Uwe Sailer muss unwahre Behauptung widerrufen


Testen der Toleranzgrenze kostet mehrere tausend Euro


Der Kriminalbeamte und Datenforensiker aus Linz, Uwe Sailer,  war schon öfters medialer
Gast auf diesem Online-Magazin.   Grund dafür waren unwahre Beiträge von ihm,  die hier
regelrecht  in  ihre  Bestandteile zerlegt wurden.   Als Reaktion erfolgten zumeist Beleidig-
ungen seinerseits gegen meine Person.
Da  diese Beleidigungen durchaus klagfähig gewesen wären,  wurde ich schon des öfteren
gefragt,  warum  ich  Sailer nicht vor den Kadi zitiere.   Nun,  ich sah in dem Mann eher ein
medizinisches als ein rechtliches Problem. Daher ließ ihn gewähren und räumte ihm einen
gewissen  Spielraum  ein.  Außerdem bin ich nicht der Typ,  der ständig irgendwelche Per-
sonen klagt oder anzeigt oder das Bedürfnis verspürt dies zu tun.
Allerdings übertrieb es Sailer im Sommer dieses Jahres. Scheinbar verwechselte er meine
Gutmütigkeit mit Schwäche.   Nachdem auf diesem Online-Magazin wieder einmal ein un-
wahrer Beitrag von  ihm  zerpflückt  wurde,  sah  er sich offenbar dazu veranlasst mich als
Zuhälter zu bezeichnen.
Damit hatte Sailer meine Toleranzgrenze überschritten.   Folge war eine Unterlassungsklage,
sowie eine Privatanklage gemäß § 111 Strafgesetzbuch (Verhandlung wäre am 27.11.2014
im LG Linz gewesen). Da knickte der – sonst immer im Internet große Reden schwingende –
Mann plötzlich ein.  Vertreten durch die Kanzlei Zanger, bot er plötzlich einen Vergleich an
und bat darum,  die Privatanklage zurückzuziehen.
Wie brisant es Sailer damit war die Anklage vom Tisch zu bekommen,  beweist schon allein
die Tatsache,  dass er sogar wiederholt bei meinem Anwalt anrief.  Dieser verwies ihn jedoch
stets auf seinen Rechtsvertreter.
Da  ich  kein Unmensch bin und Uwe Sailer auch nicht seine restlich Dienstzeit (altersmäßig
dürfte  er  nicht mehr lange bis zur Pensionierung haben) durch ein Verurteilung nach § 111
StGB erschweren wollte,  zog ich meine Privatanklage zurück und stimmte einem Vergleich
zu.

Ich habe nichts gegen  konstruktive Kritik an meiner Person oder an Beiträgen in meinem
Online-Magazin.   Allerdings  lasse  ich  mich  nicht als Krimineller (und das sind Zuhälter)
hinstellen. Diese Erfahrung musste nun Uwe Sailer machen. Diese Erkenntnis schlägt sich
mit mehreren tausend Euro zu Buche.  Bleibt nur zu hoffen, dass der Mann daraus gelernt
hat und in Zukunft davon Abstand nimmt meine Toleranzgrenze zu testen.
Erich Reder
Herausgeber
2014-11-08

In Linz beginnt’s

 

Nachwehen

War der Polizeieinsatz bei einer 1.Mai-Demonstration in Linz ohnehin umstritten, so hatte
die ganze Angelegenheit jetzt bei Gericht ein unwürdiges Nachspiel.
Ein 18-jähriger, bisher unbescholtener Steirer wurde in einem Prozess vom LG Linz, wegen
versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu 360,- Euro bedingt verurteilt.

Widerstand gegen die Staatsgewalt

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, er habe bei der Demonstration Polizisten
körperlich attackiert und sich auch gegen die zu Hilfe eilende Beamte gewehrt. Er wurde
von zwei Polizisten in der Verhandlung schwerstens belastet.

Alles auf Video

Ein Passant hatte die ganze Szene gefilmt. Dies brachte auch der Verteidiger als Beweis vor.
In der ganzen Videopassage waren keine Hinweise auf strafbare Handlungen des Angeklag-
ten zu erkennen und dadurch bestanden Widersprüche zu den Aussagen der Polizisten.

Wahrheitspflicht

Jeder „normale“ Staatsbürger wäre spätestens zu diesem Zeitpunkt, vom Richter auf die
Wahrheitspflicht aufmerksam gemacht worden. Jedoch nicht in Linz, denn dort kam man
zur Auffassung, dass auf dem Video zwar keine Aggressionen des Angeklagten erkennbar
seien, aber nicht der gesamte Ablauf der Geschehnisse zu erkennen ist.

Da muss der Richter aber ein eigenes Video gesehen haben, denn auf nachfolgendem
ist vom Beginn des „Einsatzes“ bis zur Festnahme alles zu sehen.

http://www.youtube.com/watch?v=q94XHQc77qw&feature=channel

Polizisten lügen doch nicht

Erstaunlich ist auch folgende Begründung des Gerichtes, warum den Aussagen der Poli-
zisten mehr Glaube geschenkt wurde, als der des Angeklagten.  

Bei den Aussagen der Polizisten sei keine Absicht erkennbar, dass sie einen jungen Men-

schen verleumden wollten. Man gehe nicht davon aus, dass der Angeklagte grund- und
wahllos aus der Menge gezogen wurde.

Anwalt berief

Mag sein dass es verbale Provokationen gegeben hat, ein gewalttätiges Verhalten hatte
der Steirer jedoch nicht an den Tag gelegt. Dies ist im Video auch einwandfrei zu erkennen.

Der Anwalt hat gegen das Urteil berufen und man darf auf die Berufungsverhandlung
gespannt sein. Für uns sieht das Urteil eher danach aus, den umstrittenen Polizeieinsatz

irgendwie zu rechtfertigen.

Zu weit links

Ausserdem dürfte der 18-jährige Steirer auf der falschen Seite der Demonstranten gestan-
den haben. Wäre er ein wenig weiter „rechts“ gestanden, hätte er vermutlich seine Ruhe
gehabt.

Stauni

  
2009-08-20
  

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