Verpflichtung zum Smartmeter-Tausch während einer Pandemie?
Wie viel liegt den Verantwortlichen der Stadt Wien an der Gesundheit ihrer Bürger?
Geht man davon aus, dass das Corona-Virus wirklich so gefährlich ist und unkontrolliert Menschen zuhauf tötet, dürfte den Verantwortlichen der Stadt Wien, nicht sonderlich an der Gesundheit der Einwohner(innen) gelegen sein, wie das anhand des Beispieles „Kurzparkzonen“ zu ersehen ist.
Bekannterweise schlägt ja das Virus vor allem dort gnadenlos zu, wo sich Menschen dicht gedrängt in geschlossenen Räumen aufhalten. Als Präventivschlag gegen diese Art der Verbreitungsmöglichkeit, wird beispielsweise zurzeit der Gastronomie der wirtschaftliche Garaus gemacht.
Dabei gäbe es viel schlimmere Orte als die Gastronomie, nämlich die öffentlichen Verkehrsmittel. Dort stehen nämlich auf kleinstem Raum, dicht gedrängt Mensch an Mensch. Nun ist schon klar, dass man die Öffis nicht so einfach abdrehen kann, denn dann würde ein Chaos ausbrechen.
Es bestünde aber die Möglichkeit, Menschen ihr eigenes Fahrzeug schmackhaft zu machen und dadurch die Öffis zu entlassen. Dazu bräuchte man in Wien nur die Kurzparkzonen während eines Lockdowns außer Kraft zu setzen. Aber scheinbar dürfte den Verantwortlichen der Stadt Wien mehr am Geld der Einwohner als an derer Gesundheit zu liegen, wie man beim letzten harten Lockdown gesehen hat.
Und noch ein Beispiel gibt es, dass seinesgleichen sucht. In den letzten Tagen flatterten den Haushalten in Wien, nachfolgendes Schreiben der Wiener Netze ins Haus.

Da bleibt einem wohl der Mund vor Staunen offen. Inmitten einer Pandemie, die von wiederholten Lockdowns geprägt ist, kündigen die Wiener Netze einen Stromzählertausch auf den sogenannten Smartmeter (im Volksmund Spionagestromzähler genannt) an. Dass die Wiener Netze schon wissen wann die Pandemie endet und deshalb den Zählertausch in den nächsten Wochen ankündigen, wagen wir zu bezweifeln.
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Die Bundesregierung sperrt großteils die Bürger(innen) wegen der hohen Infektionsgefahr ein und diese dürfen ihr Heim nur unter ganz bestimmten Auflagen verlassen. Ja sogar Treffen mit nahen Verwandten sind untersagt oder nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Und genau zu einem solchen Zeitpunkt, wollen die Wiener Netze fremde Personen (Monteure) – die ja von einem Haushalt zum anderen pilgern und daher eine extreme Gefahr zur Verbreitung des Corona-Virus darstellen – ins traute Heim schicken.
Nebenbei sei angemerkt, dass der Smartmeter weder systemrelevant noch lebensnotwendig ist. Daher erscheint uns die „Verpflichtung zum Zählertausch“ erstaunlich. Denn bis zum Ende der Pandemie werden auch die bisherigen Stromzähler – wie in den letzten Jahrzehnten – brav ihren Dienst tun. Zum Ausspionieren – pardon – zur Erfassung des Verhaltens des Stromverbrauches der Bürger(innen), wird wohl noch genügend Zeit nach der Pandemie sein.
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21.12.2020
Kurzparkzone in Währing startet trotz „Nein“ der Bevölkerung
Club fordert Alternativen zum veralteten
Kurzparkzonenmodell der Stadt
Obwohl die Währinger bereits zwei Mal dagegen gestimmt haben, tritt unter der neuen Bezirksvorsteherin Silvia Nossek mit 5. September eine flächendeckende Kurzparkzone im 18. Wiener Gemeindebezirk in Kraft. Im Gegensatz dazu plant Döbling für Anfang 2017 eine Befragung d er Bürger, die Grundlage für die Entscheidung des Bezirkes sein soll. ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried befürchtet nun für Währing, dass sich die Stell- platzsituation mittel- und langfristig nicht bessern wird, insbesondere weil gleichzeitig Parkraum vernichtet wird. „Wien braucht – wie vom Club bereits mehrfach vorgeschlagen und in anderen Bundes- ländern Realität – endlich Alternativen zum Modell der ‚Blauen Zonen‘, die pauschal in ganzen Bezirken verordnet werden. Vor allem auch,weil man bisher keinerlei Rücksicht auf die jeweils unterschiedlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse genommen hat“, fordert der ÖAMTC-Jurist, der aus diesem Grund rechtliche Bedenken gegen die flächendeckende Einführung im gesamten Bezirk hat. Geparkt werden darf in Währing ab kommender Woche von Montag bis Freitag (werk- tags) von 9 bis 19 Uhr nur mehr für eine Dauer von maximal drei Stunden mit Kurzpark- schein oder Parkkleber. In den ausgewiesenen Geschäftsstraßen darf grundsätzlich werktags von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 12 Uhr für maximal 90 Minuten geparkt werden, Parkpickerlbesitzer müssen zum Nachweis der Parkdauer eine Parkscheibe verwenden. (Quelle: APA/OTS) ***** 2016-09-01Stadt Wien verdammt Autofahrer zum Handyparken
Handyparker werden bevorzugt
Haben Sie das gewusst? Das Parken in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Wien ist auf zwei Stunden begrenzt. Wer also einen Parkschein mit einer Dauer von zwei Stunden ausfüllt, darf nicht länger in der Kurzparkzone halten – auch wenn er die Parkzeit mit einem zweiten ordnungsgemäß ausgefüllten Parkschein verlängert. Beim Handyparken ist das kurioser Weise anders. Da prüft offenbar keiner nach, ob das Fahrzeug länger als erlaubt in der Kurzparkzone steht.
