Verpflichtung zum Smartmeter-Tausch während einer Pandemie?


Wie viel liegt den Verantwortlichen der Stadt Wien an der Gesundheit ihrer Bürger?


Geht man davon aus, dass das Corona-Virus wirklich so gefährlich ist und unkontrolliert Menschen zuhauf tötet, dürfte den Verantwortlichen der Stadt Wien, nicht sonderlich an der Gesundheit der Einwohner(innen) gelegen sein, wie das anhand des Beispieles „Kurzparkzonen“ zu ersehen ist.


Bekannterweise schlägt ja das Virus vor allem dort gnadenlos zu, wo sich Menschen dicht gedrängt in geschlossenen Räumen aufhalten. Als Präventivschlag gegen diese Art der Verbreitungsmöglichkeit, wird beispielsweise zurzeit der Gastronomie der wirtschaftliche Garaus gemacht.


Dabei gäbe es viel schlimmere Orte als die Gastronomie, nämlich die öffentlichen Verkehrsmittel. Dort stehen nämlich auf kleinstem Raum, dicht gedrängt Mensch an Mensch. Nun ist schon klar, dass man die Öffis nicht so einfach abdrehen kann, denn dann würde ein Chaos ausbrechen.


Es bestünde aber die Möglichkeit, Menschen ihr eigenes Fahrzeug schmackhaft zu machen und dadurch die Öffis zu entlassen. Dazu bräuchte man in Wien nur die Kurzparkzonen während eines Lockdowns außer Kraft zu setzen. Aber scheinbar dürfte den Verantwortlichen der Stadt Wien mehr am Geld der Einwohner als an derer Gesundheit zu liegen, wie man beim letzten harten Lockdown gesehen hat.


Und noch ein Beispiel gibt es, dass seinesgleichen sucht. In den letzten Tagen flatterten den Haushalten in Wien, nachfolgendes Schreiben der Wiener Netze ins Haus.




Da bleibt einem wohl der Mund vor Staunen offen. Inmitten einer Pandemie, die von wiederholten Lockdowns geprägt ist, kündigen die Wiener Netze einen Stromzählertausch auf den sogenannten Smartmeter (im Volksmund Spionagestromzähler genannt) an. Dass die Wiener Netze schon wissen wann die Pandemie endet und deshalb den Zählertausch in den nächsten Wochen ankündigen, wagen wir zu bezweifeln.


Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Die Bundesregierung sperrt großteils die Bürger(innen) wegen der hohen Infektionsgefahr ein und diese dürfen ihr Heim nur unter ganz bestimmten Auflagen verlassen. Ja sogar Treffen mit nahen Verwandten sind untersagt oder nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Und genau zu einem solchen Zeitpunkt, wollen die Wiener Netze fremde Personen (Monteure) – die ja von einem Haushalt zum anderen pilgern und daher eine extreme Gefahr zur Verbreitung des Corona-Virus darstellen – ins traute Heim schicken.


Nebenbei sei angemerkt, dass der Smartmeter weder systemrelevant noch lebensnotwendig ist. Daher erscheint uns die „Verpflichtung zum Zählertausch“ erstaunlich. Denn bis zum Ende der Pandemie werden auch die bisherigen Stromzähler – wie in den letzten Jahrzehnten – brav ihren Dienst tun. Zum Ausspionieren – pardon – zur Erfassung des Verhaltens des Stromverbrauches der Bürger(innen), wird wohl noch genügend Zeit nach der Pandemie sein.


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21.12.2020


Kurzparkzone in Währing startet trotz „Nein“ der Bevölkerung


Club fordert Alternativen zum veralteten

Kurzparkzonenmodell der Stadt

Obwohl  die Währinger bereits  zwei Mal dagegen  gestimmt haben,  tritt unter der neuen
Bezirksvorsteherin Silvia Nossek mit 5. September eine flächendeckende Kurzparkzone
im  18. Wiener  Gemeindebezirk  in  Kraft.   Im Gegensatz dazu plant  Döbling für Anfang
2017 eine  Befragung d er Bürger,  die Grundlage für die  Entscheidung des Bezirkes sein
soll.   ÖAMTC-Jurist  Nikolaus  Authried  befürchtet  nun  für  Währing,  dass sich die Stell-
platzsituation  mittel- und  langfristig  nicht  bessern  wird,  insbesondere  weil gleichzeitig
Parkraum vernichtet wird.
„Wien braucht – wie vom Club bereits mehrfach vorgeschlagen und in anderen Bundes-
ländern Realität – endlich  Alternativen  zum Modell der  ‚Blauen Zonen‘,  die pauschal in
ganzen Bezirken verordnet werden. Vor allem auch,weil man bisher keinerlei Rücksicht
auf  die  jeweils  unterschiedlichen   Gegebenheiten  und  Bedürfnisse  genommen  hat“,
fordert  der   ÖAMTC-Jurist,   der  aus  diesem   Grund  rechtliche   Bedenken  gegen die
flächendeckende Einführung im gesamten Bezirk hat.
Geparkt  werden darf  in  Währing ab kommender Woche von Montag bis Freitag  (werk-
tags) von 9 bis 19 Uhr nur mehr für eine Dauer von maximal drei Stunden mit Kurzpark-
schein  oder  Parkkleber.   In  den  ausgewiesenen  Geschäftsstraßen darf grundsätzlich
werktags  von  Montag  bis  Freitag  von 8 bis 18 Uhr  und samstags von 8 bis 12 Uhr für
maximal  90 Minuten  geparkt  werden,  Parkpickerlbesitzer müssen zum Nachweis der
Parkdauer eine Parkscheibe verwenden. (Quelle: APA/OTS)
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2016-09-01

