im Internet. Auf dieser ist
auch ein Shop in 1020 Wien, Lassallestrasse 13 angegeben.
Jedenfalls haben wir auf dieser Webseite heute folgende Ankündigungen gefunden.
Screen: hanf-hanf.at
Information über Pflanzen, Substrat, Dünger, Licht und Technik? Da wird auf die Exeku-
tive wieder jede Menge Arbeit zukommen, wenn sie die ganzen Stauden roden müssen.
„Im Headshop erwarten dich Digitalwaagen,….“ Wenn sich schon jemand das Zeug
für den Eigenverbrauch züchtet fragen wir uns, warum dieser eine Digitalwaage benötigt.
Praktisch und sinnvoll ist jedenfalls der Urintester falls man zum Drogentest muss.
Screen: hanf-hanf.at
Zwecks ausführlicher Produktinformation wird die kommende Hanfmesse angekündigt.
Das hat aber auch seinen Vorteil, denn dadurch werden die Drogenfahnder nicht arbeits-
los.
Selbstverständlich darf in der ganzen Werbeflut das Herbst-Highlight des Jahres nicht
untergehen und so wird auf den Hanfwandertag am 1. Oktober hingewiesen. Dies ist
jene Veranstaltung, für welche sich die Grüne Sozialsprecherin Birgit Hebein im Mai
dieses Jahres stark machte.
Screen: hanf-hanf.at
Dass am Hanfwandertag eine SUPER Stimmung herrschen wird bezweifeln wir nicht. Diese
wird wahrscheinlich vom Verbrauch der „Gratis Papers“ während der Wanderung abhängig
sein. Allerdings bezweifeln wir ernsthaft, dass ein normaldenkender Mensch seriös über Dro-
gen und deren Konsumation informiert werden kann.
Ganz interessant finden wir das Äffchen. Bedeutet dies, dass man nach der Teilnahme an
diesem Wandertag einen „Affen“ (Folgeerscheinung nach Berauschung) hat oder sich mit
dieser zum Affen macht? Auch werden sich die Kaufleute auf der Mariahilfer Straße tierisch
darüber freuen, wenn eine Horde Bekiffter auf der beliebten Einkaufsstraße ihre Drogen-
party feiert.
Nun haben wir der Justizministerin Beatrix Karl einen kleinen Einblick in die heimische
Drogenwelt gewährt und sind neugierig wie ernst ihre Worte: „Ich habe keine Toleranz für
Menschen, die mit der Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen spielen“ zu nehmen
sind.
*****
2011-09-28
Es lässt uns keine Ruhe
Die massiven Probleme der Wiener Taxiunternehmer(innen) bezüglich der Androhung
der Kündigung ihrer Funkverträge bei den Fahrtenvermittlern „40100“ und „31300“
und die erstaunliche Empfehlung Letzteren lassen uns nicht in Ruhe. Dabei geht es
aber primär nicht um das Verhalten dieser, da sich diese logischerweise eine ungeliebte
Konkurrenz vom Leib halten wollen.
Wir sind vielmehr an den Gründen des Verhaltens der Taxiinnung interessiert, die ihre
Mitglieder in dieser Angelegenheit schmählich in Stich lässt und ganz offen die Funk-
fahrtenvermittler unterstützt. Bei unseren noch immer andauernden Recherchen sind
wir auf zwei Artikel der Tageszeitung „Die Presse“ gestoßen, die das Thema Funkzent-
ralen vs. „myTaxi „ am Rande streifen.
Aus denen lässt sich der Schluss ziehen, dass der Fahrtenvermittlern „40100“ die treib-
ende Kraft ist und die Funkzentrale „31300“ lediglich die Gunst der Stunde nützt, um
im Fahrwasser von „40100“ mitsegeln zu können.
Zu diesem Erkenntnis kommen wir deshalb, weil sich kein Vertreter von 31300 öffentlich
äußert. Das kann man von 40100 nicht behaupten, deren Boss, Leo Müllner, mit den
Worten: „Das handhabt 31300 genauso“, die Androhungen der Vertragskündig-
ungen bei der Verwendung von „myTaxi“ zu rechtfertigen versucht. Aber zu den
Aussagen des Herrn Müllner, die in der Tat erstaunlich sind, kommen wir später im
Laufe des Beitrags zurück.
Screen: diepresse.com
Martin Hartmann, Geschäftsführer des Taxifunks „40100“ versucht mit Argumenten
negative Aspekte von „myTaxi“ herbeizureden. Dieses Verhalten finden wir auch logisch,
da es immerhin darum geht, eine ernstzunehmende Konkurrenz nicht groß werden zu
lassen.
Erstaunlicher geht es in diesem „diepresse.com“-Beitrag zu.
Screen: diepresse.com
Erstaunliche Erklärungsversuche
Der oberste Boss der Taxifunkzentrale, Leo Müllner, vergleicht die Verwendung von
„myTaxi“ mit Ehebruch und meint: „Wenn deine Frau dich betrügt, lässt du dich ja auch
scheiden.“ Mit dieser Aussage versucht er die angedrohten Kündigungen der Funkverträge
zu rechtfertigen, falls die Dienste von „myTaxi“ in Anspruch genommen werden.
„Das große Problem ist“, meint Müllner, „dass es Lenkern wirtschaftlich nicht gut geht.
Durchschnittlich 35.000 Euro Jahresumsatz pro Taxi, minus Steuern und Ausgaben. Aber
ohne unsere Vermittlung wäre das noch weniger.“ Die hohen monatlichen Gebühren zu
senken, sei aber nicht möglich,“ wiegelt er ab: „Ein bisschen muss auch für uns bleiben.“
Na ja, da sollte doch der Boss der Fahrtenvermittlung froh sein, wenn den Taxiunter-
nehmern eine zusätzliche Umsatzsteigerung via „myTaxi“ geboten wird. Und dass ohne
die Vermittlung von „40100“ noch weniger Umsatz zu machen sei glauben wir nicht. Da
dürfte Müllner an Selbstüberschätzung leiden. Denn potentielle Fahrgäste wissen immer
einen Weg sich ihr Taxi zu organisieren und dazu wird „40100“ nicht unbedingt benötigt.
Einzig das Faktum der Bequemlichkeit, die dem Fahrgast beim Taxiruf geboten wird, kann
nicht in Abrede gestellt werden. Aber diesen Vorzug bietet „myTaxi“ ebenfalls.
Aber selbst die erstaunlichen Aussagen eines Leo Müllner sind noch halbwegs logisch,
wenn auch für uns nicht nachvollziehbar. Immerhin versucht er so, sich „myTaxi“ vom
Leib zu halten. Ob eine Kündigung des Funkvertrags, bei der Verwendung von „myTaxi“
wirklich rechtlichen Bestand haben wird, wird die Aufgabe eines unabhängigen Gerichts
sein, falls es zu einer Klage kommt.
Obwohl wir die Gangart der Funkzentralen nicht goutieren, müssen wir diesen zugestehen,
dass diese eine Art Notwehr ist. Immerhin gilt es, sich ein aufstrebendes Konkurrenzunter-
nehmen vom Leib zu halten. Zu prüfen ob diese Vorgangsweise auch legitim ist, obliegt
der Justiz, falls es zu Rechtstreitigkeiten zwischen Taxiunternehmer(innen) und der je-
weiligen Funkzentrale kommt.
Zufälle über Zufälle
Nun bleibt noch immer die Tatsache des erstaunlichen Verhaltens der Fachgruppe für das
Personenbeförderungsgewerbe offen im Raum stehen. Diese hat bis dato nichts daran
gesetzt ihren Zwangsmitgliedern behilflich zu sein und unterstützt ganz offen die Funk-
zentralen, wie dies im Mail (Stellungsnahme) des Innungsjuristen Dr. Curda ersichtlich ist.
Aus Taxiunternehmer(innen)-Kreisen wird immer wieder kolportiert, dass seitens der
Funkzentrale „40100“ angeblich ein Einfluss auf die Taxiinnung bestehen soll. Aber
wie sollte das funktionieren? Sind doch Taxifunkzentralen lediglich Fahrtenverkäufer
und nicht in der Interessenvertretung der Taxiunternehmer(innen) vertreten.
Ein Sprichwort besagt: „Die Rache des Journalisten ist das Archiv.“ Und so haben wir
einige Zeit in diesem gestöbert und wurden tatsächlich fündig. Wie es der Zufall will,
ist Leo Müllner seit dem Jahr 1982 Chef der Funkzentrale „40100“ oder zumindest ein
Mann der dort das Sagen hat.
Zufälligerweise bekleidet dieser Leo Müllner seit 1975 laufend Mandate in Fachgruppen
und Fachverbandsausschüssen. Ab dem Jahr 2003 war er Obmann des allgemeinen
Fachverbandes des Verkehrs. Also kurz zusammengefasst, der Mann ist ein hochrang-
iger Funktionär der Wirtschaftskammer und somit sein eigener Interessensvertreter.
Aber es gibt noch einen weiteren Zufall. Leo Müllner ist politisch dem Wirtschaftsbund
zuzuordnen. Und zufälligerweise ist der Fachgruppenobmann der Fachgruppe für
das Personenbeförderungsgewerbe Wien, Christian Gerzabek, ein Mandatar des Wirt-
schaftsbundes.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, denn besteht das Leben nicht aus lauter Zufällen?
Nun überlassen wir es den geneigten Leser(innen) selbst zu beurteilen, was sie von
dieser Anhäufung von Zufällen halten und wie sie diese bewerten wollen. Für Leser-
(innen) die erst bei diesem Beitrag eingestiegen sind, geben wir nachfolgende Verlink-
ungen an, um eine Suche zu ersparen. „Offener Brief an Hrn. Dr. Christoph Leitl“
„Es brummt doch – TEIL1 und TEIL2“.
*****
2011-09-16
Schweinefleischzwang im Kindergarten und
nach Beendigung der Schule in die Sklaverei
Wussten Sie, dass in Deutschland mit den Türk(innen) furchtbare Dinge passieren?
