Was sind das für Männer?


Wehrlose Kinder und Frauen werden dem Feind überlassen

Was sind das für Männer,  die sich im gesunden und wehrfähigen  Alter befinden und aus
ihrem Heimatland in dem angeblich Krieg herrscht flüchten, um sich ins westeuropäische
Ausland  abzusetzen?   In  sichereren  Gefilden angekommen posieren sogar welche vor
der  Kamera  mit einem  Plakat auf dem zu lesen ist: „Wir machen uns Sorgen um unsere
Kinder im Krieg in Syrien.“ ..Dabei halten sie mit (künstlich?) besorgter Miene ihre Smart-
phones vor ihrer Brust, auf denen Kinderfotos zu sehen sind.
Was sind das für Männer, die ihre Frauen und Kinder nicht verteidigen sondern dem Feind
überlassen,  nur  um  sich  selbst  in Sicherheit zu bringen?   Solche Zeitgenossen haben
wir  in   Österreich  zuhauf  und  sie  werden  hier  als   Kriegsflüchtlinge  bezeichnet.  Egal
was  immer  sie auch in der Alpenrepublik anstellen,  man darf sie keineswegs kritisieren,
um  nicht  als Hetzer,  Rechter oder gar als Nazi dazustehen. Denn sie sind ja schrecklich
traumatisiert.
Traumatisiert sind zwischenzeitlich aber auch zahlreiche Österreicher(innen), die in der
Nähe  von  Flüchtlingslagern  wohnen.  Traiskirchen in Niederösterreich dient in diesem
Fall als klassisches Beispiel.
Traumatisiert  ist  vielleicht  nicht  der  richtige  Ausdruck  für  die  betroffene  einheimische
Bevölkerung.   Richtiger  wäre  „angefressen“!   Diese  Erfahrung  musste  vor  zwei  Tagen
der österreichische Privatsender ATV machen, als dieser via Facebook zu einer Spenden-
aktion  für  Flüchtlinge  aufrief  und  damit  einen heftigen Shitstorm einfuhr.  Hier der LINK
für Facebook-User(innen).
Der Tenor  der  Kommentare  lag darin,  dass es unter der einheimischen Bevölkerung aus-
reichend hilfsbedürftige Personen gäbe, denen man Sachspenden zukommen lassen solle.
Damit  hatte  man  bei  ATV  nicht  gerechnet  und machte gestern den Versuch eines Rück-
ziehers.
Was  allerdings  der  US-Schauspieler  Cuck Norris  mit der ganzen Sache zu tun haben soll,
erschließt  sich  uns  nicht.   Jedenfalls  hat der Spendenaufruf von ATV etwas Gutes,  er zeigt
nämlich die Stimmung in der Bevölkerung auf.
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2015-07-16

Meinungsfreiheit in Gefahr?


Die Gefahr der freien Meinungsäußerung

Unser gestriger Beitrag „Weihnachtsüberraschung“ war keine Sympathiekundgebung für den
ehemaligen Präsident des Verfassungsgerichtshofes Dr. Ludwig Adamovich. Wir wollten mit
diesem Beitrag aufzeigen, dass es auch in Österreich gefährlich sein kann, seine Meinung
frei zu äußern.

Perverses Kinderfoto

Dazu wollen wir ein Beispiel anführen. Wie sich etliche Leute sicher noch erinnern
können, erschien nach der Flucht von Natascha Kampusch, in einer Zeitung ein perverses
Kinderfoto von ihr. Auch etliche Medien haben dies damals zum Anlass genommen, darüber
zu berichten.

Dies ist ein Auszug aus einem „Spiegel Online“-Beitrag aus dem Jahre 2006.

Das Buch beschuldigt vor allem Kampuschs Eltern, sie hätten ihr Kind stark vernachlässigt.
Die Autoren verweisen auf Fotografien, die der Sonderkommission Natascha kurz nach

ihrem Verschwinden 1998 vorgelegen haben. Sie sollen das Mädchen in Posen gezeigt
haben, die den damaligen Ermittlungsleiter Max Edelbacher dazu veranlasst haben, von
sexuellem Missbrauch vor Nataschas Entführung auszugehen.
 
Die Ermittlungen im engsten familiären Umfeld seien aber erfolglos geblieben: „Wir konnten
nichts beweisen“, zitiert die Schweizer Zeitung 20Minuten“ den 62-Jährigen. Dem Interview
mit Edelbacher zufolge war das Mädchen auf einem Bild fast nackt zu sehen, bekleidet ledi
-glich mit Stiefeln, Peitsche und einem kurzen Top.

Die Eltern hätten damals gesagt, die Fotos seien aus „Jux“ entstanden. Nataschas Schwester
Claudia habe sie gemacht.

Muß man seine Meinung für sich behalten?

Wenn sich nun jemand auf Grund des Fotos oder diverser Berichtertattungen darüber seine
Meinung gebildet hatte, müßte er diese für sich behalten, zumindest wenn es nach dem
Urteil der Richterin Birgit Schneider geht. Ansonsten läuft er in die Gefahr, sich der  „Üblen
Nachrede“ strafbar zu machen.

Wußte Adamovic was er tat?

So erging es auch dem Spitzenjuristen Dr. Ludwig Adamovich, der es eigentlich besser wissen
müßte. Also gehen wir davon aus, dass der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts-
hofes genau wußte was er tat und sich auch im Recht sah, als er seine Meinung kundtat. Das
ihn eine Ex-Kollegin derart abservierte, mit dem wird er wohl nicht gerechnet haben.

Irrige Rechtsmeinung

Die Richterin Birigt Schneider ließ keine Beweisanträge zu. Die immer  wieder verbreitete
Meinung, dass beim Delikt der üblen Nachrede, Beweise nicht zulässig sind wenn sie die
Privatsphäre von Personen betreffen, können wir nicht teilen.

Der Beweis muss nur mit der Behauptung in einem Zusammenhang stehen. Ob das bei der

von Adamovich genannten Zeugin zutraf, konnte die Richterin gar nicht wissen, da sie die
Zeugin als Beweis bereits im Vorfeld im ablehnte.

Warum wurde die Zeugin nicht gehört?

Es wäre also im Sinne der Rechtsfindung nicht zuviel verlangt gewesen, die Zeugin anzu-
hören und danach zu entscheiden, ob diese glaubwürdig ist oder nicht. So erscheint uns
diese Verhandlung als Farce, bei der die Richterin gleich das Urteil verkünden hätte können
ohne einen Prozeß durchzuführen.

Ein Freispruch hätte Signalwirkung

Daher hoffen wir, dass dieses Urteil in der Berufung aufgehoben wird. Nur ein Freispruch
von Adamovich hätte die erforderliche Signalwirkung, dass in Österreich die verfassungs-
mäßig gewährleistete Meinungs- und Redefreiheit nicht nach Gutdünken abgestellt werden
kann.

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2009-12-25
  

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