Stadt Wien verdammt Autofahrer zum Handyparken


Handyparker werden bevorzugt

Haben  Sie  das gewusst?   Das Parken in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Wien ist auf
zwei  Stunden  begrenzt.  Wer also einen  Parkschein mit einer Dauer von zwei Stunden ausfüllt,
darf  nicht  länger  in  der  Kurzparkzone  halten –  auch wenn er die Parkzeit mit einem zweiten
ordnungsgemäß ausgefüllten Parkschein verlängert.  Beim Handyparken ist das kurioser Weise
anders.   Da prüft offenbar keiner nach, ob das Fahrzeug länger als erlaubt in der Kurzparkzone
steht.
Im  6. Bezirk  ist ein Autofahrer in diese Abzock-Falle getappt.   Bis dato ein Handyparker, füllte
er  zwei  Parkscheine mit je zwei Stunden aus und legte diese sichtbar für den Parksheriff hinter
die Windschutzscheibe. Als er nach vier Stunden zurückkam, staunte er nicht schlecht: Er fand
ein  Organstrafmandat  in  Höhe von 36 Euro vor.   Am nächsten Tag erhob der Lenker des Fahr-
zeuges  sofort  Einspruch  bei  der zuständigen Magistratsabteilung 67 und nannte zwei Zeugen,
die  seine  Vorgangsweise bestätigen konnten.   Ein Mitarbeiter dieser Abteilung schrieb zurück
– und zwar:
Da die maximale Abstelldauer im 6. Bezirk mit zwei Stunden begrenzt ist, war die Beanstand-
ung gerechtfertigt. Wir können daher in Ihrem Fall keine Ausnahme machen.
Dem  Lenker  wurde  freundlicher  Weise noch die Möglichkeit geraten, Organstrafverfügung
und  nachfolgende  Anonymverfügung  nicht  zu  begleichen und gegen die mittels Rsa-Brief
zugestellte  Strafverfügung  Einspruch zu erheben.   Ob die Strafe aber im Kulanzweg dann
erlassen werde, könne man nicht versichern.
Der  Betroffene  will die Strafe nun bezahlen und sich auf ein weiteres Verfahren,  das ihm dann
vielleicht noch mehr Kosten verursacht, nicht einlassen.   Die Ungerechtigkeit schreit in diesem
Fall  aber  zum Himmel:   Beim Handyparken gab es bei Verlängerungen der Parkzeit nie Prob-
leme,  bei den Parkscheinen schon.   Diese Logik ist schwer zu erklären,  denn beide – Handy-
parker und Parkscheinparker – zahlten das gleiche Geld, nämlich zwei Euro pro Stunde.
Abgesehen davon, dass mit dieser Regelung jeder Theaterbesuch, jedes geschäftliche Meeting
und  jeder  gemütliche  Lokalbesuch  ad absurdum geführt wird,  weil man für diese Tätigkeiten
in  der  Regel  länger  als  zwei  Stunden  benötigt,  wird jeder Autofahrer zum Handyparken ge-
zwungen. Und das ausgerechnet zum Zeitpunkt,  zu dem der Betreiber dieser Parkmöglichkeit,
Paybox, für das Service in Zukunft Geld verlangen möchte. (Quelle: unzensuriert.at)
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2013-11-13

Vassilakou hat sich dritten Misstrauensantrag redlich verdient


Schwach in ihrer Glaubhaftigkeit,  glaubhaft in ihrer Schwäche

Wenn  es  noch  eines letzten Beweises bedurfte,  um Maria Vassilakous frappante Unfähigkeit
in ihren Funktionen als Verkehrsstadträtin und Vizebürgermeisterin amtlich zu machen, eignet
sich das unerreichte Debakel Mariahilfer Straße-Neu dafür trefflich.
Bei  ihrem  ideologisch  motivierten  Feldzug  gegen die  Wiener Autofahrer hat sie sich durch die
massive  Verteuerung der Kurzparkgebühren bzw.  Strafen sowie die chaotische Ausweitung des
teuren Parkpickerls bereits zwei Misstrauensanträge der FPÖ eingehandelt, welche jedoch beide
von Rot-Grün abgewürgt wurden.
Die skandalöse  Fehlplanung auf der Mariahilfer Straße und in den umliegenden Bereichen der
Bezirke  Mariahilf  und  Neubau hat bislang rund 2(!) Millionen Euro gekostet,  das prolongierte
Herumdilettieren  könnte  weitere  1,5 Millionen  Euro  verschlingen.  Mit freundlicher Unterstütz-
ung  der  SPÖ  mindestens  3,5 Millionen  Euro  Steuergeld  für  den grünen Autofahrerhass zu
verbrennen , ist bereits mehr als grenzwertig.
Die  FPÖ  hat  die  SPÖ und  die Grünen aufgefordert,  das Fuhrwerken auf dem Rücken von
Geschäftsleuten,  Anrainern,  Kunden  und  Steuerzahlern umgehend einzustellen.  Die Frei-
heitlichen  werden in der Sondersitzung des Gemeinderates am 23. September daher einen
weiteren Misstrauensantrag gegen Verkehrsstadträtin Vassilkou einbringen. Und diesen hat
sie  sich  auch  redlich verdient,  obwohl wir davon ausgehen,  dass Rot-Grün diesen wieder
abwürgen werden.
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2013-09-11

SPÖ-Valentin verteidigt Privilegien-Stadel


Parkpickerl – Dienstauto-Privilegien müssen fallen

Wie den jüngsten Pressemeldungen zu entnehmen war,  könnten mehr als 800 Dienst-Pkw
der  Stadt Wien  und eine der Öffentlichkeit nicht bekannte Anzahl von Dienst-Pkw in Unter-
nehmen der Stadt Wien die Befreiung von der Parkometerabgabe mangels Kontrollen auch
dann in Anspruch nehmen,  wenn keine expliziten Dienst-  sondern Privatfahrten unternom-
men werden.
 
Diese  Praxis  würde eine sachlich ungerechtfertigte und gesetzlich ungedeckte Bevorzugung
gegenüber  „normalen“ Autobesitzer(innen) darstellen und erheblichen finanziellen Schaden
für  die  Wiener Steuerzahler(innen) nach sich ziehen.   Aus diesen Gründen forderte daher
der Verkehrssprecher der FPÖ-Wien, LAbg. Toni Mahdalik, im Zuge der heutigen Gemeinde-
ratssitzung, Dienst-Pkw der Stadt Wien und ihrer Unternehmen nur bei tatsächlichen Dienst-
einsätzen von der Entrichtung der Parkometerabgabe zu befreien.
 
Abgesehen davon gilt es zu klären,  wie viele Dienst-Pkw es insgesamt im Bereich der Stadt
Wien (Wiener Wohnen, KAV,  Wiener Holding,  Wien Energie, etc.) gibt und wie viele davon
trotz  Privatnutzung  keine  Parkometerabgabe leisten müssen.   Zudem stellt sich die Frage,
wie die Kontrolle, ob eine Fahrt bzw. das Parken dienstlich oder privat ist, erfolgt, um einen
Schaden für die Steuerzahler(innen) von jährlich 500.000 Euro und mehr zu verhindern.
 

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Eine  Antwort  seitens der  SPÖ ließ nicht lange auf sich warten.   Der Wiener Gemeinderat
Erich  Valentin  meinte dazu wörtlich:  „Wir glauben an die Redlichkeit der Mitarbeiterinnen
und  Mitarbeiter  und  wollen  das in aller Deutlichkeit auch sagen.   Wir gehen daher auch
davon aus, dass Dienstautos ordnungsgemäß verwendet werden.“
 
Dass  dem  nicht so ist und Magistratsmitarbeiter(innen) Dienstautos auch privat verwenden,
darüber haben wir bereits im Beitrag „Erstaunlicher Parkplatz für Dienstfahrzeuge“ berichtet.
Täglich kann man beobachten,  wie Dienstfahrzeuge der Gemeinde Wien ganz offensichtlich
für private Zwecke verwendet werden.  Und dabei ist es egal, ob diese auf einen Baumarkt-
Parkplatz oder in einer Kurzparkzone (ohne Parkschein) abgestellt werden. Wir laden Herrn
Valentin  auf  diesem Wege herzlichst ein,  mit uns eine Tagesexkursion durch Wien mitzu-
machen, um sich der Realität zu stellen.
 
Foto: © erstaunlich.at
 
Aber  der  SPÖ-Politiker setzt noch einen drauf.   Er meint: „Wir vertrauen den Magistrats-
mitarbeiter(innen),  die FPÖ hingegen will Gesellschaft splitten.  FP-Gemeinderat Mahdalik
hat  einnal  mehr  bewiesen:   Die FPÖ splittet die Gesellschaft und fördert die Neidgesell-
schaft. Sie findet es gut, wenn die Menschen vor Neid zerfressen sind. Das hat Wien nicht
notwendig, das unterscheidet uns – und darauf sind wir stolz.“
 
Da staunen wir aber,  dass Valentin die Forderung zur Herstellung von Gleichberechtigung
und  die  Abschaffung  von  Privilegien  mit einem splitten der Gesellschaft gleichsetzt und
weiters darin eine Förderung der Neidgesellschaft sieht.
 
Wir sehen in Valentins Aussage eher einen verzweifelten Versuch, ungerechtfertigte Privi-
legien  aufrecht zu erhalten.   Dabei unterstellt  er dem FPÖ-Verkehrssprecher folgendes:
„Für die FPÖ ist jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin des Magistrats jemand,  der sich
nicht vorschriftsmäßig verhält.“   In dieser Aussage erkennen wir den Versuch eines Split-
tings der Gesellschaft, allerdings seitens des SPÖ-Politikers.
 
Auch stellt sich für uns die Frage auf was Valentin eigentlich stolz ist.  Auf die Ungleichbe-
handlung der Autofahrer(innen)? Auf den Privilegien-Stadel? Oder dass durch die gängige
Praxis, die Steuerzahler(innen) geschädigt werden können?
 
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2013-01-30
 

Verkehrsstrafen-Exzesse im 12. Bezirk


Reihenweise Strafen außerhalb(!) der Parkpickerlbereiche

Schon vor Einführung des Parkpickerls bekamen die Wachorgane offenbar den Auftrag,
rigoros gegen „Parksünder“ vorzugehen,  so dass es zu wahren Strafexzessen auf den
Straßen Meidlings kam und weiter kommt,  macht FPÖ-Bezirksvorsteher-Stellvertreter
Mag. Alexander Pawkowicz aufmerksam.
 
Waren  es in den letzten Wochen vor Einführung des Parkpickerls vor allem sehr kleine
Gassen, wie etwa die Roesnergasse und der Bereich rund um den Migazziplatz,  die in
den fragwürdigen Genuss gassenweiser Bestrafungen gekommen sind, so hat sich die
Eintreibungspolitik nun offenbar in die Randbereiche des Bezirkes verlagert.
 
Es  erhalten  jetzt  aber  nicht etwa Falschparker in zweiter Spur oder auf Gehsteigen,
also jene die ihr Fahrzeug verkehrsbehindernd abgestellt haben,  Strafzettel.  Vielfach
betrifft  es  in  Meidling nunmehr Anrainer außerhalb(!) der Parkpickerlzonen,  die seit
wenigen  Tagen  plötzlich  an  jenen Orten bestraft werden,  an denen sie davor jahr-
zehntelang unbehelligt parken konnten.
 
So  zogen  etwa  gestern,  Mittwoch,  strafende  Organe durch die Schönbrunner Allee
und hinterlegten für beinahe alle Fahrzeughalter entlang der auch heute noch fast aus-
schließlich  von  Bewohnern  benutzten Nebenfahrbahn kostenpflichtige „Geschenke“
in Form von Organmandaten.   Dies traf dabei fast ausnahmslos Anrainer vor deren
Häusern.
 
„Angeblich  zu  geringe  Restfahrbahnbreiten  in Gassen,  wo Müll- und Abschleppfahr-
zeuge locker Platz haben, als Grund für saftige Strafen heranzuziehen,  riecht für mich
nach reiner Schikane“,  so Pawkowicz.

Parkraumüberwachung  und  „Pickerlkontrolle“  ist  für  manche  schmerzhaft, Anrainer
aber scheinbar nur für den bloßen Fahrzeugbesitz zu strafen jedoch eine Sauerei, stellt
Pawkowicz  fest,  der ein Ende der reinen Einnahmenmaximierung durch nicht nachvoll-
ziehbare „Kontrollexzesse“ fordert.
 
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2012-10-11
 

Privatisieren die Grünen in Wien öffentlichen Grund und Boden?


Car2go-Autos immun gegen Verkehrsstrafen?

Wenn Car2go-Autos zwei Tage lang unbewegt in Kurzparkzonen etwa auf der Mariahilfer
Straße herumstehen, ohne einen Strafzettel zu bekommen,  keimt beim „normalen“ Auto-
fahrer der Verdacht auf, dass hier eine Sonderbehandlung vorliegt. Gibt es etwa gar eine
rotgrüne Weisung aus dem Rathaus, dass diese Fahrzeuge aus politischen Gründen nicht
zu strafen sind,  fragt FPÖ-Verkehrssprecher LAbg. Toni Mahdalik.
 
Ohne das Konzept an sich in Frage zu stellen, muss man aber doch festhalten, dass jede
Immunisierung  gegen  Verkehrstrafen skandalös und unhaltbar wäre.  Mahdalik fordert
Verkehrsstadträtin  Vassilakou  daher  auf,  diesem  Verdacht  sofort  nachzugehen und
etwaige Ungleichbehandlungen sofort abzustellen.
 
Interessant  ist  auch  die  Tatsache,  dass Carsharing-Anbietern für das Abstellen ihrer
Fahrzeuge  auf öffentlichen Grund,  von der rotgrünen Wiener Stadtregierung kostenlos
Stellplätze zur Verfügung gestellt werden.   Diese Parkplätze sind entsprechend, mittels
Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen gekennzeichnet. Erstaunlich ist es auch, dass
diese nicht der StVO entsprechen.
 

Durch StVO nicht gedeckt

Überhaupt findet die ganze Vorgehensweise in der StVO keine Deckung.  Es wird sicher
interessant werden, wie ein allfälliges Strafverfahren ausgeht,  wenn jemand sein Auto
in einer derartigen Zone abstellt
 
Während  Maria Vassilakou eine Kurzparkzone nach der Anderen errichten  – und damit
bei  den leidgeprüften Wiener Autofahrer(innen) abkassieren lässt,  werden Carsharing-
Anbietern kostenlose Parkplätze überlassen.  Nebenbei sei erwähnt, dass der Gebrauch
öffentlichen  Raums  kostenpflichtig  ist.   Dabei  ist es egal ob es sich um einen Schani-
garten  oder  eine  Reklametafel  handelt,  die  ein Geschäftsbesitzer an seinem Laden
anbringt.
 
Bedenkt  man,  dass  es  sich  bei  Carsharing-Anbietern  um  reine  Privatunternehmen
handelt,  so kann man durchaus schlussfolgern,  dass hier die Grünen (Verkehrsflächen
fallen in ihr Ressort)  mit stillschweigender Unterstützung der SPÖ,  eine  Privatisierung
von öffentlichem Grund und Boden betreiben.
 
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2012-09-20
 

Die Parkraumbewirtschaftungslügen


Parkraumbewirtschaftung senkt Verkehrstote

Man  hält  es  für schier  unmöglich  welche Argumente den roten und grünen Wiener
Rathauspolitiker(innen)  bezüglich  der  Parkraumbewirtschaftung  einfallen,  nur um
das Abkassieren zu rechtfertigen.
 
„Die  Geschichte der Parkraumbewirtschaftung in Wien ist eine Erfolgsgeschichte“,  so
SPÖ-Gemeinderat  Siegi Lindenmayr anlässlich der aktuellen Debatte zur Abstimmung
über die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in der gestrigen Wiener Gemeinde-
ratssitzung.
 
In diesem Fall wollen wir Lindenmayr zustimmen, denn es ist eine absolute Erfolgsge-
schichte  wie  die  rot-grüne  Wiener Stadtregierung  die Bürger(innen) abzockt.  Von
massiven Gebührenerhöhungen wie Wasser, Kanal und Müll bis hin zum Abkassieren
mittels der Parkraumbewirtschaftung.
 
Der SPÖ-Politiker meinte auch, dass die Parkraumbewirtschaftung den  Autoverkehr
verringert  und  zusätzlich dem Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmer(innen)
dient.   Er  brachte  sogar  den  Rückgang  der Verkehrstoten in Österreich,  mit der
Wiener  Parkraumbewirtschaftung  in  Verbindung.   Das können wir nicht nachvoll-
ziehen und behaupten, dass sogar das Gegenteil  der Fall ist.
 
Durch die begrenzte Parkdauer in einer Kurzparkzone muss der Lenker nach spätes-
tens  2 Stunden sein Fahrzeug umparken.   Dadurch entsteht mehr Verkehrsaufkom-
men  und  naturgemäß  eine  erhöhte Unfallgefahr.   Also ist keineswegs ein  Schutz
von schwächeren Verkehrsteilnehmer(innen) gegeben.
 
Es ist immer interessant zu hören, wie rote oder grüne Wiener Stadtpolitiker(innen)
die Abzocke der Parkraumbewirtschaftung verteidigen und mit Statements argumen-
tieren, die nicht einmal ein Volksschüler glaubt.   Wenig erstaunlich ist jedoch, dass
gerade jene Herrschaften selbst in einem dicken Auto  – womöglich noch mit einem
aus Steuergeld bezahlten Chauffeur – unterwegs sind.
 
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2012-06-28
 

Falschparken wird massiv teurer


Strafe für Falschparken um 71,5 Prozent angehoben

Für das Falschparken nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sowie bei nicht
korrekter  Entrichtung der  Parkometerabgabe in Kurzparkzonen werden in Wien ab  1. Mai
2012 bei Ausstellung einer Organstrafverfügung  36,- statt bisher 21.- Euro fällig.  Auch die
Strafsätze der Anonymverfügungen und der – bei Nicht-Bezahlung – darauf folgenden Straf-
verfügungen werden entsprechend angehoben.   Diese Hiobsbotschaft versendete die rot-
grüne Wiener Stadtregierung mittels heutiger Presseaussendung.
 
Als  Begründung für die massive Verteuerung führt die Stadt Wien an, dass die Strafen seit
20 Jahren  „faktisch“  unverändert  geblieben sind und der  Verbraucherpreisindex  seit der
Euro-Umstellung  signifikant angestiegen ist. Was wohl die Verantwortlichen mit dem Wort
„faktisch“  (Originalausdruck in der Aussendung) meinen?
 
Obige Argumentation finden wir erstaunlich, denn sind es nicht gerade Vertreter(innen) der
SPÖ-Politiker(innen)-Riege  die  dem  Volk  permanent Glauben machen wollen,  dass es
durch die Euro-Umstellung zu keiner Verteuerung des Lebens gekommen ist.
 
Erstaunlich  finden wir auch die Ausrede mit dem gestiegenen Verbraucherindex.   Uns war
bis dato nicht bekannt,  dass Falschparken oder ähnliche  Verkehrsdelikte in der Produktion
Kosten verursachen. Also dürfen die ab 1. Mai 2012 massiv gestiegenen Strafen getrost als
weitere Bürger(innen)-Abzocke der rotgrünen Wiener Stadtregierung angesehen werden.
 

Mehr Geld für weniger Leistung

Zur  Allgemeinen Erheiterung unserer Leserschaft möchten wir eine Demonstration der Zu-
verlässigkeit  der Verantwortlichen für die offizielle  Webseite der Stadt Wien,  betreffend
der Parkraumüberwachung (MA 67) vorführen.
 
Unter dieser  „Internetadresse“  erhält man folgendes Bild, das dem User verspricht, durch
ein  Video  eine  kompakte Information über Kurzparkzonen und das richtige Ausfüllen des
Parkscheines zu erhalten.
 
Screen: wien.gv.at
 
Klickt dann der erwartungsvolle User zum Video weiter und dieses an, erhält er keine Infor-
mationen über Kurzparkzonen oder über das Ausfüllen des Parkscheines, sondern die ledig-
lich  die  Nachricht  „Server not found“.   Diese Ansage ist typisch für die rotgrüne Wiener
Stadtregierung, denn sie spiegelt das Motto „Mehr Geld für weniger Leistung“ wider.
 
Screen: wien.gv.at
 
Aber es besteht noch vage Hoffnung, dass es durch die angehobenen Straftarife möglich
sein wird,  den Server auf dem das Video liegt wieder in Gang zu setzen.   Vielleicht sollte
sich die Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou dafür stark machen, fallen doch die Kurz-
parkzonen in ihr Ressort und lebt  dieses  zum  Leidwesen  der Wiener(innen) auch dem-
entsprechend aus.
Karikatur: Koechlin

Jetzt wird´s richtig teuer!
 
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2012-04-27 
 

Vassilakous Vollstrecker


Zusammenkunft Wiens geistiger Elite in Blau

Frei nach der Devise des seligen Hans  Moser „Wie nehmen mir ihm denn?“ dürfte auf
nachfolgendem Foto die geistige Elite Wiens zu einer Dienstbesprechung zusammen
gekommen sein.
 
Foto: © erstaunlich.at
 
Entweder  berieten  die   – bei den Wiener(innen) äußerst beliebten –   blauen Uniform-
träger wer die linke und die rechte Straßenseite kontrolliert oder sie wurden als Sonder-
bewachungsposten  für  das  Straßenbahnwartehäuschen  „Station Margaretengürtel“
abgestellt.
 
Möglicherweise vertrieben sie sich auch nur die Zeit bis zu Dienstschluss.  Sollte dies der
Fall gewesen sein,  wird ihre Chefin aber ganz schön erzürnt sein, denn diese legt einen
außergewöhnlichen Arbeitseifer an den Tag.
 
Karikatur: Koechlin
Vassilakou: „Wenn ich einmal Verkehrsministerin bin, mache ich aus ganz Österreich
                      eine Kurzparkzone. Ihr werdet schon sehen!“
 
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2012-04-05
 

Anti-Autofahrerclub


Gestiegene Lebensqualität bei minus 15 Grad

Wir haben uns schon einige Male mit den Publikationen des grünnahen Verkehrsclubs
Österreich (VCÖ) beschäftigt.   Falsche oder widersprüchliche Angaben sind in dessen
Pamphleten offenbar an der Tagesordnung.
Im Beitrag auf der Webseite des VCÖ versucht dessen Autor mit hanebüchenen und
nicht  nachvollziehbaren Argumenten,  den geneigten  Leser(innen) die rotgrüne Ab-
zocke der Wiener Parkraumbewirtschaftung schmackhaft zu machen.
So  ist man beim  VCÖ doch tatsächlich der Meinung,  dass sich die Parkraumbewirt-
schaftung in Wien bewährt habe, weil dadurch die Wiener(innen) immer seltener mit
dem Auto fahren.  Dieses Argument ist für uns nicht nachvollziehbar.   Es entspricht
vielmehr der Wahrheit,  dass dieser Umstand den enorm gestiegenen Treibstoffprei-
sen zuzuschreiben ist.
Die große Mehrheit der Wege, nämlich 71 Prozent, wird mit öffentlichen Verkehrsmit-
teln,  zu Fuß  oder  mit  dem Fahrrad zurückgelegt.   Das bedeutet  eine  gestiegene
Lebensqualität,  so  die  Aussage  beim  VCÖ.   Nun,  wenn die  Gehzeit zu den  Öffi-
Stationen und das endlose Warten  (wegen regelmäßiger erheblicher Verspätungen)
auf  Bus oder Bim bei  minus 15 Grad  (wie in diesem Winter),  sowie bei Regen- und
Schneefall als gestiegene Lebensqualität betrachtet werden kann, dann hat der VCÖ
recht.
Sicherlich bedeutet es auch eine gestiegene Lebensqualität, wenn der Wochenend-
einkauf  im Supermarkt für eine  vierköpfige Familie  mit dem Fahrrad durchgeführt
wird. Scheinbar verspürt man beim VCÖ eine gewisse sadistische Ader, wenn dieser
versucht,  der Bevölkerung eine Verschlechterung als gestiegene Lebensqualität zu
verkaufen.