Im 6. Bezirk ist ein Autofahrer in diese Abzock-Falle getappt. Bis dato ein Handyparker, füllte
er zwei Parkscheine mit je zwei Stunden aus und legte diese sichtbar für den Parksheriff hinter
die Windschutzscheibe. Als er nach vier Stunden zurückkam, staunte er nicht schlecht: Er fand
ein Organstrafmandat in Höhe von 36 Euro vor. Am nächsten Tag erhob der Lenker des Fahr-
zeuges sofort Einspruch bei der zuständigen Magistratsabteilung 67 und nannte zwei Zeugen,
die seine Vorgangsweise bestätigen konnten. Ein Mitarbeiter dieser Abteilung schrieb zurück
– und zwar:
Da die maximale Abstelldauer im 6. Bezirk mit zwei Stunden begrenzt ist, war die Beanstand-
ung gerechtfertigt. Wir können daher in Ihrem Fall keine Ausnahme machen.
Dem Lenker wurde freundlicher Weise noch die Möglichkeit geraten, Organstrafverfügung
und nachfolgende Anonymverfügung nicht zu begleichen und gegen die mittels Rsa-Brief
zugestellte Strafverfügung Einspruch zu erheben. Ob die Strafe aber im Kulanzweg dann
erlassen werde, könne man nicht versichern.
Der Betroffene will die Strafe nun bezahlen und sich auf ein weiteres Verfahren, das ihm dann
vielleicht noch mehr Kosten verursacht, nicht einlassen. Die Ungerechtigkeit schreit in diesem
Fall aber zum Himmel: Beim Handyparken gab es bei Verlängerungen der Parkzeit nie Prob-
leme, bei den Parkscheinen schon. Diese Logik ist schwer zu erklären, denn beide – Handy-
parker und Parkscheinparker – zahlten das gleiche Geld, nämlich zwei Euro pro Stunde.
Abgesehen davon, dass mit dieser Regelung jeder Theaterbesuch, jedes geschäftliche Meeting
und jeder gemütliche Lokalbesuch ad absurdum geführt wird, weil man für diese Tätigkeiten
in der Regel länger als zwei Stunden benötigt, wird jeder Autofahrer zum Handyparken ge-
zwungen. Und das ausgerechnet zum Zeitpunkt, zu dem der Betreiber dieser Parkmöglichkeit,
Paybox, für das Service in Zukunft Geld verlangen möchte. (Quelle: unzensuriert.at)
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2013-11-13
Vassilakou hat sich dritten Misstrauensantrag redlich verdient
Schwach in ihrer Glaubhaftigkeit, glaubhaft in ihrer Schwäche
Wenn es noch eines letzten Beweises bedurfte, um Maria Vassilakous frappante Unfähigkeit in ihren Funktionen als Verkehrsstadträtin und Vizebürgermeisterin amtlich zu machen, eignet sich das unerreichte Debakel Mariahilfer Straße-Neu dafür trefflich. Bei ihrem ideologisch motivierten Feldzug gegen die Wiener Autofahrer hat sie sich durch die massive Verteuerung der Kurzparkgebühren bzw. Strafen sowie die chaotische Ausweitung des teuren Parkpickerls bereits zwei Misstrauensanträge der FPÖ eingehandelt, welche jedoch beide von Rot-Grün abgewürgt wurden. Die skandalöse Fehlplanung auf der Mariahilfer Straße und in den umliegenden Bereichen der Bezirke Mariahilf und Neubau hat bislang rund 2(!) Millionen Euro gekostet, das prolongierte Herumdilettieren könnte weitere 1,5 Millionen Euro verschlingen. Mit freundlicher Unterstütz- ung der SPÖ mindestens 3,5 Millionen Euro Steuergeld für den grünen Autofahrerhass zu verbrennen , ist bereits mehr als grenzwertig. Die FPÖ hat die SPÖ und die Grünen aufgefordert, das Fuhrwerken auf dem Rücken von Geschäftsleuten, Anrainern, Kunden und Steuerzahlern umgehend einzustellen. Die Frei- heitlichen werden in der Sondersitzung des Gemeinderates am 23. September daher einen weiteren Misstrauensantrag gegen Verkehrsstadträtin Vassilkou einbringen. Und diesen hat sie sich auch redlich verdient, obwohl wir davon ausgehen, dass Rot-Grün diesen wieder abwürgen werden. ***** 2013-09-11SPÖ-Valentin verteidigt Privilegien-Stadel
Parkpickerl – Dienstauto-Privilegien müssen fallen
Wie den jüngsten Pressemeldungen zu entnehmen war, könnten mehr als 800 Dienst-Pkw der Stadt Wien und eine der Öffentlichkeit nicht bekannte Anzahl von Dienst-Pkw in Unter- nehmen der Stadt Wien die Befreiung von der Parkometerabgabe mangels Kontrollen auch dann in Anspruch nehmen, wenn keine expliziten Dienst- sondern Privatfahrten unternom- men werden. Diese Praxis würde eine sachlich ungerechtfertigte und gesetzlich ungedeckte Bevorzugung gegenüber „normalen“ Autobesitzer(innen) darstellen und erheblichen finanziellen Schaden für die Wiener Steuerzahler(innen) nach sich ziehen. Aus diesen Gründen forderte daher der Verkehrssprecher der FPÖ-Wien, LAbg. Toni Mahdalik, im Zuge der heutigen Gemeinde- ratssitzung, Dienst-Pkw der Stadt Wien und ihrer Unternehmen nur bei tatsächlichen Dienst- einsätzen von der Entrichtung der Parkometerabgabe zu befreien. Abgesehen davon gilt es zu klären, wie viele Dienst-Pkw es insgesamt im Bereich der Stadt Wien (Wiener Wohnen, KAV, Wiener Holding, Wien Energie, etc.) gibt und wie viele davon trotz Privatnutzung keine Parkometerabgabe leisten müssen. Zudem stellt sich die Frage, wie die Kontrolle, ob eine Fahrt bzw. das Parken dienstlich oder privat ist, erfolgt, um einen Schaden für die Steuerzahler(innen) von jährlich 500.000 Euro und mehr zu verhindern.Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Eine Antwort seitens der SPÖ ließ nicht lange auf sich warten. Der Wiener Gemeinderat
Erich Valentin meinte dazu wörtlich: „Wir glauben an die Redlichkeit der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter und wollen das in aller Deutlichkeit auch sagen. Wir gehen daher auch
davon aus, dass Dienstautos ordnungsgemäß verwendet werden.“
Dass dem nicht so ist und Magistratsmitarbeiter(innen) Dienstautos auch privat verwenden,
darüber haben wir bereits im Beitrag „Erstaunlicher Parkplatz für Dienstfahrzeuge“ berichtet.
