Soll das Volk durch Drogenkonsum verblöden?
Sie sind in der Politlandschaft relativ neu und können auch keine wirklich politischen
Pläne oder Ziele vorweisen. Eines scheinen sie jedoch sicher zu wissen, nämlich dass sie
den Grünen die Giftler abspenstig machen wollen. Von wem wir sprechen? Natürlich
von der Piratenpartei.
Das zurzeit wichtigste Anliegen der Piraten scheint die Aufforderung zur Teilnahme am
Hanfwandertag, der am 5. Mai 2012 über die Bühne geht, sowie die Verharmlosung
der Droge Cannabis zu sein. Ein dementsprechender Beitrag findet sich auf der Web-
seite der Piratenpartei.
Die Grünen lassen wieder in der Person der hinlänglich bekannten Birgit Hebein für den
Drogenwandertag werben. Diese unterstützt den heurigen Hanfwandertag und macht
in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, „dass zwischen verantwortungsvollem
Konsum und Genuss auf der einen sowie Missbrauch und Sucht auf der anderen Seite
zu unterschieden werden muss“.
Da staunen wir aber, denn der Konsum von Drogen hat nichts mit Genuss zu tun.
Das gilt auch für die „legalen Drogen“ wie Alkohol und Nikotin, die von den Drogen-
befürwortern so gerne als Ausrede für den Konsum von Rauschgift verwendet werden.
Die meisten Raucher und Alkoholiker würden viel dafür geben von ihrem Laster loszu-
kommen. Daher finden wir es unverantwortlich, sich für die Droge Cannabis stark zu
machen und diese zu verharmlosen.
Natürlich darf auch der Stadtrat für Soziales, Gesellschaft, Integration und Wohnungs-
vergabe in Hohenems, Bernhard Amann, im Drogenlegalisierungs-Boot nicht fehlen.
Über diesen Mann wussten wir auch schon einiges zu berichten. In der Suchfunktion
unserer Webseite finden geneigte Leser(innen) unter dem Suchbegriff „Amann“ die
dementsprechenden Beiträge.
Amann vergleicht die Verfolgung von Cannabis-Konsument(innen) wörtlich mit einer
Inquisition, mit der Schluss zu machen ist. Er schreibt auf seinem Blog folgendes
wörtlich: „Durch eine Legalisierung von Cannabis kann der Staat erheblich entlastet
werden. Andererseits sind Steuereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe gewiss.
Weiters entstehen tausende neue Arbeitsplätze, die die Produktion und den Handel
regeln.“
Nun, wenn das so ist, könnte man ja auch gleich Kokain und Heroin legalisieren. Der
Verkauf dieser Drogen würde dem Staat noch mehr Steuereinnahmen bringen und
wesentlich mehr Arbeitsplätze entstehen lassen. Wir fragen uns allen ernstes, wie
kann ein verantwortungsvoller Politiker mit den Argumenten „erhöhte Steuerein-
nahmen“ und „neuen Arbeitsplätze“, die Forderung der Legalisierung einer Droge
rechtfertigen.
*****
2012-05-04
Das Ritual Rauchen
Rauchen ist ungesund, kostet viel Geld und stinkt. Außerdem werden nichtrauchende
Mitbürger(innen) vom Tabakrauch belästigt und eventuell in ihrer Gesundheit gefähr-
det. Diese Tatsachen wird wohl niemand bestreiten können.
Rauchen ist allerdings eine Sucht und eine Gewohnheit. Das wiederum bewirkt, dass
es Raucher(innen) sehr schwer fällt dem Glimmstängel Adieu zu sagen und ein nikotin-
freies Leben zu beginnen. Was haben Raucher(innen) nicht schon alles versucht von
ihrer Sucht loszukommen. Vom Nikotinpflaster über die Nicorette bis hin zur Hypnose
und Akupunktur.
In den meisten Fällen wurden die Raucher(innen) wieder rückfällig. Beim Rauchen
gibt es nämlich noch einen zusätzlichen Faktor, nämlich das Ritual. Das beruhigende
Gefühl die Zigarette zwischen den Fingern zu halten, an dieser ziehen zu können
und den warmen Rauch zu inhalieren ist nicht nur Suchtverhalten, sondern ist auch
eine rituelle Handlung.
Denn würden Raucher(innen) tatsächlich nur jene Zigaretten rauchen die ihnen tat-
sächlich schmecken, kämen sie vielleicht auf fünf bis zehn Stück pro Tag. Das wäre
nach jeder Mahlzeit, zu jedem Tässchen Kaffee und die berühmte Zigarette danach.
Die E-Zigarette
Diesem Ritual wird wohl kaum mit einem Nikotinpflaster oder einer Akupunktur ent-
gegenzuwirken sein. Vor einigen Jahren kam die sogenannte E-Zigarette auf den
Markt. Diese wird in Zigarillo- und Zigarettenform angeboten und kann mit Patronen
(Depots) befüllt werden, in denen sich nikotinhaltige aber auch nikotinfreie und
nicht aromatisierte Liquide befinden.
Ein kleiner wieder aufladbarer Akku steuert die Elektronik. Im Inneren dieses elektron-
ischen Zigarettenersatzes befindet sich ein kleiner Keramikkörper, der sich nur während
des Zuges erwärmt. Durch diese Erwärmung entsteht Wasserdampf der Zigaretten-
rauch simuliert. Der abgegebene Wasserdampf ist völlig geruchlos und verursacht auch
kein gesundheitsschädliches Passivrauchen anderer Mitmenschen.
Foto: © erstaunlich.at
Zusätzlich ist in der Spitze der E-Zigarette eine Leuchtdiode integriert, die bei jedem
Zug rot aufleuchtet. Der Nikotinbedarf wird durch die Elektronik dosiert an den Raucher
abgegeben, sobald dieser an der Zigarette zieht. Durch den Rauch (Wasserdampf) und
das Aufleuchten der Zigarettenspitze, wird ein „echtes“ Rauchgefühl vermittelt. Damit
wird auch das rituelle Verlangen befriedigt.
Ob sich starke Raucher(innen) wirklich damit das Rauchen abgewöhnen können,
wagen wir nicht zu beurteilen. Allerdings erscheint uns diese E-Zigarette zum Abge-
wöhnen sinnvoller als die nutzlosen, aber überteuerten Nikotinpflaster und Nicorette-
Staberln.
Kauft sich die Tabaklobby Experten?
Nun schrieb die Krone in ihrer gestrigen Ausgabe, dass die EU diese E-Zigarette ver-
bieten will, da Experten vor der Schädlichkeit dieser warnen. Offenbar hat ein Boom
auf dieses Utensil eingesetzt und dies dürfte der Tabaklobby nicht gefallen. Es wäre
doch ein Malheur, wenn ein großer Teil der Raucher(innen) sich mit dieser E-Zigarette
tatsächlich das Rauchen abgewöhnt oder mit Hilfe dieses Ersatzes weniger raucht.
Also vermuten wir, dass diese sogenannten Experten von der milliardenschweren
Tabaklobby gekauft wurden, um vor der Schädlichkeit der E-Zigarette zu warnen.
Leider wurde vergessen hinzuweisen, dass eine „echte“ Zigarette zigmal schädlicher
ist als dieses elektronische Ding. Denn bei der E-Zigarette inhaliert der Raucher kein
Teer, wie bei den „echten“ Zigaretten.
In Österreich seit 2007 verboten
In der Kronen Zeitung stand weiter, dass sich die Hightech-Raucher in Österreich, in
einer rechtlichen Grauzone bewegen. Da hat die Autorin der Krone-Beitrags, Brigitte
Blabsreiter, leider recht. Denn in der Alpenrepublik dürfte die Tabakindustrie bereits
vor Jahren erkannt haben, dass die E-Zigarette möglicherweise wirklich dabei hilft,
sich das Rauchen abzugewöhnen. Das hätte natürlich eine Umsatzschmälerung
bedeutet und so wurde am 18. 04.07 vom Bundesamt für Sicherheit im Gesund-
heitswesen folgendes entschieden:
Dass Nikotindepots als Arzneimittel und Inhalatoren als Medizinprodukte einzuteilen
wären. Daher wäre angeblich der Vertrieb solcher Produkte ohne einschlägige
Gewerbeberechtigung prinzipiell nicht zulässig, der Vertrieb wäre Apotheken oder
dem Medizinproduktehandel vorbehalten.
Der Pferdefuß an dieser Entscheidung ist jedoch, dass die E-Zigarette in Apothe-
ken nicht erhältlich ist. Daher bleibt den österreichischen Raucher(innen) welche
sich ihr Laster mittels E-Zigarette abgewöhnen wollen nur ein Weg. Die mehr
oder weniger illegale Bestellung übers Internet.
*****
2011-08-15
Grüne werben für Drogen
Die grüne Sozialsprecherin Birgit Hebein fordert im Rahmen des heurigen internationalen
Hanfwandertages eine Enttabuisierung und sachliche Diskussion um tatsächliche Wirk-
ungen und Folgen von Cannabis. So steht es wörtlich auf der Webseite von „DIE GRÜNEN
WIEN“.
Dass die grüne Sozialsprecherin Hebein die Demonstration von Drogenbefürwortern unter-
stützt, ist nicht weiter verwunderlich. Immerhin fordern die Grünen ja schon seit langer Zeit
die Gleichstellung von Cannabis mit legalen Drogen wie Alkohol und Nikotin. Verwunder-
lich ist allerdings die Tatsache, dass sich die Grünen nun plötzlich für Drogenprävention
einsetzen wollen. Das glaubt ihnen nämlich keiner.
Erstaunlich dass Birgit Hebein nicht über die tatsächlichen Wirkungen und Folgen von
Cannabis informiert ist. Dies schliessen wir aus der Tatsache, dass sie in der selbigen Aus-
sendung die Freigabe von Cannabis als Ziel nennt. Diese erstaunliche Aussage begründet
sie damit, dass durch die Freigabe eine Trennung des Cannabis-Handels von den Märkten
für andere Drogen sowie die Eindämmung der Beschaffungskriminalität stattfinden soll.
Ein derartig unsinniges Plädoyer für die Freigabe von Cannabis haben wir noch nie gelesen.
Die Droge Cannabis ist am Markt derart günstig erhältlich, sodass diese mit einer eventuellen
Beschaffungskriminalität nicht in Verbindung gebracht werden kann. Allerdings richtet die an-
geblich so harmlose Droge, schwere gesundheitliche Schäden an. Falls Frau Hebein nicht in
Kenntnis deren ist, wollen wir sie hiermit über die Auswirkungen des Genusses von Cannabis
informieren.
Die chronische Wirkung von Marihuana auf die Denkleistung
Die akute Wirkung von Marihuana auf Denkfunktionen ist bekannt und in ihren wesentlichen
Ausprägungen in der wissenschaftlichen Cannabisforschung unumstritten. Anders sieht es
aus mit möglichen langzeitigen Beeinträchtigungen der Wahrnehmungs- und Denkfunktionen
durch einen langzeitigen Konsum.
Bisher gibt es erst eine Längsschnittuntersuchung zu diesem Thema aus dem Jahre 1999,
daneben eine Anzahl von Querschnittstudien, durch die man sich Antworten auf diese Frage
erhofft.
Zu den bekannten Erfahrungen des Cannabisrausches zählen Effekte auf Wahrnehmungs-
und Denkfunktionen. Dazu gehören Störungen des Kurzzeitgedächtnisses, der Konzent-
rationsfähigkeit und Aufmerksamkeit, Veränderungen der Denkprozesse mit assoziativer
Lockerung, Veränderung der Wahrnehmung sensorischer Reize (Schmecken, Riechen,
Sehen, Hören, Tasten) und der Zeitwahrnehmung.
Diese Effekte zählen zum Teil zu den vom Cannabiskonsumenten erwünschten Aspekten
des Cannabisrausches und führen andererseits dazu, dass die Fähigkeit zur Ausführung
von Tätigkeiten, welche Konzentration, Aufmerksamkeit und zielgerichtetes Denken erford-
ern, wie beispielsweise Autofahren oder die Bewältigung anspruchsvoller mentaler Auf-
gaben, während des akuten Rausches herabgesetzt ist.
Quelle: Dr. Franjo Grotenhermen
Lungenschäden durch Cannabis
Langjähriger Cannabis-Konsum kann die Lunge schwer schädigen. Dies ist das Fazit
einer Studie des Universitätsspitals Bern.
Unter den Patienten, die in den letzten Jahren am Inselspital wegen Lungenkollaps (symp-
tomatischer spontaner Pneumothorax, SSP) und Lungenemphysem operiert werden muss-
ten, befanden sich etliche junge Menschen mit fortgeschrittener Zerstörung des Lungen-
gewebes.
Die Lunge bildet zuerst große Blasen, danach platzt eine dieser Blasen und die Lunge kol-
labiert, weil sie wegen der ausgetretenen Luft nicht mehr genug Platz zum Atmen hat. Die-
ses bullöse Lungenemphysem kam in dieser ausgeprägten Form früher bei jungen Patien-
ten nicht vor.
Prof. Ralph Schmid, Chefarzt und Direktor der Universitätsklinik für Thoraxchirurgie am Insel-
spital Bern, ging mit seinem Team über zweieinhalb Jahren diesem Phänomen nach. Seine
Studie wird in diesen Tagen im European Journal of Cardio-thoracic Surgery (Europäische
Zeitschrift für Herz- und Thoraxchirurgie) veröffentlicht.
102 Patienten untersucht
17 der jungen SSP-Patienten – 16 Männer und eine Frau, Durchschnittsalter 27, alles Can-
nabis-Konsumenten – wurden im Rahmen der Berner Studie systematisch untersucht. Die
Forscher sprachen mit den Patienten, durchleuchteten den Brustkorb mit Röntgen und
Computertomographie, studierten die Krankengeschichte, prüften die Lungenfunktion und
untersuchten Gewebeproben der Lunge im Labor.
Die gleichen Untersuchungen wurden an einer Kontrollgruppe von 85 Nicht-Cannabiskon-
sumenten (Durchschnittsalter 24 Jahre) durchgeführt. Die Resultate wurden danach mit
jenen einer früheren Untersuchung an 75 SSP-Patienten verglichen.
Regelmässiger Cannabis-Konsum
Die 17 Untersuchten hatten im Schnitt während 8,8 Jahren täglich 6 Joints und während
durchschnittlich 11,8 Jahren täglich Zigaretten geraucht. Welche der inhalierten schädig-
enden Substanzen im Rauch für den ausgeprägten Lungenschaden verantwortlich ist, ist
bisher unklar. Nachgewiesen wurden von den Wissenschaftern Cannabis-Fasern, die aus
den ungefilterten Joints direkt in die Lunge gelangen und dort als Entzündungsherde wirken.
In der Kontrollgruppe mit Patienten im gleichen Alter trat kein Lungenemphysem auf, ob-
schon sich in dieser Gruppe 74 regelmäßige Tabak-Raucher befanden.
Prof. Schmids Fazit: „Die Dosis macht das Gift: Wer jahrelang regelmäßig, insbesondere täg-
lich, Cannabis konsumiert, muss mit schweren Lungenschädigungen und Atembehinderung-
en rechnen. “ Angesichts der Verbreitung des Cannabis-Konsums warnt der Berner Thorax-
chirurg auch vor den gesundheitspolitischen bzw. finanziellen Folgen.
Quelle: Universitätsspital Bern
Informieren statt Drogenfreigabe fordern
Diese zwei Berichte, wie wir sie im Original (mit Quellenangabe) in unseren Beitrag kopiert
haben, stammen von einem namhaften Arzt und einer bekannten Klinik. Solche medizin-
ischen Aussendungen finden sich zahlreich im Internet. Wir können der grünen Sozial-
sprecherin Birgit Hebein nur anraten, sich diese aufmerksam durchzulesen.
Auch allen anderen grünen Politikern oder sonstigen Volksvertretern dieses Couleurs, wel-
che dieses Rauschgift so verharmlosen und eine Legalisierung dafür fordern, kann ebenfalls
nur ans Herz gelegt werden sich mit der Materie eingehend auseinander zu setzen. Es ist
absolut verantwortungslos Werbung für Cannabis und Marihuana zu betreiben.
Eine Freigabe der verbotenen Droge Cannabis würde zu einem sprunghaften Konsuman-
stieg führen und hätte fatale volksgesundheitliche Schäden zur Folge. Angesichts der er-
staunlichen Drogenpolitik der Grünen fragen wir uns schon, wie regierungsfähig diese sind.
Denn die Verharmlosung von Drogen und deren Freigabeforderung ist verantwortungslos
und kontraproduktiv.
*****
2011-05-05
Casinos Austria lädt ein
Casinos Austria und die Österreichischen Lotterien laden am 5. und 6. Mai 2011 zur
Responsible Gaming Academy ins Studio 44, in Wien 3., Rennweg 44 ein. Im Fokus
dieser Veranstaltung stehen Onlinegaming und frühzeitige Erkennung sowie Therapie
von Spielsucht.
An und für sich nichts besonderes, wenn nicht die Tatsache bestehen würde, dass sich
Casinos Austria und die Österreichischen Lotterien selbst als weltweit führend im Be-
reich des Spielerschutzes titulieren würden. Offenbar um diese Selbstbeweihräucherung
zu unterstreichen, wurden zum Responsible Gaming Academy einige handverlesene Ex-
perten eingeladen.
Der Bock lobt sich als Gärtner
Aber zurück zur Eigenfestellung des Spielerschutzes von Casinos Austria und den Öster-
reichischen Lotterien. Dies wäre in etwa vergleichbar, wenn sich ein Tabakkonzern damit
brüsten würde, er sei weltweit beim Raucherschutz führend. Das gleiche abstruse Beispiel
gilt natürlich auch für Hersteller von alkoholischen Getränken und einem angeblichen Alko-
holikerschutz.
Alkohol, Nikotin und Glückspiel führen früher oder später zu Suchtverhalten. Raucher
werden von ihrer Sucht vermutlich gesundheitliche Schäden im Bereich der Lunge erlei-
den. Bei Alkoholiker wird es ein Leberschaden und möglicherweise ein sozialer Abstieg
werden.
Am gefährlichsten ist aber die Spielsucht. Abgesehen vom sozialen Abstieg der Betrof-
fenen besteht die Gefahr der Begleitkriminalität wie bei Drogensüchtigen. Wer am Spiel-
tisch oder Spielautomaten alles verloren hat kommt leicht auf die Idee, sich auf krimi-
nelle Weise Geldnachschub zu besorgen. Sollte dieser Umstand bei Casino Austria nicht
bekannt sein, können wir die Kriminalstatistik als Nachschlagewerk empfehlen.
Gewinne nur durch Verlierer
Zurück zum hochgelobten Spielerschutz von Casinos Austria und den Österreichischen
Lotterien. Ein Betrieb der es erst ermöglicht, dass Personen spielsüchtig werden können,
lobt sich selbst über den Klee. Bedenkt man, dass diese Firma ein auf Gewinn orientier-
tes Unternehmen ist, klingt das Wort Spielerschutz wie ein Hohn.
Interessant ist auch die Rechtfertigung für einen Spielerschutz, dass sich die Österreich-
ischen Lotterien für eine konsequente Bekämpfung des illegalen Glücksspiels einsetzen.
Da scheint wohl das finanzielles Eigeninteresse viel mehr im Vordergrund zu stehen. Denn
jeder Euro der beim illegalen Glücksspiel verloren wird, kullert nicht mehr in die Kasse der
Österreichischen Lotterien.
Casino Austria und die Österreichischen Lotterien können nur dann gute Gewinne machen,
wenn die Spieler(innen) dementsprechend viel Geld in ihren Casinos oder bei ihren Lotter-
ien verlieren. Und wenn dies geschehen ist setzt der Spielerschutz ein.
Nach der Pleite setzt Spielerschutz ein
Laut Casino Austria ist es jedem Spielteilnehmer möglich eine Selbstsperre zwischen 24
Stunden und bis zu drei Jahren auszusprechen und somit der Spielsucht vorzubeugen. Da
wird der Looser auch keine andere Möglichkeit haben, denn wenn er am Spieltisch alles
verloren hat und daher pleite ist, kann er nicht mehr weiterspielen. Allerdings wird ihn das
weder vor einer Spielsucht bewahren, geschweige davon heilen.
Der einzige Weg eine Spielsucht zu vermeiden ist jener, nicht zu spielen. Weder einen
Lottoschein, noch ein Casinobesuch. Dass würde aber Casino Austria und den Österreich-
ischen Lotterien überhaupt nicht gefallen und so werden sie weiterhin versuchen ihr ge-
winnorientiertes Streben mit dem Deckmäntelchen des selbst erfunden Spielerschutzes
zu bedecken.
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2011-05-03
Vierzig Jahre am Bau
Sie haben seit ihrem Schulabgang die letzten vierzig Jahre ununterbrochen und hart
gearbeitet? Vielleicht noch am Bau und ihr Körper ist geschunden und ausgemergelt?
Dann sind Sie jetzt zirka 55 Jahre alt und spüren bereits die Folgen eines harten Berufs-
leben.
Sicher dachten Sie schon daran in Rente zu gehen, denn immerhin haben Sie ja vierzig
Jahre lang, brav in die Pensionsversicherung einbezahlt. Sollten Sie nun tatsächlich
die Kühnheit besessen haben und sprachen bezüglich ihres Rentenantrages bei der
Pensionsversicherungs-Anstalt vor, ist der Sachbearbeiter sicherlich vor Lachen von
seinem Sessel gefallen.
Erst mit 65 in Rente
Denn in Österreich dürfen Sie (als Mann) bis zum 65. Lebensjahr arbeiten, es sei denn
Sie sind Angehöriger einer priviligerten Schicht, wie zum Beispiel die Dienstnehmer
der Österreichischen Bundesbahnen.
Also heißt es für Sie, noch zehn Jahre lang molochen. Selbst auf die Gefahr hinauf, mit
einem Herzinfarkt vom Baugerüst zu fallen. Aber wir wären nicht in Österreich, wenn
es da nicht eine typisch österreichische Lösung gäbe. Und wie es der traurige Fall des
Kindermordes von Bregenz ans Tageslicht beförderte, klappt das auch.
Werden Sie einfach drogensüchtig
Lassen Sie legale Drogen wie Nikotin und Alkohol links liegen und wenden Sie sich
dem gesetzlich verbotenen Rauschgift zu. Als illegale Einstiegsdroge würden wir Ihnen
Cannabis empfehlen. Aber beeilen Sie sich, bevor die Grünen mit ihrem Herzenswunsch
der Freigabe dieser Droge durchkommen.
Der Genuß einiger Haschzigaretten gewährleisten zumindest einige Tage Krankenstand,
denn als Eingekiffter ist es unmöglich ein Baugerüst zu erklimmen. Wenn dann nach
einiger Zeit ein Gewöhnungseffekt eingesetzt hat, wenden Sie sich den härteren Drogen
zu.
Empfehlenswert wären da zum Beispiel Speed, Kokain oder Heroin. Diese gewährleisten
Ihnen mit Sicherheit, in kürzester Zeit, geistigen und körperlichen Verfall. Wenn Sie aus-
reichende Mengen von dem Zeug konsumiert haben, suchen Sie die Pensionsversicher-
ungs-Anstalt erneut auf.
Erwerbsunfähigkeit
Der nette Sachbearbeiter wird Sie dann zu einem Psychiater seines Vertrauens schicken
und das Ding ist gelaufen. Durch den Drogenkonsum sind Sie mittlerweile zu einem
geistigen und körperlichen Wrack mutiert.
Die Ihnen noch verbliebenen Kräfte sollten Sie wohlweislich verschweigen, denn diese
werden Sie noch zur Umsetzung diverser krimineller Handlungen gebrauchen. Ihre
Drogensucht und ein guter Vortrag, werden den Seelendoktor dazu veranlassen, Ihnen
„Anpassungsstörungen mit längerdauernder depressiver Reaktion“ zu attestieren.
Damit sind Sie erwerbsunfähig und einer Rente steht nichts mehr im Wege. Ausserdem
hat Ihr Drogenkonsum den Vorteil, dass Sie in der Drogenszene sicherliche einige Be-
kanntschaften schliessen konnten und dadurch einer eventuellen Dealerkarriere auch
nichts im Wege steht. Damit können Sie Ihre Rente erheblich aufbessern.
Tragikkomödie
Die obigen Ausführungen lesen sich vermutlich wie ein schlechtes Drehbuch zu einer
Tragikkomödie, sind aber dennoch traurige Realität bei uns. Das in Österreich erstaun-
liche Sozialsystem gewährleistet Sozialschmarotzern ein angenehmes Leben. Dadurch
gibt es für diese Leute auch nicht den geringsten Ansporn ihr Leben zu ändern und die-
ses auf die Reihe zu kriegen.
Anstatt drogenabhängigen Personen medizinische Hilfe angedeihen zu lassen, werden
diese in Frührente geschickt. Auch sehen Drogenabhängige vermutlich keine besondere
Motivation von ihrer Sucht loszukommen, solange etliche Grüne Politiker die Freigabe
von Drogen fordern.
*****
2011-01-15
Auf ins sonnige Spanien
Unbestätigten Meldungen nach soll sich der selbsternannte Rauchersheriff, Dietmar
Erlacher, mit Expansionsgedanken tragen. Angeblich will er nun im rauchfreien Spanien
eine Filiale seiner „Vernadertums GmbH und Co KG“ errichten. Grund dafür ist die an-
gebliche Gesetzesuntreue der Spanier(innen), welche das rigorose Rauchverbot das seit
1.1. dieses Jahres im Land des Stierkampfes besteht, zum Großteil ignorieren und lustig
weiterpaffen.
Ob da die feurigen und impulsiven Spanier(innen) wirklich das geeignete Klientel für Diet-
mar Erlacher sind, der schon im gemütlichen Österreich einige „Watschen“ einstecken
musste, nachdem er zu aufdringlich geworden war? Wir glauben, dass er sich dort höchs-
tens einen Satz heisse Ohren einhandeln wird. Aber schlussendlich muß jeder für sich
selbst entscheiden, was für ihn das Beste ist.
Finstere Verschwörungstheorie
Jedenfalls haben wir uns auf seiner Webseite ungesehen. Von Expansionsabsichten ist
dort zwar keine Rede, aber dafür haben wir dieses Posting vom gestrigen Tag gefunden.
Nachdem wir uns dieses mehrmals aufmerksam durchgelesen haben sind wir zur Meinung
gekommen, dass dieser User dringend ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen sollte. Um sich
eine eigene Meinung bilden zu können, wollen wir Ihnen dieses, stellvertretend für zahl-
reiche andere schwachsinnige Postings auf dieser Homepage, zur Kenntnis bringen.
Screen: rauchersheriff.at
Da ortet dieser Mann doch tasächlich eine Verschwörung der nationalen und internationalen
Tabak-Drogen-Mafia und meint, dass es allerhöchste Zeit wäre diese mit allen nur erdenk-
lichen und gebotenen Mitteln aufzudecken, zu entlarven und zu beseitigen.
Auch ist dieser ernsthaft der Meinung, dass sich die „Salzburger Nachrichten“ seines
selbstgestrickten Problems angenommen haben und verweist auf den Beitrag „Gesetz des
Schweigens aufbrechen“.
Screen: www.salzburg.com
Nachdem wir uns den Beitrag in den SN durchgelesen hatten, stellten wir uns die Frage, ob
Nikotinentzug eventuell dem Gehirn schaden kann. Denn hätte sich der gute Mann zwecks
Konzentration ein Zigaretterl angesteckt, entspannt zurück gelehnt und den Artikel aufmerk-
sam gelesen, hätte er feststellen müssen dass dieser mit seinem „Kopfproblem“ absolut
nichts zu tun hat.
Österreichische Lösung ist in Ordnung
Über den Sinn oder Unsinn des Rauchens zu disktutieren wird wahrscheinlich sinnlos sein.
Dass es ungesund ist, stinkt und viel Geld kostet ist unbestritten. Jeder vernüftige Mensch
müßte daher von sich aus Nichtraucher sein. Aber die Unvernunft ist eben eine Schwäche
der Menschheit.
Wir finden die österreichische Lösung des Raucher-Nichtraucherproblems, welches immer
wieder von militanten Nichtrauchern verteufelt wird, ganz in Ordnung. Es ist durchaus Rech-
tens wenn in öffentlichen Gebäuden, Spitäler, Schulen odgl. ein absolutes Rauchverbot be-
steht.
Allerdings in Cafehäuser, Beisln und Bars ist unserer Meinung nach ein Rauchverbot nicht
angebracht. Das hat auch der Gesetzgeber so gesehen und eine gute Entscheidung getrof-
fen. In Lokalen bis 50m2 kann der Betreiber selbst entscheiden, ob er Rauchen lassen will
oder aus seinem Betrieb ein Nichtraucherlokal macht. Bei Lokalen über diese 50m2 muss
eine bauliche Trennung vorhanden sein, wenn es als Raucher- und Nichtraucherlokalität
geführt wird.
So kommt jeder auf seine Kosten und jeder halbwegs vernüftige Mensch kann damit auch
leben. Dieser Frieden stört natürlich militante Nichtraucher, wie den Verfasser des obig an-
geführten Postings. Er vermutet eine Verschwörungstheorie der T abak-Mafia und ist fest
der irrigen Meinung, dass sich sogar die Korruptions-Staatsanwaltschaft damit beschäftigt.
Das bringt uns zur sarkastischen Frage, ob Nikotinentzug eventuell Gehirnschäden hervor-
rufen kann?
*****
2011-01-05
Die Kampagne
Gestern präsentierte Finanzstaatssekretär „Reinhold Lopatka“, dass ist jener Mann der
nicht stolz ist Österreicher zu sein, gemeinsam mit Hagen von Wedel,General-Manager
von Japan Tobacco International (JTI), die Kampagne „Nein zu SchmuggelTschick“.
Grund für diese Anti-Schmuggel-Kampagne ist die steigende illegale Einfuhr von Zigaret-
ten nach Österreich. Diese erfreuen sich in heimischen Gefilden immer grösserer Beliebt-
heit, da die Zigarettenpreise bei uns horrende Preise erreicht haben.
Die Fakten
Zur Schmuggelbekämpfung sind derzeit 146 Mann der Zollfahndung in Österreich im Einsatz.
Dazu kommen 19 ausgebildete Tabakspürhunde, deren Trefferquote bei Einsätzen bei beacht-
lichen 60 Prozent liegt.
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 46,4 Millionen geschmuggelte Zigaretten beschlag-
nahmt. Im Jahr 2008 lag die Zahl der Zigaretten, die vom Zoll sichergestellt wurden, bei 45,4
Millionen Stück. Größter Fall heuer: In einem LKW mit bulgarischer Zulassung wurden hinter
Cornflakes-Packungen 7,1 Millionen Stück Zigaretten entdeckt und beschlagnahmt.
Die Folder zur Kampagne „Nein zu SchmuggelTschick“ liegen ab sofort in allen Trafiken
und allen Finanzämtern auf. Der Grund für diese Kampagne liegt eigentlich klar auf der Hand.
Durch den Zigarettenschmuggel entgehen dem Fiskus erhebliche Summen an Abgaben.
Dem Bürger und Wähler diese Wahrheit zu erklären ist natürlich in Zeiten wie diesen äußerst
schwierig. Als Finanzstaatssekretär hat Lopatka bedingungslos genickt, als sein Chef Josef
Pröll beschlossen hat, 2,3 Mrd. Euro dem Pleitestaat Griechenland als Kredit zu schenken.
Um die Gesundheit besorgt
Also probiert sich Lopatka wie ein ausgewachsener Politiker und gibt folgendes zum Besten.
Diese Zigaretten werden oftmals unter unhygienischsten Umständen in riesigen teilweise
unterirdischen Fabriken in China produziert.
In der Kampagne wird darauf aufmerksam gemacht, dass gefälschte Tabakwaren bis zu 60
Prozent mehr Teer, 80 Prozent mehr Nikotin und 130 Prozent mehr Kohlenmonoxid enthalten
als erlaubt ist. Daneben würden oft Zugaben wie Tierkot, Plastik, Milben oder Insekten, ja so-
gar Rattengift enthalten sein.
Wenn diese Meldung aus dem Gesundheitsministerium stammen würde, könnte man wen-
igstens dem Hintergrund dieser Verlautbarung Glauben schenken. Es soll den Rauchern
einfach die Lust auf ihr ungesundes Hobby vergällt werden. Da hätte diese Notlüge auch
seine Berechtigung.
Die Wahrheit liegt aber ganz woanders. Lopatka sorgt sich nur um die Abgaben, die durch
den Kauf von Schmuggelzigaretten nicht an den Fiskus gelangen. Die Gesundheit der Rau-
cher wird dem Finanzstaatssekretär in etwa so interessieren, wie wenn in China ein Fahrrad
umfällt.
Gruselmärchen
Apropos China, die bei uns erhältlichen Schmuggelzigaretten stammen defintiv nicht aus
dem Reich der Mitte. Diese werden in ehemaligen Ostblockländern, mit Originalmaschinen
hergestellt. Die verwendeten Tabake unterscheiden sich nicht von denen der „offiziellen“
Zigarettenindustrie. Auch befinden sich weder Tierkot, Plastik, Milben, Insekten noch Ratten-
gift in den geschmuggelten Glimmstängeln.
Die Hersteller der Schmuggelzigaretten wollen ihre Ware verkaufen und nicht ihre Kunden
vergiften. Der einzige Faktor der dieser Tabakware fehlt ist die Abgabe an den Finanzminister.
Dadurch ergibt sich in dieser Causa eine einzige offene Frage: „Für wie dumm hält Lopatka
die heimische Bevölkerung eigentlich?“
*****
2010-05-22
Galgenhumor
Wenn dieses Thematik nicht so ernst wäre, könnte man direkt darüber lachen. Laut einer
heutigen APA-OTS Aussendung, gelten die Unternehmen der Casinos Austria-Gruppe als
weltweit führend im Bereich Spielerschutz. Diese Behauptung stammt allerdings von die-
sem Unternehmen selbst.
Und weil dem professionellen Glückspielunternehmer der Spielerschutz so wichtig er-
scheint, lud er die letzten zwei Tage zum internationalen Spielerschutz-Kongress
„Responsible Gaming Academy“ ein.
Verursacher üben sich in Sorge
Da wurde von Experten oder von solchen die gerne welche sein wollen, über Spielsucht
und deren Beginn referiert. Neben den Experten waren auch zahlreiche MitarbeiterInnen
der Casinos Austria Österreichische Lotterien Gruppe anwesend, denen eine zentrale
Rolle bei der Verhinderung von Spielsucht zukommt.
Ja, Sie haben richtig gelesen. Da hat doch der professionelle Glückspielunternehmer,
der seine Gewinne ausschliesslich aus den Verlusten der Spieler erwirtschaftet, tat-
sächlich Angestellte deren Aufgabe die Verhinderung der Spielsucht ist.
Dieser Umstand ist vergleichbar und genauso glaubhaft, als wenn Verantwortliche
eines Tabakkonzerns behaupten würden, ihnen sei daran gelegen die Nikotinsucht
zu verhindern und dafür eigene Angestellte aufbieten.
Blamage reloaded
Mit dem Thema Spielerschutz hatte sich schon die Firma Novomatic am 1.Juli 2009,
in einer „Club 2“ Sendung im ORF bis auf die Knochen blamiert. Die Aussagen der
Novomatic-Angestellten Monika Racek, ihres Zeichens Leiterin des Spielerschutzes
des Glückspielkonzerns, hatten die gleiche Glaubwürdigkeit wie die Eingangs er-
wähnte APA-OTS Aussendung.
Einfach zusperren
Was uns unverständlich erscheint ist die Profilierungssucht von Glückspielbetreibern,
die sich den sogenannten Spielschutz auf ihre Fahnen heften. Offenbar wollen sie einen
hohen moralischen Standpunkt öffentlich zur Schau stellen, um einen Blick hinter die
Kulissen zu verhindern.
Dort spielen sich nämlich die wahren Tragödien ab, wenn Leute ihr gesamtes Geld ver-
spielen und nicht dann nicht mehr wissen, wie sie ihren täglichen finanziellen Verpflicht-
ungen nachkommen sollen.
Wenn diesen Firmen tatsächlich daran gelegen wäre Spielsucht zu verhindern und
zu unterbinden dass Menschen ihr gesamtes Hab und Gut verspielen, bräuchten sie
ihre Läden nur zu schliessen.
*****
2010-05-12
Beginn der Raucherkarriere
Haben wir bis jetzt geglaubt, dass der Beginn einer Raucherkarriere auf Grund jugendlicher
Unvernunft, gekoppelt mit Werbung der Tabakindustrie zusammenhängt, sind wir nun eines
Besseren belehrt worden.
Ein vom Raucher-Gen befallener Mensch
Es sind nicht Marlboro-Man und Casablanca-Idylle die Jugendliche zu ihren ersten Gehversu-
chen auf dem Nikotinpfad veranlassen, NEIN es ist einkörpereigenes Gen dass bestimmt ob
und wie viel jemand raucht.
Ein Gen ist schuld
Darf man einer heutigen Meldung auf http://tirol.orf.at/ Glauben schenken, ist das Rauchen
genetisch bedingt. In einer internationalen Studie, deren Leitung eine namentlich nicht ge-
nannte Wissenschafterin über hatte, wurde die sogenannte Genregion „15g25“ entdeckt.
Dieses Gen bestimmt, wie oft ein Raucher täglich zur Zigarette greift. Genauere Analysen
stehen allerdings noch aus. Auf jeden Fall steht fest, dass sich drei Gene in der Region
„15g25“ mit der Aufnahme von Nikotin befassen.
Was macht nun Rauchersheriff Erlacher?
Erstaunlich was die Wissenschaft so zu Tage fördert. Sollte dies wissenschaftlich fundiert
werden, haben es Berufs-Denunzianten a la Erlacher und Co in Zukunft schwer. Für gene-
tische Veranlagungen kann man nicht bestraft werden.
Dass ist natürlich alles Schwachsinn, denn was hat das Gen gemacht ehe das Tabakrauchen
in Europa eingeführt wurde. Und wieso gibt es eine doch beachtliche Anzahl von Personen,
welche sich das Rauchen abgewöhnt haben.
Vermutlich Tabakkonzern im Hintergrund
Folgt man dieser erstaunlich wissenschaftlichen Studie, wäre es möglich durch Willens-
stärke eine genetisch bedingte Sucht im eigenen Körper zu heilen. Wir glauben eher, dass
diese Studie von irgendeinem Tabakkonzern in Auftrag gegeben wurde, um irgendwelche
weitere Klagen abzuwenden.
*****
2010-04-26
Erstaunlicher Sozialarbeiter
An und für sich sollte man annehmen können, dass Sozialarbeiter verantwortungsvolle
Menschen sind. Sie sollen ja auch unter anderem gestrauchelte Mitmenschen wieder auf
den Pfad der Tugend zurückführen.
Ebenfalls zu ihrem Aufgabengebiet gehört es, Kinder und Jugendliche auf die Gefahren
von Drogen aufmerksam zu machen und ihnen vom Konsum der Selbigen abraten. Dro-
genkonsum und das Abgleiten in die Kriminalität liegen oft sehr knapp nebeneinander.
Da waren wir aber sehr erstaunt, als wir im Blogverzeichnis „Politikblogs.at“ nachfolgende
Ankündigung eines Beitrags von Berhard Amann fanden. Der Mann ist nicht irgendwer,
sondern „Diplomsozialarbeiter“ in Vorarlberg.
Erstaunliche Einstellung zu Drogen
Beitrag verschwunden
Berhard Amann ist Multifunktionär und Mitbegründer des 1998 gegründeten Selbsthilfe-
vereines “Starke Süchtige“ (betroffene Drogenge-braucherInnen sind in diesem Verein
organisiert). In diesem Verein ist er laut eigenen Angaben bis dato tätig.
Da hat uns die Einleitung zum Inhalt seines Beitrages (o.a. Screen) doch sehr verwundert
und haben den Entschluss gefasst, diesen zu kommentieren. Beim heutigen Aufrufen des
Beitrages, erhielt man jedoch dieses Ergebnis.
Der betreffende Beitrag hatte sich in Luft aufgelöst
Wir wären aber nicht ERSTAUNLICH, wenn wir nicht im WWW nach dem verschwunden
Beitrag gesucht hätten und diesen auch gefunden haben. Tja, die meisten Leute vergessen,
dass das Internet nicht vergisst.
Plädoyer für Droge
Amann merkt an, dass Alkohol und Nikotin in Österreich staatlich erlaubte Drogen sind, wo-
gegen Cannabis seit 1961 verboten ist. Weiters meint er wörtlich: „Wie alle psychoaktiven
Substanzen hat auch Cannabis Auswirkungen auf die Gesundheit, diese sind aber weniger
schwerwiegend als jene von Alkohol und Nikotin. Cannabis kann weder zum Tod noch zu
körperlicher Abhängigkeit führen. Cannabis ist keine Einstiegsdroge”.
Da irrt der gute Mann gewaltig, denn Cannabis ist sehr wohl eine Einstiegsdroge, die zum
späteren Konsum von Kokain und Heroin verleitet, wenn das „Haschischzigaretterl“ nicht
mehr den genügenden Kick gibt.
Der diplomierte Sozialarbeiter meint weiters: „Die Gesetzeslage zwingt Konsumentinnen
und Konsumenten auf den Schwarzmarkt, dort wird ihnen neben Cannabis auch Härteres
angeboten.“
Mit dieser Aussage will er offenbar den Umstieg auf härtere Drogen rechtfertigen und dem
Gesetzgeber gleichzeitig ein schlechtes Gewissen einreden, dass dieser Konsumenten mit
einem Verbot in die Illegalität zwingt.
Kiffen muss Menschenrecht werden
Auch sieht er es als Menschenrecht an, Cannabis mit den legalen Drogen Alkohol und
Nikotin gleichzustellen. Wir dachten immer, dass nur zugekiffte Weichbirnen einen der-
artigen Standpunkt vertreten.
Das ein diplomierter Sozialarbeiter ebenfalls dieser Meinung ist, finden wir in der Tat er-
staunlich. Wollen Sie mehr über Bernhard Amanns Standpunkte und Meinungen wissen,
dann können Sie dies unter diesem „Link“ erfahren.
Es ist medizinisch nachgewiesen, dass der Konsum von Zigaretten die Haut altern lässt und
sich dadurch Falten bilden. Im Zuge dieser Erkenntnis stellt sich für uns die Frage, ob dieser
Umstand beim konsumieren von Cannabis auch eintritt?
*****
2010-04-21
Alles für den Raucher
Die Tobaccoland Handels GmbH & Co KG im Wiener 16. Gemeindebezirk, ist Österreichs
führender Tabakgroßhändler. Das Firmencredo lautet „Alles aus einer Hand“. Unter diesem
Motto bietet das Unternehmen die Lieferung von umfangreichen Tabakwaren-Sortiments bis
hin zu Spezialartikeln.
Tabak ist das Hauptgeschäft
Laut Firmenangaben des Unternehmens sind die wichtigsten Kompetenzfelder folgende:
Tabakwaren (Handel, Distribution, Lagerung, Import)
Spezialartikel (Distribution, Lagerung)
Dienstleistungen (Beratung, Werbemaßnahmen, Services)
Automaten (Vertrieb, Instandhaltung)
Der Umsatzanteil der Geschäftsfelder, teilt sich wie folgt auf: Tabakwaren schlagen sich mit 75%
und Spezialartikel mit 25% zu Buche.
Creatives Unternehmen
Der neueste Hit von Tobaccoland sind moderne Zigarettenautomaten für Trafiken. Diese
enthalten ein kleines Modul, dass so einige „Kunststückerl“ beherrscht. Ist das Gerät
einmal vernetzt, erhält der Trafikant per SMS alle Informationen die er normal nur vor Ort
feststellen kann.
Zauberwort Telemtrie
Fehler und Leerstände werden online übermittelt. Verkaufs- und Umschlagsdaten werden
aufgezeichnet und sind für den Betreiber auswertbar. Dadurch kann er das Kaufverhalten
seiner Kunden studieren und eventuell geeignete Massnahmen zur Umsatzsteigerung er-
greifen.
Bis jetzt nichts erstaunliches
Das dieser kluge Automat auch der Öffentlichkeit präsentiert werden kann, dafür sorgt die
Ausstellung des Selben auf der Fachmesse „Creativ“ in Salzburg. Die Firma Tobaccoland
wird dort vertreten sein und zwar auf dem Stand mit der Nummer 106 in der Halle 13.
Alles in allem eine clevere Firma, auch wenn ihr Geschäft mit dem gesundheitsschädlichen
Produkt Tabak zu tun hat.
Jetzt wird es erstaunlich
Da brüstet sich der Tabakgroßhändler Tobaccoland doch tatsächlich in einer APA-Aussendung,
dass es eine erfolgreiche Einführung von alkoholfreien Erfrischungsgetränken im österreichi-
schen Tabakwaren-Einzelhandel gegeben hat.
Sie verstehen den Zusammenhang zwischen gesundheitsschädlichen Zigaretten und alkohol-
freien Erfrischungsgetränken nicht ? Macht nichts, wir auch nicht.
Also stellen wir eine Vermutung an.
Psychowerbung ?
Wie kann man den Nachwuchs dazu bringen, auch wirklich einmal zum Glimmstängel zu
greifen, nachdem Werbung für Tabak ja verboten ist. Ganz einfach, wenn der Filius schon
von klein auf mit Tabakwaren konfrontiert ist, weil er seinen Energiedrink in der Trafik holt,
wird es vermutlich nur eine Frage der Zeit sein, bis er sich seine erste Zigarette anraucht.
Das ist noch nicht alles
Wenn Sie jetzt geglaubt haben dies war es schon, haben Sie sich gewaltig geirrt.
Tabakgroßhändler Tobaccoland setzt noch einen drauf und zwar mit folgenden Worten
in der gleichen APA-Aussendung, die wir hier wörtlich zitieren.
Neben den Größen der Tabakwaren-Industrie: Austria Tabak/JTI, Philip Morris, mperial
Tobacco, Habanos, Dannemann, Heintz van Landewyck, Oettinger, Villiger und viele mehr
werden auch alle Mobilfunkanbieter und Konsumgüterriesen wie Coca Cola, Red Bull, Vös-
lauer und Mars am tobaccoland Stand mit der Nummer 106 in der Halle 13 vertreten sein.
(Quelle: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090824_OTS0125/channel/wirtschaft)
Gegensätze
Vöslauer das gesunde Mineralwasser, der Mars „macht mobil“ Schokoriegel, das Fun-
generation Erfrischungsgetränk Coca Cola und der Energiedrink Red Bull. Was haben
diese Firmen eigentlich mit Tabakwaren zu tun. Diese Produkte stehen eindeutig im
Widerspruch zu den gesundsheitsschädlichen Rauchwaren.
Vielleicht sind dies jene Erfrischungsgetränke, die im Regal zwischen Marlboro und Lucky
Strike stehen ? Vielleicht ist es auch nur eine Frage der Zeit, bis sich der Marsriegel dazu-
gesellt.
Der Irrsinn
Einerseits werden amtliche Rauchverbote verordnet die mancher Orts nicht zu verstehen sind,
um speziell Kinder und Jugendliche vor Nikotin zu schützen und anderseits werden die Selben
zum Tabakkonsum annimiert, indem sie ihr Erfrischungsgetränk in der Trafik kaufen können.
Stauni
2009-08-24
Schwachpunkt Mensch
Über den Sinn oder Unsinn des Rauchens zu disktutieren wird wahrscheinlich sinnlos
sein. Das es ungesund ist, stinkt und viel Geld kostet ist unbestritten. Jeder vernüftige
Mensch müßte daher von sich aus Nichtraucher sein. Aber die Unvernunft ist eben eine
Schwäche der Menschheit.
Wenn man davon ausgeht das Rauchen wirklich so extrem schädlich für Aktiv – und
Passivraucher ist, wäre es doch vernünftiger Nikotin zur illegalen Droge zu erklären
und es gesetzlich zu verbieten.
Dem Finanzminister scheint die Gesundheit seiner rauchenden Mitbürger aber nicht
so wirklich am Herzen zu liegen, verdient er doch bei jeder Packung gute 50 % mit.
Zwei Fliegen mit einer Klappe
Also hat man lieber ein Gesetz gebastelt, bei dem die Strafverfolgung erstaunlich ist.
Nach diesem Gesetz können Menschen bestraft werden, die gar keine Straftat
begangen haben.
Es genügt lediglich das „..sie dafür Sorge zu tragen haben…“, so der lapidare
Gesetzestext, ein anderer die Tat nicht begeht. Wie das funktionieren soll, darüber
schweigt sich der Gesetzgeber aus.
Allerdings schlägt hier der Staat zwei Fliegen mit einer Klappe. Nämlich einerseits
kassiert er horrende Steuern für Tabakware und anderseits kassiert er Strafen, wenn
diese nicht „ordnungsgemäß“ konsumiert werden.
Wir ersuchen um Entschuldigung das wir Ihnen hier einen trockenen Gesetzes-
text wiedergeben, der jedoch interessant ist weil er die betreffenden Passagen
beinhaltet.
„Obliegenheiten betreffend den Nichtraucherschutz
§ 13c. (1) Die Inhaber von
BGBl. I – Ausgegeben am 11. August 2008 – Nr. 120
1.Räumen für Unterrichts- oder Fortbildungszwecke oder für schulsportliche
Betätigung gemäß § 12,
2. Räumen eines öffentlichen Ortes gemäß § 13,
3. Betrieben gemäß § 13a Abs. 1,
haben für die Einhaltung der Bestimmungen der §§ 12 bis 13b einschließlich
einer gemäß § 13b Abs. 4 erlassenen Verordnung Sorge zu tragen.
(2) Jeder Inhaber gemäß Abs. 1 hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass
1. in einem Raum gemäß § 12 Abs. 1 nicht geraucht wird;
2.in einem Raum gemäß § 12 Abs. 2, soweit Rauchverbot gilt, nicht geraucht wird;
3.in den Räumen eines öffentlichen Ortes, soweit nicht die Ausnahme gemäß
§ 13 Abs. 2 zum Tragen kommt, nicht geraucht wird;
4.in den Räumen der Betriebe gemäß § 13a Abs. 1, soweit Rauchverbot besteht
oder das Rauchen gemäß § 13a Abs. 4 nicht gestattet werden darf, weil für den Betrieb
ein Kollektivvertrag gemäß § 13a Abs. 4 Z 1 bis 4 nicht gilt, nicht geraucht wird;
5.in jenen Räumen der Betriebe gemäß § 13a Abs. 1, in denen das Rauchverbot wegen
Vorliegens einer der Voraussetzungen gemäß § 13a Abs. 2 oder 3 nicht gilt, das Rauchen
nur gestattet wird, wenn für den Betrieb ein Kollektivvertrag gemäß § 13a Abs. 4 Z 1 bis
4 gilt;
6.die Bestimmungen des § 13a Abs. 4 Z 4 oder Abs. 5 hinsichtlich Jugendlicher oder
werdender Mütter eingehalten werden,
7.der Kennzeichnungspflicht gemäß § 13b oder einer gemäß § 13 Abs. 5 erlassenen
Verordnung entsprochen wird.“
20.Dem § 14 werden folgende Abs. 4 und 5 angefügt:
(4) Wer als Inhaber gemäß § 13c Abs. 1 gegen eine der im § 13c Abs. 2 festgelegten
Obliegenheiten verstößt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zu-
ständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach einer anderen
Verwaltungsstrafbestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsüber-
tretung und ist mit Geldstrafe bis zu 2000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 10 000 Euro
zu bestrafen.
(5) Wer an einem Ort, an dem gemäß den §§ 12 Abs. 1 oder 2, 13 Abs. 1 oder 13a Abs. 1
Rauchverbot besteht oder an dem das Rauchen vom Inhaber nicht gestattet wird, raucht,
begeht, sofern der Ort gemäß § 13b Abs. 1 bis 4 oder einer gemäß § 13b Abs. 4 erlassenen
Verordnung gekennzeichnet
ist und die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden straf-
baren Handlung bildet oder nach einer anderen Verwaltungsstrafbestimmung mit strengerer
Strafe bedroht ist, eine
Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 100 Euro, im Wiederholungsfall bis
zu 1 000 Euro zu bestrafen.“
Jeder Verantwortliche kann bestraft werden
Laut diesem Gesetz kann jeder Verantwortliche einer gesetzlichen Nichtraucherzone
bestraft werden, wenn er es nicht verhindert hat, daß sich jemand eine Zigarette anraucht.
Da wird sich aber der Herr Amtsdirektor eines Magistrates freuen, wenn ihm demnächst
ein Strafbescheid ins Haus flattert, weil jemand am Bezirksamt geraucht hat und er das
nicht zu verhindern wußte.
Raucherverbot auch im Bordell
Das es nicht unbedingt notwendig ist in einem Speiselokal zu rauchen ist einzusehen.
Aber dieses Gesetz schließt auch Cafehäuser, Weinhallen, Nachtclubs, Branntweiner
udgl. ein. Das für derartige Lokale, deren Besuch ausschließlich zur Unterhaltung
eines bestimmten Personenkreises dient, ebenfalls das Rauchverbot gilt ist erstaun-
lich.
Der Grund für unseren heutigen Beitrag ist nämlich jener, daß es zu zahlreichen Anzeigen
gegen Betreiber von Gastgewerbebetrieben gekommen ist, die von selbsternannten
Nikotinsheriffs anonym erstattet wurden.
Weites Betätigungsfeld
Für diese Nikotinsheriffs, die in unseren Augen nicht anderes als Berufsdenunzianten
sind, tut sich doch ein weites Betätigungsfeld auf.
Sie sollten dieses unbedingt erweitern und auch Magistrate und Gerichte aufsuchen,
um dort ihre anonymen Anzeigen gegen die Verantwortlichen zu erstatten, wenn sie
vielleicht einen nervösen Raucher entdecken, der sich vor einer Verhandlung noch eine
Zigarette ansteckt.
Dann wird die, bis jetzt ohnehin nicht sonderlich gute Presse für diese Denunzianten,
wahrscheinlich „amtswegig“ verstummen.
Aber ein Gutes hat das Rauchverbot für diese denunzierenden Nikotinrambos auch.
Sollte ihnen ihre bessere Hälfte auf den nächsten Bordellbesuch draufkommen,
können sie sich immerhin rausreden, es wäre nur im „Namen des Nichtraucherschutzes“
geschehen. Ohne Lokalaugenschein hätten sie doch keinen Raucher erwischt und
können damit jede andere Absicht für ihren Puffbesuch in Abrede stellen.
Stauni
Rauchverbot in der Gastronomie
Ab 1.Jänner 2009 gilt dieses generelle Rauchverbot aufgrund der Tabakgesetznovelle
nun auch bei uns in der Gastronomie und Hotellerie.
Während in anderen Ländern der EU ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie
verhängt wurde, war man in Österreich wenigstens so intelligent einige Ausnahmen
zu schaffen. Bei unserem Nachbarn Deutschland führte das Rauchverbot zu existenz-
iellen Zuständen. Zahlreiche Gastrobetriebe schlitterten in die Pleite und andere
wurden erfinderisch. Sie gründeten Raucherklubs in ihren Lokalen um nicht in
Konkurs gehen zu müssen. Politiker die sich zuerst für das Rauchverbot stark ge-
macht hatten, mußten nun über Nacht ihre Meinung ändern und eine neuerliche
Gesetzesänderung mußte durchgeführt werden.
Das wollte man sich offensichtlich bei uns ersparen und so entstand eine typische
österreichische Lösung.
„Nichtraucherschutz in Räumen der Gastronomie“
§ 13a. (1) Unbeschadet arbeitsrechtlicher Bestimmungen und der §§ 12 und 13 gilt
Rauchverbot in den der Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste dienenden
Räumen
1.der Betriebe des Gastgewerbes gemäß § 111 Abs. 1 Z 2 der Gewerbeordnung 1994
(GewO), BGBl. Nr. 194/1994, in der geltenden Fassung, 4 von 6
610 der Beilagen XXIII. GP – Regierungsvorlage – Gesetzestext
2.der Betriebe des Gastgewerbes mit einer Berechtigung zur Beherbergung von Gästen
gemäß § 111 Abs. 1 Z 1 oder Abs. 2 Z 2 oder 4 der GewO,
3. der Betriebe gemäß § 2 Abs. 9 oder § 111 Abs. 2 Z 3 oder 5 der GewO.
Als Ausnahme vom Verbot des Abs. 1 können in Betrieben, die über mehr als eine für
die Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste geeignete Räumlichkeit verfügen,
Räume bezeichnet werden, in denen das Rauchen gestattet ist, wenn gewährleistet ist,
dass der Tabakrauch nicht in die mit Rauchverbot belegten Räumlichkeiten dringt und das
Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird. Es muss jedoch der für die Verabreichung von
Speisen oder Getränken vorgesehene Hauptraum vom Rauchverbot umfasst sein, und es
darf nicht mehr als die Hälfte der für die Verabreichung von Speisen oder Getränken
vorgesehenen Verabreichungsplätze in Räumen gelegen sein, in denen das Rauchen
gestattet wird.
3.Das Rauchverbot gemäß Abs. 1 gilt ferner nicht, wenn nur ein für die Verabreichung
von Speisen oder Getränken an Gäste geeigneter Raum zur Verfügung steht, und
1. der Raum eine Grundfläche von weniger als 50m2 aufweist, oder,
sofern der Raum eine Grundfläche zwischen 50m2 und 80m2 aufweist, die für eine Teilung
des Raumes zur Schaffung eines gesonderten Raumes für den im Abs. 2 genannten Zweck
erforderlichen baulichen Maßnahmen aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung der nach
den bau-, feuer- oder denkmalschutzrechtlichen Vorschriften zuständigen Behörde nicht
zulässig sind. . . . . . . . . . . . .
Kennzeichnungspflicht
§ 13b. (1) Rauchverbote gemäß den §§ 12 und 13 sind in den unter das Rauchverbot fallenden
Räumen und Einrichtungen durch den Rauchverbotshinweis „Rauchen verboten“ kenntlich zu
machen.
(2) Anstatt des Rauchverbotshinweises gemäß Abs. 1 können die Rauchverbote auch durch
Rauchverbotssymbole, aus denen eindeutig das Rauchverbot hervorgeht, kenntlich gemacht
werden.
(3) Die Rauchverbotshinweise gemäß Abs. 1 oder die Rauchverbotssymbole gemäß Abs. 2 sind
in ausreichender Zahl und Größe so anzubringen, dass sie überall im Raum oder der Einrichtung
gut sichtbar sind.
(4) In Betrieben gemäß § 13a Abs. 1 ist kenntlich zu machen, ob in den der Verabreichung von
Speisen oder Getränken an Gäste dienenden Räumen Rauchverbot gilt oder nicht, oder, sofern
Rauchverbot nicht gilt, das Rauchen vom Inhaber gestattet wird oder nicht. In Räumen, in denen
geraucht werden darf, hat die Kennzeichnung überdies den Warnhinweis „Rauchen gefährdet Ihre
Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Mitmenschen“ zu enthalten und ist die Kennzeichnung in
ausreichender Größe und Zahl so anzubringen, dass sie überall im Raum gut sichtbar und der
Warnhinweis gut lesbar ist . . . . . . . . . . . . . .
Kaffehauskultur
Offensichtlich weis man im realitätsfremden, abgehobenen EU-Parlament nicht, warum
Menschen überhaupt in ein Kaffehaus gehen. Vielleicht hätte man den dort ausgemuster-
ten Politikern einen Kurs in Kulturgeschichte bezahlen sollen. Es gibt Traditionen die
man nicht einfach per Gesetz abschaffen kann.
Seit Jahrhunderten besuchen Menschen Kaffehäuser und Gaststätten um vom Alltag
abzuschalten. Sich bei einer Tasse Kaffe, beim einem Gläschen Wein oder sonstigen
Getränken, verbunden mit dem Genuss einer Zigarette oder Zigarre, mit anderen
Leuten zu kommunizieren oder einfach die Tageszeitung zu lesen.
Das ist Kaffehauskultur. Ob nun der Genuss von Koffein, Alkohol oder Nikotin beson-
ders sinnvoll und gesund ist, ist eine andere Frage. Aber solange diese Staaten, Milliar-
den am Verkauf dieser Genussmitteln verdienen ist es mehr als scheinheilig, unter dem
Deckmäntelchen des Nichtraucherschutzes ein derartiges Verbot zu erlassen.
Aber Gott sei Dank haben einige österreichische Politiker erkannt, daß man nicht jeden
EU-Schwachsinn mitmachen muß und haben eine „wasch mich – aber mach mich nicht
nass“ -Lösung gefunden.
Stauni