Folgende unglaubliche Behauptungen werden auf der Webseite „turkishpress.de“
aufgestellt.
So werde bereits im Kindergarten den türkisch stämmigen Kinder untersagt türkisch zu
sprechen und außerdem würden sie gezwungen, verabscheuungswürdiges Schweine-
fleisch zu essen.
Die deutsche Unterdrückungsmaschinerie fände dann in der Schule ihre Fortsetzung.
In der Grundschule müssten türkisch stämmige Kinder stets Klassen wiederholen um
zu verhindern, dass diese eine höhere Schule besuchen können. Wörtliches Zitat:
„Zum Ende des 4. Schuljahres kriegen wir regelmäßig die Empfehlungen (Quittung
der Lehrer) für unsere Kinder, nicht auf Gymnasien zu schicken wie die deutschen
Kinder. Nein die Empfehlungen lauten ganz klar Hauptschule und höchstens wenn
überhaupt Realschule, was anderes kommt nicht in Frage ist sogar absolut ausge-
schlossen und unmöglich.“
Nach Beendigung der Schule ginge es ab in die Sklaverei. Denn Türk(innen) seien
Sklaven und Gefangene der Deutschen. Sie erhielten keine Nahrung, denn ein leerer
Magen sowie schlechte Kleidung und Probleme bei der Wohnungssuche seien stetige
Begleiter auf ihrem Weg. Alle ihre Beschwerden verliefen im Sand, es wurde alles
gescheit unter den Teppich gekehrt, als ob nie was passiert wäre.
Die Türken sind die Juden des Dritten Reiches
Der Autor auf „turkishpress.de“ meint weiter, dass die Deutschen damals Juden
systematisch in Massen vernichtet haben. Wie beruhigend dies aus dem Mund eines
Moslems zu hören, denn immerhin ist die Vernichtung Israels und seines Volkes, Pro-
gramm in den meisten islamischen Ländern.
Heute seien die Türken die Juden Deutschlands. Und nachdem es den Deutschen
nicht mehr erlaubt sei zu töten, bedienen sie sich anderer Mittel um die Türken zu
quälen, sie psychologisch zu vernichten und ihre Identität auszuradieren.
Offenbar hat der Autor auf „turkishpress.de“ nicht die geringste Ahnung, was jüd-
ische Bürger(innen) während des „Dritten Reiches“ in Deutschland tatsächlich erdulden
mussten. Sein absurder Vergleich ist eine Beleidigung gegenüber den 6 Millionen um-
gebrachten Juden und dem heutigen jüdischen Volk.
Zeit für den aktiven Kampf
Nun wäre es für Türk(innen) an der Zeit dem ein Ende zu machen, sich aus den Ket-
ten zu befreien und aktiv den Kampf zu unterstützen. Da die Türk(innen) mit drei
Millionen Menschen die größte Minderheit in Deutschland darstellen, wird eine Änder-
ung der Verfassung gefordert.
Hier einige Forderungen: Autonomie für die Türken in Deutschland mit dem Ziel einer
unabhängigen Verwaltung. Türkisch als zweite Amtssprache. Türkische Schulen und
Universitäten in denen ausschließlich türkisch gesprochen wird. Türkische Lehrer und
türkische Professoren, türkische Doktoranden. Türkisches Parlament, türkische Polizei,
türkische Justiz und türkisches Militär.
Zu guter Letzt, lässt der Autor des Beitrags auf der Webseite „turkishpress.de“ ganz
unverhohlen folgende Drohung im Raum stehen: „Die deutsche Regierung sollte lang-
sam aber sicher anfangen, tiefgründig darüber nachzudenken, wen sie auf ihrem Schoß
sitzen lässt und wem sie das Köpfchen streichelt, Sicherheit gewährt und 5 Euros in die
Taschen steckt, bevor es zu spät ist.“
Das sind einige, von uns kommentierte Textauszüge eines Beitrags auf der Webseite
„turkishpress.de“. Wir setzen absichtlich keinen Direktlink, da wir für diese Internet-
Plattform nicht einmal Negativwerbung betreiben wollen. Geneigte Leser(innen) die
sich den kompletten Beitrag mit all seinen Schwachsinnigkeiten antun wollen, müssen
leider die besagte Webseite über ihren Browser aufrufen.
An und für sich beschäftigen wir uns nur mit österreichischen Themen, da es aus der
Alpenrepublik ohnehin genug Erstaunliches zu berichten gibt. Zwei Gründe sind es,
warum wir diesen Beitrag verfassten.
Zwei Gründe für unseren heutigen Beitrag
Erstens: Die Webseite „turkishpress.de“ fiel uns bereits im Vormonat mit einem
Beitrag auf, in dem folgendes wörtliches Zitat enthalten war:
„Vielleicht müssen ja mal paar Österreicher im Kugelhagel eines terroristischen
Anschlages sterben, damit wir über ihre verfehlte Ausländerpolitik herziehen
können und unserer Respektlosigkeit und Geschmacklosigkeit zum Ausdruck
bringen können.“
Zweitens: Den Deutschen scheint ihre fehlgeschlagene Einwanderungspolitik völlig zu
entgleiten. Solche Zustände könnten sich über kurz oder lang auch in Österreich ab-
spielen, wenn nicht ein zeitgerechtes Umdenken seitens der Regierung einsetzt. Denn
bei uns sieht es bezüglich ungezügelter Einwanderung nicht viel anders aus.
*****
2011-08-20
Dasselbe Spiel, aber mit SPÖ-Besetzung
Im Beitrag „Das Scheuch Urteil“ haben wir behauptet, dass die Justiz offenbar der
Politik dienlich ist. Wir begründeten dies mit den völlig unterschiedlichen Urteilen
(Strafhöhen) gegen den ÖVP-Politiker Wilhelm Heissenberger (vollendeter Wahl-
betrug) und gegen den FPÖ/FPK-Politiker Uwe Scheuch (versuchter Geschenk-
annahme als Amtsträger).
Dass wir mit unserem Beitrag offenbar nur an der Oberfläche gekratzt haben, be-
weist eine heutige Aussendung der FPÖ. Laut dieser soll die SPÖ-Landeshauptfrau
von Salzburg, G. Burgstaller, dasselbe Verhalten wie Scheuch an den Tag gelegt
haben.
Screen: Krone Zeitung (Printausgabe vom 07.08.11)
Zusätzlich soll Burgstaller mit dem russischen Investor in Kontakt getreten sein und
im Voraus 800.000,- Euro für die Osterfestspiele kassiert haben. Diese sollten eine
Art Anzahlung für die Verleihung der Staatsbürgerschaft gewesen sein. Nach der
Staatsbürgerschaftsverleihung sollten noch weitere 1,2 Millionen Euro fließen.
Nun soll das Verhalten von Burgstaller kein Persilschein für Scheuch sein. Allerdings
finden wir es erstaunlich, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft die Ermittlungen
gegen Burgstaller einstellte. In der Folge gab es keine Anklage, kein Verfahren
und somit auch keine Verurteilung.
Politische Gegner mit Hilfe der Justiz eliminieren?
Offenbar wurde hier von einer politisch orientierten Justiz mit zweierlei Maß ge-
messen. Ob sich die bei der Justiz intervenierenden Parteien damit einen Gefallen
getan haben, sei dahingestellt. Möglicherweise wird sich die Gangart gegen Uwe
Scheuch als Bumerang erweisen.
Selbst rechtsunkundige Personen können damit erkennen, dass man mittels der
Justiz eine aufstrebende und immer stärker werdende FPÖ politisch abtöten will.
Das ganze Justizdebakel rund um Uwe Scheuch erinnert uns an Politprozesse a la
Kasachstan.
Ach ja, ist dort nicht ein ehemaliger SPÖ-Spitzenpolitiker als Berater des Diktators
Nasarbajew tätig? Möglicherweise kamen von dort (un)geeignete Ratschläge, wie
man sich eines politischen Gegners entledigen soll, wenn man diesen bei freien
Wahlen nicht schlagen kann.
Nazi ist out, Einsperren ist in
Das ganze Szenario erinnert an ein wenig an die seinerzeitige Waldheim – Bundes-
präsidentenwahl. Damals begnügte man sich aber noch den politischen Gegner
samt seinem Pferd in die Nazi-Ecke zu stellen. Diese Gangart ist aber völlig aus-
gereizt und lockt niemanden mehr hinter dem Ofen hervor.
Offenbar glaubt man nun ein neues Wundermittel gegen unliebsame politische
Mitbewerber gefunden zu haben. Man lässt sie verurteilen und einsperren. Dass
diese Methode mit absoluter Sicherheit nach hinten losgehen wird, dass können
sich die Initiatoren solcher fragwürdigen Methoden schon jetzt ins Parteiprogramm
schreiben. Die Polit-Strategen in der FPÖ werden solche undemokratischen Vor-
gehensweisen tunlichst auszunützen zu wissen.
Das Traurige dabei ist nur, dass Kräfte in der Justiz bei diesen politischen Spielen
mitmachen und dabei das ohnehin schon angekratzte Image der Gerichtsbarkeit
noch mehr verschlechtern. Es gibt genügend anständige Personen im Justiz-
apparat. Diese sollten schnellstens aufstehen und den politisch motivierten
Trauerspielen ein Ende setzen, bevor Österreich auf derselben Stufe wie
Kasachstan steht.
*****
2011-08-07
Erstaunlich hohe Strafe
Der stellvertretende Kärntner Landeshauptmann und FPK – Obmann, Uwe Scheuch,
wurde heute am LG Klagenfurt wegen „versuchter Geschenkannahme als Amtsträger“,
zu eineinhalb Jahre Haft (sechs Monate davon unbedingt) verurteilt.
Scheuch soll im Jahr 2009 einem russischen Investor, gegen eine Parteispende, die
österreichische Staatsbürgerschaft angeboten haben. Ein Unternehmensberater hatte
das Gespräch heimlich aufgezeichnet. Der Deal kam nie zustande. Ob die verhängte
Strafe gerechtfertigt ist wird im politischen Auge des jeweiligen Betrachters liegen .
Wir bezeichnen es schlichtweg als Justizskandal und können dies auch begründen.
Am 7.Okotober 2010 gestand Wilhelm Heissenberger , ÖVP-Bürgermeister der Ge-
meinde Unterrabnitz-Schwendgraben (Bgld./Bez. Oberpullendorf), nach vierstündiger
Einvernahme bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Wahlbetrug begangen zu haben.
Heissenberger hatte bei der burgenländischen Landtagswahl 2010, insgesamt sech-
zehn (16) Wahlkarten manipuliert, Stimmzettel selbst ausgefüllt und die Wahlkarten
dann aufgegeben. Am LG Eisenstadt wurde er am 30.Juni 2011, zu läppischen sechs
(6) Monaten bedingt verurteilt.
Nun stellen wir einmal die beiden Personen und ihre begangenen Straftaten gegen-
über. Beide waren unbescholtene Ersttäter. Während es bei Scheuch beim Versuch
blieb, vollendete Heissenberger seine Tat. Für uns stehen daher die eklatant unter-
schiedlich verhängten Höhen der Strafen in keiner Relation. Mit diesen Urteilen hat
die Justiz bewiesen, dass sie offenbar der Politik dienlich ist.
Die Reaktionen
Im SPÖ-Lager und bei den Grünen war die Freude nach der Urteilsverkündung groß.
Dies beweisen auch zahlreiche Pressaussendungen dazu. Immerhin hatten sie es
mit Hilfe der Justiz geschafft, einen politischen Gegner abzuzschiessen. Wer weiß ob
ihnen dies auch bei Wahlen gelungen wäre.
Unverständlich hingegen sind die Reaktionen der ÖVP. Kärntens Wirtschaftskammer-
präsident Franz Pacher über Scheuch: „Solange diese Person in ihren Ämtern ist,
muss jeder Unternehmer in Kärnten fürchten, dass alles beim Alten bleibt: Eine
personifizierte gefährliche Drohung für alle, die in Kärnten investieren wollen.“
ÖVP-Obmann Josef Martinz: „Ich hätte mir erwartet, dass Scheuch nach diesem Urteil
alle Ämter ruhend stellt. Nachdem er das nicht tut, stellt die ÖVP Kärnten ab heute die
Koalition mit der FPK ruhend, bis das rechtskräftige Urteil vorliegt.“
Erstaunlicherweise hatten ÖVP-Politiker seinerzeit keinerlei Bedenken, dem damal-
igen ÖVP-Bürgermeister von Unterrabnitz-Schwendgraben , Wilhelm Heissenberger,
nach seinem Geständnis des Wahlbetruges, ihr volles Vertrauen auszusprechen.
Immerhin hatte der Mann neben seinem begangenen Wahlbetrug, ein fundamentales
Grundrecht einer Demokratie mit den Füßen getreten.
*****
2011-08-02
Knalleffekt in der Causa Elsner
Darf man den heutigen Radiomeldungen Glauben schenken ist Helmut Elsner ab sofort
ein freier Mann. Einem neuerlichen Antrag auf Haftunfähigkeit wurde heute stattgegeben.
Grund zur besonderen Freude besteht jedoch für den Ex-Banker nicht, denn der Enthaft-
ungsbescheid schrammte nur knapp am Totenschein vorbei.
Jedenfalls hat die österreichische Justiz in dieser Angelegenheit in letzter Minute die
Kurve gekriegt. Denn wie mit einem totkranken Mann, der bereits einen erheblichen Teil
seiner Haftstrafe verbüßt hatte umgegangen wurde, spottete jeder menschenwürdigen
Beschreibung. Ob Elsner jemals wieder genesen wird steht in den Sternen.
Offenbar hatte es die Justiz nun endlich in der Causa Elsner vorgezogen, gewissen
politischen Kreisen nicht mehr dienlich zu sein, um den bereits anhaftenden Ruf einer
Bananenrepublik-Justiz wieder loszuwerden. Es war höchst an der Zeit, dieses menschen-
unwürdige und zuletzt sogar lebensgefährliche juristische Polit-Schauspiel zu beenden.
Elsner bleibt trotzdem ein verurteilter Straftäter
Allerdings darf die Enthaftung von Elsner nun auch nicht als Persilschein für seine Taten
angesehen werden. Er hatte veruntreut und betrogen und wurde zu Recht zur Verantwor-
tung gezogen. Jedoch war der Ex-Banker „nur „ ein Mittäter und hier liegt der Hase im
Pfeffer.
Elsner hat diese Straftaten mit Sicherheit nicht alleine durchgezogen. Selbst als BAWAG-
Chef war er dazu eine Nummer zu klein. Die seinerzeit verhandelnde Richterin Claudia
Bandion-Ortner, die nach dem Urteil zufälligerweise Justizministerin wurde, hatte weder
am Verbleib der Beute noch an Mittätern gesteigertes Interesse.
Wir wissen nicht ob man Helmut Elsner in der Haft gebrochen hat und er möglicherweise
seinen Kampf aufgibt. Wünschenswert wäre es allemal, dass der Ex-Banker wieder seine
Gesundheit erlangt und anschliessend reinen Tisch macht. Möglicherweise wird nun bei
einigen roten Kapitalverbrechern, die in die Betrügereien involviert waren und bis dato
ungeschoren blieben, ein erhöhter Bedarf an Kopfschmerz-Tabletten bestehen.
Eine Lektion für Claudia Bandion-Ortner
Und da wäre noch die Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Ihr erstaunliches
Engagement während des Elsner-Prozesses war noch bedingt verständlich. Ließ es doch
der Ex-Banker an jeglichem Respekt ihr gegenüber missen, zeigte sich unkooperativ und
präpotent. Zu diesem Zeitpunkt hatte Elsner vermutlich noch an eine Rückendeckung
seiner hochrangigen roten Mittäter geglaubt.
Allerdings war das Verhalten von Bandion-Ortner als Justizministerin spätestens zu dem
Zeitpunkt höchst bedenklich, als es sich herausstellte dass Elsner auf Grund seines
gesundheitlichen Zustandes nicht mehr haftfähig war und ein Enthaftungsantrag nach
dem anderen abgelehnt wurde.
Spätenstens zu diesem Zeitpunkt hätte sie ein Machtwort sprechen müssen. Dies tat sie
bekanntlicherweise nicht. Ob es an der persönlichen Antipathie gegenüber Elsner lag
oder ob sie auf Grund einer eventuellen von oben angeordneten politischen Order un-
tätig blieb wird wohl ihr Geheimnis bleiben.
Hoffentlich hat die Richterin Bandion-Ortner
ihre Lektion aus dieser Geschichte gelernt.
Sie wurde von politischen Mächten geködert und missbraucht. Als man ihrer Dienste
überdrüssig war wurde wieder aus Amt und Würden entlassen. Schon Bismarck sagte,
wer sich in die Politik begibt sollte sich hohe Stiefeln anziehen. Menschlich stellt sich für
uns jedoch die Frage, ob Claudia Bandion-Ortner beim Schminken noch in den Spiegel
schauen kann.
*****
2011-07-07
Bis jetzt haben wir recht
Wir haben bereits vor einiger Zeit etliche Beiträge über das verhängte Urteil und die Haft
des Ex-Bankers Helmut Elsner geschrieben. Der wurde seinerzeit von seinen roten Ge-
nossen im Zuge des Wahlkampfs zur Nationalratswahl 2006, den Schwarzen zum Fraß
vorgeworfen um von anderen eigenen Skandalen abzulenken. Die daraus entstandenen
Konsequenzen sind jedem hinlänglich bekannt.
Wir haben auch in jüngster Zeit in Beiträgen die Frage gestellt, warum man Elsner auf
Grund seines wirklich schlechten Gesundheitszustandes nicht nach Hause entlässt,
hat er doch einen erheblichen Teil seiner Strafe bereits abgesessen. Wir vermuten
dass des Ex-Banker noch im Besitz von Beweismitteln ist, welche so manchen hoch-
rangigen roten Genossen schwerste Sorgen bereiten. In der Suchfunktion von dieser
Webseite kann der/die geneigte Leser(in) unter dem Schlagwort „Elsner“ sämtliche
Beiträge diesbezüglich abrufen.
In jüngster Zeit beschäftigt sich auch die Tagespresse mit der Causa Elsner sehr intensiv.
In etlichen Blättern können wir unsere gestellten Fragen und Kommentare wieder er-
kennen. Das bringt uns zur Annahme, dass wir mit unserer Theorie nicht falsch gelegen
sind.
Bei aller Antipathie die wir für Helmut Elsner hegen, so darf und kann mit einem Menschen
nicht umgegangen werden. Denn mittlerweile ist eine weiter Haft des Ex-Bankers auf Grund
seines Gesundheitszustandes nicht mehr zu verantworten.
Würde Elsner weiterhin im Gefängnis bleiben müssen, wäre dies menschenrechtswidrig
und widerspreche sämtlichen internationalen Menschenrechtsabkommen. Selbst Mördern
wurden in Österreich mehr Rechte zugesprochen. Hier nachfolgend zwei Beispiele.
Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit
Ein 77-jähriger Türke erschoss einen vermeintlichen Nebenbuhler und schnitt ihm als
Draufgabe noch seinen Penis ab. Am LG Wr. Neustadt erhielt er im Jahre 2008, für
diese Tat zwanzig Jahre Haft wegen Mord und anschließende Einweisung in eine An-
stalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Eineinhalb Jahre später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen, da in einem
Gutachten festgestellt wurde , dass er körperlich stark abgebaut hatte und daher keine
Gefahr mehr für die Menschheit darstellt.
