….. macht gesetzliche Regelung für staatsnahe Unternehmen notwendig
„Nachdem der VFGH zur Erkenntnis gelangt ist, dass ein Eingriff in die OeNB-Luxuspensionen ein ´zulässiges politisches Ziel´ sei, sind vor diesem Hintergrund jetzt rasch gesetzliche Bestimmungen zu formulieren, die auf eine Harmonisierung aller im staatlichen Einfluss stehenden Einrichtungen abzielen müssen. In diesem Zusammenhang sind besonders die ÖBB und der ORF zu nennen, wo es in der Vergangenheit mit Sonderpensionsregelungen einen wahren Wildwuchs an Politprivilegien gegeben hat und wo durch das heutige Erkenntnis des VFGH die Tür zu mehr Transparenz und Gerechtigkeit weit geöffnet wurde“, so der Generalsekretär der FPÖ, NAbg. Herbert Kickl in einer Stellungnahme.
„In der Vergangenheit haben sich sowohl SPÖ aber auch ÖVP immer wortreich dagegen gewehrt, genau dort ins Fleisch zu schneiden, wo es in Wahrheit weh tut, wo aber die größten Ungerechtigkeiten passiert sind. Es ist allerdings nicht zu akzeptieren, dass bis zum heutigen Tage nur auf Grund einer Parteimitgliedschaft Luxuspensionisten aus den staatsnahen Unternehmen den Steuerzahlern auf der Tasche liegen. Zudem sei es jetzt höchst an der Zeit – gerade in Zeiten der Gebührenerhöhungen – beim ORF die Pensionsregelungen der bereits im Ruhestand befindlichen aber auch der noch aktiven Spitzenverdiener zu veröffentlichen und gegebenenfalls einer Neubewertung zuzuführen. Hier ist einiges zu tun und wenn SPÖ und ÖVP einmal eine kurze Streitpause einlegen, könnten sie die Zeit ja dafür nutzen dem Parlament entsprechende Vorlagen zu präsentieren“, meint Kickl weiters.
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2017-04-12
Massive Enteignung der Sparer(innen) geht sich weiter
Sinkende Zinsen bei steigenden Bankgebühren und höherer Inflation verringert Wert der
Sparguthaben aller Bürger(innen). Im Endeffekt kommt die Politik der Europäischen
Zentralbank einer kalten Enteignung der Sparer(innen) gleich. Mit der Senkung des EZB
Leitzinses von 0,75 % auf 0,5 %, liegen die Zinsen weit unter dem Inflationsniveau.
Dafür steigen gleichzeitig die Bankgebühren.
Die Zinsen liegen deutlich unter der Inflationsrate von 2,3 % (Stand März 2013), eine
weitere Zinssenkung ist nicht ausgeschlossen. Gleichzeitig ermöglichten die Niedrig-
zinsen eine billige Refinanzierung der Einzelstaaten, die vom Wertverlust der Spargut-
haben ihrer Bürger(innen) massiv profitierten.
Außerdem ist dieses Modell – günstige Zinsen für Staatsanleihen auf Kosten der eigenen
Bürger – kein Anreiz die längst überfälligen Strukturreformen in Österreich endlich in
Angriff zu nehmen und damit das Budget nachhaltig und langfristig zu sanieren.
Während die Bürger(innen) durch die niedrigen Zinsen bereits enorm belastet sind, er-
höhten auch noch die Banken ihre Gebühren. Die Erste Bank erhöhte ihre Kontoführ-
ungsgebühren mit 1. April um 2,4 % erhöht, die Bank Austria folgt mit 1. Juli. Nach-
dem sich die Banken auf Kosten der Steuerzahler(innen) saniert haben, zocken sie
diese jetzt zum Dank ab.
Erstaunlich ist auch die Aussage von Nationalbankgouverneur Ewald Nowotny, der den
Beschluss der EZB zur Zinssenkung mitgetragen hat und die Verluste der Sparer(innen)
zynisch als „Nebenwirkung eines wichtigen Medikamentes“ bezeichnet hatte.
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2013-05-07
Hat Treichl doch recht?
Wie lautete der Ausspruch des Erste Bank-Chefs Andreas Treichl? „Unsere Politiker sind
feig…..“ Offenbar hat der Mann mit seiner Aussage recht, denn anders ist folgender Gesetz-
esentwurf für ein neues Nationalbankgesetz nicht zu erklären. Die österreichische Bundes-
regierung will die „unbefugte“ Vernichtung von großen Mengen Geld künftig mit einer
Geldstrafe unter Strafe stellen.
Der Paragraph 64 des neuen Nationalbankgesetzes soll laut Begutachtungsentwurf lauten:
„Wer unbefugt große Mengen von Euro-Banknoten oder -Münzen vernichtet, ist mit
einer Strafe bis zu 2.000,- Euro zu bestrafen.“
Dazu kommt noch die völlig entbehrliche Kritik der Nationalbank die einwirft, dass aus
dem Gesetzesentwurf nicht hervorgeht, ab welcher Menge die Geldvernichtung eigentlich
strafbar sei und ob auch die fahrlässige Vernichtung von Geld strafbar ist. Auch sei nicht
klar ob es sich bei dem Delikt um eine Verwaltungsübertretung oder um eine gerichtlich
strafbare Handlung handelt.
Gesetz für Politiker anwenden
Offenbar haben unsere Politiker keine andere Sorgen als Gesetze ins Leben zu rufen, die
völlig schwachsinnig und entbehrlich sind. Kein normaler Mensch auf dieser Welt wird auf
die Idee kommen Geld zu vernichten. Personen die absichtlich Geld vernichten, sollte man
nicht mit einer Strafe zu Leibe rücken, sondern eher eine psychatrische Behandlung ange-
deihen lassen.
