Warum keine Zeltlager für Asylwerber?


LESERBRIEF

 
Wie ich es sehe:
 
Es  kann  nicht  sein,  dass  das  Innenministerium  dieses linke Ungustl- Zeltlager vor der
Votivkirche  duldet  und  keine  polizeiliche  Räumung  anordnet.   Bezahlt die Frau Innen-
ministerin die entstehenden Schäden und die Beseitigung der Verunreinigungen aus ihrer
Privatschatulle oder werden, wieder einmal mehr, die Steuerzahler belastet?
 
Würde man Asylwerber aus Platzgründen in Zeltlagern unterbringen ginge ein Aufheulen
durch die linken Reihen, angefangen bei den unnötigen NGO´s bis hin zur guten Ute. Bei
selbst  gewählten  Zeltlagern  dagegen  hilft  die  linke Abteilung sogar beim Aufbau mit.
 
Damit sollte eigentlich der Beweis erbracht sein, dass Zeltlager in den einzelnen Bundes-
ländern,  auf Grund und Boden von nicht mehr in Verwendung stehenden Kasernen,  zu-
mutbar sind. Den Demonstrationsteilnehmern sollte ein Negativbescheid betreffend des
Aufenthaltsrechtes ins Haus oder besser gesagt ins Zelt stehen.
 
Wer  in  Österreich  um  Aufenthalt bittet,  sollte mit den Bedingungen die das Gastland
bietet  und  die wesentlich besser als die der Herkunftsländern sind, zufrieden sein und
keinesfalls  gegen das Land das um Aufenthalt gebeten wird und das für Unterhalt und
Taschengeld sorgt Stellung beziehen.
 
Ebenfalls  ein  Landesverweis  sollte gegen  jene Staatsbürger der BRD ausgesprochen
werden,  die  bei  der  Organisation der  Asylantendemonstration und dem Aufbau des
Zeltlagers Hilfestellung geleistet haben.
 
In Österreich sollte für Anarchisten aus Deutschland, die ihre linke Anarcho-Gesinnung
hier  ausleben  wollen kein  Platz sein.   Linkes Anarcho-Gesindel haben wir selbst zur
Genüge.  Oder sehe ich die Dinge falsch?
 
Mit freundlichen Grüßen
Karl W.

2012-11-26
 

Die Masten-Rebellen

 

Handy ja, Masten nein

Ein Leben ohne Handy wäre heutzutage wohl kaum mehr vorstellbar. Überall wohin man
sieht, sind Leute fleißig am Mobiltelefonieren. Das hat natürlich einen entscheidenden Nach-
teil und zwar in Form von Handymasten, die keiner haben will.
Will keiner in seiner Umgebung haben 
 
Es scheiden sich die Geister, ob durch die Funkwellen die von diesen Masten abgestrahlt
werden, gesundheitliche Schäden entstehen können oder nicht. Darüber gibt es zahlreiche
Gutachten und natürlich ebenso viele Gegengutachten.

Ohne Masten kein Handy

In Spittal an der Drau (Kärnten) wollte ein Mobilfunkanbieter einen Handymasten errichten,
um seinen Kunden eine ausreichende Netzabdeckung zu gewährleisten.
Es ist schon eine erstaunliche Tatsache, dass zwar   fast jeder Mensch ein Handy nutzen
will, aber die technische Vorrichtung dafür ablehnt, sowie zum Beispiel die Bürger dieser
Stadt.

Gemeinderat entschied negativ

In Spittal an der Drau trat der Rat der Weisen, in Form des Gemeinderates zusammen und
beschloss einstimmig, gegen die Errichtung dieses besagten Handymasten. Es ist nicht außer-
gewöhnlich, einen negativen Baubescheid zu erhalten.
In diese Situation sind schon zahlreiche Österreicher(innen) gekommen, wenn die Bau-
behörde aus irgendwelchen Gründen, gegen die Errichtung eines Bauwerkes entschieden
hat.

Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren

Für diesen Fall stehen dem Bauherrn in Spe diverse Rechtsmittel in diesem Verwaltungs-
verfahren zur Verfügung, in denen er den ablehnenden Bescheid bekämpfen kann. In der
obersten Instanz wird entweder er oder die Baubehörde das Verfahren gewinnen, bzw.
verlieren.

Strafanzeige

Allerdings  was jetzt kommt ist  höchst erstaunlich. Der Mobilfunkbetreiber, der den
negativen Bescheid erhalten hatte, zeigte alle Mandatare des Gemeinderates wegen
„Verdachts auf Amtsmissbrauch“ an.
Daraufhin ermittelten Kriminalbeamte fleißig im Spittaler Rathaus und der Staatsanwalt muss
nun prüfen, ob er gegen die Gemeinderatsmitglieder ein Verfahren einleiten wird. Sollte das
tatsächlich passieren, tun sich auch für „Otto Normalverbraucher“ ganz neue Möglich-
keiten auf.

Erstaunliche Zukunftsaussichten

Durch die Verfassung wird gewährleistet, dass vor dem Gesetz Jedermann(frau) gleich ist.
Das heißt in Folge, wenn ein Bürger in Zukunft eine abschlägige Baubewilligung erhält, er
jene Personen anzeigen kann, die diesen negativen Bescheid zu verantworten haben.
Da sehen wir für die Zukunft viel Arbeit auf die Justiz zukommen, sollte auf Grund dieser
erstaunlichen Anzeige tatsächlich ein Verfahren gegen die Mandatare des Spittaler Gemeinde-
rates eingeleitet werden.
Stauni
  
2009-09-09
  

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten