Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen
Warum Versicherungsanstalten in der Bevölkerung nicht immer den besten Ruf genießen, wird
durch unseren heutigen Beitrag bestätigt. Ein Hausbesitzer ist bereits jahrelang Versicherungs-
nehmer bei der UNIQA. Nun hatte dieser das Pech, dass es in seinem Haus, am 1. Februar, zu
einem Wasserschaden – der durch einen Rohrbruch verursacht wurde – kam.
Jedenfalls musste die UNIQA für diesen Schaden (vereinbarungsgemäß) aufkommen. Nach der
Schadensregulierung schickte der Versicherungskonzern dem Hausbesitzer die Kündigung.
Fairerweise muss erwähnt werden, dass es im besagten Haus auch im Vorjahr zu zwei Rohr-
brüchen gekommen war. Nun steht es natürlich einer Versicherung frei, einem Versicherungs-
nehmer zu kündigen, wenn ein sogenannter „schlechter Schadensverlauf“ besteht.
Screen: © erstaunlich.at
Zum Leidwesen des Hausbesitzers glaubte aber die UNIQA besonders schlau zu sein. Sie
kündigte ihm nur die Leitungswasserversicherung. Alle anderen Sparten – die einen positiven
Schadensverlauf aufwiesen – wollte sich die Versicherungsanstalt behalten. Scheinbar ganz
nach dem Motto: „Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen.“
Die UNIQA wollte sich also die Rosinen aus dem Vertrag herauspicken. Zwar warb der Ver-
sicherer um Verständnis für seinen Schritt, doch dieses war und ist wohl bei einer derartigen
Vorgangsweise nicht aufzubringen. Wenn schon Kündigung, dann das Gesamtpaket. Tele-
fonate des Hausbesitzers beim zuständigen Makler blieben erfolglos.
Uns erschien es auch erstaunlich, dass einzelne Sparten aus einem Versicherungsvertrag ge-
kündigt werden können und lasen uns die Polizze aufmerksam durch. In dieser konnten
wir keinen Hinweis darauf finden. Wir kontaktierten ebenfalls den Makler und führten mit
diesem ein längeres Telefongespräch. Und siehe da, es geschehen doch noch Zeichen und
Wunder. Denn nach unserem Telefonat erklärte man sich plötzlich bereit, den kompletten
Versicherungsvertrag zu stornieren.
Screen: © erstaunlich.at
Wie heißt es so schön? „Durchs Reden kommen d’Leut zam.“ Jedenfalls freut es uns, dass
wir dem Hausbesitzer bei seinem Problem mit der UNIQA behilflich sein konnten.
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2014-04-20

Screen: APA-OTS
Wien (OTS) – „Offensichtlich erfolgten keine rechtliche Maßnahmen gegen die, den Be-
rufsstand ruinierende Maklerverordnung Mitterlehners seitens der Wirtschaftskammer.
Hinsichtlich der Fehlleistung des ehemaligen Kammersekretärs und jetzigen Wirtschaft-
ministers Mitterlehner, wurden seitens der Wirtschaftskammer keinerlei rechtlichen
Schritte eingeleitet. Dies unterstreicht auch die Tatsache, dass auf unser letztmaliges
Ultimatum in Form eines offenen Briefes nur betretenes Schweigen erfolgte“, so Vize-
präsident & Sprecher Mag. Dr. Elmar Dirnberger. Download des kompletten Beitrags hier.
Es rumort bei den Wirtschaftstreibenden
Die Berufsgruppe der Makler probiert nun den Aufstand gegen die Wirtschaftkammer. Offen-
bar geht es diesem Berufsstand genauso wie etlich anderen Berufgruppen. Sie haben
die Proporz- und Freunderlwirtschaft der Wirtschaftskammer satt. Möglicherweise genügt
es den Zwangsmitgliedern nicht mehr, gegen horrende Zwangsmitgliedsbeiträge nur mit
buntem Werbematerial versorgt zu werden. Dieses gibt es nämlich von Bau- und Elektro-
märkten gratis frei Haus.