Täglich kann man beobachten, wie Dienstfahrzeuge der Gemeinde Wien ganz offensichtlich
für private Zwecke verwendet werden. Und dabei ist es egal, ob diese auf einen Baumarkt-
Parkplatz oder in einer Kurzparkzone (ohne Parkschein) abgestellt werden. Wir laden Herrn
Valentin auf diesem Wege herzlichst ein, mit uns eine Tagesexkursion durch Wien mitzu-
machen, um sich der Realität zu stellen.
Foto: © erstaunlich.at
Aber der SPÖ-Politiker setzt noch einen drauf. Er meint: „Wir vertrauen den Magistrats-
mitarbeiter(innen), die FPÖ hingegen will Gesellschaft splitten. FP-Gemeinderat Mahdalik
hat einnal mehr bewiesen: Die FPÖ splittet die Gesellschaft und fördert die Neidgesell-
schaft. Sie findet es gut, wenn die Menschen vor Neid zerfressen sind. Das hat Wien nicht
notwendig, das unterscheidet uns – und darauf sind wir stolz.“
Da staunen wir aber, dass Valentin die Forderung zur Herstellung von Gleichberechtigung
und die Abschaffung von Privilegien mit einem splitten der Gesellschaft gleichsetzt und
weiters darin eine Förderung der Neidgesellschaft sieht.
Wir sehen in Valentins Aussage eher einen verzweifelten Versuch, ungerechtfertigte Privi-
legien aufrecht zu erhalten. Dabei unterstellt er dem FPÖ-Verkehrssprecher folgendes:
„Für die FPÖ ist jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin des Magistrats jemand, der sich
nicht vorschriftsmäßig verhält.“ In dieser Aussage erkennen wir den Versuch eines Split-
tings der Gesellschaft, allerdings seitens des SPÖ-Politikers.
Auch stellt sich für uns die Frage auf was Valentin eigentlich stolz ist. Auf die Ungleichbe-
handlung der Autofahrer(innen)? Auf den Privilegien-Stadel? Oder dass durch die gängige
Praxis, die Steuerzahler(innen) geschädigt werden können?
***** 2013-01-30
Verkehrsstrafen-Exzesse im 12. Bezirk
Reihenweise Strafen außerhalb(!) der Parkpickerlbereiche
Schon vor Einführung des Parkpickerls bekamen die Wachorgane offenbar den Auftrag,
rigoros gegen „Parksünder“ vorzugehen, so dass es zu wahren Strafexzessen auf den
Straßen Meidlings kam und weiter kommt, macht FPÖ-Bezirksvorsteher-Stellvertreter
Mag. Alexander Pawkowicz aufmerksam.
Waren es in den letzten Wochen vor Einführung des Parkpickerls vor allem sehr kleine
Gassen, wie etwa die Roesnergasse und der Bereich rund um den Migazziplatz, die in
den fragwürdigen Genuss gassenweiser Bestrafungen gekommen sind, so hat sich die
Eintreibungspolitik nun offenbar in die Randbereiche des Bezirkes verlagert.
Es erhalten jetzt aber nicht etwa Falschparker in zweiter Spur oder auf Gehsteigen,
also jene die ihr Fahrzeug verkehrsbehindernd abgestellt haben, Strafzettel. Vielfach
betrifft es in Meidling nunmehr Anrainer außerhalb(!) der Parkpickerlzonen, die seit
wenigen Tagen plötzlich an jenen Orten bestraft werden, an denen sie davor jahr-
zehntelang unbehelligt parken konnten.
So zogen etwa gestern, Mittwoch, strafende Organe durch die Schönbrunner Allee
und hinterlegten für beinahe alle Fahrzeughalter entlang der auch heute noch fast aus-
schließlich von Bewohnern benutzten Nebenfahrbahn kostenpflichtige „Geschenke“
in Form von Organmandaten. Dies traf dabei fast ausnahmslos Anrainer vor deren
Häusern.
„Angeblich zu geringe Restfahrbahnbreiten in Gassen, wo Müll- und Abschleppfahr-
zeuge locker Platz haben, als Grund für saftige Strafen heranzuziehen, riecht für mich
nach reiner Schikane“, so Pawkowicz.
