MA 49 – Beamter degradiert Rettungshunde zu Kampfhunde – TEIL 2


MA 49 kommt bei den meisten Leser(innen) nicht gut weg

Unser  Beitrag  „MA 49 – Beamter …..“  hat  einigen  Staub  aufgewirbelt.   Etliche Internet-
Plattformen sowie auch Printmedien,  haben den Beitrag übernommen.  Auch im Social Net-
work „Facebook“ wird das Thema eifrig diskutiert. Verfolgt man die Kommentare, so lassen
die User(innen) zum Großteil kein gutes Haar am Benehmen des Herrn R.  und an der Stell-
ungnahme der MA 49, die an Frau Kalks erfolgte.
 
Foto: © „moments in time“
 
Wir haben  eine  Anfrage  um  Stellungnahme  zu   dem Vorfall an die Pressestelle der Stadt
Wien (MA 53) geschickt.   Diese hat unsere Anfrage an die MA 49 delegiert. Dort wurde der
Vorfall nun zur Chefsache.  Allerdings scheint man sich in der Verteidigungsstrategie für den
Herrn R. zu weit aus dem Fenster gelehnt zu haben,  um noch einen Rückzieher machen zu
können.  Aussitzen des Vorfalls scheint nun die Devise zu sein. Dementsprechend sieht auch
der textliche Inhalt des nachfolgenden Mails aus.
 

MA 49 – Mail an ERSTAUNLICH

Datum 09.07.2012 16:22 Von Januskovecz Andreas andreas.januskovecz@wien.gv.at
An office@erstaunlich.at    Kopie MA 49 Post <post@ma49.wien.gv.at<,
MA 53 Post post@ma53.wien.gv.at    Betreff ihr mail vom 08.07.2012 an die ma53
 
Bezugnehmend auf Ihr Mail vom 8. Juli 2012 an die MA 53 möchte ich Ihnen gerne folgen-
des mitteilen:
 
Als Chef der MA 49 bin ich dem Sachverhalt unmittelbar nachgegangen.   Dieser stellt sich
für  mich anders dar,  als von Frau Kalks beschrieben.   Mein Mitarbeiter gilt als freundlich
und  zuverlässig  und hat mir glaubhaft versichert,  dass er niemanden attackiert bzw.  die
Hunde  nicht  getreten  hat.   Grundsätzlich  ist  festzuhalten, dass  es  sich nicht um einen
Beamten der MA 49,  sondern um einen saisonal beschäftigten Arbeiter handelt,  der nicht
im Dienst, sondern in seiner Freizeit unterwegs war und sich auch nicht als Mitarbeiter der
MA 49  ausgegeben  hat.   Uns  ist  das Miteinander von Menschen und Tieren in der Stadt
bzw. in den Naherholungsbereichen von zentraler Bedeutung,  viele Aktivitäten der MA 49
geben davon Zeugnis!
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Dipl.Ing. Andreas Januskovecz
Forstdirektor der Stadt Wien
 

Behördliche Ermittlungen laufen bereits

Da staunen wir aber, dass der Chef der MA 49 plötzlich dem Vorfall nachgegangen ist, ließ
er doch die erste Stellungnahme an Frau Kalks von einem Untergebenen anfertigen. Frag-
lich ist auch, wie er dem Vorfall nachgegangen sein will. Hat er ein persönliches Gespräch
mit der betroffenen Bürgerin gesucht?   Nein, außer der Anhörung der Aussage des Herrn
R.  – den er mittlerweile  zum Saisonarbeiter  degradierte –   hat  er offenbar keine Hand-
lung gesetzt,  welche die Aussage „dem Vorfall nachgegangen“  rechtfertigen dürfte.
 
Der Chef der MA 49 dürfte offenbar nicht realisiert haben,  dass Frau Kalks eine Strafan-
zeige gegen R. erstattet hat.   Auch stellt sie durch ihren Rechtsanwalt,  Schadensersatz-
ansprüche gegen den MA 49-Mitarbeiter.   Diese Fakten haben zur Folge,  dass es aller
Wahrscheinlichkeit nach zu Gerichtsverhandlungen kommen wird.
 
Und  die  Richter(innen) werden mit Sicherheit dem Vorfall nachgehen so wie es sich ge-
hört und beide Parteien anhören. Wir sind schon jetzt gespannt, ob sich die Meinung der
Justiz mit der des Chefs der MA 49 decken wird.   Jedenfalls bleiben wir an dieser Ange-
legenheit dran und werden wieder berichten, sobald sich Neuigkeiten ergeben.
 
*****

2012-07-11
 

Kavaliersdelikt Kinderpornographie


Die Innenministerin sollte mit der

Justizministerin ein ernstes Wort reden!

Nachfolgender  Beitrag  (Screenshot)  erschien  in  der  heutigen  Printausgabe  der  Kronen
Zeitung:
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 08.07.12)
 
Besonders interessant erscheint uns die Aussage der Innenministerin Mikl-Leitner.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 08.07.12)
 
Wir  können  der  Aussage  von  Frau Mikl-Leitner nur zustimmen,  allerdings sollte diese ein
ernstes Wort  mit der Justizministerin,  Beatrix Karl,  reden.  Denn bei der Justiz scheint man
die  Auffassung  der Innenministerin nicht zu teilen und betrachtet Kinderpornographie offen-
bar als ein Kavaliersdelikt.
 
Wir haben schon mehrere Beiträge über erstaunlich milde Urteile gegen Kinderpornographie-
Konsumenten  verfasst.   Dass  letzte  bekannte Urteil schlug wohl dem Fass den Boden aus.
Wie  wir  im  Beitrag  „Österreich – ein Paradies für ….“  berichteten,  wurde  ein  Sazburger
Jugendrichter,  der  massenhaft  kinderpornografisches  Material  auf seinen PC hortete,  zu
lächerlichen  5 Monaten  bedingt  und  2.250 Euro Geldstrafe verurteilt.   Den beiden Herren
auf  den  nachfolgenden  Screenshots,  darf  dieser  Perversling seinen Fast-Freispruch ver-
danken.
 
Screens: gegensexuellegewalt.at
 
In  Anbetracht  des  obigen  Urteils stellen wir uns die Frage,  warum die Innenministerin zum
Kampf gegen Kinderpornographie nach Thailand reist, wenn wir nicht einmal Herr in unserem
eigenen Haus sind.  Den ermittelten Beamten muss angesichts solcher Urteile wohl oder übel
das Kotzen kommen.
 
Wir  wären für die Einführung eines frei zugänglichen virtuellen Internetprangers für verurteilte
Sexualstraftäter, insbesondere  Kinderpornographie-Konsumenten.  Dort sollten die kompletten
Daten  (Foto, Name,  Wohnort, Beruf etc.) aufscheinen.   Mit einer solchen Maßnahme würden
nämlich  diese  Perversling  ihres  Lebens  nicht mehr froh werden,  auch wenn sie vor Gericht
einen Fast-Freispruch für ihre abartigen Handlungen erhalten.
 
*****

2012-07-08
 

Kinderpornografie schon bald straffrei?


Goldene Zeiten für Pädoschweine im Anbruch

Dass Österreich ein Paradies für Pädophile ist, haben wir schon öfters berichtet. Ertappte
Sünder  haben kaum schwerwiegende Konsequenzen zu erwarten.   Mit besonders milde
Urteile seitens der Justiz,  die schon fast als liebevoller Umgang mit diesen Perversen be-
zeichnet werden darf,  dürfen Beamte oder sonstige  Angehörige der Justiz rechnen.
 
Auf der Webseite „gegensexuellegewalt.at“ können geneigte Leser(innen) zahlreiche Bei-
träge  darüber  lesen.   Auch  wir  haben  schon etliche Male über die erstaunlich milden
Urteile  – zuletzt über einen Salzburger Jugendrichter  berichtet.

 

Weiterlesen unter diesem LINK
 
Wie uns nun ein aufmerksamer ERSTAUNLICH-Leser berichtete,  gibt es in Japan die Firma
Kanojo Toys.   Dieses Unternehmen erzeugt naturgetreue Kinderpuppen, welche man ganz
legal und offiziell erwerben kann.
 
 
Auszug aus dem Schreiben von Herrn K.
 
Soda, hier kann man die Kinderpuppen für $ 4.000,– kaufen:
http://www.kanojotoys.com/love-doll-petite-nano-p-881.html
 
Ich glaub mich knutscht ein Elch – Ganz kleine Kinder(puppen) sind
sogar billiger, nur $ 1.415,–:
http://www.kanojotoys.com/lala-doll-p-882.html
 
Wem das doch ein wenig zu jung ist, für den gibt es da was im mittleren
Alters.  Die kostet dann aber $ 10.000,–, dafür kann man sich das Gesicht
aussuchen:
http://www.kanojotoys.com/real-love-doll-ange-p-471.html
 
Hier gibt es noch mehr, inklusive Ersatzteile:
http://www.kanojotoys.com/premium-dolls-c-54.html
(Ende)
 

Freisprüche sind vorprogrammiert

Damit brechen goldene Zeiten für Pädoschweine an. Sollten sie dabei ertappt werden, dass
sie kinderpornografisches Material auf ihren Computern haben,  brauchen sie nur zu sagen,
dass es sich um Bilder von Puppen handelt.
 
All  jene  Richter(innen),  die  bisher  Beamte oder eigene Kollegen verurteilen mussten und
als  Alibihandlung  eine  lächerlich  milde Bewährungsstrafe verhängten,  tun sich nun leicht.
Sie  können  nun  nämlich unter der Rechtfertigung   „es seien „nur“ Pornobilder von Kinder-
puppen“  ruhigen Gewissens einen glatten Freispruch aussprechen.  Denn das Fotografieren
und/oder Ansehen von Puppenbildern  ist ja nicht strafbar.
 
*****
 
2012-06-03
 

Asylwerber als Drogendealer


Politisch überkorrekter Radiosender

Nachfolgende  Meldung,  die in der  heutigen  Printausgabe  der  Kronen Zeitung zu lesen war,
wurde  bereits gestern über den Radiosender „Arabella“ verlautbart.   Natürlich völlig politisch
korrekt vergaß man dabei, die Herkunftsländer der Drogendealer anzugeben.  Es wurde ledig-
lich von 7 Männern gesprochen, die wegen Drogenhandels festgenommen wurden.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 17.05.12)
 

Lügenbarone unterwegs

Welche Geschichten haben diese Männer wohl den österreichischen Behörden aufgetischt, als
sie  illegal  ins  Bundesgebiet eingereist sind.   Wahrscheinlich gaben sie an,  dass sie in ihrer
Heimat  aus  politischen  oder  religiösen Gründen verfolgt werden und um ihr Leben fürchten
mussten.   Möglicherweise  gaben  sie auch an,  dass sie homosexuell seien und wegen ihrer
sexuellen Orientierung flüchteten.  Dass diese 7 Männer als Schlüsselarbeitskräfte legal nach
Österreich eingereist sind schließen wir aus.
 
Wir glauben schon lange nicht mehr die Münchhausengeschichten der  „ach so“  armen Ver-
folgten.   Der  Fluchtgrund  bei  diesen  7 Verbrechern wird wohl darin gelegen haben,  weil
auch  in Afghanistan,  Ghana,  Algerien,  Syrien und dem Sudan der Drogenhandel verboten
ist  und  diese  dort  wegen ihrer  „Geschäfte“  Probleme mit der Polizei und/oder der Justiz
hatten.
 

Die Wahrheit durch Klagen verhindern wollen

Aber wie wird die Geschichte ausgehen?  Nun, wie immer schätzen wir.  Die Dealer werden
eine  geringe  Haftstrafe ausfassen, diese absitzen und anschließend weiterhin in Wien Dro-
gen verkaufen.   Und was ist mit einer Abschiebung?   Eine solche kommt doch gar nicht in
Frage,  werden  doch  diese  armen bedauernswerten Flüchtlinge in ihrer Heimat aus polit-
ischen, aus religiösen und/oder aus sexuellen Gründen verfolgt.
 
Und sollte es die Österreichische Justiz tatsächlich wagen,  den einen oder anderen Drogen-
dealer  abschieben zu wollen,  werden  sich wieder zahlreiche linke Gutmenschen einfinden,
um  mit Protestaktionen den Abzuschiebenden freizupressen. Kommt es dann am Flughafen
durch  Randalen  und  Widerstand  gegen die Staatsgewalt zum Abbruch des Abschiebevor-
gangs, wird der Abzuschiebende wieder in seine Gefängniszelle zurück gebracht werden.
 
Vermutlich wird dann ein in die Bedeutungslosigkeit  verschwundener Anwalt die Bühne be-
treten  und  mit irgendwelchen geschickten Winkelzügen den Inhaftierten aus dem  Gefäng-
nis holen.   Dabei wird er es vermutlich nicht verabsäumen all jene zu klagen, die den Asyl-
werber gerechtfertigt der  Lüge bezichtigen, was dessen Angaben zu seinen Fluchtgründen
betrifft.
 
*****

2012-05-17
 

Vater sucht sein Kind


Kindesmutter versteckt Kind seit fünf Jahren

 
Seit  März 2007  sucht  der Kindesvater Franz Masser seinen heute fast acht Jahre alten
Sohn  Jan Niklas R..   Ab  dem  Zeitpunkt  seines  Verschwindens  gibt  es kein Lebens-
zeichen mehr von dem Buben!  Fehleinschätzungen des Gerichts in Graz, die lange Ver-
fahrensdauer und der österreichische Mutterbonus führen dazu,  dass die Kindesmutter
Gerichts  beschlüsse  ignorieren und das Kind im  In- und Ausland verstecken kann, um
den Kontakt zum Vater zu unterbinden.
 
Leidtragende  sind  Jan Niklas R. und sein Vater,  denen das Menschenrecht auf Familie
genommen  wird,  obwohl  dieses  Menschenrecht  in der österreichischen Verfassung
und  der Menschenrechtskonvention garantiert ist.   „vaterverbot.at“ weist darauf hin,
dass  es  unzählige  solcher oder ähnlich gelagerter  Umgangsrechts- und Informations-
verweigerungsfälle  in  Österreich gibt,  wo Kindesmütter österreichische Gesetze aus-
höhlen und missbrauchen.
 
 
Dieses  Vorgehen  bleibt  meist  ohne  Konsequenzen,  denn  Sanktionen werden  kaum
gesetzt –  die österreichische Justiz zeigt sich zahnlos!   Wie  der  österreichische  Mutter-
bonus wirkt,  zeigt  sich am Fall des dänischen Vaters Thomas S.,  der  durch  Europa per
Haftbefehl  gejagt  wird,  weil  die   Kindesmutter fälschlicher Weise behauptet,  dass ihr
Kind entführt wurde, zeigt „vaterverbot.at“ auf.
 
Ein  österreichischer  lediger Vater,  der seit fünf Jahren kein Lebenszeichen seines Kindes
hat, darf nicht auf die Hilfe der Behörden hoffen, weil sogar die Abgabe einer Vermissten-
anzeige durch den Vater im Gesetz nicht zulässig ist.
 
*****

2012-04-06
 

Das AMS


GASTAUTOREN – BEITRAG


Wieder hat das AMS (Arbeitsmarktservice) bewiesen, dass es immer am längeren Ast sitzen
muss!? Da zählen persönliche Befindlichkeiten nicht und besondere Lebenslagen schon gar
nicht, wie ich aus eigener Erfahrung leidvoll behaupten kann.

Diesmal hat es jedoch das AMS zu weit getrieben und so bleibt zu hoffen, dass endlich auch
die  Justiz sowie die  Regierung dem unglaublichen treiben des AMS ein Ende macht.   Doch
musste dazu erst ein verzweifelter Mensch seinen Fuß einbüßen??   Offenbar ja, denn sonst
gibt  man ja den Ämtern und  Behörden stets Recht und unsere Justiz schaut im Normalfall
einfach zu!?

Da  werden Menschen ohne  Rechtsgrundlage einfach zu Dingen gezwungen,  die sie nicht
wollen  und / oder  nicht  können!   Da werden Menschen in  Schulungen gezwungen,  die
weder dem AMS noch dem Arbeitssuchenden etwas bringen,  nein nur den Betreibern der
Schulungsstellen, die wie die Schwammerl aus dem Boden sprießen, damit das AMS weiter
Klienten schicken kann – auf Steuerzahlers Kosten natürlich.

Da werden Menschen einfach in den Ruin gezwungen, weil sie einfach mündige Bürger sind
und  sich gegen die allmächtige AMS Beamtenschaft auflehnen.  Oder gar nicht in der Lage
sind das vom AMS verlangte zu tun,  nur weil es ein eigenwilliger AMS Betreuer einfach ver-
langt.

Da  werden  Menschen  in Bürokratie begraben und einfach hängen gelassen bis diese end-
lich  abgeschlossen  ist,  ohne  Arbeit,  ohne  Geld  und  meist  auch ohne weitere Hilfe.  Da
werden  Menschen unaufgeklärt gelassen und so auch ihrem Schicksal, mit den entsprech-
enden Folgen.

Die Folgen daraus sieht man ja jetzt, Selbstverstümmelung aus Verzweiflung weil man über-
fordert war und sich so dazu genötigt sah.   Wie oft habe ich mir ähnliches überlegt,  nach
Krebs, nach schweren Unfallfolgen, mit körperlichen Gebrechen,….

