Alle Spenden- und Geldflüsse seit 2008 sind zu untersuchen
Die seltsamen Vorgänge um das Areal Wiener Eislaufverein – Hotel InterContinental begannen bereits 2008 mit einer „sinnlosen“ Bausperre. Am 8. Mai 2008 wurde vom Gemeinderat über das Areal des Eislaufvereins eine Bausperre gemäß § 8 Abs. 2 Bauordnung verhängt (Plan Nr. 7886), als Reaktion auf die drei Monate zuvor publik gewordenen Verkaufsabsichten des Stadterweiterungsfonds. Dieser hatte behauptet, „dass es dort zu einer Umwidmung kommen kann, und dass man dort auch Hochhäuser wird errichten können“. Heftige Proteste von Anhängern des Wiener Eislauf-Vereins (WEV) versuchte man mit einer dreijährigen Bausperre zu beschwichtigen und vorzutäuschen, dass damit u. a. solche „unerwünschten Bauführungen“ unterbunden würden. Der Eislaufplatz durfte allerdings schon damals nicht bebaut werden, und der damalige Stadtrat für Stadtentwicklung Rudi Schicker meinte, „es wäre undenkbar, an dieser Stelle Hochhäuser zu errichten“, schließlich liege das Areal „am Rande des Weltkulturerbes“ (Protokoll der Gemeinderatssitzung 29.2.2008). Insidern musste aus all diesen Umständen schon damals klar sein, dass ein neuer Bebauungsplan vor allem der Ermöglichung einer Höherzonung des Areals dienen würde.
Bausperre-Ziel: Verkaufspreis drücken, um Gewinn zu erhöhen?
Im Jahr 2013 rügte der Rechnungshof in seinem Bericht zum Wiener Stadterweiterungsfonds den zu geringen Verkaufserlös. Als oberstes Organ des Fonds begründete das Bundesministerium für Inneres dies u. a. mit der Bausperre (S.49). Daher stellt sich die Frage: welchen Sinn hatte diese Bausperre (lief ohne erfolgter Umwidmung 2011 aus), außer dadurch einen Minderwert vorzutäuschen, wogegen es in Wahrheit zu einer Aufwertung durch die 2017 beschlossene, zuvor von der Stadt Wien dezidiert ausgeschlossene Höherwidmung des Areals und damit zur Gefährdung des UNESCO Weltkulturerbes kam („Rote Liste“)? Geschah dies alles nur, um die seit langem angepeilte Gewinnmaximierung auf Kosten des WEV und der Allgemeinheit zu ermöglichen?
„System Chorherr“: Verheerendes Stadtrechnungshof-Prüfungsergebnis
Zu untersuchen wären beim Chorherr-Verein S2ARCH (Ithuba) auch fehlende detaillierte Kostenaufschlüsselungen, fehlende Informationen über Lukrierung von Drittmitteln durch Sponsoren, die interne Anweisung an Mitarbeiter der MA 27, das Fehlen von Unterlagen nur einmal zu urgieren und danach sanktionslos zu akzeptieren, die mangelnde Förderkonkurrenz dieses einzigen „Sonderprojekt“ u. a. Kritikpunkte. Auch müssen alle Vereine, in denen Christoph Chorherr in leitender Funktion tätig war, untersucht werden (er war z.B. im Verein W@lz Wiener Lernzentrum bis 2017 auch Stv. der Obfrau Renate Chorherr). Auch mögliche andere relevante Vorgänge vor Eintritt der Wiener Grünen und Chorherr in die Stadtregierung wären zu prüfen. (Quelle: APA/OTS – Aussender: Initiative Denkmalschutz )
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2019-09-24