Parkraumüberwachung und „Pickerlkontrolle“ ist für manche schmerzhaft, Anrainer aber scheinbar nur für den bloßen Fahrzeugbesitz zu strafen jedoch eine Sauerei, stellt Pawkowicz fest, der ein Ende der reinen Einnahmenmaximierung durch nicht nachvoll- ziehbare „Kontrollexzesse“ fordert. *****
2012-10-11
Privatisieren die Grünen in Wien öffentlichen Grund und Boden?
Car2go-Autos immun gegen Verkehrsstrafen?
Wenn Car2go-Autos zwei Tage lang unbewegt in Kurzparkzonen etwa auf der Mariahilfer
Straße herumstehen, ohne einen Strafzettel zu bekommen, keimt beim „normalen“ Auto-
fahrer der Verdacht auf, dass hier eine Sonderbehandlung vorliegt. Gibt es etwa gar eine
rotgrüne Weisung aus dem Rathaus, dass diese Fahrzeuge aus politischen Gründen nicht
zu strafen sind, fragt FPÖ-Verkehrssprecher LAbg. Toni Mahdalik.
Ohne das Konzept an sich in Frage zu stellen, muss man aber doch festhalten, dass jede
Immunisierung gegen Verkehrstrafen skandalös und unhaltbar wäre. Mahdalik fordert
Verkehrsstadträtin Vassilakou daher auf, diesem Verdacht sofort nachzugehen und
etwaige Ungleichbehandlungen sofort abzustellen.
Interessant ist auch die Tatsache, dass Carsharing-Anbietern für das Abstellen ihrer
Fahrzeuge auf öffentlichen Grund, von der rotgrünen Wiener Stadtregierung kostenlos
Stellplätze zur Verfügung gestellt werden. Diese Parkplätze sind entsprechend, mittels
Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen gekennzeichnet. Erstaunlich ist es auch, dass
diese nicht der StVO entsprechen.
Durch StVO nicht gedeckt
Überhaupt findet die ganze Vorgehensweise in der StVO keine Deckung. Es wird sicher
interessant werden, wie ein allfälliges Strafverfahren ausgeht, wenn jemand sein Auto
in einer derartigen Zone abstellt
Während Maria Vassilakou eine Kurzparkzone nach der Anderen errichten – und damit
bei den leidgeprüften Wiener Autofahrer(innen) abkassieren lässt, werden Carsharing-
Anbietern kostenlose Parkplätze überlassen. Nebenbei sei erwähnt, dass der Gebrauch
öffentlichen Raums kostenpflichtig ist. Dabei ist es egal ob es sich um einen Schani-
garten oder eine Reklametafel handelt, die ein Geschäftsbesitzer an seinem Laden
anbringt.
Bedenkt man, dass es sich bei Carsharing-Anbietern um reine Privatunternehmen
handelt, so kann man durchaus schlussfolgern, dass hier die Grünen (Verkehrsflächen
fallen in ihr Ressort) mit stillschweigender Unterstützung der SPÖ, eine Privatisierung
von öffentlichem Grund und Boden betreiben.
***** 2012-09-20
Die Parkraumbewirtschaftungslügen
Parkraumbewirtschaftung senkt Verkehrstote
Man hält es für schier unmöglich welche Argumente den roten und grünen Wiener
Rathauspolitiker(innen) bezüglich der Parkraumbewirtschaftung einfallen, nur um
das Abkassieren zu rechtfertigen.
„Die Geschichte der Parkraumbewirtschaftung in Wien ist eine Erfolgsgeschichte“, so
SPÖ-Gemeinderat Siegi Lindenmayr anlässlich der aktuellen Debatte zur Abstimmung
über die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in der gestrigen Wiener Gemeinde-
ratssitzung.
In diesem Fall wollen wir Lindenmayr zustimmen, denn es ist eine absolute Erfolgsge-
schichte wie die rot-grüne Wiener Stadtregierung die Bürger(innen) abzockt. Von
massiven Gebührenerhöhungen wie Wasser, Kanal und Müll bis hin zum Abkassieren
mittels der Parkraumbewirtschaftung.
Der SPÖ-Politiker meinte auch, dass die Parkraumbewirtschaftung den Autoverkehr
verringert und zusätzlich dem Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmer(innen)
dient. Er brachte sogar den Rückgang der Verkehrstoten in Österreich, mit der
Wiener Parkraumbewirtschaftung in Verbindung. Das können wir nicht nachvoll-
ziehen und behaupten, dass sogar das Gegenteil der Fall ist.
Durch die begrenzte Parkdauer in einer Kurzparkzone muss der Lenker nach spätes-
tens 2 Stunden sein Fahrzeug umparken. Dadurch entsteht mehr Verkehrsaufkom-
men und naturgemäß eine erhöhte Unfallgefahr. Also ist keineswegs ein Schutz
von schwächeren Verkehrsteilnehmer(innen) gegeben.
Es ist immer interessant zu hören, wie rote oder grüne Wiener Stadtpolitiker(innen)
die Abzocke der Parkraumbewirtschaftung verteidigen und mit Statements argumen-
tieren, die nicht einmal ein Volksschüler glaubt. Wenig erstaunlich ist jedoch, dass
gerade jene Herrschaften selbst in einem dicken Auto – womöglich noch mit einem
aus Steuergeld bezahlten Chauffeur – unterwegs sind.
***** 2012-06-28
Falschparken wird massiv teurer
Strafe für Falschparken um 71,5 Prozent angehoben
Für das Falschparken nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sowie bei nicht
korrekter Entrichtung der Parkometerabgabe in Kurzparkzonen werden in Wien ab 1. Mai
2012 bei Ausstellung einer Organstrafverfügung 36,- statt bisher 21.- Euro fällig. Auch die
Strafsätze der Anonymverfügungen und der – bei Nicht-Bezahlung – darauf folgenden Straf-
verfügungen werden entsprechend angehoben. Diese Hiobsbotschaft versendete die rot-
grüne Wiener Stadtregierung mittels heutiger Presseaussendung.