Ja  auf solche Ideen kommt man und geholfen wird einem nicht,  nicht vom AMS, nicht von
den Sozialversicherungen, nicht von Ländern & Gemeinden!? Man ersäuft in Bürokratie und
rechtswidrigem  Verhalten der Verantwortlichen,  fühlt sich so wehrlos und damit auch wert-
los, doch das sieht keiner und wenn doch, dann wird’s ignoriert!

Wenn  dann  mal  etwas  auffliegt,  wie in diesem fall,  dann heißt es einfach:  „der ist selber
schuld, wir  haben  alles getan was wir konnten“  oder  „es handelt sich um einen bedauer-
lichen Einzelfall“

Doch nichts von beiden ist wahr, es geschieht täglich,  doch das wird einfach in Grund und
Boden geschwiegen! So bleibt zu hoffen, Dass endlich Vater Staat handelt und dem treiben
ein Ende setzt, wie in vielen anderen Bereichen auch (z.B. Jugendämter, …) und die Verant-
wortlichen voll und hart zur Verantwortung zieht.

Darüber hinaus  ist  das  ASVG  sowie das ALVG (und noch viele, viele andere Gesetze)  als
verfassungswidrig anzusehen,  da es der schweren Nötigung Tür und Tor öffnet.   Darüber
hinaus entspricht es ganz und gar nicht dem  Gleichheitsgrundsatz wie er in der Verfassung
festgeschrieben steht. So besteht dringender Handlungsbedarf durch Gerichte und Gesetz-
geber!!

Erich Weber

2012-04-02
 

Wird der Fall Kampusch je aufgeklärt werden?

 

21 Parlamentarisch Anfragen und 250 ungelöste Fragen

Da zeigen sich die Medien überrascht, dass 92 % der Bevölkerung neue Ermittlungen im
Fall Kampusch wollen. Die FPÖ hatte von Anfang an das Ohr am Puls des Volkes seit dem
Kampusch-Untersuchungsausschuss,  der von SPÖ und ÖVP  noch  vor  dem Zeitpunkt
einer  möglichen Klärung brutal abgedreht wurde“,  so der FPÖ-NAbg. Werner Neubauer
in  einer  heutigen  Stellungsnahme  zu  der  aktuellen  Berichterstattung im Fall Natascha
Kampusch.
„Trotzdem  habe ich nie an die vorgelegten  Ermittlungsergebnisse geglaubt und nahezu
als Alleinkämpfer versucht Licht ins Dunkel dieses Kriminalfalls zu bringen.  Davon zeugen
21 Parlamentarische Anfragen,  die rund 250 Einzelfragen umfassen,  in welchen ich Ant-
worten  von den zuständigen  Ministerien gefordert habe.   Diese Fragen wurden fadens-
cheinig bis gar nicht beantwortet“, so Neubauer ergänzend.
Es hat sich in den letzten Jahren leider der Verdacht  aufgedrängt,  dass  die  amtierende
Bundesregierung  keinerlei  Interesse  an  der  Aufklärung hatte,  sondern eher an einem
Zudecken.   Aufgrund  der  nun  aufgetauchten Erkenntnisse werde es,  wenn man den
Aussagen  des  Vorsitzenden  des  Parlamentarischen Unterausschusses,  NAbg. Werner
Amon, Glauben schenken darf, sogar der ÖVP zu dumm und sie zeigt plötzlich Interesse
an einer Aufklärung.

Einzeltätertheorie und Selbstmord mehr als fraglich

Der  ehemalige Präsident des  Obersten Gerichtshofs,  Johann Rzeszut hat in einem 46(!)
Seiten  umfassenden  Brief an alle  Parlamentsfraktionen  sämtliche  Ungereimtheiten und
sogenannte Ermittlungspannen im Fall Kampusch aufgezeigt. Es wurde nie zweifelsfrei die
Einzeltäter-Theorie  bestätigt,  auch ist Priklopils angeblicher Selbstmord niemals bewiesen
worden.
„Ungeklärt  sind auch die Rolle des  Priklopil-Freundes  Ernst H.,  Bestellungen via Internet
von Frau Kampusch, sowie die Fragen bezüglich eines angemieteten Kraftfahrzeuges, wel-
ches zur Entführung gedient haben könnte.   Unterlagen dazu wurden auf dem Anwesen
des Entführers gefunden“, nennt Neubauer einige der vielen offenen Fragen.
So  harren viele ungeklärte Details einer Beantwortung, auch bleibt ein bleibt ein mehr als
schaler Beigeschmack.   Auch die Arbeit der  Staatsanwaltschaft Innsbruck,  die nach ein-
jährigen  Ermittlungen  zu  keinem  anderen  Ergebnis  gelangt  war,  muss neu bewertet
werden. Der parlamentarische Unterausschuss hat jedenfalls in wenigen Wochen wesent-
lich mehr zu Tage gebracht,  weshalb hier zur Tätigkeit der Staatsanwaltschaft Innsbruck
ein eklatanter Widerspruch besteht.
Angesichts dieser Tatsache muss die Frage erlaubt sein, welchen Stellenwert die Justiz in
Österreich hat.  Die österreichische  Polizei arbeitet  nämlich gut,  und ist mit  sämtlichen
Ressourcen ausgestattet, diesen Fall zu klären, wenn man sie nur endlich ließe.

Wer hat an einer Vertuschung gesteigertes Interesse?

„Aber offenbar ist der Wille dazu nicht gegeben,  weil heiße Spuren  nicht nur in pädophile
Kreise, sondern auch in die Sado-Maso-Szene führen und höchstrangige, schwergewicht-
ige Politiker  involviert sein könnten,  und daher  der Mantel des  Schweigens darüber ge-
worfen wird“, so Neubauer weiter.
Neubauer verlangt, dass der Fall wieder aufgenommen wird und ohne Ansehen der invol-
vierten Personen,  alle Fragen restlos geklärt werden  sowie Schuldige zur Verantwortung
gezogen werden.   Letztlich wird man auch bei  allem Respekt der  Privatsphäre von Frau
Kampusch nicht umhinkommen, sie zu einer neuerlichen Aussage zu bewegen.
*****

2012-03-02
 

Demonstration gegen missbräuchliche Kindesabnahmen


GASTAUTOREN – BEITRAG

Zweite Kundgebung gegen Jugendamtswillkür in Wien

Am Montag dem Tag der sozialen Gerechtigkeit, fand in der Innenstadt abermals eine Kund-
gebung zum Thema Jugendamtswillkür statt.   Da gerade das Wiener Jugendamt (MA 11)
immer wieder Kinder ohne wirklich stichhaltige Begründung den Eltern wegnimmt, wehren
sich betroffene immer mehr.  Man hat sich zur Plattform gegen Jugendamts-willkür zusam-
mengeschlossen und will mit Kundgebungen sowie allgemeiner  Aufklärungsarbeit darüber
informieren was sich die MA 11 so leistet.
So  auch an diesem  Nachmittag,  wo man sich am sogenannten  „Unieck“  sowie in der
Schottentorpassage  versammelte um die Öffentlichkeit aufzurütteln.   Dies geschah teil-
weise  auf recht drastische weise,  da man u.a. Kinderpuppen in einen Käfig sperrte,  der
die  Wohngemeinschaften und Kinderheime symbolisierte.  Denn genau so spielt es sich
nach Insiderinformationen dort auch ab.
{besps}jugendamtdemo{/besps}
Kinder  werden massiv in ihrer Bewegungsfreiheit sowie ihrem Handeln und sogar Wissen
eingeschränkt.   Der Vergleich zur  Haft liegt da nahe,  denn auch  Freigängern im Justiz-
system  ergeht es kaum anders!   Darüber hinaus,  werden in vielen Fällen die Kinder ein-
fach  in  Sonderschulen gesteckt,  damit man  sich offenbar  nicht mit  Hilfestellung beim
Lernen  abplagen muss,  dementsprechend gering  sind  dann  die Berufsaussichten  für
solche Kinder.   Auch in ihrer sozialen Entwicklung werden die Kinder behindert,  da man
ihnen  dort kaum soziale  Kompetenz lernt und sie stattdessen mit ihren Problemen und
Konflikten alleine
lässt!
Dr. Berger,  Kinderpsychiater  in  Wien  bemängelte in einer Studie,  dass bis in die 1990er
Jahre  offenbar die Gewalt in den Österreichischen Kinderheimen in psychischer und phys-
ischer  Form gang und gäbe war.  So schlimm mag es jetzt nicht mehr sein,  doch psych-
isch werden die Kinder immer noch in vielen WGs ziemlich unter Druck gesetzt, wie Insider
berichten.
 
Ebenso wird verboten  (sowohl Eltern als auch dem Kind)  über die Vorgänge rund um die
Abnahme des Kindes zu sprechen,  ja es wird sogar massiv eingeschränkt in dem man ein-
fach die Besuchskontakte drastisch reduziert und sie unter Kontrolle stellt!?
Die Justiz schaut tatenlos zu, da die Richter schlicht und einfach Großteils schlecht ausge-
bildet sind und / oder unter Druck von Vorgesetzten bzw. dem Jugendamt stehen.  Nicht
selten  werden Richter nach für das Jugendamt negativ ausgegangenem Urteil abberufen
oder gar entlassen!  Auch positiv gestimmte Jugendamtsmitarbeiter werden von den vor-
gesetzten  Stellen  versetzt  oder auch gekündigt,  denn eine  Zusammenarbeit mit Eltern
und / oder Gericht ist nicht gewünscht, wie Insider berichten.
So  macht  gerade  das  Wiener Jugendamt  was es will,  doch auch in den Bundesländern
sieht  es  kaum  anders  aus –  wie man ja immer wieder hört.   Die Medien stellen auch auf
„Durchzug“ und berichten nur von spektakulären Vorfällen, doch was im täglichen Betrieb
der Jugendämter so geschieht, dass wird wohlweislich verschwiegen.  Erst wenn dann mal
wieder  „die Kacke am dampfen ist“,  dann werden  die Medien hellhörig,  wie auch  u.a. die
FPÖ Wien immer wieder kritisiert.
So waren auch kaum Medienvertreter bei der Demo am Schottentor, sodass auch hier nur
Passanten  aufmerksam wurden,  doch die breite  Öffentlichkeit, von den  Missständen in
unserem Jugendwohlfahrtssystem kaum etwas erfährt.
Erich Weber

2012-02-23
 

Jugendamtswillkür


GASTAUTOREN – BEITRAG

Demo gegen Jugendamtswillkür!
 
Am  Donnerstag Abend fand  am  Christian Broda Platz  in Wien Mariahilf eine  von zwei
Kundgebungen statt, die auf die Willkür des Wiener Jugendamtes aufmerksam machen
soll.
Es wurde auf 4/5 Fälle hingewiesen,  stellvertretend für viele Fälle mehr, die sich das Wiener
Jugendamt alljährlich leistet:  So werden Kinder abgenommen ohne Gerichtsbeschluss,wei-
tergegeben an Pflegeeltern bzw.  in Wohngemeinschaften untergebracht.  Als Begründung
wird entweder der Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder / und Gefahr in Verzug genannt.
Die Justiz sieht zu und handelt entweder gar nicht oder nur sehr langsam bzw. im Sinne des
Jugendamtes. Nur selten wird ein Kind an die Eltern zurückgegeben und auch dann nur mit
Vorbehalt! So lässt sich das Jugendamt ein weiteres willkürliches Einschreiten offen.
Dagegen kämpfen verschiedene Organisationen sowie Plattformen, welche sich nun zu einer
großen NGO zusammengeschlossen haben um entschiedener gegen die Willkür des Jugend-
amtes und deren Mitarbeiter vorgehen zu können.
 
 
 
 
So  sind  weitere  Kundgebungen  sowie  rechtliche  Schritte  geplant  um endlich  einheitliche
Standards in der Jugendwohlfahrt zu erreichen, damit endlich einheitlich und transparent von
den Jugendämtern gehandelt wird!
Erich Weber

2011-12-23
 

Österreich – Ein Paradies für Pädophile


Lippenbekenntnisse

Beachtet man die letzten drei Urteile gegen pädofile Kinderpornografen, jeweils 3 Monate
bedingt für einen ÖBB-Bediensteten und einen Rechtspraktikanten am LG Wien, sowie 8
Monate bedingt für einen pädophilen Pfarrer, erscheint die Forderung der Justizministerin
erstaunlich.
Der obige Satz stammt aus unserem Beitrag „Milde für Pädofile“  vom 19.06.2010.   Die
Äußerung der damalige Justizministerin  Bandion-Ortner:  „Außerdem darf es im Bereich
der Kinderpornografie keine Denkverbote geben.   Das Wohl des Kindes hat Priorität“,
klang schon seinerzeit wie Hohn.
Dass die Justiz offenbar keine glückliche Hand im Umgang mit Kinderschändern hat oder
diese aus welchem Grund auch immer mit Samthandschuhen anfasst,  zeigt ein Beispiel
aus der Vorwoche auf.  Ein verurteilter pädophiler Sexualstraftäter, soll mit elektronischer
Fußfessel in den „Hausarrest“ entlassen werden.
Und dass,  obwohl auch die jetzige  Justizministerin,  Beatrix Karl,  vollmundig erklärte,
gegen Kinderschänder mit der vollen Härte des Gesetzes vorgehen zu wollen.  Für uns
sind die Äußerungen der Damen C. Bandion-Ortner und  B. Karl nicht mehr als Lippen-
bekenntnisse. Das stellt auch nachfolgender Fall eindeutig unter Beweis.

Ein Schandfleck für die Justiz

Ein gestrig gefälltes Urteil im LG Steyr,  schlägt jedoch dem Fass den Boden aus.  Im
Beitrag  „Psychotests für Richter TEIL2“  haben wir über einen Salzburger Richter be-
richtet, der massenhaft kinderpornografisches Material auf seinen PC hortete.
Der Salzburger Jugendrichter, Peter H., ist ein Schandfleck für die ganze Justiz und nicht
würdig dieser zu dienen. Normalerweise gehört dieser Mann aus dem Justizapparat ent-
lassen. Das dürfte der verhandelte Richter nicht so gesehen haben und verurteilte den
Mann zu lächerlichen 5 Monaten bedingt und 2.250 Euro Geldstrafe.
Erstaunlich ist auch,  dass folgendes als mildernd gewertet wurde.   Der Richter soll sich
während der Tatzeit in einer psychischen Ausnahmesituation befunden habe, weil er seit
Anfang 2007 keinen Urlaub mehr gehabt habe und auch unter einem Burn-out-Syndrom
litt.   Bei diesem Milderungsgrund stellen sich bei jedem normal denkenden Menschen die
Nackenhaare auf.
Mit diesem Urteil, ja man könnte fast geneigt sein  „Freispruch“  dazuzusagen,  darf der
Pädophile seinen Job in der Justiz behalten,  denn Beamte können erst dann entlassen
werden, wenn sie zu mehr als einem Jahr Strafe verurteilt werden.   Angesichts der Tat-
sache, dass für die Anfertigung von kinderpornografischen Material sexueller Missbrauch
an Kindern  begangen wird,  setzen wir  Konsumenten dieses  Bild- und Videomaterials
als Kinderschänder gleich.

Keine ernsthafte Konsequenzen für Pädophile

Das gestrig  gefällte Urteil am LG Steyr kommt  fast einem Freibrief für sexuellen Kindes-
missbrauch gleich.   Es sagt nämlich aus,  dass keine wirklich ernsthaften Konsequenzen
zu erwarten sind, wenn jemand kinderpornografisches  Material zur Befriedigung seiner
Perversität sammelt und konsumiert.
Dieses erstaunlich  milde Urteil ist für uns ein  Justizskandal erster Klasse  und entwertet
so ganz nebenbei, die sicherlich nicht leichte Arbeit der Ermittler.  Ob sich der urteilende
Richter und der schweigsame Staatsanwalt beim Rasieren noch in den Spiegel schauen
können?   Auf eines sind wir jedenfalls noch gespannt, nämlich ab wann der pädophile
Richter wieder im Namen der Republik urteilen wird.
Jedenfalls sehen wir uns in unserer Forderung bestätigt,  dass Richter(innen) in period-
ischen Zeitabständen dahingehend überprüft werden sollten,  ob sie psychisch noch in
der Lage sind das Richteramt auszuüben.  Zum Schluss wollen wir unseren Leser(innen)
empfehlen, auf die Webseite „gegensexuellegewalt“ zu schauen, auf der man sich eben-
falls mit diesem Thema ausführlich befasst.
*****
2011-11-04
 

Plattform gegen Jugendamtswillkür


GASTAUTOREN-BEITRAG

Wieder mal wurde am 31.10.11 eine  heile Welt in der ORF-Sendung  „Thema – Kinder

WG’s & Pflegeeltern“  dargestellt, doch das in rund 50% aller Fälle diese heile Welt in den
WG’s nicht gegeben ist,  wird wieder mal tunlichst Verschwiegen!?   Warum macht sich

Redaktion der ORF-Sendung  nicht die Mühe hinter die Kulissen zu schauen?