Raubmörderin in Freiheit
Eine 80-jährige Frau erschlug ihre 78-jährige Nachbarin mit 68 Hieben und beraubte sie
anschließend. Um eine Person mit knapp 70 Hieben zu erschlagen ist ein Mindestmass
an körperlicher Kraft Voraussetzung.
Die Täterin erhielt für ihre Tat 18 Jahre Haft. Offensichtlich schwanden im Gefängnis ihre
Kräfte und sie wurde nach 2 Jahren wegen Haftunfähigkeit nach Hause entlassen. Dies
nutzte die Dame aus und verschwand sofort nach Polen, wo sich ihr Gesundheitszustand
erstaunlicherweise schnell besserte. Die polnische Justiz hat die Mörderin nicht mehr
nach Österreich ausgeliefert und so darf sich dieses bis zu ihrem Lebensende der Frei-
heit erfreuen.
Die Angst vor Elsners Gesundung
Möglicherweise befürchten so einige rote Genossen, dass der tatsächlich schwer erkrankte
Elsner in Freiheit wieder gesunden könnte und reinen Tisch macht. Denn der Mann ist zäh
wie es sich bis dato herausstellte und will einfach nicht sterben. Dabei hat er noch unwahr-
scheinliches Glück gehabt, dass er bis jetzt noch nicht beim Duschen ertrank und ihm auch
sonst noch kein erstaunlicher Unfall widerfuhr.
Der BZÖ-Menschenrechtssprecher Abg. Gerald Grosz bringt es in einer heutigen Presse-
aussendung auf den Punkt und meint: „Die Justiz in Österreich vollzieht im Auftrag der
SPÖ de facto politische Todesurteile. Elsner darf nicht freigelassen werden, da ansonsten
die Gefahr besteht, dass er weitere Kapitalverbrecher im Umfeld der anscheinenden SPÖ-
Bankenmafia auffliegen lässt“.
„Er ist das Bauernopfer, der für das mafiöse Syndikat SPÖ, BAWAG, Gewerkschaft und
Arbeiterkammer seinen Kopf hinhalten muss. Unabhängig von Elsners Schuld im Rahmen
des BAWAG-Konkurses sei eine weitere Haft gesetzlich nicht mehr gedeckt. Elsner ist frei-
zulassen und einer ordentlichen medizinischen Betreuung zuzuführen“.
Damit hat Grosz nicht unrecht, denn wie sich die Justiz derzeit in der Causa Elsner verhält
hat nichts mehr mit dem ordentlichen Rechtsstaat Österreich zu tun, sondern gleicht viel-
mehr dem Verhalten in einer Bananenrepublik.
Bandion-Ortner fragen
Grosz stellt sich weiters die Frage warum es möglich ist, dass die anderen Schuldigen
nicht sitzen, sondern dass diese roten Kapitalverbrecher auf den Golfplätzen dieser
Erde Champagner schlürfen, während Elsner als das alleinige Bauernopfer für sozialis-
tische Wirtschaftspolitik büßt.
Diese Frage wird ihm wohl nur die Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner beant-
worten können. Für diese war nicht einmal der Verbleib der Beute von Bedeutung. Einen
Termin wird Grosz wohl bekommen, denn Bandion-Ortner hat nun genügend Zeit. Seit
ihrer Absetzung vom Posten der Justizministerin wurde sie nicht einmal mehr von der
Seitenblicke-Redaktion eingeladen.
*****
2011-07-06
ÖVP-Bürgermeister als Wahlbetrüger
Am 7.Okotober 2010 gestand Wilhelm Heissenberger, ÖVP-Bürgermeister der Gemeinde
Unterrabnitz-Schwendgraben (Bgld./Bez. Oberpullendorf), nach vierstündiger Einvernah-
me bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Wahlbetrug begangen zu haben.
Damit hatte er als Politiker gegen ein wichtiges Grundrecht und Gesetz einer Demokratie
verstoßen. Anstatt den Mann mit sofortiger Wirkung aus seinem Amt zu entheben, spra-
chen ihm die VP-Gemeinderäte in einer Fraktionssitzung am selbigen Tag, noch das
Vertrauen aus. Dies berichteten wir seinerzeit im Beitrag „Witzpartei ÖVP“.
Offenbar hatte die ÖVP-Fraktion keinerlei Probleme damit, dass ein ÖVP-Politiker ein
fundamentales Grundrecht einer Demokratie mit den Füßen getreten hatte. Dass es nach
dem Geständnis zu einer Anklage kommen musste war klar. Wir haben zwar nicht erwar-
tet, dass Heissenberger die Höchststrafe bekommt, jedoch hofften wir auf ein Urteil mit
Signalwirkung.
Das Urteil
Heute fand im LG Eisenstadt der Prozess gegen Heissenberger statt. Die Korruptions-
staatsanwaltschaft warf dem Ex-Bürgermeister vor, bei der burgenländischen Landtags-
wahl 2010 insgesamt 16 Wahlkarten manipuliert, Stimmzettel selbst ausgefüllt und die
Wahlkarten dann aufgegeben zu haben. Heissenberger zeigte sich auch im Gerichtssaal
geständig. Ein Widerrruf seines früheren Geständnisses wäre wohl auch zwecklos gewe-
sen.
Der Strafrahmen für die von Heissenberger begegangene Straftat beträgt zwischen mind-
estens 6 Monaten und höchstens 5 Jahren Freiheitsstrafe. Wie bereits erwähnt, haben wir
ein Urteil mit Signalwirkung erwartet, um anderer Politiker vom Wahlbetrug abzuschrecken.
Da haben wir uns gründlichst geirrt. Der Ex-Ortschef von Unterrabnitz-Schwendgraben
wurde zu 6 Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt. Das Urteil ist
nicht rechtskräftig.
Entwertung eines demokratischen Grundrechts
Bei allen Respekt gegenüber der Justiz, bezeichnen wir dieses Urteil als Witz. Es hat
weder Signal- noch Abschreckungswirkung. Ausserdem ist eine derart milde Strafe für
einen Wahlbetrug durch einen Politiker, ein Schlag ins Gesicht einer Demokratie.
Freie und geheime Wahlen sind ein fundamentales und wichtiges Grundrecht eines
jeden demokratischen Staatsgefüge.
Ein Wahlbetrug entwertet dieses Grundrecht. Offenbar sah dies das Gericht nicht so, denn
anders können wir uns dieses äußerst milde Urteil nicht erklären. Aber zumindest wurde
einmal der Wert eines Grundrechts im demokratischen Österreich taxiert. Das ist immerhin
schon auch etwas wert und man kann sich in Zukunft danach richten.
Kuriosum am Rande. Der Angeklagte, Wilhelm Heissenberger, erbat sich nach der Urteil-
verkündung Bedenkzeit. Man bedenke, der Mann hatte die Mindeststrafe ausgefasst.
Alles darunter wäre ein Freispruch gewesen. Hatte sich der ÖVP-Politiker möglicherweise
so einen erwartet und dies nach dem Motto: „Es ist nicht wichtig wie gewählt, sondern
wie ausgezählt wird“ gerechtfertigt?
*****
2011-06-30
Respekt wem Respekt gebührt
Wir betrachten zwar die Justiz immer mit einem kritischen Auge, scheuen aber nicht
davor zurück justizangehörigen Personen Respekt zu zollen, wenn dieser angebracht
ist. Im konkreten Fall möchten wir der Richterin Karin Beber unseren Respekt zollen.
Bekanntlicher Weise hatte der rumänischen Zuhälter Adrian Bogdan N., alias „Cretu“ ,
am 15. Mai 2010, vor einer Diskothek im 10. Wiener Gemeindebezirk, die rumänische
Prostituierte Florentina M. vorsätzlich in Brand gesteckt, weil sich diese weigerte Schutz-
geld zu bezahlen. (Es gilt die Unschuldsvermutung).
Geheimnis gelüftet
Zu unserem Erstaunen gab es für diese abscheuliche Tat lediglich eine Anklage wegen
schwerer Körperverletzung. Wir haben bereits im Beitrag „Gleiches Recht für alle?“
angemerkt, dass es wohl das Geheimnis der Staatsanwältin bleiben werde, warum es in
diesem Fall keine Anklage wegen Mordversuchs gab.
Wenn jemand den Kopf eines Menschen mit Benzin übergießt und anzündet, muss der-
jenige damit rechnen, dass diese Person eines qualvollen Todes stirbt. Auch geschah
die Tat nicht im Affekt, denn der Benzinkanister wurde dafür eigens aus dem nahe ge-
parkten Pkw geholt.
Nun dürfte das Geheimnis der anklagenden Staatsanwältin gelüftet sein, denn wie wir
aus gut informierter Quelle unterrichtet wurden, beruhte die Anklage wegen Körperver-
letzung auf einem Deal.
Das Singvogerl Cretu
Weil Cretu nach seiner Festnahme wie ein Vogerl gesungen hatte und den vernehmen-
den Ermittlern einige rumänische Kriminelle am Silbertablett servierte, verzichtete man
auf eine Anklage wegen Mordversuchs und belohnte den Zuhälter damit, sich nur wegen
Körperverletzung vor Gericht verantworten zu müssen.
Es gibt bei Gericht immer wieder Deals die Straftäter dazu bewegen sollen mit ihrem Wis-
sen, zur Aufklärung ungeklärter Straftaten beizutragen. Von Moral kann man dabei zwar
nicht sprechen, aber man kann durchaus zwischen akzeptablen und inakzeptablen Deals
unterscheiden.
Inakzeptabler Deal
Dieser Deal fiel eindeutig unter die Kategorie inakzeptabel, denn den Kopf einer Person
mit Benzin zu übergießen und ihn anschließend in Brand zu stecken, kann beim besten
Willen keine Körperverletzung mehr sein.
Das sah vermutlich die Richterin Karin Beber genauso. Nach den Ausführungen der
Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich, war für die verhandlungsführende Richterin
die Anklage wegen Körperverletzung offenbar nicht mehr nachvollziehbar.