Als Begründung für die massive Verteuerung führt die Stadt Wien an, dass die Strafen seit
20 Jahren „faktisch“ unverändert geblieben sind und der Verbraucherpreisindex seit der
Euro-Umstellung signifikant angestiegen ist. Was wohl die Verantwortlichen mit dem Wort
„faktisch“ (Originalausdruck in der Aussendung) meinen?
Obige Argumentation finden wir erstaunlich, denn sind es nicht gerade Vertreter(innen) der
SPÖ-Politiker(innen)-Riege die dem Volk permanent Glauben machen wollen, dass es
durch die Euro-Umstellung zu keiner Verteuerung des Lebens gekommen ist.
Erstaunlich finden wir auch die Ausrede mit dem gestiegenen Verbraucherindex. Uns war
bis dato nicht bekannt, dass Falschparken oder ähnliche Verkehrsdelikte in der Produktion
Kosten verursachen. Also dürfen die ab 1. Mai 2012 massiv gestiegenen Strafen getrost als
weitere Bürger(innen)-Abzocke der rotgrünen Wiener Stadtregierung angesehen werden.
Mehr Geld für weniger Leistung
Zur Allgemeinen Erheiterung unserer Leserschaft möchten wir eine Demonstration der Zu-
verlässigkeit der Verantwortlichen für die offizielle Webseite der Stadt Wien, betreffend
der Parkraumüberwachung (MA 67) vorführen.
Unter dieser „Internetadresse“ erhält man folgendes Bild, das dem User verspricht, durch
ein Video eine kompakte Information über Kurzparkzonen und das richtige Ausfüllen des
Parkscheines zu erhalten.
Screen: wien.gv.at
Klickt dann der erwartungsvolle User zum Video weiter und dieses an, erhält er keine Infor-
mationen über Kurzparkzonen oder über das Ausfüllen des Parkscheines, sondern die ledig-
lich die Nachricht „Server not found“. Diese Ansage ist typisch für die rotgrüne Wiener
Stadtregierung, denn sie spiegelt das Motto „Mehr Geld für weniger Leistung“ wider.
Screen: wien.gv.at
Aber es besteht noch vage Hoffnung, dass es durch die angehobenen Straftarife möglich
sein wird, den Server auf dem das Video liegt wieder in Gang zu setzen. Vielleicht sollte
sich die Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou dafür stark machen, fallen doch die Kurz-
parkzonen in ihr Ressort und lebt dieses zum Leidwesen der Wiener(innen) auch dem-
entsprechend aus.
Karikatur: Koechlin
Jetzt wird´s richtig teuer!
*****
2012-04-27
Vassilakous Vollstrecker
Zusammenkunft Wiens geistiger Elite in Blau
Frei nach der Devise des seligen Hans Moser „Wie nehmen mir ihm denn?“ dürfte auf nachfolgendem Foto die geistige Elite Wiens zu einer Dienstbesprechung zusammen gekommen sein.
Foto: © erstaunlich.at
Entweder berieten die – bei den Wiener(innen) äußerst beliebten – blauen Uniform-
träger wer die linke und die rechte Straßenseite kontrolliert oder sie wurden als Sonder-
bewachungsposten für das Straßenbahnwartehäuschen „Station Margaretengürtel“
abgestellt.
Möglicherweise vertrieben sie sich auch nur die Zeit bis zu Dienstschluss. Sollte dies der
Fall gewesen sein, wird ihre Chefin aber ganz schön erzürnt sein, denn diese legt einen
außergewöhnlichen Arbeitseifer an den Tag.
Karikatur: Koechlin
Vassilakou: „Wenn ich einmal Verkehrsministerin bin, mache ich aus ganz Österreich
eine Kurzparkzone. Ihr werdet schon sehen!“
***** 2012-04-05
Anti-Autofahrerclub
Gestiegene Lebensqualität bei minus 15 Grad
Wir haben uns schon einige Male mit den Publikationen des grünnahen Verkehrsclubs
Österreich (VCÖ) beschäftigt. Falsche oder widersprüchliche Angaben sind in dessen
Pamphleten offenbar an der Tagesordnung.
Im Beitrag auf der Webseite des VCÖ versucht dessen Autor mit hanebüchenen und
nicht nachvollziehbaren Argumenten, den geneigten Leser(innen) die rotgrüne Ab-
zocke der Wiener Parkraumbewirtschaftung schmackhaft zu machen.
So ist man beim VCÖ doch tatsächlich der Meinung, dass sich die Parkraumbewirt-
schaftung in Wien bewährt habe, weil dadurch die Wiener(innen) immer seltener mit
dem Auto fahren. Dieses Argument ist für uns nicht nachvollziehbar. Es entspricht
vielmehr der Wahrheit, dass dieser Umstand den enorm gestiegenen Treibstoffprei-
sen zuzuschreiben ist.
Die große Mehrheit der Wege, nämlich 71 Prozent, wird mit öffentlichen Verkehrsmit-
teln, zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt. Das bedeutet eine gestiegene
Lebensqualität, so die Aussage beim VCÖ. Nun, wenn die Gehzeit zu den Öffi-
Stationen und das endlose Warten (wegen regelmäßiger erheblicher Verspätungen)
auf Bus oder Bim bei minus 15 Grad (wie in diesem Winter), sowie bei Regen- und
Schneefall als gestiegene Lebensqualität betrachtet werden kann, dann hat der VCÖ
recht.