 

Denn in Wirklichkeit sieht es so aus:

 

In den WG’s herrscht zwar keine physische Gewalt mehr (hoffen wir mal), doch die psych-

ische Gewalt ist vorherrschend! Die Kinder werden zu Dingen gezwungen die sie nicht

wollen, werden nahezu „gehalten“ wie in einer Freigänger-Abteilung einer Justizanstalt.

 

Freiheiten also nahezu nicht,  kontrollierte Anrufe  (gibt’s nicht mal mehr bei der Justiz!),

kontrollierte Besuche (auch das gibt’s bei der Justiz kaum mehr), schlechte Ernährung wie

sie auch in Ihrer Sendung gezeigt wurde (mit Paketfutter & Fastfood),  Abwechslung im

Alltag gibt es nahezu  keine, nicht mal in WG’s die am Stadtrand sind und so vieles mög-

lich wäre.

 

Wenn nicht der eine oder andere  Sozialpädagoge sich ein Herz fassen würde und die Kin-
der ab und zu mal  „Ausführen“ würde (wie übrigens inzw. auch bei der Justiz oft möglich!),
dann würden die Kinder in den Häusern versauern!

 

Mit den Kindern wird nicht gelernt,  sie werden großteils  in Sonderschulen  abgeschoben!

Die Kinder dürfen nicht wann und was sie wollen Essen, sodass sie unter- und übergewichtig

sind; Stattdessen wird ihnen  Fastfood und Paketessen angeboten,  welches ja nachweislich
das ungesündeste ist was es gibt. Gemüse und gesundes Obst udgl. – Fehlanzeige!

 

Die Kinder werden in gebrauchte teilw. verschlissene Gewänder gesteckt, Schuhe sind „ver-

hatscht“ , die Kinder können sich nicht dagegen wehren! Kleidung von den Eltern dürfen sie

nur in Ausnahmefällen Tragen und selbst was Kaufen spielt es großteils gar nicht!

 

Medizinische Versorgung ist so gut wie nicht vorhanden!   Lausbefall an der Tagesordnung

ebenso Magen Darmerkrankungen!?   Moralische Unterstützung ist nicht vorhanden, Nahe-

verhältnisse werden zu den Kindern erst gar nicht zugelassen;   Obwohl jedes Kind einen

Betreuer für sich hat, doch das ist nur Alibi sonst nichts!

 

Die Eltern werden  gezwungen mit der Situation  zurecht zu kommen wie auch die Kinder,

tut ein Teil das nicht so werden beide Teile dazu genötigt (gibt etliche Strafanzeigen dahin-

gehend bis hin zur erpresserischen Entführung!)! Mit den Eltern wird nicht gesprochen und

es wird strikt abgelehnt sich zu unterhalten, obwohl im Gesetz so vorgesehen.


Rückgabe der Kinder gibt es in  90% aller Fälle nicht,  nein die Kinder bleiben in den WG’s

oder betreuten Wohneinheiten bzw. kommen an Pflegefamilien! Auch das lässt den Schluss

zu, dass in so mancher Regionalstelle der MA 11 nebst der Korruption auch Menschenhandel

in irgendeiner Form betrieben wird (Es gilt die Unschuldsvermutung – Ermittlungsverfahren

auch hier im Laufen!).

 

Da ist insbesonders die  Ma 11 in Wien Floridsdorf zu erwähnen,  in der die  höchsten Ab-

nahmezahlen Wiens vorherrschen und ebenso wenige Rückführungen,  stattdessen Pflege

eltern udgl.!   Ebenso im KH Tulln (KJP),  wo die Angestellten  „Assistieren“  zur Abnahme

und wohl da irgendwo mitschneiden an den Gewinnen dabei, von wo die auch immer kom-

men!?

 

Die Polizei wird als Mittel zum Zweck benutz,  obwohl sie das gar nicht darf ohne Gerichts-

beschluss,  trotzdem muss sie wohl auf Grund von Anweisungen von oben mitspielen,  bei

sonstigen dienstlichen Konsequenzen. So werden nicht selten u.a. sexuelle Missbräuche an-

gezeigt wo keine sind ebenso wie Gewalt in der Familie  – und da auch die Polizei beweist,
dass nichts vorliegt  –  doch das interessiert die Ma 11 einfach nicht  –  sie benutzt es weiter
als  Druckmittel  bis hin zu  eben der erwähnten  erpresserischen Entführung  mit und ohne
Exekutivhilfe!


Wie in der ORF-Sendung geschildert, dass die Sozialpädagogen sich Mühe geben auf die

 Kinder einzugehen, ist doch wohl die Ausnahme, denn meist haben sie schon aus admini-
strativen Gründen gar nicht die Zeit dazu.   Dazu sind die Angestellten der Ma 11 von ihren
Vorgesetzten dazu  aufgerufen sich  nicht zu viel  um die Kinder  zu kümmern und um die
Eltern schon gar nicht!!

 

Tun sie es doch,  so werden sie nachweislich  strafversetz oder ganz aus den Diensten der

Ma 11 entfernt! Viele der Betreuer haben weder Qualifikation noch psychische Stabilität sich

ihrer eigentlichen  Aufgabe zu widmen und so  sind die Kinder  großteils auf sich alleine ge-
stellt!  So sieht es wirklich in den Wiener WG’S und Kinderunterbringungsmöglichkeiten aus
und von den privaten (außer vielleicht den SOS Kinderdörfern) ist sowieso nichts zu halten,
da ist es noch viel schlimmer.

 

In Wien werden lt.  „Wien Heute“  rund 15 000 Kinder fremduntergebracht, davon betonen
Zeugenaussagen,  dass eine Dunkelziffer von rund  25%  rechtswidrig fremd untergebracht
sind, doch davon will die Ma 11 ja nichts hören, obwohl teilweise nachgewiesen!

 

Auch Gutachter und Spitalangehörige werden ganz offensichtlich bestochen um für die  „An-

liegen“ des Jugendwohlfahrtsträgers „zu Stimmen“ und entsprechende Gutachten und / oder

Aussagen zu tätigen  (auch hier laufen Beweisverfahren bei STA und LKA bzw. BK! – daher

gilt die Unschuldsvermutung!).

 

Auch die Gerichte sind mit der Situation überfordert und sehen so ohnmächtig zu, wie Famil-
ien zerstört werden und Kinder vielleicht sogar zu Verbrechern herangezogen werden, weil
sie einfach das Leben in den Unterbringungsmöglichkeiten nie auf die Reihe gebracht haben!


Richter die sich die Mühe machen und Hintergründe herausfinden möchten werden einfach

ignoriert und Akten  nicht an sie  weitergeleitet bzw.  trotz Gerichtsbeschlüsse nicht ausge-
händigt. Selbiges gilt auch für Zeugenaussagen von MA 11 Mitarbeitern, die sich dieser trotz
Zeugenpflicht einfach entziehen!?

 

All das bleibt allerdings nahezu ohne Konsequenzen, da entweder die Justiz einknickt oder die

Jugendwohlfahrtsträger Strafen udgl. übernehmen bzw. solange bekämpfen, bis sie im Sande

verlaufen – so läuft unser Rechtssystem zum Wohle unserer Kinder – eine Schande für diese

Republik und die Stadt Wien.

 

Die Verantwortlichen sehen zu, sind unterrichtet von den Vorgängen bei der MA 11 und unter-

nehmen nichts,  trotz Rechtswidrigkeit der Vorgänge in der Wiener Jugendwohlfahrt.   Selbst
der Bürgermeister sieht zu,  lässt sich von Stadtrat und weiteren Untergebenen in Sicherheit
wiegen und so was ist Bürgermeister!?

 

Wir haben sogar Informationen darüber, dass es in so mancher WG sogar Drogenhandel bzw.

Drogenkonsum geben soll, weil Kinder und ja sogar Betreuer einfach mit der Situation nicht

zurechtkommen!

 

Und da stellt  Thema die heile Welt der  Ma 11 dar,  wo doch wie erwähnt in 50% aller Fälle

diese nicht gegeben ist? Und was sich in so mancher Pflegefamilie so abspielt, na davon kön-

nen wir nur (Alb)Träumen!   Auch da haben wir schon Geschichten gehört, dass einem nur
Übel werden kann!

 

In dieser Sache werden wir uns noch mal an Sie wenden und das Gegenteil beweisen,  doch

dazu müssen  wir uns erst besprechen  und klären wer sich vor die  Kamera traut außer mir
und vielleicht die Anwälte der Betroffenen.

 

Es gibt  auch nachweislich die  andere Seite,  wo Organisationen und  Einzelpersonen Miss-
bräuche und Gewalt in der Familie Nachweisen können und die MA 11 bzw. die Justiz unter-
nehmen nichts dagegen, mit scheinheiligen Aussagen!

 

Auch das muss mal an die Öffentlichkeit gebracht werden, doch dazu wenden Sie sich an die

Organisation  „Opfersolidarität“,  die u.a. solche Dinge aufzeigt!

 

Wir sind:

Die  Plattform gegen Jugendamtswillkür  und Ohnmacht der Justiz in Jugendwohlfahrtsfällen

mit meiner Unterstützung und der anderer Proponenten sowie Partnerorganisationen.

 

So verbleibe ich mit freundlichem Gruße

 

Erich Weber

2011-11-01
 

Werbung für Drogen – TEIL2


Rechtfertigungsversuch zum Drogenmissbrauch

Es hätte uns erstaunt, wenn sich die Sozialsprecherin der Grünen Wien, Birgit Hebein, nicht

wieder für den am 1. Oktober stattfindenden  Hanfwandertag stark machen würde.  Unter

dem Motto „Stoppt den Drogenkrieg“ versucht die Grünpolitikerin die Droge Cannabis zu

verharmlosen.

 

Erstaunlich welch lockeres Verhältnis die Grünen zu dieser Droge haben. Anstatt Jugendliche

über die Gefahren und gesundheitlichen Schäden aufzuklären, welche durch diesen Drogen-

mißbrauch entstehen, fordern sie unentwegt die Legalisierung von Cannabis.

 

Erstaunlich wie Hebein den Missbrauch von Cannabis zu rechtfertigen versucht. „Darüber hin-

aus werden  positive Anwendungen  von Hanfprodukten,  etwa in der Behandlung schwer
kranker Menschen,  durch die Kriminalisierung  unnötig erschwert“,   so die Sozialsprecherin
der Grünen Wien. Der Dame dürfte entfallen sein, dass auch Opiate im medizinischen Bereich
zur Anwendung kommen. Und zwar ebenfalls in der Behandlung schwer kranker Menschen.

 

Sowohl bei Cannabis als auch bei Opiaten wird die Medikation durch einen Arzt bestimmt und

ist daher nicht kriminell.   Möglicherweise ist die  Forderung der Freigabe   von Opiaten der
nächste Schritt der Grünen.

 

Offenbar durch unseren Beitrag  „Werbung für Drogen“  inspiriert, verfasste die ÖVP-Wien

heute folgende Presseaussendung:

 

„Hanfwandertag“ schadet der Wiener Wirtschaft

Scharfe Kritik an der Demonstration „Für die Gleichstellung von Cannabis mit legalen Drogen“

vulgo „Hanfwandertag“ kommt von der ÖVP Wien. „Für uns ist das ein klarer Missbrauch des

verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechts auf Versammlungsfreiheit und Meinungsäußerung“,

so Landesgeschäftsführer Alfred Hoch.

 

In Wirklichkeit handelt es sich um eine „Party“, die dem wesentlich strengeren Veranstaltungs-

gesetz unterliegen sollte. „Bei Demonstrationen gibt es keine Sicherheitsauflagen, die Kosten

für Reinigung und Polizei trägt nicht der Veranstalter, sondern die Allgemeinheit“, kritisiert

Hoch.

 

Der Demonstrationszug führt u.a. über die Mariahilfer Straße. Alfred Hoch:  „Von ähnlichen

Veranstaltungen im vergangenen Jahr wissen wir, dass die Umsatzeinbußen der Unternehmer/

innen zwischen 30% und 50% liegen.   De facto fällt das gesamte  Samstags-Geschäft flach,
weil die Konsument/innen großräumig ausweichen.

 

Das ist nicht nur ein enormer Schaden für die Wirtschaft sondern gefährdet auch die Arbeits-

plätze im Handel.  Nicht zuletzt fallen Arbeitnehmer/innen um Gehaltsbestandteile um,  die

vom Umsatz abhängen.“

 

Gerade für die Wiener Wirtschaft sind solche Unsinnigkeiten wie Hanfwandertage, die das

Tagesgechäft des Handels empfindlich stören, Gift. „Ich fordere die Verantwortlichen auf, in

Zukunft diese Art Wandertagen nicht in Einkaufsstraßen durchzuführen“, so Hoch abschließ-
end.

 

Wesentlich schärfer geht die FPÖ-Wien mit dem Drogenwandertag ins Gericht und
verlautbarte folgende Presseaussendung:

 

Hanfwandertag – grünes Kiffer-Happening behindert Öffis

Giftler für Vassilakou & Co.  wichtiger als Fahrgäste

Wenn 23 von den Dreadlocks bis zu den Birkenstocks eingekiffte Hanseln schon unbedingt

für die Freigabe von Cannabis demonstrieren wollen, sollten sie das am Spittelberg oder bei

ihren FreundInnen vor dem grünen Hauptquartier in der Lindengasse tun, statt morgen ein-
mal mehr den Kaufleuten und Kunden der Mariahilfer Straße am Hammer zu gehen und den
Betrieb von fünf Straßenbahnlinien und einer Busverbindung massiv zu stören, meint FPÖ-
Verkehrssprecher LAbg. Toni Mahdalik und fordert einmal mehr ein absolutes Demoverbot
für Hauptverkehrsadern und Einkaufstraßen.

 

Das von  diversen Drogen-Fanklubs  und den Wiener Grünen gesponserte Kiffer-Happening
wird den Betrieb der Linien 1, 2, D, 31, 71 und 13A stören und die Fahrgäste durch das ein-
geschränkte Angebot schädigen und verärgern.   Doch wenn es um die Unterstützung von
grünen Giftlern geht,  dürfte der öffentliche Verkehr für die  Vassilakou & Co.  bestenfalls
zweitrangig sein, bemerkt Mahdalik.

 

Keine Reaktion der SPÖ

Keine Aussendung zu dieser großflächig angelegten Drogenparty kam von der Wiener SPÖ.

Naja, man will doch dem kleinen Koalitionspartner nicht alles vermiesen.  Halten diese doch

beim Futtertrog im Wiener Rathaus  so schön still und lassen Häupl und Co.  nach Belieben
fuhrwerken.

 

Was schadet es da, wenn sich die Grünen für die Legalisierung einer Droge stark machen
und sich der eine oder andere Grünling eine Tröte hineinzieht. Erstaunlich ist auch die Tat-
sache, dass sich Gesundheitsminister Alois Stöger so ruhig verhält.   Gab er sich doch erst
vorgestern, quasi als Retter der Nation aus,  da er laut eigener Aussage mit Justizministerin
Beatrix Karl und  Innenministerin  Johanna Mikl-Leitner ein neues  Drogenbekämpfungs-
Gesetz erarbeitet hat.

 

*****

2011-09-30
 

Der Fall Dr. Adelsmayr


Dr. Eugen Adelsmayr will wieder nach Dubai

Der gestern aus den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Österreich zurückgekehrte
Arzt Dr. Eugen Adelsmayr erstaunt uns.   Im Juli diese Jahres war gegen den Mediziner
in Dubai ein Mordprozess eröffnet worden.   Die Anklage wirft dem Arzt vor,  für den
Tod eines gelähmten Patienten verantwortlich zu sein.   Im schlimmsten Fall könnte
Dr. Adelsmayr zum Tode verurteilt werden.

Wie bereits immer wieder in fast allen österreichischen Medien berichtet wurde, setzte
man Himmel und Hölle in Bewegung um dem Arzt die Ausreise aus Dubai zu ermög-
lichen, da dieser seine kranke Frau in Österreich besuchen wollte. Zahlreiche diplomat-
ische Verhandlungen bis in die höchsten Kreise waren erforderlich,  dieses Vorhaben
in die Tat umzusetzen.

Nachdem es endlich glückte den Arzt aus Dubai loszueisen und dieser sicher in Öster-
reich landete kommt der Punkt warum uns dieser Mann erstaunt.  Wie heute in fast
allen Tageszeitungen zu lesen ist,  will Adelsmayr wieder in den Wüstenstaat zurück-
kehren, um sich am 16.Oktober zu seinem Prozess einzufinden. Er rechnet nämlich
mit einem Freispruch.   Dabei sollte ihm sein Intellekt sagen,  dass niemand einen
Prozessausgang voraussagen kann.

Aufgeben läge ihm nicht und außerdem sei es für ihn eine Frage der Ehre, so der Arzt.
Durch dieses Verhalten ergeben sich natürlich einige Fragen. Warum musste dann ein
derartiger Zirkus veranstaltet werden, dass Adelsmayr überhaupt aus Dubai ausreisen
konnte?

Was passiert wenn der Mediziner schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt wird?
Beginnen dann wiederum diplomatische Verhandlungen, um ihn nach Österreich zu-
rückzuholen?   Und sollte das gelingen,   was geschieht mit Adelsmayr dann bei uns.
Wird die österreichische Justiz ein Schuldurteil  aus Dubai anerkennen und ihn lebens-
lang einsperren?