Gestiegene Umweltbelastung

Interessant ist auch die Aussage, dass die Parkraumbewirtschaftung nicht nur der
Bevölkerung sondern auch der Wirtschaft zu Gute kommen soll. Offenbar scheint
es  dem  VCÖ entgangen zu sein,  dass immer mehr  Betriebe aus Wien  absiedeln
und  sich  in den nahen  Industriezentren des benachbarten Bundeslandes Nieder-
österreich niederlassen.
Dadurch  müssen  die  Wiener(innen) die  in  diesen  Betrieben arbeiten mitsiedeln,
was naturgemäß eine längere Wegzeit zum Arbeitsplatz beinhaltet.   Das bedeutet
in  Folge,  dass mit dem Auto längere Strecken zurückgelegt werden.  Das  wieder-
um bedeutet eine vermehrte Umweltbelastung, da mehr Schadstoffe ausgestoßen
werden.
Aus den obig angeführten Gründen führt sich die Aussage des VCÖ, dass die Park-
raumbewirtschaftung  ökonomisch vernünftig sei und die  Luftqualität verbessere,
selbst ad absurdum.
Der  VCÖ  schreibt  der  Parkraumbewirtschaftung  auch zu,  dass durch diese das
Falschparken  um rund 80 Prozent abgenommen   habe und dadurch der Verkehr
nicht  mehr  behindert  werde.   Ein derart  unsinniges  Argument haben wir selten
gelesen, denn was hat Falschparken mit der Parkraumbewirtschaftung zu tun. Wir
sehen  dies  sogar  gegenteilig,  denn nicht immer hat  ein(e)  Autofahrer(in)  einen
Kurzparkschein  zur Hand und stellt das Auto quasi vorschriftwidrig ab.  Das erhöht
wiederum die Einnahmen der Stadt Wien, mittels ihrer zahlreich schwadronierenden
Parksheriffs.

Mehr abgestellte Autos und dennoch mehr Parkplätze?

Am  erstaunlichsten finden wir jedoch die Argumentation,  dass einerseits durch die
Parkraumbewirtschaftung  mehr  Parkplätze  vorhanden  sind  und  anderseits  die
Wiener(innen) ihr Mobilitätsverhalten dahingehend veränderten, dass sie ihre Autos
weit weniger benützen.
Sofern  die Autos nicht in die  Wohnungen mitgenommen oder im Kellerabteil abge-
stellt  werden,  ist diese VCÖ-Aussage völlig widersprüchlich.  Ein Auto das nicht zur
Fahrt  benützt  wird  muss  zwangsläufig geparkt werden.   Also fragen wir uns,  wie
durch die Nichtbenützung von Autos mehr Parkraum entstehen soll?  Offenbar hat
man beim VCÖ nicht viel nachgedacht als man ein derartiges Argument ins Rennen
brachte.
Für uns ist die Parkraumbewirtschaftung ein reines Abkassieren bei der Wiener Be-
völkerung und hat nichts mit einer Verbesserung der Lebensqualität zu tun.   Eine
Frage hätten wir allerdings an den VCÖ. Warum nennt sich dieser Verein eigentlich
Verkehrsclub Österreich?   Wäre da nicht der Name  „Anti-Autofahrerclub“  an-
gebrachter?
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2012-03-09
 

Roter Wortbruch droht


SPÖ-Meidling doch für flächendeckendes Parkpickerl

Nun ist die Katze aus dem Sack. Entgegen allen Ankündigungen und Beschwichtigungsver-
suchen  der  SPÖ  bezüglich der Einführung des  flächendeckenden und  kostenpflichtigen
Parkpickerls in Meidling,  tritt nun die Wahrheit zu Tage.

War von der SPÖ bislang zu hören,  dass man das Parkpickerl  „nur in jenen Bereichen, wo
eine große Überparkung zu beobachten ist“, einführen möchte, so ist jetzt alles anders. Die

SPÖ-Meidling hat sich auf die flächendeckende Einführung des Parkpickerls eingeschworen,
so dass nun alle Autobesitzer im 12. Bezirk zum Handkuss kommen.

SPÖ-Bezirksvorsteherin Votava will schon ab September 2012 flächendeckend mit dem Ab-
kassieren beginnen und damit einen politischen Wortbruch, der sogar für SPÖ-Verhältnisse
niveaulos ist,  finalisieren.

Wenn  Votava den Raubzug mit ihren grünen  Komplizen wirklich startet,  wird sie am Ende
sogar als „Meineid-Gabi“ in die Geschichte Meidlings eingehen. Die Vollzugsmeldung streng
nach  Rathaus-Befehl bis zum  20.2.2012  an  den  Parkpickerl-Koordinator abzuliefern und

danach  erst eine Bürgerversammlung  zu diesem Thema abzuhalten,  fällt dagegen schon
unter „jenseitig“.

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2012-01-25

 

Bundeskriminalamt irrt


Die neue Kriminalstatistik ist da

Beim heutigen Studieren der APA-OTS Pressemeldungen, stießen wir auf eine Aussendung
des Bundeskriminalamtes. Dieses lädt die Vertreter der Medien zu einem Pressetermin,
zwecks Präsentation der „Kriminalstatistik NEU“ ein.
Ort des Geschehens ist das  Bundeskriminalamt in Wien 9., Josef Holaubek Platz 1.
 

