FPÖ – Hofer: Regierungsprogramm ist heiße Luft


Ausstiegsklausel für Grüne aus Asyl- und Migrationspolitik eingebaut


„Das heute von Sebastian Kurz und Werner Kogler präsentierte Regierungsprogramm von Schwarz-Grün enthält vor allem viele Überschriften, aber wenig Konkretes. Es ist überwiegend heiße Luft – verpackt auf stolzen 326 Seiten.“ So kommentiert FPÖ-Bundesparteiobmann NAbg. Norbert Hofer die Pläne der neuen Bundesregierung. Und doch könne nach dem ersten Studium abgelesen werden, dass Österreich nach links driften werde.


Im Bereich der Asylpolitik werde etwa der wichtige Beschluss einer Bundesagentur für die Betreuung und Beratung von Asylwerbern durch die Schaffung eines sogenannten „Qualitätsbeirats“ aufgeweicht. „De facto werden die NGOs durch die Hintertür wieder an Bord geholt. Das Ziel einer Beschleunigung von Verfahren ist unter diesen Umständen unrealistisch, ist es doch die gelebte Praxis der NGOs, mit ihren Schützlingen durch alle Instanzen zu marschieren, auch wenn keinerlei Aussicht auf Asyl besteht“, so Hofer.


Noch bemerkenswerter sei allerdings, dass für den gesamten Bereich der Asyl- und Migrationspolitik den Grünen quasi eine Ausstiegsklausel ins Programm geschrieben wurde. Denn der „Modus zur Lösung von Krisen im Bereich Migration und Asyl“ sehe in letzter Konsequenz vor, dass die Koalitionspartner im Parlament auch gegeneinander stimmen können.


Auch sei nach wie vor erkennbar, dass die künftige Regierung – trotz permanenter gegenteiliger Entwicklungen – nach wie vor auf eine europäische Lösung der Asylkrise baue. „Sämtliche Vorhaben der EU für Abkommen, die eine Zwangsverteilung von Flüchtlingen zur Folge haben, sind aus unserer Sicht indiskutabel“, stellt Hofer klar.


„Zahlreiche Maßnahmen treffen zudem gerade Geringverdiener“, kritisierte Hofer. Die geplante Flugticketabgabe treffe diese ebenso mit voller Härte wie die Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) beim Autokauf. „Gleichzeitig plant Schwarz-Grün offenbar den Todesstoß für das Taxigewerbe – anders können die geplante Änderung des gerade erst beschlossenen Gelegenheitsverkehrsgesetzes sowie das Vorhaben, ab 2025 nur noch emissionsfreie Taxi- und Mietwagenneuzulassungen zu erlauben, nicht gewertet werden“, sagte der Bundesparteiobmann.


Mit der neuerlichen Änderung des Parteiengesetzes wolle die ÖVP vermutlich wieder die Spenden-Obergrenze aufweichen. Als weitere klare Fehlentscheidung von Schwarz-Grün bezeichnet Hofer das Bekenntnis beider Parteien zu den ORF-Zwangsgebühren.


Die Vorhaben in der EU-Politik lassen ebenfalls nichts Gutes erwarten: Der geplante Einsatz für einen neuen Vertrag für Europa dürfte eher einen EU-Zentralstaat stärken und ziele vermutlich auf die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips. Der Abschluss eines EU-Zukunftspakts mit Afrika könnte ähnlich schwerwiegende Folgen für Österreich haben wie der UN-Migrationspakt, dessen Unterzeichnung am Widerstand der FPÖ in der Bundesregierung gescheitert ist.


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2020-01-02


Vorläufige Einsatzbilanz der Wiener Polizei in der Silvesternacht


Gesprengte Zigarettenautomaten, Telefonzellen und Kaugummiautomaten

 

In der Silvesternacht kam es für alle Einsatzorganisationen erwartungsgemäß zu stark erhöhtem Einsatzaufkommen. Die Landesleitzentrale der Wiener Polizei vergab am 31.12.2019 und 01.01.2020 bis dato knapp 2000 Einsätze. Der meiste Alarmierungsgrund für die Streifenbesatzungen war auch heuer wieder Lärmerregung aufgrund der illegalen Zündung von pyrotechnischen Gegenständen.


Silvesterpfad


Die Großveranstaltung „Silvesterpfad“ verlief aus polizeilicher Sicht zufriedenstellend. Bis zum Einsatzende heute um 04:00 Uhr wurden laut vorläufigem Einsatzbericht 13 Körperverletzungsdelikte, eine Sachbeschädigung und etliche Verwaltungsübertretungen (Pyrotechnik, Lärmerregung, Ordnungsstörung etc.) angezeigt. Es kam zu zwei verwaltungsrechtlichen Festnahmen.


Vorsätzliche Sachbeschädigungen durch Pyrotechnik


Bei (derzeit bekannten) sechs Fällen wurden durch Böller Zigarettenautomaten schwer beschädigt. Die Täter stahlen danach teilweise Bargeld und Zigarettenpackungen. Die Tathandlungen fanden in den Bezirken 2, 10, 20 und 21 statt.


In Floridsdorf wurden zwei weibliche Tatverdächtige (21, 24) festgenommen, nachdem sie auf frischer Tat bei einem gesprengten Zigarettenautomaten betreten worden waren. Die jüngere Festgenommene attackierte und verletzte zwei Beamte bei der Festnahme. Die Schadenssummen in diesen Fällen sind erheblich.

 

Im 21. Bezirk zerstörten darüber hinaus unbekannte Täter mittels Pyrotechnik zwei Telefonzellen, im 22. Bezirk wurde ein Postkasten gesprengt, im 16. Bezirk sprengten Unbekannte einen Kaugummiautomaten mit Böllern. Es kam wienweit auch zu etlichen Bränden, einige davon durch vorsätzliche Begehung oder aufgrund der Zündung minderwertiger, nicht zertifizierter Pyrotechnik. Brandermittler des LKA Wien untersuchen alle Fälle.

 

Unsachgemäßes Hantieren mit Gas-Waffen


In drei Fällen kam es zu Polizeieinsätzen, nachdem Männer von Balkonen oder aus Fenstern mit Gaspistolen in die Luft schossen. In allen Fällen wurden die Waffen sichergestellt und vorläufige Waffenverbote ausgesprochen.


Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz


Wienweit kam es bislang zu 102 Anzeigen und einer Vielzahl an Organmandaten aufgrund der illegalen Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen. In etlichen Fällen wurde Pyrotechnik sichergestellt, oftmals handelte es sich um nicht zertifizierte, minderwertige Ware.


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2020-01-01


Ehemalige FPÖ-Mandatare gründen neuen Gemeinderats-Klub


„DAÖ“ neu im Stadtparlament; FPÖ verliert Sperrminorität und

damit auch die Möglichkeit, Bundesrechnungshof einzuschalten

 


Das Wiener Stadtparlament hat eine neue Fraktion: Die ehemaligen Freiheitlichen Gemeinderäte Karl Baron, Klaus Handler und Dietmar Kops haben heute, Donnerstag, ihren Austritt aus dem FPÖ-Klub im Rathaus und die Gründung von „Die Allianz für Österreich“, kurz „DAÖ“, bekanntgegeben.  „DAÖ“ genießt Klub-Status im Stadtparlament; mit drei Mandataren erfüllt die neue Fraktion diesbezügliche Voraussetzungen gemäß der Wiener Stadtverfassung.

 


Die FPÖ verliert durch den Abgang der drei Mandatare einige Rechte im Stadtparlament. Mit 31 statt bisher 34 Abgeordneten verfügen die Freiheitlichen nicht mehr über eine sogenannte „Sperrminorität“. Bislang war ohne die Freiheitlichen keine Zwei-Drittel-Mehrheit möglich. Auch braucht die FPÖ künftig die Unterstützung anderer Fraktionen, wenn es um das Einschalten des Verfassungsgerichtshofes zum Prüfen von Landesgesetzen geht, bzw. um den Bundesrechnungshof einzuschalten.

 


Weiterhin bleibt der FPÖ die Möglichkeit, im Alleingang eine Untersuchungskommission im Gemeinderat einzusetzen; auch stellt die Partei weiterhin eine/n der VizebürgermeisterInnen. Der Posten steht ihnen aufgrund ihrer Mandatsstärke nach den Gemeinderatswahlen 2015 zu.  Die neue Fraktionsordnung gilt bereits ab kommender Woche, wenn sich das Wiener Stadtparlament zu Sitzungen von Landtag (Mittwoch, 18. Dezember) und Gemeinderat (Donnerstag, 19. Dezember sowie Freitag, 20. Dezember) im Plenarsaal einfindet.

 


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2019-12-12


Verhaltensregeln bei Einbrüchen


Wie vermeidet man es vor Gericht zu landen?

 



 


Wegen eines Gerichtsurteils gehen zurzeit die Wogen in den sozialen Medien hoch.  Ein Pensionist aus Niederösterreich, der im Februar in St. Valentin (Bezirk Amstetten) sein Haus vor Einbrechern verteidigen wollte, musste sich vor Gericht verantworten und wurde nun verurteilt.  Hier der LINK zum OE24-Beitrag.

