LESERBRIEF
Wie ich es sehe:
Es kann nicht sein, dass das Innenministerium dieses linke Ungustl- Zeltlager vor der
Votivkirche duldet und keine polizeiliche Räumung anordnet. Bezahlt die Frau Innen-
ministerin die entstehenden Schäden und die Beseitigung der Verunreinigungen aus ihrer
Privatschatulle oder werden, wieder einmal mehr, die Steuerzahler belastet?
Würde man Asylwerber aus Platzgründen in Zeltlagern unterbringen ginge ein Aufheulen
durch die linken Reihen, angefangen bei den unnötigen NGO´s bis hin zur guten Ute. Bei
selbst gewählten Zeltlagern dagegen hilft die linke Abteilung sogar beim Aufbau mit.
Damit sollte eigentlich der Beweis erbracht sein, dass Zeltlager in den einzelnen Bundes-
ländern, auf Grund und Boden von nicht mehr in Verwendung stehenden Kasernen, zu-
mutbar sind. Den Demonstrationsteilnehmern sollte ein Negativbescheid betreffend des
Aufenthaltsrechtes ins Haus oder besser gesagt ins Zelt stehen.
Wer in Österreich um Aufenthalt bittet, sollte mit den Bedingungen die das Gastland
bietet und die wesentlich besser als die der Herkunftsländern sind, zufrieden sein und
keinesfalls gegen das Land das um Aufenthalt gebeten wird und das für Unterhalt und
Taschengeld sorgt Stellung beziehen.
Ebenfalls ein Landesverweis sollte gegen jene Staatsbürger der BRD ausgesprochen
werden, die bei der Organisation der Asylantendemonstration und dem Aufbau des
Zeltlagers Hilfestellung geleistet haben.
In Österreich sollte für Anarchisten aus Deutschland, die ihre linke Anarcho-Gesinnung
hier ausleben wollen kein Platz sein. Linkes Anarcho-Gesindel haben wir selbst zur
Genüge. Oder sehe ich die Dinge falsch?
Mit freundlichen Grüßen
Karl W.
2012-11-26
Handy ja, Masten nein
Ein Leben ohne Handy wäre heutzutage wohl kaum mehr vorstellbar. Überall wohin man
sieht, sind Leute fleißig am Mobiltelefonieren. Das hat natürlich einen entscheidenden Nach-
teil und zwar in Form von Handymasten, die keiner haben will.
Will keiner in seiner Umgebung haben
Es scheiden sich die Geister, ob durch die Funkwellen die von diesen Masten abgestrahlt
werden, gesundheitliche Schäden entstehen können oder nicht. Darüber gibt es zahlreiche
Gutachten und natürlich ebenso viele Gegengutachten.
Ohne Masten kein Handy
In Spittal an der Drau (Kärnten) wollte ein Mobilfunkanbieter einen Handymasten errichten,
um seinen Kunden eine ausreichende Netzabdeckung zu gewährleisten.
Es ist schon eine erstaunliche Tatsache, dass zwar fast jeder Mensch ein Handy nutzen
will, aber die technische Vorrichtung dafür ablehnt, sowie zum Beispiel die Bürger dieser
Stadt.
Gemeinderat entschied negativ
In Spittal an der Drau trat der Rat der Weisen, in Form des Gemeinderates zusammen und
beschloss einstimmig, gegen die Errichtung dieses besagten Handymasten. Es ist nicht außer-
gewöhnlich, einen negativen Baubescheid zu erhalten.
In diese Situation sind schon zahlreiche Österreicher(innen) gekommen, wenn die Bau-
behörde aus irgendwelchen Gründen, gegen die Errichtung eines Bauwerkes entschieden
hat.
Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren
Für diesen Fall stehen dem Bauherrn in Spe diverse Rechtsmittel in diesem Verwaltungs-
verfahren zur Verfügung, in denen er den ablehnenden Bescheid bekämpfen kann. In der
obersten Instanz wird entweder er oder die Baubehörde das Verfahren gewinnen, bzw.
verlieren.
Strafanzeige
Allerdings was jetzt kommt ist höchst erstaunlich. Der Mobilfunkbetreiber, der den
negativen Bescheid erhalten hatte, zeigte alle Mandatare des Gemeinderates wegen
„Verdachts auf Amtsmissbrauch“ an.
Daraufhin ermittelten Kriminalbeamte fleißig im Spittaler Rathaus und der Staatsanwalt muss
nun prüfen, ob er gegen die Gemeinderatsmitglieder ein Verfahren einleiten wird. Sollte das
tatsächlich passieren, tun sich auch für „Otto Normalverbraucher“ ganz neue Möglich-
keiten auf.
Erstaunliche Zukunftsaussichten
Durch die Verfassung wird gewährleistet, dass vor dem Gesetz Jedermann(frau) gleich ist.
Das heißt in Folge, wenn ein Bürger in Zukunft eine abschlägige Baubewilligung erhält, er
jene Personen anzeigen kann, die diesen negativen Bescheid zu verantworten haben.
Da sehen wir für die Zukunft viel Arbeit auf die Justiz zukommen, sollte auf Grund dieser
erstaunlichen Anzeige tatsächlich ein Verfahren gegen die Mandatare des Spittaler Gemeinde-
rates eingeleitet werden.
Stauni
2009-09-09