Das Gericht erklärte sich nach zweitägiger Verhandlung für nicht zuständig. Laut Beber
ergab das bisherige Beweisverfahren den dringenden Verdacht in Richtung versuchten
Mordes. Damit ist klar gestellt, dass sich der rumänische Zuhälter „Cretu“ und seine
zwei Komplizen in absehbarer Zeit vor Geschworenen verantworten müssen.
Unseren Respekt Frau Rat
Für diese Entscheidung sprechen wir der Richterin Karin Beber unsere Hochachtung und
vollen Respekt aus. Diese Frau hat ein gesundes Gespür für Gerechtigkeit, auch wenn es
sich „nur“ um eine rumänische Prostituierte gehandelt hat und Cretu glaubte durch
seine Wamserei, seinen Kopf aus der Schlinge ziehen zu können.
*****
2011-03-15
Lebende Fackel
Im Mai des Vorjahres steckte ein rumänische Zuhälter eine rumänische Prostituierte in Brand,
weil sich diese weigerte Schutzgeld zu bezahlen. Der Vorfall spielte sich im 10. Wiener Ge-
meindebezirk, vor einem einschlägigen rumänischen Lokal ab.
Bei dieser abscheulichen Tat, waren dem Gewalttäter zwei Landsmänner behilflich. Während
der eine Mann die Frau festhielt, holte der andere einen Kanister mit Benzin aus dem Koffer-
raum seines Wagens. Dann überschüttete er die Frau mit Benzin und der Zuhälter zündete
sie an.
Erschütterndes Detail am Rande. Zuerst probierte der Gewalttäter die Kleidung seines
Opfers in Brand zu stecken, doch dies funktionierte nicht. Er lies jedoch nicht von seinem
Vorhaben ab und zündete in Folge die benzingetränkten Haare der Frau an, worauf deren
Kopf lichterloh in Flammen stand.
Kein Mordversuch
Dass diese Frau überlebte, grenzte ohnehin an ein Wunder. Einige Zeit später wurden die
Täter von der Polizei gefasst und wanderten in Untersuchungshaft. Seit gestern stehen diese
Männer vor Gericht. Angeklagt wurden sie lediglich wegen Körperverletzung.
Das finden wir erstaunlich, denn wer den Kopf eines Menschen mit Benzin übergiesst und
anzündet, muss damit rechnen dass diese Person eines qualvollen Todes stirbt. Auch
geschah die Tat nich im Affekt, denn der Benzinkanister wurde dafür eigens aus dem nahe
geparkten Pkw geholt.
Was die Staatsanwältin zu dieser Anklage bewogen hat, wird vermutlich ihr Geheimnis
bleiben. Wir können nur vermuten, dass hier von einer Anklage wegen versuchten Mordes
abgesehen wurde, weil es sich beim Opfer „nur“ um eine rumänische Prostituierte gehan-
delt hat und man sich in Gepflogenheiten rumänischer Kultur nicht wirklich einmischen
wollte.
Kültür-Urteil
Solche erstaunliche Kultur-Anklagen, sowie daraus resultierende Urteile sind kein Einzel-
fälle. Hier noch eine kleine Kostprobe eines kültürellen Urteils.
Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf, Brust
und Hals.
Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Dass die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.
Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
versuchten Totschlags verurteilt.
Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-
wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam
man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord-
versuch vorlag.
Erstaunlich sagen wir, denn nach normalem Rechtsempfinden liegen in beiden Fällen
Mordversuche vor. Offenbar scheint die kulturelle Herkunft einer Person, bei der Anklage
und dem Urteil eine nicht unerhebliche Rolle zu spielen.
Erstaunliche Unterschiede
Diese Erfahrung musste auch ein Kremser Polizist machen. Dieser erschoss 2009, währ-
end der Ausübung seines Dienstes um vier Uhr morgens in einem Supermarkt einen
jugendlichen Winbrecher, von dem er annehmen musste, dass dieser bewaffnet sei. Als
Dank wurde er zu acht Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt und darf noch mit „zivil-
rechtlichen Forderungen“ der Hinterbliebenen rechnen.
Wir sind zwar nicht in Kenntnis, welche Anklage dem drogensüchtigen, serbischen Früh-
pensionisten (25) ins Haus stehen wird, der das Kleinkind seiner Freundin erschlagen
hat, vermuten aber dass dieser mit keiner Mordanklage zu rechnen hat, sondern mit
einer Körperverletzung mit Todesfolge davonkommen wird.
Dass es aber zu einer gerechte Ausgeglichenheit kommt, versucht man seit geraumer
Zeit, Tierschützer die nur Sachbeschädigungen begangen haben, als terroristische Ver-
einigung darzustellen.
Kritik nicht erwünscht
Alle erstaunlichen Anklagen und Urteile der letzten fünf Jahre aufzuzählen, würde den
Rahmen dieser Webseite sprengen. Wer aber nun wagt die Justiz zu kritisieren, gerät
in die Gefahr, selbst in deren Mühlen zu geraten. Denn nach Aussage eines obersten
Richters, grenze die Meinungsfreiheit dort, wo die Unparteilichkeit und das Ansehen der
Justiz gefährdet ist.
Zwar hat unser Beitrag keine gemeinsame Thematik mit dem nachfolgenden, lesenswer-
ten Artikel (PDF-Download) des Dr. Andreas Unterberger, jedoch wird in diesem der
Nagel exakt auf den Kopf getroffen, was die Überheblichkeit der Justiz betrifft.

Quelle: andreas-unterberger.at
*****
2011-03-02
Hemmungslos
Beim Abkassieren scheinen Behörden keine Hemmungen zu haben, auch wenn es augen-
scheinlich nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Ein juristisch gebildeter Leser,
hat uns sein Erlebnis mit der Staatsanwaltschaft Wien mitgeteilt und ersucht um Ver-
öffentlichung seiner Geschichte mit dieser Behörde. Der Name des Betroffenen ist der
Redaktion bekannt, wird aber auf Wunsch nicht veröffentlicht.
Durch eine Verleumdung geriet der unbescholtene Pensionist in die Mühlen der Justiz.
Die Strafverfahren gegen ihn, wurden allerdings zwischenzeitlich wieder eingestellt.
Da er aber seinerzeit wissen wollte worum es überhaupt ginge, bemühte er sich um
Akteneinsicht. Zu diesem Zwecke nahm der Pensionist seine Digitalkamera mit und
fotografierte einige Seiten aus dem Akt.
Gebühren fürs Fotografieren
Für das Fotografieren der Seiten, wurden ihm tatsächlich Kosten in Rechnung gestellt,
obwohl der Gesetzgeber dies ausdrücklich ausgenommen hat. Gebühren dürfen nur
dann verrechnet werden, wenn Fotokopien durch die Behörde oder von der Partei an-
gefertigt werden.

Die vorgeschriebene Gebühr fürs Fotografieren
Wir warten auf Antwort
Wie bereits eingangs erwähnt, handelt es sich beim besagten Pensionisten um eine
Person mit umfangreichem juristischen Wissen. Dieser verfasste daraufhin ein dement-
sprechendes Schreiben an die Staatsanwaltschaft Wien. Dieser interessante Brief kann
unter diesem PDF-LINK downgeloadet werden.
Man darf gespannt sein, ob die Staatsanwaltschaft Wien im Beantworten genauso schnell
sein wird, wie in der Vorschreibung von Gebühren. Wie im Schlußsatz des Briefes ange-
führt wird, dürfte eine Beantwortung auch im Interesse der rechtssuchende Bevölkerung
sein. Wir bleiben an dieser Geschichte dran und werden wieder darüber berichten, sobald
sich Neuigkeiten ergeben haben.
*****
2011-02-21
Kronen Zeitung bestätigt ERSTAUNLICH-Beitrag
Das wir mit unserem gestrigen Beitrag „Persilscheine….“ nicht daneben gelegen sind, be-
weist ein heutiger Artikel in der Kronen Zeitung. Er betrifft jene Raubmörderin, die im
Jahre 2008 ihre 78-jährige Nachbarin erschlug und sie anschließend beraubte.
Die Mörderin wurde zu 18 Jahren Haft verurteilt und im heurigen März, nachdem sie zwei
Jahre Haft verbüßt hatte, wegen Haftunfähigkeit nach Hause entlassen. Angeblich waren
ihre Kräfte im Gefängnis derart geschwunden, sodass von ihr keine Gefahr mehr zu er-
warten war. Und das bei einer Raubmörderin.
Quelle: Krone Zeitung (Printausgabe vom 19.11.2010)
Mit dem Krone-Artikel wird unser gestriger Beitrag nicht nur indirekt bestätigt, sondern
weist zusätzlich daraufhin, dass sich die Justiz von einer Mörderin an der Nase herum-
führen ließ.
Erstaunliche Gesundung
Kaum war die geschwächte Täterin wegen Haftunfähigkeit aus der Haft entlassen wor-
den, machte sich diese aus dem Staub. Offenbar sind ihre Kräfte in der Freiheit wieder
zurückgekehrt. Daher ist auch nicht auszuschließen, dass die wieder zu Kräften erlangte
Raubmörderin, wieder zuschlagen kann.
Abgesehen davon, welche erstaunliche Milde die Justiz gegenüber Mördern walten lässt,
stellt sich die berechtigte Frage, welcher medizinische Sachverständige dieser Täterin
Haftunfähigkeit bescheinigte.
*****
2010-11-19
Mord in der Garage des Hanusch-Spitals
Vor knapp einem Jahr soll der 50-Jährige Franz P., die ihm unbekannte Krankenschwester
Helga L. in der Garage des Wiener Hanusch-Spitals erschossen haben. Der mutmaßliche
Schütze ist angeblich sterbenskrank.
Bei Franz P. soll Krebs diagnostiziert worden sein. Ärzte versuchen zur Zeit mit Chemo-
therapien das Leben des Mannes zu retten. Auf Grund seines gesundheitlichen Zustandes,
hat der mutmaßliche Mörder beste Chancen, nie eine Gefängniszelle von innen zu sehen.