Ein derartiges  Verhalten wie es nun  Dr. Eugen Adelsmayr  an den Tag legt,  hat für
uns nichts mit  „nicht aufgeben“ oder mit  „einer Frage der Ehre“ zu tun.   Die
großspurige Ankündigung  wieder nach  Dubai zurückkehren  und sich dem Prozess
stellen zu wollen erweckt für uns den Eindruck von billiger Effekthascherei.

Ausländerpolitik übernehmen

Allerdings hat der Fall  Adelsmayr und sein  Prozess in Dubai auch seine gute Seite.  Er
zeigt nämlich die Ausländerpolitik dieser Länder auf. Ausländer haben in diesen Staaten
keinen sehr hohen Stellenwert. Sie werden entweder für Arbeiten engagiert welche den
Einheimischen zu minder  sind oder als  Spezialisten für  Tätigkeiten eingesetzt,  für die
diese Länder selbst über kein ausreichend qualifiziertes Personal verfügen.

Arbeitslose Ausländer,  welche in einer  sozialen Hängematte  liegen gibt  es in diesen
Staaten nicht, denn sie werden umgehend nach Hause geschickt. Und sollte einer die
Gesetze seines Gastlandes brechen oder nur im Verdacht stehen dies getan zu haben,
so droht  ihm die volle Härte des Gesetzes.   Dies wird  mit der  Causa Adelsmayr ein-
drucksvoll unter Beweis gestellt.

Nun ergibt  sich für uns  die Frage, wenn linke Politiker(innen)  in Österreich dem Islam
schon so zugeneigt sind,  dass sie für dessen Verbreitung fast alles tun,  warum führen
wir auch nicht die  Ausländerpolitik dieser  Staaten ein?   Dies wäre doch im Sinne einer
ausgleichenden Gerechtigkeit sicherlich nicht abträglich.

*****

2011-09-29
 

Werbung für Drogen


Retter der Nation?

Der Gesundheitsminister Alois Stöger lässt sich bereits vorab als Retter der Nation feiern.

Laut seiner heutigen Aussage hat er mit Justizministerin Beatrix Karl und Innenministerin

Mikl-Leitner ein neues Gesetz zur Bekämpfung von psychoaktiven Substanzen erarbeitet.

 

Laut Alois Stöger  stellen psychoaktive  Substanzen ein erhebliches Gesundheitsrisiko für
die Konsument(innen) dar. Da müssen wir den Gesundheitsminister ein wenig korrigieren,

denn dies gilt für alle Drogen. Darunter fällt auch das „ach so harmlose  Haschzigaret-

terl“  sowie jegliche  Kräutermischungen oder  sonstige Variationen  welche offiziell  als

Raumdüfte angeboten und verkauft werden.

 

Durch das neue Gesetz sollen den Händlern und Erzeugern von Seiten der Justiz emp-
findliche Strafen drohen. „Ich habe keine Toleranz für Menschen, die mit der Gesund-
heit  unserer  Kinder  und  Jugendlichen  spielen.   Dieses  Gesetz soll die Bevölkerung
schützen, ohne die Konsumenten zu kriminalisieren“, so Justizministerin Beatrix Karl.

 

Kleine Schützenhilfe für die Justizministerin

Nun,  da wollen wir der Justizministerin ein wenig behilflich sein und ihr empfehlen,  die

Webseite  http://www.hanf-hanf.at/  etwas genauer unter die Lupe zu nehmen.  Auf
dieser  erschien  unter anderen  folgende Einschaltung,  nachdem die Droge  „Spice“
verboten wurde.

 

Screen: hanf-hanf.at

 

Der  Online-Laden bietet unter dem Motto  „Kein Grund zum Trübsal blasen“  sofort
Ersatzprodukte an, mit denen die Gesundheit weiter ruiniert werden kann. In der Werb-
ung wird ganz unverblümt offeriert: „Da sollte wohl für jeden das richtige Räucher-
werk dabei sein.“ Diese Webseite steht bis dato unbehelligt im Internet. Auf dieser ist
auch ein Shop in 1020 Wien, Lassallestrasse 13 angegeben.

 

Jedenfalls haben wir auf dieser Webseite heute folgende Ankündigungen gefunden.

 

Screen: hanf-hanf.at

 

Information über Pflanzen,  Substrat,  Dünger,  Licht und Technik? Da wird auf die Exeku-
tive wieder jede Menge Arbeit zukommen, wenn sie die ganzen Stauden roden müssen.

 

„Im Headshop erwarten dich Digitalwaagen,….“ Wenn sich schon  jemand das Zeug
für den Eigenverbrauch züchtet fragen wir uns,  warum dieser eine Digitalwaage benötigt.
Praktisch und sinnvoll ist jedenfalls der Urintester falls man zum Drogentest muss.

 

Screen: hanf-hanf.at

 

Zwecks  ausführlicher  Produktinformation wird  die kommende  Hanfmesse angekündigt.
Das hat aber auch seinen Vorteil, denn dadurch werden die Drogenfahnder nicht arbeits-
los.

 

Selbstverständlich darf in der ganzen Werbeflut das  Herbst-Highlight  des Jahres nicht
untergehen und so wird auf den  Hanfwandertag am  1. Oktober hingewiesen.   Dies ist
jene Veranstaltung,  für welche  sich die  Grüne Sozialsprecherin  Birgit Hebein  im Mai
dieses Jahres stark machte.

 

Screen: hanf-hanf.at

 

Dass am Hanfwandertag  eine SUPER Stimmung herrschen wird bezweifeln wir nicht. Diese
wird wahrscheinlich vom Verbrauch der „Gratis Papers“ während der Wanderung  abhängig
sein. Allerdings bezweifeln wir ernsthaft, dass ein normaldenkender Mensch seriös über Dro-
gen und deren Konsumation  informiert werden kann.

 

Ganz interessant finden wir das Äffchen.   Bedeutet dies,  dass man nach der Teilnahme an
diesem Wandertag einen „Affen“ (Folgeerscheinung nach Berauschung)  hat oder sich mit
dieser zum Affen macht?  Auch werden sich die Kaufleute auf der Mariahilfer Straße tierisch
darüber freuen,  wenn eine Horde Bekiffter auf der beliebten  Einkaufsstraße ihre Drogen-
party feiert.

 

Nun haben  wir der  Justizministerin Beatrix Karl  einen kleinen  Einblick in  die heimische
Drogenwelt gewährt und sind neugierig wie ernst ihre Worte: „Ich habe keine Toleranz für
Menschen, die mit der Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen spielen“  zu nehmen
sind.

 

*****

2011-09-28
 

Das Leben ist ein Zufall


Es lässt uns keine Ruhe

Die massiven Probleme der Wiener Taxiunternehmer(innen) bezüglich der Androhung
der Kündigung ihrer Funkverträge bei den Fahrtenvermittlern „40100“ und „31300“
und die  erstaunliche Empfehlung  Letzteren  lassen uns nicht in Ruhe.  Dabei geht es
aber primär nicht um das Verhalten dieser, da sich diese logischerweise eine ungeliebte
Konkurrenz vom Leib halten wollen.
 
Wir sind vielmehr an den Gründen des Verhaltens der Taxiinnung interessiert, die ihre
Mitglieder in dieser Angelegenheit schmählich in Stich lässt und ganz offen die Funk-
fahrtenvermittler unterstützt. Bei unseren noch immer andauernden Recherchen sind
wir auf zwei Artikel der Tageszeitung „Die Presse“ gestoßen, die das Thema Funkzent-
ralen vs.  „myTaxi „ am Rande streifen.
 
Aus denen lässt sich der Schluss ziehen, dass der Fahrtenvermittlern „40100“ die treib-
ende Kraft ist und die Funkzentrale „31300“ lediglich die Gunst der Stunde nützt,  um
im Fahrwasser von „40100“ mitsegeln zu können.
 
Zu diesem Erkenntnis kommen wir deshalb, weil sich kein Vertreter von 31300 öffentlich
äußert. Das kann man von 40100 nicht behaupten, deren Boss, Leo Müllner, mit den
Worten:   „Das handhabt 31300 genauso“,  die Androhungen der Vertragskündig-
ungen bei der Verwendung von  „myTaxi“  zu rechtfertigen versucht.   Aber zu den
Aussagen des  Herrn Müllner,  die  in  der Tat  erstaunlich sind,  kommen wir später im
Laufe des Beitrags zurück.
 
Screen: diepresse.com
 
Martin Hartmann,  Geschäftsführer des Taxifunks  „40100“  versucht mit Argumenten
negative Aspekte von  „myTaxi“  herbeizureden. Dieses Verhalten finden wir auch logisch,
da  es  immerhin darum geht,  eine ernstzunehmende  Konkurrenz nicht groß werden zu
lassen.
 
Erstaunlicher geht es in diesem  „diepresse.com“-Beitrag zu.
 
Screen: diepresse.com
 

Erstaunliche Erklärungsversuche

Der  oberste  Boss der Taxifunkzentrale,  Leo Müllner,  vergleicht die  Verwendung von
„myTaxi“ mit  Ehebruch und meint: „Wenn deine Frau dich betrügt, lässt du dich ja auch
scheiden.“ Mit dieser Aussage versucht er die angedrohten Kündigungen der Funkverträge
zu rechtfertigen, falls die Dienste von „myTaxi“  in Anspruch genommen werden.
 
 „Das große Problem ist“,  meint Müllner,   „dass  es  Lenkern wirtschaftlich nicht gut geht.
Durchschnittlich 35.000 Euro Jahresumsatz pro Taxi, minus Steuern und Ausgaben. Aber
ohne unsere Vermittlung wäre das noch weniger.“   Die hohen monatlichen Gebühren zu
senken, sei aber nicht möglich,“ wiegelt er ab: „Ein bisschen muss auch für uns bleiben.“
 
Na ja,  da  sollte  doch  der Boss der Fahrtenvermittlung froh sein,  wenn den Taxiunter-
nehmern eine zusätzliche Umsatzsteigerung via „myTaxi“ geboten wird.  Und dass ohne
die Vermittlung von „40100“ noch weniger Umsatz zu machen sei glauben wir nicht.  Da
dürfte Müllner an Selbstüberschätzung leiden.   Denn potentielle Fahrgäste wissen immer
einen Weg sich ihr Taxi zu organisieren und dazu wird  „40100“ nicht unbedingt benötigt.
Einzig das Faktum der Bequemlichkeit, die dem Fahrgast beim Taxiruf geboten wird, kann
nicht in Abrede gestellt werden. Aber diesen Vorzug bietet „myTaxi“ ebenfalls.
 
Aber selbst  die erstaunlichen Aussagen eines  Leo Müllner  sind noch halbwegs logisch,
wenn auch für uns nicht nachvollziehbar.  Immerhin versucht er so, sich  „myTaxi“  vom
Leib zu halten. Ob eine Kündigung des Funkvertrags,  bei der Verwendung von  „myTaxi“
wirklich  rechtlichen Bestand haben wird,  wird die Aufgabe eines unabhängigen Gerichts
sein, falls es zu einer Klage kommt.
 
Obwohl wir die Gangart der Funkzentralen nicht goutieren, müssen wir diesen zugestehen,
dass diese eine Art Notwehr ist.  Immerhin gilt es, sich ein aufstrebendes Konkurrenzunter-
nehmen vom  Leib zu halten.  Zu prüfen ob diese Vorgangsweise auch  legitim ist,  obliegt
der Justiz,  falls es zu  Rechtstreitigkeiten zwischen  Taxiunternehmer(innen)  und der  je-
weiligen Funkzentrale kommt.
 

Zufälle über Zufälle

Nun bleibt noch immer die Tatsache des erstaunlichen Verhaltens der Fachgruppe für das
Personenbeförderungsgewerbe offen im Raum stehen.   Diese hat bis dato nichts daran
gesetzt  ihren  Zwangsmitgliedern behilflich zu sein und unterstützt  ganz offen die Funk-
zentralen, wie dies im Mail (Stellungsnahme) des Innungsjuristen Dr. Curda ersichtlich ist.
 
Aus Taxiunternehmer(innen)-Kreisen  wird immer  wieder kolportiert,  dass seitens  der
Funkzentrale  „40100“  angeblich ein Einfluss auf die Taxiinnung bestehen soll.   Aber
wie sollte  das funktionieren?  Sind doch  Taxifunkzentralen  lediglich  Fahrtenverkäufer
und nicht in der Interessenvertretung der Taxiunternehmer(innen) vertreten.
 
Ein Sprichwort besagt:  „Die Rache des Journalisten ist das Archiv.“  Und so haben wir
einige Zeit in diesem  gestöbert und wurden tatsächlich fündig.   Wie es der Zufall will,
ist Leo Müllner seit dem Jahr 1982  Chef der Funkzentrale „40100“ oder zumindest ein
Mann der dort das Sagen hat.
 
Zufälligerweise bekleidet dieser Leo Müllner seit 1975 laufend Mandate in Fachgruppen
und Fachverbandsausschüssen.   Ab dem Jahr 2003 war er Obmann des allgemeinen
Fachverbandes des Verkehrs. Also kurz zusammengefasst, der Mann ist ein hochrang-
iger Funktionär der Wirtschaftskammer und somit sein eigener Interessensvertreter.
 
Aber es gibt noch einen weiteren Zufall. Leo Müllner ist politisch dem Wirtschaftsbund
zuzuordnen. Und zufälligerweise ist der Fachgruppenobmann der Fachgruppe für
das Personenbeförderungsgewerbe Wien, Christian Gerzabek, ein Mandatar des Wirt-
schaftsbundes.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, denn besteht das Leben nicht aus lauter Zufällen?
Nun überlassen wir es den geneigten Leser(innen) selbst zu beurteilen,  was sie von
dieser Anhäufung von Zufällen halten und wie sie diese bewerten wollen.   Für Leser-
(innen) die erst bei diesem Beitrag eingestiegen sind, geben wir nachfolgende Verlink-
ungen an,  um eine Suche zu ersparen.   „Offener Brief an Hrn. Dr. Christoph Leitl“ 
„Es brummt doch  – TEIL1 und TEIL2“.

 

*****

2011-09-16
 

Türkisches Deutschland


Schweinefleischzwang im Kindergarten und

nach Beendigung der Schule in die Sklaverei

Wussten Sie,  dass  in Deutschland mit den  Türk(innen)  furchtbare Dinge passieren?

Folgende unglaubliche  Behauptungen werden auf der Webseite  „turkishpress.de“
aufgestellt.


So werde bereits im Kindergarten den türkisch stämmigen Kinder untersagt türkisch zu

sprechen und außerdem würden sie gezwungen,  verabscheuungswürdiges Schweine-

fleisch zu essen.

 

Die deutsche Unterdrückungsmaschinerie fände dann in der Schule ihre Fortsetzung.

In der Grundschule müssten türkisch stämmige Kinder stets Klassen wiederholen um

zu verhindern, dass diese eine höhere Schule besuchen können.  Wörtliches Zitat:

„Zum Ende des 4. Schuljahres kriegen wir regelmäßig die Empfehlungen (Quittung

der Lehrer) für unsere Kinder, nicht auf Gymnasien zu schicken wie die deutschen

Kinder. Nein die Empfehlungen lauten ganz klar Hauptschule und höchstens wenn

überhaupt Realschule, was anderes kommt nicht in Frage ist sogar absolut ausge-

schlossen und unmöglich.“

 

Nach Beendigung der Schule ginge es ab in die Sklaverei.   Denn Türk(innen) seien
Sklaven und Gefangene der Deutschen. Sie erhielten keine Nahrung, denn ein leerer
Magen sowie schlechte Kleidung und Probleme bei der Wohnungssuche seien stetige
Begleiter auf ihrem Weg.   Alle ihre Beschwerden verliefen im Sand,  es wurde alles
gescheit unter den Teppich gekehrt, als ob nie was passiert wäre.

 

Die Türken sind die Juden des Dritten Reiches

Der Autor auf  „turkishpress.de“  meint weiter,  dass die Deutschen damals Juden
systematisch in Massen vernichtet haben.   Wie beruhigend dies aus dem Mund eines
Moslems zu hören,  denn immerhin ist die Vernichtung Israels und seines Volkes,  Pro-
gramm in den meisten islamischen Ländern.

 

Heute seien die Türken die Juden Deutschlands.   Und nachdem es den Deutschen
nicht mehr erlaubt sei zu töten,  bedienen sie sich anderer Mittel um die Türken zu
quälen, sie psychologisch zu vernichten und ihre Identität auszuradieren.

 

Offenbar  hat der Autor auf  „turkishpress.de“  nicht die geringste Ahnung, was jüd-
ische Bürger(innen) während des „Dritten Reiches“ in Deutschland tatsächlich erdulden
mussten.  Sein absurder Vergleich ist eine Beleidigung gegenüber den 6 Millionen um-
gebrachten Juden und dem heutigen jüdischen Volk.

 

Zeit für den aktiven Kampf

Nun wäre es für Türk(innen) an der Zeit dem ein Ende zu machen,  sich aus den Ket-
ten zu befreien und aktiv den Kampf zu unterstützen.   Da die Türk(innen) mit drei
Millionen Menschen die größte Minderheit in Deutschland darstellen,  wird eine Änder-
ung der Verfassung gefordert.