 


Um unsere Leser(innen) vor einem solchen oder ähnlichen Schicksal zu bewahren, möchten wir diesen einige Verhaltensregeln ans Herz legen.

 


Am besten man versperrt keine Haus- oder Wohnungstüren mehr, das spart nämlich Kosten für neue Schlösser.  Das gilt auch für eventuell vorhandene Tresore. Oder man hinterlässt zumindest sichtbar die Zahlenkombination, sodass sich der Einbrecher nicht über Gebühr anstrengen muss.

 


Sollte man einen Einbrecher im Haus oder in der Wohnung antreffen, diesen keinesfalls erschrecken . Er könnte vielleicht einen Herzinfarkt erleiden und das könnte möglicherweise als fahrlässige Tötung ausgelegt werden.

 


Auf keinen Fall gegen den Einbrecher Waffengewalt anwenden.  Das bringt einen in des Teufels Küche, wie man bereits aus diversen Prozessen ( ja, sogar gegen Polizisten – Schlagwort: Kremser Supermarkt) einwandfrei ersehen kann.

 


Besser man lädt den ungebetenen Gast zu Kaffee und Kuchen ein und verrät ihm in einem vertraulichen Gespräch freiwillig, wo das Geld und der Schmuck aufbewahrt ist. Sollte der Einbrecher der deutschen Sprache nicht mächtig sein, sollte man einen Dolmetscher hinzuziehen, um eventuelle Kommunikationsprobleme zu vermeiden.

 


Sollte der Einbrecher Komplizen mitgebracht haben, ist ein Augenmerk darauf zu legen, dass die Beute auch gerecht aufgeteilt wird.  Dadurch könnte man sich eine Klage wegen seelischer Grausamkeit – von jenem Einbrecher – ersparen, der unter Umständen bei der Beuteverteilung benachteiligt wurde.

 


Sollten unter den Einbrechern Jugendliche sein, keinesfalls vergessen Schokolade und Kindermilchschnitten zu verteilen.  Die Erwachsenen können mit dem Inhalt der Hausbar befriedigt werden.

 


Ist der Einbrecher mit einem Dacia oder Lada angereist, ist diesem der Familienwagen – Oberklassefahrzeuge werden bevorzugt – zur Flucht anzubieten.  Es ist auch darauf zu achten, dass der Fluchtwagen vollgetankt ist.

 


Wenn Sie, werte Leserinnen und Leser, nun alle unsere empfohlenen Verhaltensregeln beachten, wird Ihnen – mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit – ein Prozess wegen Notwehrüberschreitung erspart bleiben.  Nicht garantieren können wir dafür, ob Sie nicht eventuell im Spital oder gar auf dem Friedhof landen werden.

 


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2019-12-12


Betrug mit EU-Geldern


Abgeordnete geben grünes Licht für neue Tatbestände im StGB

 


Im Zuge der Korruptionsbekämpfung sollen Subventionsbetrug und Förderungsmissbrauch mit EU-Geldern als neue Tatbestände Eingang in das Strafgesetzbuch finden. Die Abgeordneten beschlossen heute im Budgetausschuss einstimmig entsprechende Ergänzungen zum StGB und schickten damit die erste Regierungsvorlage der neuen Gesetzgebungsperiode ins Nationalratsplenum.

 


Konkret geht es bei den neuen Straftatbeständen um „Ausgabenseitigen Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union“ (§ 168c StGB) und um „Missbräuchliche Verwendung von Mitteln und Vermögenswerten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union“ (§ 168d StGB). Da letztere Bestimmung Malversationen in Bezug auf EU-Förderungen ahndet, wird gleichzeitig der Umfang von § 153b StGB („Förderungsbetrug“) auf nationale Förderungen beschränkt.

 


Hintergrund der Regierungsvorlage (1 d.B.) ist, wie in der Debatte ÖVP-Abgeordnete Michaela Steinacker erklärte, die EU-Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug, die Österreich nun innerstaatlich umsetzt. Ein von Steinacker eingebrachter Abänderungsantrag, der von ÖVP und FPÖ unterstützt wurde, berücksichtigt Bedenken in Richtung Übererfüllung und beschränkt den Anwendungsbereich bei den Bestechungsdelikten explizit auf das von der Richtlinie Vorgesehene. Kai Jan Krainer (SPÖ) und Jakob Schwarz (Grüne) hingegen lehnten ebenso wie die NEOS die Abänderungen als „Verwässerung“ ab.

 


Eine mit der Vorlage von ÖVP, FPÖ und NEOS angenommene Ausschussfeststellung stellt zudem klar, dass der Begriff „öffentlich Bediensteter“ auch jene privatrechtlich organisierten Stellen umfasst, die öffentliche Aufgaben durch ihre Organe und Dienstnehmer wahrnehmen, wie etwa Förderstellen, die Anträge entgegennehmen, sie bearbeiten und bei positiver Erledigung die Mittel an die Antragsteller auszahlen. Nicht unter den Amtsträgerbegriff sollen hingegen die „Endempfänger“ der Mittel fallen.

 


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2019-12-03


Schmetterlinghaus erstrahlt in neuem Glanz


Publikumsmagnet nach Generalsanierung wieder eröffnet

 


Das Schmetterlinghaus im Wiener Burggarten erstrahlt in neuem Glanz. Nach mehr als 20 Jahren Publikums-Betrieb war eine Generalsanierung und Modernisierung notwendig. Dafür musste das Haus für knapp zwei Monate geschlossen werden. Nun wurde das Schmetterlinghaus von Maria Patek – als zuständige Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) – wieder eröffnet.

 


„Das Schmetterlinghaus ist ein Anziehungspunkt für Besucher(innen) aus dem In- und Ausland. Exotische Pflanzen und seltene Schmetterlingsarten finden hier einen idealen Lebensraum. Die Österreichischen Bundesgärten und das Schmetterlinghaus leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz“, so Patek.

 



 


Die Generalsanierung lief seit Mai 2019. Unter anderem wurde der Pflanzenbestand teilweise erneuert. Eine neue Brücke über den Bachlauf, neue Schmetterlingspuppenkästen, ein modernes Beleuchtungssystem und überarbeitete Informationstafeln machen das Schmetterlinghaus noch attraktiver. Zudem wurden die Lüftungs- und Haustechnikanlage modernisiert, um die klimatischen Bedingungen zu verbessern. Auch im Dachbereich waren umfangreiche Sanierungsmaßnahmen notwendig.

 


Das Schmetterlinghaus ist im 1903 erbauten Glashauskomplex im Wiener Burggarten untergebracht. In diesem einzigartigen historischen Ambiente können mehr als 500 frei fliegende Schmetterlinge bewundert werden. 50 verschiedene Arten finden zwischen den exotischen Pflanzen in dem lichtdurchfluteten Gebäude einen artgerechten Lebensraum. Alle Pflanzen stammen aus den botanischen Sammlungen der Österreichischen Bundesgärten und werden von den Gärtner(innen) der BMNT-Dienstelle gepflegt. Betrieben wird das Haus von der Stephen Fried GmbH.

 


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2019-12-02


Neuer (alter) Akteur in der Causa Strache


Bedenkliche Aussagen eines Ex-Polizisten

 



 


Dass der ehemalige FPÖ-Chef und Ex-Vizekanzler HC Strache schwer angeschlagen ist, dürfte mittlerweile jedermann bekannt sein. Dass für diesen Umstand allerdings der Ex-Polizist und Strache-Gegner, Uwe Sailer, Rechnung getragen haben soll, ist – vermutlich nicht nur – für uns neu.

 


Gut, solange sich jemand mit fremden Federn schmückt – denn Sailer ist nicht für den Untergang von Strache verantwortlich – ist es harmlos und lockt vielleicht den einen oder anderen Schmunzler hervor.

 


Bedenklich finden wir es allerdings, wenn jemand eine derartige Aversion gegen eine Person hegt, dass dieser seine Aufgabe erst dann erledigt sieht, wenn sein „Gegner“ endgültig erledigt ist und keinen Röchler mehr von sich geben kann.

 


Ebenso bedenklich finden wir die Aussage, dass Typen wie ein „Hatse“ bedingungslos erledigt werden müssen.  Was wir allerdings gut finden ist der Umstand, dass ein Uwe Sailer nicht mehr im Polizeidienst ist.

 


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2019-12-02


Flugzeug-Notstand beim Bundesheer


Saab-105-Flotte wird monatelang ausfallen

 


Die Saab-105-Flugzeuge des Bundesheeres sind nicht mehr einsatzbereit. Bolzen, die das hintere Leitwerk mit dem Rumpf verbinden, weisen Risse auf und müssen ausgetauscht werden. Da diese Bolzen erst produziert werden müssen, kann es Monate dauern, bis die Saab-105 wieder einsatzbereit sind. Die Luftraumüberwachung wird daher zur Gänze von den Eurofightern übernommen.

 


Der Ausfall der Saab-105 hat weitreichendene Auswirkungen auf die Sicherung des Österreichischen Luftraums. Die Luftraumüberwachung muss sich nun ausschließlich auf das System Eurofighter und den Flugplatz Zeltweg abstützen. Dies führt zu erheblichen Mehrkosten, da die Flugstunden für die Saab-105 ca. 3.000,- Euro betragen; jene des Eurofighters kosten beinahe mehr als das Zehnfache.

 


Durch die alleinige Abstützung auf das System Eurofighter werden die bereits bestehenden Lücken im Bereich der Luftraumüberwachung vergrößert werden. Dies hängt vor allem mit den bereits bestehenden Einschränkungen im Bereich der Techniker und Fluglosten sowie aller für den Flugbetrieb notwendigen Maßnahmen zusammen.

 


Durch die Abstützung auf nur einen Flugplatz (die Saab-105 ist in Linz-Hörsching stationiert) ist bei Ausfall des Flugplatzes Zeltweg (Wetter,…) eine aktive Luftraumüberwachung nicht durchführbar.  Heuer haben die Saab-105OE 25 Prozent der Luftraumüberwachung übernommen; der Rest wurde durch die Eurofighter sichergestellt.

 


Die in Linz-Hörsching stationierten Saab-105OE wurden in den frühen 1970er-Jahren beschafft und werden nur mehr bis Ende 2020 fliegen. Bislang ergänzte die Saab-105-Flotte die Eurofighter-Abfangjäger bei der Überwachung des Luftraums. Eine Entscheidung über ein Nachfolge-Modell wurde bisher nicht getroffen. Bei den Saab-105OE handelt es sich um sogenannte „aging aircraft“, bei denen aufgrund des Alters jederzeit mit technischen Ausfällen zu rechnen ist.

 


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2019-11-29


Leih-E-Scooter werden zur Plage für Wien


Entsorgungskosten dürfen nicht Wiener Steuerzahlern umgehängt werden

 


Für die 39 kürzlich im Donaukanal entsorgten Leih-E-Scooter sollte aber schon der Betreiber haften müssen.  Denn es ist zu befürchtet, dass die Bergung und Entsorgung der E-Scooter, die wohl von Rowdys oder geistig minderbemittelten Personen im Donaukanal versenkt worden sind, still und heimlich dem Wiener Steuerzahler auf den Deckel geschrieben werden.

 


Dazu heute der Verkehrssprecher der Wiener FPÖ, Klubobmann Toni Mahdalik: „Das rot-grüne Wien hat es in seiner bedingungslosen Zustimmung zu alternativen Fortbewegungsmöglichkeiten leider unterlassen, für klare Regeln zu sorgen“, und erinnert an die zahlreichen diesbezüglichen Forderungen der Wiener FPÖ, die im Begeisterungsapplaus der rot-grünen Leih-Scooterfans untergegangen sind.

 


Damit spricht Mahdalik auch die gelben China-Radln an, die ebenfalls zu Hunderten in den verschiedensten Gewässern in ganz Wien zugeführt wurden und später als für den Steuerzahler sauteurer Schrott bei der MA-48 gelandet sind.

 


Die Wiener FPÖ fordert erneut eine Anpassung des zugelassenen Leih-Scooter-Fuhrparks auf den tatsächlichen Bedarf. In Wien gibt es knapp 10.000 Scooter, die völlig sinn- und regelfrei überall im Weg herumstehen. Diese Zahl muss deutlich gesenkt werden. Beispielhaft wäre hier das Grazer Modell, das die Anzahl der erlaubten Leih-Scooter entsprechend der Bevölkerungszahl auf 300 Stück limitiert hat.

 


Umgerechnet auf Wien würde sich dadurch eine Zahl von maximal 1.800 Leih-Scootern ergeben. Wenn das rot-grüne Wien nicht rasch reagiert, droht mit den Leih-Scootern der gleiche Wahnsinn wie mit den billigen China-Radln – nur dass die Entsorgung des Elektro-Schrotts dem Steuerzahler noch wesentlich teurer zu stehen käme. Für diese Kosten müssten die Anbieter haften und hohe Kautionen, und zwar bevor sie tausende Roller auf unsere Gehsteige stellen.

 


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2019-11-28


Projekt „Berittene Polizei“ wird eingestellt


Innenminister hat heute nach einer umfassenden Evaluierung entschieden

 


Innenminister Dr. Wolfgang Peschorn hat heute bekannt gegeben, dass das Projekt „Berittene Polizei“ nicht in einen Probebetrieb übergeführt wird, sondern eingestellt wird.

 


Das Projekt „Berittene Polizei“ war unter dem vormaligen Innenminister Herbert Kickl ins Leben gerufen worden. Mit der Ausrüstung der Wiener Polizei mit Pferden und der Aufstellung einer berittenen Polizeieinheit war die Erwartung verbunden worden, dass diese vor allem bei Demonstrationen und Großereignissen andere Polizeikräfte unterstützen können. Dazu wurden ab 2018 insgesamt 12 Pferde angeschafft und bei der Cobra in Wiener Neustadt stationiert. Am Standort Wiener Neustadt wurde mit der Reitausbildung von Polizistinnen und Polizisten begonnen.

 


Innenminister Peschorn hatte zur Evaluierung der wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung, ob das Projekt „Berittene Polizei“ fortgeführt und in den Probebetrieb übergeführt werden soll, eine Kommission aus Experten, die im Bereich des Bundesministeriums für Inneres Führungsfunktionen innehaben, eingesetzt. Diese Expertenkommission kam zu dem Schluss, dass die sachlichen Argumente gegen eine Fortführung des Projektes „Berittene Polizei“, jenen, die für die Etablierung einer berittenen Polizeitruppe in Wien sprechen, bei weitem überwiegen.

 


Für die Etablierung einer berittenen Polizeieinheit in Wien wären erhebliche Investitionen zu tätigen gewesen. Der Betrieb einer berittenen Polizei wäre zudem mit hohen laufenden Kosten verbunden und würde zusätzliche Polizeikräfte binden. Zudem liegen derzeit weder die rechtlichen noch die tatsächlichen Voraussetzungen für einen Einsatz einer berittenen Polizei in Wien vor. Die einer berittenen Polizeieinheit zugedachten Aufgaben können von den bestehenden Polizeikräften effizienter erfüllt werden.

 


Der Innenminister zur Einstellung des Projektes: „Die Entscheidung bringt für die Polizei Klarheit und stellt den sorgsamen Umgang mit Steuermitteln im Bereich des Innenministeriums sicher. Ich bin mir mit Bürgermeister Ludwig einig, dass für die Sicherheit von Wien moderne Strukturen großer Polizeiinspektionen mit einem umfassenden Serviceangebot erforderlich sind.“

 


Bei der Reitausbildung kam es bereits im Sommer 2018 zu einem Unfall, bei dem eine Polizistin schwer verletzt wurde. Zudem musste bereits ein Pferd ausgetauscht werden. Mit der Beendigung des Projektes „Berittene Polizei“ werden auch die Pferde vom Innenministerium abgegeben.

 


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2019-11-27


WGKK lehnte Einsatzkosten für Rettung ab, weil Person bereits tot war


Nun fordert die MA 70 (Berufsrettung), die Kosten beim Sohn ein

 


Im März dieses Jahres, erhielt Herr Raimund – der in Niederösterreich wohnt – von der Polizei die traurige Nachricht, dass seine in Wien ansässige Mutter – Frau Maria – verstorben sei.  Eine Bekannte seiner Mutter hatte die Polizei verständigt, nachdem sie einige Tage von Frau Maria nichts mehr gehört hatte.  Diese wiederum verständigte die Feuerwehr, welche die Wohnungstüre öffnete.

 


Da Frau Maria regungslos in ihrem Bett lag, wurde (entweder von der Polizei oder Feuerwehr) die Rettung verständigt.  Der Rettungsarzt konnte nur mehr den Tod von Frau Maria feststellen.  Im Fall eines Rettungseinsatzes, müsste normalerweise die Versicherung des/der Versicherten – in diesem Fall die WGKK – die Kosten übernehmen.  Eigentlich logisch, wenn da das Wörtchen „wenn“ nicht wäre.

 


Vorige Woche erhielt Herr Raimund nachfolgendes Schreiben der MA 70 (Berufsrettung), welche von ihm die Kosten für den Rettungseinsatzes verlangt.

 



 


Eine Recherche ergab, dass die MA 70 vorerst die Rechnung bei der WGKK eingereicht hatte, diese aber abgelehnt wurde, weil es zu keiner ärztlichen Maßnahme gekommen sei.  Na wie auch, wenn die betroffene Person bereits tot war.

 


Nun fordert die MA 70 von Herrn Raimund die Kosten.  Erstaunlich finden wir in diesem Fall die Begründung, da ja die Rettung von der Polizei oder Feuerwehr gerufen wurde.

 



 


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2019-11-26


Hundevorfall


Bundesheer-Kommission legt Zwischenergebnis vor

 


Die Untersuchungskommission des Bundesheeres hat heute weitere Details zum tragischen Vorfall vom 13. November bekannt gegeben, bei dem ein Militärhundeführer von Hunden getötet wurde.

 


Dabei wurde festgestellt, dass der ältere Hund im Februar 2019 in angeleintem Zustand einen Hundeführer in den Arm und ins Bein gezwickt hatte. Dieser war am selben Tag als Schutzhelfer (Feinddarsteller bei der Hundeausbildung) für diesen Hund eingesetzt. Der Hundeführer hatte daraufhin den Hund gepackt und in den Zwinger zurückgebracht. Der Hund zeigte dabei keine Gegenwehr. Der Hundeführer wurde nicht verletzt.

 


Der Vorfall kann nicht als Indiz für eine erhöhte Gefährlichkeit gewertet werden und hatte keine Verhaltensänderung des Hundeführers oder eine besondere Maßnahme zur Folge.  Der Hund hatte vier Ausbildungsmodule beim Jagdkommando absolviert und wäre, nach Abschluss der Prüfung im Frühjahr 2020, für eine Spezialausbildung – ebenfalls beim Jagdkommando – vorgesehen gewesen.

 


Der jüngere Hund war der Privathund des Hundeführers und war am besagten Abend alleine im Gästehundezwinger getrennt vom anderen Hund untergebracht. Dieser befand sich in der Dienstzwingeranlage. Im Auslauf kamen beide Hunde zusammen und wurden vom verunfallten Hundeführer betreut und von ihm wie auch schon in der Vergangenheit mehrmals gefüttert. Der jüngere Hund wurde nicht in das Jungehunde-Programm des Jagdkommandos aufgenommen, weil er Bisshemmungen hatte.

 


Der Hundeführer hat gegen die Bestimmungen zum Einbringen von Hunden in Kasernen verstoßen: Er hätte dies bei der Kasernenverwaltung beantragen müssen. Dafür wurde von seinem Vorgesetzten ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet und bereits abgeschlossen.

 


Die Kommission hat auch untersucht, warum der tote Soldat vermutlich erst Stunden nach dem Vorfall gefunden wurde. Die Hundezwingeranlage war ursprünglich in der Wr. Neustädter Maximilian-Kaserne innerhalb von bewohntem Gebiet. Aufgrund von Lärmbeschwerden von Anrainern wurde die Zwingeranlage im Frühjahr 2019 in die Flugfeld-Kaserne verlegt. Diese befindet sich am wenig bewohnten Stadtrand von Wr. Neustadt. Die Zwinger sind darüber hinaus hinter einem Erdwall am äußersten Rand der Kaserne. Rund um die eigentliche Zwingeranlage befindet sich ein weiterer, eingezäunter Bereich: der Auslauf. Für den Offizier vom Tag ist dieser Bereich nicht einsehbar. Nach Zeugenaussagen wäre der Tote auch bei Tag nur schwer zu finden gewesen.

 


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2019-11-25


SPÖ meldet unberechtigte Zugriffe auf Mailserver


Hackerangriff auf 34 Postfächer

 


In einer heutigen Presseaussendung der SPÖ Wien heißt es:

 


Eine Prüfung der Verbindungsdaten zu einem Mailserver der SPÖ Wien ergab am 19.11.2019, dass es zu unberechtigten Zugriffen auf insgesamt 34 Postfächer gekommen war.  Alle Betroffenen wurden informiert.

 


Die IT-Abteilung setzte unmittelbar technische Maßnahmen, um weitere unberechtigte Zugriffe auszuschließen und etablierte eine ExpertInnengruppe, um das Ausmaß und die Umstände zu ermitteln.  Diese Untersuchung ist derzeit noch im Gange.

 


Selbstverständlich wird der Vorfall heute sowohl mittels Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht, als auch der Datenschutzbehörde gemeldet.  Die SPÖ Wien ist vollständig an der Aufklärung der Umstände interessiert und kooperiert mit sämtlichen relevanten Behörden.

 


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2019-11-25


Aktuelle Liste der Nebentätigkeiten der Mitglieder des Nationalrats


Parlament veröffentlichte neue Transparenz-Liste

 


Die Mitglieder des neuen Nationalrats haben ihre Nebentätigkeiten gemeldet. Die aktuelle Liste § 9 BezBegrBVG – Nationalrat ist mit dem heutigen Tag auf der Parlamentswebsite abrufbar. Es ist auch möglich, gezielt bei den einzelnen Biografien der Nationalratsmitglieder unter dem Reiter „Transparenz“ die Angaben der jeweiligen Abgeordneten zu finden.

 


Das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz verpflichtet die Mitglieder des Nationalrats und des Bundesrats, jede leitende Stellung in einer AG, GmbH, Stiftung oder Sparkasse – etwa als GeschäftsführerIn oder Aufsichtsratsmitglied – bekanntzugeben. Darüber hinaus sind sämtliche sonstige Tätigkeiten zu melden, die mit einem Vermögensvorteil verbunden sind. Aus diesen Angaben wird die Einkommenskategorie berechnet, die den durchschnittlichen monatlichen Bruttobezügen aus den gemeldeten Daten entspricht. Diese Meldung muss spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres, d.h. für 2019 bis spätestens Ende Juni 2020, erfolgen. Auch für leitende ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es eine Meldepflicht.

 


Diese Angaben sind auch für die Mitglieder des Bundesrates in der Liste § 9 BezBegrBVG – Bundesrat veröffentlicht.

 


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2019-11-24


Strache bietet sich der FPÖ als Partei-Chef an


Ein unmoralisches Angebot?



Als sich der Absturz der FPÖ bei der Landtagswahl 2019 in der Steiermark (übrigens nun schon der vierte Absturz in Folge) abzeichnete, machte der ehemalige FPÖ-Parteichef und Ex-Vizekanzler, HC Strache, der FPÖ via Facebook folgendes Angebot (s. Screenshot).





Bedenkt man, wie ein Teil der jetzige Führung der FPÖ mit ihrem ehemaligen Parteichef nach seinem mehr oder weniger unfreiwilligen Abgang – und sogar mit dessen Ehefrau – umgegangen ist, werden sich Straches Motive möglicherweise wohl nicht nur um die Wiener Wahl 2020 drehen.



Straches Angebot wird bei der FPÖ-Führung wohl kein Gehör finden, denn schon allein die Vorstellung eines wahrscheinlich politischen Köpferollens, lässt die neue Führungsgarnitur vermutlich erschaudern.



Die einzige Chance wieder in die Politik einzusteigen, hat Strache nur mit der Gründung einer eigenen Liste. Dazu benötigt er aber Sponsoren, die aber auszubleiben scheinen.  Möglicherweise hat dies mit seinen Aussagen im Ibiza-Video – bezüglich der Namensnennung angeblich diverser Spender – zu tun.



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2019-11-24

Landtagswahl 2019 in der Steiermark


SPÖ und FPÖ in Folge wiederholt abgestürzt

 


Die letzten Wahlen für das Jahr 2019 sind geschlagen.  Auch bei der Landtagswahl 2019 in der Steiermark, setze sich der derzeitige Trend wieder durch.  Die ÖVP und die Grünen legten stark zu und sind die damit die Wahlsieger.  Aber auch bei den Verlierern hielt der Trend an, denn die SPÖ und die FPÖ stürzten in Folge wiederholt ab.

 



 


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2019-11-24


Vernichtender OLG-Beschluss für Grünen Neo-Abgeordneten Reimon


FPÖ-Kohlbauer: „Reimon operiert bewusst mit an linksradikalen

gewaltbereiten Gruppierungen angelehnten Logos“



Eine herbe Niederlage muss der grüne Neo-Abgeordnete zum Nationalrat Michel Reimon vor dem Oberlandesgericht einstecken.



Reimon versuchte den Wiener Landtagsabgeordneten Leo Kohlbauer aufgrund einiger Twitter Postings wegen Übler Nachrede zu klagen. Kohlbauer attestierte bei Reimon mangelnde Distanz zu gewaltbereiten Gruppen, als dieser ein Foto von sich auf Twitter veröffentlicht hat, auf dem er demonstativ vor ‚Antifa‘ Schmierereien posiert.



„Nach meiner Kritik an dem Foto hat Reimon selbstherrlich einem Gerichtsverfahren vorgegriffen und mich aufgefordert, 1.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zu spenden, um eine Klage zu verhindern und mir damit gedroht, dass ich andernfalls mit 10.000 Euro Strafe und Anwaltskosten rechnen müsste.“



Da Reimon nun die Kosten dieses sinnlosen Verfahrens tragen muss, nimmt Kohlbauer dazu wie folgt Stellung: „Würde Reimon etwas an seinen Vereinen liegen, hätte er dort selbst spenden müssen als besserwisserisch ein Sinnlosverfahren anzuzetteln und Unschuldigen mit Verurteilung zu drohen.“



Als „Ohrfeige“ für die Argumentation von Reimon bezeichnet Kohlbauer den Beschluss des Oberlandesgerichts welches durchaus bestätigt, dass die ‚Antifa’ in der allgemeinen Wahrnehmung eine gewaltbereite Gruppierung ist, welche auch gegen staatliche Einrichtungen vorgeht und Reimon bewusst mit an linksradikalen, gewaltbereiten Gruppierungen angelehnten Logos operiert. (Quelle: APA/OTS)



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2019-10-27


Ein Knittelfeld 2.0 rückt immer näher


Wird Strache mit einer eigenen Liste bei den Wien-Wahlen 2020 antreten?