Es bestehen Zweifel, ob Franz P. überhaupt am Prozess teilnehmen kann und wenn ja,
ob er tatsächlich haftfähig ist. Diese Fragen muss nun ein Gutachter klären. Sollte dieser
zur Erkenntnis kommen, dass bei Franz P. eine Haftuntauglichkeit besteht, geht dieser
nach Hause, auch wenn er wegen Mordes verurteilt wird.
Auch im Gefängnis lässt es sich sterben
Nun könnte man einwenden, dass Franz P. in diesem Fall nur zum Sterben heim geht.
Allerdings wäre dieser Argumentation entgegen zu halten, dass er dies im Gefängnis
auch kann, denn auf Mord steht immerhin bis zu lebenslanger Haft.
Lebenslange Haft heißt im Klartext, dass der Häftling solange in einer Strafanstalt einge-
sperrt wird, bis er stirbt. Dabei ist es für uns unerheblich, ob dies in 40 Jahren oder 40
Tagen geschieht.
Das Opfer hatte auch keine Wahl des Ortes, an dem es sterben musste. Diesen hat
nämlich der Täter bestimmt. Einen verurteilten Mörder freizulassen nur weil er sterbens-
krank ist, ist ein Affront gegenüber dem Opfer und dessen Hinterbliebenen.
Erstaunliche Milde gegenüber Mörder(innen)
Bei kranken Mörder(innen) scheint die österreichische Justiz überhaupt erstaunliche Milde
walten zu lassen. Zwei Beispiele aus jüngst vergangener Zeit, stellen dies eindeutig unter
Beweis. Nicht nur erkrankte Mörder(innen) können sich gute Chancen ausrechnen, son-
dern auch jene, bei denen die mörderischen Kräfte nachlassen.
Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit
Ein 77-jähriger Türke erschoss einen vermeintlichen Nebenbuhler und schnitt ihm als
Draufgabe noch seinen Penis ab. Am LG Wr. Neustadt erhielt er im Jahre 2008, für
diese Tat zwanzig Jahre Haft wegen Mord und anschließende Einweisung in eine Anstalt
für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Eineinhalb Jahre später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen, da in einem Gut-
achten festgestellt wurde , dass er körperlich stark abgebaut hatte und daher keine Ge-
fahr mehr für die Menschheit darstellt.
Raubmörderin in Freiheit
Im Jahre 2008 erschlug eine 80-jährige Frau, ihre 78-jährige Nachbarin mit 68 Hieben und
beraubte sie anschließend. Um eine Person mit knapp 70 Hieben zu erschlagen, ist ein Min-
destmass an körperlicher Kraft Voraussetzung.
Die Täterin erhielt für ihre Tat 18 Jahre Haft. Offensichtlich schwanden im Gefängnis ihre
Kräfte und sie wurde nach 2 Jahren, heuer im März wegen Haftunfähigkeit nach Hause ent-
lassen.
Warum sitzt Elsner noch?
Die oben angeführten Tatsachen bringen uns immer wieder zur Gretchenfrage, warum ein
Helmut Elsner eigentlich noch immer in Haft sitzt. Dieser hatte zwar die BAWAG um ein
schönes Sümmchen erleichtert, allerdings keinen Menschen dabei verletzt, geschweige
denn getötet.
Kranke oder schwache Mörder haben es besser
In einem völlig „unpolitischen“ Prozess unter dem Vorsitz der Richterin Bandion-Ortner,
wurde er zu über neun Jahren Haft verurteilt. Die besagte Richterin avancierte kurze Zeit
später zufällig zur Justizministerin.
Nicht dass wir besonderes Mitleid mit Elsner haben, hat dieser mit seinen 75 Jahren, in der
Haft sicherlich ebenfalls stark abgebaut. Ferner dokumentieren ihm zahlreiche ärztliche Gut-
achten einen schlechten körperliche Zustand.
Mittlerweile hat auch schon der Dümmste begriffen, dass Elsner ein politischer Gefangener
ist. Das Risiko ihn freizulassen wäre enorm hoch, nicht weil er flüchten würde, sondern
wahrscheinlich so einiges auszuplaudern hätte.
Da haben es „normale“ Mörder bei uns schon wesentlich besser, wenn man sich die drei
angeführten Beispiele betrachtet. In diesem Zusammenhang gibt es auch ein sehr treffen-
des Zitat von Freddy Rabak. Es gibt Ex-Dealer, Ex-Diebe oder Ex-Räuber. Aber es kann
nie im Leben einen Ex-Mörder geben.
*****
2010-11-18
LESERBRIEF
Liebes Erstaunlich-Team, werter Herr Reder!
Ich bin ein begeisterter Leser Eurer Webseite. Was mir an Erstaunlich so gefällt ist, dass
hier Themen direkt auf den Punkt gebracht werden. Und zwar mit einem Schuss Sarkasmus,
jedoch ohne beleidigend zu werden.
Der Beitrag Wucherpreise in Altersheimen hat mich persönlich betroffen, da innernhalb mei-
ner Verwandtschaft ein Fall vorliegt. Ich habe mir einige Gedanken gemacht und einige Zei-
len verfasst, um deren Veröffentlichung ich ersuchen würde.
Welche schöne Idee!!!
Untertitel: Setzen wir doch ältere Menschen in die Gefängnisse und die Verbrecher in
Heime für ältere Menschen. Auf diese Art und Weise:
Hätten unsere alten Leute täglich Zugang zu einer Dusche, Freizeit, Spaziergänge, Arznei-
mittel, regelmäßige Zahn- und medizinische Untersuchungen. Sie würden Anspruch auf
Rollstühle usw. haben…
Sie würden Geld erhalten, anstatt für ihre Unterbringung zu zahlen. Dazu hätten sie An-
spruch auf eine konstante Überwachung durch Video; würden also im Notfall sofort Hilfe
bekommen. Ihre Betten würden 2 Mal pro Woche gewaschen und ihre eigene Wäsche re-
gelmäßig gewaschen und gebügelt bekommen.
Sie hätten alle 20 Minuten Besuch vom Wärter , und würden Ihre Mahlzeiten direkt im Zim-
mer bekommen. Sie hätten eine speziellen Raum , um ihre Familie zu empfangen. Sie hät-
ten Zugang zu einer Bibliothek, zum Gymnastikraum, physischer und geistiger Therapie so
wie Zugang zum Schwimmbad und sogar kostenlose Weiterbildung.
Auf Antrag wären Schlafanzüge, Schuhe, Pantoffeln und sonst. Hilfsmittel legal kostenlos
zu bekommen. Privates Zimmer für alle mit einer eigene Außenfläche , umgeben von einem
großartigen Garten.
So hätte jede alte Person Anspruch auf einen Rechner, einen Fernseher, ein Radio sowie
auf unbeschränktes Telefonieren. Es gäbe einen „Direktorenrat“, um die Klagen anzuhören,
und die Bewachung hätte einen Verhaltenskodex zu respektieren!
Die Verbrecher würden kalte Mahlzeiten bekommen, sie wären einsam und ohne Überwach-
ung gelassen. Die Lichter würden um 20 Uhr ausgehen. So hätten sie Anspruch auf ein Bad
pro Woche (wenn überhaupt!), sie würden in einem kleinen Zimmer leben und würden we-
nigstens 2000€ pro Monat zahlen, ohne Hoffnung lebend da raus zu kommen!
Und damit, schließlich gäbe es eine gerechte Justiz für alle!
Mit freundlichen Grüßen
Franz Hofmeister
*****
2010-10-17
Der Rest vom Schützenfest
Im Zuge der Recherchen zu unserem Beitrag „Meinungslose Beamte erwünscht“, sind wir
auch zu neuen Erkenntnissen gelangt. Von den ursprünglich 100 Bundesheer-Mitarbeitern,
welche seit Ende 2004 der Justizwache dienstzugeteilt wurden, sind bis zum heutigen Tage
keine 10 Mann mehr im Justizdienst.
Fehlende Qualifikation
Obwohl die Justizwache nach wie vor unter akuten Personalmangel leidet, wurde der Großteil
der Bundesheer-Bediensteten wieder zurückgeschickt. Der verbliebene Rest von nicht einmal
10 Mann, wurde in die Justizwache übernommen. Das bedeutet wohl, dass es den Berufssol-
daten an Qualifikation für diesen Job gefehlt haben muß.
Diese Annahme wird auch durch die Aussage des Vorsitzenden der Justizwachegewerkschaft,
Karl Aichinger bestätigt. Dieser teilte gegenüber dem „Standard“ mit, dass die Bundesheer-
bediensteten den Aufnahmetest nicht bestanden haben. „Konkret sei der Wechsel vieler Mili-
tärs zur Justizwache an mangelnden Rechtschreibkenntnissen sowie am Psychotest geschei-
tert“, so Aichinger.
Kein Einstein erforderlich
Der Job eines Justizwachebeamten ist sicher nicht ungefährlich. Auch benötigt der Beamte im
Umgang mit den Strafgefangenen, ein gewissen Maß an psychologischen Einfühlungsvermö-
gen. Allerdings wäre es übertrieben zu behaupten, dass die Tätigkeit als Gefängnisaufseher
besondere Intelligenz voraussetzt oder erhöhte geistige Ansprüche erfordert.
Damit kommen wir zu dem Schluss, das jene Bundesheer-Bediensteten welche der Justiz-
wache dienstzugeteilt wurden, offenbar nicht die geistige Elite unseres Landes waren. Ander-
erseits ist es klar, dass das Heer nicht ihre Topbeamten wegschickt, sondern jene die sie aus
welchen Gründen auch immer, ohnehin loswerden wollten.