Sicherlich bedeutet es auch eine gestiegene Lebensqualität, wenn der Wochenend-
einkauf im Supermarkt für eine vierköpfige Familie mit dem Fahrrad durchgeführt
wird. Scheinbar verspürt man beim VCÖ eine gewisse sadistische Ader, wenn dieser
versucht, der Bevölkerung eine Verschlechterung als gestiegene Lebensqualität zu
verkaufen.
Gestiegene Umweltbelastung
Interessant ist auch die Aussage, dass die Parkraumbewirtschaftung nicht nur der
Bevölkerung sondern auch der Wirtschaft zu Gute kommen soll. Offenbar scheint
es dem VCÖ entgangen zu sein, dass immer mehr Betriebe aus Wien absiedeln
und sich in den nahen Industriezentren des benachbarten Bundeslandes Nieder-
österreich niederlassen.
Dadurch müssen die Wiener(innen) die in diesen Betrieben arbeiten mitsiedeln,
was naturgemäß eine längere Wegzeit zum Arbeitsplatz beinhaltet. Das bedeutet
in Folge, dass mit dem Auto längere Strecken zurückgelegt werden. Das wieder-
um bedeutet eine vermehrte Umweltbelastung, da mehr Schadstoffe ausgestoßen
werden.
Aus den obig angeführten Gründen führt sich die Aussage des VCÖ, dass die Park-
raumbewirtschaftung ökonomisch vernünftig sei und die Luftqualität verbessere,
selbst ad absurdum.
Der VCÖ schreibt der Parkraumbewirtschaftung auch zu, dass durch diese das
Falschparken um rund 80 Prozent abgenommen habe und dadurch der Verkehr
nicht mehr behindert werde. Ein derart unsinniges Argument haben wir selten
gelesen, denn was hat Falschparken mit der Parkraumbewirtschaftung zu tun. Wir
sehen dies sogar gegenteilig, denn nicht immer hat ein(e) Autofahrer(in) einen
Kurzparkschein zur Hand und stellt das Auto quasi vorschriftwidrig ab. Das erhöht
wiederum die Einnahmen der Stadt Wien, mittels ihrer zahlreich schwadronierenden
Parksheriffs.
Mehr abgestellte Autos und dennoch mehr Parkplätze?
Am erstaunlichsten finden wir jedoch die Argumentation, dass einerseits durch die
Parkraumbewirtschaftung mehr Parkplätze vorhanden sind und anderseits die
Wiener(innen) ihr Mobilitätsverhalten dahingehend veränderten, dass sie ihre Autos
weit weniger benützen.
Sofern die Autos nicht in die Wohnungen mitgenommen oder im Kellerabteil abge-
stellt werden, ist diese VCÖ-Aussage völlig widersprüchlich. Ein Auto das nicht zur
Fahrt benützt wird muss zwangsläufig geparkt werden. Also fragen wir uns, wie
durch die Nichtbenützung von Autos mehr Parkraum entstehen soll? Offenbar hat
man beim VCÖ nicht viel nachgedacht als man ein derartiges Argument ins Rennen
brachte.
Für uns ist die Parkraumbewirtschaftung ein reines Abkassieren bei der Wiener Be-
völkerung und hat nichts mit einer Verbesserung der Lebensqualität zu tun. Eine
Frage hätten wir allerdings an den VCÖ. Warum nennt sich dieser Verein eigentlich
Verkehrsclub Österreich? Wäre da nicht der Name „Anti-Autofahrerclub“ an-
gebrachter?
*****
2012-03-09
Roter Wortbruch droht
SPÖ-Meidling doch für flächendeckendes Parkpickerl
Nun ist die Katze aus dem Sack. Entgegen allen Ankündigungen und Beschwichtigungsver-
suchen der SPÖ bezüglich der Einführung des flächendeckenden und kostenpflichtigen
Parkpickerls in Meidling, tritt nun die Wahrheit zu Tage.
War von der SPÖ bislang zu hören, dass man das Parkpickerl „nur in jenen Bereichen, wo
eine große Überparkung zu beobachten ist“, einführen möchte, so ist jetzt alles anders. Die
so dass nun alle Autobesitzer im 12. Bezirk zum Handkuss kommen.
SPÖ-Bezirksvorsteherin Votava will schon ab September 2012 flächendeckend mit dem Ab-
kassieren beginnen und damit einen politischen Wortbruch, der sogar für SPÖ-Verhältnisse
niveaulos ist, finalisieren.
Wenn Votava den Raubzug mit ihren grünen Komplizen wirklich startet, wird sie am Ende
sogar als „Meineid-Gabi“ in die Geschichte Meidlings eingehen. Die Vollzugsmeldung streng
nach Rathaus-Befehl bis zum 20.2.2012 an den Parkpickerl-Koordinator abzuliefern und
*****
2012-01-25
Bundeskriminalamt irrt
Die neue Kriminalstatistik ist da
Beim heutigen Studieren der APA-OTS Pressemeldungen, stießen wir auf eine Aussendung
des Bundeskriminalamtes. Dieses lädt die Vertreter der Medien zu einem Pressetermin,
zwecks Präsentation der „Kriminalstatistik NEU“ ein.
Ort des Geschehens ist das Bundeskriminalamt in Wien 9., Josef Holaubek Platz 1.
Zu spät kommen ist nicht möglich
Erstaunlich ist allerdings der Termin für diese Einladung, denn laut Ausschreibung findet,
bzw. fand dieser am „12.Jänner 2009“ statt. Das heißt zu diesem Konvent braucht
sich niemand zu beeilen, denn zu spät kommen ist nicht mehr möglich.
Wir hoffen nur, dass die „Kriminalstatistik NEU“ korrekter verfasst ist, als diese Presse-
einladung. Denn sich um ein ganzes Jahr und zusätzlich einen Monat zu irren, ist schon
erstaunlich.
Beim Strafzettel austeilen, ein bisschen Nachdenken
Wäre diese Presseaussendung ein Kurzparkschein, würde die Angelegenheit mindestens
21,- Euro kosten. Dies sollte sich der eine oder andere uniformierte Vertreter des Gesetzes vor
Augen führen, wenn er(sie) dem nächsten Autofahrer einen Strafzettel in einer Kurzparkzone
verpasst, nur weil sich dieser am Jahresanfang in der Angabe des Jahres verschrieben hat.
*****2010-02-11
Asylanten auf den Hund gekommen
Grundversorgungsgesetz
Im Beitrag „Von Beruf Asylant“ haben wir uns mit den Kosten auseinandergesetzt, mit
denen ein Asylant den österreichischen Steuerzahler monatlich belastet. Wir sind nach-
vollziehbar auf einen monatlichen Mindestbetrag von 570,- Euro gekommen.
Die vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber,
Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht ab-
schiebbare Menschen), wird im „Wiener Grundversorgungsgesetz – WGVG“ geregelt.
Missbrauch des WGVG
Wie gesagt, gilt dieses Gesetz nur für obig angeführten Personenkreis. Obwohl wir an-
nehmen, dass ein Großteil der zu uns kommenden „Asylwerber“ Wirtschaftsflüchtlinge
sind, nehmen auch diese Personen die durch das Gesetz geregelten Sozialleistungen in
Anspruch.
Moralische Pflicht
Gehen wir einmal davon aus, dass es sich tatsächlich um einen „echten“ Flüchtling handelt.
In diesem Fall hat die Gesellschaft die moralische Pflicht, diesen Menschen solange mit
lebensnotwendigen Dingen zu versorgen, bis dieser auf eigenen Beinen steht und das
unabhängig davon, wie man zu dieser Thematik steht.
Die großzügige Stadt Wien
Die Versorgung mit lebensnotwendigen Dingen ist im „Wiener Grundversorgungsgesetz“
ganz klar geregelt. Die steinreiche Gemeinde Wien, die zwar ihre Bürger so gut wie es geht
abkassiert (z.B.: Kurzparkzonen bis 22Uhr) setzt allerdings noch einen drauf.
Mobilpass für 27-jährigen
Diese Wertmarke für einen Mobilpass, wurde einem 27-jährigen, gesunden Asylwerber
zugesandt. Anstatt dem jungen Mann eine Arbeit zuzuteilen, erhält er zusätzlich erstaun-
liche Sozialleistungen.
Erstaunliche Zusatzleistungen
Da wäre einmal eine 50-prozentige Ermäßigung auf Fahrscheine der Wiener Linien.
Ist ja auch einzusehen, denn wenn der gute Mann ohnehin nichts zu tun hat, kann er sich
wenigsten die Stadt von der Straßenbahn aus ansehen, so wie er es aus seinem Heimatland
gewohnt war. Sofern es dort überhaupt öffentliche Verkehrsmittel gegeben hat.
Auch die ermäßigte Jahreskarte bei den städtischen Büchereien ist sehr wichtig. Hoffentlich gibt es dort auch Bücher in jener Sprache, aus dem betreffenden Heimatland des Asylanten. Wenn nicht, müssten sofort auf Steuerkosten solche angeschafft werden.
Wichtig ist auch der ermäßigte Eintritt in städtische Bäder. Sollen doch die Österreicher auf die kostenlose Donauinsel gehen, wenn sie sich den Eintritt ins Oberlaaer Bad nicht leisten können.
Der Oberhammer ist die Bezuschussung der Hundeabgabe. Na ja, ein Hund ist doch eine lebensnotwendige Maßnahme die jeder Asylant unbedingt benötigt. Aus diesem offen- sichtlichen Grund wird die „Hundesteuer“ von der Gemeinde Wien mit 50% bezuschusst.
Stellt sich nur die Frage, ob der Hund auch um den halben Fahrpreis in der Straßenbahn fahren kann. Dies sollte man amtlicherseits unbedingt abklären, um den „Schwarzkapplern“ nicht unnötigen Stress zu verursachen.
Stauni 2009-11-03
Bürgernahe Gemeinde Wien
Abzocke Kurzparkzone
Welcher Autofahrer/besitzer kennt sie nicht, die „Wiener Parkraumverordnung“. Was eigent-lich zum Wohle der Geschäftleute und Anrainer auf belebten Einkaufsstrassen gedacht war,
wurde zu einer gewaltigen Abzocke umfunktioniert.
In allen Bezirken innerhalb des Gürtels, sowie im 2. und 20. Wiener Gemeindebezirk und
rund um die Stadthalle, darf man sein Auto nur dann auf öffentlichen Verkehrsflächen
abstellen, wenn dafür bezahlt wird.
Die Parksheriffs
Zur Überwachung des modernen Raubrittertums an der Melkuh der Nation, setzt dieGemeinde Wien, hoch intelligente und sportlich trainierte Überwachungsorgane, die
im Volksmund genannten „Parksheriffs“ ein.
Ausnahmen für Anrainer
Weil es sich die roten Bonzen der Wiener Stadtregierung jedoch nicht mit den Ein-wohnern der betroffenen Bezirke komplett verscherzen wollten, wurde das sogenannte
„Parkpickerl“ für Anrainer eingeführt, welches natürlich auch nicht gratis ist.
Obwohl im „§ 45 der Strassenverkehrsordnung“ (Ausnahmen in Einzelfällen) kein
einziges Wort steht, das Zulassungsbesitzer und Fahrzeuglenker ident sein müssen,
besteht der Magistrat auf die Vorlage eines Führerscheines.