 

Hier einige Forderungen:  Autonomie für die Türken in Deutschland mit dem Ziel einer

unabhängigen Verwaltung.  Türkisch als zweite Amtssprache.  Türkische Schulen und
Universitäten in denen ausschließlich türkisch gesprochen wird. Türkische Lehrer und
türkische Professoren, türkische Doktoranden. Türkisches Parlament, türkische Polizei,
türkische Justiz und türkisches Militär.

 

Zu guter Letzt,  lässt der Autor des Beitrags auf der Webseite „turkishpress.de“ ganz
unverhohlen folgende Drohung im Raum stehen:   „Die deutsche Regierung sollte lang-
sam aber sicher anfangen, tiefgründig darüber nachzudenken, wen sie auf ihrem Schoß
sitzen lässt und wem sie das Köpfchen streichelt, Sicherheit gewährt und 5 Euros in die
Taschen steckt, bevor es zu spät ist.“

 

Das sind einige,  von uns kommentierte Textauszüge eines Beitrags auf der Webseite

„turkishpress.de“.  Wir setzen absichtlich keinen Direktlink, da wir für diese Internet-

Plattform nicht einmal Negativwerbung betreiben wollen.   Geneigte Leser(innen) die
sich den kompletten Beitrag mit all seinen Schwachsinnigkeiten  antun wollen, müssen
leider die besagte Webseite über ihren Browser aufrufen.

 

An und für sich beschäftigen wir uns nur mit österreichischen Themen,  da es aus der
Alpenrepublik ohnehin genug Erstaunliches zu berichten gibt.   Zwei Gründe sind es,
warum wir diesen Beitrag verfassten.
 

Zwei Gründe für unseren heutigen Beitrag

Erstens:   Die Webseite  „turkishpress.de“  fiel uns bereits im Vormonat mit einem
Beitrag auf,  in dem folgendes wörtliches Zitat enthalten war:

 

„Vielleicht müssen ja mal paar Österreicher im Kugelhagel eines terroristischen
Anschlages sterben,  damit wir  über  ihre verfehlte  Ausländerpolitik herziehen
können und unserer  Respektlosigkeit und  Geschmacklosigkeit zum Ausdruck
bringen können.“

 

Zweitens:  Den Deutschen scheint ihre fehlgeschlagene  Einwanderungspolitik völlig zu
entgleiten.   Solche Zustände könnten sich über kurz oder lang auch in  Österreich ab-
spielen, wenn nicht ein zeitgerechtes Umdenken seitens der Regierung einsetzt. Denn
bei uns sieht es bezüglich ungezügelter Einwanderung nicht viel anders aus.

 

*****

2011-08-20
 

Part of the game


Dasselbe Spiel, aber mit SPÖ-Besetzung

Im Beitrag „Das Scheuch Urteil“ haben wir behauptet, dass die Justiz offenbar der
Politik dienlich ist. Wir begründeten dies mit den völlig unterschiedlichen Urteilen
(Strafhöhen) gegen den ÖVP-Politiker Wilhelm Heissenberger (vollendeter Wahl-
betrug) und gegen den FPÖ/FPK-Politiker Uwe Scheuch (versuchter Geschenk-
annahme als Amtsträger).

 

Dass wir mit unserem Beitrag offenbar nur an der Oberfläche gekratzt haben, be-
weist eine heutige Aussendung der FPÖ. Laut dieser soll die SPÖ-Landeshauptfrau
von Salzburg, G. Burgstaller, dasselbe Verhalten wie Scheuch an den Tag gelegt
haben.

 

Screen: Krone Zeitung (Printausgabe vom 07.08.11)

 

Zusätzlich soll Burgstaller mit dem russischen Investor in Kontakt getreten sein und

im Voraus 800.000,- Euro für die Osterfestspiele kassiert haben. Diese sollten eine

Art Anzahlung für die Verleihung der Staatsbürgerschaft gewesen sein. Nach der

Staatsbürgerschaftsverleihung sollten noch weitere 1,2 Millionen Euro fließen.

 

Nun soll das Verhalten von Burgstaller kein Persilschein für Scheuch sein. Allerdings
finden wir es erstaunlich, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft die Ermittlungen
gegen  Burgstaller einstellte.  In der Folge gab es keine Anklage,  kein Verfahren
und somit auch keine Verurteilung.

 

Politische Gegner mit Hilfe der Justiz eliminieren?

Offenbar wurde hier von einer politisch orientierten Justiz mit zweierlei Maß ge-
messen. Ob sich die bei der Justiz intervenierenden Parteien damit einen Gefallen

getan haben, sei dahingestellt. Möglicherweise wird sich die Gangart gegen Uwe
Scheuch als Bumerang erweisen.

 

Selbst rechtsunkundige Personen können damit erkennen, dass man mittels der

Justiz eine aufstrebende und immer stärker werdende FPÖ politisch abtöten will.

Das ganze Justizdebakel rund um Uwe Scheuch erinnert uns an Politprozesse a la

Kasachstan.

 

Ach ja, ist dort nicht ein ehemaliger SPÖ-Spitzenpolitiker als Berater des Diktators

Nasarbajew tätig? Möglicherweise kamen von dort (un)geeignete Ratschläge, wie
man sich eines politischen Gegners entledigen soll,  wenn man diesen bei freien
Wahlen nicht schlagen kann.

 

Nazi ist out, Einsperren ist in

Das ganze Szenario erinnert an ein wenig an die seinerzeitige Waldheim – Bundes-

präsidentenwahl.  Damals  begnügte man sich aber noch den politischen Gegner
samt seinem Pferd in die Nazi-Ecke zu stellen.  Diese Gangart ist aber völlig  aus-
gereizt und lockt niemanden mehr hinter dem Ofen hervor.

 

Offenbar  glaubt man nun  ein neues Wundermittel gegen unliebsame politische

Mitbewerber gefunden zu haben. Man lässt sie verurteilen und einsperren. Dass
diese Methode mit absoluter Sicherheit nach hinten losgehen wird, dass können
sich die Initiatoren solcher fragwürdigen Methoden schon jetzt ins Parteiprogramm
schreiben.  Die Polit-Strategen in der FPÖ werden solche undemokratischen Vor-
gehensweisen tunlichst auszunützen zu wissen.

 

Das Traurige dabei ist nur, dass Kräfte in der  Justiz bei diesen politischen Spielen
mitmachen und dabei das ohnehin schon angekratzte Image der Gerichtsbarkeit
noch mehr verschlechtern.  Es  gibt genügend anständige  Personen im Justiz-
apparat.  Diese  sollten  schnellstens  aufstehen  und  den politisch motivierten
Trauerspielen  ein  Ende  setzen,  bevor  Österreich  auf  derselben  Stufe wie
Kasachstan steht.

 

*****

2011-08-07
 

Das Scheuch-Urteil


Erstaunlich hohe Strafe

Der  stellvertretende  Kärntner  Landeshauptmann  und  FPK – Obmann,  Uwe Scheuch,
wurde heute am LG Klagenfurt wegen  „versuchter Geschenkannahme als Amtsträger“,
zu eineinhalb Jahre Haft  (sechs Monate davon unbedingt)  verurteilt.

Scheuch  soll  im  Jahr 2009 einem russischen Investor,  gegen eine Parteispende,  die
österreichische  Staatsbürgerschaft  angeboten haben. Ein Unternehmensberater hatte

das  Gespräch  heimlich  aufgezeichnet.  Der Deal kam nie zustande. Ob die verhängte
Strafe gerechtfertigt  ist  wird  im  politischen  Auge  des  jeweiligen Betrachters  liegen .
Wir bezeichnen es schlichtweg als Justizskandal und können dies auch begründen.

Am  7.Okotober  2010  gestand  Wilhelm Heissenberger , ÖVP-Bürgermeister  der  Ge-

meinde Unterrabnitz-Schwendgraben (Bgld./Bez. Oberpullendorf), nach vierstündiger
Einvernahme bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Wahlbetrug begangen zu haben.

Heissenberger  hatte bei der burgenländischen Landtagswahl 2010,  insgesamt sech-

zehn (16)  Wahlkarten manipuliert,  Stimmzettel  selbst  ausgefüllt und  die Wahlkarten
dann aufgegeben.  Am LG Eisenstadt wurde er am 30.Juni 2011, zu läppischen sechs
(6)  Monaten bedingt verurteilt.

Nun  stellen  wir  einmal die beiden Personen und ihre begangenen Straftaten gegen-

über.  Beide waren  unbescholtene Ersttäter.  Während es bei Scheuch beim Versuch
blieb,  vollendete Heissenberger  seine Tat.  Für uns  stehen daher  die eklatant unter-
schiedlich  verhängten Höhen  der  Strafen in keiner Relation. Mit diesen Urteilen hat
die Justiz bewiesen, dass sie offenbar der Politik dienlich ist.

Die Reaktionen

Im  SPÖ-Lager und bei den Grünen war die Freude nach der Urteilsverkündung groß.
Dies  beweisen  auch  zahlreiche Pressaussendungen dazu.  Immerhin hatten sie es
mit Hilfe der Justiz geschafft, einen politischen Gegner abzuzschiessen. Wer weiß ob
ihnen dies auch bei Wahlen gelungen wäre.

Unverständlich hingegen sind die Reaktionen der ÖVP. Kärntens Wirtschaftskammer-
präsident  Franz Pacher  über  Scheuch:  „Solange  diese  Person in ihren  Ämtern ist,
muss  jeder  Unternehmer  in  Kärnten  fürchten,  dass  alles  beim  Alten  bleibt:  Eine
personifizierte gefährliche Drohung für alle, die in Kärnten investieren wollen.“

ÖVP-Obmann Josef Martinz: „Ich hätte mir erwartet, dass Scheuch nach diesem Urteil

alle Ämter ruhend stellt. Nachdem er das nicht tut, stellt die ÖVP Kärnten ab heute die
Koalition mit der FPK ruhend, bis das rechtskräftige Urteil vorliegt.“

Erstaunlicherweise  hatten  ÖVP-Politiker  seinerzeit  keinerlei  Bedenken,  dem damal-

igen  ÖVP-Bürgermeister  von  Unterrabnitz-Schwendgraben , Wilhelm  Heissenberger,
nach  seinem  Geständnis  des  Wahlbetruges,  ihr  volles  Vertrauen  auszusprechen.
Immerhin hatte der  Mann neben seinem begangenen Wahlbetrug, ein fundamentales
Grundrecht  einer  Demokratie mit den Füßen getreten.

*****

2011-08-02
 

Helmut Elsner ist frei


Knalleffekt in der Causa Elsner

Darf man  den heutigen Radiomeldungen Glauben schenken ist  Helmut Elsner ab sofort
ein freier Mann. Einem neuerlichen Antrag auf Haftunfähigkeit wurde heute stattgegeben.
Grund zur besonderen Freude besteht jedoch für den Ex-Banker nicht,  denn der Enthaft-
ungsbescheid schrammte nur knapp am Totenschein vorbei.

Jedenfalls hat  die österreichische  Justiz  in dieser  Angelegenheit in  letzter Minute  die

Kurve gekriegt. Denn wie mit einem totkranken Mann, der bereits einen erheblichen Teil
seiner Haftstrafe verbüßt  hatte umgegangen wurde,  spottete jeder  menschenwürdigen
Beschreibung. Ob Elsner jemals wieder genesen wird steht in den Sternen.

Offenbar  hatte  es  die  Justiz  nun  endlich  in  der  Causa  Elsner  vorgezogen,  gewissen

politischen  Kreisen  nicht  mehr  dienlich zu sein,  um den  bereits anhaftenden  Ruf  einer
Bananenrepublik-Justiz wieder loszuwerden. Es war höchst an der Zeit, dieses menschen-
unwürdige und zuletzt sogar lebensgefährliche juristische Polit-Schauspiel zu beenden.

Elsner bleibt trotzdem ein verurteilter Straftäter

Allerdings darf  die Enthaftung von Elsner  nun auch nicht als Persilschein für seine Taten
angesehen werden. Er hatte veruntreut und betrogen und wurde zu Recht zur Verantwor-
tung gezogen.  Jedoch war  der Ex-Banker „nur „  ein Mittäter  und hier liegt der Hase im
Pfeffer.

Elsner hat diese Straftaten mit Sicherheit nicht alleine durchgezogen. Selbst als BAWAG-
Chef war er dazu eine Nummer zu klein.  Die seinerzeit verhandelnde  Richterin Claudia
Bandion-Ortner, die nach dem Urteil zufälligerweise Justizministerin wurde,  hatte weder
am Verbleib der Beute noch an Mittätern gesteigertes Interesse.

Wir wissen  nicht ob man Helmut Elsner in der Haft gebrochen hat und er möglicherweise
seinen Kampf aufgibt. Wünschenswert wäre es allemal, dass der Ex-Banker wieder seine
Gesundheit erlangt  und anschliessend reinen Tisch macht.  Möglicherweise wird nun bei
einigen  roten Kapitalverbrechern,  die in  die Betrügereien  involviert waren  und bis dato

ungeschoren blieben, ein erhöhter Bedarf an Kopfschmerz-Tabletten bestehen.

Eine Lektion für Claudia Bandion-Ortner

Und  da  wäre  noch  die  Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner.  Ihr  erstaunliches
Engagement während des Elsner-Prozesses war noch bedingt verständlich. Ließ es doch
der Ex-Banker an jeglichem Respekt ihr gegenüber missen, zeigte sich unkooperativ und
präpotent.  Zu  diesem  Zeitpunkt hatte  Elsner vermutlich  noch an  eine  Rückendeckung
seiner hochrangigen roten Mittäter geglaubt.

Allerdings war das Verhalten von Bandion-Ortner als Justizministerin spätestens zu dem
Zeitpunkt  höchst  bedenklich,  als  es  sich herausstellte  dass  Elsner  auf Grund  seines
gesundheitlichen  Zustandes nicht  mehr haftfähig  war und  ein Enthaftungsantrag  nach

dem anderen abgelehnt wurde.

Spätenstens zu diesem Zeitpunkt hätte sie ein Machtwort sprechen müssen. Dies tat sie
bekanntlicherweise nicht.  Ob es an der persönlichen  Antipathie gegenüber  Elsner lag
oder ob  sie auf Grund  einer eventuellen von oben angeordneten politischen Order un-

tätig blieb wird wohl ihr Geheimnis bleiben.

Hoffentlich hat  die Richterin  Bandion-Ortner ihre Lektion aus dieser Geschichte gelernt.

Sie  wurde  von  politischen Mächten  geködert und missbraucht.  Als  man  ihrer Dienste
überdrüssig war  wurde wieder aus  Amt und Würden entlassen.  Schon Bismarck sagte,
wer sich in die Politik begibt sollte sich hohe Stiefeln anziehen. Menschlich stellt sich für
uns jedoch die Frage, ob Claudia Bandion-Ortner beim Schminken noch in den Spiegel
schauen kann.

*****

2011-07-07
 

Politisches Todesurteil für Elsner fix?


Bis jetzt haben wir recht

Wir haben bereits vor einiger Zeit etliche Beiträge über das verhängte  Urteil und die Haft
des Ex-Bankers  Helmut Elsner geschrieben. Der wurde  seinerzeit von  seinen roten Ge-
nossen im  Zuge des  Wahlkampfs zur Nationalratswahl 2006,  den Schwarzen zum Fraß
vorgeworfen um von anderen eigenen Skandalen abzulenken. Die daraus entstandenen
Konsequenzen sind jedem hinlänglich bekannt.

Wir haben  auch in jüngster Zeit in Beiträgen  die Frage gestellt, warum man Elsner auf

Grund  seines wirklich  schlechten  Gesundheitszustandes  nicht  nach  Hause entlässt,
hat  er  doch  einen  erheblichen  Teil seiner Strafe  bereits abgesessen.  Wir  vermuten
dass des Ex-Banker noch  im  Besitz von Beweismitteln  ist,  welche so  manchen hoch-
rangigen  roten Genossen schwerste  Sorgen bereiten.  In der Suchfunktion von dieser
Webseite  kann  der/die  geneigte Leser(in)  unter dem Schlagwort  „Elsner“ sämtliche
Beiträge diesbezüglich abrufen.

In jüngster Zeit beschäftigt sich auch die Tagespresse mit der Causa Elsner sehr intensiv.

In  etlichen  Blättern  können wir  unsere  gestellten Fragen  und Kommentare wieder  er-
kennen. Das bringt uns zur Annahme,  dass wir mit unserer Theorie nicht falsch gelegen
sind.

Bei aller  Antipathie die wir für Helmut Elsner hegen,  so darf und kann mit einem Menschen

nicht umgegangen werden. Denn mittlerweile ist eine weiter Haft des Ex-Bankers auf Grund
seines  Gesundheitszustandes nicht mehr  zu verantworten.
 
Würde Elsner  weiterhin im Gefängnis  bleiben  müssen,  wäre dies  menschenrechtswidrig
und widerspreche sämtlichen internationalen  Menschenrechtsabkommen. Selbst  Mördern
wurden  in  Österreich  mehr Rechte zugesprochen. Hier nachfolgend zwei Beispiele.

Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit

Ein  77-jähriger Türke  erschoss einen  vermeintlichen Nebenbuhler  und schnitt  ihm als
Draufgabe  noch  seinen  Penis  ab.  Am LG Wr. Neustadt  erhielt  er  im  Jahre 2008,  für
diese Tat zwanzig Jahre  Haft wegen Mord  und anschließende  Einweisung in eine  An-
stalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Eineinhalb  Jahre  später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen,  da in einem

Gutachten festgestellt wurde ,  dass er körperlich stark abgebaut hatte  und daher  keine
Gefahr mehr für die Menschheit darstellt.

Raubmörderin in Freiheit

Eine 80-jährige  Frau erschlug  ihre 78-jährige  Nachbarin mit 68 Hieben und beraubte sie
anschließend.  Um  eine  Person mit knapp  70 Hieben zu  erschlagen ist ein Mindestmass
an körperlicher Kraft Voraussetzung.

Die Täterin  erhielt für ihre Tat 18 Jahre Haft.  Offensichtlich schwanden im Gefängnis ihre

Kräfte und  sie wurde  nach 2 Jahren wegen Haftunfähigkeit nach Hause entlassen.  Dies
nutzte die Dame aus und verschwand sofort nach Polen, wo sich ihr Gesundheitszustand
erstaunlicherweise  schnell  besserte.  Die polnische  Justiz hat die  Mörderin nicht  mehr
nach Österreich  ausgeliefert und  so darf sich  dieses bis zu ihrem  Lebensende der Frei-
heit erfreuen.

Die Angst vor Elsners Gesundung

Möglicherweise befürchten so einige rote Genossen, dass der tatsächlich schwer erkrankte
Elsner in Freiheit wieder gesunden könnte und reinen Tisch macht.  Denn der Mann ist zäh
wie es sich bis dato herausstellte und will einfach nicht sterben.  Dabei hat er noch unwahr-
scheinliches Glück gehabt, dass er bis jetzt noch nicht beim Duschen ertrank und ihm auch
sonst noch kein erstaunlicher Unfall widerfuhr.

Der BZÖ-Menschenrechtssprecher  Abg. Gerald Grosz bringt es in einer heutigen Presse-
aussendung  auf den  Punkt und meint:   „Die Justiz  in Österreich vollzieht  im Auftrag der

SPÖ de facto politische Todesurteile. Elsner darf nicht freigelassen werden, da ansonsten
die Gefahr besteht, dass er weitere Kapitalverbrecher im Umfeld der anscheinenden SPÖ-
Bankenmafia auffliegen lässt“.

„Er  ist  das  Bauernopfer,  der für das  mafiöse Syndikat SPÖ,  BAWAG,  Gewerkschaft und
Arbeiterkammer seinen Kopf hinhalten muss. Unabhängig von Elsners Schuld im Rahmen
des BAWAG-Konkurses sei eine weitere Haft gesetzlich nicht mehr gedeckt. Elsner ist frei-

zulassen und einer ordentlichen medizinischen Betreuung zuzuführen“.

Damit hat Grosz nicht unrecht, denn wie sich die Justiz derzeit in der Causa Elsner verhält

hat nichts  mehr mit dem ordentlichen  Rechtsstaat Österreich zu tun,  sondern gleicht viel-
mehr dem Verhalten in einer Bananenrepublik.

Bandion-Ortner fragen

Grosz stellt  sich weiters die Frage warum es möglich ist,  dass die  anderen Schuldigen
nicht  sitzen,  sondern dass  diese roten  Kapitalverbrecher auf  den  Golfplätzen  dieser
Erde Champagner schlürfen, während Elsner als das alleinige Bauernopfer für sozialis-
tische Wirtschaftspolitik büßt.

Diese  Frage  wird ihm  wohl nur  die Ex-Justizministerin  Claudia Bandion-Ortner  beant-
worten können. Für diese war nicht einmal der Verbleib der Beute von Bedeutung. Einen
Termin  wird Grosz  wohl bekommen,  denn Bandion-Ortner hat nun genügend Zeit.  Seit

ihrer  Absetzung  vom Posten der  Justizministerin wurde  sie nicht  einmal mehr  von der
Seitenblicke-Redaktion eingeladen.

*****

2011-07-06
 

Wahlbetrugsprozess: Das Urteil


ÖVP-Bürgermeister als Wahlbetrüger

Am 7.Okotober 2010 gestand Wilhelm Heissenberger, ÖVP-Bürgermeister der Gemeinde
Unterrabnitz-Schwendgraben (Bgld./Bez. Oberpullendorf),  nach vierstündiger Einvernah-
me bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Wahlbetrug begangen zu haben.

Damit hatte er als Politiker gegen ein wichtiges Grundrecht und Gesetz einer Demokratie
verstoßen.  Anstatt den  Mann mit  sofortiger Wirkung aus seinem Amt zu entheben, spra-
chen ihm  die  VP-Gemeinderäte  in einer  Fraktionssitzung  am selbigen Tag,   noch das
Vertrauen aus. Dies berichteten wir seinerzeit im Beitrag „Witzpartei ÖVP“.

Offenbar hatte  die  ÖVP-Fraktion  keinerlei  Probleme  damit,  dass ein  ÖVP-Politiker ein
fundamentales Grundrecht einer Demokratie mit den Füßen getreten hatte. Dass es nach
dem Geständnis zu einer Anklage kommen musste war klar.  Wir haben zwar nicht erwar-

tet,  dass Heissenberger  die Höchststrafe bekommt,  jedoch hofften  wir auf  ein Urteil mit
Signalwirkung.

Das Urteil

Heute  fand  im LG Eisenstadt  der  Prozess  gegen Heissenberger statt.  Die Korruptions-
staatsanwaltschaft  warf dem  Ex-Bürgermeister vor,  bei der burgenländischen Landtags-
wahl 2010  insgesamt  16 Wahlkarten manipuliert,  Stimmzettel selbst  ausgefüllt und  die
Wahlkarten dann aufgegeben zu haben. Heissenberger zeigte sich auch im Gerichtssaal
geständig. Ein Widerrruf seines früheren Geständnisses wäre wohl auch zwecklos gewe-
sen.

Der Strafrahmen  für die von  Heissenberger begegangene Straftat beträgt  zwischen mind-

estens 6 Monaten und höchstens 5 Jahren Freiheitsstrafe.  Wie bereits erwähnt,  haben wir
ein Urteil mit Signalwirkung erwartet, um anderer Politiker vom Wahlbetrug abzuschrecken.
Da  haben  wir uns  gründlichst geirrt.  Der  Ex-Ortschef  von  Unterrabnitz-Schwendgraben
wurde zu  6 Monaten bedingt  und einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt.  Das Urteil ist
nicht rechtskräftig.

Entwertung eines demokratischen Grundrechts

Bei allen  Respekt gegenüber  der Justiz,  bezeichnen wir  dieses Urteil  als Witz.  Es hat
weder  Signal- noch  Abschreckungswirkung.  Ausserdem ist eine derart milde Strafe für
einen  Wahlbetrug   durch  einen  Politiker,  ein  Schlag   ins  Gesicht   einer  Demokratie. 
Freie  und  geheime  Wahlen  sind ein  fundamentales und  wichtiges Grundrecht  eines
jeden demokratischen Staatsgefüge.

Ein Wahlbetrug entwertet dieses Grundrecht. Offenbar sah dies das Gericht nicht so, denn
anders können  wir uns  dieses äußerst  milde Urteil nicht erklären. Aber zumindest wurde
einmal der Wert eines Grundrechts im demokratischen Österreich taxiert. Das ist immerhin

schon auch etwas wert und man kann sich in Zukunft danach richten.

Kuriosum am Rande. Der Angeklagte,  Wilhelm Heissenberger, erbat sich nach der Urteil-
verkündung  Bedenkzeit.  Man  bedenke,  der  Mann  hatte  die Mindeststrafe  ausgefasst.

Alles darunter wäre ein Freispruch gewesen. Hatte sich der ÖVP-Politiker möglicherweise
so einen  erwartet und  dies nach  dem Motto:  „Es ist nicht wichtig wie gewählt, sondern
wie ausgezählt wird“ gerechtfertigt?

*****

2011-06-30
 

Anklage wegen versuchten Mordes


Respekt wem Respekt gebührt

Wir betrachten  zwar die Justiz  immer mit einem  kritischen Auge,  scheuen aber nicht
davor zurück justizangehörigen Personen  Respekt zu zollen,  wenn dieser angebracht
ist.  Im konkreten Fall möchten wir der Richterin Karin Beber unseren Respekt zollen.
Bekanntlicher Weise hatte der rumänischen Zuhälter Adrian Bogdan N., alias  „Cretu ,
am 15. Mai 2010,  vor einer Diskothek im  10. Wiener Gemeindebezirk, die rumänische
Prostituierte Florentina M. vorsätzlich in Brand gesteckt, weil sich diese weigerte Schutz-
geld zu bezahlen.  (Es gilt die Unschuldsvermutung).

Geheimnis gelüftet

Zu unserem  Erstaunen gab es für diese abscheuliche Tat lediglich  eine Anklage wegen
schwerer  Körperverletzung.  Wir  haben  bereits  im  Beitrag  „Gleiches Recht für alle?“
angemerkt, dass es wohl das Geheimnis der Staatsanwältin bleiben werde, warum es in
diesem Fall keine Anklage wegen Mordversuchs gab.
Wenn jemand den Kopf eines Menschen mit Benzin übergießt und anzündet,  muss der-
jenige damit  rechnen, dass  diese  Person eines  qualvollen Todes  stirbt.  Auch geschah
die Tat  nicht im Affekt,  denn der Benzinkanister  wurde dafür eigens  aus dem nahe ge-
parkten Pkw geholt.
Nun dürfte  das Geheimnis der  anklagenden Staatsanwältin  gelüftet sein,  denn wie wir
aus gut informierter Quelle unterrichtet wurden, beruhte die Anklage wegen Körperver-
letzung auf einem Deal.

Das Singvogerl Cretu

Weil   Cretu nach seiner Festnahme wie ein Vogerl gesungen hatte und den vernehmen-
den  Ermittlern  einige rumänische  Kriminelle am Silbertablett  servierte,  verzichtete man
auf eine Anklage wegen Mordversuchs und belohnte den Zuhälter damit, sich nur wegen
Körperverletzung vor Gericht verantworten zu müssen.
Es gibt bei Gericht immer wieder  Deals die Straftäter dazu bewegen sollen mit ihrem Wis-
sen, zur Aufklärung  ungeklärter Straftaten beizutragen.  Von Moral kann man dabei zwar
nicht sprechen, aber man kann durchaus zwischen akzeptablen und inakzeptablen Deals
unterscheiden.

Inakzeptabler Deal

Dieser Deal  fiel eindeutig unter die Kategorie inakzeptabel,  denn den Kopf einer Person
mit Benzin zu übergießen und ihn anschließend in Brand zu stecken, kann beim besten
Willen keine Körperverletzung mehr sein.
Das sah vermutlich die Richterin Karin Beber genauso.  Nach den  Ausführungen der
Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich,  war für die  verhandlungsführende Richterin
die Anklage wegen Körperverletzung offenbar nicht mehr nachvollziehbar.
Das Gericht erklärte sich nach zweitägiger Verhandlung für nicht zuständig.  Laut Beber
ergab das bisherige Beweisverfahren den dringenden Verdacht in Richtung versuchten
Mordes.  Damit ist  klar gestellt,  dass sich der rumänische Zuhälter „Cretu“  und seine
zwei Komplizen in absehbarer Zeit vor Geschworenen verantworten müssen.

Unseren Respekt Frau Rat

Für diese Entscheidung sprechen wir der Richterin Karin Beber unsere Hochachtung und
vollen Respekt aus. Diese Frau hat ein gesundes Gespür für Gerechtigkeit, auch wenn es
sich „nur“  um eine  rumänische Prostituierte  gehandelt hat  und Cretu  glaubte durch
seine Wamserei, seinen Kopf aus der Schlinge ziehen zu können.

*****

2011-03-15
 

Gleiches Recht für alle?


Lebende Fackel

Im Mai des Vorjahres steckte ein rumänische Zuhälter eine rumänische Prostituierte in Brand,
weil sich diese  weigerte Schutzgeld zu bezahlen.  Der Vorfall spielte sich im  10. Wiener Ge-
meindebezirk, vor einem einschlägigen rumänischen Lokal ab.

Bei dieser abscheulichen Tat, waren dem Gewalttäter zwei Landsmänner behilflich.  Während
der eine Mann die Frau festhielt, holte der andere einen Kanister mit Benzin aus  dem Koffer-

raum seines Wagens.  Dann überschüttete er die Frau mit  Benzin und der Zuhälter zündete
sie an.

Erschütterndes  Detail  am  Rande.  Zuerst  probierte  der  Gewalttäter  die  Kleidung  seines

Opfers in  Brand zu stecken,  doch dies  funktionierte nicht.  Er lies  jedoch nicht  von seinem
Vorhaben ab  und zündete in  Folge die benzingetränkten Haare der Frau an,  worauf deren
Kopf lichterloh in Flammen stand.

Kein Mordversuch

Dass diese  Frau überlebte,  grenzte ohnehin  an ein Wunder.  Einige Zeit  später wurden die
Täter von der Polizei gefasst und wanderten in Untersuchungshaft. Seit gestern stehen diese
Männer vor Gericht. Angeklagt wurden sie lediglich wegen Körperverletzung.

Das finden wir erstaunlich, denn wer den Kopf eines Menschen mit Benzin übergiesst und
anzündet,  muss  damit  rechnen dass  diese  Person eines  qualvollen Todes  stirbt.  Auch
geschah die Tat nich im Affekt, denn der Benzinkanister wurde dafür eigens aus dem nahe

geparkten Pkw geholt.

Was  die  Staatsanwältin zu  dieser  Anklage  bewogen hat,  wird vermutlich  ihr Geheimnis
bleiben. Wir können nur vermuten, dass hier von einer Anklage wegen versuchten Mordes
abgesehen wurde,  weil es sich beim Opfer  „nur“ um eine rumänische Prostituierte gehan-

delt  hat und  man sich in  Gepflogenheiten rumänischer  Kultur  nicht  wirklich  einmischen
wollte.

Kültür-Urteil

Solche erstaunliche Kultur-Anklagen, sowie daraus resultierende Urteile sind kein Einzel-
fälle. Hier noch eine kleine Kostprobe eines kültürellen Urteils.

Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner  Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf,  Brust
und Hals.

Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Dass die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.

Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht.  Beim Prozess im Straflandesgericht Wien,  wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
versuchten Totschlags verurteilt.

Der Richter  billigte dem Täter zu,  in einer „allgemein begreiflichen,  heftigen Gemütsbe-
wegung“  gehandelt zu haben.  Auf Grund  des Migrationshintergrundes  des Täters kam
man zu  dem Schluss,  dass zwar  „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“,  aber kein Mord-
versuch vorlag.

Erstaunlich  sagen wir,  denn nach  normalem Rechtsempfinden  liegen in  beiden Fällen

Mordversuche vor. Offenbar scheint die kulturelle Herkunft einer Person, bei der Anklage
und dem Urteil eine nicht unerhebliche Rolle zu spielen.

Erstaunliche Unterschiede

Diese Erfahrung musste auch ein Kremser Polizist machen. Dieser erschoss 2009, währ-
end der  Ausübung  seines  Dienstes um  vier Uhr morgens  in einem  Supermarkt  einen
jugendlichen Winbrecher, von dem er annehmen musste, dass dieser bewaffnet sei.  Als
Dank wurde  er zu acht Monaten  bedingter Haftstrafe  verurteilt und darf  noch mit  „zivil-
rechtlichen Forderungen“ der Hinterbliebenen rechnen.

Wir sind zwar nicht in Kenntnis, welche Anklage dem drogensüchtigen, serbischen Früh-
pensionisten (25) 
ins Haus stehen wird,  der das  Kleinkind seiner  Freundin erschlagen
hat,  vermuten aber  dass dieser  mit keiner  Mordanklage zu  rechnen hat,  sondern  mit
einer Körperverletzung mit Todesfolge davonkommen wird.

Dass es  aber zu einer  gerechte Ausgeglichenheit kommt,  versucht man seit geraumer
Zeit, Tierschützer die nur Sachbeschädigungen begangen haben, als terroristische Ver-

einigung darzustellen.

Kritik nicht erwünscht

Alle erstaunlichen  Anklagen und Urteile der  letzten fünf  Jahre aufzuzählen,  würde den
Rahmen dieser  Webseite sprengen.  Wer aber nun  wagt die  Justiz zu kritisieren,  gerät
in die Gefahr,  selbst in  deren  Mühlen zu geraten. Denn nach  Aussage eines  obersten
Richters, grenze die Meinungsfreiheit dort, wo die Unparteilichkeit und das Ansehen der
Justiz gefährdet ist.

Zwar hat unser Beitrag keine gemeinsame Thematik mit dem nachfolgenden, lesenswer-

ten Artikel  (PDF-Download)  des  Dr. Andreas Unterberger,  jedoch  wird  in  diesem der
Nagel exakt auf den Kopf getroffen, was die Überheblichkeit der Justiz betrifft.


Quelle: andreas-unterberger.at

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2011-03-02
 

Erstaunliche Gebührenvorschreibung


Hemmungslos

Beim Abkassieren scheinen  Behörden keine Hemmungen zu haben, auch wenn es augen-
scheinlich nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.  Ein juristisch gebildeter Leser,
hat uns sein  Erlebnis mit der Staatsanwaltschaft Wien  mitgeteilt  und ersucht  um  Ver-
öffentlichung  seiner Geschichte mit  dieser Behörde.  Der  Name des  Betroffenen  ist  der
Redaktion bekannt, wird aber auf Wunsch nicht veröffentlicht.

Durch eine Verleumdung geriet der unbescholtene Pensionist in die Mühlen der Justiz.
Die  Strafverfahren  gegen ihn,  wurden allerdings zwischenzeitlich  wieder  eingestellt.
Da er aber  seinerzeit wissen  wollte  worum  es überhaupt ginge,  bemühte er sich um
Akteneinsicht.  Zu diesem  Zwecke nahm  der Pensionist seine  Digitalkamera mit  und

fotografierte einige Seiten aus dem Akt.

Gebühren fürs Fotografieren

Für das Fotografieren der Seiten, wurden ihm tatsächlich Kosten in Rechnung gestellt,
obwohl der  Gesetzgeber dies  ausdrücklich ausgenommen hat.  Gebühren dürfen nur
dann verrechnet werden, wenn Fotokopien durch die Behörde oder von der Partei an-
gefertigt werden.


Die vorgeschriebene Gebühr fürs Fotografieren

Wir warten auf Antwort

Wie  bereits  eingangs erwähnt,  handelt es sich  beim besagten  Pensionisten  um eine
Person mit umfangreichem juristischen Wissen.  Dieser verfasste daraufhin ein dement-
sprechendes Schreiben an die Staatsanwaltschaft Wien. Dieser interessante Brief kann
unter diesem  PDF-LINK  downgeloadet werden.

Man darf gespannt sein,  ob die Staatsanwaltschaft Wien im Beantworten genauso schnell

sein wird,  wie in der Vorschreibung von Gebühren.  Wie im  Schlußsatz des  Briefes ange-
führt wird,  dürfte eine  Beantwortung  auch  im Interesse  der rechtssuchende Bevölkerung
sein. Wir bleiben an dieser Geschichte dran und werden wieder darüber berichten, sobald
sich Neuigkeiten ergeben haben.

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2011-02-21
 

Freiheit gibt Kraft

Kronen Zeitung bestätigt ERSTAUNLICH-Beitrag

Das wir mit unserem gestrigen Beitrag „Persilscheine….“ nicht daneben gelegen sind, be-
weist ein heutiger Artikel in der  Kronen Zeitung.  Er betrifft jene Raubmörderin, die im
Jahre 2008 ihre 78-jährige Nachbarin erschlug und sie anschließend beraubte.

Die Mörderin wurde zu 18 Jahren Haft verurteilt und im heurigen März, nachdem sie zwei
Jahre Haft verbüßt hatte, wegen Haftunfähigkeit nach Hause entlassen. Angeblich waren
ihre Kräfte  im Gefängnis  derart geschwunden,  sodass von ihr  keine Gefahr mehr zu er-
warten war. Und das bei einer Raubmörderin.

Quelle: Krone Zeitung (Printausgabe vom 19.11.2010)

Mit dem Krone-Artikel wird unser gestriger Beitrag nicht nur indirekt bestätigt,  sondern
weist zusätzlich daraufhin,  dass sich die  Justiz von einer  Mörderin an der Nase herum-
führen ließ.

Erstaunliche Gesundung

Kaum war die geschwächte Täterin  wegen Haftunfähigkeit  aus der Haft  entlassen wor-
den,  machte sich diese aus  dem Staub.  Offenbar sind ihre  Kräfte in der Freiheit wieder
zurückgekehrt. Daher ist auch nicht auszuschließen, dass die wieder zu Kräften erlangte
Raubmörderin, wieder zuschlagen kann.
Abgesehen davon, welche erstaunliche Milde die Justiz gegenüber Mördern walten lässt,
stellt sich  die berechtigte  Frage,  welcher medizinische Sachverständige  dieser Täterin
Haftunfähigkeit bescheinigte.
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2010-11-19
 

Persilscheine für Mörder(innen)


Mord in der Garage des Hanusch-Spitals

Vor knapp einem Jahr soll der 50-Jährige Franz P., die ihm unbekannte Krankenschwester
Helga L.  in der Garage des  Wiener Hanusch-Spitals erschossen haben.  Der mutmaßliche
Schütze ist angeblich sterbenskrank.

Bei Franz P.  soll Krebs  diagnostiziert worden sein.  Ärzte  versuchen  zur Zeit mit Chemo-
therapien das Leben des Mannes zu retten. Auf Grund seines gesundheitlichen Zustandes,
hat der mutmaßliche Mörder beste Chancen, nie eine Gefängniszelle von innen zu sehen.

Es bestehen Zweifel, ob Franz P.  überhaupt am Prozess teilnehmen  kann und wenn ja,
ob er tatsächlich haftfähig ist. Diese Fragen muss nun ein Gutachter klären. Sollte dieser
zur Erkenntnis kommen, dass bei Franz P.  eine Haftuntauglichkeit besteht, geht dieser
nach Hause, auch wenn er wegen Mordes verurteilt wird.

Auch im Gefängnis lässt es sich sterben

Nun könnte man einwenden, dass Franz P. in diesem Fall nur zum Sterben heim geht.
Allerdings wäre dieser  Argumentation  entgegen zu halten,  dass er dies im Gefängnis
auch kann, denn auf Mord steht immerhin bis zu lebenslanger Haft.

Lebenslange Haft heißt im Klartext, dass der Häftling solange in einer Strafanstalt einge-
sperrt wird, bis er stirbt.  Dabei ist es für uns unerheblich, ob dies in  40 Jahren oder 40
Tagen geschieht.

Das  Opfer hatte auch  keine Wahl  des Ortes,  an dem es sterben musste.  Diesen hat
nämlich der Täter bestimmt. Einen verurteilten Mörder freizulassen nur weil er sterbens-
krank ist, ist ein Affront gegenüber dem Opfer und dessen Hinterbliebenen.

Erstaunliche Milde gegenüber Mörder(innen)

Bei kranken Mörder(innen) scheint die österreichische Justiz überhaupt erstaunliche Milde
walten zu lassen.  Zwei Beispiele aus jüngst  vergangener Zeit, stellen dies eindeutig unter
Beweis. Nicht nur erkrankte Mörder(innen) können sich gute Chancen ausrechnen, son-
dern auch jene, bei denen die mörderischen Kräfte nachlassen.

Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit

Ein 77-jähriger  Türke erschoss einen vermeintlichen  Nebenbuhler und schnitt  ihm als
Draufgabe  noch seinen  Penis  ab.  Am LG  Wr. Neustadt erhielt er im Jahre 2008,  für
diese Tat zwanzig Jahre Haft wegen Mord und anschließende Einweisung in eine Anstalt
für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Eineinhalb Jahre später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen, da in einem Gut-
achten festgestellt wurde ,  dass er körperlich stark abgebaut hatte und daher keine Ge-
fahr mehr für die Menschheit darstellt.

Raubmörderin in Freiheit

Im Jahre 2008 erschlug eine 80-jährige Frau, ihre 78-jährige Nachbarin mit 68 Hieben und
beraubte sie anschließend. Um eine Person mit knapp 70 Hieben zu erschlagen, ist ein Min-
destmass an körperlicher Kraft Voraussetzung.

Die Täterin  erhielt für ihre Tat  18 Jahre Haft.  Offensichtlich  schwanden im  Gefängnis ihre
Kräfte und sie wurde nach 2 Jahren, heuer im März wegen Haftunfähigkeit nach Hause ent-
lassen.

Warum sitzt Elsner noch?

Die oben angeführten Tatsachen bringen uns immer wieder zur Gretchenfrage, warum ein
Helmut Elsner  eigentlich noch  immer in Haft sitzt.  Dieser hatte  zwar  die  BAWAG um ein
schönes  Sümmchen  erleichtert,  allerdings  keinen  Menschen dabei verletzt,  geschweige
denn getötet.

Kranke oder schwache Mörder haben es besser

In einem völlig  „unpolitischen“  Prozess unter dem  Vorsitz der Richterin  Bandion-Ortner,
wurde er zu über neun Jahren Haft verurteilt. Die besagte Richterin avancierte kurze Zeit
später zufällig zur Justizministerin.

Nicht dass wir besonderes Mitleid mit Elsner haben, hat dieser mit seinen 75 Jahren,  in der
Haft sicherlich ebenfalls stark abgebaut. Ferner dokumentieren ihm zahlreiche ärztliche Gut-
achten einen schlechten körperliche Zustand.

Mittlerweile hat auch schon der Dümmste begriffen, dass Elsner ein politischer Gefangener
ist.  Das Risiko ihn  freizulassen  wäre enorm hoch,  nicht weil er  flüchten würde,  sondern
wahrscheinlich so einiges auszuplaudern hätte.

Da haben es „normale“ Mörder bei uns schon wesentlich besser, wenn man sich die drei
angeführten Beispiele betrachtet. In diesem Zusammenhang gibt es auch ein sehr treffen-
des Zitat von Freddy RabakEs gibt Ex-Dealer, Ex-Diebe oder Ex-Räuber.  Aber es kann
nie im Leben einen Ex-Mörder geben.
*****

2010-11-18
 

Alte Menschen in den Knast


LESERBRIEF

Liebes Erstaunlich-Team, werter Herr Reder!

Ich bin ein begeisterter  Leser Eurer  Webseite.  Was  mir an Erstaunlich so gefällt ist,  dass
hier Themen direkt auf den Punkt gebracht werden. Und zwar mit einem Schuss Sarkasmus,

jedoch ohne beleidigend zu werden.

Der Beitrag Wucherpreise in Altersheimen hat mich persönlich betroffen, da innernhalb mei-
ner Verwandtschaft ein Fall vorliegt. Ich habe mir einige Gedanken gemacht und einige Zei-
len verfasst, um deren Veröffentlichung ich ersuchen würde.

Welche schöne Idee!!!

Untertitel: Setzen wir doch ältere Menschen in die Gefängnisse und die Verbrecher in
                    Heime für ältere Menschen. Auf diese Art und Weise:

Hätten unsere alten Leute täglich Zugang zu einer Dusche, Freizeit, Spaziergänge, Arznei-
mittel, regelmäßige  Zahn- und  medizinische Untersuchungen.  Sie würden Anspruch auf

Rollstühle usw. haben…

Sie würden  Geld erhalten,  anstatt  für ihre Unterbringung zu zahlen.  Dazu hätten  sie An-
spruch auf eine konstante  Überwachung durch Video;  würden also  im Notfall sofort Hilfe
bekommen. Ihre Betten würden 2 Mal pro Woche gewaschen und ihre eigene Wäsche re-

gelmäßig gewaschen und gebügelt bekommen.

Sie hätten alle  20 Minuten Besuch vom Wärter ,  und würden Ihre Mahlzeiten direkt im Zim-
mer bekommen. Sie hätten eine speziellen Raum , um ihre Familie zu empfangen. Sie hät-

ten Zugang zu einer Bibliothek, zum Gymnastikraum, physischer und geistiger Therapie so
wie Zugang zum Schwimmbad und sogar kostenlose Weiterbildung.

Auf Antrag wären  Schlafanzüge,  Schuhe,  Pantoffeln und sonst.  Hilfsmittel legal kostenlos

zu bekommen. Privates Zimmer für alle mit einer eigene Außenfläche , umgeben von einem
großartigen Garten.

So hätte jede alte Person Anspruch auf einen Rechner,  einen Fernseher,  ein Radio sowie
auf unbeschränktes Telefonieren. Es gäbe einen „Direktorenrat“, um die Klagen anzuhören,
und die Bewachung hätte einen Verhaltenskodex zu respektieren!

Die Verbrecher würden kalte Mahlzeiten bekommen, sie wären einsam und ohne Überwach-

ung gelassen. Die Lichter würden um 20 Uhr ausgehen. So hätten sie Anspruch auf ein Bad
pro Woche  (wenn überhaupt!),  sie würden in einem  kleinen Zimmer  leben und würden we-
nigstens 2000€ pro Monat zahlen, ohne Hoffnung lebend da raus zu kommen!

Und damit, schließlich gäbe es eine gerechte Justiz für alle!

Mit freundlichen Grüßen
Franz Hofmeister

*****

2010-10-17
 

Militärausbildner als Steuerfahnder


Der Rest vom Schützenfest

Im Zuge der Recherchen zu unserem Beitrag   „Meinungslose Beamte erwünscht“,   sind wir
auch zu neuen Erkenntnissen gelangt. Von den ursprünglich 100 Bundesheer-Mitarbeitern,
welche seit Ende 2004 der Justizwache dienstzugeteilt wurden, sind bis zum heutigen Tage
keine 10 Mann mehr im Justizdienst.

Fehlende Qualifikation

Obwohl die Justizwache nach wie vor unter akuten Personalmangel leidet, wurde der Großteil
der Bundesheer-Bediensteten wieder zurückgeschickt. Der verbliebene Rest von nicht einmal
10 Mann, wurde in die Justizwache übernommen. Das bedeutet wohl, dass es den Berufssol-
daten an Qualifikation für diesen Job gefehlt haben muß.

Diese Annahme wird auch durch die Aussage des Vorsitzenden der Justizwachegewerkschaft,
Karl Aichinger bestätigt. Dieser teilte gegenüber dem  „Standard“  mit, dass die Bundesheer-

bediensteten den Aufnahmetest nicht bestanden haben.   „Konkret sei der Wechsel vieler Mili-
tärs zur Justizwache an mangelnden Rechtschreibkenntnissen sowie am Psychotest geschei-
tert“,  so Aichinger.

Kein Einstein erforderlich

Der Job eines Justizwachebeamten ist sicher nicht ungefährlich. Auch benötigt der Beamte im
Umgang mit den Strafgefangenen, ein gewissen Maß an psychologischen Einfühlungsvermö-
gen.  Allerdings wäre es übertrieben zu behaupten,  dass die Tätigkeit als  Gefängnisaufseher
besondere Intelligenz voraussetzt oder erhöhte geistige Ansprüche erfordert.

Damit kommen wir zu dem Schluss,  das jene  Bundesheer-Bediensteten welche  der  Justiz-

wache dienstzugeteilt wurden, offenbar nicht die geistige Elite unseres Landes waren. Ander-
erseits ist es klar, dass das Heer nicht ihre Topbeamten wegschickt, sondern jene die sie aus
welchen Gründen auch immer, ohnehin loswerden wollten.

Soldat(innen) sollen zur Finanz

Nun ist es wieder soweit. Das Bundesheer will bis zu 400 Soldat(innen) aus ihren Reihen
loswerden. Wir nehmen an, dass sich das Verteidigungsministerium sicherlich wieder nicht
von ihren Topbeamten trennt und es daher jene Personen betreffen wird, welche man ohne-
hin loswerden will. Offiziell handelt es sich dabei um sogenannte Bedienstete „über Stand“,
die infolge der Bundesheerreform derzeit keinen Arbeitsplatz haben.

Nachdem die  Justizwache offenbar keine Militärs mehr haben will,  wurde ein  anderes Opfer
gefunden. Der Verteidigungsminister Norbert Darabos teilte heute per Presseaussendung mit,
dass bis zu 400 Mitarbeiter des Bundesheeres, ab November in die Finanzverwaltung des BMF
übernommen werden.

Militärausbildner als Steuerfahnder

Das Aufgabengebiet der Soldat(innen) wird die Unterstützung und Verstärkung bei der Betrugs-
bekämpfung sein. In den Bereichen Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung und die Kon-
trolle nach dem Glückspielgesetz,  Finanz- und Zollkriminalität, sollen sich die arbeitslosen  Mili-
tärs in Zukunft profilieren.

Nun hat die Zuteilung zur Finanz einen entscheidenden Vorteil gegenüber der Justiz. Im Auf-

nahmetest wird  vermutlich mehr auf die  Rechenkünste,  als auf die  Rechtschreibung Wert
gelegt werden.  Allerdings gilt das nur solange,  als keine Einsprüche  oder Berufungen von
Beschuldigten beantwortet werden müssen.

Soldat(innen) bringen schon Qualifikation mit

Die besondere Qualifikation der Soldat(innen) sieht der ehemalige Zivildiener Darabos darin,
dass die  Dienstzugeteilten über  eine besondere Eignung im  Bereich der  Menschenführung
verfügen, da diese Kommandanten und Ausbildner sind. Daher werden diese Beamtinnen und
Beamten sehr schnell einsetzbar sein, so die Meinung der Verteidigungsministers.

Damit stellt Darabos wieder einmal unter Beweis,  wie wenig  Ahnung er vom  Militärdienst hat.
Allerdings von wo sollte er diese haben, hat er doch keinen einzigen Tag mit der Waffe gedient.

Jedoch  sollte einem  der gesunde  Menschenverstand  sagen,  dass ein  Drillsergant und ein
Finanzfahnder beruflich keine Gemeinsamkeiten haben.

Wer klärt Darabos auf?

Wie wenig Ahnung er vom Finanzressort hat, stellt Darabos mit seiner nächsten Aussage unter
Beweis.  Er meint,  dass die  Soldat(innen) über eine eine fundierte  Ausbildung im  IT-Bereich
und in den grundsätzlichen Gesetzen und Verordnungen verfügen. Vielleicht  sollte dem Ver-
teidigungsminister einmal wer mitteilen, dass das Verteidigungs- und das Finanzressort keine
gemeinsamen Gesetze und Verordnungen haben.