Zu spät kommen ist nicht möglich

Erstaunlich ist allerdings der Termin für diese  Einladung, denn laut Ausschreibung findet,
bzw. fand dieser am „12.Jänner 2009“ statt. Das heißt zu diesem Konvent braucht
sich niemand zu beeilen, denn zu spät kommen ist nicht mehr möglich.
Wir hoffen nur, dass die „Kriminalstatistik NEU“ korrekter verfasst ist, als diese Presse-
einladung. Denn sich um ein ganzes Jahr und zusätzlich einen Monat zu irren, ist schon
erstaunlich.

Beim Strafzettel austeilen, ein bisschen Nachdenken

Wäre diese Presseaussendung ein Kurzparkschein, würde die Angelegenheit mindestens
21,- Euro kosten. Dies sollte sich der eine oder andere uniformierte Vertreter des Gesetzes vor
Augen führen, wenn er(sie) dem nächsten Autofahrer einen Strafzettel in einer Kurzparkzone
verpasst, nur weil sich dieser am Jahresanfang in der Angabe des Jahres verschrieben hat.
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2010-02-11
  

Asylanten auf den Hund gekommen


 Grundversorgungsgesetz

Im Beitrag „Von Beruf Asylant“ haben wir uns mit den Kosten auseinandergesetzt, mit
denen ein Asylant den österreichischen Steuerzahler monatlich belastet. Wir sind nach-
vollziehbar auf einen monatlichen Mindestbetrag von 570,- Euro gekommen.
Die vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber,
Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht ab-
schiebbare Menschen), wird im „Wiener Grundversorgungsgesetz – WGVG“ geregelt.

Missbrauch des WGVG

Wie gesagt, gilt dieses Gesetz nur für obig angeführten  Personenkreis. Obwohl wir an-
nehmen, dass ein Großteil der zu uns kommenden „Asylwerber“  Wirtschaftsflüchtlinge
sind, nehmen auch diese Personen die durch das Gesetz geregelten Sozialleistungen in
Anspruch.

Moralische Pflicht

Gehen wir einmal davon aus, dass es sich tatsächlich um einen „echten“ Flüchtling handelt.
In diesem Fall hat die Gesellschaft die moralische Pflicht, diesen Menschen solange mit
lebensnotwendigen Dingen zu versorgen, bis dieser auf eigenen Beinen steht und das
unabhängig davon, wie man zu dieser Thematik steht.

Die großzügige Stadt Wien

Die Versorgung mit lebensnotwendigen Dingen ist  im  „Wiener Grundversorgungsgesetz“
ganz klar geregelt. Die steinreiche Gemeinde Wien, die zwar ihre Bürger so gut wie es geht
abkassiert (z.B.: Kurzparkzonen bis 22Uhr) setzt allerdings noch einen drauf.


Mobilpass für 27-jährigen

Diese Wertmarke für einen Mobilpass, wurde einem 27-jährigen, gesunden Asylwerber
zugesandt.  Anstatt dem jungen Mann eine Arbeit zuzuteilen, erhält er zusätzlich erstaun-
liche Sozialleistungen.

Erstaunliche Zusatzleistungen

Da wäre einmal eine 50-prozentige Ermäßigung auf Fahrscheine der Wiener Linien.
Ist ja auch einzusehen, denn wenn der gute Mann ohnehin nichts zu tun hat, kann er sich
wenigsten die Stadt von der Straßenbahn aus ansehen, so wie er es aus seinem Heimatland
gewohnt war. Sofern es dort überhaupt öffentliche Verkehrsmittel gegeben hat.

Auch die ermäßigte Jahreskarte bei den städtischen Büchereien ist sehr wichtig. Hoffentlich
gibt es dort auch Bücher in jener Sprache, aus dem betreffenden Heimatland des Asylanten.
Wenn nicht, müssten sofort auf Steuerkosten solche angeschafft werden.

Wichtig ist auch der ermäßigte Eintritt in städtische Bäder. Sollen doch die Österreicher
auf die kostenlose Donauinsel gehen, wenn sie sich den Eintritt ins Oberlaaer Bad nicht
leisten können.

Der Oberhammer ist die Bezuschussung der Hundeabgabe. Na ja, ein Hund ist doch eine
lebensnotwendige Maßnahme die jeder Asylant unbedingt benötigt. Aus diesem offen-
sichtlichen Grund wird die „Hundesteuer“ von der Gemeinde Wien mit 50% bezuschusst.

Stellt sich nur die Frage, ob der Hund auch um den halben Fahrpreis in der Straßenbahn
fahren kann. Dies sollte man amtlicherseits unbedingt abklären, um den „Schwarzkapplern“
nicht unnötigen Stress zu verursachen.

Stauni
  
2009-11-03
  

Bürgernahe Gemeinde Wien

 

Abzocke Kurzparkzone

Welcher Autofahrer/besitzer kennt sie nicht, die „Wiener Parkraumverordnung“. Was eigent-
lich zum Wohle der Geschäftleute und Anrainer auf belebten Einkaufsstrassen gedacht war,
wurde zu einer gewaltigen Abzocke umfunktioniert.

In allen Bezirken innerhalb des Gürtels, sowie im 2. und 20. Wiener Gemeindebezirk und
rund um die Stadthalle, darf man sein Auto nur dann auf öffentlichen Verkehrsflächen
abstellen, wenn dafür bezahlt wird.

Die Parksheriffs

Zur Überwachung des modernen Raubrittertums an der Melkuh der Nation, setzt  die
Gemeinde Wien, hoch intelligente und sportlich trainierte Überwachungsorgane, die
im Volksmund genannten „Parksheriffs“ ein.  

Ausnahmen für Anrainer

Weil es sich die roten Bonzen der Wiener Stadtregierung jedoch nicht mit den Ein-
wohnern der betroffenen Bezirke komplett verscherzen wollten, wurde das sogenannte
„Parkpickerl“ für Anrainer eingeführt, welches natürlich auch nicht gratis ist.

Obwohl im „§ 45 der Strassenverkehrsordnung“ (Ausnahmen in Einzelfällen) kein
einziges Wort steht, das Zulassungsbesitzer und Fahrzeuglenker ident sein müssen,
besteht der Magistrat auf die Vorlage eines Führerscheines.