Soldat(innen) sollen zur Finanz
Nun ist es wieder soweit. Das Bundesheer will bis zu 400 Soldat(innen) aus ihren Reihen
loswerden. Wir nehmen an, dass sich das Verteidigungsministerium sicherlich wieder nicht
von ihren Topbeamten trennt und es daher jene Personen betreffen wird, welche man ohne-
hin loswerden will. Offiziell handelt es sich dabei um sogenannte Bedienstete „über Stand“,
die infolge der Bundesheerreform derzeit keinen Arbeitsplatz haben.
Nachdem die Justizwache offenbar keine Militärs mehr haben will, wurde ein anderes Opfer
gefunden. Der Verteidigungsminister Norbert Darabos teilte heute per Presseaussendung mit,
dass bis zu 400 Mitarbeiter des Bundesheeres, ab November in die Finanzverwaltung des BMF
übernommen werden.
Militärausbildner als Steuerfahnder
Das Aufgabengebiet der Soldat(innen) wird die Unterstützung und Verstärkung bei der Betrugs-
bekämpfung sein. In den Bereichen Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung und die Kon-
trolle nach dem Glückspielgesetz, Finanz- und Zollkriminalität, sollen sich die arbeitslosen Mili-
tärs in Zukunft profilieren.
Nun hat die Zuteilung zur Finanz einen entscheidenden Vorteil gegenüber der Justiz. Im Auf-
nahmetest wird vermutlich mehr auf die Rechenkünste, als auf die Rechtschreibung Wert
gelegt werden. Allerdings gilt das nur solange, als keine Einsprüche oder Berufungen von
Beschuldigten beantwortet werden müssen.
Soldat(innen) bringen schon Qualifikation mit
Die besondere Qualifikation der Soldat(innen) sieht der ehemalige Zivildiener Darabos darin,
dass die Dienstzugeteilten über eine besondere Eignung im Bereich der Menschenführung
verfügen, da diese Kommandanten und Ausbildner sind. Daher werden diese Beamtinnen und
Beamten sehr schnell einsetzbar sein, so die Meinung der Verteidigungsministers.
Damit stellt Darabos wieder einmal unter Beweis, wie wenig Ahnung er vom Militärdienst hat.
Allerdings von wo sollte er diese haben, hat er doch keinen einzigen Tag mit der Waffe gedient.
Jedoch sollte einem der gesunde Menschenverstand sagen, dass ein Drillsergant und ein
Finanzfahnder beruflich keine Gemeinsamkeiten haben.
Wer klärt Darabos auf?
Wie wenig Ahnung er vom Finanzressort hat, stellt Darabos mit seiner nächsten Aussage unter
Beweis. Er meint, dass die Soldat(innen) über eine eine fundierte Ausbildung im IT-Bereich
und in den grundsätzlichen Gesetzen und Verordnungen verfügen. Vielleicht sollte dem Ver-
teidigungsminister einmal wer mitteilen, dass das Verteidigungs- und das Finanzressort keine
gemeinsamen Gesetze und Verordnungen haben.
Es ist schon erstaunlich, dass für eine Tätigkeit die eine mehrjährige Ausbildung und dem-
entsprechende Schulungenen erfordert, arbeitslose Soldat(innen) eingesetzt werden sollen,
die man in einem 15-monatigen Crashkurs samt Praxis, zu Finanzfahndern ausgebilden will.
Aus gehabten Schaden nichts gelernt
Dieser Feldversuch wird genauso enden, wie jener in der Justiz. Nur wird der adminstrative
Aufwand in diesem Fall explodieren, denn im Gegenteil zu Strafgefangenen setzen sich Be-
schuldigte in Finanzstrafverfahren mit Rechtsmitteln zur Wehr.
Wenn dann die gleiche geistige Elite an Soldat(innen) bei der Finanz tätig sind, wie diese in
der Justiz zu finden waren, was auch stark anzunehmen ist, werden Institutionen wie UVS,
Finanzsenat, VwGH udgl. massive Personalprobleme bekommen. Aber möglicherweise kann
dieser Zustand ja dann wieder mit arbeitslosen Soldat(innen) ausgeglichen werden.
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2010-07-24
Brutaler Doppelmord in Pachfurth
Am 2.Juni 2009 wurde in Pachfurth (Niederösterreich) das Ehepaar Timm ermordet und
deren Tochter lebensgefährlich verletzt. Diese überlebte auch nur, da sie sich tot stellte.
Das im Dorf beliebte Ehepaar betrieb nebenbei eine kleine Landwirtschaft und ein Heu-
rigenlokal.
Im Hauptberuf war Christoph Timm Autobusfahrer am Flughafen Schwechat. Polizeiliche
Ermittlungen erbrachten, dass es sich bei den Tätern um zwei Bulgaren gehandelt haben
soll, welche nach der Bluttat in ihr Heimatland geflüchtet waren. Die Polizei ging vorerst
von zwei Täter aus, welche mit einem Pkw tagelang in unmittelbarer Nähe des Heurigen-
lokals geparkt hatten. Dadurch wurde auch die Identität des Mörders geklärt. Als Täter
wurde 48-jährige Tsvetan R. ausgeforscht. Vom zweiten Mann hat man nie wieder
etwas gehört.
Wir bezweifeln das Tatmotiv Raubmord
Das Motiv für den Doppelmord soll Raub gewesen sein, wobei Tsvetan R. lediglich einige
hundert Euros aus der Brieftasche von Timm erbeuteten. Wir zweifeln diese Tatmotiv aus
zwei Gründen an. Bei dem Täter handelt es sich nicht unbedingt um einen dummen Men-
schen.
Er ist Kommunalpolitiker in einer bulgarischen Gemeinde. Wir glauben nicht dass dieser
Mann rund 3.000 Kilometer fährt und tagelang ein Haus observiert, um dann ein paar
hundert Euro Beute zu machen.
Auch die Vorgangsweise der Tat lässt auf keinen Raubmord schließen. Christoph Timm
und seine Ehefrau Monika wurden mit mehreren Schüssen regelrecht hingerichtet. Der
Täter wollte keine Zeugen hinterlassen und schoss daher auch auf die Tochter des Hauses.
Da vor dem Doppelmord ein Wochenende gelegen war, mußte der Täter davon ausgehen
dass der Hauptteil des Geldes irgendwo im Haus versteckt ist. Also welcher Räuber ist so
dumm und erschiesst alle Personen, die ihm das Versteck verraten könnten.
Selbst wenn sich Christoph Timm gewehrt hat, hätte ihn ein Schuss ins Bein kampfunfähig
gemacht, statt ihn mit etlichen Schüssen zu töten. Auch bestand kein Anlass die Ehefrau
mit mehreren Schüssen hinzurichten und die Tochter umbringen zu wollen.
Wir vermuten dass dies ein Auftragsmord war, denn der gesamte Tatablauf spricht dafür.
Möglicherweise hatte Christoph Timm irgendwas gesehen, was er nicht sehen hätte sollen.
Auch scheint es dass dem Auftragsgeber sehr daran gelegen war, diese Tat wie ein Raub-
mord aussehen zu lassen.
Bulgarien diktiert Österreich
Jedenfalls beantragte die österreichische Justiz die Auslieferung von Tsvetan R. und hier
ging es erstaunlich weiter. Die bulgarische Gerichtsbarkeit stellte diesbezüglich an
Österreich zwei Bedingungen. Dem Mann sei binnen 6 Monaten der Prozess zu machen
und im Falle einer Verurteilung, sei dieser wieder nach Bulgarien rückzustellen.
Erstaunlich welches Interesse Bulgarien an einem mutmaßlichen Doppelmörder hegte.
Anstatt froh zu sein diesen loszuwerden, wollten sie ihn unbedingt zurück haben. Die
österreichische Justiz ging auf den sonderbaren Deal ein und Tsvetan R. wurde in Kor-
neuburg vor Gericht gestellt und im November 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Verurteilte legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein, die Frist für die Auslie-
ferung wurde verlängert. Im Februar 2010 bestätigte das Wiener Oberlandesgericht die
lebenslange Haftstrafe und diese war somit rechtskräftig.
Abschiebung in eines der korruptesten Länder der Welt
Nun wird der verurteilte Doppelmörder wieder nach Bulgarien ausgeliefert. Auch Tsvetan
R. liegt sehr viel daran, so rasch wie möglich in sein Heimatland abgeschoben zu werden.
Vergleicht man österreichische mit bulgarischen Haftanstalten und den Unterschied der
Bedingungen des Strafvollzugs, würde dies unter normalen Umständen doch sehr erstaun-
lich erscheinen.
Aber wir denken das die Umstände nicht normal sind. Bulgarien ist ein Land das für seine
Korruption weltweit bekannt ist. So kann sich jeder auf einer Hand ausrechnen, wie lange
der Kommunalpolitker Tsvetan R., der in Österreich wegen Doppelmordes zu lebenslanger
Haft verurteilt wurde, in einer bulgarischen Gefängniszelle verbringen wird.
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2010-07-13
Operation Pandora
Der Kampf der Exekutive gegen Kinderpornografie, scheint ein Kampf gegen Windmühlen
zu sein. Seitens der Politik passiert ausser scheinheiligen Lippenbekenntnissen nichts.
Aber auch die Justiz pflegt einen sehr humanen Umgang mit den pädofilen Perverslingen.
Erst im April dieses Jahres, zerschlugen Kriminalisten einen Kinderporno-Ring in Öster-
reich. Unter dem Deckname „Operation Pandora“ gelang es Beamten des BKA, 58 Ver-
dächtige auszuforschen und anzuzeigen.
Anzeigen auf freien Fuß
Der jüngste Tatverdächtige war ein 21-jähriger Student, der älteste ein 60 Jahre alter
Pensionist. Vom Arbeiter bis zum Akademiker waren alle sozialen Schichten vertreten.
Etliche der Ausgeforschten waren Rückfalltäter und bereits gerichtlich abgeurteilt, bzw.
sind noch offene Verfahren gegen einige der Männer anhängig.
Allein bei einem der Verdächtigen, wurden 200.000 kinderpornografische Bilder beschlag-
nahmt. Alle Verdächtige sollen die Bild- und Videodateien nicht nur gesammelt, sondern
auch weitergegeben und teilweise verkauft haben. Da ist es doch erstaunlich, dass alle
Ausgeforschten lediglich auf freien Fuß angezeigt wurden.
Wieder ein Kranker?
Wie ein Sprecher des BKA am Freitag bekannt gab, wurde in Wien bei einem 53-jährigen
Frühpensionisten eine Hausdurchsuchung vorgenommen. Beamte des BKA konnten 30.450
Bilder und 450 Filme mit eindeutigen kinderpornografischen Material sicherstellen.
Da auch der Verdacht besteht, dass der Kinderpornograf die beiden Töchter (5 und 6 Jahre
alt) seiner thailändischen Freundin missbraucht zu haben, wurde er festgenommen. Dieser
bestreitet jedoch diese Missbrauchsvorwürfe.
Würde der Missbrauchsvorwurf nicht im Raume stehen, wäre der Mann mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit noch in Freiheit. Dass dem Mann vermutlich nicht viel pas-
sieren wird schliessen wir daraus, dass ein Ermittler über den in einer Messiewohung haus-
enden Pädofilen anmerkte: „Er hatte kaum Kontakte nach außen. Von der normalen Welt
hat er nicht mehr viel mitbekommen.“
Lippenbekenntnisse
Beachtet man die letzten drei Urteile gegen pädofile Kinderpornografen, jeweils 3 Monate
bedingt für einen ÖBB-Bediensteten und einen Rechtspraktikanten am LG Wien, sowie 8
Monate bedingt für einen pädofilen Pfarrer, erscheint die Forderung der Justizministerin er-
staunlich.
Claudia Bandion-Ortner fordert eine stärkere Bekämpfung der Kinderpornografie. Offen-
sichtlich hat sie sich seit ihrem eigenen Urteil gegen den Ex-Bawag General Elsner, kein
anderes Urteil mehr angesehen. In Anbetracht der milden Urteile gegen Pädofile klingt ihr
Ausspruch: „Außerdem darf es im Bereich der Kinderpornografie keine Denkverbote geben.
Das Wohl des Kindes hat Priorität“, wie reiner Hohn.
Wirkungslose Internetsperren
Auch ihre Vorstellung einer Sperre von Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten,
scheint nicht mehr als ein inhaltsloses Lippenbekenntnis zu sein. Möglicherweise ist die
Justizministerin nicht auf dem letzten technischen Stand.
Sollte dies so sein, können wir ihr die Webseite „Netwatcher24“ empfehlen. Dort wird demon-
striert, wie eine Internetsperre innerhalb von 27 Sekunden umgangen werden kann. Aus den
in jüngster Zeit gefällten Urteile gegen Pädofile entsteht für uns der Eindruck, dass man sei-
tens der Justiz kein gesteigertes Interesse zeigt, pädofile Perverslinge wegzusperren.
Feste Haftstrafen hätten Signalwirkung
Diese widerwärtigen Zeitgenossen werden vor Gericht meist als kranke Menschen behandelt.
Neben erstaunlich milden Urteilen werden sie angewiesen sich in eine Therapie zu begeben.
Unserer Meinung nach helfen bei Perverslingen keine therapeutischen Maßnahmen.
Es ist uns schon bewußt, dass Strafen nicht immer abschreckende Wirkung zeigen. Aber das
Anfassen mit Samthandschuhen, ermuntert Pädofile in ihrem Treiben. Was soll denn passie-
ren? Einige Monate bedingt und das war’s dann auch schon. Feste Haftstrafen im normalen
Strafvollzug hätten sicher Signalwirkung für diese perversen Triebtäter.
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2010-06-19
15. Enthaftungsantrag
Heute wurde der mittlerweile 15. Enthaftungsantrag des ehemalige BAWAG-Generaldirektors
Helmut Elsner abgelehnt. Der Mann ist laut ärztlichen Gutachten schwer krank und auf Grund
seines Alters und der inzwischen mehr als 3-jährig andauernden Untersuchungshaft, bestehen
auch für uns keine Zweifel, dass dem nicht so ist.
Der Mann ist uns weder sympathisch, noch halten wir ihn für unschuldig. Mit seinem damali-
gen Verhalten, indem er in seiner Villa in Südfrankreich den Todkranken mimte und vermut-
lich darauf wartete, dass über die BAWAG-Affäre Gras wachsen würde, hat er wahrscheinlich
geglaubt über dem Gesetz zu stehen.
Auch sein präpotentes Verhalten während der Gerichtsverhandlung brachten ihm sicherlich
keine Pluspunkte bei der Justiz ein. Dazu kam noch das Faktum, dass er zur falschen Zeit
am falschen Ort war.
Bauernopfer
Es war Wahlkampfzeit und die SPÖ hatte alle Hände voll zu tun, von Skandalen und Miss-
ständen abzulenken. Also wurde Helmut Elsner einfach ein Bauernopfer der SPÖ, auf dass
sich Wolfgang Schüssel samt Anhang dankbar stürzte.
Die damalige Richterin Claudia Bandion-Ortner, die nach der Urteilverkündung ganz zu-
fällig zur Justizministern avancierte, verdonnerte den Ex-Banker zu 9 1/2 Jahre Haft.
Der Mann berief gegen das Urteil und sitzt nun bereits über 3 Jahre in Untersuchungs-
haft.
Kein einziger Helfer sitzt ein
Ein Kuriosum am Rande ist, dass kein einziger seiner Komplizen, gegen die ebenfalls
Freiheitsstrafen verhängt wurden, zur Zeit in Haft ist. Bedenkt man dass bei uns „Mörder
wegen Haftunfähigkeit“ vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden, stellt sich schon
die berechtigte Frage warum Elsner noch einsitzt.
Die offizielle Begründung des Straflandesgerichts besteht darin, dass bei Helmut Elsner
Fluchtgefahr bestünde. Um ein solches Bedenken zu zerstreuen, könnte man den Ex-Ban-
ker mit einer elektronischen Fußfessel versehen. Wenn dieser nun tatsächlich einen Flucht-
versuch wagen würde, wäre die U-Haft ohne jede weitere Diskusion gerechtfertigt.
Bananenrepublik?
Von sehr vielen Menschen kommt bereits der Vorwurf, dass das Verhalten gegenüber dem
Ex-Banker einer Bananenrepublik gleicht und mit einem demokratischen Rechtsstaat sehr
wenig zu tun hat.
Das mit der Bananenrepublik glauben wir nicht, sondern denken dass das Verhalten gegen
Elsner bewusst an den Tag gelegt wird. Dies begründen wir mit folgender Theorie. Wir sind
uns absolut sicher, dass der Ex-BAWAG-Generaldirektor das 1,8 Mrd. Euro-Ding nicht alleine
durchgezogen haben kann.
Wer waren die prominenten Mittäter?
Für die Durchführung eines solchen Coups benötigte er sicher prominente Unterstützung
von höchster Stelle. Seine Kumpanen wie Flöttl und Co haben sicher nicht dazugezählt,
sondern waren lediglich Handlanger und Dienstboten von Helmut Elsner.
Wir sind uns auch absolut sicher, dass Elsner irgendwo Beweise über die Beteiligung
dieser prominenten Mittäter und Nutznießer aufbewahrt. Seine überraschende Ausliefer-
ung und anschließende Inhaftierung dürften ihn daran gehindert haben, diese an sich
zu nehmen.
Oder er hat dieses Beweismaterial als Rückversicherung aufbewahrt und kommt nun wegen
seines eingeschränkten Bewegungsradius nicht zu diesem Material. Nun könnte er ja seine
Gattin beauftragen, dieses Beweismaterial beispielsweise der Presse zu übergeben.
Ist Elsner schon paranoid?
Auch dazu haben wir eine Theorie, warum er dies nicht tut. Abgesehen davon, dass Elsner
in der Haft inzwischen möglicherweise leicht paranoid geworden ist, dürfte sein Vertrauen
in seine Ehefrau nicht so stark sein. Diese wohnt mit einem Einkommen von 600,- Euro
immerhin noch in einem Penthouse.
Nun braucht man nur eins und eins zusammenzählen um festzustellen, dass Frau Elsner
von irgendwo finanzielle Unterstützung erhalten muss. Möglicherweise will sich der Ex-
Banker nicht an diesen Unterstützer verkaufen. Natürlich bestünde auch die Möglichkeit,
dass Elsner seine Frau nicht in Gefahr bringen will.
Wem ist daran gelegen, dass Elsner im Gefängnis verrottet?
Und nun kommt wieder die Fußfessel ins Spiel. Mit dieser könnte sich Elsner doch wesen-
tlich freier bewegen und hätte die Möglichkeit seine Rückversicherung aus dem Versteck
zu holen. Das wollen die prominenten Nutznießer des BAWAG-Coups natürlich nicht und
dürften ihren Einfluß bei der Justiz geltend machen.
Also bleibt die U-Haft für Helmut Elsner in der Hoffnung aufrecht, dass dieser doch end-
lich ein biologisches Ende nehmen möge. Damit gleicht dieses Urteil einer lebenslangen
Haft, wenn nicht sogar einem Todesurteil.
Mörder und Kinderschänder auf freien Fuß
In Österreich werden Mörder frühzeitig entlassen und Kinderschänder oder sonstig pädofiles
Gesindel muß keinen einzigen Tag einsitzen. Einen Mann der wegen Untreue und Betrug
sowie Bilanzfälschung verurteilt wurde im Gefängnis verrotten zu lassen, entbehrt jeglicher
Grundlage eines demokratischen Rechtsstaates.
Wie bereits erwähnt war Elsner einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Dies lässt sich
auch ganz einwandfrei beweisen. Schickt doch Finanzminister Josef Pröll 2,3 Mrd Euro
nach Griechenland, obwohl Politiker dieses Landes die selben Delikte wie Elsner began-
gen hatten.
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2010-06-10