Infoblatt eines magistratischen Bezirksamtes
Leseprobleme und deren Folgen
Aus der offensichtlichen Unfähigkeit ein Gesetz zu lesen, kann sich nun fürBetroffene in den jeweiligen Bezirken, folgende Situation ergeben. Sollte das Auto zum Beispiel auf die Ehefrau angemeldet sein und diese keinen Führer-
schein besitzen, erhält man kein Parkpickerl.
Geht man davon aus, dass sich die meisten Arbeitnehmer bis spätestens 19:00 Uhr
zu Hause einfinden, kann im obig angeführten Fall, das Auto nicht mehr stressfrei
Kein gemütlicher Familienabend
Da eine Höchstparkdauer von 1,5 Stunden erlaubt ist, darf der Lenker das Auto umspätestens 20:30 Uhr umparken. Richtig angenehm, wenn man von einem anstreng- enden Arbeitstag nach Hause gekommen ist.
So bürgernah verhält sich Häupl und Co zu den Einwohnern der Stadt Wien. Vielleicht
sollten diese bei der nächsten Gemeinderatswahl daran denken, wenn sie ihr Stimme
abgeben.
Stauni
2009-10-18Blinde Justitia
Hohe Haftstrafe für falsches Parken
Eine Grazer Vertragsbedienstete hat ihr Auto innerhalb von zwei Jahre, 123 mal in einergebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt ohne das dafür notwendige Ticket zu lösen.
Auch ignorierte sie die zugestellten Strafbescheide und so kamen stolze 25.000,- Euro
Strafe zusammen. Das es nicht unbedingt die feine englische Art ist, was die diese Dame hier praktiziert
hat ist unbestritten, aber eine Ersatzfreiheitsstrafe von 500 Tagen (daß ist 1 Jahr und
4 1/2 Monate) fixe Haft zu verhängen, entbehrt jeglicher juristischer und menschlicher
Realität.
Von der Kurzparkzone in die Gefängniszelle
Realitätsfremde Urteile
Wir haben uns drei Urteile herausgesucht, die in letzter Zeit von Strafgerichten ver-hängt wurden und bei der Menschen getötet, schwerstens verletzt oder schwerstens
gefährdet wurden,oder bei denen beträchtlicher Sachschaden entstanden ist. Salzburg: Ein freiwilliger Feuerwehrmann, der 17 Brände gelegt hatte und dabei erheblichen
Sachschaden angerichtet und Menschen in Lebensgefahr gebracht hatte, erhielt
3 Jahre Gefängnis, eines davon unbedingt. Dieser Brandstifter mußte für seine
Taten genau 365 Tage absitzen. Wien: Drei Polizisten, die einen mit Handschellen gefesselten,schwarzafrikanischen
Schubhäftling in einer Lagerhalle derart verprügelten, sodaß er schwerste
Verletzungen davontrug, bekamen jeweils 8 Monate bedingt. Keiner mußte einen
einzigen Tag in der Zelle sitzen. Wien: Ein 20-jähriger Halbstarker attackiert einen zufällig im Weg stehenden pension-
ierten Bezirksrat derartig mit den Fäusten, sodaß dieser einige Tage nach der
Attacke verstirbt. Dieser erhält vom Gericht 2 Jahre Haft, davon 3 Monate unbe-
dingt, die mit der Untersuchungshaft abgetan waren. Dieser Mann mußte für einen
Toten 90 Tage im Gefängnis sitzen.
Behörde hat verschlafen
Diese Frau hat weder etwas beschädigt, niemanden verletzt und sich schon gar nicht am Todeines Menschen schuldig gemacht und erhält 1 Jahr und 4 1/2 Monate für vorschriftswidriges
Parken. Was denkt sich eigentlich der zuständige Strafreferent in dieser Causa dabei, wenn
er eine derartige Strafen verhängt ? Wie kann es überhaupt dazu kommen, das jemand 123 mal vorschriftwidrig parkt und man eine Strafsumme auf 25.000,- Euro anwachsen lässt. Spätestens nach dem 20. mal hätte man dieser ganzen Situation Einhalt gebieten müssen.
Da die Frau offensichtlich nicht in der Lage ist die Strassenverkehrsordnung einzuhalten,
hätte man ihr wegen Unzuverlässigkeit im Strassenverkehr den Führerschein abnehmen können.
Auch wäre die Möglichkeit bestanden das Auto exekutieren zu lassen, um die Strafschulden
einzutreiben.
Blinde Justitia
Die Parksünderin sitzt seit dem 7.Jänner in Haft. Es werden sich daraus familiäre undsoziale Probleme ergeben und mit größter Wahrscheinlichkeit wird auch ihr Job weg sein.
Alles weil eine Autolenkerin eine notorische Falschparkerin ist und es die Behörde ver-
absäumt hat, das Verhalten der Lenkerin rechtzeitig einzustellen.
An Gelegenheit dazu wird es ja nicht gemangelt haben und da hätte man die Möglichkeit gehabt sie z.b. zu Sozialdiensten am Wochende einzuteilen, wenn die Strafe uneinbringlich gewesen ist. So vernichtet man aber lieber eine Existenz für eine „Verwaltungsübertretung“ , die in Österreich tausende Male am Tag begangen wird.
Trägt in diesem Fall die Augenbinde zu Recht
Wenn man die von uns oben angeführten Taten und den daraus resultiernden rechtlichen
Konsequenzen, mit dem Fall dieser Parksünderin vergleicht, kommt man wirklich zu der
Ansicht das Justitia in manchen Fällen sehr blind ist und zwar in beiden Richtungen. Stauni 2009-02-05