Infoblatt  eines magistratischen Bezirksamtes
 

Leseprobleme und deren Folgen

Aus der offensichtlichen Unfähigkeit ein Gesetz zu lesen, kann sich nun für
Betroffene in den jeweiligen Bezirken, folgende Situation ergeben. Sollte das
Auto zum Beispiel auf die Ehefrau angemeldet sein und diese keinen Führer-
schein besitzen, erhält man kein Parkpickerl.

Geht man davon aus, dass sich die meisten Arbeitnehmer bis spätestens 19:00 Uhr
zu Hause einfinden, kann im obig angeführten Fall, das Auto nicht mehr stressfrei

geparkt werden, da die Kurzparkzone bis 22:00 Uhr gilt.

Kein gemütlicher Familienabend

Da eine Höchstparkdauer von 1,5 Stunden erlaubt ist, darf der Lenker das Auto um
spätestens 20:30 Uhr umparken. Richtig angenehm, wenn man von einem anstreng-
enden Arbeitstag nach Hause gekommen ist.

So bürgernah verhält sich Häupl und Co zu den Einwohnern der Stadt Wien. Vielleicht
sollten diese bei der nächsten Gemeinderatswahl daran denken, wenn sie ihr Stimme
abgeben.

Stauni

  
2009-10-18
  

Blinde Justitia

  

Hohe Haftstrafe für falsches Parken

Eine Grazer Vertragsbedienstete hat ihr Auto innerhalb von zwei Jahre, 123 mal in einer
gebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt ohne das dafür notwendige Ticket zu lösen.
Auch ignorierte sie die zugestellten Strafbescheide und so kamen stolze 25.000,- Euro
Strafe zusammen.
      
Das es nicht unbedingt die feine englische Art ist, was die diese Dame hier praktiziert
hat ist unbestritten, aber eine Ersatzfreiheitsstrafe von 500 Tagen (daß ist 1 Jahr und
4  1/2 Monate) fixe Haft zu verhängen, entbehrt jeglicher juristischer und menschlicher
Realität.
      
     
       Von der Kurzparkzone in die Gefängniszelle

Realitätsfremde Urteile

Wir haben uns drei Urteile herausgesucht, die in letzter Zeit von Strafgerichten ver-
hängt wurden und bei der Menschen getötet, schwerstens verletzt oder schwerstens
gefährdet wurden,oder bei denen beträchtlicher Sachschaden entstanden ist.
     
Salzburg: Ein freiwilliger Feuerwehrmann, der 17 Brände gelegt hatte und dabei erheblichen
               Sachschaden angerichtet und Menschen in Lebensgefahr gebracht hatte, erhielt
               3 Jahre Gefängnis, eines davon unbedingt. Dieser Brandstifter mußte für seine
              Taten genau 365 Tage absitzen.
     
Wien:     Drei Polizisten, die einen mit Handschellen gefesselten,schwarzafrikanischen
             Schubhäftling in einer Lagerhalle derart verprügelten, sodaß er schwerste 
             Verletzungen davontrug, bekamen jeweils 8 Monate bedingt. Keiner mußte einen
             einzigen Tag in der Zelle sitzen.
     
Wien:    Ein 20-jähriger Halbstarker attackiert einen zufällig im Weg stehenden pension-
            ierten Bezirksrat derartig mit den Fäusten, sodaß dieser einige Tage nach der 
            Attacke verstirbt. Dieser erhält vom Gericht 2 Jahre Haft, davon 3 Monate unbe-
            dingt, die mit der Untersuchungshaft abgetan waren. Dieser Mann mußte für einen
           Toten 90 Tage im  Gefängnis sitzen.
  

Behörde hat verschlafen

Diese Frau hat weder etwas beschädigt, niemanden verletzt und sich schon gar nicht am Tod
eines Menschen schuldig gemacht und erhält 1 Jahr und 4 1/2 Monate für vorschriftswidriges
Parken. Was denkt sich eigentlich der zuständige Strafreferent in dieser Causa dabei, wenn
er eine derartige Strafen verhängt ?
   
Wie kann es überhaupt dazu kommen, das jemand 123 mal vorschriftwidrig parkt und man
eine Strafsumme auf 25.000,- Euro anwachsen lässt. Spätestens nach dem 20. mal hätte
man dieser ganzen Situation Einhalt gebieten müssen.
Da die Frau offensichtlich nicht in der Lage ist die Strassenverkehrsordnung einzuhalten,
hätte man ihr wegen Unzuverlässigkeit im Strassenverkehr den Führerschein abnehmen können.
Auch wäre die Möglichkeit bestanden das Auto exekutieren zu lassen, um die Strafschulden
einzutreiben.
   

Blinde Justitia

Die Parksünderin sitzt seit dem 7.Jänner in Haft. Es werden sich daraus familiäre und
soziale Probleme ergeben und mit größter Wahrscheinlichkeit wird auch ihr Job weg sein.
Alles weil eine Autolenkerin eine notorische Falschparkerin ist und es die Behörde ver-
absäumt hat, das Verhalten der Lenkerin rechtzeitig einzustellen.
     
An Gelegenheit dazu wird es ja nicht gemangelt haben und da hätte man die Möglichkeit
gehabt sie z.b. zu Sozialdiensten am Wochende einzuteilen, wenn die Strafe uneinbringlich
gewesen ist. 
So vernichtet man aber lieber eine Existenz für eine „Verwaltungsübertretung“ , die in
Österreich tausende Male am Tag begangen wird.
   
 Trägt in diesem Fall die Augenbinde zu Recht
    
Wenn man die von uns oben angeführten Taten und den daraus resultiernden rechtlichen
Konsequenzen, mit dem Fall dieser Parksünderin vergleicht, kommt man wirklich zu der
Ansicht das Justitia in manchen Fällen sehr blind ist und zwar in beiden Richtungen.
     
Stauni
 
2009-02-05

Inhalts-Ende

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