Screen: APA-OTS
Das kann man der Wirtschaftskammer nicht absprechen. Diese beweist äußerste Kreativität
beim Errechnen der Zwangsmitgliedsbeiträge. Diese Zwangvereinigung, die sich als Inter-
essensvertretung sieht, schreckt nicht einmal davor zurück, sich eingehobene Strafgelder
aus Überschreitungen der Gewerbeordnung überweisen zu lassen. Das wäre vergleichbar
wenn ein Autofahrerklub einen Vertrag mit der Polizei hätte und diese eingehobene Straf-
beträge an den betreffenenden Klub überweisen würde.
Dieser Autofahrerklub hätte in der Sekunde keine Mitglieder mehr. Denn das Abkassieren
von Strafgeldern lässt sich mit einer Interessenvertretung nicht vereinbaren. Aber mit
Zwangsmitgliedern kann man das ja machen, denn diese können nicht austreten.
Das einzige EU-Land mit Zwangsmitgliedsbeiträgen
Die Wirtschaftskammer ist im Prinzip nichts anderes als eine Vereinigung, in der politische
Günstlinge als Statthalter in parteipolitischen Pfründen im Wirtschaftsbereich agieren und
diese sichern. Dies tun sie ohne Rücksicht auf Verluste, denn sie tragen kein finanzielles
Risiko, weil der ganze Irrsinn von den Zwangsmitgliedern finanziert wird. Diese bleiben
dann bei Fehlentscheidungen auf der Strecke.
Interessant ist die Tatsache, dass es nur noch in 6 EU-Länder die Skurillität einer beruf-
lichen Zwangsvertretung gibt. Allerdings bildet Österreich auch hier eine Ausnahme. Wir
sind das einzige EU-Land in dem Zwangsmitgliedsbeiträge abgeliefert werden müssen.
Beim jetzigen Serviceangebot der Wirtschaftkammer hätte diese vermutlich keine Mitglie-
der mehr, wenn es die Zwangsmitgliedschaft nicht gäbe. Wir wünschen der Berufsgruppe
der Makler viel Erfolg bei ihrer stillen Revolution.
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2011-03-16
AK greift die Berufsgruppe der Immobilienmakler an
Selbsternannte Wohnrechtsexperten der Arbeiterkammer griffen in letzter Zeit immer
wieder die Branche der Immobilienmakler an. Sie bezichtigten diese, sich an Wohnungs-
suchenden eine goldene Nase zu verdienen.
Da tut sich die AK beim Verdienen schon leichter, denn diese bestreitet ihre Einnahmen aus
den Beiträgen ihrer Zwangsmitglieder. Und damit sind wir beim Thema. Während ein jeder
Arbeitnehmer bei der Arbeitkammer Mitglied sein muss, auch wenn es gegen seinen Willen
ist, wird niemand gezwungen sich eines Wohnungsmaklers zu bedienen.
Schwarze Schafe gibt es überall
Sicher gibt es in dieser Branche, wie auch in jeder anderen schwarze Schafe. Doch alle über
einen Kamm zu scheren ist doch etwas erstaunlich. Wir fragen uns, warum die AK noch
kein eigenes Maklerbüro hat, dass gratis Immobilien vermittelt, wo sie doch so philan-
thropisch veranlagt sind.
Bei Maklern gibt es Richtlinien, welche Leistungen und Honorare regeln. In diesen sind
auch die Höchsttarife festgesetzt. Außerdem können mit Maklerbüros auch freie Verein-
barungen über Honorare und Leistungen getroffen werden.
Honorare für Dienstleistungen
Angebot und Nachfrage bestimmen auch diesen Markt. Abgesehen davon, werden die meis-
ten Wohnungen durch Mundpropaganda gefunden bzw. weiter gegeben. Wird etwas Spe-
zielles gesucht und werden daher die Dienste eines Maklers in Anspruch genommen, sollte
man vorher die Bedingungen abklären und schriftlich festhalten.