 

Der Konflikt zwischen – mittlerweile – der Familie Strache und der FPÖ eskaliert von Tag zu Tag mehr.  In einem heutigen – eigentlich fast schmeichelweichen – Facebook-Posting, wies der ehemalige FPÖ-Chef, die jetzigen Führer der Freiheitlichen Partei auf ihre Fehler hin und übte auch Kritik.

 


 

Die Verantwortlichen in der FPÖ, möglicherweise beratungsresistent und scheinbar nicht gewillt Kritik von Strache einzustecken, reagierten postwendend mit einer nicht sehr freundlichen Presseaussendung.

 


 

Ob es den jetzigen FPÖ-Granden entgangen sein könnte, dass ihre Partei bei den letzten beiden Wahlen (Nationalratswahl 2019 und Landtagswahl 2019 in Vbg.) je ein Minus von zehn Prozent eingefahren hat?  Verfolgt man die zahlreichen Diskussionen in den sozialen Medien wird auch der Grund klar.  Es war nicht die Ibiza-Affäre von Strache, nach der kein Hahn mehr kräht, sondern der Umgang mit ihm und seiner Frau.

 

Interessanterweise sind unter den „Strache-Kritikern“, die sich in gehobenen FPÖ-Positionen befinden, eine nicht unerhebliche Anzahl von Personen, die jetzt nicht dort wären wo sie jetzt sind, wenn es einen HC Strache nicht gegeben hätte.

 

Eigentlich sollte den obig angeführten „Strache-Kritikern“ bewusst sein, dass sich ein HC Strache nicht den Mund verbieten lässt.  Zudem wäre es auch zutiefst undemokratisch, jemanden in seiner Meinungs- und Redefreiheit beschneiden zu wollen.

 

Der nächste Absturz für die FPÖ ist bereits vorprogrammiert, nämlich die Wien-Wahlen 2020.  Sollte Strache – und das ist nicht auszuschließen – mit einer eigenen Liste antreten, wird es für die FPÖ nicht nur ein Absturz sondern ein Desaster werden.

 

Scheinbar gibt es in der FPÖ Leute, die geradezu ein Knittelfeld 2.0 provozieren wollen.  Denn anders kann man sich deren Gangart und dem Verhalten gegenüber ihrem ehemaligen Parteichef und dessen Frau nicht erklären.

 

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2019-10-24


Philippa Strache nimmt ihr Mandat im Nationalrat an


Presseerklärung von Philippa Strache

 

Anlässlich der Konstituierenden Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich am 23.10.2019, bringen die Rechtsanwälte Dr. Ben M. Irle LL.M. und Irle Moser, die nachfolgende Erklärung ihrer Mandantin Philippa Strache zur Kenntnis:

 

„Die letzten Tage und Wochen habe ich intensiv dazu genutzt, um über die Annahme des mir vom Wähler zugesprochenen Mandats für den Nationalrat der Republik Österreich nachzudenken. Eine Mitgliedschaft in der obersten Volksvertretung unseres Landes ist nicht nur ein einzigartiges Privileg, sich selbst in den ehrenvollen Dienst seiner Heimat stellen zu dürfen, sondern insbesondere die Wahrnehmung einer verantwortungsvollen Aufgabe und bedeutsamen Pflicht gegenüber jenen Menschen, die mit einem klaren Bürgervotum bei freien Wahlen unbeeinflusst entschieden haben.

 

Die Verleumdungen der letzten Wochen und die daraus resultierende öffentliche Diskussion, zu der zu meiner großen Enttäuschung in großem Ausmaß ehemalige Parteifreunde beigetragen haben, waren kränkend, verletzend und angesichts der Dimension verbreiteter unwahrer Behauptungen schlichtweg verwerflich. Ich bin mir bewusst, dass diese Diffamierungskampagne im Hinblick auf das mir vom Wähler zugeteilte Mandat mit Niedertracht inszeniert wurde. Ich danke daher an dieser Stelle meiner Familie, meinem Ehemann und vielen loyalen und ehrlichen Freunden für Ihre Unterstützung und Ermutigung, sich durch diese Kampagne nicht beeindrucken und schon gar nicht einschüchtern zu lassen. Dieser Zuspruch, auch aus dem Kreis meiner Wähler, hat mir den idealen Freiraum geschafften, diese wichtige Entscheidung frei und unabhängig zu treffen.

 

Es war nicht immer selbstverständlich, dass die Bürgerinnen und Bürger in demokratischen Wahlen entscheiden durften. Dass Österreich heute eine gewachsene und starke Demokratie ist, liegt hauptsächlich daran, dass Menschen den Mut und den Idealismus hatten, für ihre Rechte einzutreten und für diese zu kämpfen. Genau derselbe Mut und derselbe Glaube an unsere Ideale bewegen mich in diesen Stunden und führen zu der festen Überzeugung, trotz aller Anfeindungen und artikuliertem Misstrauen aus der eigenen Parteienfamilie, dem demokratischen Volksentscheid Respekt entgegenzubringen, dankbar den Auftrag zur politischen Mitwirkung anzunehmen und somit das mir von den Österreicherinnen und Österreichern zugeteilte Mandat mit größtmöglichen Einsatz gewissenhaft wahrzunehmen.

 

Spitzenfunktionäre meiner Gesinnungsgemeinschaft haben medial mitteilen lassen, dass ich trotz Kandidatur auf der Wahlliste, meiner aufrechten Mitgliedschaft in der „freiheitlichen Familie“ und meiner unwiderlegten Unbescholtenheit, nicht dem Freiheitlichen Parlamentsklub angehören darf. Auf diesen bedenklichen Umstand möchte ich nicht näher eingehen. Ich lehne Machtkalkül und darauf angelegte parteipolitische Strategien ab und werde auch künftig dafür eintreten, dass unsere politische Kultur von diesen unbeeinflusst bleibt.

 

In den letzten Monaten wurde viel von der „Schönheit unserer Bundesverfassung“ gesprochen. Diese Bundesverfassung sieht das freie Mandat freier Bürgerinnen und Bürger vor. Es ist mir daher eine große Ehre, dem Wortsinn unserer Bundesverfassung nachzukommen und mein politisches Engagement in den Dienst freier Bürger zu stellen.“

 

Philippa Strache

2019-10-22


IB-Chef Sellner: „Ich soll verklagt werden weil ich wen einen ´Mörder´ nenne“


Muss jetzt Sellner die Verteidigungskosten übernehmen?

 

„Bericht über ´Messermord´. Ich soll verklagt werden weil ich wen einen ´Mörder´ nenne.“ – Mit diesem Statement meldete sich der Identitären-Chef Martin Sellner heute Montag, dem 21.10.2019, auf seinem Twitter-Account zu Wort.  Zudem veröffentlichte er ein Video auf YouTube, in dem er zur Causa Stellung bezog.

 


 

Immer wieder stellt sich die Frage, wie sich mehr oder weniger Mittellose, Staranwälte wie Astrid Wagner und Co. leisten können.  Diesbezüglich möchten wir aus einem heutigen Beitrag von „krone.at“ zitieren: „Wagner und Blaschitz übernahmen die Verteidigung des Asylwerbers. Auf die Frage, wie der Afghane solche Top-Anwälte bezahlen kann, spielt Wagner im krone.at-Gespräch auf eine vielleicht bald gewonnene Klage gegen den Identitären-Chef an: ´Indirekt bezahlt ja jetzt vielleicht bald der Herr Sellner die Verteidigung …´ “

 

Auf Facebook erntete jedenfalls Dr. Astrid Wagner einen gewaltigen Shitstorm, bezüglich der im Raum stehenden Klage gegen Martin Sellner.  Apropos Facebook, da gibt es zwei recht interessante Postings der Anwältin zu dieser Angelegenheit, die wir unseren Leser(innen) nicht vorenthalten wollen.

 


 

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2019-10-21


Auch Massenmörder trugen und tragen Luxusuhren


Gewaltiger Shitstorm für Ex-Kanzler Kern auf Twitter

 

Der ehemalige SPÖ-Kurzzeitkanzler Christian Kern über Che Guevara (siehe Screenshot)!

 


 

Einen Massenmörder als eine „weltweit respektierte und bewunderte Ikone der Revolution“ zu bezeichnen, das hat schon was.  Welchem Opfer hat wohl diese „weltweit respektierte und bewunderte Ikone der Revolution“ besagte Schweizer Präzisionsuhr abgenommen, bevor oder nachdem er es ermordet hatte?  Auf legalem Weg wird der Massenmörder, Che Guevara, die Uhr wohl kaum erstanden haben.

 

Und dass Menschen nicht an den Motiven und Überzeugungen von Che Guevara gezweifelt haben lag eher wohl daran keinen Widerspruch zu leisten, um von ihm nicht erschossen zu werden und nicht weil dieser eine Schweizer Präzisionsuhr trug.

 

Und die Moral von der Geschichte: Auch Massenmörder trugen und tragen Luxusuhren.  Übrigens, der Tweet trug Christian Kern einen gewaltigen Shitstorm auf Twitter ein.

 

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2019-10-17


Wissenschaftler und Gesundheitsexperten verteidigen E-Zigarette


Forscher betonen gesundheitspolitische Chancen der E-Zigarette für die Raucherentwöhnung

 

Nach den jüngsten Todesfällen im Zusammenhang mit so genannten „E-Joints“ in den USA haben rund 50 Wissenschaftler und Gesundheitsexperten die E-Zigarette gegen Kritik verteidigt und den Unterschied zu „E-Joints“ betont. Im Rahmen der 2. Fachtagung „E-Zigaretten und ihre Bedeutung für Rauchentwöhnung“ an der Frankfurt University of Applied Sciences (FUAS) verwiesen sie auf die gesundheitspolitischen Chancen, die die E-Zigarette für den Rauch-Stopp bietet – und stellten das deutlich geringere Gesundheitsrisiko im Vergleich zur herkömmlichen Tabakzigarette heraus.

 

Tagungsveranstalter Prof. Dr. Heino Stöver, Suchtforscher an der Frankfurt University of Applied Sciences: „Die Todesfälle in den USA sind bestürzend. Gleichwohl beobachten wir in der deutschen Öffentlichkeit eine sehr undifferenzierte Auseinandersetzung mit dem Phänomen. Denn Schuld tragen nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen spezielle Substanzen, mit denen die THC-Öle der ‚E-Joints‘ gestreckt wurden. Die herkömmliche E-Zigarette hat damit gar nichts zu tun. E-Zigaretten-Liquids unterliegen in Deutschland einer strengen Regulierung. Gefahr geht dagegen vor allem von Flüssigkeiten und Geräten aus, die auf dem Schwarzmarkt gehandelt werden.“

 

Tatsächlich biete die E-Zigarette weiterhin große Chancen für die Gesundheitspolitik. Die E-Zigarette, so die einhellige Meinung der anwesenden Tagungsreferenten, ermögliche es vielen Rauchern von der klassischen Tabakzigarette loszukommen. „Jährlich sterben in Deutschland mehr als 100.000 Menschen an den Folgen des klassischen Rauchens“, so Prof. Dr. Heino Stöver. „Das darf die Gesundheitspolitik nicht hinnehmen. Ziel muss sein, dass möglichst niemand mehr zur Tabakzigarette greift. Die E-Zigarette kann dabei helfen, da sie vielen Rauchern den Rauch-Stopp erleichtert und die Gesundheitsrisiken minimiert.“

 

Zu dieser und ähnlichen Einschätzungen kamen neben Prof. Dr. Heino Stöver zahlreiche weitere Referenten, die an der Fachtagung teilnahmen. Zu ihnen zählten unter anderem Ute Mons, Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention im Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ), Dr. Frank Henkler-Stephani vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), der Gesundheitsjournalist Dietmar Jazbinsek sowie Dr. Leonie Brose vom UK Centre for Smoking and Alcohol Studies, die über die Rolle der E-Zigarette in der britischen Gesundheitspolitik berichtete.

 

Im Rahmen der Fachtagung veröffentlichten die Wissenschaftler auch zwei Fachbücher: die zweite Auflage des 2018 erschienenen „Ratgeber E-Zigarette“ sowie das wissenschaftliche Werk „Potentiale der E-Zigarette für Rauchentwöhnung und Public Health“. Beide Bücher lassen sich in Kürze im Internet sowie im Fachliteraturhandel beziehen.

 

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2019-10-10


Schlepperei ist ein ernsthaftes Verbrechen und kein Kavaliersdelikt


Grüner Ex-Abgeordneter Köchl in Italien wegen

‚Begünstigung illegaler Migration‘ rechtskräftig verurteilt

 

„Die selbsternannte Sauberpartei der Grünen liefert einen Skandal nach dem anderen. Von Chorherr und Co. mit mutmaßlichen Spenden- und Korruptionsskandalen bis nun zur ‚Begünstigung illegaler Migration‘, wie man in Italien Schlepperei bezeichnet. Dort nämlich wurde nun der Ex-Abgeordnete und ehemalige Chef der Kärntner Grünen rechtskräftig zu einer bedingten Geld- und Haftstrafe verurteilt, weil dieser einen Iraker illegal nach Italien brachte“, reagierte heute der freiheitliche Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker auf Medienberichte.

 

„Das ist aber nur der eine Skandal“, sagte Hafenecker und wies auf die Aussage der Grünen Landessprecherin Voglauer hin, die meinte, dass diese Verurteilung die Grünen nichts anginge, weil Köchl sich in Österreich nichts zu Schulden habe kommen lassen. „Diese Auslegung der Kärntner Grünen kann man höchstens als ‚rechtskreativ‘ bezeichnen und spiegelt das Sittenbild dieser Partei wider“, betonte Hafenecker und weiter: „Ein Parteiausschluss des Herrn Köchl ist mit dieser Verurteilung unumgänglich.“

 

„Diese Umstände sollte die ÖVP im Hinterkopf behalten, wenn diese von einer ‚Mitte-Rechts‘ Regierung spricht und den bereits mit der FPÖ eingeschlagenen Migrations-Kurs beibehalten möchte. Eine Koalition mit einer grünen Partei, welche ein solch flexibles Rechtsempfinden innehat, kann in Zeiten der Massenzuwanderung und ‚Migrations-Zwangsbeglückung‘ durch die EU nur zulasten Österreichs und seiner Bevölkerung ausgehen. Eine derartige ‚Geisteshaltung‘ ist ein sehr ernsthaftes Sicherheitsrisiko für unser Heimatland“, stellte Hafenecker nachdrücklich fest und erinnerte daran, dass er bereits im vergangenen Februar auf diesen Fall eindrücklich hingewiesen hat. (Quelle: APA/OTS)

 

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2019-10-09


Soll das Freiheitlich sein?


Gastkommentar von Florian Hitzenberger

 

Strache sagt: „Die Arbeit der Linken gegen meine Person und im Sinne von Rufmord und Sippenhaftung gegen Philippa hat die FPÖ selbst am besten erfüllt. Besser hätten es die Linken nicht machen können. Soll das Freiheitlich sein?“


Damit hat er nicht gänzlich unrecht.  Aber wann genau hat er sich in den letzten 2-3 Jahren um so etwas gekümmert, als er sich auf linken Zuruf von Mitstreitern trennte, egal wie peinlich und falsch die Vorwürfe waren?


Es ist ein Sittenbild, eine anerzogene Handlungsweise, die HC Strache leider selbst initiiert hat.

 

Ich werde nicht müde zu betonen: Hat man echte Kameraden, lässt man diese niemals im Stich, niemals zurück.  Wer sich von den seinen nach Belieben trennt, weil der Feind es so will, darf sich nicht wundern, wenn es ihm selbst so ergeht.  Denn die selbst aufgebaute Struktur kennt das Verhalten nicht anders.


Die FPÖ hat keine Kultur des Zusammenhalts wie sie die ÖVP seit Schüssel kennt, sie hat keine Kultur der Verteidigung jedes Millimeters wie die SPÖ sie schon immer als selbstverständlich erachtet.  Man ist weich, biegsam, gibt nach, verteidigt sich nicht oder nur schwach und verlässt den Posten, verlässt die Kameraden. Hier muss ein Umdenk- und Lernprozess ansetzen.


Florian Hitzenberger

2019-10-09


Pietätloses Hetzposting der SPÖ-Ortsgruppe Langenzersdorf


SPÖ-Landesvorstand Niederösterreich kündigt

Antrag auf Parteiausschluss des Verantwortlichen an

 

„5-fach Kitzbühel-Mörder war FPÖ-Politiker, ……“ (weiteren Text siehe Screenshot) – So kommentierte gestern nachmittag, die in der Vergangenheit immer wieder auf Facebook negativ aufgefallene SPÖ-Ortgruppe Langenzersdorf, den tragischen Fünffachmord von Kitzbühel.

 

(Posting wurde mittlerweile – nach einem Sturm der Entrüstung – wieder gelöscht)

 

Es ist erst knappe zwei Monate her, dass ein primitives und geschmackloses Facebook-Posting der besagten SPÖ-Ortsgruppe, den SPÖ-Landesvorstand Niederösterreich auf den Plan rief. Dieser war nun wieder gefordert.  Dessen heutige Stellungnahme, in der Person ihres Landesgeschäftsführers, geben wir nachfolgend im Originaltext wieder:

 

„Ich entschuldige mich im Namen der SPÖ NÖ für das gespürlose und völlig pietätlose Posting der SPÖ Langenzersdorf, das nach dem Fünffachmord in Kitzbühel getätigt wurde“, erklärt SPÖ NÖ Landesgeschäftsführer Wolfgang Kocevar: „Wir entschuldigen uns nicht nur bei allen Betroffenen dieser menschlichen Tragödie in Tirol, sondern auch bei allen politisch legitimierten Parteien in Österreich. So ein tragisches Ereignis darf für parteipolitische Zwecke nicht missbraucht werden und ist auch der SPÖ unwürdig.“

 

Kocevar verweist auch auf ein bereits verhängtes Funktionsverbot für den verantwortlichen Funktionär im Sommer. Er habe aus diesem offenbar nichts gelernt. Die SPÖ NÖ wird dem Verantwortlichen somit umgehend die Berechtigung für die SPÖ Langenzersdorf-Facebookseite und alle anderen Medien der Ortspartei entziehen. „In Zukunft wird der Verantwortliche daher nur mehr als Privatperson posten und sprechen können. Wir distanzieren uns klar von seinen Aussagen“, erklärt Kocevar.

 

Die Bezirkspartei wird diese Vorgehensweisen nicht mehr länger hinnehmen und als Konsequenz einen Antrag auf Parteiausschluss aufgrund parteischädigenden Verhaltens beschließen. Den Statuten unserer Partei folgend, wird sich der Landesparteivorstand mit dem Parteiausschluss umgehend beschäftigen, wenn die notwendigen Beschlüsse im Bezirksparteivorstand gefallen sind. (Ende)

 

Übrigens, die Facebook-Seite der SPÖ-Ortsgruppe Langenzersdorf, ist seit heute 17:00 offline. Ob der Account seitens Facebook oder auf Anordnung der SPÖ abgedreht wurde, entzieht sich leider unserer Kenntnis. Es bleibt nur zu hoffen, dass der SPÖ-Landesvorstand seinen Worten auch Taten folgen lässt.

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2019-10-07


Erste e-cards mit Foto ausgestellt


Der Versand hat begonnen

 

 

Ab heute versendet die Sozialversicherung e-cards mit Foto der Karteninhaberin bzw. des Karteninhabers. Bis 31.12.2023 werden alle alten e-cards gegen neue e-cards mit Foto ausgetauscht.


Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Fotos aus bestehenden behördlichen Registern zu verwenden sind. 85 Prozent der Versicherten müssen nichts tun. Sie erhalten ihre neue e-card automatisch bevor die alte abläuft – spätestens Ende 2023 – weil von ihnen ein Foto aus einem behördlichen Register vorhanden ist.

 

Die Fotos werden in folgender Priorität der Register auf die e-card übernommen:

Österreichischer Reisepass oder Personalausweis

Österreichischer Scheckkartenführerschein

Aufenthaltstitel, Fremdenpass, Konventionsreisepass oder ein anderes Dokument des Fremdenregisters.

 

Aufgrund der Gesetzeslage kann nicht gewählt werden, welches Foto auf die e-card kommt.  Kinder unter 14 Jahren bekommen weiterhin in jedem Fall eine e-card ohne Foto, unabhängig davon, ob ein Foto aus einem der Register verfügbar ist. Es ist auch nicht möglich, für Kinder unter 14 Jahren freiwillig ein Foto zu bringen, da sich Gesichtszüge in diesem Alter oft rasch und stark ändern.

 

Von der Fotopflicht ausgenommen sind Personen, die im Ausstellungsjahr ihrer neuen e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben, sowie Personen, die in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind. Für sie alle gilt: Liegt bereits ein Foto aus einem Register vor, wird dieses automatisch auf die e-card übernommen. Liegt kein Foto vor, wird eine e-card ohne Foto ausgestellt. Von der Fotopflicht ausgenommene Personen können 3 bis 4 Monate vor Ablauf ihrer EKVK freiwillig ein Foto für ihre neue e-card abgeben. Der vorgesehene Austauschzeitpunkt wird nicht davon beeinflusst, ob ein Foto verfügbar ist oder nicht.

 

Jene 15 % der Versicherten, von welchen kein Foto in den Registern vorhanden ist und die auch nicht unter die erwähnten Ausnahmen fallen, müssen rechtzeitig ein den Passbildkriterien entsprechendes Foto zur zuständigen Stelle bringen.

 

Volker Schörghofer, stv. Generaldirektor im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, erklärt dazu: „Wir raten den Versicherten, von denen kein Foto aus einem der Dokumente vorliegt, das Foto für die e-card am besten drei bis vier Monate vor Ablauf der Europäischen Krankenversicherungskarte zu bringen – oder sobald sie dazu aufgefordert werden. So ist gewährleistet, dass auch diese Versicherten ihre neue e-card mit Foto rechtzeitig vor Ablauf der alten Karte in Händen haben.“

 

Österreichische Staatsbürger können das Foto zu einer Dienststelle der Sozialversicherung bringen – das geht bei rund 195 Stellen in ganz Österreich und zusätzlich in manchen freiwillig teilnehmenden Gemeinden auf dem Gemeindeamt oder Magistrat. Für Versicherte ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind die Landespolizeidirektionen für die Fotoregistrierung zuständig. Alle Registrierungs-Stellen stehen ab 1.1.2020 zu ihren jeweiligen Öffnungszeiten zur Verfügung. Auf www.chipkarte.at/foto wird zeitnah zum 1.1.2020 eine Registrierungsstellen-Suche nach Postleitzahl angeboten. Zudem können Versicherte durch Eingabe der Sozialversicherungsnummer und der Kennnummer der Karte sofort sehen, ob von ihnen ein Foto vorhanden ist, oder ein Foto benötigt wird.

 

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2019-10-02


FPÖ stellt die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft


Arbeitsgruppen zu Weiterentwicklung der Partei

und Compliance-Regeln wurden eingerichtet

 

In den heutigen Sitzungen von Parteipräsidium und Parteivorstand hat die Freiheitliche Partei Österreichs eine Vielzahl von zukunftsweisenden Entscheidungen getroffen. Auf Anregung von FPÖ-Bundesobmann Norbert Hofer wird an Strategien für die zukünftige Entwicklung der Partei gearbeitet. „Die FPÖ soll jünger und moderner werden. Eine Expertengruppe rund um den Welser Bürgermeister Andreas Rabl wird eingerichtet. Ihr gehören auch die beiden jüngsten FPÖ-Landesparteiobleute Marlene Svazek aus Salzburg und Christof Bitschi aus Vorarlberg an“, erklärte Norbert Hofer.

 

Ein zweiter wichtiger Bereich ist die Frage der Compliance innerhalb der FPÖ. Dazu Norbert Hofer: „Das muss einfach funktionieren. Wir wollen von allen Parteien die strengsten Regeln haben. Manfred Haimbuchner wird diese Arbeitsgruppe anführen, einflussreiche Vertreter aus der Wirtschaft werden ebenfalls ihren Beitrag leisten, um hier dieses Regelwerk zu erarbeiten. Die FPÖ wird sich hier bewusst an den in der Wirtschaft bereits existierenden Vorgaben orientieren,“

 

Für zukünftige Fragen zum Thema Mitgliedschaft (etwa nach problematischen Äußerungen in sozialen Medien) will die FPÖ einen „Weisenrat“ installieren. Dieser besteht aus verdienten Persönlichkeiten, die keine Karrierepläne mehr in der Partei haben und im Ereignisfall überprüfen werden, ob jemand weiterhin FPÖ-Mitglied sein soll oder nicht.

 

Die beiden Arbeitsgruppen sollen ihre Ergebnisse bei einer Klausur im Dezember präsentieren, wo dann auch die Konzepte und Compliance-Regelungen beschlossen werden sollen.

 

Auch Heinz-Christian Strache war Gegenstand der heutigen Sitzungen der FPÖ-Gremien. Unter anderem wurde vor dem Hintergrund der im Raum stehenden Vorwürfe von Bundesparteiobmann Norbert Hofer die Suspendierung von Heinz-Christian Strache ausgesprochen. Diese Entscheidung wurde vom Wiener FPÖ-Landesparteivorstand im Einvernehmen mit dem FPÖ-Bundesparteivorstand bestätigt. Dies entspricht statutarisch dem Inhalt der Erklärung von Heinz-Christian Strache vom 1. Oktober 2019, seine Mitgliedschaft ruhendstellen zu wollen. „Das Ruhendstellen einer Mitgliedschaft kommt im Statut nicht vor, deshalb haben wir das zur Kenntnis genommen. Es ist eine Suspendierung. Das entspricht dem, was Heinz-Christian Strache in seiner eigenen Stellungnahme gesagt hat. Wenn die Vorwürfe der letzten Tage nicht zu entkräften sind, dann kommt es zu einem Ausschluss. Aber das kann heute noch niemand sagen“, so der FPÖ-Bundesparteiobmann.

 

Betreffend Nationalratsmandat für Philippa Strache muss hingegen noch gewartet werden. Dieses Mandat wird in der Wiener Landesgruppe besprochen, aber man muss erst das endgültige Wahlergebnis abwarten.

 

Am Ende der Sitzungen, in denen sämtliche Beschlüsse einstimmig gefasst wurden, haben Präsidium und Vorstand dem FPÖ-Parlamentsklub empfohlen, Herbert Kickl als Klubobmann und Norbert Hofer als 3. Präsidenten des Nationalrats zu nominieren.

 

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2019-10-01


„LISTE-STRACHE“ virtuell ins Leben gerufen


Die Domain ist seit gestern registriert

 

 


Gestern (30.09.2019) wurde die Domain „liste-strache.at“ registriert.  Nun stellen sich einige Fragen.  Hat der ehemalige FPÖ-Chef diese Domain selbst gekauft, um möglicherweise bei den Wien-Wahlen 2020 – mit der „Liste-Strache“ – anzutreten und sich damit zumindest einmal virtuell einen Vorteil zu sichern?

 

Oder wurde diese Domain in weiser Voraussicht von einer politischen Partei (die FPÖ wäre da nicht auszuschließen) gekauft, um Strache eine mögliche Kandidatur bei den Wien-Wahlen 2020 zu erschweren?  Denn wenn der Listen-Name mit dem Domain-Name identisch ist, würde dies bei der Wahlwerbung mit Sicherheit einen Vorteil bringen.

 

Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass eingangs erwähnte Domain von einem findigen Geschäftemacher registriert wurde. In der Absicht – zu einem geeigneten Zeitpunkt – Kapital daraus zu schlagen.

 

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2019-10-01


Vorläufiges Ergebnis der Nationalratswahl 2019


Der große Wahlverlierer war die FPÖ

 

6,4 Millionen Österreicherinnen und Österreicher waren heute Sonntag, dem 29.09.2019, aufgerufen, den Nationalrat neu zu wählen.  Die Wahlbeteiligung betrug laut Hochrechnung 75,5 Prozent.  Klare Wahlsieger waren die ÖVP, die Grünen und die NEOS.  Zu den Wahlverlierern zählten die FPÖ, die SPÖ und JETZT (Liste Pilz). Die Grünen schafften wieder den Einzug in dn Nationalrat, während JETZT (Liste Pilz) aus dem Nationalrat flog.

 

 

Briefwahl und Wahlkarten werden erst am Montag und am Donnerstag ausgezählt. Sie werden bei dieser Wahl allerdings mehr denn je – nämlich rund ein Fünftel aller Stimmen – ausmachen.

 

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2019-09-29


Causa Chorherr und Heumarkt-Hochhaus Flächenwidmung


Alle Spenden- und Geldflüsse seit 2008 sind zu untersuchen

 

Die seltsamen Vorgänge um das Areal Wiener Eislaufverein – Hotel InterContinental begannen bereits 2008 mit einer „sinnlosen“ Bausperre. Am 8. Mai 2008 wurde vom Gemeinderat über das Areal des Eislaufvereins eine Bausperre gemäß § 8 Abs. 2 Bauordnung verhängt (Plan Nr. 7886), als Reaktion auf die drei Monate zuvor publik gewordenen Verkaufsabsichten des Stadterweiterungsfonds. Dieser hatte behauptet, „dass es dort zu einer Umwidmung kommen kann, und dass man dort auch Hochhäuser wird errichten können“. Heftige Proteste von Anhängern des Wiener Eislauf-Vereins (WEV) versuchte man mit einer dreijährigen Bausperre zu beschwichtigen und vorzutäuschen, dass damit u. a. solche „unerwünschten Bauführungen“ unterbunden würden. Der Eislaufplatz durfte allerdings schon damals nicht bebaut werden, und der damalige Stadtrat für Stadtentwicklung Rudi Schicker meinte, „es wäre undenkbar, an dieser Stelle Hochhäuser zu errichten“, schließlich liege das Areal „am Rande des Weltkulturerbes“ (Protokoll der Gemeinderatssitzung 29.2.2008). Insidern musste aus all diesen Umständen schon damals klar sein, dass ein neuer Bebauungsplan vor allem der Ermöglichung einer Höherzonung des Areals dienen würde.

 

Bausperre-Ziel: Verkaufspreis drücken, um Gewinn zu erhöhen?

 

Im Jahr 2013 rügte der Rechnungshof in seinem Bericht zum Wiener Stadterweiterungsfonds den zu geringen Verkaufserlös. Als oberstes Organ des Fonds begründete das Bundesministerium für Inneres dies u. a. mit der Bausperre (S.49). Daher stellt sich die Frage: welchen Sinn hatte diese Bausperre (lief ohne erfolgter Umwidmung 2011 aus), außer dadurch einen Minderwert vorzutäuschen, wogegen es in Wahrheit zu einer Aufwertung durch die 2017 beschlossene, zuvor von der Stadt Wien dezidiert ausgeschlossene Höherwidmung des Areals und damit zur Gefährdung des UNESCO Weltkulturerbes kam („Rote Liste“)? Geschah dies alles nur, um die seit langem angepeilte Gewinnmaximierung auf Kosten des WEV und der Allgemeinheit zu ermöglichen?

 

„System Chorherr“: Verheerendes Stadtrechnungshof-Prüfungsergebnis

 

Zu untersuchen wären beim Chorherr-Verein S2ARCH (Ithuba) auch fehlende detaillierte Kostenaufschlüsselungen, fehlende Informationen über Lukrierung von Drittmitteln durch Sponsoren, die interne Anweisung an Mitarbeiter der MA 27, das Fehlen von Unterlagen nur einmal zu urgieren und danach sanktionslos zu akzeptieren, die mangelnde Förderkonkurrenz dieses einzigen „Sonderprojekt“ u. a. Kritikpunkte. Auch müssen alle Vereine, in denen Christoph Chorherr in leitender Funktion tätig war, untersucht werden (er war z.B. im Verein W@lz Wiener Lernzentrum bis 2017 auch Stv. der Obfrau Renate Chorherr). Auch mögliche andere relevante Vorgänge vor Eintritt der Wiener Grünen und Chorherr in die Stadtregierung wären zu prüfen. (Quelle: APA/OTS – Aussender: Initiative Denkmalschutz )

 

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2019-09-24


Stellungnahme der FPÖ-Wien zur Sonderprüfung Straches Spesenabrechnungen


FPÖ Wien prüft anonyme Vorwürfe

 

„Bei der Wiener FPÖ ist vor rund zwei Wochen eine Medienanfrage eingegangen, die uns zur Überprüfung der Sachlage veranlasst hat“, so heute der Landesparteisekretär der Wiener FPÖ, LAbg. Michael Stumpf.  Diese Sonderprüfung fände aktuell statt.

 

Zu den Fragen rund um anonym behauptete Missstände in der Buchhaltung hält die FPÖ Wien zudem folgendes fest:

 

Zum gegebenen Zeitpunkt kann darüber kein Urteil abgeben werden.  Die FPÖ Wien ist jedenfalls an einer umfassenden Aufklärung interessiert, weshalb eine Sonderprüfung der Buchhaltung in Auftrag gegeben wurde.  Darin wird die Zeit ab 2013 gründlichst durchleuchtet.  Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird die Wiener FPÖ über die Ergebnisse informieren.

 

Da Heinz-Christian Strache auch regelmäßig politische Delegationen empfangen und Arbeitsgespräche geführt hat, wurden von der Partei diverse Kosten übernommen.  Mit dem Rücktritt Heinz-Christian Straches als Bundespartei- und Landesparteiobmann wurde die Übernahme der Kosten eingestellt.  Für Heinz-Christian Strache gibt es nach wie vor ein erhöhtes Gefährdungspotential.  Es wird ihm daher auch ein ausgebildeter Sicherheitsmann beigestellt, der auch die Aufgabe als Fahrer übernimmt.

 

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2019-09-23


FPÖ Wien prüft anonyme Vorwürfe

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„Bei der Wiener FPÖ ist vor rund zwei Wochen eine Medienanfrage eingegangen, die uns zur Überprüfung der Sachlage veranlasst hat“, so heute der Landesparteisekretär der Wiener FPÖ, LAbg. Michael Stumpf. Diese Sonderprüfung fände aktuell statt.

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Zu den Fragen rund um anonym behauptete Missstände in der Buchhaltung hält die FPÖ Wien zudem folgendes fest:

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Zum gegebenen Zeitpunkt kann darüber kein Urteil abgeben werden. Die FPÖ Wien ist jedenfalls an einer umfassenden Aufklärung interessiert, weshalb eine Sonderprüfung der Buchhaltung in Auftrag gegeben wurde. Darin wird die Zeit ab 2013 gründlichst durchleuchtet. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird die Wiener FPÖ über die Ergebnisse informieren.

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Da Heinz-Christian Strache auch regelmäßig politische Delegationen empfangen und Arbeitsgespräche geführt hat, wurden von der Partei diverse Kosten übernommen. Mit dem Rücktritt Heinz-Christian Straches als Bundespartei- und Landesparteiobmann wurde die Übernahme der Kosten eingestellt. Für Heinz-Christian Strache gibt es nach wie vor ein erhöhtes Gefährdungspotential. Es wird ihm daher auch ein ausgebildeter Sicherheitsmann beigestellt, der auch die Aufgabe als Fahrer übernimmt.

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