Es ist schon erstaunlich, dass für eine Tätigkeit die eine mehrjährige Ausbildung und dem-
entsprechende Schulungenen erfordert, arbeitslose Soldat(innen) eingesetzt werden sollen,
die man in einem 15-monatigen Crashkurs samt Praxis, zu Finanzfahndern ausgebilden will.

Aus gehabten Schaden nichts gelernt

Dieser Feldversuch wird genauso enden, wie jener in der Justiz. Nur wird der adminstrative
Aufwand in diesem Fall explodieren, denn im Gegenteil zu Strafgefangenen setzen sich Be-
schuldigte in Finanzstrafverfahren mit Rechtsmitteln zur Wehr.

Wenn dann die gleiche geistige Elite an Soldat(innen) bei der Finanz tätig sind, wie diese in

der  Justiz zu finden waren,  was auch stark anzunehmen ist,  werden Institutionen wie UVS,
Finanzsenat, VwGH udgl. massive Personalprobleme bekommen. Aber möglicherweise kann
dieser Zustand ja dann wieder mit arbeitslosen Soldat(innen) ausgeglichen werden.

*****

2010-07-24
  

Der Doppelmörder von Pachfurth


Brutaler Doppelmord in Pachfurth

Am 2.Juni 2009 wurde in Pachfurth (Niederösterreich) das Ehepaar Timm ermordet und
deren Tochter lebensgefährlich verletzt. Diese überlebte auch nur, da sie sich tot stellte.
Das im Dorf beliebte Ehepaar betrieb nebenbei eine kleine Landwirtschaft und ein Heu-
rigenlokal.

Im Hauptberuf war Christoph Timm Autobusfahrer am Flughafen Schwechat. Polizeiliche
Ermittlungen erbrachten, dass es sich bei den Tätern um zwei Bulgaren gehandelt haben
soll, welche nach der Bluttat in ihr Heimatland geflüchtet waren. Die Polizei ging vorerst

von zwei Täter aus, welche mit einem Pkw tagelang in unmittelbarer Nähe des Heurigen-
lokals geparkt hatten. Dadurch wurde auch die Identität des Mörders geklärt. Als Täter
wurde  48-jährige Tsvetan R. ausgeforscht.  Vom zweiten  Mann hat man nie wieder
etwas gehört.

Wir bezweifeln das Tatmotiv Raubmord

Das Motiv für den Doppelmord soll Raub gewesen sein, wobei Tsvetan R. lediglich einige
hundert Euros aus der Brieftasche von Timm erbeuteten. Wir zweifeln diese Tatmotiv aus
zwei Gründen an. Bei dem Täter handelt es sich nicht unbedingt um einen dummen Men-
schen.

Er ist Kommunalpolitiker in einer bulgarischen Gemeinde. Wir glauben nicht dass dieser
Mann rund 3.000 Kilometer fährt und tagelang ein Haus observiert, um dann ein paar
hundert Euro Beute zu machen.

Auch die Vorgangsweise der Tat lässt auf keinen Raubmord schließen.  Christoph Timm

und seine  Ehefrau Monika wurden mit mehreren Schüssen regelrecht hingerichtet.  Der
Täter wollte keine Zeugen hinterlassen und schoss daher auch auf die Tochter des Hauses.

Da vor dem Doppelmord ein Wochenende gelegen war, mußte der Täter davon ausgehen

dass der Hauptteil des Geldes irgendwo im Haus versteckt ist. Also welcher Räuber ist so
dumm und erschiesst alle Personen, die ihm das Versteck verraten könnten.

Selbst wenn sich Christoph Timm gewehrt hat, hätte ihn ein Schuss ins Bein kampfunfähig
gemacht, statt ihn mit etlichen Schüssen zu töten. Auch bestand kein Anlass die Ehefrau
mit mehreren Schüssen hinzurichten und die Tochter umbringen zu wollen.

Wir vermuten dass dies ein Auftragsmord war, denn der gesamte Tatablauf spricht dafür.
Möglicherweise hatte Christoph Timm irgendwas gesehen, was er nicht sehen hätte sollen.
Auch scheint es dass dem Auftragsgeber sehr daran gelegen war, diese Tat wie ein Raub-
mord aussehen zu lassen.

Bulgarien diktiert Österreich

Jedenfalls beantragte die österreichische Justiz die Auslieferung von Tsvetan R. und hier
ging es erstaunlich weiter. Die bulgarische Gerichtsbarkeit stellte diesbezüglich an
Österreich zwei Bedingungen. Dem Mann sei binnen 6 Monaten der Prozess zu machen
und im Falle einer Verurteilung, sei dieser wieder nach Bulgarien rückzustellen.

Erstaunlich welches Interesse Bulgarien an einem mutmaßlichen Doppelmörder hegte.

Anstatt froh zu sein diesen loszuwerden, wollten sie ihn unbedingt zurück haben. Die
österreichische Justiz ging auf den sonderbaren Deal ein und Tsvetan R. wurde in Kor-
neuburg vor Gericht gestellt und im November 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein, die Frist für die Auslie-

ferung wurde verlängert. Im Februar 2010 bestätigte das Wiener Oberlandesgericht die
lebenslange Haftstrafe und diese war somit rechtskräftig.

Abschiebung in eines der korruptesten Länder der Welt

Nun wird der verurteilte Doppelmörder wieder nach Bulgarien ausgeliefert. Auch Tsvetan
R. liegt sehr viel daran, so rasch wie möglich in sein Heimatland abgeschoben zu werden.
Vergleicht man österreichische mit bulgarischen Haftanstalten und den Unterschied der
Bedingungen des Strafvollzugs, würde dies unter normalen Umständen doch sehr erstaun-
lich erscheinen.

Aber wir denken das die Umstände  nicht normal sind. Bulgarien ist ein Land das für seine

Korruption weltweit bekannt ist. So kann sich jeder auf einer Hand ausrechnen, wie lange
der Kommunalpolitker Tsvetan R., der in Österreich wegen Doppelmordes zu lebenslanger
Haft verurteilt wurde, in einer bulgarischen Gefängniszelle verbringen wird.

*****

2010-07-13
  

Milde für Pädofile


Operation Pandora

Der Kampf der Exekutive gegen Kinderpornografie, scheint ein Kampf gegen Windmühlen
zu sein.  Seitens der Politik passiert ausser  scheinheiligen Lippenbekenntnissen nichts.
Aber auch die Justiz pflegt einen sehr humanen Umgang mit den pädofilen Perverslingen.

Erst im April dieses Jahres, zerschlugen Kriminalisten einen Kinderporno-Ring in Öster-
reich. Unter dem Deckname „Operation Pandora“ gelang es Beamten des BKA, 58 Ver-

dächtige auszuforschen und anzuzeigen.

Anzeigen auf freien Fuß

Der jüngste Tatverdächtige war ein 21-jähriger Student, der älteste ein 60 Jahre alter
Pensionist. Vom Arbeiter bis zum Akademiker waren alle sozialen Schichten vertreten.
Etliche der Ausgeforschten waren Rückfalltäter und bereits gerichtlich abgeurteilt, bzw.
sind noch offene Verfahren gegen einige der Männer anhängig.

Allein bei einem der Verdächtigen, wurden 200.000 kinderpornografische Bilder beschlag-
nahmt. Alle Verdächtige sollen die Bild- und Videodateien nicht nur gesammelt, sondern
auch weitergegeben und teilweise verkauft haben. Da ist es doch erstaunlich, dass alle
Ausgeforschten lediglich auf freien Fuß angezeigt wurden.

Wieder ein Kranker?

Wie ein Sprecher des  BKA am Freitag bekannt gab,   wurde in Wien bei einem  53-jährigen
Frühpensionisten eine Hausdurchsuchung vorgenommen. Beamte des BKA konnten 30.450
Bilder und 450 Filme mit eindeutigen kinderpornografischen Material sicherstellen.

Da auch der Verdacht besteht, dass der Kinderpornograf die beiden Töchter (5 und 6 Jahre
alt) seiner thailändischen Freundin missbraucht zu haben, wurde er festgenommen. Dieser
bestreitet jedoch diese Missbrauchsvorwürfe.

Würde der Missbrauchsvorwurf nicht im Raume stehen,  wäre der Mann mit an Sicherheit

grenzender Wahrscheinlichkeit noch in Freiheit.  Dass dem Mann vermutlich nicht viel pas-
sieren wird schliessen wir daraus, dass ein Ermittler über den in einer Messiewohung haus-
enden Pädofilen anmerkte: „Er hatte kaum Kontakte nach außen. Von der normalen Welt
hat er nicht mehr viel mitbekommen.“

Lippenbekenntnisse

Beachtet man die letzten drei Urteile gegen pädofile Kinderpornografen, jeweils 3 Monate
bedingt für einen ÖBB-Bediensteten und einen Rechtspraktikanten am LG Wien, sowie 8
Monate bedingt für einen pädofilen Pfarrer, erscheint die Forderung der Justizministerin er-
staunlich.

Claudia Bandion-Ortner fordert eine stärkere Bekämpfung der Kinderpornografie. Offen-

sichtlich hat sie sich seit ihrem eigenen Urteil gegen den Ex-Bawag General Elsner, kein
anderes Urteil mehr angesehen. In Anbetracht der milden Urteile gegen Pädofile klingt ihr
Ausspruch: „Außerdem darf es im Bereich der Kinderpornografie keine Denkverbote geben.
Das Wohl des Kindes hat Priorität“, wie reiner Hohn.

Wirkungslose Internetsperren

Auch ihre Vorstellung einer Sperre von Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten,
scheint nicht mehr als ein inhaltsloses Lippenbekenntnis zu sein. Möglicherweise ist die
Justizministerin nicht auf dem letzten technischen Stand.

Sollte dies so sein, können wir ihr die Webseite „Netwatcher24“ empfehlen. Dort wird demon-

striert, wie eine Internetsperre innerhalb von 27 Sekunden umgangen werden kann. Aus den
in jüngster Zeit gefällten Urteile gegen Pädofile entsteht für uns der Eindruck, dass man sei-
tens der Justiz kein gesteigertes Interesse zeigt, pädofile Perverslinge wegzusperren.

Feste Haftstrafen hätten Signalwirkung

Diese widerwärtigen Zeitgenossen werden vor Gericht meist als kranke Menschen behandelt.
Neben erstaunlich milden Urteilen werden sie angewiesen sich in eine Therapie zu begeben.
Unserer Meinung nach helfen bei Perverslingen keine therapeutischen Maßnahmen.

Es ist uns schon bewußt, dass Strafen nicht immer abschreckende Wirkung zeigen. Aber das

Anfassen mit Samthandschuhen, ermuntert Pädofile in ihrem Treiben. Was soll denn passie-
ren? Einige Monate bedingt und das war’s dann auch schon. Feste Haftstrafen im normalen
Strafvollzug hätten sicher Signalwirkung für diese perversen Triebtäter.

*****

2010-06-19
  

Wer wird vor Elsner beschützt?


15. Enthaftungsantrag

Heute wurde der mittlerweile 15. Enthaftungsantrag des ehemalige BAWAG-Generaldirektors
Helmut Elsner abgelehnt. Der Mann ist laut ärztlichen Gutachten schwer krank und auf Grund
seines Alters und der inzwischen mehr als 3-jährig andauernden Untersuchungshaft, bestehen
auch für uns keine Zweifel, dass dem nicht so ist.

Der Mann ist uns weder sympathisch, noch halten wir ihn für unschuldig. Mit seinem damali-

gen Verhalten, indem er in seiner Villa in Südfrankreich den Todkranken mimte und vermut-
lich darauf wartete, dass über die BAWAG-Affäre Gras wachsen würde, hat er wahrscheinlich
geglaubt über dem Gesetz zu stehen.

Auch sein präpotentes Verhalten während der Gerichtsverhandlung brachten ihm sicherlich
keine Pluspunkte bei der Justiz ein. Dazu kam noch das Faktum, dass er zur falschen Zeit
am falschen Ort war.

Bauernopfer

Es war Wahlkampfzeit und die SPÖ hatte alle Hände voll zu tun, von Skandalen und Miss-
ständen abzulenken. Also wurde Helmut Elsner einfach ein Bauernopfer der SPÖ, auf dass
sich Wolfgang Schüssel samt Anhang dankbar stürzte.

Die damalige Richterin Claudia Bandion-Ortner, die nach der Urteilverkündung ganz zu-
fällig zur Justizministern avancierte, verdonnerte den Ex-Banker zu 9 1/2 Jahre Haft.
Der Mann berief gegen das Urteil und sitzt nun bereits über 3 Jahre in Untersuchungs-
haft.

Kein einziger Helfer sitzt ein

Ein Kuriosum am Rande ist, dass kein einziger seiner Komplizen, gegen die ebenfalls
Freiheitsstrafen verhängt wurden, zur Zeit in Haft ist. Bedenkt man dass bei uns „Mörder
wegen Haftunfähigkeit“ vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden, stellt sich schon
die berechtigte Frage warum Elsner noch einsitzt.

Die offizielle Begründung des Straflandesgerichts besteht darin, dass bei Helmut Elsner
Fluchtgefahr bestünde. Um ein solches Bedenken zu zerstreuen, könnte man den Ex-Ban-

ker mit einer elektronischen Fußfessel versehen. Wenn dieser nun tatsächlich einen Flucht-
versuch wagen würde, wäre die U-Haft ohne jede weitere Diskusion gerechtfertigt.

Bananenrepublik?

Von sehr vielen Menschen kommt bereits der Vorwurf, dass das Verhalten gegenüber dem
Ex-Banker einer Bananenrepublik gleicht und mit einem demokratischen Rechtsstaat sehr
wenig zu tun hat.

Das mit der Bananenrepublik glauben wir nicht, sondern denken dass das Verhalten gegen
Elsner bewusst an den Tag gelegt wird. Dies begründen wir mit folgender Theorie.  Wir sind

uns absolut sicher, dass der Ex-BAWAG-Generaldirektor das 1,8 Mrd. Euro-Ding nicht alleine
durchgezogen haben kann.

Wer waren die prominenten Mittäter?

Für die Durchführung eines solchen Coups benötigte er sicher prominente Unterstützung
von höchster Stelle. Seine Kumpanen wie Flöttl und Co haben sicher nicht dazugezählt,
sondern waren lediglich Handlanger und Dienstboten von Helmut Elsner.

Wir sind uns auch absolut sicher, dass Elsner irgendwo Beweise über die Beteiligung
dieser prominenten Mittäter und Nutznießer aufbewahrt. Seine überraschende Ausliefer-
ung und anschließende Inhaftierung dürften ihn daran gehindert haben, diese an sich
zu nehmen.

Oder er hat dieses Beweismaterial als Rückversicherung aufbewahrt und kommt nun wegen
seines eingeschränkten Bewegungsradius nicht zu diesem Material. Nun könnte er ja seine
Gattin beauftragen, dieses Beweismaterial beispielsweise der Presse zu übergeben.

Ist Elsner schon paranoid?

Auch dazu haben wir eine Theorie, warum er dies nicht tut. Abgesehen davon, dass Elsner
in der Haft inzwischen möglicherweise leicht paranoid geworden ist, dürfte sein Vertrauen
in seine Ehefrau nicht so stark sein. Diese wohnt mit einem Einkommen von 600,- Euro
immerhin noch in einem Penthouse.

Nun braucht man nur eins und eins zusammenzählen um festzustellen, dass Frau Elsner
von irgendwo finanzielle Unterstützung erhalten muss. Möglicherweise will sich der Ex-

Banker nicht an diesen Unterstützer verkaufen. Natürlich bestünde auch die Möglichkeit,
dass Elsner seine Frau nicht in Gefahr bringen will.

Wem ist daran gelegen, dass Elsner im Gefängnis verrottet?

Und nun kommt wieder die Fußfessel ins Spiel. Mit dieser könnte sich Elsner doch wesen-
tlich freier bewegen und hätte die Möglichkeit seine Rückversicherung aus dem Versteck
zu holen. Das wollen die prominenten Nutznießer des BAWAG-Coups natürlich nicht und
dürften ihren Einfluß bei der Justiz geltend machen.

Also bleibt die U-Haft für Helmut Elsner in der Hoffnung aufrecht, dass dieser doch end-
lich ein biologisches Ende nehmen möge. Damit gleicht dieses Urteil einer lebenslangen
Haft, wenn nicht sogar einem Todesurteil.

Mörder und Kinderschänder auf freien Fuß

In Österreich werden Mörder frühzeitig entlassen und Kinderschänder oder sonstig pädofiles
Gesindel muß keinen einzigen Tag einsitzen. Einen Mann der wegen Untreue und Betrug
sowie Bilanzfälschung verurteilt wurde im Gefängnis verrotten zu lassen, entbehrt jeglicher
Grundlage eines demokratischen Rechtsstaates.

Wie bereits erwähnt war Elsner einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Dies lässt sich

auch ganz einwandfrei beweisen. Schickt doch Finanzminister Josef Pröll 2,3 Mrd Euro
nach Griechenland, obwohl Politiker dieses Landes die selben Delikte wie Elsner began-
gen hatten.

*****

2010-06-10
  

Inhalts-Ende

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