Personen die sich an einen Makler wenden, erwarten eine professionelle Dienstleistung.
Sollte dennoch ein Beratungsfehler geschehen, haftet der Immobilienmakler mit seiner
Versicherung für den Schaden.
Ein Menschenfreund?
Einer der sich die unangebrachte Kritik der AK offensichtlich zu Nutze macht, ist ein
gewisser Patrick Steffens. Er kündigt in seiner Webseite www.immobilienwelt24.at
folgendes an: „VERMIETEN Finden Sie den richtigen Mieter-provisionsfrei für
Vermieter und Mieter!“
<<
Ein wahrer Menschenfreund dieser Steffens haben wir uns gedacht und auf der Webseite
weitergelesen. Und siehe da, gegen Ende seines Angebotes wird aus der Menschenfreund-
lichkeit ein erstaunliches Geschäft.
Vom Markt keine Ahnung
Abgesehen davon, dass eine 70 m2 Wohnung in durchschnittlich guter Lage keine 1.000,-
Euro an Miete kostet, stimmt die gesamte Rechnung nicht. Der Mietpreis einer derartigen
Immobilie beträgt laut Auskunft des Fachverbandes der Immobilientreuhänder, durchschnitt-
lich zirka 550,- Euro inkl. BK und Ust.
Auch ist es weder markt- noch branchenüblich, dass der Abgeber einer Wohnung Provisionen
an den Makler bezahlt. Grund dafür ist, dass es mehr Nachfrage als Angebot gibt. Ein Makler
der von einem Hauseigner eine Provision verlangen würde, hätte keine Vermittlungsaufträge
an derartigen Mietobjekte.
Doch nicht gratis, sondern immer teurer
Auch bezieht der Philanthrop Steffens, die Kaution in seine erstaunliche Rechnung mit ein.
Näher wollen wir diese Milchmädchenrechnung gar nicht mehr kommentieren. Allerdings
ist nun für seine provisionsfreie Immobilienvermittlung doch etwas zu bezahlen, nämlich
599,- Euro zzgl. 20% Mwst.
Aber auch diese Summe stimmt nicht, wie nachfolgendes schriftliches Anbot beweist. Was
wir ebenfalls erstaunlich finden ist, dass darauf weder eine UID-Nummer, Bankverbindung
und Gerichtsstand ersichtlich ist.
Aus dem anfänglich provisionsfreien Vermittlungsangebot, ist mittlerweile eine Fixsumme
von 898,80 Euro brutto geworden, die auch zu bezahlten ist, wenn sich kein Mieter für die
Wohnung findet.
Keine Maklerberechtigung
Wir haben noch weiter recherchiert und haben auf Anfrage folgendes Mail erhalten.
Schon erstaunlich, dass sich „Immobilienwelt24“ als Makler bezeichnet, obwohl der Ge-
schäftsführer gar keine Berechtigung dazu hat. Noch zwei weitere Erstaunlichkeiten sind
zu finden.
Was für Zufälle
Der Domainname ist vermutlich nur zufälligerweise an die bekannten Immobilienplatt-
formen „Immobilenwelt“ und „Immobilienscout24“ angelehnt. Auch findet sich
auf der Webseite des Herrn Steffens kein einziges Immobilieninserat.
Gerade die Veröffentlichung von Anfragen und Angeboten wäre auf einer derartigen
Plattform vorrangiges Ziel. Was liegt näher, als auf der eigenen Webseite die zur Ver-
mittlung anvertrauter Objekte zu vermarkten. Warum dies wohl nicht geschieht?
Vielleicht sollte die Arbeiterkammer solche Firmen genauer unter die Lupe nehmen
und ordentliche Recherchen durchführen, anstatt unqualifizierte Angriffe auf einen
ganzen Berufsstand zu starten.
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2010-01-25