Und sollte dennoch jemand den Drang verspüren sich der Weichwährung Euro durch
Vernichtung zu entledigen, werden ihm die 2.000,- Euro Strafe nicht kratzen. Er braucht
lediglich diesen Betrag, von der zu vernichtenden Eurosumme zur Seite zu legen.
Allerdings hätte dieses Gesetz seine Berechtigung wenn man es für Politiker anwenden
würde, welche Steuergelder vernichten in dem sie dieses in EU-Pleitestaaten transfer-
ieren. In diesem Fall sollte der Strafrahmen aber deutlich erhöht werden.
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2011-05-24
Ist der Staat wirklich pleite?
Der Staat ist pleite, bzw. in argen Geldnöten und gehört unbedingt saniert. Diesen Eindruck
gewinnt man zumindest, wenn die Regierung immer wieder laut über neue Steuern nach-
denkt. Dabei müßte doch Geld im Überfluss vorhanden sein, wenn man bedenkt wie groß-
zügig dieses verteilt wird.
Die Dreiklassengesellschaft
Wir wollen dies an drei kleinen Beispielen demonstrieren. In Österreich herrscht eindeutig
eine Dreiklassengesellschaft. Da wären die arbeitsunwilligen Sozialschmarotzer, denen für
„Nichtstun“ Unsummen in den Rachen geworfen wird.
Dann hätten wir das Heer der Beamten, die zwar arbeiten, aber Privilegien bis zum Abwinken
geniessen. Zu guter letzt wären dann noch die „normalen Hackler“, die sich aus Angestellten,
Arbeitern und selbständigen Unternehmern rekrutieren.
Diese Spezies sind die Melkkühe der Nation, welche die Geldvernichtungsmaschinerie finan-
zieren müssen. Immerhin nimmt ihnen der Finanzminister bis zu 50 Prozent ihres wohlerworb-
enen Einkommens weg und dürfen bis zu ihrem 65. Lebensjahr arbeiten.
Über die arbeitsunwilligen Sozialschmarotzer haben wir schon einige Beiträge geschrieben.
Es ist allgemein bekannt, dass sich diese mit der Ausrede „Ich finde leider keine Arbeit“
wie Parasiten an den Wohlfahrts- und Sozialstaat Österreich hängen und kräftig an diesem
saugen.
Geldverschwendung in der Verwaltung
Wir wollen uns heute den Beamten zuwenden und den Lesern anhand von drei kleinen Bei-
spielen vor Augen führen, welche Geldverschwendung hier seitens des Finanzministers be-
trieben wird. Finanzexperten schätzen das Einsparpotential welches jährlich verschleudert
wird, auf etwa 3,5 Milliarden Euro.
Musterbeispiel ÖBB
Nehmen wir einmal die schwer defizitäre ÖBB her. Von den rund 42.000 beschäftigen Eisen-
bahner, sind 2/3 unkündbar. Warum das Relikt der „Pragmatisierung“ bei Bahnbediensteten
noch immer Anwendung findet ist unerklärlich.
Dazu kommen noch Freifahrten für die ÖBBler und deren Familien, billige Dienstwohungen
und sogar Schrebergärten. Nicht zu vergessen das Pensionsantrittsalter, dass bei der ÖBB
bei durchschnittlich 52,3 Jahren liegt. Die ÖBB-Rentenkasse musste allein im Vorjahr mit
rund 1,5 Milliarden Euro vom Steuerzahler subvensioniert werden.
Gemeinde Wien lässt sich auch nicht lumpen
Auch die Gemeinde Wien hat beschlossen, ihren Beamten die Wirtschaftskrise etwas zu er-
leichtern. Ab dem 57.Lebensjahr gibt es drei Tage Sonderurlaub zusätzlich (macht 33 Tage),
und ab dem 60. Lebensjahr kommen zwei weitere Tage dazu. Das Pensionsantrittsalter bei
den Gemeindebediensteten liegt bei 58 Jahren.
Traumjob OeNB-Bediensteter
Ein klassisches Beispiel an Geldverschwendung ist die OeNB. Traumgagen, Luxusdienst-
autos und 35 Dienstjahre um mit 85 Prozent des Letztbezuges in Pension gehen zu können,
sind so einige Privilegien der Beschäftigten in der Nationalbank von Österreich.
Erstaunliche Rechtfertigungen
Die Ausreden für den Erhalt all dieser Privilegien sind erstaunlich. Die Palette reicht vom
geltenden Recht, bis zur skurillen Rechtfertigung das man die Kaufkraft der öffentlich
Bediensteten nicht schwächen dürfe.
Vielleicht sollten diese „geltenden Rechte“ einmal überprüft werden, denn diese sind näm-
lich nichts mehr wert, wenn Ebbe in der Kassa herrscht. Interessant ist auch, dass man lieber
die Kaufkraft der Beamten auf Kosten der „Normalos“ erhält. Das diese bei den „normal“
Werktätigen dadurch absinkt, interessiert offensichtlich niemanden.
Keine Wirtschaftskrise für Beamte
Ist doch erstaunlich, dass man Beamte in der Wirtschaftskrise keine Verluste spüren lassen
will, obwohl diese Krise jedem Bürger gewisse Einsparungen abverlangt. Die ganze Angele-
genheit sehe sicher anders aus, wenn Faymann, Pröll und Co dies aus der eigenen Tasche
finanzieren müßten und nicht auf Kosten der brav arbeitenden Bevölkerung von Österreich.
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2009-12-13